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  Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch?
Geschrieben von: Bitas - 13-05-2018, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo @alle,
 
Ich möchte euch heute den Fall meines Bruders vorstellen und um Einschätzungen bitten. 
Er möchte momentan nicht selber schreiben, weiß aber das ich es für ihn tue. 
 
Er ist 52 Jahre, hat drei Kinder 20/18/12 und hat die Scheidung eingereicht. 
Er lebt alleine im Haus, welches fast abbezahlt ist. 
In der Düsseldorfer Tabelle ist er in Stufe 4 oder 5 und bezahlt auch seine jüngste Tochter danach. 
Die zwei älteren sind mit der Realschule fertig, eine ist im Ausland als Au-pair-Mädchen. Die andere Jobt vor sich hin, die beiden bekommen momentan kein Geld. 
Seine Ex verdient ca. 900€ im Monat, bei ihr lebt die jüngste, für sie zahlt er momentan ca. 200€, muss ich noch mal nachfragen.
Er hat bisher keine Titel. 
Das Haus soll verkauft werden. 
 
Seine Ex weigert sich voll arbeiten zu gehen, ihr Anwalt verlangt jetzt 700€ Ehegatten Unterhalt. 
Die Anwältin meines Bruders spricht von 130€ und fiktiven Einkommen der Ex. 
Kann jemand abschätzen wie hoch der Unterhalt für die Ex nach Gerichtsurteil sein wird?
 
Wie sieht es aus wenn die beiden älteren Töchter Geld verlangen, beide sind nach Beendigung der Schule nicht in die Lehre oder haben sie abgebrochen. 
 
Könnt ihr Tipps geben?
Was wird auf ihn zukommen?
 
Danke und Gruß 
Bitas

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  Kind zurück holen - Fakten schaffen
Geschrieben von: HeinrichH - 05-05-2018, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich überlege ernsthaft meine Tochter nach einem Besuch bei mir zu behalten und ihren Lebensmittelpunkt hier fortzuführen. Die Idee möchte ich allerdings genau ausarbeiten und detailliert abwägen. Gibt es hier ein "Geheimforum" für solche Sachen, wo man privater Schreiben kann? Dann bitte den Thread sofort stumm schalten. Auch falls ich hier mit Texten über das Ziel hinaus schieße. So offen zu schreiben bereitet mir Unbehagen.

Mir ist durchaus der juristische Kraftakt, das Risiko eines Totalverlusts, der finanzielle Aufwand und psychische Belastung bewusst. 
Mit meinem Kind aus erster Beziehung habe ich so gut wie alles durchlaufen. Diverse Instanzen, viele Anträge der KM und das obligatorische familienpsychologische Gutachten. Mit dem Resultat, dass mein Junge seit Jahren bei mir lebt. Seine Mutter ist wirklich keine schlechte. Im Job, gut gebildet. Eine gute Mutter.

Wenn man aktuell auf den Einzelfall schaut sieht die Lage sogar besser aus als damals, wo es um einen Umzug von 100km ging. 
Ich bin Selbstständig. Arbeit von zu Hause aus. Bin zeitlich flexibel. Selbst wenn ich nur 50% arbeiten würde, hätte ich noch genug Einkommen um zwei Kinder zu ernähren und zu fördern. 
Wir haben die gemeinsame Sorge. 
Die Tochter ist 14 Monate alt. Angeblich noch gestillt...dann nuckelt sie mal wieder nur.
Die räumliche Trennung ist erst vier Wochen her. Durch die Sache aus dem anderen Thread sah ich sie gut zweieinhalb Wochen nicht, weil die Mutter den Kontakt verweigerte. Die Mutter stellte mich beim Jugendamt/Beratungsstellen allerdings als guten und fürsorglichen Vater dar. 
Wir haben auch eine gute Besuchsregelung. Wöchentlich auf zwei Termine 12 Stunden. Naja, gut hört sich zynisch an wenn ich die Zahl geschrieben sehe.
Es waren nun einige Termine, wo nach ich die Kleine zusätzlich hatte. Seitdem es wieder läuft also schon so viel, dass mit ihr und mir wieder alles bestens ist.  
 
Es gibt ab Juni eine Tagesmutter für 35h. Sie war schon woanders eingewöhnt. Kennt es also auch ein paar Stunden ohne einen Elternteil zu sein. 

