Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.630
» Neuestes Mitglied: Alexander1984
» Foren-Themen: 7.898
» Foren-Beiträge: 146.957

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Jugendamt Klappe eins die...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: aboe
Vor 3 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 167
Auskunft JA - Eigentum - ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
Gestern, 19:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 776
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
Gestern, 02:53
» Antworten: 39
» Ansichten: 27.930
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sirius83
27-04-2024, 05:22
» Antworten: 66
» Ansichten: 7.465
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
24-04-2024, 16:09
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.956
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 394
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 216
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 3.846
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 132
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-04-2024, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 546

 
  Was haltet ihr davon
Geschrieben von: bio - 16-05-2012, 18:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Mich beschäftigt da eine Sache. Vielleicht könnt ihr mir dazu eine Einschätzung geben.
KM stellt Kontakt zu einem Kinderpsychiater her. Der untersucht das Kind (2,5 Jahre) und attestiert altersgerechte Entwicklung/ausreichende Förderung. Somit also alles iO mit dem Kind.
KM trifft sich dann aber 3 Mal mit einer in der Praxis tätigen Pädagogin. Ich bekomme von all dem Wind und habe ebenfalls 1 Gespräch mit ihr. In dem Gespräch bemühte sich die Dame, die KM sehr in Schutz zu nehmen und ihre Motivation zu beschönen ("sie will ja nichts böses"). Als Hintergrundinfo sei gesagt, dass es noch ein schwebendes Umgangsverfahren gibt.

Mein Eindruck ist, dass die KM das Kind pathologisieren will und mir dazu die Schuld geben will. Ich interpretiere die Reaktionen der Pädagogin als das Gegenteil von dem, was sie sagt. Die KM wird wohl ordentlich Stimmung machen.

Damit verbunden würde mich die rechtliche Seite einer Einmischung solcher Professionen, in Verfahren oder Trennungskonflikten, interessieren.

Drucke diesen Beitrag

  Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
Geschrieben von: beppo - 15-05-2012, 22:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (110)

Moin.

Ich habe einen Titel aus dem Jahr 2010 über fast 3.000,-€ KU und EU.

Zum 1.10.2010 habe ich Änderungsklage eingelegt, da ich arbeitslos war.
Zum 1.11.2011 habe ich die Klage erweitert mit einer Absenkung auf 0,-, da mein ALG1 Bezug ausgelaufen ist.

Die einzige Entscheidung die die faule Richterin bisher getroffen hat, ist die Pfändung beim Mindest-KU (1.303,-€ für 4 Kinder davon einer falsch berechnet) vorläufig zu unterbechen.

Seit 1.2.2012 habe ich nun einen 400,-€ Job und zahle daraufhin 240,- € KU, in der Erwartung, dass das Jobcenter sich an das Gesetz hält und meine Unterhaltszahlungen von meinem Einkommen abzieht.
Das einzige was das JC aber hält ist mich hin und zum Narren.
Die 240,- € ziehen sie mir von meinem H4 Satz ab.
Bis jetzt immerhin 4 mal = 960,-€
Ich habs ja!


Seit Februar fordern sie ständig irgendwelche Erklärungen zu den Titeln und warum das Gericht diese noch nicht geändert hat und ich möge Geduld haben, es könnte noch etwas dauern und ich soll nicht nachfragen.Angry

Jetzt wollen sie noch eine Erklärung meiner RAin.

1. Welcher Unterhaltstitel ist ist zur Zeit noch gültig?
2. Wie wurde Abänderung beantragt?
3. Ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung vorläufig oder endgültig.
4. Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen? Huh
5. Und an mich: Was ist der Stand der Unterhaltszahlungen ab 1.5.2012!
Bitte reichen Sie eine Bestätigung der Mutter ein.

(Das habe ich bereits im Februar gemacht.)

Und wieso ab 1.5.?
Heißt dass, sie wollen mir das Geld ab Februar geben oder verweigern?

Meine eigentliche Frage lautet aber, wie mach ich diesem Gesindel am besten Beine?

Klage einreichen oder hin gehen und Lärm schlagen?

Jemand ne Idee?

Drucke diesen Beitrag

  Das Kind bekommt selbst ein Kind
Geschrieben von: Onkel - 15-05-2012, 08:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Gemeinde,
Zum Sachverhalt:
Tochter 17 Jahre hat selbst ein Kind bekommen.
Nun habe ich gelesen:
Das man kein Unterhalt mehr zahlen muss, wenn dies eintrifft.
ZITAT:
"Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann ist der neue Vater vorrangig unterhaltspflichtig, bei Sozialgeldzahlung findet kein Rückgriff auf den neuen Grossvater statt."

