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| Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung |
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Geschrieben von: chris82 - 04-08-2018, 20:18 - Forum: Konkrete Fälle
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Angenommen ein Mann hat ein wesentlich höheres Einkommen als seine Ehegattin, die vorsätzlich wenig arbeitet (Minijob + Schwarzarbeit, letztere vermutlich nicht nachweisbar), sich aushalten lässt, dennoch weit weniger als die Häfte der Hausarbeit übernimmt und insgesamt rücksichtslos verhält. Daher plant der Mann sich scheiden zu lassen, wobei zunächst natürlich die Trennung ansteht. Um Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu vermeiden erwägt er, rechtzeitig seine Arbeitsstelle zu kündigen, so dass er ab dem Monat vor der Trennung kein Einkommen mehr hat und bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil von Ersparnissen lebt. Erst danach soll wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
Würde dies funktionieren oder würde dennoch das Einkommen aus der gekündigten Arbeitsstelle als eheprägend bewertet?
Zusatzfrage: wie sähe es aus, wenn anlässlich der Kündigung der Arbeitsstelle eine Abfindung empfangen wird?
Leider konnte ich dazu keine Präzedenzfälle finden. Aber es muss doch auch Männer geben, die ihre Trennung von einer faulen, gierigen und bösartigen Frau strategisch angehen. Oder tappen alle in die Unterhaltsfalle?
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| Erbschaft und Unterhalt |
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Geschrieben von: Sainty - 03-08-2018, 23:09 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo Zusammen
Bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Mein Vater ist vor 2 Tage verstorben und hat mir rund 60.000 Euro hinterlassen. War mir nicht bewusst, das es soviel ist.
Ich habe einen Sohn im Alter von 9 Jahren und er ist in einer Beistandschaft durch das JA, seit 4 Jahren.
Da mein Gehalt in dieser Zeit immer unter der Selbsterhaltungsgrenze lag, teilte mir das JA in regelmässigen Abständen, ca. 2 Jahren, mit das ich nicht zahlungsfähig sei und somit mein Sohn Unterhaltsvorschuss bekommt.
Aus diversen Internetseiten konnte ich entnehmen sofern das Geld dann auf meinem Konto landet, nach Auflösung des Konto meines Vaters, das JA das Recht hat, das als "Stamm" zu deklarieren und quasi als Berechnungsgrundlage zu nutzen.
Meine nächste regelmässige Auskunft ans JA, Gehaltsscheine und Fagebogen u.a. auch Vermögen, wird Anfang nächstes Jahr wieder kommen.
Ich muss dazu sagen das ich jeden Monat, etwas Geld auf ein Extra Konto packe, für meinen Sohn. Es soll hier kein falsches Bild von mir entstehen, das ich die Kohle ihm nicht zukommen lassen möchte. Ganz im Gegenteil, er soll davon profitieren, Führerschein usw. Jedoch widerstrebt es mir dem JA diesen Betrag offen zu legen, um dann mit grosser Wahrscheinlichkeit den grössten Teil ans JA abzutreten.
Meine Frage ist wie verhalte ich mich?, Geld auf mein Konto und dann abheben und unters Kopfkissen legen ?
Geld auf ein fremdes Konto überweisen lassen, was nicht auf meinen Namen läuft ? (Vom Konto meines Vaters )
Wie gesagt ich möchte das Geld nicht verballern sondern es soll lediglich "sicher" vor dem Zugriff des JA's sein.
Komm mir selbst bissl blöd vor, aber hier mal zu fragen kostet ja nichts.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
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| Betreuungsunterhalt neu berechnen |
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Geschrieben von: HeinrichH - 03-08-2018, 07:08 - Forum: Konkrete Fälle
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Es läuft recht gut mit meiner Ex. Nachdem unsere Tochter nun wirklich viel bei mir ist, tritt sie ab September auch eine Arbeitsstelle an.
Nun frug sie wie viel ich ihr künftig überweisen müsse. Zwar verstehen wir uns freundschaftlich, ein wenig Misstrauen ist aber auch noch dabei. Ihre inzwischen gefeuerte Anwältin sagte wohl damals was von einer 60/40 Regel. Ich halte es für quatsch.
Hier ein paar Fakten:
Kind ist 15 Monate. Wir waren nicht verheiratet.
Ich zahle monatlich 880€ BU, plus ihre Krankenversicherung von 180€ als Sonderbedarf. Also 1060€ monatlich für sie.
Sie wird rund 1000€ monatlich verdienen. Sie konnte mir nicht sagen ob Brutto oder Netto. Ich gehe mal von Netto aus.
Fragen:
Wie viel muss ihr noch zahlen?
Meiner Meinung nach fällt der Krankenkassenbeitrag natürlich weg und 50% auf ihre 1000€, weil sie eigentlich nicht arbeiten müsse (überobligatorisch oder wie es sich nennt).
Ich zahle immer im voraus zum dritten jeden Monats. Gehälter werden allerdings immer rückwirkend gezahlt. Was machen wir dann im Monat der Arbeitsaufnahme? Falls ich schon den reduzierten Betrag zahlen muss, wie kompensiert sie den Monat bis sie Gehalt bekommt?
