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  Auskunft JA
Geschrieben von: nachfrage - 14-02-2018, 13:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

ich habe Verständnisfrage und vielleicht kann mir hier Jemand kurzerhand zur Hand gehen.

Grobe Eckdaten:
Geschiedien, wieder neu verheiratet. KM auch wieder verheratet.
2 Kinder denen ich Unterhaltspflichtig bin, wobei das eine demnächst 18 Jahre wird (durchaus, das ich dazu auch Ratschläge benötige).


Die KM hat eine Beistandsschaft beim JA.
Diese Melden sich im turnus von 1,5-2 Jahren um meine Einnahmequellen zu überprüfen. Bisher hatten immer die Gahltsnachweise und der Steuerbescheid ausgereicht.
Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Da ich meinen Steuerbescheid immer am Ende des Jahres abgebe, liegt der von 2016 vom Finanzamt immer noch nicht vor.

Jetzt kam aber das JA fast nach 6 Monaten auf mich zu und meinte doch glatt, das würde nicht ausreichen und fordert die
Lohnsteuerbescheinigung von 2016. Nachdem ich mit denen telefoniert hatte und gemeint hatte, die habe ich nicht mehr die brauchte
das Finanzamt wegen den Steuerbescheid der bereits vorliegt. Dachte ich es wäre alles geklärt.
Nun erhielt ich wieder eine Aufforderung die Lohnsteuerbescheide von 2016 und 2017 abzugeben, da Sie diese noch brauchen für die Berechnung.


Irgendwie fühle ich mich vom JA in dieser Hinsicht ver.rscht.
Es kann doch nciht sein, das ich nun alle halbe Jahre weitere Informationen preisgeben muss!?
Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?


Gruß und Dank (für's lesen)


Oh, habe vergessen die Frage mitanzuhängen:
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?

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  Diskussion zu: eine immer wiederkehrende Geschichte
Geschrieben von: CheGuevara - 13-02-2018, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

[Diskussion zur Geschichte unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=11762 ]

Gewisse Jahrestage sind eingebrannt - kenne ich auch.

Es klingt einfach, ist es aber nicht: Ziel müsste sein, aus der Hass-Phase der Trauer-Strecke herauszukommen, damit später mal die Gleichgültigkeit eintreten kann.

Gerade an den Jahrestagen sehen wir, wo wir wirklich stehen.

Viel Kraft!

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  Frage zum Vaterschaftstest
Geschrieben von: Eun-Jung - 12-02-2018, 02:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

meine Ex-Frau hat mich vor 2 Jahren betrogen. Als ich das herausbekommen habe, habe ich die Beziehung beendet. Kurz darauf hat sie festgestellt, dass sie schwanger ist. Als Vater kommen sowohl ich, als auch ihr neuer Partener (sie sind nach unserer Trennung zusammen gezogen) kommen als potentielle Väter in Frage. Nun würde ich diese ungewissheit gerne endlich klären und einen Vaterschaftstest machen lassen. Meine Ex ist einverstanden. Auf (einer Seite) habe ich gelesen, dass es da unterschiedliche Tests gibt. Manche kann man auch direkt über die Apotheke bekommen. Welche Tests sind denn generell am zuverlässigsten? Ist solch ein Test aus der Apotheke aussagekräftig? Oder muss ich da speziell mit einem Labor zusammenarbeiten? Kennt sich da jemand aus?

LG

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  Sorgerecht
Geschrieben von: Trullo1 - 10-02-2018, 12:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Nachdem die Kinder (fast 18 und 14) durch jahrelange Manipulation der KM den Kontakt vor 3 Jahren abgebrochen haben,
fordert die KM nun die Übertragung des Sorgerechts.
Da ich von diesem Sorgerecht eh nichts habe (KM hat schon immer alles alleine entschieden), hab eich beim jüngeren Kind zugestimmt.
Das ältere Kind wird im Frühjahr 18, da halte ich den bürokratischen Aufwand für sinnlos und habe nicht zugestimmt.
Nun schickt das AG einen Termin zur Anhörung Angry
Ich versteh das nicht - es gibt 'nen Antrag, ich stimme zu, wo verdammt nochmal liegt deren Problem?
Gibt's da grundsätzlich 'ne Anhörung obwohl man sich einig ist, oder geht's am Ende um den Antrag des älteren Kindes dem ich nicht zugestimmt habe?
Ich dachte immer unsere Gerichte sind sooooooooo beschäftigt?
Hier merkt man nichts davon...

