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  Unterhaltsverhandlung naht...
Geschrieben von: Sixteen Tons - 10-07-2012, 22:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (174)

Hallo Zusammen,

meine erste Unterhaltsverhandlung vor dem Amtsgericht steht wohl bald an.
Durch den aktuellen Titel bleibt mir weniger als die Grundsicherung. Seit Mai dieses Jahres bin ich durch die Aufrechnung der Unterhaltspflichten ALGII Aufstocker geworden.

Exe möchte gerne, das ich mir noch einen Nebenjob suche, weil sie ja schon gar nichts mehr abbekommt und der Unterhalt nur für die Kinder ist.
Ich bin 40 Sdt. im Monat vollschichtig berufstätig, inkl. Anfahrzeiten bei 45 Std. Ich renne seit zwei Jahren wegen einer Depressionserkrankung zum Seelenklempner, damit ich meinen Antrieb nicht völlig verliere.

Mein heutiges Gespräch mit meinem Rechtsanwalt fand ich sehr ernüchternd. Die Gegenseite wollte noch ein paar Unterlagen haben, ob ich nicht noch ein paar Goldbarren im Keller hätte oder nebenbei ein paar Millionen z. B. mit Ebay Verhökerei erwirtschafte.

Das ich wegen der Unterhaltshöhe sozialhilferechtlich in den Leistungsbezug gekommen bin, möchte mein Rechtsanwalt nicht an die große Glocke hängen, da ich dann ja "erst recht" leistungsfähig wäre (jedenfalls könne die Gegenseite so argumentieren).

Mein Rechtsbeistand hält es für realistisch, das wir den Titel erfolgreich um ganze 30 Euro monatlich nach unten bringen können. Gut, ich will mich nicht beschweren, das sind auch 360 Euro im Jahr, eine ganze Monatsmiete für einen selbstbehaltgegeißelten Unterhaltspflichtigen und
der Streitwert hält sich auch in Grenzen.

Die weitere Erhöhung des Selbstbehaltes um die Umgangskosten will er allerdings lediglich "zur Diskussion" stellen und im Einigungsverfahren erreichen.

In diesem Fall geht nach meinem Verständnis bei erfolgreicher Einigung ein nicht unerheblicher Teil der "Ersparnis" bis zur nächsten Verhandlung zur Deckung der Einigungsgebühr drauf.

Außerdem gehe ich davon aus, das ich mir die "Segnungen" des SGB II verschließe, wenn ich einen Vergleich eingehe, der mich unter dem Strich gar nicht aus der Bedürftigkeit entlässt. Das wird mir die Sozialbehörde dann sicherlich vorwerfen.

Was wäre in dieser Situation ratsam? Wie soll ich mich bei der Verhandlung verhalten und worauf muß ich mich einstellen? Exe wird jedenfalls nicht einen Cent Boden vom bestehenden Titel weichen wollen.

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  Hilfe wg. nicht bezahlbarem Unterhaltstitel und ARGE
Geschrieben von: FrozenFire - 09-07-2012, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hi,

zuerst einmal möchte ich mich kurz vorstellen. Bin 33 Jahre jung und seit 5 1/2 Jahren Trennungsvater. Mittlerweile fast-entsorgter Vater. Soll heißen 2 Kinder aus. 1. Ehe und 1 Tochter mit meiner neuen Frau zusammen.

Getrennt seit 2007. Unterhaltsverhandlung Anfang 08. Die damalige Richterin hat mich trotz aller vorhandenen Lohnnachweise und einem Nettoeinkommen von 1005 Euro (Vollzeit) mittels "fiktivem Einkommen" zu 100 % der DDT der jeweiligen Altersstufe gezwungen. Soll heissen, ich musste von meinen 1000 Euro netto 450 Euro UH zahlen, obwohl mein notwendiger Selbstbehalt bei weitem unterschritten war.

Die Richterin sagte in der UH-Verhandlung, wenn ich den Vergleich nicht aktzeptiere, dann verurteilt sie mich eben dazu. Jung und dumm und vom Anwalt falsch beraten habe ich dann, aus Angst vor Konsequenzen schlußendlich zugestimmt.

