Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich (Vater und Mutter "Ausländer")
#1
Hallo Smile

In Kürze werde ich Vater und freue mich schon sehr darauf.
Nun habe ich allerdings einige Fragen zum Unterhalt, da die Situation etwas komplizierter ist.

Meine Freundin ist aus Bulgarien und ich aus Deutschland. Wir haben uns erst letztes Jahr in Österreich kennen gelernt und nach kurzer Zeit ist schon unsere Tochter entstanden.
Zu der Zeit war meine Freundin erst 2-3 Monate in Österreich - bei Geburt des Kindes wohnt und arbeitet sie ca. ein Jahr dort.
Ich selbst habe auch in Österreich gearbeitet (ca. 1 1/2 Jahre) und wohne inzwischen wieder in Deutschland.
Da unsere Beziehung etwas angespannt ist, möchte ich mit dem Unterhalt direkt alles richtig machen, damit es später zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Meine erste Frage:
Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind? Es wird voraussichtlich in Österreich zur Welt kommen.

Zweite Frage:
Nach welcher Regelung muss ich Unterhalt zahlen? Meine Freundin wird das Kind in Österreich aufziehen und ich werde so gut es geht helfen.

Dabei geht es wirklich nicht darum, das ich wenig zahlen oder mich drücken möchte. Auch wenn ich nichts bezahlen müsste, würde ich es tun, da ich meinem Kind nur das Beste wünsche und die Verantwortung gerne übernehme.
Vermutlich werde auch ich ein Jahr Hausmann spielen und meine Freundin geht arbeiten. Aber wer weiß wie es dann wirklich kommt.
Auf jeden Fall möchte ich dem Gesetz nach richtig handeln um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Wenn um Geld gestritten wird, kann es ja schnell hässlich werden..

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße,
Ron
Zitieren
#2
Du kannst anfangen zu beten, dass deine Freundin alles mit dir zusammen durchzieht und nicht irgendwann feststellt, dass es lukrativer sein könnte zu versuchen dich auszusaugen.

Es geht nach dem Wohnort des Kindes. Das Kind hat erst mal die Staatsbürgerschaft der Mutter und kann als 2te Staatsbürgerschaft deine annehmen, nachdem die Abstammung geklärt ist.
Auf keinen Fall solltest du mit deiner Freundin nach Deutschland ziehen. Dann kriegt euer Kind und sie natürlich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hier. (Was aber aufgrund der EU-Mitgliedschaft sowieso bald blüht)
Also in Österreich wohnen, zumindest für die nächsten 3 Jahre!!
Ansonsten gilt: Si vis pacem para bellum

Kommt sie in Österreich auf die Idee, dich mit Ansprüchen zu überhäufen, dann wird man die Ansprüche gerne in D vollstrecken, wenn du aber in ein anderes Land ziehst, hast du Ruhe und dein Pass ist nicht gefährdet.
Wohnt das Kind dagegen in Deutschland, kriegst du das volle deutsche Programm ab, wenn du nicht mehr zahlst, was Mutti haben will.
Zitieren
#3
(25-07-2012, 09:17)MitGlied schrieb: Auf keinen Fall solltest du mit deiner Freundin nach Deutschland ziehen. Dann kriegt euer Kind und sie natürlich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hier. (Was aber aufgrund der EU-Mitgliedschaft sowieso bald blüht)

Plus jahrelang Betreuungsunterhalt für Madame selber.
Zitieren
#4
Ich denke mal, dass Kind war zumindest von dir nicht geplant. Trotz Pille, oder wie lief es???
Wenn es jetzt schon "krieselt" ist klar was bald kommt.

Gruss
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#5
Danke für die Antworten bis jetzt!
Mmh.. also wird Unterhalt nach dem Gesetz des Landes bemessen in dem das Kind aufgezogen wird, sehe ich das richtig?
D.h. nicht nach der Staatsbürgerschaft des Kindes? Denn das Kind wird ja die bulgarische Staatsbürgerschaft besitzen und nicht meine und auch nicht die Österreichische, ja?

