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  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
Geschrieben von: masku - 09-06-2018, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Liebes Forum,

mich erreichte gestern ein Brief vom JA, der Beistandschaft meines Kindes, in dem folgendes steht:

" Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungserklärung 
vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy des Notars xxx rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des 
Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, zu beurkunden".

Folgende Fragen stelle ich mir dazu:
1. Der o.a. Titel vom 14.06.2012 ist am 01.10.2015 ausgelaufen, da es ein statischer Titel war der zeitlich begrenzt war.
Einen Folgetitel wurde von mir nie verlangt, bzw. wurde wohl vom JA vergessen anzufordern.

Wieso schreibt mir die Tante etwas von einer bestehenden Verpflichtungserklärung ?
Der Titel ist ausgelaufen.

2. Kann das JA verlangen, dass ich einen Titel rückwirkend beurkunden lasse?

Da ich seit Januar einen neuen und besser bezahlten Job habe und somit in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werde,
würde ich mich diesen Geiern ja hoffnungslos aussetzen, da sie dann von mir rückwirkend ab Januar 2018 den höheren
Unterhalt einfordern können.
Sehe ich das richtig so?

Meine Vorgehensweise wäre, ich gehe zum Notar und lasse 90% des Unterhaltes über einen Zeitraum von 1 Jahr beurkunden.
Aber nicht rückwirkend.
Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich nicht ob meine Firma mich behalten wird.

Ach ja, woher weiss das Amt das ich einen neuen Job habe?
Mitgeteilt habe ich das jedenfalls nicht.

Wie würden denn die Profis unter Euch hier vorgehen?
Was würdet ihr der Tante vom Amt schreiben?

Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise.

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  Unterhaltszahlung ablehnen
Geschrieben von: Arminius - 09-06-2018, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,

brauche dringend euer geballtes Fachwissen.

Darf ein Unterhaltsgläubiger in irgendeine Form Unterhaltszahlungen (Ratenzahlungen, Teilzahlungen oder sonst was) ablehnen ?


Hat jemand vielleicht ein Urteil dazu (OLG, BGH)…

Lg
A.

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  Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt
Geschrieben von: Zwillingspapa - 08-06-2018, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo die Herren,

die Kinderärztin meiner Kinder möchte ein offizielles Schreiben vom JA z.B., dass ich sorgeberechtigt bin. Kinder sind in der Ehe geboren, derzeit Trennungsjahr. Muss ich so etwas beantragen? Theoretisch müsste ja Mutti dies der Ärztin schon eingereicht haben? Smile

Danke für ne Info

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: Klarat - 07-06-2018, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und habe eine Frage.
Ich zahle für meine 17-jährige Tochter 394 Euro Kindesunterhalt pro Monat an die Kindesmutter. Nun fordert mich das Jugendamt am, einen Erhebungsbogen auszufüllen. u.a. Warmmiete/Kaltmiete/Quadratmeter Wohnfläche, Fahrtkosten usw. 
Fahrtkosten ergeben sich ja aus dem Steuerbescheid, Miete und Wohnfläche gehen m.E. das Jugendamt/Kindesmutter nichts an, oder? Bislang habe ich immer den Steuerbescheid eingereicht und eine eigene Aufstellung (Nettogehalt abzgl. Krankenversicherung/Pflegeversicherung abzgl. Altervorsorge als Selbstständiger). 
Was mich auch jedes Mal ärgert, ist, dass die jedes Mal im April anfragen. Als Selbstständiger erhalte ich meinen Steuerbescheid in der Regel erst im Oktober und muss dann auch noch den Gewerbessteuerbescheid abwarten. Hat das Jugendamt/Kindesmutter ein Anrecht, diese Daten vorher zu erhalten?