Kann mich jemand aufklären wie ich mich jetzt verhalten soll?
Welche schritte soll ich jetzt einschlagen?
Was ist alles zu tun und zu beachten?

Danke für eure Unterstützung.
LG

Drucke diesen Beitrag

  Sorgerecht, Unterhalt, Umgang: 4 Kinder beim Vater
Geschrieben von: Sockenmonster - 14-05-2012, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Hallo Zusammen!
Ich hoffe bei Euch sind auch Frauen willkommen...
Habe viele ähnliche Sachen durchgemacht, die hier beschrieben werden. Bin Mutter von 4 Kinder, die allesamt beim Vater sind, weil er sich erfolgreich als Hausmann ausgewiesen hat. Reduziert auf Umgang und Unterhaltszahlungen zweifle ich sehr an unserem Rechtsstaatssystem.
Ich möchte mich einsetzen für die Abschaffung des Unterhaltsparagraphen; bin manchmal aber so stark am Abgrund, dass ich denke morgen bin ich einen Schritt weiter und im Ausland, da mein Ex sich immer wieder was Neues einfallen lässt um mir zu schaden.
Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Tipps geben, wie ich manches aufhalten kann....Ihr scheint ja einen Haufen Erfahrungen gesammelt zu haben. Big Grin

Drucke diesen Beitrag

  Steuerfrage Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: i-wahn - 14-05-2012, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, habe mal eine Frage zur Steuer. Mein Unterhaltsfall (Betreuungsunterhalt) wird seit über einem Jahr zwischen den Anwälten hin und her geschoben. Vorausgesetzt ich verliere, wird dann natürlich die rückwirkende Zahlung verlangt. Ggf. würde ich auch den gesamten Betrag für 2011 und 2012 umgehend bezahlen. Aus steuerlicher Sicht bin ich dann aber gelackmeiert, weil ich in der Summe dann 2012 deutlich über den absetzbaren Beträgen liege. Ein Steuergeschenk für den Staat, daß ich gerne vermeiden würde. Gibt es eine Möglichkeit, die Beträge auf die ich verklagt werde für die Steuererklärung 2011 bereits zu berücksichtigen? Quasi als eine Art "Rückstellung" oder so?

Drucke diesen Beitrag

  Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
Geschrieben von: Leutnant Dino - 13-05-2012, 03:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (79)

Die Unterhaltsgesetze und die damit verbundenen Strafgesetze sind leicht auszuhebeln. Hohes Einkommen, geringe Unterhaltszahlungen und eine Straffreiheit sind keine Widersprüche, sondern können real praktiziert werden.

Das Männermagazin

Drucke diesen Beitrag

  Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern
Geschrieben von: Austriake - 11-05-2012, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (80)

Nehmen wir mal an, eine Unterhaltsberechtigte hat keinen Bock mehr, für sich selbst zu sorgen. Der ausgeurteilte nacheheliche Unterhalt läuft aus, Frühverrentung scheidet aus wg. medizinischem Gutachten, das im Rahmen des Scheidungs-/Unterhaltsverfahrens erstellt wurde (demnach ist die UHN zu 80% erwerbsfähig). Da die weibliche Rachsucht bekanntermassen unendlich ist, geht diese UHN nunmehr zur Behörde und begehrt dort Lebensunterhalt - Hartz4 oder Grundsicherung oder was auch immer. Da sie eigentlich keinen Anspruch hat, lässt sie sich Hartz4 als Darlehen gewähren (natürlich in der Absicht, die Rückzahlung dem Exmann aufzuladen).

Ist der Rückgriff auf den Exmann tatsächlich möglich? Auch wenn die UHN andere Geldquellen erschliessen könnte- einfach nur aus Rachsucht gegenüber dem Ex?

Austriake

Drucke diesen Beitrag

  Mutter will Namensänderung der Kinder
Geschrieben von: Zahlemannundsöhne - 09-05-2012, 13:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Liebe Gemeinde,

es ist mal wieder so weit und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?
Letztes mal habt ihr mir emotional sehr geholfen, DANKE nochmals dafür !!

Habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit bitte um Stellungname.
Die liebe Mutti möchte jetzt das meine Kinder den Nachnamen des Ehemannes bekommen.
Sie selbst hat einen Doppelnahmen, also Nachnahmen der Kinder und des Ehemannes.

