Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.738
» Neuestes Mitglied: wildfire
» Foren-Themen: 8.203
» Foren-Beiträge: 151.301
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 6 Stunden
» Antworten: 10
» Ansichten: 612
|
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Heute, 09:38
» Antworten: 2
» Ansichten: 239
|
Wohnvorteil berechnen... ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
23-08-2025, 13:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 362
|
Neuer Knaller- Formulieru...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 23:33
» Antworten: 11
» Ansichten: 424
|
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 20:47
» Antworten: 20
» Ansichten: 1.187
|
Schweden: Mütter bei der ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
22-08-2025, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 131
|
Skurrile Vaterschaftsfest...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
22-08-2025, 11:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 395
|
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
21-08-2025, 18:56
» Antworten: 123
» Ansichten: 19.635
|
Vaterschaftsfeststellungs...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
20-08-2025, 10:34
» Antworten: 5
» Ansichten: 524
|
Verhütung für Männer: Neu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
19-08-2025, 14:46
» Antworten: 91
» Ansichten: 111.022
|
|
|
Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht |
Geschrieben von: ThomasM - 04-04-2018, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Hallo liebe Leidensgenossen,
ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich verhindern kann das die KM ein „vereinfachtes Verfahren“ bezüglich des Kindesunterhalts gegen mich stellt? Zum Beispiel das ich den Mindestsatz von 251 EUR zahle oder so?
Ist es richtig, dass bei dem „vereinfachten Verfahren“ auch Rückwirkend die Zahlung des Kindesunterhalts bewilligt werden kann? Wenn ja, für wie viele Monate?
|
|
|
Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? |
Geschrieben von: ThomasM - 31-03-2018, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo liebe Leidensgenossen,
ich habe hier im Forum schon viele nützliche Tipps gefunden und auch interessante Geschichten gelesen. Zu meinem speziellen Fall konnte ich aber noch keinen Rat finden.
Ich habe mit meiner Frau letztes Jahr ein gemeinsames Kind bekommen. Bis dato haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht. Da ich einen guten Job habe und mich auch sehr auf das Kind gefreut habe und mit ihm Zeit verbringen wollte, habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und auch bisher das Elterngeld bezogen.
Nun hat mich meine Frau mit Kind von einem auf den anderen Tag verlassen und beantragt wohl auch auf ihren Namen dann Elterngeld. Heißt ich habe die circa letzten 7 Monate meiner Elternzeit gar kein Einkommen (laut meinem Arbeitgeber, kann ich nicht früher in meinen Job zurück) und werde mir wahrscheinlich ein Privatdarlehn nehmen müssen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Meine Frage ist nun, was ist in meiner Situation die Berechnungsgrundlage des Einkommens für:
1. Trennungsunterhalt
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Betreuungsunterhalt
4. Kindesunterhalt
Ich habe gelesen, dass bei selbständigen, die Gewinne der letzten 3 Jahre heran gezogen werden. Ich bin aber theoretisch ein ganz normaler Arbeitnehmer. Habe aber derzeit kein Einkommen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder zu min ein paar Tipps geben. Gerne auch belegt mit Gesetzesgrundlagen, damit ich mir diese noch einmal selber nachlesen kann. Danke
Beste Grüße
Thomas
|
|
|
4 Jahre angelogen - jetzt angeblich ihre Tochter - sexueller Missbrauch Thailand |
Geschrieben von: Liebeskasper - 28-03-2018, 03:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
|
 |
Über mich:
Habe Deutsches Kind mit Thailänderin, Kind ist jetzt 4 Jahre alt.
2016 aus Deutschland nach Österreich verzogen und dann in Dänemark geheiratet.
In DE bis heute ledig
Als Sie vor 5 Jahren in Thailand schwanger war, hat Sie sich um die 2 jährige Tochter der Schwester im Dorf gekümmert und ihren damals 10 jährigen Thai Sohn vorgestellt.
Heute ist der Thai Sohn 15, und als Family Member EU vor 1 Jahr nach Österreich nachgezogen. Ich bin keine finanziellen Verpflichtungen für den Thai Sohn eingegangen, da EU Freizügigkeit Recht.
Nun zum Problem:
Seit 2 Wochen ist die damals angebliche Tochter der Schwester ihr Kind, Sie hatte sich nicht getraut es mir zu sagen,
angeblich Angst das ich Sie verlasse.
Nun müsste Sie dringend nach Thailand, weil ihre angebliche Tochter "sexuell" missbraucht wurde,
das da was dran ist stimmt wohl leider und Sie jetzt zu lokalen Thai Behörden und der Polizei muss um einiges zu klären
Sie hat ihre " angebliche" Tochter bei ihrem Vater zurückgelassen und ist schwanger im 7 Monat nach DE zu mir gekommen
Der Kindesvater sei ein Ausländer gewesen, der seit nach der Geburt alle Kontakte zur Mutter abgebrochen hat.
