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  Was ist besser??
Geschrieben von: Bernie - 24-06-2012, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo Zusammen,

hier spricht Nicole Smile Nicht erschrecken ja ich bin eine Frau und die von Bernie und ich nutze diesen Account mit damit wir nicht 2 benötigen, natürlich mit seinem Einverständnis.

Ich lese hier immer fleißig mit und finde das Forum toll. Es ist mal ein Forum in dem Unterhaltspflichtige Männer nicht immer als die Schuldigen dargestellt werden.

Nun zu meiner Frage:

Was ist besser sich von einem Unterhaltspflichtigen scheiden zu lassen damit man nicht für den KU mit einbezogen werden kann??
Diese Frage geistert mir oder auch uns immer wieder durch den Kopf.
Mein Mann ist Unterhaltspflichtig aus einer früheren Beziehung. Er muss momentan keinen KU zahlen aus krankheitsgründen. Es wird wohl auf eine kleine Frührente ausgehen.
Zusammen haben wir auch ein Kind.
Ich habe gelesen, dass der Selbstbehalt auf Null reduziert werden kann wenn man verheiratet ist. Ich wusste das vor der Hochzeit nicht was mich jetzt ärgert.
Nun möchte ich mich scheiden lassen, da ich nicht für den KU aufkommen möchte und der Exe alles in den Rachen zu schießen, denn diese sieht selber nicht ein arbeiten zu gehen.
Auch wenn ich dann in die STKL. 1 rutsche besser als den KU zahlen zu müssen. Es ist ja auch erbrechtlich schlauer oder nicht.
Wie seht ihr das??
Schönen Sonntag nicole

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  Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Geschrieben von: Vicente - 23-06-2012, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hi,
ich bin Selbständiger mit aufstockender Hartz IV, besitze Titel und zahlte bis jetzt 295,- € Kindesunterhalt, was mit Einwilligung der KM somit gestundet wurde (so der Beistand).
Jetzt trat ein Wechsel bei den Beistandmitarbeitern ein und die Neue droht mir mit Zwangsvollstreckung, wenn ich diesen nicht ab nächsten Monat auf 334,- € erhöhe.
Unsere Tochter ist 15 und einmal die Woche bei mir.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit Tochter und ein gutes mit Mutter.

Bei der letzten Erhöhung des KU hatte ich das nicht-bezahlen-Können von Mindestunterhalt mit Kosten für Tochter und Gefahr der Insolvenz begründet, da ich von meinem Dispo lebe, als Selbständiger in Vorkasse trete bei meinen Aufträgen, auf die Nachzahlungen der ARGE manchmal bis zu einem Jahr warten muss und somit ohne Dispo beruflich aufgeschmissen bin.
Heute rechnet mir die Frau vom Beistand meinen Gewinn und das Hartz IV obendrauf (da musste ihr eine Sachbearbeiterin von der ARGE erklären, das Bezüge der ARGE keine Einkünfte sind und in meinem Fall immer nach 6 Monaten mit meinem Gewinn neu berechnet wird).
Zusätzlich zieht sie von meinem Selbtbehalt 130,- € ab, da ich diesen Betrag weniger Miete für meine 35qm grosse Wohnung zahle als im Selbstbehalt vorgesehen.

Mit der KM habe ich ein gutes Verhältnis, habe auch lange dafür gekämpft, da ich der Meinung bin das ein gutes Kind-Eltern besser ist, wenn die Eltern miteinander friedlich klarkommen.

Sie hat jetzt 2 Kinder, ist leider wieder getrennt, Vollzeit-Lehrerin und bezahlt den Kredit für eine Eigentumswohnung ab, in der sie mit den Kindern lebt.

Ich habe Wut auf den Beistand, da dieses Geld mir fehlen wird, um die Zeit mit unserer Tochter zu gestalten. Sie bekommt 20,- € Taschengeld im Monat von der KM und wenn Sie z.B. Musikwünsche, Drucker etc. braucht, habe ich mich bemüht, ihr das irgendwie zu besorgen.

Am liebsten würde ich dem Beistand einen dicken persönlichen Brief schreiben.