Hatte schon mal vor zwei Jahren das Thema mit dem Jugendamt, nachdem ich es begründet habe warum ich es nicht möchte,
hatte ich bis heute Ruhe.

Die Frau hat wirklich alles dafür getan das sich die Kinder von mir entfremdet haben.( Meine Kinder leben ca. 700 Km entfernt von mir )

Hier ist der Brief den ich erhalten habe.

Wir bestellen uns für die Antragssteller, in deren Namen wir beantragen.

den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung
des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.

In der Sache selber werden wir beantragen,

die Zustimmung des Antragsgegners zur Namensänderung des Antragstellers zu( Kind 1.) und des Antragstellers zu (Kind 2.) dahingehend zu ersetzen, dass der Antragsteller zu 1.) und der Antragsteller zu 2.) künftig den Familiennamen " XY" fuhren.

Begründung:

Sowohl der Antragsteller zu 1.) als auch der Antragsteller zu 2.) sind die Kinder ihrer gesetzlichen Vertreterin sowie des Antragsgegners. Der Antragsteller zu 1.) ist am 05.11.1998 geboren.
Der Antragsteller zu 2.) ist am 08.05.2001 geboren.


Die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller und der Antragsgegner sind geschiedene Eheleute. Beide Antragsteller leben bei der Kindesmutter, die mit Herrn XY in zweiter Ehe verheiratet ist. Aus dieser Ehe ist der am 18.07.2007 geborene Sohn Max hervorgegangen.


Seit Sommer 2007 besteht zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner kein Kontakt mehr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht 29.11.2008, wurde die elterliche Sorge für die Antragsteller auf die Kindesmutter übertragen. ( freiwillig des Fiedenswillen )


Nachdem zwischen den Kindern und dem Antragsgegner seit nahezu fünf Jahren kein Kontakt mehr besteht, haben die Kinder jedweden Bezug zum Kindesvater verloren. Mit dem Bezugsverlust ging einher, dass sie den Ehemann der gesetzlichen Vertreterin als Vater ansehen und sich bei beiden Kindern immer mehr der Wunsch manifestiert hat. den Namen "XY" zu tragen. Der Wunsch der Kinder spiegelt sich u. a. darin wieder, dass sie ihren Namen auf Briefen und in Schulheften bereits mit "XY" angeben.


Es ist der innigste Wunsch der beiden Kinder, künftig den Namen "XY" zu tragen. So hat sich der Antragsteller zu 2.) bereits im letzten Jahr zu seinem Geburtstag gewünscht, "YX" heißen zu dürfen.


Da -wie gesagt- keinerlei Kontakte mehr zum Antragsgegner bestehen, hat die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller über das Jugendamt versucht, Kontakt zu dem Antragsgegner aufzunehmen, damit dieser gegebenenfalls der Namensänderung zustimmt. Der Antragsgegner war jedoch nicht dazu zu bewegen, über seinen Schatten zu springen, so dass eine gerichtliche Entscheidung geboten ist.


Den Antrag auf Bewilligung begründen wir schließlich wie folgt:


Die Antragsteller sind nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Verfahrenskosten aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.


Sollte das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich halten, so wird höflich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei


Warum ich mich weigere ist einfach :

1. Ich würde ja zustimmen, wenn die Kinder mal mit mir Kontakt aufgenommen hätten
und mir es glaubwürdig gemacht hätten, aber ich weiß das Sie die Kinder beeinflusst hat und ich will nicht, dass auch noch das letzte Band durchschnitten wird.

2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!
Seine Antwort war, "denn wäre ich ja für drei Kinder unterhaltspflichtig."

3. Wenn die beiden so für das Wohl der Kinder besorgt sind,
warum hat Er dann nicht den Nachnahmen der Kinder bzw. seiner Ehefrau angenommen ?

4. Wenn sie sich Scheiden lassen und Frauchen heiratet wieder,
haben die Kinder einen Nachnahmen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn noch mit mir verbindet.

5. ich weiß das sie ihren Zweitnahmen loswerden will und deshalb die Kinder jetzt den Namen xy annehmen sollen.
Sie hatte mir selbst mal gesagt das Sie auf diesen scheiß Namen keinen
bock mehr hat und das sie es mit dem Doppelnahmen nur wegen den Kindern gemacht hat.


Mein Problem ist jetzt, dass ich einfach keine Kraft mehr besitze für den
Kampf hier. Unterhaltsschulden, Arbeitsamt, Jugendamt usw. , dass macht mich alles fertig !!!
Glaubt ihr ich habe eine reale Chance ?

