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Information Hilfe und wichtige Fragen zum Unterhalt und zu den Rechten
Geschrieben von: snowpanter - 19-04-2012, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallöchen nochmals...

Meine Story werden ja schon einige hier gelesen haben...
bin noch recht jung, und t-dem Vater geworden[gegen meinen willen Wink]

Nun zu meiner Problematik - ich will in mein Berufsleben jetz ordentliche einsteigen, aber bin noch nich mit den "Randbedingungen" im Klaren.
Dazu brauche ich eure fachliche hilfe.
ich möchte bitte, dass dies ein "fakten-" bzw nützlicher Thread wird ohne unnütze kommentare Wink [Sollte ich abgleiten, bitte sagts mir auch!]

Danke schonmal!


1.1 Unterhaltstitel - kann ich z.b. auch einfach 5€ pro Monat titulieren lassen ?
1.2 Wenn die Mutter dann mehr will, kann sie das t-dem einfach so bekommen ?
1.3 Ich hab eine Freistellungserklärung (die von ihr + 2 Zeugen und mir unterschrieben wurde), wie wäre es dann, wenn sie überhaupt unterhalt verlangt? [bei interesse kann ich die freistellung euch zur einsicht schicken]

2.1 wie ist das mit unterhalt wenn ich studiere, aber geld bekomme (stipendium) ? [würde sich auf ca 800€ brutto belaufen]
2.2 wie ists wenn ich arbeite ? [einstieg mit 2400 brutto (+ zuschläge)]
2.3 gibts i-wo nen tollen plan wie das berechnet wird ? also was für ausgaben/kosten ich geltend machen kann usw ?
2.4 habe ich nachteile wenn ich die mutter "freiwillig" unterstütze [also mit geld usw Wink]

habe post vom JA bekommen mit folgendem inhalt:
3.1 Vaterschaftsanerkennung (werd mit der mutter erstmal nen privaten test machen, dann weitersehen)
3.2 übersendung folgender unterlagen: einkommensnachweise der letzten 12 monate + nachweise über andere leibliche kinder - muss ich das ?
3.3 "sollten sie als vater festgestellt sein,...unterhaltsverpflichtung in genannter höhe [100% = 225€] rückwirkend ab geburt" - is das richtig so ? RÜCKWIRKEND ?
3.4 mutter hatte antrag auf UV gestellt, jedoch zurückgezogen (teilerfolg^^) - was also darf das JA noch fordern ?
3.5 im anhang: "fragebogen zur prüfung des unterhaltsbedarfs" - muss ich den ausfüllen ?
3.6 der 2. brief von der UV stelle: 133€ würden sie der mutter zahlen,
da frag ich mich, wieso ich bitte 225 € zahlen sollte ? Huh


4.1 da ich mich ja als vater eintragen lassen soll, will ich gemeinsames sorgerrecht(gS), aber wie ich lese is das nich so einfach -
was für hürden kommen da auf mich zu wenn die mutter: a) mitmacht b) sich sträubt
4.2 was gibts so für "probleme"/"schwierigkeiten" beim gS bzgl unterschriften usw
4.3 was hab ich für entscheidungsrecht beim gS, es gibt ja auch ein aufenthaltsbestimmungsrecht usw...




Das wars vorerst.
Falls jmd von euch noch Ideen hat, worüber ich mir noch den Kopf zerbrechen sollte, bitte sagt es!

Wenn neue Fragen dazukommen werde ich den Post editieren, es bunt und mit Datum markieren.