Die Bindung zu ihr ist sehr hoch. Mich die erste Zeit nicht zu sehen war wohl hart. Die Tagesmütter aus erster Einrichtung sagten selbst sie habe die erste Woche teilweise 40 mal täglich nach mir gefragt, war sehr traurig und anhänglich. Die Tagesmütter waren damit überfordert. Dies führte zu Spannungen mit der Mutter die darauf hin fristlos kündigte. Impulsiv wie immer.
Da ich zu Hause arbeite, sah mich die Tochter auch während der Arbeit immer wieder. Ich bin also kein Vater der 40h einfach weg ist und immer präsent. Habe sehr viel mit ihr unternommen. Von Babyschwimmen bis Ausflüge und ausgiebiger Spielzeit. Einen Monat "offiziell" Elternzeit. zwar weiter gearbeitet, aber im Verfahren soll mal jemand das Gegenteil beweisen. Es liefen keine Rechnungen. 

Im Bezug auf den Kontinuitätsgrundsatz bin ich im gemeinsamen Haus verblieben. Sie hat hier ihr Kinderzimmer und gewohntes Umfeld. 
Ihr Halbbruder (mein Sohn) ist auch hier und ihr sehr zugetan. Ihre Halbschwester mütterlicherseits lebt auch bei der Mutter. Hier könnte ich allerdings auch ihr altes Zimmer frei machen und anbieten sie gern Tageweise mitzubetreuen. Sie sieht mich als ihren sozialen Vater und leidet auch gerade wenn ich ihre Schwester hole/bringe und dann bald wieder weg muss. Komme ich an, ist sie sehr euphorisch. Auch wenn ihre Mutter recht restriktiv dagegen geht. Gehe ich, klammert sie, will diverse Dinge mit mir machen. Wie Kinder so sind, um jemanden zu halten.   


Den Punkt Förderungs- und Erziehungsfähigkeit kann ich als studierter Sozialpädagoge mit langjähriger Berufserfahrung wohl gut für mich verbuchen. Auch, dass ich schon ein älteres Kind erfolgreich groß ziehe. Das "alte" Gutachten von 2015 zeigte auch keine Schwächen in dem Bereich. Zudem ist meine gesamte Familie hier vor Ort. Jeder hilft, Freunde unterstützen. Ich habe ein gutes Netzwerk.  


Die Mutter ist vor 1.5 Jahren wegen mir zugezogen, ohne Angehörige vor Ort. Eltern beide krank. Freundschaften hat sie nun auch einige. Oft Mütter.
Sie geht erzieherisch sehr hart mit der größeren Tochter um. Waren auch in Therapie. Ihre Tochter hat des öfteren blaue Flecken an Beinen. Wird um 17.00 ins Bett gesteckt wenn es zu viel wird. Die Tochter hat einen starken Willen. Es gab Szenen wo ich mir dachte ob ich irgendwann von jemandem gefragt werde, ob ich denn dies alles nicht sehen wollte oder hätte. Da könnte ich noch fortführen...
Unsere Tochter lies sie mehrfach vom Bett fallen, und aus voller Höhe aus dem Arm. Waren dazu im Krankenhaus. Letzte Woche kam die Kleine mit blauem Fleck am Kopf zu mir. 
Mir gegenüber wurde sie mehrfach gewalttätig. Das habe ich auch dokumentiert. Auch ihre verhöhnende Art dann im Chatverlauf. 
Sie hat seit 10 Jahren eine PTBS durch schreckliche Gewalterfahrung die sich über ein ganzes Jahr zog. Vergewaltigungen, verabreichen von Drogen, Brechen ihres Willens. Endete mit SEK Einsatz. Leider habe ich hier den Ordner mit den Dokumenten nie abfotografieren können. Vielleicht könnte ein Gutachter/Anwalt die Akten beim alten Gericht anfordern.