In Österreich muss man evtl. mehr zahlen.. warum also nicht nach Deutschland ziehen? Ich kenne mich mit dem Recht wirklich kaum aus und kann aus euren Antworten bis jetzt nicht mehr erfahren als: "Es wird alles ganz schrecklich werden!!!"

Was soll zum Beispiel folgendes bedeuten?
(25-07-2012, 09:17)MitGlied schrieb: [...] wenn du aber in ein anderes Land ziehst, hast du Ruhe und dein Pass ist nicht gefährdet. [...]

Das Kind war tatsächlich nicht geplant und vor allem meine Freundin hat ein paar Probleme mit der ungeplanten Lebensumstellung. Ich dagegen bin durchaus bereit für eine Familie und würde mich darauf freuen.
Wie gesagt.. bisher ist auch alles friedlich und ich kenne sie nicht als unfairen Menschen.. aber wer weiss?!
Zitieren
#6
(25-07-2012, 10:23)Ronin schrieb: In Österreich muss man evtl. mehr zahlen.. warum also nicht nach Deutschland ziehen?

Einen der Gründe schrieb ich dir bereits: §1615l BGB. Den gibts in Österreich nicht.
Zitieren
#7
Wenn du alles richtig machen willst, dann gibt es 2 Möglichkeiten:

entweder du machst mit ihr auf heile Welt, Family etc. und hoffst, dass sie mitmacht. Das Ganze in Österreich. Du musst mindestens 3 Jahre durchhalten, je nach Betreuunungsmöglichkeit vor Ort sogar länger.

oder du musst die harte Nummer durchziehen: Sie braucht mindestens 1000€/monatl. für sich und das Kind. Billiger kommst du nicht weg. Kannst du das für die nächsten Jahre leisten? Dann viel Spaß beim alles richtig machen.

Egal was du machst, ziehe nicht in D mit ihr zusammen, das schränkt deine Möglichkeiten erheblich ein, wenn sie keine Lust mehr hat mit dir zusammen zu leben, bzw. du nicht. Und bereite dich genau auf den fall vor, dass du ihre finanziellen forderungen eben nicht dauerhaft erfüllen kannst: orientiere dich auf Arbeit in einem anderen EU-Land (du bist ja scheinbar flexibel), versuche deine finanziellen Rücklagen in Sicherheit zu bringen, damit du flexibel bleibst.
Zitieren
#8
Ah okay, ich verstehe Smile

Nun muss ich noch dazu sagen, das ich z.Zt. wieder Student bin und nur einen kleinen Job nebenbei habe mit dem ich mir so gerade meinen Lebensunterhalt verdiene..
Meine Freundin hat dagegen einen sehr gut bezahlten Ingenieursjob, ist in Mutterschutz und bekommt auch gutes Mutterschutzgeld von ihrer Firma.
Bisher plant sie auch 6 Monate nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten zu gehen und ich soll zuhause bleiben (passt gut, da ich dann versuche meine Masterarbeit in dieser Zeit zu schreiben.)
Muss sie mir dann eigentlich Unterhalt zahlen?

Wie gesagt: ich bin nicht zahlungsunwillig. Ich übernehme gerne die Verantwortung, möchte aber alles richtig machen. Was ich vor allem vermeiden möchte ist etwas wie: wir einigen uns darauf das ich erstmal keinen Unterhalt zahle, weil sie genug verdient und nach 5 Jahren habe ich n Brief vom Anwalt auf dem Tisch mit Forderungen von 25.000 Euro..
Zitieren
#9
ich denke mal, sie hat das Kind "angesetzt" damit sie diverse Vorteile kriegt.
Wirklich blauäugig zu glauben, dass die Schwangerschaft ein "Versehen" ist. Ausserdem kannst du davon ausgehen, dass sie recht gut informiert ist.