Den Titel habe ich soweit auch bedient. Nun war ich 2011 das ganze Jahr im Krankenstand ( 2 Monate davon Elternzeit, für die jüngste Tochter). Meine Ex hat mit ihrem Anwalt eine "frisierte Pfändungstabelle" beim AG durchgedrückt und man hat mich bis auf 600 Euro heruntergepfändet, trotz 3. Kind.

Eine Abänderungsklage ist seit 10/2010 bei Gericht anhängig, es wird/wurde jedoch kein Urteil gesprochen bisher.

Der UH i.H.v. 100 % ist tituliert. Im letzten Jahr hat meine Ex durch Lohnfortzahlung ca. 1200 Euro gepfändet, bekam zudem Rückwirkend zum 01.01.2011 für beide Kinder Unterhaltsvorschuss bewilligt bis 2012.

Das JA zahlt ihr für den kleinen (4 J) - 130 Euro und für die große ( 8 J) 180 Euro. Aufgelaufene Forderung JA bisher 3200 Euro. Gerichtsvollzieher war da und wollte EV von mir haben. Anderenfalls Haftandrohung.

Seit Februar 2012 bin ich selbständig. Monatliches Bruttoeinkommen ca. 1600 Euro.

Davon gehen weg:

freiwillig gesetzliche KV: 331 Euro
Miete Büro: 150 Euro
Miete: 500 Euro
Fahrtkosten: ca. 400 - 500 Euro

Versicherungen - Benzin....

Der Rest, also +/- 0 bleibt mir. Im Prinzip ruiniere ich mich, wenn ich so weitermache selbst.

Jetzt hat mich mein Freund beppo motiviert, mich hier anzumelden und mein Anliegen hier vorzubringen.

Ich möchte auf der ARGE Hartz IV beantragen. Soll heissen, was ich monatlich über habe, sagen wir mal 300 - 400 Euro würde ich direkt an die Ex zahlen, habe aber danach keinen Cent zum Leben mehr.

Ich habe kein Vermögen, da ich seit März 2009 in Privatinsolvenz bin. Mein Frau hat seit Geburt ca. 15.000 Euro gespart.

Nun meine Frage, ich habe gelesen, dass pro Person ca. 9700 Euro sein dürfen. Ich habe jedoch 0.

Könnt ihr mir hier mit Tipps helfen?

Momentan ist es so, dass ich fast täglich von Existenzangst geplagt werde und für mein knappes Einkommen ca. 65 Std./Woche arbeite.

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

Gruss
FrozenFire

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  Umgangskosten nicht bezahlbar
Geschrieben von: ichzahlealsobinich - 09-07-2012, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Ich bin jetzt ein Paar Tage auf Recherche und bin entsetzt.

Meine Situation:

Sohn 8 J. lebt 680km weit von mir entfernt. 2 x Besuche im Monat
Bislang kein KU bezahlt, da im Studium (UVK ist eingesprungen)
Fange jetzt eine Stelle an mit Einstiegsnetto i.H.v. 1560,-
PKW angeschafft, da Voraussetzung für die neue Stelle

Anrechnung der Umgangskosten führt zum Mangelfall -> Die Tante von der Unterhaltskasse sagt: Umgangskosten müssen selber getragen werden. Mindestunterhalt muss stets gewährleistet sein.

Ich dachte, ich kann wenigstens über die Steuer die Umgangskosten geltend machen, wurde hier eines besseren belehrt.

Eindruck: Zahlvätern wird jeglicher Bewegungsraum genommen -> Frust und Entsetzen

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  Doppelte Staatsbuergerschaft innerhalb der EU moeglich
Geschrieben von: Globalisierte - 09-07-2012, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Forengemeinde,

ich richte mich an alle Auslandsdeutsche. Ich hoffe Ihr wisst, dass es innerhalb der EU moeglich ist die Staatsangehoerigkeit eures neuen Heimatlandes anzunehmen ohne die deutsche aufgeben zu muessen?

