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  Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich (Vater und Mutter "Ausländer")
Geschrieben von: Ronin - 25-07-2012, 09:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo Smile

In Kürze werde ich Vater und freue mich schon sehr darauf.
Nun habe ich allerdings einige Fragen zum Unterhalt, da die Situation etwas komplizierter ist.

Meine Freundin ist aus Bulgarien und ich aus Deutschland. Wir haben uns erst letztes Jahr in Österreich kennen gelernt und nach kurzer Zeit ist schon unsere Tochter entstanden.
Zu der Zeit war meine Freundin erst 2-3 Monate in Österreich - bei Geburt des Kindes wohnt und arbeitet sie ca. ein Jahr dort.
Ich selbst habe auch in Österreich gearbeitet (ca. 1 1/2 Jahre) und wohne inzwischen wieder in Deutschland.
Da unsere Beziehung etwas angespannt ist, möchte ich mit dem Unterhalt direkt alles richtig machen, damit es später zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Meine erste Frage:
Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind? Es wird voraussichtlich in Österreich zur Welt kommen.

Zweite Frage:
Nach welcher Regelung muss ich Unterhalt zahlen? Meine Freundin wird das Kind in Österreich aufziehen und ich werde so gut es geht helfen.

Dabei geht es wirklich nicht darum, das ich wenig zahlen oder mich drücken möchte. Auch wenn ich nichts bezahlen müsste, würde ich es tun, da ich meinem Kind nur das Beste wünsche und die Verantwortung gerne übernehme.
Vermutlich werde auch ich ein Jahr Hausmann spielen und meine Freundin geht arbeiten. Aber wer weiß wie es dann wirklich kommt.
Auf jeden Fall möchte ich dem Gesetz nach richtig handeln um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Wenn um Geld gestritten wird, kann es ja schnell hässlich werden..

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße,
Ron

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  Umgangskosten und SGBII
Geschrieben von: RobertK - 22-07-2012, 15:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

In letzter kursiert immer wieder im NETZ ein Link auf ein Schreiben des MAIS NRW, so wie dieser hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...900945.php

Ich habe nun nachgefragt beim Ministerium:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet kursiert eine Stellungnahme ihres Hause bzgl. der Kostenerstattung des Umgangsrechtes beim SGB II, dass dem betreuenden Elternteil bei dem die Kinder leben keine anteiliegenden Regelleistungen bei den Kindern in Abzug gebracht werden, wenn das Umgangselternteil Leistungen anteilmäßig für die Umgangswochenenden beantragt.

Ist diese Information richtig oder handelt es sich um eine Internetente.

Hier der LINK dazu

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...900945.php

ZITAT Anfang
"In einem Antwortschreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW an das Soziale Bündnis Jüchen e.V. vom 25. Mai 2012 (per Email) heißt es: "Erzielen die Kinder kein eigenes Einkommen, das über den gezahlten Regelsatz, einschließlich der Kosten der Unterkunft hinausgeht, wird am zeitweisen Aufenthaltsort gezahlte Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nicht auf die Grundsicherungsleistungen der Kinder am gewöhnlichen Aufenthaltsort angerechnet. Das heißt, die Kinder beziehen in der zweiten Bedarfsgemeinschaft zusätzlich Grundsicherungsleistungen, wenn sie sich beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten." (Soziales Bündnis Jüchen e.V)"
ZITAT ENDE

Hier nun die Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr K*****,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email.

Letztendlich sollte mit dem von Ihnen zitierten Text ausgesagt werden, dass den Kindern bei einem Aufenthalt in einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft, sofern Hilfebedürftigkeit besteht, Regelleistungen in voller Höhe zustehen und keine Abschläge für Bedarfe in Betracht kommen, die in der temporären Bedarfsgemeinschaft regelmäßig bzw. typischerweise nicht anfallen Es wurde insofern auf das BSG-Urteil vom 02.07.2009 (Az: 14 AS 75/08 R) Bezug genommen. Leider ist dieser Hinweis in dem von Ihnen zitierten Text unterblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

J*** *****

Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes NRW
Referat II B 4
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

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  Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
Geschrieben von: Azrael1966 - 21-07-2012, 19:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Guten Tag,

Ich wurde auf dieses Forum aufmerksam gemacht und hoffe das mir etwas geholfen werden kann.Smile

Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind welches nächstes Jahr 18 wird.

