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| Die Abwärtsspirale dreht sich weiter |
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Geschrieben von: RunningMan - 05-07-2018, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo Zusammen
Jetzt ist es also soweit.
Mein Sohn geht zurück zu seiner Mutter und die hat nichts besseres zu tun als gleich eine Beistandschaft zu beantragen.
Ich bin seit 2011 geschieden habe drei Kinder 17,16,14 und bin seit mehr als einem Jahr Krank (berufsunfähig) die letzten 3 Jahre wohnte mein Sohn 16 bei mir und da ich nur eine 2 Zimmerwohnung hatte und er am Wohnort keine Freunde sind wir Anfang 2017 in eine grössere Wohnung 200m von seiner Mutter weg.
Ich musste für die Umzugskosten, neue Möbel und Kaution einen Kredit aufnehmen,
da ich Krankheitsbedingt im Dezember die Miete nicht mehr zahlen konte (Dispo war ausgeschöpft) habe ich dann auch noch einen kredit von 1500.- von meinen Eltern erhalten
Doch kurz nach dem Umzug wurde ich Krank und stehe jetzt kurz vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Und mein Sohn meinte nur er brauche mehr Geld und habe keine Lust von Harz4 oder Frührente zu leben. Eine Stunde später war er weg und jetzt eine Woche später flattert mir der Brief der Beistandschaft ins Haus meine Ex will Unterhalt für die beiden Jüngeren.
Die ältere wure im letzen Jahr nach einem längeren Aufenthalt in der psychiatrie vom Jugendamt in obhut genommen und lebt 70 km entfernt.
Wie solls jetzt weiter gehen?
Berufsunfähig, Umschulung wird nicht bezahlt da zu hoch qualifiziert.
Zu grosse und teure Wohnung
Schulden..
Der Bestandschaft habe ich vor zum Fristende das folgende zu schreiben
teilweise sind die Beträge nicht ganz aktuell da ich die Versicherungsbeiträge schon reduzieren musste ( müssen die ja nicht wissen)
Versicherungsnr. Bankdaten, Krankenversicherungsnr usw habe ich geschwärzt.
xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx den 5. Juli 2018
xxxxxxx
xxxxxxxxxxx
Landratsamt xxxxxxx
Kreisjugendamt
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
Betrifft Az.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau Vxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Anbei das von ihnen gesendete Formular und die gewünschten Daten
Ich bin ohne Partner mit einem Gdb von 30 und Gleichstellung.
Wohnkosten 388.-€ zuzüglich 168.- € Nebenkosten und 17,50 € Rundfunkgebühren
53.- Strom. Nebenkosten Nachzahlung für die alte Wohnung leiste ich noch bis Dezember in 50.-€ raten, für die jetzige Wohnung wurde eine Nachzahlung von 187,86 € berechnet
die Wohnung wurde im März 2017 bezogen da mein Sohn (Name) der jetzt zurück zu seiner Mutter zog bis 27.6.18 bei mir wohnte und ein eigenes Zimmer brauchte .
Für den Umzug und die Möbel musste ich einen Kredit aufnehmen den ich noch bis Januar 2021 in raten von 97,07€ zurückzahlen muss
Kinder habe ich 3
xxxxxxx, geb. xxxxxxx derzeit in einer betreuten Wohngruppe in (Ort)
xxxxxxx, geb. xxxxxxx
xxxxxxxx geb. xxxxxxx
Mein Arbeitseinkommen July 2017 betrug 1915,99 €.
Arbeitsweg waren einfach 18km außerdem gingen noch 40.- vermögenswirksame Leistungen ab und für das waschen und flicken der Arbeitskleidung mache ich die pauschale geltend.
Urlaubs und Weihnachtsgeld erhielt ich nicht.
28.7.17 -31.12.17 erhielt ich nur noch Krankengeld lt Bescheinigung 9.701,73 Brutto (8525,16 Netto)
Derzeit lt beigefüften Brief noch bis 13.7.18 danach werde ich Alg 2 beantragen müssen
Steuererstattung waren für 2016 , 681,13 €
Weitere Einkünfte habe ich nicht
Berufliche Reha wurde von der DRV am 6.3.18 genehmigt und soll am 6.8.18 beginnen.
Leider hat sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert so dass sich der beginn noch verschieben kann.