get ready!
Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin

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  Wie ehrlich sollte man vor Gericht sein?
Geschrieben von: Bernie - 19-04-2012, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Jetzt habe ich mal eine frage.
Ich als Zahlvater werde laufend durch die hassattacken der KM attackiert.
Sie erfindet Lügen, Straftaten. Aktuell versucht sie sich erneut in die Opferrolle zu bringen.
Es werden Äüßeungen von mir durch die KM vorgebracht weil sie denkt sie würde mehr KU erhalten.
Ich habe nie gelogen was die Gefühle zu der KM und deren Kinder angeht. Ich habe diese Frau nie geliebt noch habe ich vatergefühle. Ich bin eher der zahlvater, biologischer Vater. Ich möchte auch keinen Kontakt zu den, die genauso wenig nur hat das die KM natürlich nicht erwähnt.
Nun kommen diese Äußerung vor Gericht im KU-Fall. Ich werde sicherlich nicht zurück rudern. Keiner kennt meine Geschichte und mich kann doch keiner dafür unterhaltsrechtlich belangen was die höhe es KU angeht. Sicherlich wird der oder die Richter-in darauf eingehen. wie soll ich reagieren. Bernie

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  Alleinerziehender Vater braucht Eure Hilfe im Scheidungsverfahren
Geschrieben von: SuperPapa - 18-04-2012, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat und Eure Unterstützung, auch moralisch

Meine Story stichwortartig:

- 1.Kind geboren 2006, 2.Kind geboren 2007, Heirat Herbst 2008
- mein Beruf: Arzt, Vollzeit
- beruflicher Werdegang der Ex: Studium BWL in Mindeststudienzeit bis Herbst 2008, Start Vollzeitarbeit Dezember 2008, Ihr Arbeitsplatz entfernt (Management Luftfahrtbereich) d.h. jeden Tag 140 km pendeln für Sie
- Kinder tagsüber voll betreut über AuPair, ab Sommer 2009 über den Betriebskindergarten meines Arbeitgebers
-------------------------------------------------------------------------
- ab August 2010 Affäre (nachweisbar) mit Ausbildungspilot, will Pilotin werden
- ich lehne ab, will Ehevertrag (ohne Wissen Ihrer Affäre), decke Affäre auf, sie zeigt keinerlei Reue, Ihr Geliebter lässt sie fallen und geht zu seiner Frau zurück
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- sie will Kinder mitnehmen 70 km weit weg, will mir kein Umgangsrecht schriftlich zusichern, will alleinerziehend Pilotenausbildung machen, meinerseits Versuche von Mediation und ähnlichem werden abgeblockt
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- Dez 2010: nimmt Kinder ohne mein Einverständnis mit, am gleichen Tag Antrag meinerseits auf ABR mit Vorschlag Wechselmodell
- Jan 2010: Gericht: Kinder bleiben vorerst bei mir, Gutachten angefordert, angebotenes Wechselmodell wird weiterhin vehement abgelehnt, bestreitet, dass sie eine Pilotenausbildung anstrebt
- August 2010: endgültige Entscheidung, ABR uneingeschränkt bei mir, von Seiten der Ex kein Fordern einer gerichtlichen Umgangsregelung
- Umgang 2011: alle 2 WE Do-Mo bei Ex + Freitag in anderer Woche
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- Dezember 2010: Scheidungsantrag meinerseits
- aktuell:
1) Umgang nur noch jedes 2. WE Do-Mo, zusätzlicher Freitag von Ihr gecancelled, Umgänge werden von Ihr unregelmäßig und nur teilweise wahrgenommen, Absagen immer ohne Begründung und immr kurzfristig
2) Scheidungsverfahren: sie beantragt Prozesskostenvorschuss, will Trennungsunterhalt,
alle Versuche meinerseits einer einvernehmlichen Regelung unter Verzicht von KU meinerseits werden nicht einmal beantwortet

Begründung von Prozesskostenvorschuss:
Ihr Verdienst: 2000 Euro - 450 Euro Kindesunterhalt (zahlt sie seit 1.1.2012, Mindesunterhalt, wollte eigentlich, dass ich keinen TU zahle und sie keinen KU, aber - 700 Euro Ratenzahlung (Kredit von Ihrem Vater 50000 Euro für Pilotenausbildung, Start Ausbildung Mai 2011, Start Ratenrückzahlung ab Januar 2012, was ja vollkommen unlogisch ist, wohnt in gekauftem Haus Ihres Vaters: Einfamilienhaus, 150m2, 1000m2 Garten, zahlt 370 Euro Miete)
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das war die Story
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dank Trennungsfaq und Euch habe ich unglaublich viel erreicht und bin überglücklich, die Kinder entwickeln sich auch laut Kindergarten sehr sehr gut, ich bin oft ko (42 StundenWoche, mein Einkommen 4000 Euro netto mit Diensten, die ich immer an den Wochenenden mache, wenn die Kinder bei Ihr sind
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meine Fragen / Probleme:

1) heute Gerichtsverhandlung wegen Prozesskostenvorschuss: sie rechnet sich bedürftig über die Pilotenausbildung (Ihr Lebenstraum) und will mich mit Klagen überhäufen,

2) durch kurzfristige Umgangsabsagen (bedingt durch Ihre Pilotenausbildung) bringt sie mich in Not wegen meiner Arbeit, für eigene Urlaubswünsche erwartet sie sofortige Zustimmung

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was denkt Ihr?
ich habe viel erreicht, aber sie will mir es mit Scheidungskrieg heimzahlen, und versucht mir zu schaden wo es geht

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es kann ja nicht sein, dass sie es trotzdem schafft mich zu drangsalieren
ich opfere mich für die Kinder schon fast auf und bin ziemlich an der Belastungsgrenze

auch wenn ich für viele von Euch wahrscheinlich Luxusprobleme habe, vielleicht habt Ihr einen Rat, manche Dinge könnten auch vor dem OLG landen, und Signalwirkung haben,

danke fürs Lesen
SuperPapa

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  Exe will Ansprüche an meinem Auto haben
Geschrieben von: L3NNOX - 18-04-2012, 18:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Forum, ich bräuchte mal euren Rat zu folgender Situation:
Nach 2-jähriger Ehe sind wir seit 2011 getrennt. Das Familienauto wurde quasi direkt nach der Hochzeit gekauft für 30 000€. Die Anzahlung von 20 000€ habe ich aus meinem Bausparvertrag bezahlt, also mit Geld welches lange vor der Ehe von mir erwirtschaftet wurde. Die restlichen 10 000€ zahle ich seitdem monatlich ab, was als abzugsfähig anerkannt wurde und ihren Trennungsunterhalt mindert. Sie hat angekündigt, Ansprüche an meinem Auto geltend zu machen bei der Scheidung. Evtl. fällt die Scheidung zeitnah mit der letzten Rate fürs Auto zusammen. Ich will meiner Ex, die mich verlassen hat und schon den Nächsten hat, nicht noch zusätzlich zum TU und KU Geld "schenken".
Die Frage ist, was da auf mich zukommen kann bzw ob und wie ich das vermeiden kann? Hätte es zb. einen Vorteil, das Auto preiswert meinem Bruder zu verkaufen?
MfG L3NNOX

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  Unterhalt und Pflegegeld
Geschrieben von: Bernie - 17-04-2012, 20:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch Helfen. Darf Pflegegeld als Einkommen beim Kindesunterhalt dazugerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtiger dieses bekommt damit er gepflegt wird??

Bernie

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  Abfindung, Erwerbsunfähigkeit, Kindesunterhalt
Geschrieben von: ali mente - 16-04-2012, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Liebe Leidensgenossen,

ich bin unterhaltspflichtig für zwei minderjährige Kinder. Außerdem habe ich eine Schwerbehinderung. Zudem noch neu verheiratet (keine Kinder). Meine Frau ist voll berufstätig.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich jetzt seit fast einem Jahr krank geschrieben und zahle zur Zeit den KU aus dem Krankengeld.

Nun beabsichtigt mein Arbeitgeber mich aufgrund hoher Fehlzeiten zu kündigen. Da ich einen GdB habe, muss vorher das Integrationsamt zustimmen d.h., es wird schwierig für meinen AG mich zu kündigen.

Mein (Noch) Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass er bereit ist, mir eine Abfindung zu zahlen, wenn ich freiwillig gehe. Diese beläuft sich nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im fünfstelligen Bereich.