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  Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung
Geschrieben von: Sorino - 03-02-2018, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Frage-1: Wie muss man den eigenen Kindergeld-Anteil angeben, wenn man Kindesunterhalt zahlt und wie üblich die Mutter das volle Kindergeld bekommt, und der Vater dafür einen Betrag für den KU überweist, der um das hälftige Kindergeld reduziert ist?

Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds

Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld

Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..

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  Scheidungsantrag aufschieben?
Geschrieben von: Maestro - 30-01-2018, 08:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

habe folgende Situation:
- Trennungsjahr läuft in Kürze aus
- Frau hat einen Titel auf Trennungsunterhalt
- monatlich drücke ich derzeit 1000€ an die Frau, und rund 300€ ans Kind ab
- Frau ist erwerbslos
- habe eine Immobilie mit in die Ehe gebracht, die seit Eheschließung max. 50 000€ an Wert zugelegt hat (dem Null-Zins sei "Dank").

Ich überlege nun meiner Frau folgenen Deal anzubieten:
- man bleibt weiterhin verheiratet, aber getrennt
- macht ab sofort Gütertrennung (dadurch entfallen weitere Zugewinnansprüche aufs Haus)
- sie senkt den Trennungsunterhalt freiwillig auf 650€ pro Monat
- sie spart dadurch 450€ monatliche Krankenversicherungskosten, weil sie über mich familienversichert bleiben kann
- und erhält weiterhin Rentenansprüche von mir (als Rentner entgingen mir bei einer Lebenserwartung von 85 Lj. somit jährlich inflationsbereinigt ingesamt rund 1800€ gsetzliche Rente und etwa 700€ betriebliche, also in Summe etwa 2500€)

Wo entstehen mir finanzielle Nachteile durch das weiterhin verheiratet bleiben?
Jedes Jahr das ich länger mit ihr verheiratet bleibe...
- verliere ich etwa. 0,6 Rentenpunkte an sie (entspricht ca. 18€ Monatsbruttorente, also etwa 14€ Monatsnettorente)
- verliere ich etwa 700€ Ansprüche an betrieblicher Altersvorsroge an sie
- riskiere ich, dass der Zugewinn auf die Immobilie jährlich weiter um 5000€ ansteigt
- steigen die Scheidungskosten aufgrund höherer Streitwerte (Mein Anwalt meinte die Kosten für eine Scheidung würden ab 2018 steigen, weil künftig nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen diese erhöht.)
- ich zahle monatlich etwa 66 Euro mehr Krankenversicherungsbeiträge

Vorteil durch den Deal: Ich würde als weiterhin getrennt Lebender (je nach Steuerklasse) 284€ bis 500€ monatlich netto mehr in der Tasche haben. Geld das ich jetzt in der Tasche habe ist mehr wert als in 20 oder 25 Jahren.

Was ist lukrativer, Steuerklasse 3 oder die Steuerrückerstattung für Anlage U über 15000€ gezahlten Unterhalt p.a.?
Wann und wie bekommt i. d. Regel das Finanzamt Wind von einer Trennung/Scheidung?
Übermittelt das Amtsgericht das Scheidungsurteil oder wie erfährt das Finanzamt davon?
Die Idee: Noch länger in Steuerklasse 3 verbleiben, was das Finanzamt nicht weiss, macht es nicht heiss. Big Grin