Nun besteht eine Lohnpfändung auf den laufenden und rückständigen Unterhalt.
Diese Pfändung war bei meinem letzten und jetzigen Arbeitgeber.
In dem einen Pfändungsbeschluss steht " Und laufender Unterhalt vorauszahlbar am 1. jeden Monats ab XXXXXX in Höhe von XXXX bis zum vollendeten 18 Lebensjahr".
Im aktuellen steht dieser Satz "bis zum vollendeten 18. lebensjahr" nicht

Wie soll ich das nun deuten?.

Ab dem 18 Lebensjahr wird ja auch die Kindesmutter barunterhaltspflichtig bzw muss sie dann Auskunft über ihr Einkommen erteilen und Ich werde dann wegfallen weil ihr Einkommen bei über 3500,-€ liegt und Ich als Mangelfall gelte.

Was muss ich tun um die Lohnpfändung und den Titel "wegzubekommen" bzw endlich den Unterhalt neu berechnen zu lassen?.

Und welche Auskünfte stehen mir rechtlich schon jetzt zu?.

Als ich nach dem letzten Arbeitsplatzwechsel nach Nachweisen fragte was das Kind für schulische Leistungen erzielt bzw einen Nachweis ob es eine Ausbildung macht oder noch zur Schule geht etc.. bekam ich als Antwort eine Lohnpfändung,zahlte da freiwillig den Unterhalt so gut es mir möglich war, dann kam nach den Fragen sofort eine Pfändung, keine weitere Antwort.

Ich bin da wirklich mittlerweile recht mürbe und hätte auch gerne wieder ein "eigenes" Leben und hoffe das ich hier Auskunft bekomme was zu tun ist.

Zur allgemeinen Info, ich kenne das Kind nicht, nur den Namen und das Geb.Datum, weiss weder den Wohnort noch etwas anderes.
Kindesmutter sah ich seit über 17 Jahren nicht mehr "Will nur ein Kind, keinen Mann, meine biologische Uhr tickt halt"

Es besteht halt keinerlei Bindung oder ähnliches, meinen Unterhaltspflichten kam ich immer nach so gut ich konnte aber ich hätte gerne gewusst wann und wie ich aus dieser Sache auch einmal wieder rauskomme.

Bei Jugendämtern und allgemein hat man schon von vornerein schlechte Karten weil man sofort als "Charakterschwein" gilt.

Hoffe das ist hier etwas anders.

Bedanke mich schonmal im vorraus. Smile

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  Trennung von den Kindern
Geschrieben von: Peter - 21-07-2012, 09:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen.

Kurz zu meiner Situation:
Ich lebe derzeit im Trennungsjahr, die Scheidung von meiner Frau wird Ende des Jahres stattfinden.
Die Kinder sind mit der Mutter in eine eigene Wohnung gezogen (gleiche Stadt).
Ich sehe die Kinder alle zwei Wochen am Wochenende.

Während meine Frau ihr Leben konsequent neu ausrichtet (neuer Freund schon vorhanden) bin ich leider noch nicht so weit. Um etwas positives für mich aus der Situation zu machen, würde ich mich gerne beruflich umorientieren, auch für mein privates Umfeld erhoffe ich mir dadurch Besserung.

Wenn ich die Sachlage rein beruflich beurteile, würde sogar ein Job im Ausland in Betracht kommen. Dies aber nur aus fachlichen Gründen, Unterhalt (brauche keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen) würde ich nach Düsseldorfer Tabelle leisten!

NUR: Ich würde meine Kinder dann sehr selten sehen. Mir gehen die nur kurzen Besuche meiner Kinder jetzt schon sehr nahe und nach dem WE bin ich immer fertig, wenn ich sie abgeben muss. Nun sind die Kinder eine Woche im "Sommerurlaub" bei mir und die Situation eskaliert: Sobald die "Ablenkung" des Tages nachlässt, z.B. wenn die Kinder ins Bett gehen, kommen die Ängste der Kinder durch Weinen und Redebedarf ans Tageslicht.