Drucke diesen Beitrag

  Girokonto
Geschrieben von: Skippie - 09-05-2012, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Schnelle Frage an die Experten.
U-Schuldner hat nen P-Konto bei Bank A Wegen eröffnung eines Nebengewerbes wurde bei Bank B ein weiteres Girokonto auf Guthabenbasis eröffnet ( um gewerblich u privat zu trennen) !!
So nu die Frage: Jede Bank meldet ja die Einrichtung eines Kontos der Schufa !! Wer kann bei der Schufa abfragen wo,wieviele Konten der Schuldner hat ?? Jeder ?? Immer ??

Ich hoffe Eure Antwort ist bei der nächsten EV muß ich es angeben !! Das ist in 2 1/2 Jahren !!

Drucke diesen Beitrag

  Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
Geschrieben von: ~user gelöscht~ - 08-05-2012, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

Eigentlich hätte ich mich Samenspender nennen sollen, das klang mir dann aber doch zu einfach, da eine einfache Samenspende bisweilen ein weitreichendes Nachspiel haben kann.....

Erstmal ein Hallo aus der Schweiz!

Ich habe in Deutschland eine Freundin gehabt die letztlich mit mir zusammen gezogen ist. Sie wollte eine Katze, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu diskutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie mit einer Katze an...... Ihre Entscheidung, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Dann wollte Sie unbedingt ein Kind, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu dikutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie und eröffnete mir, sie sei Schwanger und natürlich habe sie regelmässig die Pille genommen und soetwas könne passieren, schliesslich habe sie die beiden Kinder aus erster Ehe ebenfalls trotz Pille bekommen.....
Im dritten Monat Schwanger zog die Dame dann aus und ging wieder in ihre Heimatstadt. In einer eMail hat sie mir dann auch eröffnet, dass mich das Kind fortan eh nichts mehr angeht....

Soviel zur Vorgeschichte um aufzuzeigen, weshalb ich absolut nicht gewillt bin auch nur einen Cent zu bezahlen. Weder für Sie, noch für IHR Kind, das ich noch nie gesehen habe, es keinerlei Kontakt mehr zwischen uns gibt und jeder sein Leben lebt. Aber, und das war klar, der deutsche Staat will natürlich nicht für die Dame und den Spross aufkommen und sucht nun mich in die Pflicht zu nehmen. Es ist ja einschlägig bekannt, dass man als Samenspender per default zahlungverpflichtet ist und es keine Möglichkeit sich gegen untergeschobene Kinder zur Wehr zu setzen. Wenn ich einem Verblutendem durch eine Blutspende das Leben Rette und dieser zum Sozialfall wird, muss ich dann auch für seinen Unterhalt aufkommen? Schliesslich habe ich ihm ja mit meiner Blutspende das Leben geschenkt?

Fakt ist nun, dass ich seit ein paar Jahren in der Schweiz lebe und die Vaterschaft nie anerkannt habe. Die Behörden haben dann ein Schweizer Institut beauftragt eine DNA Probe von mir zu entnehmen und dieser Aufforderung bin ich gefolgt, da ich davon ausging, dass das Kind eben auch einen anderen Vater haben könnte. Leider war das dann nicht so. Irgend wie wurde dann wohl auch mal eine Gerichtsverhandlung zur feststellung der Vaterschaft abgehalten. Ich wurde weder eingeladen, jedenfalls weiss ich von nichts, noch habe ich der Verhandlung beigewohnt, noch habe ich ein Urteil zugestellt bekommen. Ich vermute das liegt daran, dass ich grundsätzlich eingeschriebene Post aus Deutschland nicht annehme?
Jedenfalls möchten die behörden aus Deutschland nun gerne Auskunft haben was ich denn so verdiene, das jedenfalls hat mir meine Wohngemeinde mitgeteilt und ich solle doch vorbeikommen und das denen vorlegen. Warum ich das machen soll oder ob ich dazu verpflichtet bin haben die mir aber nicht geschrieben und das Schreiben kam auch per normaler Post und nicht eingeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass die das netter Weise machen, so ganz ohne Rechtsgrundlage und insofern bleibe ich dem besser mal fern, ich möchte mich ja nicht strafbar machen in dem ich der schweizer Behörde Beihilfe leiste verbotener Weise deutsches Recht in der Schweiz durchsetzen zu wollen.

Kennt jemand diese Situation? Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich mich am besten verhalten kann?

Ich werde aus Überzeugung keinen Cent bezahlen, eher gehe ich in den Knast!

Drucke diesen Beitrag