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  Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss
Geschrieben von: Hans Dampf - 23-07-2018, 01:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

vielen Dank erst mal an die Menschen die sich die Zeit nehmen zu helfen mit ihren Antworten.

Situation:
1) Ich (Kindesvater) bin seit Jahren aus Deutschland ausgewandert und abgemeldet, lebe in China
2) Es besteht keine Unterhaltstitulierung
3) Jugendamt hatte vor dem Jahr 2017 bereits die vollen 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt, nach Ablauf dieser wurde mir bestätigt, dass ich nix zu erstatten habe (hatte immer Einkommensnachweise gesendet)
4) Verdiene als Sprachlehrer in China ca. 50 € über Selbstbehalt nach DD Tabelle (in Euro umgerechnet)
5) Überweise der Kindesmutter diese 50 € monatlich seit Ablauf des Unterhaltsvorschusses
6) da 2017 Unterhaltsvorschuss 72 Monate Begrenzung aufgehoben wurde hat Kindesmutter erneut Unterhaltvorschuss beantragt im August 2017, meine Einkommensnachweise habe ich wieder beigefügt bei der Beantragung (englishsprachiger Arbeitsvertrag)
7) Im Januar diesen Jahres musste ich kurz (für 1 Monat) einen deutschen Wohnsitz anmelden um erneut ein 3 jähriges Arbeitsvisum zu beantragen bei der chinesischen Botschaft in Deutschland zu beantragen.
8) Während dieser 2 Monate erhielt ich das Standardschreiben des Jugendamtes, dass Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde und der Leiosungsanspruch auf das Jugendamt übergegangen ist. Zudem stand darin, dass die 50€ berücksichtigt wurden. Anonsten nichts weiter, keine Aufforderung zur Titulierung und/oder, dass ich mehr zahlen müsste oder mir einen anderen Job suchen müsste.
9) Ende Februar habe ich die Wohnung wieder abgemeldet, nachdem ich mein 3 Jahres Visum erhielt und bin jetzt wieder in China und arbeite eben wieder wie vorher bei besagter Sprachschule und zahle eben meine monatlichen 50 € an die Kindesmutter.
10) Für die Kindesmutter bin ich per E-Mail erreichbar (worüber ich ihr auch meine Unterlagen gab für den Antrag)
11) eine Postanschrift in Deutschland existiert nicht und niemand kennt meine Postanschrift in China

Meine Sorge / Meine Fragen(n) 

1) Mit meinen Abschluss (den das Jugendamt kennt) könnte ich in Deutschland sicherlich mehr verdienen und wahrscheinlich den vollen Unterhalt zahlen. Ausgewandert bin ich allerdings nicht des Unterhaltes wegen, sondern weil mir Deutschland einfach nicht passt (zahllose Gründe). - Kann das Jugendamt mir per erhöhter Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen aufbrummen nach dem Motto "Sie könnten ja nach Deutschland zurückkommen und hier mehr verdienen" und das titulieren lassen ? 
2) Falls ja, als wie wahrscheinlich schätzt Ihr das ein ? 
3) Ist es problematisch, dass ich keine Postanschrift in Deutschland habe oder richtet sich das Jugendamt dann einfach an die Mutter in dem Wissen, dass sie mich erreichen kann (zB für etwaige Einkommensnachweisaufforderungen)

Hintergrund:
Ich bin sehr gern bereit meinen Unterhalt zu zahlen insoweit es mein Einkommen zulässt, ich zahle eben genau das was ich über Selbstbehalt habe momentan und sollte ich irgendwann mal mehr verdienen eben auch entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Aber extra zurückzugehen dafür nach Deutschland, da ist mir meine Gesundheit zu schade dafür. Natürlich könnte ich mich im Ernstfall auch stur stellen, da mein Hauptkonto bei einer nicht Europäischen Bank ist. Ich möchte mir allerdings die Option gern offenhalten nach Deutschland zurückzukehren zu können ohne da einen Riesensack Schulden zu haben. Momentan bin ich ja noch Schuldenfrei und das wäre schön wenn das auch so bleiben könnte.