Wünsche mir hier Tipps und Belehrung

Danke

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  Reisepassverweigerung
Geschrieben von: Fritzi - 22-06-2012, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (122)

HuhHallo an alle hier!!!!
Ich lebe seit 2 Jahren in Columbien ein wunderschoenes Land!!
Was ich aber nicht beachtet habe ist, dass ich in Abwesenheit in Deutschland
verurteilt wurde, da ich fuer meinen Sohn keinen Unterhalt zahle. Denn jetzt
nach 2 Jahren wollte ich meine Cedula (Ausweis fuer Colombia) verlaengern
lassen was auch noch fuer ein Jahr ging. Aber im September laeuft mein
Reisepass ab und ohne Reisepass kein Visum und damit auch keine Cedula mehr
im naechsten Jahr!!
Also bin ich ein Unterhaltsverweigerer wie es so schoen formuliert wird und
somit kann man mir den Reisepass verweigern! Ich versuche das heute schon zu
regeln, was naechstes Jahr auf mich zukommt, finde aber nirgends eine
brauchbare Loessung. Diesen Fall habe ich nicht einplanen koennen, da ich
auch kein Urteil habe.Hier in Colombia will mich das Konsulat zu einem
Honorarkonsul schicken damit ich das Urteil ausgehaendigt bekomme, dann ist
es angeblich rechtskraeftig. In keinem Land ausser Deutschland ist es eine
Straftat keinen Unterhalt zu bezahlen...was ich auch nicht koennte denn ich
verdiene gerade mal das, was ich zum Lebensunterhalt brauche. Zudem habe ich
schon vor Jahren als mein Sohn noch nicht geboren war, den "OE" abgelegt und
ich meine diese Partei muesste also vorgehen wenn ich Geld haette!!!
Wie komme ich an einen neuen Reisepass ohne einreisen zu muesse, denn die wuerden mich angeblich gleich festnehmen. Wenn ich meinen daueraufenthalt in Kolombia habe ist mir der Reisepass sowieso egal.
Wo gibt es eine brauchbare Loesung. Vielen Dank fuer die Nachrichten.....
--------------------------------------------------------

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  Familienrecht neuer Entwurf Österreich
Geschrieben von: alexerl - 22-06-2012, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Leute, wenn diese Österreicher nicht einfach nur ballaballa sind, dann weiß ich auch nicht! Jetzt MÜSSEN die Männer das Besuchsrecht wahrnehmen, sonst müssen sie noch mehr löhnen..HAHAHAHA... Wenn es nicht so traurig wäre, dann würde ich jetzt laut loslachen!

Bei uns wären das jedes zweite Wochenende mal schlapp 1500 Kilometer (2xhin 2xzurück)



Familienrecht neu: Entwurf präsentiert
15.06.2012 17:18

Künftig sollen Väter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Kontakt mit ihren Kindern haben, Kinder sollen Doppelnamen – also den Namen von Vater und Mutter - tragen können und die gemeinsame Obsorge soll der Regelfall werden – allerdings mit Einschränkungen. Diese geplanten Änderungen des Obsorge- und Familienrechts haben Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Beamte bei der Familienrichtertagung in Salzburg präsentiert.
Mittagsjournal, 15.6.2012

Audio als mp3

Externer Player

Bernt Koschuh
Keine Unterschiede mehr

Hunderttausende Väter könnten kommendes Jahr das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge bekommen – aber auch Kinder über 14 könnten die gemeinsame Obsorge der Eltern beantragen. Beim Familienrichtertag ist sogar schon ein mögliches Internet-Antragsformular präsentiert worden, das den Richtern die auf sie zukommende Arbeit erleichtern soll. Grundsätzlich geht es Ministerin Beatrix Karl beim derzeitigen internen Gesetzesentwurf des Justizministeriums darum, "keinen Unterschied mehr zu machen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern und zwischen Müttern und Vätern." Das habe auch schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Väter unehelicher Kinder diskriminiert werden, weil sie gegen den Willen der Mutter kein Antragsrecht auf Obsorge haben."
Maßnahme gegen Entführungsanzeigen

Aber laut dem derzeitigen Gesetzesentwurf könnten auch bei gemeinsamer Obsorge Mütter, wenn die Kinder hauptsächlich bei ihnen wohnen, gegen den Willen des Vaters in ein anderes Bundesland übersiedeln. Michael Stormann, der zuständige leitende Beamte will vorschreiben, dass klar geregelt werden soll, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält und dass dieser Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten soll. Konkret soll verhindert werden, dass Mütter oder Väter mit Kindern übersiedeln und der andere Elternteil eine Kindesentführung anzeigt, weil er nicht zugestimmt hat. Aber bei Väterrechtlern dürfte diese Regelung auf Kritik stoßen.
Besuchspflicht