Die Alternative wäre den Scheidungsantrag sofort loszulassen.
Nach Rechtskraft einer Scheidung hätte meine Frau weiterhin Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, sie ist aufgrund des Kindes nur eingeschränkt erwerbsfähig, könnte evtl. nur ca. 20 Std. / Woche (tgl. 4 Std. vormittags) arbeiten, solange das Kind im Kindergarten ist. Sie verdiente zuletzt in ihrer Bürotätigkeit bei voller Erwerbstätigkeit rund 1850€ netto monatlich. D.h. mehr als 900 Euro netto fiktives Monatseinkommen wird ihr kein Richter unterstellen, das würde den nachehelichen Unterhalt allerdings nur auf etwa lausige 800€ monatlich senken. Rechne ich noch die günstigere Krankenversicherung mitrein, sänken meine Ausgaben als Geschiedener nur um 266€.

Warum will ich mich nicht scheiden lassen?
- getrennt lebend monatlich mehr Geld zur Verfügung haben als geschieden
- sehe dadurch keine Vorteile (außer Rente, aber da pfeife ich drauf, da es bei meiner Generation ohnehin nur auf altersbedingte Grundsicherungs-Sozialhilfe hinausläuft)
- will ohnehin nie wieder heiraten
- die Scheidung kostet viel und ich zahle trotzdem kaum weniger Unterhalt dadurch

Andere Vorschläge für einen "Deal"?

Danke für Eure Hinweise und Gedanken.

Grüße Dodgy

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Wink Behördenspaß
Geschrieben von: Puffer - 24-01-2018, 20:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Gemeinde,

mittlerweile schaltet sich doch tatsächlich das Jobcenter der Ex ein und verlangt 440 Euronen für rückständigen Unterhalt. Die Beistandstucke ist bis heute nicht in der Lage gewesen die Berechnung detailgenau unter Berücksichtigung aller Faktoren darzulegen sondern schmiß einem irgendwelche Zahlen vor die Füße, drohte mit Klage , versuchte vergeblich zu pfänden usw usw. Man beachte, das es weder einen Titel noch sonst etwas gab und gibt. Auf eine freiwillige Zahlung meinerseits die die Beistandschaft gefälligst bestätigen sollte, warte ich heute noch.

Jetzt hat die gute wohl die Faxen dicke mit so einem störrischen Esel wie mir und hat die Angelegenheit nach § 33 SGB 2 an das Asi , äh Jobcenter übertragen welche jetzt natürlich auch vorerst mal mit Klage droht. Da weder ein Beschluß noch ein Titel vorliegt und schon gar nicht eine Bestätigung irgendeiner Schuld frage ich die Gemeinschaft hier, wie ich am bestem dem Jobcenter gegenüber treten soll. Ich denke, ich fordere wie üblich erst einmal eine detaillierte Berechnung an ( wobei der Beistand ja eigentlich zuständig wäre) und nerve die damit. So sind alle erst einmal wieder beschäftigt und wir warten mal ab was passiert.

Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt

Grüßle

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  Eigener Titel vs Jobcenter
Geschrieben von: HeinrichH - 24-01-2018, 12:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Wir gehen hier gerade in die "heiße Phase" der Trennung und sind beim Thema KU und BU angekommen. Wir haben uns auch auf einen Betrag geeinigt mit dem jeder gut Leben kann.
Nun gut Leben ist etwas relativ, da sie nun zum Jobcenter gehen muss und dort wohl laut Internetrechner 500€ mehr bekommen wird, als sie nur mit Unterhalt und aktuellem eigenen Einkünften (Kindergeld, Unterhalt ex und mein Geld) bekäme.

Ich möchte beim Notar einen Titel über KU und BU verfassen, auf zwei Jahre beschränkt (danach KU neu berechnen und ohne BU weiterlaufen lassen weil Kind dann drei ist). 
Wie gesagt, sie ist damit einverstanden. Keiner will hier Ärger.

Was passiert nun beim Jobcenter? Sie wird ihre Ansprüche bekanntlich das Jobcenter abtreten müssen und die werden mich sicherlich auffordern meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Wenn ich dort nun den Titel vorlege, passiert was genau? 

