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  Gemeinsames Sorgerecht beantragen...wie?
Geschrieben von: Bewell - 19-07-2012, 10:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo zusammen

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war mit einem Schweizer 6 Jahre verheiratet. Wir lebten grösstenteils als Expats in Asien.

Zurück in der Schweiz kam es dann leider zur Scheidung.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, 11 jährig.

Mein Exmann stimmte zu, dass ich mit dem Kind in meine Heimat Norddeutschland zog. Sie flog zum Besuch zu ihm oder er kam nach Deutschland....sie war das Fliegen ja gewöhnt.

Während einer Erkrankung meinerseits, war ich gezwungen das Kind in seine Obhut zu geben....er verlangte aber das alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht ist komplett auf meinen Exmann übergegangen, weil eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 2010 in der Schweiz noch schwierig war.


Nun hat sie sich gut eingelebt in der Schweiz....was mich sehr freut.
Sie ist einmal im Monat bei mir....wir haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.


Ich setzte meinen Exmann davon in Kenntnis, dass es eine neue Regelung des Sorgerechts in der Schweiz gibt.

Seine kurze und knappe Antwort: dem stimme er niemals zu.

Nun meine Frage (ich bin inzwischen völlig genesen) was muss ich tun , um das Sorgerecht zu beantragen?
Nach Inkraftreten des neuen Sorgerechts in der Schweiz würde ich gerne gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Gibt es da Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?

Die letzte Regelung liegt erst knapp 2 Jahre zurück.
Eine Kommunikation verweigert mir mein Exmann leider völlig. Sad

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
♥lichst
Bewell

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  Daten weitergeben - dringende Frage!
Geschrieben von: Sockenmonster - 18-07-2012, 22:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Zusammen,
mein Ex hat Kontoauszüge und Klientennamen aus meiner Selbstständigkeit dem Finanzamt weitergegeben.
Ich habe die Steuererklärung gemacht da noch eine Zusammenveranlagung vorgesehen war. Da mein Ex die Steuererklärung nicht unterschrieben hat, ist das Finanzamt auf ihn zugekommen um die Unterschrift zu bekommen. Da mein Ex so ein lieber Kerl ist und mich der Steuerhinterziehung bezichtigen will, hat er Namen von Klienten und eben Kontoauszüge dem Finanzamt gegeben. Darf er das so einfach machen?
Über Eure Antworten bin ich Euch dankbar!
Liebe Grüße
Sockenmonster

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  Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR
Geschrieben von: Pennfred - 18-07-2012, 09:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung wie schnell die Franzosen meine neue Arbeit und ein neues Gehaltskonto in Deutschland finden? Meine Ex kennt ja mein altes Konto, wollte ein neues in DE eröffnen. Da ich noch ca. 3-4 Monate in DE bleibe, benötige ich noch ein Gehaltskonto. Auf ein Konto von Dritten wird kein Gehalt eingezahlt. Bei mir geht's nur um Ehegattenunterhalt, keine Kinder.

Vielen Dank.

Gruß

Pennfred

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  Brauche dringend einen guten Anwalt
Geschrieben von: EvaGeschädigter - 17-07-2012, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

... der wirklich um meine Rechte kämpft.
Nach zwei üblen Jahren des Rosenkriegs in Vollendung, suche ich einen Anwalt, dem ich nicht wie meinem EX Anwalt, Gesetzestexte und Urlteile zukommen lassen muss.
Einer, der mit allen Wassern gewaschen ist und für meine Rechte auch tatsächlich vor Gericht kämpft.
Kennt jemand im Umkreis von Villingen-Schwenningen einen motivierten, dynamischen Anwalt. Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar.

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  Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung
Geschrieben von: IPAD3000 - 17-07-2012, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

wie lange ist eine Bescheinigung von einer Schuldnerberatung bezüglich des Pfändungsfreibetrages gültig ? Kann ich bei der Bank noch eine aus Okt 2011 vorlegen, oder muss eine neue her ??

Muss eine Solche in regelmäßigen Abständen erneuert werden ?

Wer weiss das ?

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  UVG-Gewährung trotz Zahlungsbereitschaft???
Geschrieben von: Jessy - 14-07-2012, 17:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi zusammen,

kurze Frage, denn langsam blick ich es echt nicht mehr:

Wir haben Anfang Juni einen Wisch von der Unterhaltsvorschußkasse (UVK) bekommen mit der üblichen Aufforderung zur Auskunft über die wirschaftlichen Verhältnisse und der Aufforderung, den Mindestunterhalt anzuerkennen und uns bei Zahlungsbereitschaft mit der UVK in Verbindung zu setzen um die Modalitäten zu klären.

