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  Trennungskatastrophe vorbeugen
Geschrieben von: tuca - 09-05-2023, 09:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Gemeinde.

Könnt ihr mir helfen eine neue Trennungskatastrophe vorzubeugen?

Wohnhaft in CH.

Ich bin seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung, seit halbem Jahr zusammengezogen in mein Haus: Frau gut und freundlich wie immer. Knapp 40, Kinderwunsch, bisher noch keine, nicht klar ob überhaupt geht. Charakterlich ok, fällt nicht durch Materialismus auf, Akademikerin, verdient ok, aber eher unterdurchschnittlich. Pensum 80%. 0 Ersparnisse. Eher schnell im Geld ausgeben, sehr freigiebig zu hilfsbedürftigen anderen bzw. Familienmitgliedern. Kommt mit meinen Kindern sehr gut aus und sie haben sie auch sehr gern.

Ich: Etwas über 40. Geschieden seit 6 Jahren. 3 Kinder 16, 14, 10 Jahre. Leben nach massiven gerichtlichen Auseinandersetzungen (nach üblichen Falschanschuldigungen, Gutachten usw.) seit 2 Jahren bei Mutter. Verhältnis zu allen Kindern wieder sehr gut und kommen alle 2 WE zu mir. Trotzdem hohes Beeinflussungspotential im Hintergrund seitens der KM. Kein besonderer Kontakt zur KM. Finanzielle Situation: wieder sehr gut, hohe liquide Ersparnisse, 1 Eigentumshaus in CH und 1 Ferienhaus in IT. Einkommen auch gut, Pensum 80%. Ich zahle Unterhalt nur für Kinder.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich mich absichern kann nach dem Motto, Frieden sichern indem man sich auf Krieg vorbereitet. 

Wie schon eingangs erwähnt, bin nicht verheiratet und auch kein Konkubinatsvertrag. Es besteht Kinderwunsch, auch von mir, da ich gerne noch einen Sohn hätte. Frau will aber nicht ein Kind, das nicht ihren Namen trägt - verstehe ich. Wir haben jetzt abgemacht, dass das Kind erst meinen Namen bekommt, dafür heirate ich sie später damit sie meinen Nachnamen bekommt.

Haushaltsgeld wird hälftig auf extra Konto eingezahlt, sie bezahlt zusätzlich monatlich 1000 CHF Miete an mich. Es bestehen keine Vollmachten von meinen Konten, sie hat auch keine Information über meine detaillierte Situation. Alle Hauskosten und Investitionen bezahle ich. Trotzdem beschwert sie sich manchmal, dass sie im Trennungsfall dann garnichts hätte obwohl sie ja soviel am Haus macht. Ich sage dann, dass sie auch hier wohnt und ich die Hausnebenkosten bezahle. Sie hatte auch mal angeregt, ein Wohnrecht für sie eintragen zu lassen weil sonst käme ja doch wieder über die Kinder alles meiner Ex zu, was ich ganz sicher nicht mache da das Haus dann für die Kinder wertlos würde.

Weitere Fragen: 
- Falls es mit dem Kind doch klappen würde und ich heiraten müsste, ist Gütertrennung weiter angesagt? Bessere Ideen. Am liebsten wäre mir garnicht heiraten, aber das mit dem Namen kann ich verstehen. Es soll jedenfalls fair sein. Falls die Trennung von ihr ausgeht, soll sie komplett leer ausgehen und auch aus meinem Haus raus, auch wenn ein Kind da ist.

- Würde ein Gericht darauf einsteigen wenn sie in die Opferrolle gehen würde und sagt sie hätte doch soviel Arbeit an Haus und Haushalt geleistet und ihr somit monetär etwas zusteht?

Für alle Ideen bin ich dankbar wie man das gut strukturiert. Es muss doch möglich sein, Vater zu sein ohne dass man potentiell am Abgrund steht. Es ist auch einer Beziehung nicht förderlich wenn eine dermassen viel Macht und Erpressungspotential hat.

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  Pfändungskonto Vs. Unterhaltspfändung bei Minderjährigen
Geschrieben von: Zoe - 06-05-2023, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
ist das richtig, daß ein Pfändungskonto nicht bei Unterhaltshaltspfändungen für Minderjährige schützt und der Lohn direkt beim Arbeitgeber gefändet wird, bevor er auf´s Konto kommt? Ich habe diese Info durch einen Facebookpost erhalten. Bin aber nicht sicher, ob dies auch so stimmt.
Eine Famililenanwältin hat mir zum Thema Unterhalt und Abänderungsklage ein Pfändungsschutzkonto angeraten. Aber welche Info´s stimmen denn jetzt Huh 

Danke für Eure Antworten.