Sie verkauft sich natürlich sehr gut bei anderen. Total Glaubwürdig. Ich weiß allerdings auch wie man sie triggern kann. 
Sie ist auch erziehungsfähig. Mein Umfeld sagt eher nein. Hier käme es aber auf die Untersuchung an. Sie kann mit Stress nicht umgehen. Ich befürchte die Kinder werden nun die leidtragenden sein.
Die Tage bekam ich morgens eine böse Sprachnachricht aus dem nichts heraus. Überheblich, Arrogant, sie werde keine Sachen mehr für das Kind mitgeben. Ohne Grund... 
Mit Auszug hatte sie einen neuen. Der wohnt 100km weiter weg mit vier Kindern. Es ist zu befürchten dass sie A wegziehen wird, und B der Belastung nicht gewachsen sein wird, sollte sie mit 6 Kindern zusammen leben. 

Den Auszug konnte ich nicht verhindern, auch durch ihren Boykott. Über den Lebensmittelpunkt haben wir nur sporadisch gesprochen. Auch wegen der gespannten Situation. Einzig bei einem Umzugswunsch in ihre alte Stadt habe ich interveniert. Davon lies sie sich sofort beeindrucken und gab ihn auf. 
Ihr Anwalt würden hier sicherlich auch einiges an Dreck auf mich werfen und konstruieren. Rache, Gewalt, Nicht mit der Trennung klar kommen. It's their business! Das gleiche kann ich auch, bevorzuge aber wie damals die Sachebene mit Seitenhieben.


Ziel wäre es, den Lebensmittelpunkt per ABR-Übertrag zu mir zu bewegen, der Mutter umfangreiche Umgangsrechte einzuräumen, die große Tochter ebenfalls mit einzubeziehen, damit beide Mädchen (und mein Sohn) keinen Kontakt zueinander verlieren. 

Vom Vorgehen würde ich die Kleine einfach da behalten, die dann aufgebrachte Mutter (ich erwarte sogar dass sie mir die Fenster einwerfen würde und richtig ausflippt) per Polizei vom Hof entfernen lassen. Zeugen immer im Rücken. 
Aufgrund der gemeinsamen Sorge kann diese auch nicht einfach das Kind aus dem Haus holen. 
Parallel würde ich mit meinem Anwalt Anträge vorbeiten und sofort an das Familiengericht leiten um einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe möglichst entgegen zu wirken. Meine Intervention muss immer zum Kindeswohl orientiert sein, allerdings mit Konsequenz gegen die Muter geführt. Das ist glaube ich die kritischste Zeit. 

Dann begänne das Spiel auf Zeit. Verhandlungstermin wäre sicherlich innerhalb von 14 Tagen durch beschleunigtes Verfahren. Verfahrensbeistände und Jugendamt kommen an. 
JA macht oft nicht wirklich was. Es besteht keine Kindeswohlgefährdung. Der Beistand hat schon mehr Gewicht. Die Kleine hat aber nicht viel zu sagen. Wenn es nicht klappt, dann Beschwerden einreichen. 

Versuchen ein Gutachten zu erwirken. Läge wohl sowieso an, weil beide Parteien in den Schriftsätzen genug Unruhe für den Richter geschaffen hätten. 
Dann vergingen erstmal einige Monate und es würde eine Kontinuität für die Kleine einhergehen. 
Parallel immer die Türen offen halten, ob ob die Mutter auf den Vorschlag einlenkt. Solch ein Verfahren würde sie definitiv total zermürben. 

Ginge das Gutachten schief, versuchen es anzugreifen. Ich habe da einen guten Professor in Süddeutschland, der Gutachten kritisch untersucht. Noch mehr Zeit schinden durch den Gang zum OLG. 

Wenn es passt, dann mit Gottes Hilfe alles erreicht. Geht es schief, wird das Kind für immer weg sein. 
Obwohl eigentlich "nur" das ABR auf dem Spiel stünde und ich solche Aktionen dann nicht mehr machen könnte. Umgänge sicherlich wieder angebahnt werden könnte. Entführt hätte ich schließlich niemanden. Guter Vater wäre ich natürlich auch. Und wenn sie weg wäre, hätte man gekämpft. Aber mal richtig!   

Was meinen die Profis von meiner Traumtänzerei? Achso, ich wohne nicht in Bayern. Hier geht es nicht so derbe zu. Wink 
Persönlich kenne ich zwei Fälle wo so etwas geklappt hat. Klar, auch die anderen aus den Medien. Aber ich glaube unter'm Strich ziehen die wenigsten Väter solch ein Sache durch. 
Ich kann auch wirklich gut mit Menschen und hatte nie Probleme im Umgang mit Richtern, Psychologen, Helferindustrie etc...vielleicht hätte ich das Quäntchen Glück noch einmal.

