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| Auskunft wirtschaftl Verhältnisse |
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Geschrieben von: riccati - 12-09-2018, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
Die Mutter meiner Tochter hat über ihren Anwalt Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt, um ihre (nacheheliche) Unterhaltsforderung gegen mich ermitteln zu können. Da ich eine eigene Firma besitze, die letzten 3 Jahre.
Ich möchte meinerseits Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Frage: Kann ich die Herausgabe meiner Steuererklärungen, Bilanzen, Lohnsteuernachweise verzögern, bis ihre Informationen vorliegen? Es wäre ja sinnvoll, da sich der Unterhalt aus beiden Einkommen abzüglich des Kindesunterhaltes berechnet.
2. Frage
Mich drohen ihre Unterhaltsforderungen finanziell zu strangulieren. Ich habe vor 2 Jahren meine Arbeit verloren und bin seither selbständig, kann aber das Einkommen, das ich als abhängig Beschäftigter hatte nicht erwirtschaften. Ihr Anwalt will mich zwingen wieder eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, ich will das aber nicht mehr, da das Arbeiten dann nur aus Slebstbehalt+Unterhalt besteht und ich meine Lebenszeit ehlich gesagt besser zu verbringen weiß. Ich habe mich auf die Pfändung vorbereitet - ich besitze noch ein Auto, meine Firma mit ein paar Reserven für meinen Lohn (das Asset dabei bin ich und wenn sie die bekommt kündige ich) und einen Kleiderschrank mit Kleidern. Ich plane (bzw. überlege ich ernsthaft) die Welle über mich rollen zu lassen, da ich dank des Einflusses der KM und ihres Lebensgefährten auch zunehmend die Beziehung zu meiner Tochter verliere. Es macht einfach keinen Sinn mehr sich irgendwie berechnend auf die Verhältnisse, ein Erwerbsleben o.ä. zu beziehen. Im Augenblick wohne ich bei meiner Freundin deshalb:
Frage Nr. 3
...hat die was zu befürchten, wenn der Gerichtsvollzieher hier aufschlägt?
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| Kindesunterhaltszahlungen und Strafanzeige was kann man alles tun |
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Geschrieben von: Freebird - 10-09-2018, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo,
derzeit beschäftigt mich das Thema Straftat wegen nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Nicht eheliches Kind von 5 Jahren und bis her wurde kein Cent für den Unterhalt gezahlt.
Vor wenigen Monaten fing das Jugendamt an, immer wieder Briefe zu schreiben und forderte das Geld für den Unterhaltsvorschuss ein.
Und hat beim Gericht ein vereinfachtes Verfahren eingereicht.
Bis 2018 im Harz 4 Bezug gewesen, bzw. teilweise im Ausland und mittlerweile verheiratet mit einem weiteren Kind in der Ehe.
Die Frau hat in Deutschland Einnahmen aber, der Mann nicht.
Nun ist die Frage was wird in Zukunft alles auf den Mann zu kommen, wie kann er die Zahlungen weiterhin aussetzen ohne ins Gefängnis zu kommen?
Gibt es Länder in denen er auswandern kann, ohne Verhaftet zu werden.
Die Frau hat ein Einkommen zum leben egal in welchem Land gelebt wird?
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| Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen |
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Geschrieben von: Bruno - 09-09-2018, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
einer meiner Nachbarn fragt sich derzeit akut:
Gibt es Geldzuflüsse die bei der Berechnung von TU, KU und nachehelichen UH unschädlich sind:
Meine Vermutung wäre hierbei das der abgebrannte und traumatisierte Nachbar, die in seinem Eigentum stehende Dinge, und geliehene Dinge unschädlich für die Bemessung von TU, KU und nachehelichen UH verkaufen oder verwenden kann, um seine monatlichen Ausgaben ein paar weitere Monate bedienen zu können. Bsp.:
# Verkauf z.B. von Auto, Fahrrad, Krügerrand, Haus und Hof, Gemälde, Briefmarkensammlung, Münzsammlung ?
# neue Kredite
Ich vermute das folgende Einnahmen in die Berechnung von oben benannter Unterhalte ein gehen:
# Geldgeschenke von Freunden, Verwandten oder Unbekannten zu Weihnachten, Geburtstag oder ähnlich ?
# Lottogewinn, Spielbankgewinn ?
Es besteht Gütertrennung. Wegen Krankheit sitzt er zu hause und lebt bisher von seinen Rücklagen.