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  Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle
Geschrieben von: Zoe - 06-05-2023, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo
Ich bin ganz neu und habe über einen Facebookpost von Euch erfahren. Ich habe aktuell eine wichtige Frage:

Thema Wechsel der Altersstufe Düsseldorfer Tabelle
Eine Frage an die Runde: Mein Kind wird am 15.6. 6 Jahre alt und wechselt damit in die 2. Alterstufe der Düsseldorfer Tabelle. Die Beistandschaft möchte, das ich zum 01.06. den neuen Zahlbetrag , also 377 statt 312 überweise. Habt Ihr eine rechtliche Quelle, warum ich der Tochter bereits vor dem vollendeten 6.Lebensjahr schon mehr bezahlen muss? Ich würde der Mutter den Unterhalt anteilmässig überweisen ( 1/2 Betrag aus erster Alterstufe und1/2 Betrag aus zweiter Altersstufe). Das wäre jedenfalls rein rechnerisch richtig.
Aber wie ist das  rechtlich geregelt? Huh
 Es besteht ein Titel.
Danke für Euren Erfahrunngsaustausch und evtl. Hinweise/Links zu Gesetzestexten.

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  Änderung Betreuungsmodel
Geschrieben von: kasimir6522 - 06-05-2023, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Leute, ich bin Sascha und neu hier.
Ich habe mich letztes Jahr im November von meiner Frau getrennt und bin im Februar diesen Jahres dann endgültig ausgezogen.
Seit dem haben wir für die Betreuung unserer beiden Kinder (5 und 9 Jahre alt) das Wechselmodel vereinbart und wechseln wochenweise immer Montags.
Ich weiß das das der Traum vieler Väter ist, meiner aber leider nicht.
Bitte verurteilt mich nicht schon im Voraus dafür, das ich lieber ein Wochendpapa wäre.

Nun ist es so, das ich eine neue Partnerin habe und gerne mit dieser zusammenziehen möchte. Leider geben die dort herrschenden Räumlichkeiten (eine Eigentumswohnung) nicht die Möglichkeit meine beiden Kinder wochenweise dort zu betreuen und zusätzlich müsste ich sie immer eine Woche lang rund 40km in den Kindergarten bzw die Schule bringen. Dieses stellt schon einen erheblichen Aufwand dar.

Gib es hier vielleicht Jemanden der ähnliches erlebt bzw durchlebt hat und der mir Tips bei der Umsetzung geben kann ?
Ich kann mich ja schlecht einfach aus dem Staub machen und meine Ex vor vollendete Tatsachen stellen.

Für jeden Tip bin ich sehr dankbar, aber bitte ohne Vorwürfe, da keiner meine genauen umstände kennt.

Grüße Sascha

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  Abänderungsantrag Unterhalt?!
Geschrieben von: datrainer - 01-05-2023, 22:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Schönen 1. Mai zusammen,

Lohnt sich ein Antrag auf Abänderung des Unterhaltes?
Herrscht anwaltspflicht? Oder könnte ich das auch so hinbekommen?
Betreuungszeit 40:60 für KM.
Erweiterter Umgang.

Ich opfere jede Menge Urlaubstage, Überstunden und auch unbezahlte Urlaubstage,
Für die Betreuung. (Natürlich auch gerne!)
Die unbezahlten Urlaubstage rechne ich dann über die Krankenkasse ab (Kinderkrankengeld).

Jedoch sinkt natürlich dann das Jahresbrutto (Boni, Gewinnbeteiligung etc. )
Ich habe es also ehrlich gesagt satt, den vollen Unterhalt zu zahlen.
Und bald geht es in die nächste Stufe… 

Ideen?

Danke! 
Gruss

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  Auskunftspflicht über Wochenenden bei fehlendem Sorgerecht?
Geschrieben von: tauchlehrer - 26-04-2023, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

leider habe ich mir das Sorgerecht für mein Kind vom Jugendamt abschwatzen lassen (der Klassiker).

Nun ist die Mutter der Meinung, daß ich an Wochenenden/Urlaub Auskunft über Aufenthalt des Kindes (sehr selbständiger Teenager) geben müsse
- Zeit
- Ort
- Tätigkeit..

Ich denke, dass sie kein Recht darauf hat, außer den Informationen über Ort und Zeit der Übergabe (was im Alltag keine große Rolle spielt, da das Kind sich gut selbst organisieren kann).

Ich ignoriere solche Fragen, aber das Problem ist, dass sie das Kind damit belästigt. Dem Kind geht es damit nicht gut. Die Mutter behauptet gegenüber dem Kind, daß sie Sorge-verantwortlich wäre, und deshalb alles wissen müsse. Ich glaube das stimmt so nicht und wünsche mir das sie das Kind in Ruhe läßt.