Neu im Gesetzesentwurf ist auch, dass nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht von Vater und Mutter zum Kontakt mit den Kindern festgelegt wird. Es drohen sogar Geldstrafen, wenn Väter das festgelegt Besuchsrecht nicht wahrnehmen. Ministerin Karl betont aber auch, dass auch die Mutter gefordert sei, den Kontakt zum Vater zu fördern.
Gespräche mit SPÖ

Quasi symbolisch für den Fokus auf die gemeinsame Obsorge könnte das geplante gemeinsame Namensrecht stehen: Kinder sollen auch denn einen Doppelnamen tragen können, wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wie der endgültige Gesetzesentwurf aussieht, will Ministerin Karl in den kommenden Wochen in Gesprächen mit SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek festgelegen. Möglicher Inkrafttretungstermin: 1. Jänner oder 1. April 2013.

Quelle: ORF

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  RAtin der Ex legt Mandat nieder und wandert in Scharia Land aus
Geschrieben von: Absurdistan - 21-06-2012, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo, bei der heutigen Übergabe meiner süssen erzählte mir die Ex das ihre Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt hat.

Angeblich weil sie schwanger ist und ihrem Mann zuliebe auswandert in ihr gemeinsames Heimatland. Soviel ich weiss Persisches Gebiet, also Iran.
Das ist doch unglaublich. Meine Ex hat die Anwältin vom Schwarzen Brett im Frauenhaus und die geht jetzt schwanger in ein arabisches Land obwohl die hier zugelassene Anwältin mit eigener Kanzlei ist. Unfassbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.

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Question RA entlassen?
Geschrieben von: mischka - 19-06-2012, 10:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Anwältin. Seit nunmehr 8 Wochen warte ich auf mehrere Schriftsätze von ihr, unter anderem Anträge, die längst bei Gericht sein sollten. Ich weiß nicht, ob die Anträge überhaupt schon dort gelandet sind. Ich werde immer wieder hingehalten - mal wird die Kanzlei renoviert, seit 2 Wochen können sie keine Mails verschicken usw...

Das geht mir ziemlich auf den Sack.

Ich stecke gerade im Umgangsrechtsverfahren mit VKH, so dass ich nicht einfach den Anwalt wechseln kann (VKH ist ja an den Anwalt gebunden). Ist es möglich, den Anwalt komplett zu entlassen und ab sofort allein zu prozessieren? Wenn ja, wie funktioniert das genau?

Danke, mischka

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  Jugendamtschreiben
Geschrieben von: IPAD3000 - 18-06-2012, 15:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo,

Seit Nov 2011 wird kein KU mehr gezahlt, ein Unterhaltstitel besteht noch nicht. Die Mutter beantragte UVS beim örtlichen JA. Ich musste meine Einkommensverhältnisse offenlegen, was (da selbständig) doch schon ein wahnsinniger Kopieraufwand war.

In dem damaligen Schreiben des JA wies man mich drauf hin, bis XX.XX.XX diese beibringen zu sollen, da ansonsten der UVS an das Kind nicht ausgezahlt werden könne.

Soweit so gut.

Die Mutter ist im Jan umgezogen in ein andere Bundesland. Das Kind natürlich mit im Gepäck. Lange habe ich nichts mehr gehört, nicht vom JA des vorherigen Wohnortes, nicht vom neuen Wohnort.

Nun flatterte ein gelber Brief des JA von neuen Wohnort ein. Darin steht, das Kind würde "vermutlich ab 01.02. 2012" UVS bekommen. Ich solle mein Einkommen darstellen, also wieder der ganze Kopieraufwand vor vorne. Man wies auch darauf hin, man würde mich in "Regress" nehmen.

Meine Fragen hierzu:

a) Können die nicht die Unterlagen vom alten JA selbst anfordern ? Muss ich jetzt innerhalb von 6 Monaten zweimal Auskunft erteilen ?

b) Geht rückwirkender Regress überhaupt ? Warum hat man mich nicht vorher informiert ?

c) Was ist das für ein Unsinn mit "vermutlich wird das Kind die Leistung erhalten ?". Muss ich wegen einer reinen Vermutung jetzt Zeit und Papier verschwenden ?