Die Kinder haben die Trennung bei weitem noch nicht verarbeitet und stellen viele Fragen. Durch den neuen Freund meiner Frau ist die Sache noch schlimmer geworden. Ich habe den Eindruck, dass die Kinder mit der Gesamtsituation noch schlechter klar kommen.

Fazit: Die Kinder brauchen ihren Vater eigentlich mehr denn je. Da kann ich doch nicht weg gehen ...

Mein Problem: Ich muss mein eigenes Leben anders und neu gestalten bzw. ausrichten, auch finanziell läuft es mittelfristig auf den GAU hinaus. Nur wie (siehe Problematik oben)?

Ich merke, dass mir meine Kinder wichtiger sind als ein neuer Job um jeden Preis. Nur wenn mein eigenes Leben nicht mehr lebenswert ist (Inhalte ausser den Kindern?), gehe ich "kaputt". Mental und psychisch gehe ich am Stock, Tendenz: verschlechternd

Für Denkanstöße wäre ich dankbar ...
Peter

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  Kind will wieder Kontakt, war: Eltern-Kind-Entfremdung
Geschrieben von: familienmensch - 19-07-2012, 23:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

(19-07-2012, 19:50)Nappo schrieb: Bewegt sich was ? Die Hoffnung stirbt zuletzt ....

Bei uns bewegt sich was! Der älteste Sohn von meinem Mann lebt seit ca. 3,5 Jahren in einer Pflegefamilie. JA und besagte Pflegefamilie haben erfolgreich den Jungen seinerzeit beeinflusst, sodass seit seinem Auszug bei uns im Februar 2009 keinerlei Kontakt mehr bestand.

Es handelt sich hier um eine Eltern-Kind-Entfremdung unterstützt und gefördert durch unser tolles JA! Dodgy
Und das der Junge durch all dies seelische Mißhandlung erfahren hat, und er seelisch kaputt ist, wissen wir nur allzu gut. Immerhin hat er seinerzeit für ca. 3 Jahre bei uns gewohnt, und was wir alles durch haben... Das geht echt auf keine Kuhhaut mehr, was der Junge dank dem JA schon alles mitgemacht hat.

Normalerweise sollte man(n) die Möglichkeit haben, diejenigen, die an dieser seelischen Mißhandlung auf Grund der Eltern-Kind-Entfremdung schuld sind, auf Schadenersatz zu verklagen, und mit dem Geld fahren dann die Eltern mit Kind mal schön geschmeidig in Urlaub. So richtig ausgiebig und in aller Ruhe wieder zueinanderfinden.


Wir sagten uns damals: Abwarten - Sohn wird älter, sieht dann vieles mit anderen Augen...

Hoffnung schon fast aufgegeben. Letzte Woche dann klingelt das Telefon: Eine Berufseinstiegsbegleiterin war dran, erzählte uns, dass Sohn sich schon seit längerem sehnlichst wieder Kontakt zu seinem Papa und dem Rest der Familie wünscht. Pflegeeltern haben ihm dies bis jetzt verboten, bzw. haben ihm erzählt, das WIR froh wären, ihn los zu sein, und nie wieder etwas mit ihm zu tun haben wollten. Angry

Nunja, Sohn zieht am Sonntag bei den Pflegeeltern aus, in seine erste eigene Wohnung, am 01.08.2012 beginnt er seine Ausbildung -
und unser Warten hat sich gelohnt! Langsam fängt er an zu begreifen, das wir ihn eigentlich nie gehen lassen wollten, das er für uns immer ein Teil der Familie war, und das ihm lediglich andere Dritte, die nur am Geld und nicht an ihm interessiert waren, etwas anderes eingeredet haben.

Die Zeit hat für uns gearbeitet. Langsam kommt das Erwachen in ihm. Ist für ihn wohl schmerzhaft festzustellen, das er all die Jahre angelogen wurde. Aber nun ist unsere Zeit gekommen.
Sonntag sehen wir ihn endlich nach 3,5 Jahren wieder.