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  Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen
Geschrieben von: Milchbar - 04-05-2018, 23:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo,

da meine Ex wieder einen neuen gefunden hat und auch gleich zu ihm zog, habe ich auch gleich vom neuen Landratsamt Post erhalten.

Es wird Unterhaltsvorschuss gewährt und eine Summe von mir zurück verlangt(Titel besteht)

Ich teilte dem Landratsamt mit, dass ich nicht zahlungsfähig bin (ALG II).

Daraufhin forderten sie von mir Alg II Bescheide. Die habe ich auch zugeschickt.

Jetzt bekam ich Antwort:


ich soll jetzt in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte ich unternommen habe, um in Arbeit zu kommen.

Einladungen, Absagen, Eingliederungsvereinbarungen etz.


Und sie fordern mich auf bis ....... dies vorzulegen, sonst will man sich beim Jobcenter informieren.

Ich habe keine Probleme den Bewerbungen oder Absagen zukommen zu lassen, davon habe ich genug.

Aber Eingliederungsvereinbarungen ?


Haben die ein Recht auf diese Information ?


Ich bedanke mich für die Hilfe


MfG

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  Begleiteten Umgang beantragen
Geschrieben von: Rheinländer - 27-04-2018, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,

ich bitte um Ideen für eine komplizierte Situation.

Es gibt einen Umgangsbeschluss, mit der üblichen Regelung. Jedes 2. Wochenende und einen Nachmittag dazuwischen, sowie die Hälfte der Ferien.

Seit 5 Monaten boykottiert die Mutter den Umgang, indem sie vor den Umgangszeiten mit unserem Sohn wegfährt und erst nach Ende der Umgangszeit zurück kommt. Es gibt eine Umgangspflegerin die daher keine Möglichkeit sieht, den Umgang sicherzustellen. Die Mutter würde aber begleiteten Umgang zulassen.

Auf Vorschlag der Umgangspflegerin hat meine Anwältin daher als einstweilige Anordnung beantragt, dass die Kompetenzen der Umgangspflegerin dahingehend erweitert werden, dass diese den Umgang -wenn nötig- begleitet.

Den Antrag hat das Gericht abgelehnt, mit der Begründung dass die Umgangspflegerin nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB nicht darüber entscheiden dürfe, ob der Umgang zu begleiten ist, oder nicht.
Die Notwendigkeit begleiteten Umgang anzuordnen sah das Gericht auch nicht, da nach Stellungnahme der Umgangspflegerin zwischen Vater und Sohn alles in Ordnung ist.

Im Ergebnis findet also gar kein Umgang statt.

Ich habe eine müngliche Verhandlung beantragt, in der mit der Mutter vereinbart wurde, dass wir gemeinsam das Jugendamt kontaktieren, um begleiteten Umgang als Jugendhilfsmaßnahme auf den Weg zu bringen.
Das wurde auch umgesetzt. Nun schreibt das Jugendamt allerdings, sie würden den Antrag ablehnen, da sie Jugendhilfe nicht als Perspektive sähen - und das Gericht eine Entscheidung treffen solle.

Nun ist meine Frage, wie ich den Umgang wieder herstellen kann?

Letzter Weg scheint zu sein, begleiteten Umgang zu brantragen - trotz eines Beschlusses für unbegleiteten Umgang.

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  WIE Scheidung beschleunigen?
Geschrieben von: Maestro - 27-04-2018, 08:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo allerseits,

einige werden nun völlig zu Recht vermutlich schmunzeln, die Stirn runzeln oder den Kopf schütteln, denn...
vor einigen Monaten wollte ich meine Scheidung ja noch hinauszögern, nun genau umgekehrt. Big Grin Tongue

Die Ex hat ja einige Möglichkeiten eine Scheidung hinauszuzögern, und so länger den im Vgl. zum nachehelichen Unterhalt höheren Trennungsunterhalt zu kassieren.

Hat Man(n) Sanktionierungsmöglichkeiten, wenn die Ex z.B. trödelt die entsprechenden Unterlagen für den Versorgungsausgleich auszufüllen und abzugeben?

Was wenn die Ex irgendwelche abartigen Fantasieschaumschlägereien in den Ring wirft, und so Gerichte und Anwälte für viele weitere Monate beschäftigt?