Wenn, werde ich Übergangsgeld von der DRV erhalten und einen täglichen Fahrweg von 20 km einfach haben
Versicherungen habe ich
Riesterrente monatlich 60.-€
Lebensversicherung monatlich 18,12 €
Berufsunfähigkeit monatlich 40,80€ hier erhalte ich leider keine Leistungen da Rückenleiden ausgeschlossen wurden
Zahnersatzversicherung monatlich 53,80 €
Privathaftpflicht jährlich 85,17 €
PKW Haftpflicht 121.-€ vierteljährlich
Zusatzversicherung Brille jährl. 50.-€
VDK 18.-€ vierteljährlich
Auf grund meiner Erkrankung habe ich erhöhte Ausgaben für Lebensmittel
Leider Habe ich auch Schulden die ich bedienen muss
Eltern Kredit über 1500.-€ zum Ausgleich des Dispo im Dezember 2017 da die Miete nicht mehr gezahlt werden konnte, Rückzahlung wurde ab Mai 2018 mit 50,-€ monatlich vereinbart
Bei xxxxxxxxxx derzeit noch 3.151,72 € für Umzug und Möbel rückzahlbar in Raten von 97,07 € bis Januar 2021
Tierarzt Dr. Rxxxxxxx von derzeit noch 281,16€ rückzahlbar in Raten von 75.-€ bis August2018 für die Katze meines Sohnes die er nicht mit zu seiner Mutter nehmen konnte.
Dazu noch monatlich 41.-€ für Medikamente
hochachtungsvoll
xxxxxxxxxxxxxxx
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| Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV |
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Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 26-06-2018, 21:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo zusammen,
bei mir gibt wieder was neues 
Also die hExe schickte meinen Sohn mit einem Schriftstück, den ich unterschreiben sollte.
Das ist "Entlassung aus dem Mietverhältnis"
Ich habe dies schon letztes Jahr unterschrieben im Januar von 1.11.2016 bis 15.1.2017 habe ich bei meiner Schwester gewohnt.
Nach dem ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich mich umgemeldet und die Entlassung unterschrieben und der hExe gegeben.
Also Jobcenter brauch den Mietvertrag nur auf Ihren Namen, Pech für sie 
Aus meiner Sicht Jobcenter hat die Leistungen ohne Grund gezahlt, da ich immer noch in dem Mietvertrag stehe.
Bei der persönlichen Nachfrage von der hExe, habe ich gesagt, dass es kein Problem sei, nur ich brauche die Kaution in voller Höhe zurück und die Reparaturkosten von meinem iMac, den sie im Jahr 2016 runtergeschmissen hat (670 Euro).
Antrag auf Scheudung hat sie noch nicht gestellt.
Wohnungszuweisung Antrag(2016) lief auf eine Vereinbarung (ich ziehe zur Schwester)
Was glaubt ihr, hat JC und die hExe ein Problem?
Hat JC ohne alle dazugehörigen Vorraussetzungen bezahlt?
Wie kriegt man mich aus dem Mietvertrag raus?
Ich glaube wenn es einen neuen Mietvertrag geben würde, dann kommt neuer Mietpreis ins Spiel was JC nicht zusichern würde.
Um die Kinder mache ich mir keine Sorgen, die Jungs können alle zu mir ziehen und weiter hin die gleiche Umgebung haben
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| Kind 18, Titel läuft aus, was jetzt |
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Geschrieben von: Odo - 20-06-2018, 22:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Mein Sohn ist gerade 18 geworden. Titel war bis 18 befristet. Prompt kommt ein Schreiben vom Jugendamt. Darin steht ich müsse nur noch für meine Tochter an das Jugendamt zahlen. Die Zahlungen für meinen Sohn soll ich an die Ex überweisen. Soweit ich informiert bin, stimmt da was nicht.
Erstens bekäme mein Sohn das Geld und nicht die Ex.Außerdem muss der Unterhalt doch neu ausgehandelt werden.
Ich habe vor, den Schrieb zu ignorieren. Wenn mein Sohn was von mir will, soll er es mir sagen. Oder bin ich etwa dazu verpflichtet irgend etwas zu tun!
Ist es Ok erst mal gar nichts zu zahlen! Oder handele ich mir dann Ärger ein?
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| Kosten für Wohngruppe |
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Geschrieben von: Günther - 17-06-2018, 21:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
was kommt an Kosten auf die Eltern zu, wenn ein Kind (17) in eine geschlossene Wohngruppe geht ?
Eltern getrennt lebend, jeweils 1.950,00 Euro netto und jeweils zuzüglich 450,00 Euro Netto Mieteinnahmen aus Immobilien.
Wohnort Düsseldorf, falls das relevant ist.
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| Kindesunterhalt und EMRK |
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Geschrieben von: Odin - 15-06-2018, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo,
mich treibt derzeit die Frage, ob die Ermittlung des Kindesunterhaltes in Deutschland gegen die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) verstößt. Es wird keine schwere Menschenrechtsverletzung sein, dies ist mir klar, aber es fühlt sich wie Diskriminierung an.
1. Ist es die Diskriminierung eines Elternteils, wenn zwischen betreuenden Elternteil und zahlenden Elternteil unterschieden wird?
2. Ist da ein Fehler im System, wenn der Bedarf des Kindes im Residenzmodell neben dem Alter des Kindes nur am Einkommen des nichtbetreuenden Elternteils festgemacht wird? Warum spielt die Höhe des Einkommens des anderen Elternteils keine Rolle (bis zu einer entsprechenden Grenze) bzw. warum wird dieses Einkommen pauschalisiert?
