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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: Sniper - 27-06-2023, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo an die Gemeinde, 
vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein, was den Kindesunterhalt meiner 17 Jährigen Tochter betrifft. 
Sie hat vergangenen Sommer 2022 die Schule beendet. 
Bisher hat sie keine Ausbildung angefangen. 
Seit Juni hat sie nun endlich einen Minijob, ca. 500€. 
Im September will sie ein FSJ machen, Einkommen 610€. 

Die Mutter macht immer wieder Probleme bei der Unterhalt Zahlung. 
Wir haben einen Titel vom Jugendamt, für Mindestunterhalt. 
Ich habe dem JA mitgeteilt das meine Tochter nun 500€ verdient, heute ist ein Brief gekommen, das die Mutter nun auf 105% hochgestuft wurde. Sie hat bisher nur 4 Tage gearbeitet, jetzt hat sie Freitags einen Minijob, muss demnach 493€ bezahlen.. wWeil meine Tochter aber 500€ verdient, soll die Mutter nur 16€ bezahlen. 
Kann das richtig sein?
Das JA ist meiner Meinung nach sehr um die Mutter bemüht, weniger um meine Tochter. 
Die Ausbildung die meine Tochter machen möchte, geht erst ab 18 Jahre, also erst nächstes Jahr. 
Danke für jegliche Hilfe und viele Grüße

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  Kaufkraftparität
Geschrieben von: Dassault - 22-06-2023, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend

Nach längere Zeit muss ich leider mal wieder um Hilfe bzw. Info bitten.
Pünktlich nach zwei jahren hat sich bei mir, im europäischen Ausland ,  die UHK gemeldet  um die faelligen Unterhaltsschulden einzufordern bzw. Stundungserklärung auszufüellen und beizulegen.
Wir hatten vereinbart das ich zahle was ich könne. Ich habe erst mit 50€ begonnen dann relativ rasch auf 150,- angehoben. Auch um irgendwie eine Art von Anerkennung bezueglicher Kulanz bzw. Entgegenkommen zu zeigen und den Bogen nicht zu ueberspannen. Trotzdem laufen natuerlich jeden Monat Schulden auf.
Mein Problem ist aber ein anderes. die UHK ignoriert seit Jahr und Tag die Kaufkraftparität. Also die Beruecksichtigung anderer Lebenshaltungskosten und Wechselkurse fuer den Auslandsschuldner.. Ich habe mehrfach die UHK angeschrieben und ein längeres Telefongespräch gefuehrt, mit dem Ergebnis das ich immer nur das Mantra bekam, ich hätte monatlich Unterhalt nach DD bzw. an die UHK in Euro  zu zahlen.

Inzwischen haben sich nicht nur, wie ueberall auf Grund der Inflation, die Lebenshaltungskosten rapide erhöht sondern auch der Wechselkurs meiner Währung.
For 10 jahren habe ich noch 7,80,-  fuer einen Euro gezahlt. Heute sage und schreibe 12,- !
Ich bezahle seit fast zwei Jahren als der Kurs noch 1:10 war 1500,- das waren in den letzten zwei jahren um die 150,-€. Jetzt kommen bei der UHK nur noch ca. 127,- Euro auf dem Konto an.
Dazu kommt das so natuerlich eine viel höhere Unterhaltsschuld aufläuft und meine ( gegenzurechnenden) anzugebenden Ausgaben fuer meinen Lebenshaltungskosten durch den tendenziell kontinuierlich schlechter werdenden Kurs in Euro viel geringer ausfallen als tatsächlich. Zum Beispiel waren vor einem Jahr Ausgaben von 5000,- in meiner Waehrung fuer Miete 500€. Heute habe ich nach der Milchmaedchenrechnung der UHK nur noch 428,- an Miete zu zahlen. Ich zahle aber weiterhin 5000,- meiner Waehrung an den Vermieter...

Meine Frage nun- was kann, sollte ich tun um die UHK zu zwingen die Kaufkraftparität (Vor etlichen Jahren hat die Tabelle bei Eurostat mein Land mit 140% zu 100 der BRD ausgewiesen)zwingend zu berücksichtigen. Alle Anwaelte, inklusive meines ehemals fuer mich taetigen haben bestaetigt das dues zu beruecksichtigen ist, IM Netzt steht auch genau das, mit ueblichem Verweis auf diverse Urteile.

Soll ich mir einen Anwalt fuer Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug nehmen und die zustaendige UHK kostenpflichtig  verklagen bzw. so veranlasen ab sofort die Kaufkraftparität zu  Beruecksichtigen und dies Rückwirkend auf alle Ueberweisungen meinerseits?

Andere Vorschläge und Erfahrungen?

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  Steuerklasse im Wechselmodell
Geschrieben von: grafzahl - 14-06-2023, 15:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im Trennungsjahr. Hinsichtlich des gemeinsamen Kind (12 Jahre) haben wir untereinander ein Wechselmodell vereinbart (mündlich). Das läuft nun auch seit ca. 3 Monaten sehr gut. Das Kind fühlt sich wohl obgleich es tendenziell eher zu mir (Vater) will. Ich bewohne das Haus und damit die ursprüngliche Wohnung der Familie, meine Frau ist ausgezogen.

Um meine Frau finanziell zu unterstützen möchte ich ihr - zusätzlich zum Trennungsunterhalt - das komplette Kindergeld sowie die Lohnsteuerklasse 2 überlassen.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Lohnsteuerklasse 2.

Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch AUßER finanzieller Art ?
Gibt es mittlerweile auch schon Fälle bei denen BEIDE Eltern die Steuerklasse 2 bekommen haben ?
Muss dafür zwingend der Hauptwohnsitz des Kindes geändert werden ? 
Wie verhält sich das denn generell mit dem Hauptwohnsitz im Wechselmodell ? 