Fragen zu anderen Themen bestehen nicht.
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| Scheidungsklage |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 08-09-2018, 13:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich bräuchte mal an der Stelle eine Einschätzug von Euch:
Die liebe Ex hat via Frauenhaus-Anwältin eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht.
Im vorliegenden Fall sind die Parteien seit 2002 verheiratet, der Ehe sind 5 Kinder entsprungen.
Alter der Kinder: 17, 14,14, 8 und 6.
Die Ex hat vor der Trennung zu 100% = Vollzeit als Stationsleitung in einem Privatspital gearbeitet und knapp 8500.00 CHF verdient.
Ich habe mich um die Kinder gekümmert und den Haushalt besorgt.
Seit der Trennung leben alle Kinder bei der Mutter, um das Besuchsrecht streiten wir uns knapp 2 Jahre.
Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.
Es sei mir ein hypothetisches Einkommen anzurechnen.
Die Mutter der Kinder hat nach der Trennung Ihr Pensum bewusst auf 70% runtergeschraubt und verdient jetzt noch 4000.00 CHF.
Im Trennungsurteil vor 2 Jahren wurde festgestellt, dass ich leistungsunfähig bin und keinen Unterhalt zahlen muss.
Es soll jetzt eine Schlichtungsverhandlung geben und ich soll natürlich der Gegenseite umfangreich Auskunft erteilen.
Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.
Ein Steuererklärung habe ich nie gemacht. Schulden bei mir knapp 75.000 CHF, Tendenz steigend.
Da ich ja ohnehin pleite bin und die Kinder weg sind, wäre meine Überlegung, nun maximalen Aufwand auf der Gegenseite zu verursachen und das ganze Verfahren zu sabotieren und in die Länge zu ziehen.
Vielleicht habt Ihr noch den ein oder anderen Hinweis ( gerne auch per PN ) was sich da so machen lässt.
Ich hatte erwogen demnächst nach Deutschland umzuziehen.
Gruss aus der Ostschweiz
Bodenseebursche
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| Bereinigung des Nettolohns |
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Geschrieben von: Velocat - 08-09-2018, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
werden bei der Bereinigung des Nettolohns Kosten zugelassen die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden?
Ich benötige mal wieder eine neue Brille. Was auch eine Ersatzbrille und ne Sonnenbrille nach sich zieht.
Kann ich diese Kosten ansetzen in die berechnung einfliessen lassen?
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| Berechnung Volljährigenunterhalt |
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Geschrieben von: Velocat - 05-09-2018, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
meine Tochter wird im Oktober Volljährig. Ich habe nur erfahren das sie die 10 Klasse wiederholen möchte.
Mein Unterhaltstitel endet mit der Volljährigkeit.
Mir stellt sich die Frage was der beste Weg zur Berechnung des Unterhalts ist.
Die Anfrage bei einen Anwalt ergibt Kosten von ca 600 Euro.
Laut meiner Berechnung des bereinigten Nettolohns würde ich in Stufe 3 D-Tabelle landen.
Bei nicht anerkennen meiner Kosten für die doppelte Haushaltsführung/Altersvorsorge Stufe 5.Streitwert wäre 636 Euro was dann überschaubare Gerichtskosten erzeugen würde.