Was würde passieren, wenn sie die Arbeit wieder aufgibt? Muss ich dann wieder den alten Betrag zahlen?
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| Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse |
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Geschrieben von: Velocat - 02-08-2018, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo in die Runde,
ich habe als Neuling eine Frage. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
Meine Tochter wird im Oktober 18. Nun habe ich erfahren das sie jetzt die 10 Klasse wiederholen möchte um ihren Notendurchschnitt zu verbessern. Auf Nachfrage ob sie einen Abschluss der 10 Klasse hat , bekomme ich von der KM keine Antwort.
Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar?? Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.
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| Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? |
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Geschrieben von: fragender - 27-07-2018, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
Ich habe heute ein nettes Schreiben des mir all zu berüchtigten Amtsgericht aus dem Briefkasten gezogen.
Hier wird mir kurz und knapp dargestellt, dass ich ab dem 01.09.2018 eine Ratenzahlung blechen soll; und das 33 Raten lang.
In dem Vergleich steht unter anderem:
...Die dem Antragsteller gewährte VKH wird auf den Antrag Ziffer 2 im Schriftsatz vom xx.xx.2017 erstreckt.
Es wird RA "Vollidiot " u den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahresgerichts ansässigen Anwalts beigeordnet
Da steht nichts davon, dass mein VKH nachträglich aufgehoben wird oder sonst irgendwas
Ich musste die Änderungsklage damals einreichen, da ich als Selbstständiger verar.... wurde und der Titel noch im Raum stand. Ebenso ist eines der Kinder mittlerweile volljährig und hat mit die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht.
Ebenfalls ist im Verfahren festgestellt worden, dass ich nur 100% DDT zahlen könnte.....
Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???
Für eure Antworten bin ich wie immer sehr dankbar
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| BU für KM bis 18 LJ?? |
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Geschrieben von: MiMa - 26-07-2018, 22:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Liebe Mitglieder,
nach 6 Jahren muss ich mich wieder an euch wenden beziehungsweise um hilfreiche Tipps bitte.
Nach einem Techtelmechtel mit einer Saftschubse, ist 2011 unser unehelicher Sohn auf die Welt gekommen. Von Anfang an stand ich zu unserem Sohn musste aber um ihn kämpfen… bis heute.
Meine heutige Lage möchte ich wie folgt beschreiben. Ich habe eine wunderbare Partnerin (wir sind nicht verheiratet), mit der ich zwei wunderbare (Wunsch)Kinder (2+4) habe und die auch meinen unehelichen Sohn (7) wie ihre eigenen Kinder liebt. Für meine zwei kleinen 2+4 habe ich das Sorgerecht abgelehnt und bin auf dem Papier für beide Unterhaltpflichtig
In den Sieben Jahren hat sich bei mir/uns natürlich einiges aufgestaut, da die Saftschubse uns immer nur als Babysitter und Taxiservice in Anspruch bzw. ausgenutzt hat. Wir haben alles getan, nur um unseren Großen bei uns zu haben. In den Sieben Jahren ist die KM 5 mal umgezogen und hatte 4 längere Beziehungen. Momentan ist sie Single. Den großen haben wir im Schnitt 12 Tage im Monat, bringen und holen ihn in der Schule ab, wenn die KM Fliegt. Hin und wieder bekommen wir den großen auch, wenn die KM niemand anderen zum Aufpassen findet.
Nun ist die Bombe geplatzt. Wir planen alles Monate im Voraus und das für die KM mit (Ferien, Feiertage, Urlaube usw.) nicht einmal hatten wir den jungen länger als eine Woche am Stück. Deshalb haben wir der KM im Januar unseren Urlaubsplan zugesendet, damit diese die 2 hälfte der Sommerferien einplant. Und was macht die dumme Nuss??? Plant den Urlaub für die ersten Wochen. OK … haben wir so hingenommen und war uns eigentlich klar. Ich habe mir dann extra 1 Woche UL in den ersten 3 Ferienwoche genommen um gemeinsame Zeit mit meinen Sohn zu verbringen.
Das hat die KM natürlich wieder Sabotiert! Ich musste mir Luft verschaffen und alles raushauen. Natürlich nur die Wahrheit . Ich habe ihr klar gesagt, dass wir das so nicht mehr mitmachen. Entweder sie Arbeitet mit uns oder ich Zahle ab sofort den vollen Unterhalt (ca.65€ mehr) und nehme den Großen nur noch jedes 2 WE von Freitag bis Sonntagabend die restlichen Tage, wenn sie Fliegt, muss sie zusehen wie sie klar kommt. Natürlich wollen wir das nicht wirklich, aber wir habe keine Lust mehr auf ihre Spielchen.
Nun droht die KM mit Anwalt, da sie ja dann nicht mehr Fliegen könne und ich ihr Betreuungsunterhalt bis zum 18 Lebensjahr des Kindes leisten müsse. Ich habe dazu nix gefunden.