Die schlechte Nachricht vorweg: Spanien und Oesterreich gehoeren leider nicht dazu!

In vielen Laendern der EU ist es Unterhaltsschuldern seit ca. 3 Jahren moeglich den Pass der neuen Heimat anzunehmen und dabei noch 100 % Deutscher zu bleiben.
Haken dabei: das Fuehrungszeugnis muss natuerlich sauber sein, dass wird zur Einbuergerung benoetigt.
Hier die Links, auf denen alles nachzulesen ist, u.a. das Bundesministerium des Inneren:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE...
(unter Staatsbuergerschaft googeln)

www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/

www.einbuergern.de/content/e1315/e1462/e3486/
(unter Beibehaltung googeln)

Fuer junge und fitte Unterhaltsschuldner eine gute Loesung, ohne sich je mehr mit daemlichen deutschen Auslandsvertretungen herumaergern zu muessen! Aber auch fuer aeltere Semester geeignet, die einfach nur ihre Ruhe haben moechten.

Es gruessen Euch, der & die Globalisierte

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Photo Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung
Geschrieben von: newborn2012 - 08-07-2012, 13:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ein freundliches "Hallo" an alle, die mir in diesem Forum seit mehreren Monaten durch ihre weitestgehend kompetenten Antworten sehr viel Mut und Durchhaltevermögen geschenkt haben.

Mein persönlicher, wenn auch unbekannter Dank gilt vor allem den sachlichen Beiträgen vom "Gleichgesinnten" und dem "Leutnant Dino", dessen Pflichlektüre vor etwa einem halben Jahr mein Denken grundlegend änderte und ein Stück weit mein Überleben sicherte.

Es würde mich sehr freuen, mit einem kompetenten Gesprächspartner in persönlichen Kontakt treten zu können, gerne mit Intra-EU-Erfahrung.

Einige Fragen möchte ich an dieser Stelle dem Forum stellen, da sie mir derzeit auf der Seele brennen und ich etwas Klarheit brauche.
Zu meiner Geschichte wie die holde Weiblichkeit, ihr Helfersapparat und mein Vaterland mich f....., möchte ich an dieser Stelle zunächst keine weiteren Ausführungen machen, da ich mich bisher an das §Top-Secret"-Grundprinzip hielt.

1.
Ich habe alle Argumente bezgl. Bartransfers ins Zielland verinnerlicht. Was aber spricht denn bloß genau gegen die einfachste Methode, vorrausgesetzt man kann sein Zielland mittels Landweg zzgl. Fähre erreichen, das geamte Barvermögen unter die eigenen Fittiche zu nehmen und angekommen vor Ort z.B. in einem Bankschließfach zu verwahren (den Tipp mit dem wenden zur Schimmelprophylaxe würde ich natürlich umsetzen)?

2.
Der finanzielle Todesstoß bezgl. Exenunterhalt erfolgt erst Ende des Jahres in einem Termin mit der Scheidung.
Meinen recht hoch angesetzten, beim Jugendamt titulierten Kindesunterhalt für "meine" beiden Jungs habe ich seit jeher pünktlich bezahlt. Der Exenunterhalt bringt mich an die Pfändungsgrenze und im Grunde darunter, da mich der Umgang, fals er mal nicht vereitelt werden sollte, je Monat 200 kostet,weil ich aus dem tiefsten Süden der Republik in den hohen Norden reisen muß, dies aber bekanntlich niemanden interessiert.
Meine Frage dazu:
Es stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den Termin zum Todesstoß überhaupt wahrzunehmen. Eine Ladung wurde mir zugestellt. Macht es Sinn, vorher die Zelte abzubrechen, oder ist es gar nicht möglich?
Für mich macht es moralisch und auch praktisch (erneute Heirat nicht in diesem Leben) keinen Unterschied, ob ich nicht geschieden bin.
Durch das nicht zustandegekommene Urteil, bzw. nicht zustellbare Versäumnisurteil oä., würde zumindest auf der Exenunterhaltsseite zunächst kein Titel wachsen.