Jetzt sieht es natürlich etwas anders aus, da sie recht gebildet ist.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#10
Okay, falls du in D wohnst und deine neue Familie auch und es wird unfriedlich, dann trennt sich deine Freundin von dir und wird das Kind zu sich nehmen. Dann wird ihr erzählt dass sie nicht arbeiten muss, sondern sich mindestens 3 Jahre ausgiebig um das Kind kümmern darf. Und rate mal, an wem sich dann der Staat festhält? An dir. Dann darfst du Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen und rutschst auf einen selbstbehalt von rund 1000€. Dafür darfst du dann arbeiten und mit dem Kind alle 2 Wochen am Wochenende spielen gehen. Für die Fahrten zum Kind und für alles drum herum bist du zuständig.
Das kannst du nicht verhindern, das ist deutsches Recht.

Irgendwann wirst du feststellen, dass du das nicht auf Dauer leisten kannst. Du wechselst deinen Job, ziehst um, aber die Zahlungspflichen gehen weiter - in voller Höhe. Irgendwann schmeisst du alles hin. Mit der Folge, dass der Staat für deine Ex und das Kind ran muss. Dann gibt es Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung etc. und du kannst nicht mal mehr ausweichen, weil dir eine Passsperre angedroht wird etc.

Wie verhindern: einfach in Österreich bleiben, also zumindest Mutti mit Kind. Da zahlst du vielleicht mehr Kindesunterhalt, aber nicht noch für Mutti. Und nur mal als Beispiel: Kind kostet 225€ im Monat (mindestens) Mutti kostet 770€ im Monat, mindestens. Wenn du nach Österreich 350€ abdrücken musst, bist du immer noch besser gefahren.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Du hast gerade ein weiteres Argument geliefert: Deine Freundin arbeitet in Österreich. Warum soll sie dann nach D ziehen? Du bist Student, hast alle Möglichkeiten...
Ich würde mit ihr zusammenwohnen bleiben, soweit möglich, bei der Kinderbetreuung mitmachen und sie arbeiten lassen, während du selbst dein Studium fortsetzt/erweiterst etc.

Unterhaltsforderungen laufen erst ab Inverzugsetzung auf, also keine Angst wegen dicker Rechnung nach 5 Jahren. Ausnahme: du wohnst nicht mit ihr zusammen und die Vaterschaft wird erst nach 5 Jahren festgestellt. Dann darf sie rückwirkend fordern.

Falls du nicht mit ihr zusammenwohnst, solltest du zumindest sicherstellen, dass du ihr jederzeit nachweisen kannst, dass sie wusste, dass du der Vater bist. Wenn du das Kind dann auch noch zusätzlich und belegbar betreust, umso besser.
Zitieren
#11
(25-07-2012, 10:39)Ronin schrieb: Nun muss ich noch dazu sagen, das ich z.Zt. wieder Student bin und nur einen kleinen Job nebenbei habe mit dem ich mir so gerade meinen Lebensunterhalt verdiene..

Spielt keine Rolle. Du hast offenbar bereits eine Berufsausbildung. Damit ist dir unterhaltsrechtlich ein zusätzliches Studium verwehrt. Du wirst so gestellt, wie wenn du in deinem Beruf gutes Geld verdienen würdest. Das nennt sich "fiktives Einkommen". Natürlich kannst du nicht zahlen und so landest du gleich mal in dicken Schulden.
Zitieren
#12
Okay, danke nochmal.. langsam wird mir einiges klar..
Das mit der Passsperre wusste ich z.B. nicht - sehr krass!

Wir wohnen nicht zusammen und vermutlich wird das auch so bleiben. Die Vaterschaft erkennt sie an, zumindest bis jetzt vor allen Freunden, der Familie (ihrer und meiner).. also denke ich, das sie das auch bei Geburt tun wird.

