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  USA Heirat, bekommt Deutschland das mit?
Geschrieben von: sissidieerste - 07-05-2012, 07:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Lt USA fragen die in D nicht nach, ist das auch so wenn der Deutsche Geld bekommt?

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  Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen
Geschrieben von: sissidieerste - 07-05-2012, 07:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Funktioniert das Einklagen in der Praxis?
Gibt es Anwaelte die ueber Provision arbeiten in D? (will nicht bezahlen und dann wirds eh nichts, hatte schon andere Faelle wo der Anwalt nur kassierte und zu unmotiviert war etwas zu machen)
Wie kann man den Vater, welcher Australier ist und in Australien lebt dazu zwingen?

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Rainbow In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
Geschrieben von: Lidi - 04-05-2012, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo, ich hab folgenden Fall:
War insgesamt ca. 1 Jahr mit einer Frau zusammen, daraus "entstand" ein mittlerweile 1,5 Jahre alter Junge - Sorgerecht liegt bei ihr. Vor ca. 1 Jahr beendete sie die Beziehung. Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.
Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist, und auf Einbeziehung eines Sachverständigen gehofft, was mir versagt wurde.
Nun hat sie zudem einen 8-jährigen Jungen, dessen Vater bereits seit Jahren mit ähnlichen Argumenten versucht, das Sorgerecht zu bekommen.
Da dieser in der Schule ist und sehr auffällig geworden ist, hat das JA letztes Jahr bereits für ein halbes Jahr eine Familienhilfe installiert. Diese wurde, da die Mutter keine wirkliche Bereitschaft zeigte, beendet.
Zudem ist wohl seit einigen Monaten ein Sachverständiger bzgl. des 8-jährigen (und der Mutter?) zugange.
Vor Kurzem ist der 8-jährige von seiner Mutter verletzt und danach dennoch zur Schule geschickt worden, was zur Folge hatte, dass irgendjemand in der Schule ihn ins Krankenhaus gebracht hat und auch das JA eingeschaltet wurde, um wegen dem 1,5 jährigen zu schauen. Bei diesem Besuch hat die Mutter die Tat wohl zugegeben.
Anscheinend ist zudem Strafanzeige gegen die Mutter gestellt worden.
Der 8-jährige ist seitdem aus dem Haushalt entfernt worden und wohnt fürs Erste bei seinem Vater.
Nun kommt es in 1-2 Wochen zu einem Anhörungsverfahren beim Familiengericht - wahrscheinlich aber hauptsächlich bzgl. dem älteren Sohn ?
Mein Problem: Ich habe natürlich mehrfach mit dem JA telefoniert und meine Sorgen bzgl. meinem Sohn geäussert. Natürlich mache ich mir Sorgen, dass ihr auch bei dem Kleinen die Hand ausrutscht, zumal die Mutter nicht nur schon in der Vergangenheit rechtskräftigt verurteilt wurde wegen KV, sondern mehrere KV-ähnliche Vorfälle mit einer beängstigenden Regelmässigkeit auftreten bzw. aufgetreten sind.
Meine Frage:
Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Habe ich mit dem Anhörungsverfahren überhaupt etwas zu tun bzw. kann dies pos. Folgen für meinen Sohn bzw. Fall haben?
Oder soll ich versuchen, ne einstweilige Verfügung zu erwirken, um meinen Sohn aus der Situation raus zu holen?

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  Altersabsicherung
Geschrieben von: tangram - 03-05-2012, 11:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Hallo erstmal ;-)

ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, eine Immobilie im europäischen Ausland für meine Absicherung im Alter zu erwerben (Eingennutzung).


Weiß hier jemand, wie man so etwas gegenüber deutschen Behörden / Gläubigern pfändungssicher machen kann ?
Meine Zielvorstellung ist, dass meine Immobilie sozusagen unantastbar ist, selbst wenn mein Wohnsitz irgendwann einmal der Unterhalts-fordernen Partei bekannt werden sollte.

Bin für jede Info dankbar.

Grüsse,
Tangram

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  Der Anfang vom Ende, bitte um Hilfe
Geschrieben von: grisu - 03-05-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo zusammen,

ich wünsche mir euren Rat, da ich aufgrund der vielen Informationen hier keinen klaren Kopf bekomme.


Meine Geschichte mal in Stichpunkten.