3.
Da ich zunächst sehr vorsichtig sein möchte, möchte ich erstmal kein eigenes Konto besitzen, bis es vielleicht ein potentieller Arbeitgeber, eine Vermietung, Selbstständigkeit etc. notwendig macht.
Problematisch sehe ich das allerdings in Sachen Krankenversicherung.
Ich habe gehört, dass es in verschiedenen Bereichen Büros von Auslandsversicherern gibt, wo man einen direkten Ansprechpartner hat. Gibt es eine andere Erstattungsmöglichkeit neben der Überweisung?

4.
In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?

6.
Da jeder, der bisher in GoodoldGermanistan ein normales Leben geführt hat einiges an Abhängigkeiten und Verträgen hat, bitte ich um kurze Aufklärung, wie man sich zu verhalten hat und was für Konsequenzen drohen.
Ich habe verstanden, dass man alle Verträge zeitnah kündigen soll.
Das mag ja bei GEZ, Miete und einigen Versicherungen glatt gehen. Was jedoch ist mit Handyverträgen, Pay-TV, Telekomverträgen und zeitlich gebundenen Versicherungen, wo der Vertragspartner sicherlich auf Erfüllung des Vertrages pocht, die Kündigung wohl annimmt, allerdings erst zum Ablauf des Vertrages oder unter Einhaltung langer Kündigungsfristen.
Sollte man in die Kündigung einen Verzug ins Ausland angeben (natürlich ohne Ziel)?
Welche Konsequenz zieht mein Vertragspartner, wenn er auf einmal von einem aufgelösten Konto kein Geld mehr einziehen kann?
Kommt mir selber recht naiv vor die Frage, aber ich finde keine Antwort.

7. Ich habe noch einige weitere Fragen, die allerdings dem allgemeinen Leser unnötig viele Hinweise auf meine Identität geben würden, da sie sehr speziell sind.
Deshalb würde ich mich so sehr freuen, wenn ein kompetenter, erfahrener User sich mir annimmt, und mit mir in Kontakt tritt.


Ich danke schon jetzt jedem Einzelnen.

Hasta luego,
stay alive[/b]

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  JC nervt !
Geschrieben von: tumi - 06-07-2012, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (71)

Hallo an alle, brauche eine Info von euch.

Frau geht zum Jobcenter(kurz: jc) und beantragt Leistungen weil Sie nichts zu Essen hat. (Nach 21 Jahren Ehe!!!)
Nun ja, die Leistungen werden gewährt und Sie hat sich alles auf Ihr neues Konto überweisen lassen.

Jetzt bekomme ich ein Brief vom jc inden steht:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
Aufforderung zur Auskunftserteilung § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB
.
.
.
...Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder Androhung eines Zwangsgeldes...

MfG


Muß ich denn Auskunft geben?
Nirgendwo steht geschrieben, daß ich Unterhaltspflichtig bin.
Frau lebt noch in gemeinsamer Wohnung, indem ich die laufenden Kosten trage.

Im § 1605 Abs. 1 BGB steht, zitiere:
...soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Wer also ist zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs berechtigt?
Doch nicht das jc?

Wie könnte ich eine mögliche Antwort an das jc schreiben?

Danke für die Hilfe

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  Was hat Vorrang ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 06-07-2012, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Nur mal angenommen, man steckt mitten in einem Unterhaltsverfahren (KU) und beantragt VKH. Das Gericht entscheidet, man solle VKH auf Ratenzahlung bekommen. Der KU wird ein Mangelfall werden, wenn nicht sogar eine Leistungsunfähigkeit dabei rauskommen.

Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.

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  unterhalt
Geschrieben von: outlaw pete - 04-07-2012, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe mal wieder Post vom Ja bekommen. Es geht um die Höhe des zu betitelden Unterhaltes.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe ,12 und 15 Jahre alt.[/quote]
Bin jetzt zum zweiten mal verheiratet und habe mit meiner neuen Frau noch eine 2 1/2 jährige Tochter.
Bereinigtes Netto beträgt 2030 €.
Ja meint ich müsste für meine ersten mo 712 € unterhalt zahlen. stufe 2.
jetzt ist es aber so das meine neue Ehefrau nicht arbeiten geht (3jahre erziehungsurlaub) Ich bin natürlich meiner neuen Ehefrau auch zu Unterhalt verpflichtet. meiner meinung nach müsste ich nur nach stufe 1 bezahlen.