Hier würde ich mir ein Mittel wünschen, um der "Dame" etwas Feuer unterm Hinter machen zu können, damit alles zügig von statten gehen kann.

Was meint Ihr dazu?

Grüße Wink

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  Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
Geschrieben von: nachfrage - 26-04-2018, 11:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Zusammen,

nun ist es langsam soweit und meine Tochter wird Volljährig demnächst.
Da dies nun ein Alter ist, in dem es auch im Unterhalt einschneidende Veränderung gibt und ich nichts Falsch machen möchte, wende ich mich an Euch.

Aktueller Stand:
Unterhalt für fast volljähriges Kind (Tochter).
Unterhalt für noch nicht volljähriges Kind (Sohn).
Ex Frau verheiratet mit installiertem Nachfolger.
Leider besteht seit September kein Kontakt zu meinen Kindern aus erster Ehe, da ich nicht gewillt war ein Auto zu kaufen bevor Sie den
Führerschein besteht. Ausserdem wäre ich auch nur gewillt etwas beizusteuern und nicht eins alleine zu kaufen.
Tochter ist derzeit auf einer Schule die sich "Kaufmänische Schule (Name der Stadt)" nennt.
Erste Frage:
Somit dürfte dieses ja als "nicht privilegiert" gelten, auch wenn man durch gewisse Belegungen einen höheren Abschluss erzielen kann.
Da die Schule eine "Kaufmännische Berufsfachschule" ist und nicht eine "allgemeinbildende Schule". Oder liege ich hier Falsch?


Eigener aktueller Stand:
Verheiratet und zwei Kinder. Natürlich noch nicht volljährig.

Leider existiert für beide Kinder aus erster Ehe jeweils ein Titel der keine begrenzte Laufzeit hat.
Da dies die Standardvorgehensweise des JA ist und ich es zu diesem Zeitpunkt nicht besser wußte, hatte ich diese unterschrieben.
Diese Titel ist schon etwas älter.
Somit meine zweite Frage, es gilt doch nur ein Unterschriebener Titel als pfändbarer Betrag?
Dieser wird ja nicht automatisch aktualisert nur weil das JA eine Neuberechnung macht oder!?

Was ich aus diesem Forum für Tipps entnommen habe sind:
KM:
    Einkommensbescheide der letzten 12 Monate,
    Einkommenssteuererklärung für 2017,
    aktuelle Vermögensauskunft,
    Arbeitet die KM vollzeit? Wenn nein, warum nicht?
    Wohnt sie mietfrei und/oder mit einem/-r leistungsfähigen Lover/-in zusammen und ist ihr deshalb ein Wohnvorteil anzurechnen?

Diese Informationen kann nicht ich einfordern, sondern nur meine Tochter. Richtig?

Tochter:
    aktuelle Schulbescheinigung mit Information, wann und mit welchem Abschluß die Ausbildung voraussichtlich endet,
    Einkommensbescheide, falls sie nebenher sich etwas hinzuverdient,
    Vermögensauskunft,
    Schüler-Bafög-Bescheid (darauf achten, daß er richtig berechnet worden ist!).

Wichtig:
    keinen unbegrenzten Titel unterschreiben!
    Titel abhängig vom regelmäßigen Nachweis des schulischen Fortschritts machen!
    am besten aber gar keinen Titel unterschreiben, sondern eine Vereinbarung treffen.
    auf BAFÖG-Berechnung beharren!

Idealerweise sollte die Tochter beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich widersprechen. Richtig?


Da ja derzeit ein Titel besteht, kann ich dennn einfach mit einem Brief an die Tochter verfahren oder muss ich damit rechnen das Sie
den Titel einfach einlöst und nicht auf meine Anfragen eingeht?
Da ja die KM immer auf Konfrontationkurs ging bisher und dies sicherlich auch so an die Tochter weitergeben wird.
Wäre es dann nicht sinnvoller dies über einen Anwalt zu tätigen auch wenn der Geld kostet?
Statt den ganzen Trouble mit Pfändung usw...


Falls Euch noch etwas einfallen sollte was noch nicht berücksichtigt wurde, wäre ich über Eure Erfahrungen sehr Dankbar!


Gruß und Dank

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  Antrag auf Einstellung Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Absurdistan - 25-04-2018, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi, da bin ich mal wieder.

Werde die Tage einen Antrag stellen das die Unterhaltsvorschussleistung für meine Tochter (7) die seit 6 Jahren 11 Tage/Monat bei mir lebt.

Selbstbehalt 960 Euro. Habe die Erfahrung gemacht das der geleistete UV bei Einkommen erbarmungslos bis zur Pfändungsgrenze 960 gepfändet wird.

Da bringt aufstocken auch nix, weil die Pfändung eben nicht aufgestockt wird.

Mal sehen, geht los. Bei der Anhörung letzte Woche ist Exe Anwältin fast vom Stuhl gefallen als ich meinte das es keinen Anspruch gibt.


lg

Hoffe ihr habt ein paar Tips


"Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2.
Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."

Bei 11 Tagen ist die 1/3 Schwelle wohl erreicht. Ausserdem liegen aussergerwöhnliche Betreuungsleistungen ebenfalls vor.
11 Tage nach SGB also der 12 - Stundenregel.

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  Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW?
Geschrieben von: DK2003 - 25-04-2018, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage und bitte um Hilfe/Erklärung:

- Meine Exfrau und ich besitzen zu je 50% eine Wohnung.
- Ich möchte mit neuer Ehefrau ihre 50% abkaufen - und darüber sind sich glücklicherweise auch alle einig. Auch über den Preis.
- Auch die Bank macht mit, also die Übernahme der bestehenden Darlehen durch mich/uns ist OK (allerdings bisher nur mündlich, aber schon nach Prüfung von Einkommen etc).

- Den Kaufvertrag lassen wir gerade erst aufsetzen, einen Notartermin gab es demzufolge natürlich noch nicht. 

Die Bank möchte nun - also vor dem Notartermin - von mir und meiner Exfrau jeweils Unterschriften bzgl. der Schuldhaftentlassung. Dort steht, dass die Darlehen dann alleinig auf mich laufen - was mir grundsätzlich klar ist. Die Bank sagt, dies wäre zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Willenserklärung und für mich risikolos, der genaue Satz lautet allerdings: "Mit dem Inhalt dieses Schreibens, insb. der künftigen alleinigen Darlehensnehmerposition / Kreditnehmerposition und der Schuldhaftentlassung von Frau XXX bin ich einverstanden"

Davor steht noch: "Nach Vorlage aller oben genannten Unterlagen werden wir Ihren Wunsch abschließen prüfen und Ihnen den genauen Zeitpunkt der Entlassung mitteilen" (Die Unterlagen haben sie schon, Einkommensnachweise etc.)

Nun kommt die Frage: Ist das wirklich risikolos und ich das typisch? In dem Schreiben finde ich keine Hinweise dazu, dass die Schuldhaftentlassung nur erfolgt, wenn später auch der Kaufvertrag zustande kommt.

Kann mir jemand eine offizielle Stelle nennen, an die ich mich bzgl. dieser Frage wenden kann?


Vielen Dank!

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  Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung)
Geschrieben von: Iwes2202 - 20-04-2018, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich hab Vorgestern bei meiner Anwältin eine eidesstattliche Erklärung abgegeben mit Gründen warum es für mich nicht mehr zumutbar ist mit meinem Nochehemann zusammen zu wohnen, damit sie einen Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Wohnung stellen kann. 

Meine Frage wäre, ob mein Nochehemann erfahren wird, was da drin steht?

Vielen Dank schon mal im Voraus. 

Lieben Gruß

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  Einladung zu einem Termin beim Jugendamt
Geschrieben von: Freebird - 19-04-2018, 11:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich könnte nun einige Hilfe gebrauchen.
Ich hatte dem Jugendamt schon mitgeteillt, dass ich keine Arbeit oder sonstige Einkommen habe und auch kein ALG II bekomme.
Nun hat mir das Jugendamt einen Brief geschrieben mit der Aufforderung zu einem Termin zu erscheinen.

Allerdings habe ich keine Lust und sehe auch keinen Sinn darin dort zu erscheinen.
Bei dem nicht erscheinen haben die angedroht mich als Leistungsfähig ein zu stufen.

Hier erhoffe ich weitere hilfreiche Antworten von der rechtlichen Seite und Erfahrungen von dem Forum hier.

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