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  Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung
Geschrieben von: Sorino - 06-06-2018, 09:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Die Mutter und ich haben von der DRV Formulare zum ausfüllen bekommen, wann wo gearbeitet etc. Nun hat sie aber einen zusätzlichen Zettel erhalten, wo für jedes Kind einzeln gefragt wird ob sie ihn allein erzogen hat und wenn nicht, ob sie es überwiegend erzogen hat. Diesen Zettel hat sie ausgefüllt und ich soll ihn unterschreiben (vermutlich als Bestätigung, dass alles stimmt). Allerdings hat sie angegeben, dass sie die überwiegende  der Erziehung gemacht hat bzw. beim zweiten und dritten Kind dass sie sie allein erzogen hat. Ärgerlich, weil es nicht der Vergangenheit enstpricht, ich war maßgeblich bei allen drei beteiligt.

Was hat dieser Fragezettel in sich und warum wurde nur die Mutter gefragt? 

Bekommt sie mehr Anteile der Rentenansprüche wenn sie das so angibt? Ich ging bisher davon aus, dass jeder 50% der insgesamt eingezahlten Beiträge bekommt (die überwiegend von mir aufgebaut wurden). Ich meine, würde sie dann mehr als die Hälfte der Gesamt-Beiträge bekommen, wenn die falsche Angabe der Kinderbetreuung durchgeht, und wie viel macht das aus etwa?

Ich frage mich was ich besseres tun könnte, ausser passiv die Unterschrift verweigern..

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  Erfahrungen mit Gerichts-Gutachtern?
Geschrieben von: Maestro - 05-06-2018, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hi,


sorry, dass ich nochmal einen aufmache...

Bei mir steht bald ein Sorgerechtsverfahren an, bei dem mir ein Teil entzogen werden soll, weil Mutti Kommunikation verweigert und sagt ich sei ein Rülpel mit dem man sich unmöglich einig werden kann.

Hierfür ist eine Gutachterin vom Gericht bestellt.

Die Dame versucht seit Tagen mich telefonisch zu erreichen. Natürlich gehe ich nicht hin und rufe auch nicht zurück. Big Grin 

Was könnt Ihr mir raten?

Soll ich mich da kooperativ zeigen, oder welche Strategie wäre hier wohl am erfolgsversprechendsten?


Dem Bild nach zu urteilen, befürchte ich es handelt es sich um eine ultra-linke Bio-Öko-Demeter-Tierschutz Tante bei der Frau Diplom Soziologin. Angel


Grüße

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  Unterhalt nicht abtretbar titulieren?
Geschrieben von: Maestro - 04-06-2018, 22:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

ist es möglich Unterhalt so titulieren zu lassen, dass die Forderung nicht auf Dritte (wie z.B. das Jugendamt, Sozialamt, Jobcenter etc.) abtretbar ist?

Grüße Undecided

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  Scheidung - Geld sparen?
Geschrieben von: ThomasM - 04-06-2018, 19:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Leidensgenossen,

bei mir steht nun endlich bald die Scheidung an. Da ich natürlich möglichst wenig an den Staat bzw. die Rechtsverdreher zahlen möchte, hätte ich zwei Fragen bezüglich des Vorgehens.

1. Da wir nicht einmal ein halbes Jahr vor beginn des Trennungsjahres verheiratet waren, könnte die Scheidung einvernehmlich verlaufen. Leider besteht meine Frau darauf, den RA zu beauftragen. Heißt, nur sie kann bei Gericht Anträge stellen Undecided  . Daher meine Frage,

- Wenn ich die Scheidungsunterlagen bekomme, dort alles soweit korrekt ist, würde ich keinen eigenen Anwalt nehmen. Was aber wenn meine Exe mich übern Tisch zieht und in der Verhandlung einen Antrag stellt (ist das überhaupt möglich?)? Habe ich die Möglichkeit dann die Verhandlung abzubrechen oder auf einen eigenen RA zu besteht?


2. Die Kosten für die Scheidung beziehen sich ja auf die letzten 3 Nettoeinkommen. Meine Frage,

- Gilt das zum Zeitpunkt wo die Scheidung eingereicht/beantragt wird ODER wenn das Urteil vom Gericht gesprochen wird (was ja des öfteren bis zu einen halben Jahr dauern kann)?


Besten Dank schon mal für eure Rückmeldungen.

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  Strafanzeigen gegen KM, Aussichten auf alleinige Sorgerecht
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 31-05-2018, 23:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hat das schon jemand versucht oder durchgezogen?