Wir haben sofort per Einschreiben die Zahlungsbereitschaft erklärt und die notwendigen Auskünfte erteilt.

Trotzdem haben wir heute einen Bescheid bekommen, dass Unterhaltsvorschuß gewährt wird.

WARUM?

Ich meine, wir sind der Aufforderung vollständig und umgehend nachgekommen. Da hätte doch jetzt eher ein Brief kommen müssen mit der Anweisung, die Summe an die KM zu zahlen.
Warum bitte wird trotzdem UVG gewährt?

Und vor allem: Wie widersprechen wir dem? Wir wollen ja zahlen, wozu also diesen Umweg machen?

Und wenn wir schon dabei sind: BU-Anspruch bei neuer fester Partnerschaft seitens der Ex - kann mir da jemand die entsprechenden § nennen?

Danke schonmal

Liebe Grüße
Jessy

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  Unterhaltsverhandlung von Heute
Geschrieben von: IPAD3000 - 12-07-2012, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Ich hatte heute das Vergnügen mich meiner Ex zu stellen.

Antrag: KU auf leistungsunfähigkeit abzuändern

Richter: Sie sind aber zu MIndestunterhalt verpflichtet, egal wie schlecht die Wirtschaftslage ist, egel wie dreckig es ihnen dabei geht (sie meinte meinen Gesundheitszustand).

Ex-Anwältin: Auf Mindesunterhalt lassen wir uns drücken, mehr aber auch nicht

Ich: Dann möchte ich ein Urteil

Richterin: Das sähe auch so aus wie der Vergleich

Ich: Aber ich werde mich nicht auf was vergleichen können, was ich nicht habe. Und von auflaufenden nicht zahlbaren Unterhalt werden meine Kinder auch nicht satt.

Richterin: Sie haben aber nicht deutlich darlegen können, das sie unverschuldet weniger verdienen (als selbständiger)

Ich: Doch, ich bin gesundheitlich angeschlagen, wenn sie möchten kann ich das nachweisen, indem ich mich wieder krankschreiben lasse und folgend in die Berufsunfähigkeit gehe. Die zahlt mit dann aber nur 800 Euro, davon werden die Kinder auch nicht satt

Ex-Anwältin: Sie können doch Leistungen nach SGBII beantragen, mir ist es "scheissegal" wo der Unterhalt herkommt.

Ich: Ist mir bekannt, geht aber nur wenn ich Zahlungen nachweisen kann. Ich zahl aber derzeit nicht. Aber wenn das JC zahlen soll muss ich erst KU zahlen, kann dann einen Antrag stellen. Ob die das genehmigen ? Ob das rechtens ist den Steuerzahler zu belasten ?

Richterin: Dann vergleichen Sie sich doch auf Mindestunterhalt und probieren es aus.

Ich: Nein, erst probiere ich das aus und wenn es Geld gibt, leite ich das gerne an die Kinder weiter. Aber erst dann

Ergebnis: Ich zahl jetzt erst einmal KU, lauf zum JC und beantrage das, dann treffen wir uns nächsten Monat und ich berichte, ob das klappen kann/wird. Dann können wir uns vergleichen, sonst muss halt ein Urteil her, damit ich in die nächste Instanz gehen kann.

Liebe Steuerzahler:
Ihr müsste euren Rettungsschirm erweitern auf das Jobcenter, denn wenn sich das rumspricht das Gerichte dabei mitziehen, solche "krummen Dinger" zu Lasten der Allgemeinheit durchzuziehen, dann wird der Schirm verdammt gross sein müssen.

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  Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus!
Geschrieben von: Quixote - 11-07-2012, 23:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Iss natürlich nicht nett.
Dodgy

Aaaber SIE Muss es lernen.

Vorspiel:


"Quixote, Mach dich nackig, Wir wollen alles wissen"

Quixote aber erweist sich als Stoffel und sacht: "Nöö"

Gestern erhalten vom Kinderklauamt...

Die hatten mich angeschrieben...

Nä, iss klar.

Heute ist der Elfte, und Die fordern, und fordern und bedrängen und nötigen...

Hallo, Morgen ist der zwölfte und mein Kind ist volljährig.