Leute, 3,5 Jahre!!!! Kein einziges Wort in der Zeit miteinander gesprochen, nie gesehen. Und nun freut er sich, uns endlich wiedersehen zu können. Er sucht von sich aus wieder den Kontakt zu uns! SmileSmileSmile

Sehen ihn am Sonntag zum ersten Mal wieder. Die ersten Worte nach all der Zeit werden gesprochen.

Sehr gemischte Gefühle vorhanden. Freude - klar, aber auch jede Menge Angst. Wie wird das erste Treffen werden? Freut er sich wirklich so sehr auf uns, wie diese Berufseinstiegsbegleiterin uns das erzählt hat? Werden wir womöglich nachher enttäuscht? Ist er nach dem Treffen von uns enttäuscht?
Wie verhalten wir uns am besten nach all der Zeit?
Man will den Jungen ja nicht bedrängen (wird im Januar übrigens schon 18.), will ihm aber auch das Gefühl geben, das er immer bei uns willkommen ist.

Sind wirklich sehr gespannt. Scheint wenigstens in diesem Fall alles gut auszugehen...

Sorry, ist jetzt mal wieder länger geworden. Aber was ich damit sagen will: Wir haben damals den aktiven Kampf aufgegeben, die Entfremdung war vorhanden, bevor er bei uns eingezogen ist, die Beeinflussung durch Dritte war so groß, das er uns nie als Familie akzeptiert hat. Es war ne schwere Zeit, dies so zu akzeptieren.

Jedoch haben wir im Endeffekt wohl doch gewonnen, oder?
Alles auf null, Neubeginn! Und nun können wir ihm endlich zeigen, das wir immer für ihn da sind, ohne das sich andere da einmischen, und er hat Sehnsucht nach "SEINER" Familie. Und diese Sehnsucht werden wir nun versuchen zu stillen.

Also Ihr Väter da draußen - auch wenn es im Moment manchmal alles aussichtslos erscheint, und Ihr die Hoffnung aufgegeben habt. Wenn die KM es geschafft haben, das PAS bei Euren Kids auszulösen:

Irgendwann werden die Kids älter und hinterfragen manche Dinge ganz anders. Sie sehen die Dinge aus nem anderen Blickwinkel und finden auch wieder den Weg zu Euch Vätern.

Ich drücke Euch allen ganz ganz doll die Daumen, das die Zeit auch für Euch arbeitet!

LG, Familienmensch. Heart

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  Ich auch wieder 170er
Geschrieben von: Skippie - 19-07-2012, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

So jetzt ist die Anklage da,
weil ich nur einen 420€ Job hab mich nicht beim Jobcenter gemeldet hab usw... könnte doch weitere Jobs finden .....
Mal sehen was nu wieder kommt

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  Vereinbarter Urlaub
Geschrieben von: solidario - 19-07-2012, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Leute,

ich habe eine dringende Frage und brauche Rat.

Vom 23.07.-27.07. habe ich meinen Sommerurlaub und hatte bereits im Mai meine Ex-Freundin darum gebeten meinte 3-jährige Tochter dort für diese Woche zu mir zu nehmen.
Nach etwas hin und her hatten wir uns darauf geeinigt und als ich heute meine Tochter nach dem Umgang zurück gebracht habe, hat meine Ex-Freundin wieder alles rückgängig machen wollen.

Gemeinsames Sorgerecht habe ich.

Was sollte ich nun tun? Am Montag vor der Tür stehen und meine Tochter verlangen?