A: Jobcenter sagt er sei ungültig und ich werde zu Zahlung deren errechneten Betrags aufgefordert
B: Die lassen mich in Ruhe, weil schon ein Titel besteht. 
C: ???

Kleine Nebenfrage, reicht auch ein Schriftstück zwischen ihr und mir, über die Unterhaltshöhe. Oder muss ich zum Notar? Stichwort Rechtskraft.

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  Thermische Verhütung für Männer
Geschrieben von: daavi - 22-01-2018, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

wollte diesen Beitrag eigentlich in dem anderen Forumsbereich erstellen, aber das ging nicht - habe wohl dafür keine Rechte? Naja dann eben hier.

Mir ist da letztens was ganz blödes passiert: Kondom gerissen, trotz richtiger Handhabung und seit längerer Zeit benutzter Marke/Sorte, die immer zuverlässig funktioniert hat. Mein Glück: das Gegenüber war bereit, die Pille danach zu nehmen. Ich musste die natürlich zahlen, aber ich nehme an, ihr stimmt mit mir überein, dass das ein vergleichsweise geringer Preis ist...

Naja, jedenfalls war das Zittern dennoch groß, denn ein nicht gerade geringes Restrisiko besteht trotzdem. Ich schätze in diesen 2-3 Wochen (bis zum Bluttest, der dann negativ war Sleepy ) habe ich mehr über den weiblichen Körper und Verhütung gelernt als je zuvor. Und auch gefühlt die Hälfte der Beiträge hier durchgelesen (kannte das Forum zum Glück schon vorher).

Nun habe ich mich also mit alternativen Verhütungsmethoden beschäftigt:

- Vasektomie: kommt für mich nicht in Frage, da ich (26) mir Kinder auf jeden Fall noch vorstellen kann. Dazu kommt als Hauptgrund das nicht geringe Risiko (3-5%) von chronischen, teils unerträglichen und schwer bis nicht behandelbaren Schmerzen. Nein Danke, ich verzichte. Die Kosten sind ebenfalls nicht ganz gering, denn wenn, dann würde ich auch Sperma einfrieren lassen wegen des Kinderwunsches.

- ??? Ansonsten gibt's ja gar nix

Naja, dachte ich jedenfalls, bis ich über thermische Verhütung gelesen habe. Halbwegs untersucht durch Prof. Voegli aus der Schweiz. Ich habe dann dazu ein Paper gefunden, welches mehrere Studien beleuchtet (nicht nur über thermische Verhütung): https://bacandrology.biomedcentral.com/a...016-0047-2

Das erscheint mir höchst interessant!

Nachteile: experimentell, ggf. ein wenig unpraktisch/zeitaufwändig, das Risiko von Nebenwirkungen und langfristiger Unfruchtbarkeit, die man aufgrund der geringen Studiendauer (~4 Jahre) und Anzahl der Teilnehmer nicht mit hoher Sicherheit ausschließen kann.

Dennoch klingt das sehr verlockend: ich kann die Verhütung selbst und ggf. sogar unbemerkt anwenden. Frauen können es je nach Methode schwer bis gar nicht herausfinden - kein Unterschied spürbar bei einer Ejakulation. Die Verhütung ist bei richtiger Anwendung ziemlich sicher und relativ gut reversibel - die Studien beschreiben, dass die Fruchtbarkeit je nach Methode der Hitzeanwendung nach 3-12 Wochen eintritt und nach 3-6 Monaten des Absetzens wieder Fruchtbarkeit hergestellt ist, bzw. nach ca. 9-12 Monaten wieder annährend die Ausgangsfruchtbarkeit hergestellt war.

Es gibt 3 Methoden:

  1. Tägliches Wasserbad mit entsprechend hoher Temperatur (unangenehm bis fast schmerzhaft), dafür auch lange Unfruchtbarkeit (3 Wochen Methode anwenden, 3 Monate unfruchtbar)

  2. Tägliche zweistündige Wärmeanwendung (kaum unangenehm) mittels Wärmepad
  3. Tragen von sehr enger Unterwäsche (am besten Polyester) und ggf. Nutzung eines Rings o.ä., um die Hoden an den Körper zu drücken und damit die Temperatur dauerhaft zu erhöhen.

