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Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden |
Geschrieben von: ExDeutscher - 19-04-2018, 06:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
Anfangs gleich mal die Frage:
Wenn man beim Bundesverwaltungsamt eine Adresse bezüglich Schriftverkehr für Bafög Angelegenheiten hat und sonst nicht gemeldet ist bzw. ohne festen Wohnsitz:
1. Kommt dann die Meldebehörde bzw. das Jugendamt an die Adresse vom BVA?
2. Kann es an die Adresse ordnungsgemäß zustellen?
Zur ersten Frage habe ich folgenden Satz gefunden:
Zitat:...einen effizienten Datenaustausch zwischen Bundesbehörden und den rund 5.000 kommunalen Meldebehörden ermöglicht
Scheint also zu gehen.
Das JA hat Post an die Adresse zugestellt. Sonst ist die Adresse nicht offiziell gemeldet. Ob es aber rechtmäßig ist?
Danke für eure Meinung dazu
ED
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Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? |
Geschrieben von: ThomasM - 18-04-2018, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Leidensgenossen,
ich wollte hier mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung bezüglich Elterngeld bei getrennt lebenden Eltern gemacht hat? Laut Bundesministerium für Familie (www.familien-wegweiser.de) gilt folgendes:
Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten.
Meine Fragen wären:
- Hattet Ihr Probleme das Elterngeld zu beantragen wenn das Kind bei der Mutter gemeldet war?
- Wie soll/kann/muss man die 30% Aufenthalt des Kindes nachweisen? Gibt es da Probleme wenn es eine Woche mal "nur" 25% waren?
Gruß
Thomas
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Bevorstehende Unterhaltsklage in der Schweiz |
Geschrieben von: Mr.Smith - 13-04-2018, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Abend zusammen.
Kurz zusammengefasst stehe ich kurz vor einer gerichtlichen Unterhaltsklage in der Schweiz. Dazu habe ich bisher noch keine Auskunft gegeben. Die Frist endet in einer Woche. Innerhalb dieser ich auch ein Zustelldomizil in der Schweiz (ART. 140 ZPO) zu beziehen habe!
Mein Termin beim Anwalt hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet wurden. Was mich seine anwaltliche Vertretung kostet wurde bisher nicht beantwortet.
Für PKH verdiene ich zuviel, um den Anwalt fürstlich zu entlohnen viel zu wenig.
FF zum Unterhalt:
Ich wurde durch den Anwalt der Gegenseite als Mangelfall aber mit hypothetischem Einkommen (1500) berechnet, mit fiktiven asiatischen Lebenshaltungskosten (800). Bleiben 700 stehen als Unterhaltsleistung.
Ich hatte 5jobs in 3 verschiedenen Ländern. Mit kurzen Phasen ohne Arbeit.
Damit komme ich auf mehr Einkommen als in der Klageschrift angegeben wird im Jahresdurchschnitt.
Problem (b) ist: ich habe sehr wenig belegbare Ausgaben die anrechenbar sind.
"Fiktive" Kosten, die ich ähnlich der Gegenseite belege, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Reisekosten. Ja.
Keine belegbaren, höchstens hypothetische, kalkulatorische Miet und Versicherungskosten.
Während meiner Zeit ohne Arbeit rechne ich weiterhin die gleichen, aber nicht belegbaren Lebenshaltungskosten an, bei 0,- Einkommen.
Zwischendurch war ich mehrmals, wegen Überlastung krank geschrieben.
Meine Fragen:
- Stelle ich mir selbst ein Bein, wenn ich das alles so angebe?
- Wenn ja, wie verhindere ich das?
- kostengünstiger, erst einmal die Verhandlung abwarten, dann wiederspruch einlegen, wegen veränderter Verhältnisse?
- Dem Anwalt das Mandat entziehen, weil nicht bezahlbar und nutzlos?
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Gehaltserhöhung dem JA melden? |
Geschrieben von: masku - 10-04-2018, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Abend liebe Gemeinde,
bedingt durch einen Jobwechsel und Fortbildung werde ich ab Mai
900 Euro im Monat brutto mehr verdienen und würde somit eine Stufe höher eingestuft.
Muss ich diese Erhöhung der Tante
vom JA mitteilen oder soll ich warten bis die Aufforderung vom Amt zur
Einkommensauskunft kommt?
Wenn ich die Erhöhung verschweige, muss ich dann später nachzahlen?
Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht.
Ich danke Euch für Euer Feedback.
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Nach der Scheidung Probleme |
Geschrieben von: chrikem - 10-04-2018, 18:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Meine konkrete Frage zuerst, ein paar Details anschliessend.
Meine Ex scheint, eine Eskalation der Situation zu planen.
Kann man eigentlich auch als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht eine Beistandsschaft beim Jugendamt erwirken?
Obwohl ich ihr mehrmals mitgeteilt habe, dass ich keine Überraschungsbesuche bei mir haben will, provoziert sie diese immer wieder (und bringt unaufgefordert irgendwelche Kindersachen vorbei). Neulich stand ich mit dem Auto auf der Strasse und sie kommt zum Wagen und fängt gleich eine Streiterei an und wird ausfallend.
Unser Kind ist ganz genau 50% des Monats bei mir und bei ihr.
Unterhaltsforderungen gibt es keine.
Allerdings hat mich das Sozialamt darauf aufmerksam gemacht, dass dem Kind die Hälfte des Kindergeldes zusteht und ich auch diesen Anspruch notfalls vor Gericht durchsetzen muss (ansonsten wollen sie es mir nicht mehr anrechnen). Mein Anwalt hat daraufhin die Kindergeldkasse angeschrieben, seitdem ruht die Auszahlung an meine Ex bis zur Einigung.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Eindruck, sie versucht mich jetzt zu irgendetwas zu provozieren, um mir und dem Kind Nachteile zu bereiten.
Ist es ratsam, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, wegen der beleidigenden Äußerungen?
Mus ich sie nochmals schriftlich auffordern, mir und meiner Wohnung fernzubleiben?
Kann ich ein Recht auf eine Mediation durchsetzen? Sie verweigert meiner Tochter Förderunterricht wegen einem Sprachfehler. Ferienplanungen sind der reinste Horrror. Verabredungen werden nicht eingehalten. Termine vergessen. Gespräche lehnt sie ab. Seit der Scheidung habe ich etliche Versuche unternommen, im Interesse des Kindes Gespräche zu führen. Sie hat alles verweigert.
Grüße
Chris
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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang |
Geschrieben von: Marina - 07-04-2018, 23:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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S.O.S
Ich brauche Hilfe ....
In 2014 war ich im Urlaub mit unsere 2 Söhne
Mein Ex bevorzugte es lieber alleine in Urlaub zu gehen , meistens Asien, alleine und das schon seid Jahren
Wo wir zurück nach Hause aus dem Urlaub kamen war das ganze Haus fast leer
Mein exmann war heimlich ausgezogen und hatte das wertvollste mitgenommen
Er hatte bereits eine Wohnung plus Freundin
Für mich brach eine Welt zusammen: ich war psychisch ein Wrack , konnte nicht mehr schlafen , es ging nichts mehr
Ich musste aber , meine beide Jungs waren bei mir, der kleinere mit Diabetes und adhs
Mein exmann hatte mir noch nicht mal ein Auto da gelassen ( wir hatten 7 zu der Zeit)
Konten leer
Geld weg
Zusammen mit ihm hatte ich seid 1994 Feinkost Geschäfte aufgebaut
Zuletzt waren es 6 Stück
Bereits 1 Monat nach sein Auszug überschüttete er mich schon mit Entwürfe für Scheidungsfolgevereinbarungen
Die ich dann auch , völlig ohne Verstand, unter Druck und Entzug vom Geld ( er bezahlte nichts, nicht für die Kinder , nichts für mich, kein trennungsgeld, gar nichts ) in August 2014 unterschrieb
In 2015 bereits Scheidung
Ich habe kaum was bekommen, noch nicht mal das was ich für unser gemeinsames Haus abbezahlt hatte
Völlig unter Marktwert hat er mich ausgezahlt , sogar noch für Wohnrecht 45.000 abgezogen
Jetzt müssen wir im August raus , ich und meine Jungs
Ich habe nichts mehr … keine Lebensversicherungen weil ich die auflösen musste
Kein wohnbesitz
Alles wurde natürlich ausgeschlossen; Versorgungsausgleich
( stimmt das ? Wenn man den Versorgungsausgleich ausschließt das man 1 Jahr warten sollte bis ein Scheidungsantrag gestellt wird? Wir waren schon nach 15 Monate geschieden!)