Unsere tochter geht August in den Kindergarten.Jetzt sagt das Ja meine Ehefrau könne ab dann wieder arbeiten und ich wäre ihr nicht mehr gegenüber unterhaltspflichtig.
Meine Tochter ist aber zu diesem Zeitpunkt noch gar keine 3 Jahre alt
.
Frage: Muß meine Ehefrau tatsächlich ab dann wieder arbeiten gehen oder erst ab dem 3 ten Lebensjahr.
Meines Wissenstandes nach müsste sie das nicht , bin mir aber nicht
sicher.
Wenn es nicht so wäre würde die dame vom ja das Kotzen kriegen.

Gruß Outlaw

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  Schweiz: Nächste Stufe der Unterhaltsmaximierung kommt
Geschrieben von: Nathan - 04-07-2012, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Zitat:Trennen sich Paare mit Kindern, sollen die Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Das schlägt der Bundesrat bei der Neuregelung des Kindesunterhalts vor. Er will deshalb das Zivilgesetzbuch anpassen.

Das erweckt zunächst den Eindruck, als ob es dabei um die Beseitigung einer unterhaltsrechtlichen Ungleichbehandlung für Kinder geht. Das ist Blödsinn, denn die Höhe der Kinderalimente ist in der Schweiz schon bisher unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Wenn man jedoch weiter liest, dann wird schnell klar, dass in der Schweiz nun auch der Betreuungsunterhalt zwischen Unverheiraten nach deutschem Vorbild eingeführt werden soll, versteckt deklariert in einem trojanischen Pferd namens "Unterhaltszahlungen für die Kinder".

Zitat:Das geltende Recht garantiert nicht allen Kindern dieselben Unterhaltsleistungen, wie der Bundesrat im Bericht zu der Vorlage festhält. Die Kosten, die eine Mutter oder ein Vater wegen der Betreuung der Kinder in seiner Obhut zu tragen hat, soll darum neu bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden.

Auch die kantonal unterschiedlichen Bestimmungen zu Unterhaltsvorschuss und Alimenteninkasso sollen vereinheitlicht werden.

Zitat:Mit einer landesweiten Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Kinder ihre Beiträge auch tatsächlich und rechtzeitig erhalten.

Anstatt endlich das generelle Sorgerecht für unverheiratete Väter zu realisieren, wird das weiter verschleppt und wieder nur an der Unterhaltsschraube gedreht.

http://www.news.ch/Gleichbehandlung+fuer...detail.htm

http://www.blick.ch/news/politik/vaeter-...50556.html

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  Darf Anwalt beliebig oft Streitwert ändern
Geschrieben von: Revolution - 03-07-2012, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo ich habe folgendes Problem mit meinem Anwalt.

Streitwert unbekannt, es ging lediglich darum einen §§ durchzusetzen, der bei der Berechnung nicht angewendet wurde und man von mir deshalb 600€ haben wollte.

Bevor überhaupt von dem Anwalt irgendwas geschrieben wurde hat er mir eine Rechnung zugeschickt ( keine Vorschussrechnung, sondern eine Endabrechnung ). Gegenstandswert war auf 2500 € beziffert.
Falscher Leistungszeitraum usw.

Habe mich natürlich dagegen gewährt und auch das Mandat gekündigt, weil das ja eine Frechheit ist.
Er hat dann den Streitwert auf 600€ gesenkt und geschrieben, dass ihm ein Fehler unterlaufen wäre.

Als ich dann eine Erklärung haben wollte, hat er sich dann wieder blöd gestellt und diesmal den Streitwert auf 3000€ beziffert.

Weiß vielleicht jemand, ob das Rechtens ist, was der da macht?
Kann der einfach ständig, wie er Lust hat den Streitwert ändern?

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