Für #2 also den "Mittelweg" gibt es sogar einen Hersteller aus Frankreich! Hätte ich nicht gedacht, habe es aber gefunden und bestellt und werde es in Kürze ausprobieren. Vorher werde ich noch einen Fruchtbarkeitstest machen, um dann nach 2 Monaten einen erneuten Test zu machen und zu gucken, ob es wirklich funktioniert hat.

Den Hersteller kann ich gerne posten, falls okay, soll ja keine Werbung sein. Leider habe ich nur einen Hersteller gefunden, der soetwas vertreibt und die Kosten sind recht hoch, ca. 150€ für 3 Boxershorts + Wärmepad und Akku. Aber naja, immernoch günstiger als ein ungewolltes Kind. Wink

Die Erkenntnis, dass Hitze zur Verhütung genutzt werden kann ist ja nicht neu, gibt es mindestens schon seit 1970 recht gut dokumentiert. Da fragt man sich doch, warum sich das ganze bisher nicht durchgesetzt hat bzw. nicht kommerzialisiert wurde (außer von diesem französischen Hersteller).

Ansonsten gab es da noch einen Blog eines Amerikaners, der Methode #1 angewendet hat und über mehrere Jahre (ich glaube 10 Jahre) mit eigenem Mikroskop regelmäßig seine Spermaqualität kontrolliert und darüber berichtet hat! Grund dafür war, dass seine Frau keine Verhütungsmittel vertrug. Sehr spannend, leider finde ich den Blog gerade nicht mehr.


So, jetzt wurde es irgendwie doch ein halber Roman... würde mich mal sehr interessieren, was hier davon haltet!

Na super, sehe gerade, dass es dafür ja doch schon einen Thread gibt: Verhütung für Männer: Neue Methode

Vielleicht am besten dahin verschieben?

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  Studium im Spannungsfeld von ALG2, BaföG und Wohngeld
Geschrieben von: Asltaw - 18-01-2018, 17:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ausgangslage:

Zwei meiner Kinder wohnen bei der KM. Eines geht zur Schule (K) und eines begann ein Studium (S). KM bezieht noch ALG1 und stockt auf mit ALG2. Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen. Für beide Kinder zahle ich Unterhalt. Mit S hatte ich mich zu Beginn des Studiums geeinigt, daß ich weiterhin Volljährigenunterhalt in bisheriger Höhe zahle und die Semestergebühren übernehme. So weit war dann alles geklärt und S studierte voller Elan los.

Nun aber macht das JC Ärger und will für S nicht mehr zahlen, u.a. Anteil der Wohnkosten. S soll einen Bafög-Antrag stellen, weil Studium freiwillig sei und damit komme ich mal wieder ungefragt mit ins Scheisspiel. Die Bafög-Finanzstasi kenne ich ja schon.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde auch bei Ablehnung des Bafögantrages das JC für S nicht mehr zahlen, weil S ja dem Grunde nach Bafög zustehen würde. Ob S Bafög in 2018 bekommt ist noch nicht sicher. Für 2019f jedoch eher nicht. 
Könnte S ersatzweise Wohngeld beantragen, weil kein ALG2-Anspruch mehr besteht, um damit den wegfallenden Wohnkostenanteil zu kompensieren? 
Könnte S Bafög-Vorausleistungen beantragen und mir damit die Blutsauger so richtig auf den Hals zu hetzen?
Es besteht eigentlich guter Kontakt zu S, aber ich bin extrem vorsichtig, da ich vermeiden will, daß Infos über mich ggf. später gegen mich verwendet werden können; auch von S selbst, möglicherweise angestachelt von der KM.

Wer hat eine solche Konstellation schon einmal selber erlebt und kann Hinweise und Tips geben? Vielen Dank!

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