Im Gegensatz zum exmann; er hat 3 Häuser, 1 Wohnung
Wir haben beide mit 0,00 angefangenen in 1993………
Von den 6 gemeinsamen Geschäften habe ich 1 bekommen;
Anfang dieses Jahres eröffnete mein exmann noch ein Geschäft mit genau das gleiche Sortiment 3 Türe weiter
Er hört nicht auf : er hat ja immer gedroht das er mich kaputt macht wenn ich nicht unterschreibe
Ich hab ja alles gegeben
Aber
Ich hab noch immer keine Ruhe
Gibt es eine Chance...
Ich hab Gutachten von 2 Ärzte die bestätigen das ich völlig unterdrückt war ,
Ich hab damals gar nicht richtig verstanden was für Konsequenzen diese Vereinbarung überhaupt hatte
Ich brauchte dringend Ruhe von diesen Unmenschen , für meine Kinder und für mich
Ich möchte nur Gerechtigkeit … und ein Dach über mein Kopf und ein Zuhause für meine Kinder
Ich habe 20 Jahren für diesen Menschen gedient ohne was dafür bekommen zu haben ————
HiLFE!
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Immobilie wird zum Ballast |
Geschrieben von: Maestro - 06-04-2018, 21:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo erstmal,
ich bräuchte mal Eure Erfahrungen und Euer Wissen bezüglich Unterhaltsverweigerung und Immobilie.
Wer nicht zahlt, den treffen Zwangsvollstreckung, Lohn/Gehalts/Kontopfändung sowie Gerichtsvollzieher und Hausdurchsuchung. Ist ja bekannt.
Nur wie verhält es sich bei einer Immobilie?
In meinem konkreten Fall ist es so, dass mein Vater es für eine gute Idee hielt, mir das Haus, in dem er wohnt (mit lebenslangem Nießbrauchsrecht), vor der Eheschließung zu übereignen.
Nun habe ich gleich zwei tolle Dinge dadurch gewonnen:
Erstens: Zugewinn fällt aufs Haus an.
Zweitens: Falls ich als Unterhaltszahler ausfalle oder in den Streik trete, befürchte ich Zwangshypotheken oder Zwangsversteigerung des Hauses.
Im Notarvertrag steht nur: Eine Rückübereignung sei möglich, falls durch die Übereignung dem neuen Eigentümer dadurch Schulden entstünden.
Dies könnte ein Schlupfloch sein, zur Rückübertragung.
Mir berichteten einige, sie hätten ihre Immobilie heimlich auf eine andere Person übertragen.
Also Frage:
Wie schnell gerät die Immo unter Beschuss?
Wie läuft das ab?
Wie lang ist der Arm der Familienrichter, können diese Immobilienverkäufe des Unterhaltspflichtigen zwangsrückabwickeln?
Wer hat es schon erlebt und kann berichten?
Ziel: Die Hütte (das Lebenswerk der Eltern) vor dem Zugriff des Ex-Drachen schützen.
Danke! 
P.S.: Aus/Umzug fällt flach, da machen die alten Leutchen Ü80 einfach nicht mehr mit, in ihrem gebrechlichen Zustand.
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Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? |
Geschrieben von: Onyx - 04-04-2018, 17:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
seitdem die Mutter 2016 das ABR zugesprochen bekommen hat, lebt unser Sohn (10) im erweiterten Umgang (6/9). Er möchte nun gern wieder im Verhältnis 7/7 wechseln, damit er die Hobbys an beiden Wohnorten wahrnehmen kann und mehr Zeit für seine Freunde am Wohnort des Vaters hat. Er hätte wohl auch schon die Mutter gefragt, die ihn auf eine spätere Klärung (in ein bis zwei Jahren) vertröstete. Die Mutter lehnt mir gegenüber eine Änderung der Regelung ab und unterstellt mir, dass ich unser Kind unter Druck setzen sowie beeinflussen würde und einen Loyalitätskonflikt provoziere. Soll ich das Jugendamt als Mittler einschalten? Was sollte ich im Vorfeld eines Umgangsverfahrens beachten? Soll das Umgangsverfahren mit dem Wohl des Kindes, dem Recht des Kindes auf beide Eltern oder damit begründet werden, dass ich meine gleichberechtigte Vaterrolle wahrnehmen möchte. Reicht ein formaler Antrag in drei Sätzen aus? Vielen Dank für jede Anregung.
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