Bepisst euch und belästigt keine friedfertigen Väter mehr!

Dodgy

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  Freistellung vom KU
Geschrieben von: Jessy - 11-07-2012, 14:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Vor etwa zwei Jahre entstand - nach zähen Diskussionen um Umgang und KU - folgende schriftliche Bestätigung der KM (gekürzt):

Hiermit bestätige ich, Frau Mutter, geb. xx.xx.xx, den Erhalt von xx € in bar von Herrn Vater, geb. xx.xx.xx.
Diese Summe beinhaltet die vollständige Tilgung der Unterhaltsrückstände aus dem Gerichtsbeschluss vom xx.xx.xx für Kind 1 und dem Unterhaltstitel vom xx.xx.xx für Kind 2, sowie den vollen vereinbarten Unterhalt (225 € pro Monat je Kind) für die Monate xx bis xx (3 Monate) im Voraus.

Ab xx (kommendes Jahr) einigen wir uns auf einen freiwillig höheren Unterhalt von 500 € pro Monat für unsere beiden Kinder (entspricht 250 €/Kind).
Der Unterhaltsvorschußkasse und der Beistandschaft werde ich das sofort entsprechend mitteilen.
Für die Zukunft stelle ich Herrn Vater von der Zahlung des Kindesunterhaltes frei, falls kein regelmäßiger Umgang stattfinden sollte.


Mündlich wurde das der Beiständin auch vom Vater mitgeteilt.
Schon während des Zeitraum des im Voraus bezahlten Unterhalts fand kein Umgang mehr statt.

Nun flatterte ein Schreiben der UVK ins Haus wegen Rückzahlung von Unterhaltsvorschüßen. Für die Zeiten vor dieser Bestätigung auch kein Thema, da hat die KM wegen der ganzen Streiterein keinen UH bekommen, sondern nur UV.

Allerdings erstreckt sich die Forderung der UVK auf auf die Zeit NACH dieser Bestätigung.
Das lässt mal vermuten, dass die KM weder der UVK noch der Beistandschaft irgendwas über diese Vereinbarung/Quittung mitgeteilt hat (letztere will sich im Übrigen natürlich auch nicht erinnern, dass ihr da vom KV damals etwas bekannt gegeben wurde).

Preisfrage, beziehungsweise Spekulationen erwünscht:
Wird die UVK das akzeptieren und die seit Umgangsboykott zu Unrecht gewährten Unterhaltsvorschußbeträge von der KM zurück holen (am besten noch mit einem Bußgeld wegen der nicht gemachten Angaben zu den Veränderungen) statt vom Vater?
Oder können wir uns diese Quittung/Bestätigung ins Klo stellen?

(Bitte keine klugen Eingebungen darüber, dass man das lieber vor dem Notar hätte machen sollen - hinterher ist man immer schlauer)

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  Krankheitsunterhalt
Geschrieben von: IPAD3000 - 11-07-2012, 01:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Im Internet findet man einige Beispiel, wo eine erkrankte Ex nachehelichen Krankheitsunterhalt verlangen kann.

Frage: Wir sehen die Chancen beim Mann aus?

Die Rahmendaten: Ehedauer 5 Jahre, ein Kind (lebt bei der Mutter)
Der Mann ist mit Unterbrechung bereits seit der Trennung krank, bekommt KTG, wird anschließend vermutlich in die Erwerbsunfähigkeit gehen müssen.
Die Ex arbeitet halbtags, ca. 1.400 brutto.

Kann der Mann von seiner Ex nachehelichen Krankheitsunterhalt verlangen ? Noch reichen die KTG-Bezüge zwar, jedoch nicht mehr für den KU von ingesamt drei Kindern ( zwei aus erster Ehe ). Die BU-Versicherung würde jedoch nur noch rund 800 Euro abz. KV von 450 Euro = 350 Euro bringen. Muss die Ex dann Unterhalt für den Mann zahlen, oder sind die Gesetze nur für Frauen gemacht ? Huh Träfe sie dann evt. eine erhöhte Erwerbsobligenheit um den Mann mit durchbringen zu können ?

Worauf ich hinaus will: Kann man den Spieß hier umdrehen ? Derzeit hätte die Ex sogar gerne TU von Mann trotz Krankheit!

Ich befürchte nicht, Männer dürfen bestimmt keine nacheheliche Solidarität einfordern, oder ?

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