Sie möchte von sich aus in Österreich bleiben - zumindest noch ca. zwei Jahre. Wenn sie danach zu mir nach Deutschland kommen möchte - und wir nicht zusammen wohnen, entgehe ich damit den Unterhaltsforderungen? (Angenommen sie bekommt einen Job und darf in Deutschland leben und arbeiten)

Wenn es mit dem Geld eng wird und ich ihr, sagen wir 1000 Euro überweise (nur fiktiv) - wäre es dann von Vorteil als Verwendungszweck provisorisch "Vorschuss Alimente" zu schreiben? Bzw.. habe ich einen Vorteil wenn ich alles, was ich für sie und das Kind ausgebe (Kinderwagen, Kinderbett, Windeln, usw.) auf den Unterhalt beziehe, so das es im Falle das Falles verrechnet würde?
Zitieren
#13
Wenn sie in D einen Job bekommt und arbeitet, hast du ein großes Problem weniger. (nämlich das eigentliche Hauptproblem!)
Als gut Ausgebildeter wirst du immer für ein Kind zahlen können, aber wenn dann Mutti oben drauf kommt, wird das zuviel.

Wenn du direkt für das Kind einkaufst, dann Belege einfach aufheben. Damit zeigst du, dass du zumindest teilweise die Kosten direkt getragen hast. Sobald eine Unterhaltsforderung von Mutti kommt, sie also ausschließlich selbst einkaufen möchte, dann solltest du, wenn du etwas zahlst, als Verwendungszweck auch genau das mit Monat&Jahr angeben (Unterhalt Kindsname 05.2013)
Zitieren
#14
Halli Hallo,

auch wir können dir nur raten nach Deutschland zu ziehen, denn in Österreich haben sie viel höhere Sätze was den Unterhalt betrifft und du hast noch weniger Rechte. Mein Mann sein Sohn lebt in Österreich und wir machen gerade das ganze Programm durch.. Also nichts wie nach Deutschland.. Wir würden es so machen!

Liebe Grüße
Zitieren
#15
(25-07-2012, 09:02)Ronin schrieb: Dabei geht es wirklich nicht darum, das ich wenig zahlen oder mich drücken möchte.

Vielleicht ist ein Studium nicht das Richtige für Dich. Zuerst redest Du, dass Du Unterhalt zahlen willst, damit es Kind und Mutti gut geht. Dann schreibst Du, dass Du studieren möchtest. Das nenne ich Schwachsinn, denn wie willst Du als Student Unterhalt zahlen? Da fehlt mir einiges bei Dir an Intelligenz und Logik.

Überdenke erstmal Deinen Beziehungsstatus. Ihr wohnt nicht zusammen, dann soll es angeblich so bleiben, aber in 2 Jahren vielleicht, wenn sie nach Deutschland kommt. Das ist der gleiche gequirlte Unsinn wie oben.

Mein Leitfaden für Dich:

1. keine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben
2. Vaterschaftstest durchführen
3. Unterhalt vom Gericht ausurteilen lassen

oder

mit dieser Frau zusammen ziehen und gemeinsam in Armut leben (Du verdienst ja nix). Mal schauen ob die bulgarische Dame das mitmacht.
Zitieren
#16
(25-07-2012, 11:40)alexerl schrieb: Halli Hallo,

auch wir können dir nur raten nach Deutschland zu ziehen, denn in Österreich haben sie viel höhere Sätze was den Unterhalt betrifft und du hast noch weniger Rechte. Mein Mann sein Sohn lebt in Österreich und wir machen gerade das ganze Programm durch.. Also nichts wie nach Deutschland.. Wir würden es so machen!

Liebe Grüße

Also du empfiehlst, dass Mutti ihren sichern Job in Österreich aufgeben soll, nur um dann in Deutschland erst mal von Stütze zu leben?
Man bleibt an dem ort, an dem man sein Geld verdient. Nicht mal ein Tier geht dorthin, wo es nichts zu futtern gibt.

Als Schwangere hat sie ganz tolle Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wetten?
Und wenn das Kind mal da ist, ist die Hemmschwelle noch höher wieder mit der Arbeit anzufangen, als wenn nicht schon ein Arbeitgeber bereitstehen muss und der Vater des Kindes die Betreuung übernehmen würde.