Ich glaube nicht daran, dass ich aus gesundheitlichen Gründen zukünftich überhaupt noch in der Lage sein werde, meine alte Arbeit wieder aufnehmen zu können. Es ist davon auszugehen, dass ich entweder nur noch mit einem Restleistungsvermögen noch 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen kann oder direkt in die Erwerbsunfähigkeit (Rente) gehe.


Ich weiß nicht, wie ich mit dem Angebot einer Abfindung in Bezug auf den KU umgehen soll, da ich bald nicht mehr in der Lage sein werde, den KU zu zahlen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?

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  Definition Besuchsrecht
Geschrieben von: IPAD3000 - 16-04-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

wie würdet ihr das definieren ?

Lt. gerichtlichem Vergleich steht dem Vater ein Besuchsrecht von 10 Uhr Sa -17 Uhr So zu. Man teilt sich die Fahrten, mal der Papi, mal die Mami.

Fährt Papi, holt er das Kind zu den genannten Zeiten bei der Mutti ab. Fährt die Mami, hat sie dann das Kind zu den Zeiten zu bringen, oder muss sie erst dann bei sich losfahren ?

Problem ist die jeweilige Fahrtzeit von 2 Stunden. Mutti will das Kind nämlich, wenn sie fährt, entsprechend zwei Std. früher abholen, so dass sie um 17 Uhr zuhause wäre.

Gibt es da ne Regelung ???

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  Brauch mal eure Hilfe wegen Umgang
Geschrieben von: Jigsaw - 15-04-2012, 02:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Ich hatte jetzt Umgang mit meiner Tochter (seit einem Jahr nicht gesehen, davor sehr sporadisch). Sie ist jetzt 3,5 Jahre alt.
Die Kindsmutter war dabei. Leider störte die KM den Umgang, in dem sie dazwischenredete, das Kind rief um irgendeinen Schwachsinn zu machen.
Als ich mich endlich etwas mit meiner Tochter unterhalten konnte, zerstörte die KM das auch und sagte sie will mit der Tochter auf den Spielplatz. Ich bin denn mit auf dem Spielplatz was aber eine neue schlechtere Situation mitbrachte.

Alleine darf ich nix mit der Tochter machen.

Könnt ihr mir Tips geben, was ich machen kann um vernünftigen Umgang zu erhalten? Von der Theorie kenn ich das, wenn ich aber zum Jugendamt gehe und Druck aufbaue, denke ich es verschlechtert die Lage eher, denn wenn man es realistisch sieht sitzt die Exfrau nun mal am längeren Hebel und das Kind ist Eigentum der Frau.
Mir bleibt die Zahlungspflicht.

Was meint ihr?

Gruss

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  Scheidung: Was kommt jetzt noch alles auf mich zu......???
Geschrieben von: Hornträger - 13-04-2012, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Guten Tag in die Runde!