In Bezug auf diese Gedanken, sollte ich meine Strategie ändern oder irgend etwas anders machen ?

Vielen Dank noch ein mal an das Forum

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dampf in allen Gassen

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  Arbeitgeberwechsel erlaubt?
Geschrieben von: nixon - 22-07-2018, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo!

Die Frage ist im Betreff: Darf ich als Unterhaltszahler den Arbeitgeber wechseln? 

In meinem Fall möchte ich den Arbeitsplatz wechseln, wegen der unüberschaubaren Situation im Betrieb und zum Teil wegen des seltsamen Betriebsklimas in meinem Umfeld. 

Bei mir ist nichts tituliert. Ich zahle gewissen Betrag an die Ex und mehr nicht.

Wenn ich etwas Neues finde, dann wird mein Gehalt definitiv niedriger als jetzt.

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  Scheidung Österreich von einer Philippinin
Geschrieben von: Dailylama - 17-07-2018, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Könnt ihr mir einen männerfreundlichen Anwalt in Wien/Umgebung empfehlen, der auch Englisch spricht? Ich habe Horrorgeschichten von Anwälten und Richterinnen gehört, die Philippinas als Sexsklavinnen sehen und deren (Ex-)Männer so richtig reintunken. Und sie möchte keine Unterhaltszahlungen, aber anscheinend ist das schwierig wenn sie keine Arbeit hat.

Die Geschichte: Ich bin Österreicher, meine Frau ist Philippinen.
Wir haben in Hong Kong geheiratet und leben seit September zusammen in Österreich.

Während der Großteil der Zeit wirklich eine schöne harmonische Ehe ist, hat meine Frau "Anfälle", die ich einfach nicht ertragen kann. Ich möchte zu ihrem Schutz der Privatsphäre keine Details nennen. Ich habe bereits meine Eltern eingeweiht.
Die "Anfälle" passieren oft aus dem Nichts oder durch kleinste Kleinigkeiten und wenn sie vorbei sind, gibt es immer Entschuldigungen und Beteuerungen, dass es nicht mehr passieren wird, Da es aber neben handfesten Konsequenzen (sie geht zb nicht mehr in den Sprachkurs) auch gesundheitliche Konsequenzen (Druck auf der Brust, Nervosität bis zur Unfähigkeit zu arbeiten) bei mir gibt, habe ich diesmal nicht nachgeben und ihren Vater kontaktiert, mit der Bitte um Hilfe. Und nein, die "Anfälle" sind nicht körperliche Gewalt.

Gestern hat meine Frau die Scheidung verlangt. Sie möchte so schnell wie möglich in die Philippinen zurück. Wir hatten eine Aussprache und sie hat gemeint, sie will zurück und unterschreibt alles beim Anwalt, was ich möchte. Sie hat eingesehen wie mich das seelisch und auch körperlich mitnimmt und dass sie sich, trotz aller Beteuerungen, nicht ändern wird. Ist das nun echt? Wird sie das auch beim Anwalt sagen oder dort ein Opfer spielen? Ich kann sie nicht mehr einschätzen.

Viel Tränen sind geflossen auf beiden Seiten, aber ich kann nicht in einer mich immer wieder missbrauchenden Beziehung leben und möchte das auch beenden.

Es gibt keine Kinder und wir haben nur 10 Monate (bisher) zusammen in Österreich gelebt.
Ich habe kein Vermögen, keine Aktien, Wohnung ist Miete und es gibt ein Auto, gekauft um um 3500 Euro vor 6 Monaten. Mein Gehalt ist ebenfalls 3500 Brutto, sie ist arbeitslos (und war auch vor unserem ersten Treffen ein Jahr arbeitslos um sich um das Kind ihrer Schwester zu kümmern, davor in der IT in Manila).
Wir haben uns schriftlich vor unserer Ehe an unsere Eltern gewandt, und klargestellt, dass wir nun 1-2 Jahre zusammenleben werden, um zu prüfen, ob das gutgeht und erst dann eine Hochzeit in den Philippinen machen werden. Natürlich hält das bei keinem Anwalt, ist mir klar.