Ich denke das die Gegenseite vor allen Probleme mit meiner doppelten Haushaltsführung haben wird. Ich habe 2013 berufsbedingt meinen Arbeitgeber wegen zu viel Kurzarbeit/Lohnkürzung gewechselt.Das Finanzamt erkennt diese an. Durch denn Wechsel hat auch das Kind einen höhren Unterhalt da ich besser verdiene.
Die Frage ist der Gerichtsweg eher mit Risiken behaftet?
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| Unterhaltsberechnung von selbständigen |
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Geschrieben von: Barbouille - 05-09-2018, 13:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
Weiß jemand, welches Einkommen der letzten 3 Jahre relevant ist?
Es gibt:
- „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“
-„zu versteuern nach dem Grundtarif“ (da sind Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten dann abgezogen
- „zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung des Freibetrages für ein Kind“
Diese Beträge stehen im Steuerbescheid.
Es geht um Unterhalt für ein 7-jährige Kind. Danke!
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| bereinigter Nettolohn/Frage privilegiert, nicht privilegiert |
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Geschrieben von: Besolder - 04-09-2018, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo!
Kurze Frage zur Bereinigung meines Nettolohns für eine neue Unterhaltsberechnung.
Ich zahlen Unterhalt für meine unter 18 jährige Tochter, die die Schule (Abi) besucht.
Für die Berechnung des Unterhalts für meine zweite Tochter, 20 Jahre, bei der Mutter wohnend, schulische Ausbildung ab dem 01.10., also nicht privilegiertes Kind.
Ziehe ich bei der Berechnung des bereinigten Nettolohnes den Betrag für das erste Kind ab, oder nicht? Das ist mir nicht so ganz klar, für euch vielleicht schnell und einfach zu beantworten.
Vielen Dank!
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| Konkrete Berechnung Unterhalt bei Wochenmodell |
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Geschrieben von: Runter!Halt!Vor!Schuss! - 31-08-2018, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Liebes Forum,
ich habe versucht meinen Fall zu finden, stolpere aber immer wieder über etwaige Randbedingungen und deren Berechnungsgrundlage. Hintergrund: ich lebe seit etwa vier Jahren getrennt von meiner Ex, die Betreuung unseres Sohnes (7) übernehmen wir im Wochenmodell jeweils zu 50%. Er ist bei mir gemeldet. Ich erhalte das Kindergeld und reiche die Hälfte an meine Ex weiter. Wir zahlen einander keinen Unterhalt und waren uns darüber auch einig. Ich bin selbstständig und verdiene etwa 50 000 € im Jahr. Rentenversicherung habe ich keine. Meine Ex ist freiberuflich künstlerisch tätig und erhält aufstockend Hartz IV. Ich weiß nicht, wie hoch ihre genauen Einkünfte sind, tippe aber auf durchschnittlich 500 € im Monat.
Nun kam das Jobcenter auf mich zu und forderte Unterhalt. Ich weiß, dass es dies berechtigt tut. Aber: wie viel muss ich zahlen?
Ich zahle die Schulverpflegung, drei Urlaube im Jahr (die Ex verreist nicht mit ihm), ein Gros der Kosten für neue Kleidung, den Sportunterricht.
1. Meine Fragen: muss ich prinzipiell mehr zahlen, als den Kindesbedarf nach Sozialgesetzbuch?
2. Wie hoch müssten meine Zahlungen laut Unterhaltsgesetz sein? Kann ich der Mutter fiktives Einkommen anrechnen lassen? Wie hoch wäre das?
3. Ich werde nächstes Jahr wahrscheinlich eine Wohnung kaufen und darin wohnen. Erhöht das meine Unterhaltsverpflichtung (wegen fiktiv angerechnetem Wohnwert)? Um wie viel bei ca. 130 qm?
4. Das Jobcenter hat der Mutter bereits angekündigt, notfalls beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Geht das denn überhaupt, das Kind ist doch bei mir gemeldet?
Was ich nicht will: das Hartz IV meiner Ex zu bezahlen. Für das Kind will ich da sein und auch zahlen.
Beste Grüße!
Karl
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