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  UVG-Rückforderung
Geschrieben von: Pogo - 31-05-2012, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo Forengemeinde,
als erstes begrüße ich Camper1955 der mich vermutlich als einziger User persönlich kennt.
Lange Geschichte kurz gemacht.
UVG für 8jährige Tochter (kein Titel, GSR, und seit 2008 regelmäßigen Umgang durch gerichtlich zugeteilter Umgangspflegerin) ist 2012 ausgelaufen. Der Vorschuss, über den ich sprechen möchte ist vom März 2010 bis Feb. 2012, also ca. 4200€ von denen ich ca. 2300€ bezahlte und es verbleiben ca 1900€ Schulden. Den vorherigen Zeitraum habe ich durch Firmengründung selbst verschuldet und ist bei der UVK zur Zahlung abgesichert ( ich glaube man nennt es auch (Zahlungs)Titel).

Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt, nur 2009 wurde ich aufgrund eines sehr ungerechten Gerichtsurteils hilfsbedürftig nach SGBII und Selbstständiger Aufstocker, und will diese Unterhaltsschulden nicht anerkennen.
Allerdings habe ich 2010 einen Ratenrückzahlung (20€) vereinbart und habe auch zusätzlich 12 Mon. 180€ zurückbezahlt.

SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Noch nebenbei, versuche einen KU-Titel in Höhe von 70% bei Beistandschaft zu erwirken den ich dann vermutlich nicht mit JC abrechne.

Danke im Vorraus für euere Hilfe.

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  Auswandern um zu Leben...
Geschrieben von: tumi - 31-05-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo an alle,
ich informiere mich seit einiger Zeit hier im Forum, da bei mir eine Trennung bevorsteht.

Die Geschichte: Frau aus Südamerika ist Langweilig geworden, und lacht sich in der Kneipe einen neuen Typen an. Ihr Angebot an mich: akzeptieren dass es auch andere Männer in unserer Beziehung geben wird.

Das werde ich natürlich nicht !!

Nach all den Infos hier im Forum, und der Tatsache dass wir 2 Kinder (13,17) haben, ist mein Leben bald ruiniert. (Schulden wegen Ihr habe ich schon).

Nun habe ich ein Jobangebot aus Südkorea bekommen. Was meint ihr dazu? Gibt es jemand der Korea erfahrung hat?
Ich bin dankbar für jeden Tip...

@Leutnand Dino
Wenn es dich nicht stört, kannst du mir sagen warum du Thailand verlassen hast?

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  Vor ein paar Tagen beim FG
Geschrieben von: IPAD3000 - 29-05-2012, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo alle zusammen.

Vor ein paar Tagen hatte ich "Verhandlung", weil ich die gesundheitliche Sorge für mein Kind auf mich übertragen lassen wollte. Hintergrund: Kind seit 10 Jahren mit diagnostizierten Verhaltensproblemen, Depressionen und Angststörungen. Wird jetzt bald 13.

Seit 10 Jahren schaue ich zu, wie die Mutter nichts sinnvoles unternimmt. Die Diagnosen sind eindeutig, auch die Empfehlungen der Fachkundigen. Die KM ist aber der Meinung, andere Wege der Behandlung gehen zu müssen, als die empfohlenen. Hiintergrund: Die Mutter ist selbst vor Jahren erkrankt gewesen, fragt mich nicht wie die Krankheit sich nannte, irgendwas zwischen Borderline, Mannie oder Schitzophrenie. Auf jeden Fall ziemlich durchgeknallt und damals auch therapeutisch behandelt. Eine erbliche Veranlagung ist daher nicht auszuschließen, oder das Kind leidet womöglich heute noch unter der mutmasslich gesundeten Mami ?

Der Tag der Verhandlung:

Ich musste Stellung beziehen, äußerte, dass es ja nicht angehen kann, das die KM seit über 10 Jahren lediglich ihr eigenes Ding durchzieht, die notwendigen Massnahmen nicht ergreift, statt dessen Therapieformen auswählt, wo das Kind zwei Jahre Bauklötze stappelt.

Eine Diagnose jagt die andere, zwar ist jetzt auf meinen Druck hin ein Therapeut kontaktiert wurden, aber auch hier wird nochmals eine Diagnose vorweg stattfinden (dann die vierte).

Die Diskussion war vorerst sachlich und ok, auch für die Richterin. Dann wurde eine Stelle eines Schreibens von mir erwähnt, wo ich die Krankheit der Mutter ansprach. Die Mutter stritt alles ab, ihre Anwältin schallte in den Raum "Alles Lügen" ... wobei sie ihre Mandantin eigentlich erst 6 Monate kennt. Nun gut, das Blatt drehte sich gegen mich. Die Richterin meinte, ich hätte die KM mit diesen Vorwürfen "verletzt". Oh man, dachte ich, wenn es aber doch so war ?