Zur Lage der KM. Sie Fliegt 10 Tage im Monat bei Eurowings, da Airberlin Geschichte ist. Verdienst ca. 1300€. Die KM hat eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und Arbeitet angeblich die restlichen Tage nur auf 450€ Basis im Modeladen ihrer Mutter. Zudem hat die KM ein eigenes Pferd mit Reitbeteiligung (ca. 200-300€ monatlich). Wohlgemerkt als Alleinerziehende.
Zu uns: Ichch zahle abgemachten Unterhalt von 250€ monatlich. Angenommen mein Verdienst läge bei 2250€, der Verdienst meiner Partnerin bei angenommen 1450€ monatlich (halbtags wegen der Kinder) + Kindergeld und voraussichtlich Baukindergeld, weil wir uns im Hausbau befinden ca. 300000€ Kaufpreis (nach Einzug Fixe Kosten 1000€ monatlich), damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat und die jetzige Situation mit 1 Kinderzimmer entzerrt wird.
Nun meine Frage: Was könnte auf mich und meiner Familie zukommen??
Kann eine Saftschubse das wirklich fordern, weil sie angeblich bei 10 Tage in der Luft mehr verdient als im Einzelhandel? Die hätte doch nach der Pleite von Air Berlin nicht zu Eurowings wechseln müssen? Außerdem kann sie als Bodenpersonal Arbeiten oder Inlandsfüge machen.
Aus meiner Sicht ist das auch kein Härtefall, da wir es mit 3 Kindern auch schaffen.
Was haltet ihr davon?
Ich möchte dieser ekelhaften Person nur einen Denkanstoß geben, damit sie endlich kapiert, dass wir auch eine Familie für den Großen sind, uns so nicht mehr zu behandeln hat und lieber schätzen sollte wie wir sind.
Wie ist eure Einschätzung dazu?
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| Als die Richterin zu jammern und rechnen anfing.... |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 26-07-2018, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle
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Hier mal wieder was schönes aus der Gerichtspraxis in der Schweiz:
Total zerstrittenes Ehepaar bei denen gerichtlich anerkannte Prozessarmut besteht, überzieht sich in der Schweiz
mit gegenseitigen Strafanzeigen im Rahmen der Scheidung. Die Kinder leben bei der Mutti, die KESB macht ihrem Ruf als Väterentsorgungsbehörde alle Ehre. Der Vater zahlt natürlich keinen Unterhalt. Die Borderline-Mutti geht mit 3 Kindern auf die Sozialhilfe.
Mittlerweile laufen in dem Eheschutzverfahren 6 gegenseitige Strafanzeigen, 2 Verfahren sind beim Bundesgericht hängig. Weil die KESB im Verfahren bzgl. Besuchsrecht gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstossen hat, geht das Ganze jetzt wieder zurück in die erste Instanz.
Ein weiteres Zivilverfahren ist bei einem Familiengericht hängig, von dort kommt jetzt folgende Urteilsbegründung, weil irgendwann mal bemerkt wurde "wie teuer" diese Verfahren wurden. Mittlerweile ist man bei knapp 100.000 CHF angelangt.
(...)Das Ehepaar XXX befindet sich in einem Eheschutzverfahren, welches an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten ist und Ausnahmecharakter besitzt. Deswegen ist es ausgeschlossen, dieses Verfahren im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege führen zu können. Die Ehegatten haben sich "aussergerichtlich" zu einigen.(...)
Aus diesem Grund werden für alle weiteren Verfahren Kostenvorschüsse verlangt. (...)
Auch gegen dieses Verfahren haben beide Parteien Berufung eingelegt, mittlerweile liegt auch eine Strafanzeige gegen Behördenmitarbeiter vor, weil eine Juristin! der KESB den Vater per E-mail kontaktiert, und Ihn als kriminellen Unterhaltspreller und Sexisten beschimpft hat.
Und in so einem Verfahren sollen sich die Parteien "aussergerichtlich" einigen? Ja, da bin ich dann mal gespannt wie das funktionieren soll....
Ich habe dem Vater nur geschrieben, dass er für alle zukünftigen Eingaben unter PS folgenden Satz schreiben soll: "Offenbar wurden die Parteien durch die femistischen und links-grünversifften Behörden aufgefordert, das tägliche Zusammenleben immer wieder neu zu verhandeln. Gerne wird dem Folge geleistet. "
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| Unterhaltsvorschuß2017 |
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Geschrieben von: Kaymueller - 25-07-2018, 08:16 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo Guten Morgen
Das Jugendamt geht mir gerade auf den Wecker, es geht um unterhaltsvorschuß Marz2017 bis Juni 2017 in dieser zeit mußte da JA ein wenig meinen gezahlten unterhalt an meine EX aufstocken. In dieser zeit war ich selber krank und habe vom Krankengeld bis unter Selbstbehalt gezahlt.
Im Juli 17 habe ich dann Tittel erstellen llassen die ich voll bediene und nach §11 abs.7 Hartz4 aufstocke. Für märz17 bis juni 17 exestirt kein Tittel.
Jetzt fordert das JA den vorschuß zurück was mir unverständlich ist ich war krank ohne titel und daher nicht leistungsfähig das alles hatte ich denen auch nachgewiesen damals als der UHV gezahlt wurde.
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