Ich vermute, dass es gesetzliche oder übliche Vorgaben gibt, was ich mitteilen muss und was nicht. Ich würde gerne diese Vorgaben zitieren können, und mich entsprechend verhalten.

Vielen Dank und Grüße

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  Zahnspange
Geschrieben von: G-Star1900 - 25-04-2023, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,
ich bin geschieden seit 4 Jahre und zahle für 2 Kinder Unterhalt.100%
Meine Ex hat jetzt einer meiner Kinder (12) ein Dokument mitgegeben zum Unterschreiben 
das sie eine Zahnspange bekommt.
In dem Dokument sind auf der letzten Seite auch Sonderleistungen wo sie hier angekreuzt hat.

Meine Frage:kann ich das einfach Unterschreiben oder kann sie mich im Nachhinein 
auf Sonderbedarf hierzu verklagen ?

PS:vor 1 Woche habe ich von ihrem Anwalt einen Brief bekommen wo sie Sonderbedarf fordert .
Hier geht es um die Sonderleistungen von meinem Kind (15).
Hier sollte ich die hälfte der 3 Sonderleistungen der Zahnspange zahlen wo sie im Jahr 2020 abgeschlossen hat.

Deshalb bin ich hier vorsichtig wenn ich was Unterschreiben sollte.

Danke schonmal für eure Hilfe

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Question Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
Geschrieben von: NeuesKapitel - 21-04-2023, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo zusammen!

Ich bin der Vater von zwei Kindern im Alter von 7 und 9 Jahren. Kürzlich wurde ich von meiner Ex geschieden. Ich bin tituliert und zahle Kindesunterhalt. Meine Ex hat vor kurzem ein großes Haus gekauft und zahlt keine Miete mehr, sondern nur noch, soweit ich es verstehe, den Kredit dafür ab.

Kürzlich habe ich einen Brief von ihrer Anwältin erhalten, in dem sie prüfen möchte, ob es bei mir finanzielle Veränderungen gibt. Sie bittet mich also, ihr diese Unterlagen zu schicken:

  • Gehaltsabrechnungen für ein Jahr.
  • Einkommenssteuererklärung 2022
  • Einkommenssteuerbescheid 2021

Gleichzeitig teilte sie mir mit, dass für die Kinder aktuell folgender Mehrbedarf anfällt:
  • Musikschule für beide Kinder: 200€
  • Sportunterricht für beide Kinder: 20€
  • Hort für ein Kind: 55 €
  • Zusätzliche Kunstschule für beide Kinder: 110€.

Ich zahle monatlich 775 € Kindesunterhalt für beide Kinder und verdiene brutto 65.000 € im Jahr.

Hat sie das Recht, all diese Dokumente von mir zu verlangen?
Muss ich für all das bezahlen, wenn ich nicht zugestimmt habe, es zu finanzieren?

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  Jugendamt Mieteinnahmen
Geschrieben von: wildfloh - 18-04-2023, 08:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo Jungs,

das Jungendamt hat in Januar 23 Auskunft angefordert.
Ich habe brav für 2022 Auskunft gegeben.

Jetzt aber zu meinem Problem.
Ich habe ein Haus, was 2022 nicht vermietet war. (ich wohne bei meiner Freundin und bin auch da gemeldet)
Das habe ich dem Jugendamt auch so mitgeteilt.

Jetzt wollen die auch Auskunft (Einkommensbescheide von 2019-2021 und Anlage V) der letzten 4 Jahre haben, für eine Prognose.

Das dürfte doch nicht rechtens sein?

Danke

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  Eheliche Lebensverhältnisse
Geschrieben von: Diaspora - 14-04-2023, 08:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe beim verstehen der ehelichen Lebensverhältnisse.
Wenn ich mein Einkommen in Antizipation der Trennung herunterfahre für 12 Monate vor dem Auszug, ist dann auch wirklich nur dieses Gehalt massgeblich? Oder gibt es fälle wo auch noch das ältere Gehalt herangezogen wird?
Es geht nur um Einkommen als Angestellter und keinerlei selbständige Tätigkeit.

Wenn ich nach Scheidung Einkommen wieder hochfahre, muss dann auch Betreuungsunterhalt angepasst werden oder ist hier massgeblich was das Einkommen vor Trennung war? Ist 12 Monate Einkommen vor Trennungszeitpunkt oder Scheidungszeitpunkt entscheidend? Kann ich schon nach Trennung und vor Scheidung das Einkommen wieder hochfahren?

Kann meine Frau nach Trennung einfach den Beruf aufgeben und sagen sie muss ja jetzt mehr Betreuung leisten trotz 70% Teilzeit und 8h Kita Betreuung?

Danke für eure Hilfe

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