Sie will ihre Tochter auch nach Österreich nachholen, setzt Himmel und Hölle bei ihren Landsleuten in Bewegung um an Geld für den Flug zu kommen, das Sie jetzt fast zusammen hat.
Ich soll mit ihrem Thai Sohn und meinem deutschen Kind in Österreich bleiben und warten bis Sie in 4 - 6 Wochen wieder da ist
und ihr Geld per Western Union für Lebenshaltungskosten schicken.
NEIN so geht das nicht
1. Ich habe ihr deutlich klar gemacht,
- das wir 2 Kinder zu Hause haben, alles kostet und das nicht einfach mal so Geld da ist um nach Thailand zu fliegen.
und kein Geld gegeben, weshalb Sie bei ihren Landsleuten Geld gesammelt hat.
Das reicht für den Flug aber nicht Lebenshaltungs- und Vorlaufkosten
- Sie 4 Jahre Zeit hatte, das mit ihrer Tochter mit mir zu klären.
- Der Thai Sohn keinen Cent Unterhalt vom Kindesvater hat,
- Ihre Tochter in Zukunft ebenfalls keinen Cent Unterhalt haben wird
- Wo will Sie mit 2 Thai Kindern ohne Unterhalt + deutsches Kind wohnen ?
In Ungarn, Bulgarien aber nicht in Österreich mit 3 Kindern bei den Mietpreisen
In Österreich gibt es ergänzende aufstockende Sozialleistungen für die Thai Kinder als Arbeitnehmer da EU Freizügigkeit
das reicht bei 3 Kindern aber nicht für angemessen Wohnraum.
In Deutschland würde wir / Sie nur eine Duldung für ihre Thai Kinder bekommen und keinen Cent Hartz IV
Der Lebensunterhalt muss für die Thai Kinder gesichert sein
Sie ist für alle finanziellen Argumente taub, ich habe ihr deutlich gesagt, das kein Geld da ist um nach Thailand zu fliegen, egal was da mit ihrer Tochter ist. Das soll bitte aus Thailand kommen und nicht von mir, wir haben hier 2 Kinder.
Da sind locker 2500 - 3000 EUR mit Lebensunterhalt und Vorlaufkosten weg. ca. 1500 EUR sind die Flugkosten. (One way Hinflug + 2 x One way Rückflug)
Woher soll das Geld kommen ?
Es ist mit ihr seit 2 Wochen nicht zum aushalten, jeden Tag Streit, wann kann Sie zu ihrer Tochter fliegen ?
Was würdet ihr in dem Fall machen wenn man 4 Jahre angelogen wurde
" die Tochter ist Kind von der Schwester"
und Sie jetzt dringend Geld will um nach Hause zu fliegen muss wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs des Kindes.
|
|
|
Geschenke für Geburtstage und neues Hobby |
Geschrieben von: Lullaby - 26-03-2018, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo zusammen,
bei mir gibt es nach langer Zeit mal wieder Probleme mit der KM.
Ich zahle 128% KU (gerichtlicher Titel), Kind (8 Jahre) ist ca. 40% jede Woche bei mir, GSR. Umgang läuft seit Jahren stabil. Antrag auf WM (50:50) wurde seinerzeit abgelehnt.
- KM will dass ich Geschenke für Kindergeburtstage bezahle, die in meine Umgangszeit fallen. Sie besorgt das Geschenk in Absprache mit den anderen Müttern, ich soll bezahlen. M. E. sind die Geschenke mit dem KU abgegolten, alternativ würde ich selbst eine Kleinigkeit kaufen. Damit ist sie nicht einverstanden. Sie baut starken Druck deswegen auf. Durch den erweiterten Umgang fallen viele Kindergeburtstage auf meine Umgangszeit. Wie soll ich da richtig reagieren?
- Das Kind möchte bei mir ein neues Hobby anfangen. KM ist dagegen. Muss sie zustimmen, bzw. muss sie eine etwaige Beitrittserklärung mit unterschreiben? Wir haben GSR.
Grüße,
Lullaby
|
|
|
Privatdarlehen wer muss zahlen? |
Geschrieben von: B_____09 - 22-03-2018, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Hallo,
ein weiteres Kapitel, wie mache ich meinen Mann fertig wurde diese Woche durch meine Frau und deren Mutter eröffnet.
Der Anonymität halber mache ich das hier einmal nicht mit den realen Zahlen.
Wir hatten einen Bankkredit über Summe XXXX€. Dieser Kredit wurde von uns mit monatlichen Raten á XXX€ bedient.