Ohne jetzt auf die ganzen Details eingehen zu wollen/können, stellt sich meine Situation folgender Maßen dar:
Wir haben vor 22J. in Polen geheiratet, meine Noch-Ehefrau ist Polin und war für mich bis vor ganz kurzer Zeit mein Ein und Alles, bis sie sich zu einer H****** verwandelt hat!
Unser Kind ist schon erwachsen und auch schon seit 1 J. ausgezogen und bezieht von mir Unterhalt. (zu mindest theoretisch, weil ich pleite bin).
Ich leide seit Ende 2010 unter einer schweren Doppel-Depression, hab den Job verloren und bin auf unabsehbare Zeit hin, noch arbeitsunfähig (u.U. auch dauerhaft berufsunfähig, wenn´s ganz blöd läuft).
Meine Noch-Ehefrau ist am 1.1.12 aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen und sich dabei die tragbaren "Rosinen" unter den Nagel gerissen. Schließlich mußte ich sogar mit einer einstweiligen Verfügung vom Gericht dem Treiben einen Riegel vorschieben, weil sie mir drohte mit einem Möbelwagen anzurücken.
Sooooooooooo!!!
Ungeachtet dessen, hat sie dann aber anfang Feb. wieder Annäherungsversuche gestartet und ich bin prompt darauf rein gefallen. Ca. 3 Wo. lang schien das so, als ob sie nur ne Zeit lang Disstanz herstellen wollte, mit dem Ziel wieder zusammen zu kommen. Sie hat mich besucht -auch über Nacht!!!-, wir sind Kaffee trinken gegangen, ins Kino usw.
Irgendwann hatte ich aber das Gefühl, dass sie ein Spielchen spielt, um sich wahrscheinlich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen..........
Es kam zum Streit und 3 Tage später hatte ich einen Brief (in 2facher Ausführung) von ihrer Anwältin im Briefkasten liegen, in dem sie mir mitteilte, dass sie nun doch zu der Überzeugung gekommen sei, dass die Ehe gescheitert sei. Und wo fein säuberlich eine "Wunsch"-Liste mit Hausratgegenständen und Geldansprüchen aufgeführt gewesen ist.
Sooooooooooooooooooooo!
Dann war wieder ein paar Wochen Funkstille.
Irgend wann sind wir dann aber doch wieder in Kontakt getreten und haben beschlossen doch noch eine Paartherapie zu versuchen. Ich habe darauf hin der Anwältin geschrieben, dass sie auf Grund der veränderten Lage, in Absprache mit ihrer Mandantin das Verfahren stoppen und die entstandenen Kosten mir in Rechnung stellen solle. Rechnung habe ich zwar keine bekommen, aber das "Verfahren" ruhte erstmal.
Wie dem auch sei. Ich habe mich um Termine bei zwei Paartherapeuten gekümmert und die Therapie sollte jetzt Mitte April beginnen.
Um es abzukürzen. Vor drei Tagen gab es wieder Zoff und das Letzte was ich von meiner Noch-Ehefrau gelesen habe, war eine SMS mit der Ankündigung, dass Ihre Anwältin das Verfahren nun doch wieder aufnehmen und sich um die Hausratsaufteilung kümmern wird.

Was kommt jetzt auf mich zu? Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten, aber auf Grund der Art und Weise wie mich meine Noch-Ehefrau auf´s Kreuz gelegt hat (*), möchte ich wenigstens verhindern, dass sie sich jetzt auch noch mein Auto, das Schlafzimmer, die Garderobe, unter den Nagel reisst!

LG

PS: Sorry, dass es doch so lang geworden ist!

*-An der Stelle könnte ich noch seitenweise ausführen, was sich meine Noch-Ehefrau alles geleistet hat!

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  Frage an die Sozialversicherungsexperten
Geschrieben von: Austriake - 13-04-2012, 12:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Mal eine Frage an die Sozialversicherungsexperten:

Exe lässt sich zwei Jahren arbeitsunfähig krank schreiben (noch nicht geschieden, derzeit noch in der Trennungsphase), davor hatte sie einen 400-Euro-Job. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nicht. Nach Aufforderung durch den Pflichtigen hat Exe angeblich einen Antrag auf Verrentung gestellt. Dieser sei abgelehnt worden mit der Begründung, im Zeitraum 2007 bis 2012 seien keine Pflichbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt worden.

Exe hat aber ein eigenes Beitragskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Ansprüche im Falle der dauernden Erwerbsunfähigkeit (wie hoch, steht auf einem anderen Blatt).

Ich bemühe mich gerade, den Original-Ablehnungsbescheid in die Hand zu bekommen. Angeblich sind darauf handschriftliche Anmerkungen des Sachbearbeiters bei der Rentenversicherung, die Antragstellerin (Exe) solle doch ALG 2 beantragen.
Exen-Anwältin argumentiert nun, da die RV nicht leiste und Grundsicherung sicherzustellen sei, müsse ich eben leisten.
Ich werde mich dagegen zur Wehr setzen, unter anderem deswegen, weil die Exe nicht an einer ehebedingten Krankheit leidet.

Nun zur Kernfrage: kann sich die Rentenversicherung so einfach vor der Versicherungsleistung drücken? Begutachtung der Exe hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit ist vom Gericht angeordnet, aber noch nicht erfolgt. Kann (je nach Ausgang der Begutachtung) das Ergebnis gegenüber der Rentenversicherung verwendet werden?

Austriake

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