Welche Tipps könnt ihr mir geben.

Gruss
IPAD

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  Die Mediation......
Geschrieben von: Nappo - 18-06-2012, 10:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

.... losgelöst vom Thema "Umgangstermin am Montag..."

(04-06-2012, 16:55)p schrieb: Ein Richter des Typs "keine Lust, kein Beschluss". So einen hatte ich auch. Ich halte es für einen weitgehenden Fehlschlag, so wie es lief. Gegen die Mediation ist nichts einzuwenden, aber du hättest trotzdem einen Beschluss zum Umgang verlangen sollen. Nicht nur für morgen und einen Tag der nächsten Woche. Der Umgang muss wieder regelmässig stattfinden, wenn auch bis zu einer Einigung in geringerem Umfang wie angestrebt. Über eine endgültige und umfassende Regelung kann man sich dann in der Mediation unterhalten - während der Umgang anläuft.

Das Verhalten des Richters ist die klassische Verarsche des deutschen Familienrechts. Solchen Nichtstuern gehört eigentlich ein Tritt in den Hintern gepfeffert, Rückstufung zum Aktenträger. Mehr kann er nicht. Du gehst raus und hast eigentlich nichts erreicht ausser einer Fahrkarte zur nächsten Station der Helferindustrie, über deine Anträge ging er rechtsbrecherisch hinweg. Die nächste Station muss wieder bezahlt werden und dort können nur wieder wachsweiche Absichtserklärungen entstehen. Selbst die billigen und schwachen Ordnungsmittel, Umgangsregelungen und Versprechungen des FamFG wurden dir verweigert. Du musst dort stärker auftreten, verlangen dass über deine Anträge entschieden wird. Zu viele Väter lassen sich bequatschen und herumschieben wie alte Güterwaggons. Abgehängt von der Familie, nur noch zwischen toten Gleisen verschoben.


Ich hatte der Mediation gerne zugesagt. War neugierig. Sicher auch in der Hoffnung, etwas zu erreichen und auch, um den gerichtlichen Anweisungen genüge zu tun.

Weshalb "p" Recht hat :

1. Kosten : 1 Std. schlägt mind. mit 100 € zu Buche (teilbar durch 2 Pers.)
VKH in einem Verfahren (Umgang) mit anschl. Beschluß wäre also machbar - auch für finanziell schwache Personen.
Im ersten Termin saßen wir 3 Stunden (!) . Macht für mich : Mind. 150 €. Für den Anfang ! Also deutlich teurer oder gar unmöglich zu stemmen.

2. Mediation dauert bei Umgangsboykotten zu lange! In meinem Fall: Als ich meine beiden Kinder abends abholen wollte, (Termine vom Gericht festgelegt), kam beim ersten Termin keines der Kinder mit und beim zweiten Termin nur die älteste für einen kurzen Spaziergang. Und wann bitte soll nun der nächste Umgang sein? Nach Ende der Mediation etwa? Entfremdungsmaschinerie läßt grüßen.

3. Mediatorin hiel erst einmal etwa einstündiges Gespräch, wie Mediation überhaupt funktioniert. In den drei Stunden dort, konnten zwar Beide zu Wort kommen, aber ein Arbeiten an der Situation war noch gar nicht möglich. Es muß ja ein gewisses Schema eingehalten werden, bevor man zum Punkt kommt. Und das dauert !

4. 10 Monate des Wartens auf einen Termin zum Vermittlungsverfahren um dann in eine Mediation verwiesen zu werden. No Comment.....

5. Umgangsboykottierende Mütter haben schlicht die Möglichkeit, ihren ganzen verlogenen Müll und ihre angeblichen guten Absichten untermitleidheischenden Gefühlsduseleien dar zu bieten um zu versuchen ihre Ziele nun hier unter faulen Kompromissen legitimieren zu lassen. Wieder gewinnt sie Monate an Zeit, nach erfolgter Kindesmanipulation den Sack nun zu zu machen.