Danke für Eure Ratschläge, bin ziemlich down Sad
Angeblich gibt es sogar einen Weg ohne Anwalt: Bezirksgericht, Formulare für einvernehmliche Scheidung ausfüllen, dann auf Termin beim Richter warten. Aber ob das gut geht, ohne Anwalt?

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Video unterhaltzahlung
Geschrieben von: Cappuccino - 14-07-2018, 16:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo liebe gemeinde, 
Ich habe diesen Monat die info bekommen vom Jugendamt und Beistand , das ich weniger unterhalt zahlen muss. Am 1. Juli hat mein kind eine Ausbildung gemacht. Nun überlege ob ich im August den unterhalt kürzen kann und auch für juli die Kürzung rückwirkend berechne. Wie gesagt ich habe erst jetzt die info bekommen . Ist das rechtlich zulässig?

Vielen dank für eure antworten.

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  Unterhaltsrückstand
Geschrieben von: Panto - 13-07-2018, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

die Behörde in der meiner Kinder wohnen hat mich angeschrieben.

Obwohl sie bestätigen dass ich die geforderten Zahlungen regelmäßig und pünktlich leiste, gäbe es wohl einen €2000 KU-Rückstand.

Ich bin ab und zu mal ohne Vertragsarbeit (bin selbständig in Brexit/EU Land) und bezahle dann ab und zu mal etwas weniger. Insgesamt habe ich allerdings nicht vor mich von meinen Verpflichtungen zu entziehen - und jetzt meine Frage: Einen Titel hat doch 30 Jahre Laufzeit; darf ich die Zahlungen nicht über gleiche Laufzeit zahlen? 

Was ist die Chance dass eine Gemeinde/NRW die fast pleite ist mich im Ausland bzgl. niedrigen Betrag verfolgt?
Was kann ich so noch erwarten wenn ich so weiter mache wie bis jetzt?

Freue mich auf euren Antwort.
B.

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  Vermögensauskunf Haftbefehl Kosten
Geschrieben von: Arminius - 12-07-2018, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen was mich der Knastaufenthalt (Niedersachsen) kostet ? Vielleicht weiß ja jemand wo das steht !

Erzwingungshaft f. die Vermögensauskunft

Habe einen Termin möchte auch hingehen und der OGV darauf hinweisen mich bitte ins Gefängnis zu führen.

Habe irgendwie das Gefühl das sich seine Begeisterung in Grenzen hält...hat mir am Telefon versucht es auszureden.

Haftbefehl existiert schon !

LG

A

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  Anwalt im Raum München?
Geschrieben von: sammy - 11-07-2018, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wer kann mir einen sehr guten, engagierten und erfahrenen Anwalt in München empfehlen?
Es geht um die Anfechtung eines gerichtlichen Kontaktverbotes und der Ausräumung von Vorwürfen der KM.

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  Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung"
Geschrieben von: HeinrichH - 11-07-2018, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Mir ist eine Rechnung der Gegenseite über 200€ mit Gegenstandswert 1500€ ins Haus geflattert. 
Die möge ich mit Verweis auf §823 BGB (unerlaubte Handlung) die Kosten der Inanspruchnahme zahlen.
Die Rechnungsadresse im Briefkopft geht allerdings an die Adresse meiner Ex. Im Anschreiben werde ich genannt.

Es handelt sich wohl um die Falschbehauptung der häuslichen Gewalt kurz vor ihrem Auszug. Ich habe offiziell nie was von der Anzeige gehört, mein Anwalt sagt das Ding läge nach der Polizei (von wo ich auch nichts zugestellt bekam) bei der Staatsanwaltschaft, meine Ex sagt sie hätte damals extra angekreuzt sie wolle keine Anzeige erstatten. 
 