3. Ist es eine Diskriminierung, wenn beim „erweiterten Umgang“ die Betreuungsanteile nicht entsprechen gewürdigt werden?
Interessant wird es bei der Berechnung des anteiligen Kindesunterhaltes, wenn beide Eltern für die Betreuung des Kindes etwa gleiche Zeitanteile halten, also die Kinder im Wechselmodell leben. Beim Wechselmodell wird nach der Höhe des unterschiedlichen Einkommens der Elternteile ein Verhältnis für die Anteile am Kindesunterhaltsbedarf ermittelt. Sobald die Höhe eines Einkommens niedriger als der Selbstbehalt oder im Bereich des Selbstbehaltes liegt (typisch für die Hausfrauenehe in D und das Rollenverständnis), führen schon Unterschiede im Einkommen der Eltern von 500-800 Euro dazu, dass der Besserverdienende sich mit 80-90% am Kindesunterhaltsbedarf beteiligen muss. Da kann dieser Elternteil nur hoffen, dass keine Wechselmodellmehrkosten (z.B. Fahrtkosten) zusätzlich aufschlagen. Sprich, trotz hälftiger Betreuung muss fast der gesamte Kindesunterhaltsbedarf von einem Elternteil (vom Besserverdienenden) übernommen werden. Dieser Fakt scheint noch nicht angekommen zu sein, denn sonst würden mehr Trennungseltern das Wechselmodell eingefordert.
4. Wird so beim Wechselmodell nicht der besserverdienende Elternteil diskriminiert, da er trotz hälftiger Betreuung fast den gesamten Unterhaltsbedarf des Kindes (einschließlich der Wechselmodellmehrkosten) tragen muss?
Vielen Dank für jede Anregung.
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| Kita-Gebühren und Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Wusi - 15-06-2018, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
mal eine Frage zur Berechnung des Einkommens für den Elternbeitrag (KiTa-Gebühren).
Sind Kindesunterhaltszahlungen (für ein Kind aus erster Ehe) bei den KiTa-Gebühren für ein weiteres Kind abzugsfähig?
Ich suche mir hier gerade einen Wolf, finde aber immer nur Artikel, die
- den Empfang von Unterhalt (= Einkommen)
- Steuerrückerstattung für KiTa-Gebühren
- KiTa-Gebühren als Mehrbedarf
betreffen.
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| Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland |
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Geschrieben von: ExistenzImSack - 12-06-2018, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
vor etwa einem Jahr habe ich hier meine Geschichte gepostet. Nun habe ich eine konkrete Fragestellung, vlt könnt ihr mir helfen.
Die Kindsmutter in Brasilien möchte für unsere gemeinsame Tochter keinen Unterhalt weil ich verweigert habe, dass sie meinen Namen bekommt da sie auf Entschluss der Mutter ohne ihren Vater aufwachsen soll. Ich habe mehrmals schriftlich deklariert, dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen möchte und dafür Kontonummer und/oder Adresse benötige. Ich habe die Aussage der Frau schriftlich, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Nun steht ja der Unterhalt dem Kind zu und ich lege dies auch monatlich zurück (Titel etc. gibt es alles zum Glück "noch" nicht). In wie weit kann sie dies doch noch nachträglich verlangen, bzw. wie belastbar sind ist der schriftliche Nachweis des Verzichts?
Vielen Dank vorab für alle Infos.
Grüße
EiS
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| Danke sagen und verabschieden ... |
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Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 11-06-2018, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Ihr Lieben Forums-Mitglieder - inzwischen sind so manche uns wirklich ans Herz gewachsen - und dennoch ist es gefühlt nun an der Zeit, mich hier abzumelden...
Wir haben letzten Freitag geheiratet und hatten Samstag zudem noch unsere Housewarming-Party ;-)
Zwei tolle Feste, mit vielen Freunden und Bekannten - auch vom TFQ waren liebe Leute dabei.
Ihr habt mir persönlich nun fast zwei Jahre lang unglaublich geholfen und viele Wege aufgezeigt in einer schweren Zeit. Wir - nokids und ich - haben unseren gemeinsamen Weg gefunden und auch einen Weg, mit der Situation umzugehen, die nicht veränderbar ist.
DANKE @p_ (stellvertretend für einige Andere tolle Menschen hier) für die außerordentlich schnelle und fachlich fundierte Hilfestellung, für das Augen öffnen und Kopf waschen...
Euch ALLEN wünschen wir ALLES GUTE und insbesondere, dass Ihr Eure Kinder sehen könnt und dürft - oder wenn es absolut nicht mehr möglich ist, die KRAFT damit umzugehen ohne daran kaputtzugehen.
LG N+S
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