Durch eine Erbschaft der Mutter, wollten Schwiegermutter und Frau das ganze per Privatdarlehen ablösen. Ich war dagegen, aber Frau hat Ihren willen durchgesetzt. Unterschrieben wurde nichts (zumindest von mir nicht). Die Hälfte der Kreditsumme war ein Geschenk der Mutter an meine Frau. Die andere Hälfte wurde weiterhin in XXX€ raten getilgt. Vor 2 Monaten habe ich die Zahlung eingestellt, nachdem sich meine Frau wieder auf Kosten der Mutter ein neues Auto gegönnt und das alte ohne Absprache verkauft hat. Der Verkaufserlös des Autos ist laut Ihr für das Essen der Kinder genutzt worden (ich dachte dafür überweise ich Kindesunterhalt...).
Nach 2 Monaten sind nun beide Damen der Meinung dass Restbetrag von XXXX€ Euro durch die damalige "Schenkung" des halben Kredits an Ihre Tochter natürlich alleine MEINE Schulden wären und ich dies natürlich weiter zu zahlen hätten. Das meine Frau dies bei Berechnung des Trennungsunterhalts nicht erwähnt hat obwohl dieser Kredit ja scheinbar ganz klar meiner ist, muss ich ja nicht erwähnen.
Ich bin fast aus dem Stuhl gefallen als ich das gehört hab, ich bin nicht leicht aus der Fassung zu bringen, aber das ist ein Ding.
Da ich bisher keine Probleme mit der Schwiegermutter hatte, würde ich ihr anbieten die Schulden hälftig zu übernehmen und per Raten abzuzahlen.
Ich habe das ganze einmal an meinen Anwalt weitergegeben, da er aktuell mit Berechnung des Trennungsunterhalts beschäftigt ist und ich im schlimmsten Fall diese Raten natürlich berücksichtigt haben möchte.
Was sagt ihr zu der Nummer?
PS:
Als Reaktion auf meinen kurzen Fassungsverlust hat meine lieb reizende Frau gleich damit gedroht, die von Ihrer eigenen Anwältin angegebene Fahrtkostenpauschale welche die beiden Damen mir zusprechen müssen zu halbieren, da es ja viel weniger Kilometer wären.
So langsam zeigt sich das wahre Gesicht...
|
|
|
Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei? |
Geschrieben von: HeinrichH - 21-03-2018, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Habe nicht wirklich das passende Forum hier gefunden.
Es steht nun die Beurkundung an.
LautFAQ und diversen Threads hier soll es kostenfrei sein. Schreibgebühr mal ausgenommen. In der FAQ wird ein Dokument auf die Ministerienseite verlinkt, welche nicht mehr zum Dokument führt.
Laut 55a KostO ist der Paragraf außer Kraft (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html). Ich konnte auch keine weitere Info finden.
Wie ist denn der aktuelle Stand? Wollte gern über meinen Anwalt/Notar beurkunden lassen.
|
|
|
Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz |
Geschrieben von: p__ - 20-03-2018, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
|
 |
Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid190196
Herzliches Beileid, ein Kind mit einer Borderlinerin ist der Jackpot im negativen Sinne.
Die Vaterschaftsanerkennung war ein Fehler, wenn sie ohne Abstammungstest passierte. Borderliner täuschen Andere sehr gut, sehr gerne reiten solche Leute wieder beim Ex ein oder geben sich völlig wahllos in der Drogennacht anderen Idioten hin. Stabilität ist gerade das, das da überhaupt nicht vorhanden ist. Wenn, dann nur vorgetäuscht.
Den Versuch, etwas zu klären kannst du mit so einer Person vergessen. Zum Glück hast du auch schnell gemerkt, dass du auf Selbstschutz schalten musst. Behalte das bei und ziehe eine klare Grenzlinie. Das Thema, das leider bleibt ist Unterhalt. Aber da wirds wenig Spielraum geben. Um Schuld oder sowas geht es da nicht.
Was fordert denn der gegnerische Anwalt?
|
|
|
Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe |
Geschrieben von: RunningMan - 18-03-2018, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Servus zusammen
Meine Tochter (fast 17)wurde nach einem Selbstmordversuch im letzten Jahr vom Jugendamt in Obhut genommen da die KM sich ausserstande sieht die verantwortung zu tragen lebt sie nun seit Januar in ener betreuten Wohngruppe .
Nun hat mich das Jugendamt zur Einkommensauskunft aufgefordert, mit entsprechendem Formular.
Ich bin seit fast einem Jahr im Krankengeldbezug und habe bei der Rentenversicherung Antrag auf Berufliche Reha gestellt, welche vor einer Woche vom "Grunde her" genemigt wurde.