KM Jahresbrutto 0,-
KV Jahresbrutto 53.000,-

Dez 2005 Kauf einer Eigentumswohnung, Eigentümeranteil 50 Ich/50 KM,80.000 Schulden 50/50
Juli 2006 Heirat
März 2007 KM hat Job aufgebenen (ReNo)
Sept 2007 Geburt der Tochter
Aug 2010 Tochter in Kindergarten (35h/Woche), KM geht trotzdem nicht areiten
Jan 2012 KM nimmt Kontakt mit Jugenliebe auf
März 2012 KM steht in Beziehung mit Jugendliebe
März 2012 Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung

Auch wenn es schmerzlich ist es zuzugeben, aber da hat KM mir ganz schön die Hörner aufgesetzt.

Nun geht es mir um das Prozedere der Abwicklung der Scheidung.

1. KU ist kein Thema und selbstverständlich für mich.
2. Die Wohung möchte ich aus finanziellen Gründen verkaufen.
3. Hausrat ist mir nicht so wichtig.
4. BU möchte ich grundsäztlich NICHT Zahlen müssen, und wenn dann Zähneknirschend nur Zeitlich begrenzt!

Nun habe ich schon einiges in die Wege leiten können.

1. Kindergarten wird mit etwas Glück auf 40h/Woche erhöht. Antrag liegt vor.
2. KM hat sich beim Arbeitsamt arbeitssuchen gemeldet. Beratungsgespräch folgt noch.

Über folgende Punkte bin ich irritiert:

1. Ich hatte eine Erstbeartung bei einem Fachanwalt. Dieser ignorierte fogende BGH Urteile:
BGH XII ZR 11/09 02.02.2011 Keine BU Lebenslang trotz Ehevertrag
BGH XII ZR 3/09 30.03.2011 Alleinerziehende muss arbeiten gehen
BGH XII ZR 45/09 01.06.2011 Recht auf Betreung durch Unterhaltszahler
BGH XII ZR 94/09 15.06.2011 Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten
BGH XII ZR 178/09 18.01.2012 KM muss beweisen das keine Arbeit findet

Die Aussage war, ich sollte mich mit ihr einigen, währe die KM zu Ihm gekommen, würden sie mich ausziehen.

Nächte Woche habe ich mit KM eine Erstbeartung bei einer Anwältin ihrer Wahl, die ich beauftragt habe.

Sie möchte nur einen 400,-€ Job machen und schnellstmöglich ausziehen. Eine Kommunikation mit ihr wird zunehmend
schwieriger. Schweigen im Wald. Ich denke das Thema wird ekalieren.

KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!


Wie soll ich mich nun verhalten, was kann ich Taktisch in die Wege leiten?

Ich überlege mir noch eine Beratung beim JA zu machen, und dort miteilen das ich von meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht
gebrauch mache, und nicht möchte das undere Tochter den Wohnort wechselt.

Ich würde mich über Tipps echt freuen, mir wächst das hier langsam über den Kopf.

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  SGB II Beantragung
Geschrieben von: Nappo - 02-05-2012, 20:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

So. Nun ist es bald soweit. Ich bin zwar auf Arbeitssuche, aber es sind ja nur noch Verbrecher unterwegs, wo Du erst mal Geld hin bringen sollst. Wenn das jetzt nicht was wird, dann sehe ich die Sache nun so :

Ich bin selbständig, aber die Aufträge bleiben aus. Sieht übel aus.
Im Forum wurde schon viel über SGB II geschrieben. Trotzdem hier meine konkrete Frage mit Bitte, mir zu helfen, wer Ahnung vom SGB hat, denn bei unserer ARGE hier, wirst Du nur angelogen.

Lebensgefährtin hat : 1.000 € netto.
Im Haushalt : 1 Kind ( 2 Jahre )
Ich : Geht jetzt einfach mal von 300 € aus ! Als Orientierung.
Unterhaltsverpflichtet bin ich für : 2 Kinder ( 12 und 8 Jahre alt)
Titel liegt vor. Unterhaltsschulden liegen vor. Ca. 10.000 €

Wie kann ich die Unterhaltsverpflichtung mit einfließen lassen und würde ich überhaupt was bekommen. Ich muß ja meine Kontoauszüge vorlegen und dann wäre eine Leistung nach SGB II auffüllend und wohl ständig schwankend und weiterhin habe ich das Gewerbe ja noch angemeldet, aber es läuft eben nix mehr.