Zitat:mit dieser Frau zusammen ziehen und gemeinsam in Armut leben (Du verdienst ja nix). Mal schauen ob die bulgarische Dame das mitmacht.
Ich würde auf Kurs bleiben, Studium unbedingt fortsetzen, Betreuung anbieten und übernehmen, während der Masterarbeit und sich am "Familienleben" beteiligen, also im Prinzip zusammen in Armut leben...

...und wenn es doch schief gehen sollte, hast du nichts verloren kannst dich nach D absetzen und von dort den höheren Unterhalt nach Austria zahlen damit es den beiden gutgeht oder falls du feststellst, dass es auch dir gut gehen sollte, dich sonstwohin begeben und Unterhalt nach deinem Gutdünken bezahlen ohne dass dir die Bulgarin zu sehr auf die Pelle rücken kann.
Zitieren
#17
(25-07-2012, 13:31)MitGlied schrieb: ohne dass dir die Bulgarin zu sehr auf die Pelle rücken kann.

Frauen haben viele Möglichkeiten. Meine Ex hat sich bei einer österreichischen Hilfsorganisation gemeldet. Die kurze und prägnante Frage nach einer ordnungsgemäßen Vollmacht hat die Sache im Ansatz schon erstickt. Was sie wollte, weiss ich aber nicht. Interessiert mich auch nicht. Sie erwähnten nur, dass sie Angst hätte - komisch - ich auch.
Zitieren
#18
@Dino
Kern der Sache ist ja auch: auf keinen Fall die ausländische Freundin nach D importieren.
Solange die Frau m. Kind im Ausland hockt, kann sie einem weniger heftig einheizen als wenn sie in einem anderen Land sitzt.
Zitieren
#19
(25-07-2012, 15:32)MitGlied schrieb: @Dino
Kern der Sache ist ja auch: auf keinen Fall die ausländische Freundin nach D importieren.
Solange die Frau m. Kind im Ausland hockt, kann sie einem weniger heftig einheizen als wenn sie in einem anderen Land sitzt.

Aber bei uns ist das so..

Ex Freundin lebt mit Kind in Österreich und Mann in Deutschland.. Da wird genauso heftig eingeheizt!!

Da Deutschland das Haager Übereinkommen unterschrieben hat nützen da die Grenzen nichts. Mein Mann muss 800 Euro für ein 11 jähriges Kind zahlen... Und nein, wir sind keine Millionäre!!! Und warum meinst du, sollte er seine Freundin nicht nach Deutschhland holen?
Zitieren
#20
(25-07-2012, 17:16)alexerl schrieb: Und warum meinst du, sollte er seine Freundin nicht nach Deutschhland holen?

Weil es sich um keine stabile und vernünftige Beziehung handelt. Kein Mann würde sich mit dem Thema Unterhalt beschäftigen, wenn er mit seiner Freundin glücklich ist und beide verliebt sind.
Zitieren
#21
(25-07-2012, 17:23)Leutnant Dino schrieb:
(25-07-2012, 17:16)alexerl schrieb: Und warum meinst du, sollte er seine Freundin nicht nach Deutschhland holen?

Weil es sich um keine stabile und vernünftige Beziehung handelt. Kein Mann würde sich mit dem Thema Unterhalt beschäftigen, wenn er mit seiner Freundin glücklich ist und beide verliebt sind.

Ja ja, das habe ich schon verstanden, aber wie gesagt, es handelt sich ja hier um den Unterhalt, den muss (wenn getrennt) er ja so oder so zahlen, aber in Österreich ist der Kindesunterhalt wesentlich höher als in Deutschland, deswegen meinte ich er soll sie nach Deutschland holen..
Das war mein Gedankengang..
Zitieren
#22
@alexerl

Warum muss dein Mann 800€ Unterhalt für ein Kind in Österreich bezahlen? Was ist die Rechtsgrundlage?

Aus irgend einer Webseite aus Österreich: Die Basis für den Unterhalt für Kinder ist das Nettoeinkommen. Dabei gelten folgende Richtsätze bei Unterhaltszahlungen: Für Kinder im Alter bis sechs Jahre sind das 182 Euro, für Kinder im Alter bis 14 Jahren sind 260 Euro zu bezahlen und für Kinder im Alter bis 18 Jahren sind 389 Euro zu begleichen.