Worauf sollte ich achten damit ich meine - sehr gute - Position mit dem Wechselmodell nicht gefährde?

Danke für Eure Hilfe !

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  Wie ist das mit Zugewinnausgleich im Vorfeld Scheidung?
Geschrieben von: netlover - 11-06-2023, 22:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

hi folks...wie ich schon letztes jahr geschrieben habe, steht meine ehe nach fast 11 jahren vor dem aus.

es ist halt passiert...ich konnte die ewigen depressionen nicht mehr ab, auch das angebot, nochmal
zum neurologen mit meiner frau zu gehen, um da eine heilung zu finden wurde mit einem NEIN belegt.

dann die vorkommnisse mit meiner 2ten tochter aus erster ehe...haben mir den rest gegeben und noch
einige andre sachen.

da sie vor der ehe eine wohnung mit ex-freund gekauft hat und diese wohnung eine gute wertsteigerung
in den letzten jahren erfahren hat...

wir sind uns im endeffekt einig über trennung...scheidung etc., der punkt im gütertrennungsvertrag, der
die beteiligung am zugewinnausgleich trennend regelt...bereitet mir kopfweh...ich habe in der ehe alle
möglichen sachen f sie gekauft etc...kennt man ja..aber wie könnte ich den zugewinn kostensparend
regeln?

wenn ich einen %satz X vom zugewinnausgleich aus der wertsteigerung der wohnung vorschlage, verteilt
auf mehrere jahre...wäre das ok? andersrum würde sie auf nix verzichten...

bb
netlover

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  Was kann Ich fordern
Geschrieben von: Bumpi - 11-06-2023, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo...
Ich weiss, dieses Thema wurde schon oft geschrieben hier...aber Ich finde nichts passendes...

Meine Tochter, nicht privilgiert ist 21 , Fachabitur  diesen Sommer. Eigene Wohnung. Bedarfssatz 930 Euro.
Ich zahle Unterhalt im unteren 3 stelligen Bereich. Nicht bekannt ob Bafög Leistungen ja oder nein.
Null Kontakt...das übliche halt.
Durch Umwege erfahre Ich, das Sie ab Herbst studieren will. So weit so gut.
Meine EX ist auch zu 100 Prozent verpflichtet und Kindergeldanrechnung ist auch bekannt, ebenso 1650 Euro Selbstbehalt.


Was kann Ich an Nachweisen und Belegen fordern und ab wann und fortlaufend im Studium?

MfG

Bumpi

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  Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel
Geschrieben von: NeuerUnterhaltszahler - 10-06-2023, 08:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo in die Gemeinde hier, 

ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll. 
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.

Zuerst meine Fakten:

1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.

Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:

25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.) 
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)

Jetzt meine Fragen:

Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar? 
Welche Dokumente braucht der Notar?

Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.

Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.

LG NeuerUnterhaltszahler



Angehängte Dateien
.pdf   Fragebogen_Jugenmdamt_Unterhaltsberechnung_zensiert.pdf (Größe: 272,48 KB / Downloads: 9)
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  Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
Geschrieben von: zwangszahler - 08-06-2023, 05:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?

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  UHV Kontopfändung Titel
Geschrieben von: Lost - 04-06-2023, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

folgende Situation: seit einem Jahr erhält die KM UHV. Schulden sind aufgelaufen. Zuvor konnte ich noch zahlen, hatte erspartes, aber keinen Job. Das übliche nach der Trennung, war einfach nicht in der Lage produktiv zu sein. 

Nun habe ich seit erstem Mai einen Job, er ist schlecht bezahlt macht mir aber Freude. Der Anwalt der ex hatte wohl noch die Pfändung auf meinem Konto, es wurde der Unterhalt nach Lohneingang automatisch gepfändet. Da das Jugendamt ihr UHV zahlt, bekommt sie dann das Geld doppelt? Schulden sind da auch schon aufgelaufen, über 5000 Euro. Die Kinder sehe ich seit zwei Jahren nur begleitet, vier Stunden im Monat. Die ex und ihr Anwalt sind recht kreativ um mich als das Böse darzustellen. 

Hat mir jemand einen Rat bzgl UHV und der Pfändung? 

Vielen Dank!

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  Betreuungskosten - unklare Steuergesetze
Geschrieben von: anydad - 04-06-2023, 08:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

kann jemand von euch genau die Aufteilung der Betreuungskosten und das Absetzen über die Steuer erklären?

Konstellation:
-geschieden seit 2022
-ein gemeinsame Kind
-beide Berufstätig zwischen 80-100%
Ex-Frau mittlerweile Kind von neuem Partner und lebt mit diesem zusammen 
11 Tage Betreuung 
Voller Unterhalt 

Kitakosten übernimmt der Kindsvater zu 60%

Aussage Steuerberater und Steuerberatungsforen: Keine Absetzung der Betreuungskosten möglich, da Kind bei Mutter gemeldet
siehe Urteile:
Kinderbetreuungskosten - Quelle: Buhl steuernsparen.de

Kinderbetreuungskosten - anhängige Verfahren beim BFH


Aussage Finanzamt: Kein Problem, tragen sie es ein. Letztes Jahr habe ich es versucht, war kein Problem, wurde anerkannt.

Was soll der Quatsch? Wer hat nun Recht?

Vielen Dank,

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  Titel befristen
Geschrieben von: Absurdistan - 02-06-2023, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (53)

Wie reagiert man wenn das Jugendamt sich weigert den Unterhaltstitel für 2 Jahre zu befristen? Die Mutter ist sogar einverstanden und es besteht nicht mal eine Beistandschaft.
Angeblich würden sie grundsätzlich nicht befristen.

lg

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