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Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei?
#1
Habe nicht wirklich das passende Forum hier gefunden. 
Es steht nun die Beurkundung an. 
LautFAQ und diversen Threads hier soll es kostenfrei sein. Schreibgebühr mal ausgenommen. In der FAQ wird ein Dokument auf die Ministerienseite verlinkt, welche nicht mehr zum Dokument führt. 
Laut 55a KostO ist der Paragraf außer Kraft (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html). Ich konnte auch keine weitere Info finden.

Wie ist denn der aktuelle Stand? Wollte gern über meinen Anwalt/Notar beurkunden lassen.
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#2
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotk...10013.html

Teil 2. Notargebühren, Vorbemerkung 2: Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und (...) sind gebührenfrei.

Welche Beurkundungen sind also gemeint? Verwiesen wird auf § 67 Abs. 1 Beurkundungsgesetz und das zählt auf:

§ 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung

(1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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#3
Danke. Smile
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