Kurze Geschichte 

2015 Frühling Rippenprellung
2016 Frühling iMac 5k runtergeschmiessen Reparatur läuft gerade Kosten ca. 700 EUR
2016 Herbst sie hat mich wegen Vergewaltigung angezeit, verfahren wurde im Dezember 2016 eigestellt
ich war blöd und bin zu einem Anwalt gerannt, sonst hätte ich 700 eur eingespart, da es keine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung gab
2016 Herbst wieder anzeige wegen Videoaufnahmen im Schlafzimmer (ich wollte neue iMac Runterwerf Aktion aufnehmen) im Juli 2017 Hatte ich die Hausdurchsuchung und 30 Speichergeräte und Geräte mit internem Speicher wurden beschlaggenommen. Ich habe sie wieder seit 2 Wochen.
Sont hat sie seit Juni 2016 das Kindergeld auf eigenen Konto überwiesen 800 monatlich und mit meiner Karte bedient bis August 2017.
Auch mit der Kindergeldumstellung hat sie 2000 eur von meinem Konto auf ihr überwiesen, dank der Videoüberwachung habe ich noch Sparkassensparbuch gefunden, sie hatte im Buch das Geld über 2000 EUR bar. Fotografiert habe ich dies.

Im Oktober 2017 meine Stieftochter bekommt 2 Tatoos ohne meine Unterschrift, ich möchte den Tätowierer auch anzeigen.

Also was habe ich
1. Körperverletzung mit Attest
2. Sachbeschedigung
3. Üble Nachrede (Vergewaltigung kam wieder im Anwaltsschreiben wegen dem Wechselmodell)
4. Falsche Verdächtigung (Videoaufnahmen)
5. Betrug Verfahrenskostenhilfe, ich glaube nicht dass sie ihr ganzes von mir und den Kinder geklautes Geld aufgefürt hat
6. Betrug HARZ 4 auch wegen dem Geld, Fotos von Überweisungen und Fakten das das Kindergeld auf ihr konto gelaufen ist habe ich
dazu kann ich noch behaupten, dass nach dem Tot ihres Vaters ihr 10K eur zusteht. natürlich alles schwrz und nicht beweisbar bis finanzamt reinspringt und Einkommen von ihrer Schwester und dem Schwager im Jahr 2012 überprüft
7.Und Körperverletzung minderjährigen Kindes ohne zusage von beiden Eltern

Gerade läuft ein Verfahren wegen Briefgeheimisverletzung, da Polizei Brief ist auf ihre Adresse gegangen schon wieder zum x-tem mal und sie hat wieder den Brief geöffnet und gelesen. Ich habe Kommissarin angeschrieben und wollte mich beschweren, sie schlag eine Anzeige vor, das habe ich auch gemacht. 

Ich will keinen Schadensersatz, da ich die Anwälte ungern bezahle, ich will nur anzeigen und die Gerechtigkeit mindestens im Strafrecht dank Bewesen geben kann.
Wenn dann die Mutter vielleicht ein mal Vorbeschtrafft ist, kann ich auf alleinige Sorgerecht mit Erfolg einklagen?

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  Unterhaltstitel über 1303,50 EUR und Steuerschulden, Aussichten
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 30-05-2018, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (102)

Mutter HARZIV Empfängerin, ab August Bafög. Stieftochter wird im Juli 18.
Im Titel stehen 4 Kinder
Bring mir die Klage (Herabsetzung Titel) irgendwas oder es ist nur weggeschmiessenes Geld?
Wie hoch sind die Kosten? 
Der Titel soll sich bei dem JobCenter befinden, kann ich sie JC zwingen den Titel abzuändern?
Was wird Jobcenter von mir verlangen? Den Kompleten Betrag, oder das, was für die Kinder bezahlt wurde?

Soll ich vielleicht die Mutter anzeigen, dass sie bei HARZ4 Beantragung(Anfang 2017) noch ca. 6eur hatte?
Damit JC noch mehr zu tun, hat und die MILF bisschen mehr Spaß im leben hat Smile



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