Haager Übereinkommen? Na klar, aber die staatlichen Mühlen mahlen immer noch zu langsam. Man ist schneller weg gezogen als dass der aus dem Ausland beauftragte Vollstrecker vor der Türe steht. In manchen Ländern kommt er überhaupt nicht.
Zitieren
#23
(25-07-2012, 17:35)MitGlied schrieb: @alexerl

Warum muss dein Mann 800€ Unterhalt für ein Kind in Österreich bezahlen? Was ist die Rechtsgrundlage?

Aus irgend einer Webseite aus Österreich: Die Basis für den Unterhalt für Kinder ist das Nettoeinkommen. Dabei gelten folgende Richtsätze bei Unterhaltszahlungen: Für Kinder im Alter bis sechs Jahre sind das 182 Euro, für Kinder im Alter bis 14 Jahren sind 260 Euro zu bezahlen und für Kinder im Alter bis 18 Jahren sind 389 Euro zu begleichen.

Haager Übereinkommen? Na klar, aber die staatlichen Mühlen mahlen immer noch zu langsam. Man ist schneller weg gezogen als dass der aus dem Ausland beauftragte Vollstrecker vor der Türe steht. In manchen Ländern kommt er überhaupt nicht.

Das ist der Mindestunterhalt, aber mein Mann verdient ja und seine Ex Tussi hat erst gesagt, er soll nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, hat er auch gemacht und jetzt nach 3 Jahren fällt ihr ein, dass sie doch den höheren Unterhalt haben möchte, nach österreichischem Recht.. Das heißt, er muss die 3 Jahre nachzahlen, das geht z.B in Deutschland nicht. Da wird erst von dem Zeitpunkt aus gerechnet am Tag der Meldung beim Jugendamt, in Österreich kann man 3 jahre RÜCKWIRKEND verlangen!! In Österreich herrschen viel schlimmere Zustände, wir wissen es.. WIr sind vor Gericht, kenne mich also bestens aus..
Deswegen würde ich sie nach D holen.. Und wenn es brenzlig wird, dann kann man immer noch die Fliege machen?? :-)
Zitieren
#24
Frauen sind in allem nur hinderlich, sei es die Ex oder die aktuelle Freundin. Die Fliege machen kann man nur, wenn man alleine für sich frei entscheiden kann. Und wer den binationalen Unterhalt nicht geregelt bekommt, der braucht seinen Wohnort auch nicht verlegen.
Zitieren
#25
(25-07-2012, 09:02)Ronin schrieb: Da unsere Beziehung etwas angespannt ist, möchte ich mit dem Unterhalt direkt alles richtig machen, damit es später zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Du scheinst noch sehr unerfahren im Thema "Frauen" zu sein.
Dem einzigen Menschen dem du wirklich trauen kannst bist du!

Bist du dir sicher dass du überhaupt der Vater bist?

Ich persönlich würde die Vaterschaft in dieser Situation nicht anerkennen und den bestmöglichen Vaterschaftstest machen lassen.
Wenn die Kindsmutter sicher ist dass du der Vater bist wird sie diese Entscheidung ja sicherlich auch begrüßen.
Anschließend hast du Gewissheit und kannst deinen eventuellen Verpflichtungen noch viele Jahre nachkommen.

Das ist meiner Meinung nach die einzige richtige Vorgehensweise um sämtliche Fehlerquellen auszuschließen.

Was studierst du eigentlich?
Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 3.771 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Umgang / Kind will nicht von seiner Mutter weg Memoriae 28 12.165 02-06-2019, 10:04
Letzter Beitrag: Umgangsvereitelung_wasnun
  Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage HeinrichH 6 4.901 27-02-2017, 14:14
Letzter Beitrag: Theo
  Umgang Ferien Vater kann nicht Kind langweilg gurti 15 12.473 29-07-2014, 10:59
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste