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| Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht |
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Geschrieben von: masku - 09-06-2018, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Liebes Forum,
mich erreichte gestern ein Brief vom JA, der Beistandschaft meines Kindes, in dem folgendes steht:
" Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungserklärung
vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy des Notars xxx rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des
Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, zu beurkunden".
Folgende Fragen stelle ich mir dazu:
1. Der o.a. Titel vom 14.06.2012 ist am 01.10.2015 ausgelaufen, da es ein statischer Titel war der zeitlich begrenzt war.
Einen Folgetitel wurde von mir nie verlangt, bzw. wurde wohl vom JA vergessen anzufordern.
Wieso schreibt mir die Tante etwas von einer bestehenden Verpflichtungserklärung ?
Der Titel ist ausgelaufen.
2. Kann das JA verlangen, dass ich einen Titel rückwirkend beurkunden lasse?
Da ich seit Januar einen neuen und besser bezahlten Job habe und somit in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werde,
würde ich mich diesen Geiern ja hoffnungslos aussetzen, da sie dann von mir rückwirkend ab Januar 2018 den höheren
Unterhalt einfordern können.
Sehe ich das richtig so?
Meine Vorgehensweise wäre, ich gehe zum Notar und lasse 90% des Unterhaltes über einen Zeitraum von 1 Jahr beurkunden.
Aber nicht rückwirkend.
Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich nicht ob meine Firma mich behalten wird.
Ach ja, woher weiss das Amt das ich einen neuen Job habe?
Mitgeteilt habe ich das jedenfalls nicht.
Wie würden denn die Profis unter Euch hier vorgehen?
Was würdet ihr der Tante vom Amt schreiben?
Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise.
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| Unterhaltszahlung ablehnen |
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Geschrieben von: Arminius - 09-06-2018, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Gemeinde,
brauche dringend euer geballtes Fachwissen.
Darf ein Unterhaltsgläubiger in irgendeine Form Unterhaltszahlungen (Ratenzahlungen, Teilzahlungen oder sonst was) ablehnen ?
Hat jemand vielleicht ein Urteil dazu (OLG, BGH)…
Lg
A.
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| Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Klarat - 07-06-2018, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe eine Frage.
Ich zahle für meine 17-jährige Tochter 394 Euro Kindesunterhalt pro Monat an die Kindesmutter. Nun fordert mich das Jugendamt am, einen Erhebungsbogen auszufüllen. u.a. Warmmiete/Kaltmiete/Quadratmeter Wohnfläche, Fahrtkosten usw.
Fahrtkosten ergeben sich ja aus dem Steuerbescheid, Miete und Wohnfläche gehen m.E. das Jugendamt/Kindesmutter nichts an, oder? Bislang habe ich immer den Steuerbescheid eingereicht und eine eigene Aufstellung (Nettogehalt abzgl. Krankenversicherung/Pflegeversicherung abzgl. Altervorsorge als Selbstständiger).
Was mich auch jedes Mal ärgert, ist, dass die jedes Mal im April anfragen. Als Selbstständiger erhalte ich meinen Steuerbescheid in der Regel erst im Oktober und muss dann auch noch den Gewerbessteuerbescheid abwarten. Hat das Jugendamt/Kindesmutter ein Anrecht, diese Daten vorher zu erhalten?
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| Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung |
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Geschrieben von: Sorino - 06-06-2018, 09:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Die Mutter und ich haben von der DRV Formulare zum ausfüllen bekommen, wann wo gearbeitet etc. Nun hat sie aber einen zusätzlichen Zettel erhalten, wo für jedes Kind einzeln gefragt wird ob sie ihn allein erzogen hat und wenn nicht, ob sie es überwiegend erzogen hat. Diesen Zettel hat sie ausgefüllt und ich soll ihn unterschreiben (vermutlich als Bestätigung, dass alles stimmt). Allerdings hat sie angegeben, dass sie die überwiegende der Erziehung gemacht hat bzw. beim zweiten und dritten Kind dass sie sie allein erzogen hat. Ärgerlich, weil es nicht der Vergangenheit enstpricht, ich war maßgeblich bei allen drei beteiligt.
Was hat dieser Fragezettel in sich und warum wurde nur die Mutter gefragt?
Bekommt sie mehr Anteile der Rentenansprüche wenn sie das so angibt? Ich ging bisher davon aus, dass jeder 50% der insgesamt eingezahlten Beiträge bekommt (die überwiegend von mir aufgebaut wurden). Ich meine, würde sie dann mehr als die Hälfte der Gesamt-Beiträge bekommen, wenn die falsche Angabe der Kinderbetreuung durchgeht, und wie viel macht das aus etwa?
Ich frage mich was ich besseres tun könnte, ausser passiv die Unterschrift verweigern..
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| Strafanzeigen gegen KM, Aussichten auf alleinige Sorgerecht |
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Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 31-05-2018, 23:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hat das schon jemand versucht oder durchgezogen?
Kurze Geschichte
2015 Frühling Rippenprellung
2016 Frühling iMac 5k runtergeschmiessen Reparatur läuft gerade Kosten ca. 700 EUR
2016 Herbst sie hat mich wegen Vergewaltigung angezeit, verfahren wurde im Dezember 2016 eigestellt
ich war blöd und bin zu einem Anwalt gerannt, sonst hätte ich 700 eur eingespart, da es keine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung gab
2016 Herbst wieder anzeige wegen Videoaufnahmen im Schlafzimmer (ich wollte neue iMac Runterwerf Aktion aufnehmen) im Juli 2017 Hatte ich die Hausdurchsuchung und 30 Speichergeräte und Geräte mit internem Speicher wurden beschlaggenommen. Ich habe sie wieder seit 2 Wochen.
Sont hat sie seit Juni 2016 das Kindergeld auf eigenen Konto überwiesen 800 monatlich und mit meiner Karte bedient bis August 2017.
Auch mit der Kindergeldumstellung hat sie 2000 eur von meinem Konto auf ihr überwiesen, dank der Videoüberwachung habe ich noch Sparkassensparbuch gefunden, sie hatte im Buch das Geld über 2000 EUR bar. Fotografiert habe ich dies.
Im Oktober 2017 meine Stieftochter bekommt 2 Tatoos ohne meine Unterschrift, ich möchte den Tätowierer auch anzeigen.
Also was habe ich
1. Körperverletzung mit Attest
2. Sachbeschedigung
3. Üble Nachrede (Vergewaltigung kam wieder im Anwaltsschreiben wegen dem Wechselmodell)
4. Falsche Verdächtigung (Videoaufnahmen)
5. Betrug Verfahrenskostenhilfe, ich glaube nicht dass sie ihr ganzes von mir und den Kinder geklautes Geld aufgefürt hat
6. Betrug HARZ 4 auch wegen dem Geld, Fotos von Überweisungen und Fakten das das Kindergeld auf ihr konto gelaufen ist habe ich
dazu kann ich noch behaupten, dass nach dem Tot ihres Vaters ihr 10K eur zusteht. natürlich alles schwrz und nicht beweisbar bis finanzamt reinspringt und Einkommen von ihrer Schwester und dem Schwager im Jahr 2012 überprüft
7.Und Körperverletzung minderjährigen Kindes ohne zusage von beiden Eltern
Gerade läuft ein Verfahren wegen Briefgeheimisverletzung, da Polizei Brief ist auf ihre Adresse gegangen schon wieder zum x-tem mal und sie hat wieder den Brief geöffnet und gelesen. Ich habe Kommissarin angeschrieben und wollte mich beschweren, sie schlag eine Anzeige vor, das habe ich auch gemacht.
Ich will keinen Schadensersatz, da ich die Anwälte ungern bezahle, ich will nur anzeigen und die Gerechtigkeit mindestens im Strafrecht dank Bewesen geben kann.
Wenn dann die Mutter vielleicht ein mal Vorbeschtrafft ist, kann ich auf alleinige Sorgerecht mit Erfolg einklagen?
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