Ursprünglich ging meine Ex zu der Anwältin um eine Gewaltschutzanordnung zu erwirken. Das hatte sie sich auch wieder anders überlegt.

Was mache ich mit dem Wisch? Ich denke natürlich, das ich mal gar nix für das Orchester zahle, was ich nicht bestellt habe, nichts gemacht, nicht verurteilt wurde. 
Habe aber auch keine Lust auf nen Rechtsstreit mit denen.  

Vielleicht ist es nur ein Versuch bei mir was zu holen, weil bei meiner Ex nix zu holen ist und sie sich sogar mit der Anwältin überworfen hat. Die hat nämlich nicht aufgeklärt, dass zur Errechnung des Unterhalts auch ein Beratungsschein möglich gewesen wäre. Nun sitzt meine Ex auf 1400€ Anwaltskosten dieser Anwältin und ist begeistert. Wink

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  Fehler Bericht Verfahrensbeistand
Geschrieben von: Barbouille - 10-07-2018, 15:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hi zusammen,

es ist bekannt, dass man den VB nicht kritisieren darf / sollte.
Was ist aber, wenn der Bericht wirklich grobe Fehler enthält?
Und zwar nicht im Bezug auf Fazit / Empfehlung (das ist Interpretationsache), sondern wirklich im Bezug auf falsche Fakrten, zB zur Berufstätigkeit und den Arbeitszeiten des Vaters, zum Lebensmittelpunkt des Kindes und wenn es zu einem Vorfall zwei unterschiedliche Darstellungen gibt, die Darstellung des einen Elternteils aber einfach unter den Tisch fällt?
ich glaube hier nicht mal, dass böse Absicht dahintersteht, eher Zeitmangel, schlampige Arbeitsweise und evlt. mangelnde Qualifikation. Leider hab ich nicht wirklich Qualitätsstandards gefunden. Kann man da was machen, oder lässt man das besser? Bzw. was empfiehlt sich?
Danke!

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Tongue Gutachten aus dem Wechselmodellantrag
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 06-07-2018, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Moin zusammen,

ich war gerade in meiner Gerichtssitzung.
Wechselmodell wird es nicht geben, weil die Parteien zerstritten sind.
Ich bin ja der Böse, wie immer, weil ich nicht an meinen Tagen die Kinder zu mir geholt habe Smile
Eine Woche Urlaub mit Kindern wurde auch schriftlich protokoliert.
Mein Wunsch die Kinder von So 18Uhr bis Mi 18Uhr hat die Gegenseite abgelernt.
Und es gibt nach den Ferien gar kein geregelten Umgang, dies soll in der Ferienzeit beim Jugendamt erfolgen.
Genau, die Tante aus dem Jugendamt war gar nicht dabei gewesen, nur der Beistand, der Meinung ist, dass ich alles nur verschlimmere.

Gegenantrag wegen Umgangsverletzung wurde im Anschluss nicht angehört.
Die Richterin fragte die Anwältin von Gegenseite ob sie mir richtig weh tun will.
Meine Antwort darauf war "mir kann nichts mehr weh tun".
Zwangshaft würde ich gerne in Kauf nehmen, Zwangsgeld können sie mit meinem Unterhaltsrückstand vergessen.

Ich habe eigentlich mit dem Beschluss der Ablehnung meines Antrages gerechnet und wollte weiter die Kosten mit der Beschwerde produzieren.
Aber den psychologischen Gutachter finde ich auch gut, so werden die Kinder mal angehört.
Mein Sorgerecht ist für mich nur ein Wort, was nichts zu bedeuten hat und ich habe keine Angst es zu verlieren.

Meine Frage ist, wie oft hat der Vater sein Sorgerecht verloren? Wie ist der Ablauf? Kosten?

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