Beste Grüße,

solidario

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  Kein Interesse mehr am Umgang
Geschrieben von: Entscheider - 19-07-2012, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo zusammen,

also bei mir hatte das Umgangsverfahren insgesamt fast acht Jahre gedauert. Nach dem die Exe ständig neue Vorwürfe auf den Tisch brachte, die durch nix belegt werden konnten - habe ich mich dazu entschieden dem dritten Gutachter mitzuteilen, dass er und auch der zuständige Richter sich allein deswegen strafbar machen, weil ich die elterliche Sorge inne habe. Der hat das aufgeschrieben und ebenda war es ein Depp weniger - ein anderer Richter wurde eingesetzt - und dem habe ich über meinen Anwalt mitgeteilt, dass ich nun tatsächlich kein Interesse mehr an dem Kind habe - es ist nicht mehr willkommen. An dieser Stelle waren alle, die mich jahrelang genervt haben - plötzlich weg - und es geht mir dabei deutlich besser - als mich weiterhin mit diesen Idioten herumzuschlagen

Grüße !

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  UVG- KONTO der neuen Frau
Geschrieben von: Bernie - 19-07-2012, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Zusammen,

ich hab da mal eine Frage. Bei meinem Mann läuft die KU-Sache. Je nachdem was da rauskommt fällt vielleicht UVG-Rückzahlung an.
Bei der UVG-Rückzahlung wird da mein Einkommen miteinbezogen???
Wenn bei ihm mal eine Pfändung anstehen würde würde mein Einkommen oder mein Konto da miteinbezogen werden?
Wie schütze ich mich und mein Geld am besten?

nicole

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  Termin Jugendamt
Geschrieben von: DerGedanke - 19-07-2012, 11:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Ich habe einmal in der Woche Besuchstermin beim Jugendamt XY.
Einmal die Woche darf ich unser Kind sehen, für eine stunde..
Ex lügte vorher schon beim gemeinsamen Gesprächen im Jugendamt, das sich die Balken biegen, worüber ich mich auch beim erst Gespräch höllisch aufgeregt habe..

Heute war der dritte Besuchstermin, ihr eigentliche Sachbearbeiterin befindet sich im urlaub.. letzte woche gab es noch nach der besuchsstunde
ein kurzes Gespräch, wo sie uns aufmerksam machte das die Dame von jugendamt also ihr Sachbearbeiterin ab kommenden tagen in Urlaub befindet, und ob sie sich darauf verlassen könnte das es ohne probleme läuft, die Besuchszeit im Kinderspielraum.. Man hat exe auch noch mal darauf hingewiesen, dass sie sich im warteflur aufhalten soll..während des umgangs..
ich gab mein versprechen, da ich es selbst auch absolut kindisch finde dieses permanente provokante Streitereien..zudem sie mich auch Massivs bedroht!!

Die Dame von Jugendamt gab uns eine Vereinbarung die wir unterschreiben mussten..
nach einer woche also heute, hatte ich wieder mit unser Kind Umgang beim Jugendamt, wobei sie ihren kleinen sohn mitbrachte..
(Den sie versucht ständig zu manipulieren)
sie machte vom warteflur aus deutliche unterschwellige Bemerkungen im bei sein ihres Sohnes!! , ich habe darauf nicht reagiert und war liebevoll beschäftigt mit unser Kind, und war mit ihr in der zeit am malen und erklärte ihr Farben von Buntstifte, die wir zu Hand hatten..
anscheinend hat es ihr so maßlos verärgert, das sie rein kam und wollte grad leise wieder gas geben, ihr Anfang hörte ich heraus dass es wieder eine drohung sein sollte.. ich kam ihr gleich ins wort und meinte wenn sie etwas zu sagen hätte denn nur im bei sein mit einer Sachbearbeiterin von jugendamt. sie wollte es trotzdem wie gewohnt aussprechen, ich stand sofort auf und ging zum nächsten büro.. wo ich jemanden bat meine ex aus den spielzimmer zu holen da sie anfängt wieder mit bedrohungen..
Es kam auch prompt eine dame und machte meine ex darauf aufmerksam, das sie hier nicht aufzuhalten hat.. aber wie immer wollte sie sich gekonnt mit lügen rausreden.. aber das half dismal nichts, wie ich es etwas am rande mitbekam.. ihre äusserungen darauf war, + beim nächsten mal hole ich ein psychologen für ihn und lachte zynisch+
meine frage ist innerlich, bekommt sowas das jugendamt mit?
wie unsozial ihr Verhalten ist..

Wie hättet ihr in meiner Stelle reagiert?

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