Miete : Derzeit keine (Haus von den Schwiegereltern)

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  Nochmals Verfahrenskostenvorschuß
Geschrieben von: ArJa - 02-05-2012, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Moin Männers,

morgen wirds ernst. Morgen wird Exe im Prozeß versuchen, mich über den Tisch zu ziehen. Das gilt neben meinen angeblich zu niedrigen Zahlungen an TU,KU, Einkommenssteuerrückerstattung auch für den Verfahrenskostenvorschuß, d.h. ich soll ihre RATTin bezahlen, also das Messer, mit dem sie mir das Fell über die Ohren ziehen will. Niemals !

Hab mich mittlerweile soweit eingelesen, das sie Verfahrenskostenvorschuß von mir nur einfordern kann, wenn sie selbst VKH fähig ist. Und da wirds interessant ....

Sie verdient ca. 1400 netto und bekommt als TU von mir 350,- Ocken pünktlichst monatlich ( von meinem Anwalt berechnet) überwiesen.
KU + Kindergeld bleiben als Einkommen des Kindes außen vor.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihr selbst ein Freibetrag eingeräumt, dann ein Freibetrag für unser Kind ( als Lebenshaltungskosten ) plus Miete plus Nebenkosten.

Ich hab mal überschlagen, das es für mich knapp werden könnte ... und da ist mir folgendes aufgefallen :

Als meine Familie noch Bestand hatte, haben wir zu Dritt auf 80 qm gewohnt.
Als Exe ausgezogen ist und Tochter mitgenommen hat, hat sie eine Wohnung von 105 qm für 2 Personen angemietet, also völlig unangemessen.

Ich möchte nun argumentieren, dass sie sich eine völlig überzogene Wohnung genommen hat, damit eine viel zu hohe Miete zahlt und damit für VKH/ VKV viel zu hohe Kosten verursacht hat.

Ist das schlüssig ? Gibt es Erfahrungswerte, wie Familiengerichte mit so einem Verhalten umgehen ?

Gruß ArJa

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  mit Schulden in die Scheidung?
Geschrieben von: ramses72 - 30-04-2012, 08:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Experten. Mein bester Freund wohnt mit seiner Nochehefrau in einer Eigentumswohnung. Die Wohnung gehört ihm und ist finanziert. Die nächsten Jahre zahlt er noch ab. Im Falle der Scheidung könnte er mit in das Haus seiner Schwester ziehen. Ach ja, er und seine Frau haben Gütertrennung. Die Frage ist jetzt, wie er sich bezüglich der Wohnung verhalten soll. Verkaufen, um die Schulden zu tilgen, ggf. Der Frau als Wohnung anbieten oder vermieten. Was ist denn vor dem Hintergrund der Scheidung am sinnvollsten? Vorab vielen Dank für die Antworten.

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  Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
Geschrieben von: batacim - 29-04-2012, 14:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

A u. B haben ein Wechselmodell für C vereinbart. B. ist aufgrund des höheren Gehalts zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an A verpflichtet. Zur Unterhaltsberechnung für C addiert der Anwalt von A zum Betrag nach Düsseldorfer Tabelle die vollen von ihm ermittelten Kosten von A für die Fahrten zur Schule und die geringeren Kosten von B hierfür. Weiterhin die konkret errechneten Kosten für das Kinderzimmer bei A.

Werden die Mehrkosten tatsächlich pauschal addiert. Können hierbei auch die Kosten B addiert werden. Er zahlt diese Kosten sowieso, gleichzeitig erhöht sich aber ja sei zu zahlender Ausgleichsbetrag, wenn diese Kosten den Gesamtbedarf erhöhen. Er zahlt sozusagen doppelt???

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  Kurze Frage bezüglich Wegzug Kind durch KM
Geschrieben von: JahJahChildren - 26-04-2012, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo liebe Leute,

kurze und knappe Frage an euch.

Ich KV, gemeinsames Sorgerecht, ABR bei KM

Ich habe in der Vergangenheit alleiniges ABR beantragt - Prozess wurde erwartungsgemäß verloren - Ergebnis war Übertragung des ABR auf KM (plus Rechnung an mich). Wir haben weiterhin gSR. Frage:

Darf die KM (offiziell) mit Kind umziehen, ohne meine Zustimmung hierfür einzuholen?

Sollte sie umziehen (ob die darf oder nicht), trage ich dann die durch ihren Umzug entstandenen Mehrkosten für den Umgang alleine?

Vielen Dank für kurzes Feedback!

Liebe Grüße - JJC

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