Da das Formular zu meiner Situation so gar nicht passt habe ich Folgendes aufgesetzt
Zitat:Sehr geehrte Frau E
Da das von ihnen gesendete Formular für mich zu unverständlich ist anbei die gewünschten Daten
Ich bin alleinerziehend ohne Partner
Wohnkosten 388.- zuzüglich 170.- Nebenkosten
Kinder habe ich 3
K........., geb 0.0.2001
M........, geb 0.0.2002 lebt bei mir
J.......... geb 0.00.2004 lebt bei der KM
Unterhalt für K.........wurde bis 2.18 an die KM bezahlt
Unterhalt für M und J wird beidseits verzichtet da die Unterhaltsforderungen gleich hoch wären
Titel gibt es beidseits keine
Kindergeld für K......... und J......... erhält die KM
Kindergeld für M......... erhalte ich in Höhe von 194.€
Kindergeldnr.00000000000 Familienkasse Bayern Süd
Mein Arbeitseinkommen 2017 betrug von 01.1-28.7.17 Netto 14.609,76
Arbeitsweg waren einfach 18km außerdem gingen noch 40.- vermögenswirksame Leistungen ab und für das waschen und flicken der Arbeitskleidung mache ich 55.- € geltend
Urlaubs und Weihnachtsgeld erhalte ich keines
Seit 28.7.17 erhalte ich nur noch Krankengeld lt Bescheinigung 9.701,73 €Brutto (8525,16 € Netto)
Steuererstattung waren für 2016 , 681,13€
Weitere Einkünfte habe ich nicht
Berufliche Reha wurde von der DRV am 6.3.18 genehmigt
Versicherungen habe ich
Riesterrente monatlich 60.-€
Lebensversicherung monatlich 18,12€
Berufsunfähigkeit monatlich 40,80€
Zahnersatzversicherung monatlich 49,80
Privathaftpflicht jährlich 85,17
VDK 18.- vierteljährlich
Leider Habe ich auch Schulden die ich bedienen muss
Eltern Kredit über 1500.-€ zum Ausgleich des Dispo im Dezember 2017 da die Miete nicht mehr gezahlt werden konnte, Rückzahlung wurde ab Mai 2018 mit 50,-€monatlich vereinbart
SBank O-bayern derzeit noch 3.151,72 € für Umzug und Möbel rückzahlbar in Raten von 97,07 bis Januar 2019
Tierarzt Dr. .. von derzeit noch 281,16€ rückzahlbar in Raten von 75.- bis July 2018
Mfg G
1.)Ich hoffe mal das Schreiben passt so?
2.) muss ich angeben wenn ich auf Grund der AU meine Versicherungsbeiträge im Dezember 18 reduziert habe?
3.) kann mir jemand helfen auzurechnen wie hoch mein Kostenbeitrag sein wird?
Grüsse Runningman
|
|
|
Sohn will mich nicht sehen |
Geschrieben von: Clint Eastwood - 12-03-2018, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (76)
|
 |
Hallo zusammen,
War hier vor ein paar Jahren recht aktiv, brauche mal wieder Euren Rat:
Bin seit einiger Zeit wieder aus dem Ausland zurückgekehrt, keine Rückstände, keine Schulden, derzeit geht es nicht ums Geld.
Letzten Sommer war Sohnemann bei mir und wir haben uns etwas gefetzt wegen seines schlechten Zeugnisses. Es war für mich kein Problem, dass er schlechte Noten hatte, mein Problem war, dass alle schuld waren, nur er selber ist der Tollste (da wirkt die tolle Exen-Erziehung).
Dazu kam, dass er sich total schlecht benommen hatte und praktisch zu nix Lust hatte, was über iPad-Zocken auf der Couch hinwegging.
Da war er 11 1/2 Jahre, meines Erachtens noch nicht in der Pubertät, geistig eher 9 und unselbständig wie ein 7-jähriger (hat zu Hause keine Pflichten, keine Erfolgserlebnisse, nichts eigenes).
Ich habe ihm mal ordentlich die Leviten gelesen, wir haben 2 Stunden richtig gestritten, uns aber danach m.E. wieder vertragen.
Seitdem möchte er mich nicht mehr sehen.
Ich würde ja nur streiten mit ihm, er würde sich schon melden, wenn er wieder wollte, etc..
Mittlerweile wohne ich in der gleichen Stadt (er weiß es seit einem Monat), klagen auf Umgang möchte ich eigentlich nicht, da ich selbst kein Interesse an einem 14-tägigen Umgang mit ihm habe.
Würde ihn gerne sehen, wenn es halt passt und auch Verantwortung übernehmen, wenn das gewünscht wird (wird es nicht).
Was würdet Ihr mir raten, ich telefoniere mit ihm, er will mich aber nicht mal 2 Stunden sehen.
Mit Exe zu reden macht keinen Sinn, sie würde nur sagen, dass man ihn nicht zwingen kann (da darf er dann plötzlich eine eigene Meinung haben 
Denke schon daran, es einfach sein zu lassen, aber irgendwie fühlt es sich falsch an, so leicht aufzugeben.
Was meint Ihr?
|
|
|
|