Letztendlich wurde mein Antrag abgelehnt. Die Mutter ist eine "gute Mutter" und wird noch 10 Diagnosen erstellen lassen und vielleicht wird unser Kind in 10 Jahren mal eine Therapie bekommen ?

Meine Quintezens aus dem Tag: Verletze nie eine Mama, die dein Kind verletzt, dessen Psyche in die Tonne trifft, sich einvernehmlichen Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechtes versperrt und auch bei Thema Umgang alles dafür tut, dass die Kinder sich selbst verweigern.

Die Richterin war nicht besonders informiert, hat sich den Antrag von mir glaub ich nicht wirklich angeschaut. Ich saß da also zwischen 3 femininen Wesen und musste mich bekehren lassen, dass ich verletztend gewesen sei. Schlimm, aber wenigstens hatte die Richterin Geduld, verlängerte die Verhandlung auf die doppelte der angesetzten Zeit. Geholfen hat es nichts.

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  Vorsicht Familie !
Geschrieben von: neuleben - 27-05-2012, 08:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Leutz,

viele von uns kommen/kamen nach einer Scheidung mit Kids in prekäre finanzielle Situationen, die ein offizielles Arbeiten sinnlos macht/machte.
Von einigen Fällen in meinem Bekanntenkreis weiß ich, daß dies öfters dazu führt, daß unmittelbare Verwandte die Einkommenslücke füllen.
So hat mir gestern jemand seinen Fall erzählt, der sicher nicht als zu selten bei uns vorkommt.

Er geschieden und unterhaltspflichtig, verlor seinen Job aufgrund der Ereignisse.
Sein Bruder machte ihm dem Handwerker das Angebot, doch für ihn zu arbeiten und sein Bauvorhaben zu realisieren.
So schuftete er fast Tag und Nacht für sehr kleines Geld auf der Baustelle seines Bruders, zwei Jahre lang.
Wegen dem geringen Stundenlohn von gerade mal 4 Euro (du bekommst doch noch Sozialleistungen....), sollte es nach dem Verkauf eine satte Beteiligung am Gewinn geben.
Der helfende Bruder ließ es sich nicht nehmen, sich bei jeder Familienfeier für seine vermeintliche Großherzigkeit gegenüber seinem Bruder von den anderen Familienangehörigen preisen zu lassen.
Nach dem das Objekt mit hohem Gewinn verkauft war, wollte der liebe Bruder aber von der Vereinbarung der Gewinnbeteiligung nichts mehr wissen.
"Du hast das falsch verstanden".
.......Es gibt ja nix schriftliches............

Der Bekannte ist jedenfalls am Boden zerstört, das hätte er sich nicht vorstellen können, daß er von einem Familienangehörigen derart dreist ausgebeutet wird.

Ich habe oft schon mitbekommen, daß es in der Tat Leute gibt, die gezielt innerhalb der Familie nach Mitgliedern in prekären Situationen suchen, um diesen Doppeleffekt zu erzielen.
Einerseits glänzend als die großen Helfer bei der Familie dazustehen und andererseits einen billigen Arbeiter zu haben.
Die Opfer wehren sich meist nicht, weil sie sonst schnell den Makel innerhalb der Familie angeheftet bekommen "faul und arbeitsscheu" zu sein.
Denn es wurde ihnen ja Arbeit angeboten.

Also "Vorsicht Familie" und laß dich nicht ausbeuten !

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  Pappa von Zwillingen gesucht...
Geschrieben von: Camper1955 - 25-05-2012, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

er hat sich in die Schweiz abgesetzt. So zumindest ist diesem

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum...Id=1791772

Beitrag zu entnehmen.

Du böser böser Papa, warum läßt Du die arme Frau, die lediglich ein geringes Einkommen von 1940 € netto hat einfach mit ihren beiden volljährigen Kindern sitzen und kommst Deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach?


Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Camper

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  Kosten Rechtsanwalt, Gerichtsstand
Geschrieben von: ali mente - 24-05-2012, 10:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Liebe Leidensgenossen,

ich bin demnächst wieder gezwungen, einen Rechtsverdreher in Anspruch zu nehmen. Meine Frage: Ist es eigentlich günstiger von den Kosten, einen RA zu nehmen, der in der Nähe, bzw. im Gerichtsstand der Unterhaltsabzocker seinen Sitz hat oder ist das egal. Bei mir ist es so, dass ich meinen Wohnsitz im hohen Norden habe (anderes Bundesland) und meine Schmarotzer im OLG Bezirk Hamm.

Meine Überlegung ist, wenn es vor Gericht geht kann es vielleicht günstiger sein, wenn der RA keinen so weiten Anfahrtsweg hat. oder?

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  wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
Geschrieben von: Hunter110 - 23-05-2012, 18:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen.
Meine Frage ist dahingehend zu wissen,
was bei der Formulierung der DT wirklich gemeint ist.
Die DT sieht vor, dass, wenn man 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist, also 2 Personen unterhaltsberechtigt mir gegenüber sind, dann ist die DT so einzuorden in die Gruppen, wie sie dort steht nach Nettolohn und Alter des Kindes.
Falls nur einer unterhaltsberechtigt ist, steigt man automatisch eine Stufe höher, falls es derer 3 sind, sinkt man eine Stufe...

Wer ist alles unterhaltsberechtigt ?
Wenn man für das Kind, was bei der Ex wohnt, Kindesunterhalt zahlt, die EX selber aber arbeitet und man ihr keinen Unterhalt zahlt, weil sie es nicht braucht, ist dann nur einer unterhaltsberechtigt oder 2 ?
Die KM ist ja auch berechtigt, braucht es aber nicht, da sie eigenes Geld verdient. Es bestünde auch bei ihr Unterhaltspflicht, wenn sie kein Geld verdienen würde...


Die Meinungen sind hier sehr verschieden, die einen meinen, so, wie es bei der DT steht, ist es wörtlich zu verstehen...was ist denn nun wörtlich?

Heiratet man und die Frau arbeitet auch, ist man derer auch unterhaltsverpflichtet, sie also unterhaltsberechtigt, braucht es aber noch nicht zu beantragen, weil sie eigenes Geld verdient.
Versteht ihr, worauf ich hinaus will ??

kann mich hier jemand aufklären, wie die Regelung, das Gesetz es wirklich vorsieht ??


Danke schon einmal im Voraus
lg
Hunter

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  Was hat der Vergleich für einen Wert?
Geschrieben von: Besolder - 21-05-2012, 11:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo!

Brauche mal Hilfe, ob und ggf. wie ich reagieren muss, oder lieber abwarten soll.

Lebensumstände:

geschieden, 2 Kinder bei der Exe (11 und 13 Jahre), zahle hier vollen Unterhalt nach Urkunde seit der Trennung

Kindesmutter arbeitet laufend Teilzeit 20 Stunden, seit Dezember 2011 vollzeit, beides beim gleichen Arbeitgeber.

1 Kind lebt bei mir, 15 Jahre alt, nach langem hin und her gab es Anfang Mai einen Vergleich vor dem OLG Hamm, Kindesmutter zahlt rückwirkend ab Dezember 2011 vollen Unterhalt an mich, aufgelaufener Betrag wir in monatlichen Raten beglichen. Das ganze soll ab Juni laufen.

Nun hat mir ein Vögelchen gezwitschert das die Kindesmutter per sofort (heute) wieder in Ihren alten Arbeitsvertrag von vor der Vollzeit auf 20 Std. die Woche zurückkehrt. Beides beim gleichen Arbeitgeber.

Warum sie das macht entzieht sich leider meiner Kenntnis. Aber da die Vollzeit auf längere Zeit ausgelegt war, vermute ich das sie um die Zahlung und Nachzahlung kommen will und dies selber veranlasst oder verschuldet hat.

Meine Fragen nun - was ist mit dem Vergleich? Muss sie ihm erst einmal nachkommen und Änderungsklage einreichen?

Wie lange braucht so eine Klage? Und wo muss sie diese einreichen? Vergleich stammt ja vom OLG, da sie sich lange gewunden hat.

Sollte ich das Geld erst einmal in den Sparstrumpf geben falls mein Anspruch flöten geht?

Gibt es irgendwas zu veranlassen um meine Rechte möglichst gut zu schützen?

Vielen dank für eure Antworten.

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  Bemerkenswert enttäuscht vom bestehenden System
Geschrieben von: Sockenmonster - 20-05-2012, 21:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Erst mal ein großes Dankeschön an die Urheber dieser Seite!
Meine Geschichte in Kurzversion (werde die Tage bestimmt immer mal wieder noch was dranhängen – ist aber einfach zu viel):
Vor knapp drei Jahren bin ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. 16 Jahre verheiratet, in Norddeutschland. Die Kinder (2 Mädels, 2 Jungs) sollten erst mal beim Vater bleiben um einen Schulwechsel und Wohnortwechsel zu vermeiden. Außerdem war ich Alleinverdienerin und nur so (dachte ich) konnte die Existenz gesichert bleiben. Ich zog zu meinem Freund, den ich im gleichen Jahr kennen gelernt hatte. Das gemeinsame Konto blieb für meinen Ex und mich gleichermaßen zugänglich. (Ja, ich bin ganz schön naiv und doof). Die ersten 3 Monate Trennung, ging das Ganze auch einigermaßen gut. Jetzt hat das Konto 4000€ Minus und ich soll dafür alleine "aufkommen".
Da mein Ex nicht viel am Hut hatte mit Haushalt und Organisation, half ihm der „Freund“ dabei.
Grund der Trennung und eine neue Liebe einzugehen war für mich schlicht und einfach „Überlastung“ und keine Liebe mehr dagewesen. Ich wusste mein Ex ist krank (depressiv), konnte ihn aber nicht erreichen, dass er sich behandeln lässt.
Also, wie gesagt, die ersten 3 Monate ging das Ganze relativ gut. Die Kinder konnten mich anrufen wann immer sie wollten und ich konnte sie anrufen oder auch holen wann immer ich wollte. Dann hat dieser „Freund“ den gemeinsamen Sohn sex. missbraucht. Von da an, bis zum heutigen Tag Telefonsperre. Außerdem bekam ich anwaltlich Hausverbot und Grundstücksverbot erteilt. Von da ab instrumentalisierte mein Ex die Kinder auf das massivste. Es kam zur Verurteilung des Pädo-Kranken-Inzuchtmodells. Der Prozess war für die heutige Zeit eine Farce. Eine Geschichte für sich. Er bekam ein Jahr und 6 Monate auf Bewährung (Sorry, hatte ich falsch geschrieben; habe jetzt nochmal die Strafakte angeschaut).
Meine Anwältin riet mir das alleinige Sorgerecht zu beantragen (wegen dem Missbrauch). Das Ganze zog sich über ein Jahr hin. Es wurde ein psychologisches Gutachten gemacht. Die zwei großen Kinder wollten beim Vater bleiben; sie haben dort jeder ein großes Zimmer, auf das sie nicht verzichten wollten. Der Gutachter entschied, dass die Kinder nicht getrennt werden. Sorgerecht bleibt geteilt. Die Anwältin riet mir das Gutachten nicht anzufechten. Es sei aussichtslos. Da meine Kinder zu der Zeit schon sehr litten, habe ich das Gutachten nicht angefochten. Vor Gericht hat mein Ex sogar noch zugegeben, dass er weiter Kontakt per Mail und per Telefon mit dem Pädo hat. Der Richter hat nur gesagt, er solle das lassen, verbieten kann er es ihm nicht! Leider bin ich dann zusammengebrochen.

Gerichtlich musste ich dann meine beruflichen und persönlichen Sachen einklagen, da mein Ex sie mir nicht rausgeben wollte. Es fand dann ein Termin statt, an dem ich meine Sachen abholen konnte. Ich nahm zwei Zeugen mit und machte Fotos von dem Chaos. Etwa ein zwanzigstel hatte er in den Keller geschmissen. Zum Teil waren die Sachen verdreckt und mit Urin beschmutzt. Wieder Sachen eingeklagt. Das Ganze läuft noch.
Dann wollte mein Ex den Umgang wieder abändern. Er bezichtigte meinen neuen Freund als Pädophilen. Wieder Gerichtstermin. Der Richter entschied Umgang bleibt. Der Ex darf Gerichtsverhandlung bezahlen (Endlich mal ein Erfolg).
Jetzt hat meine Anwältin den Brief wegen Teilzwangsversteigerung aufgesetzt. Die Sache wegen der Mietentschädigung läuft schon lange….
Das Haus gehört meinem Ex und mir. Darlehen läuft auf Beide.
Gerichtsverfahren wegen Unterhalt ist gelaufen. Da wurde ein fiktives Gehalt angenommen (weil ich zu der Zeit krank war). Titel oder Urkunde musste ich unterschreiben. Ex bezieht Unterhalt von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse. Dann hat mein Ex mich angezeigt §170  Beschluss: 2 Jahre auf Bewährung und erst mal mindestens 200€ bezahlen. Der Strafanwalt meinte, das war ein Erfolg.
So, das erst mal in Kürze…

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  Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
Geschrieben von: Bücker der Nation - 19-05-2012, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (63)

Hallo zusammen,

ich bereite mich gerade darauf vor in D alles schön gegen die Wand zu setzen und mir im Ausland eine neue Existenz aufzubauen.

Was passiert bei einer Einreise nach D, wenn man Unterhaltsschulden hat, um seine Eltern zu beerdigen und den Nachlass zu regeln ?

Gibt es eine Alternative dazu, erst in ein Nachbarland einzureisen und dann per Bahn/Bus kleine Grenzübergänge zu passieren ?

Grüße

Der Bücker

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