6. Mediation bringt überhaupt nichts bei Trennungspaaren, die seit Jahren im Clinch liegen. Kommentar der Mediatorin: Es gäbe Studien die besagten, dass ein Ex-Paar, dass beispielsweise 5 Jahre in Clinch liegt, weitere 5 Jahre braucht (unter Verbesserungen des Verhältnisses während dieser Zeit) um auf eine kommunikativ annehmbare Basis gelangen zu können.
Wo ist dann der Sinn zu suchen in Bezug auf ein Umgangsverfahren, dass zwangsläufig eine gewisse Eile Voraus setzen sollte ?

7. Die Mediation ist mißbrauchsanfällig. Nicht nur der Umgang sollte besprochen werden, sondern auch die Vermögensauseinandersetzung! In meinem Fall die Aufteilung eines noch gemeinsamen vermieteten Hauses. Ein gefundenens Fressen für die Mutter, das Thema auf das Haus zu lenken, das sie unbedingt haben muß, und vom Umgang ab zu lenken um die Sache gleichzeitig in die Länge zu ziehen und in der Hoffnung, anderweitige Geländegewinne zu erzielen.

8. Die Konfrontation mit der neuerlich dargebotenen Lügerei (hier genannt : Andere Wahrnehmung ;-) ....) ist psychsich anstrengend und dem neuen Leben und der neuen Familie nicht dienlich. Da freut sich der neue Partner/die neue Partnerin, wenn Du Dich nun permanent zum netten Plausch mit der/dem Ex triffst.

Fazit : Mediation/Wirtschaftsmediation macht Sinn.
Mediation bei frisch getrennten Paaren kann Sinn machen.
Mediation in seit Jahren strittigen Situationen, die sich auf die Kinder auswirken und gleichzeitig Umgangsboykott hervor riefen, macht nur scheinbar Sinn, ist aber tatsachlich nur dazu da, dass die Gerichte und Richter sich den Kittel sauber halten können um keine Entscheidung treffen zu müssen, frei nach dem Motto : "Laß die das mal unter sich regeln."

Brichst Du die Mediation ab oder widerrufst später eine "faule" Regelung, bist Du wieder der Gearschte.

Grund :
Warum macht Mediation in solch kritischen Situationen keinen Sinn und warum wäre ein Beschluß schlicht besser gewesen ?

Mediatorin erklärt folgendes :
Rechts liegt die Mutter im Schützengraben. Links der Vater. In der Mitte stehen die Kinder und bekommen alles ab.
Irgendwann greift der Schutzinstinkt der Kinder. Sie verlassen den Raum der Mitte und schlüpfen hinter eine der beiden Parteien. Stellen sich also bildlich hinter den Rücken eines Elternteiles und schützen sich so vor Beschuß. Meist also hinter den Rücken der Mutter, da sie dort wohnen.
Dadurch allerdings bekommen sie den Beschuß seitens des Vaters immer noch mit (da die Mutter diesen natürlich kommuniziert), aber nicht den Beschuß der Mutter auf den Vater.
Die Situation wird durch den neuen Blickwinkel der Kinder einseitig. Der Vater wird nun der Böse. Die Mutter die Gute. Die Entscheidung ist gefallen.

Dem will die Mediatorin natürlich entgegen wirken.

Ergebnis dieser Erklärung der Mediatorin :
Die Mutter lehnt sich grinsend zurück und sagt : "Ja, genau so ist das. Die Kinder sind jetzt unter meinem Schutz! Sie bekommen das alles mit. Deshalb wollen sie nicht mehr zum Vater. Weil der immer so schlimme Sachen unterstellt und weil immer was Neues bei uns einschlägt.!"

Die Mediatorin hat der Mutter eine Steilvorlage gegeben und die Mutter weiß nun : "Ziel erreicht!"

Am Ende des dreistündigen Gespräches lautete die Frage der Mediatorin (nunmehr ziemlich entmutigt) : Wollen Sie überhaupt eine Lösung?

Hausaufgabe der Mediatorin : Schreiben Sie für das nächste Mal auf, was Sie an der Erziehungsmethode des jeweils Anderen gut finden.

Meine Antwort lautet leider : Gar nichts.
Ob das der Verhandlungsführung wohl gut tut?^^

Schlußendliches Fazit, entgegen der Meinung Einiger hier :

Siehe FAQ ! Auch die Mediation ist leider nur ein Mittel der Helferindustrie, ein einträgliches Sümmchen zu verdienen und Verfahren so lange in die Länge zu ziehen, bis sich die Sache erledigt hat. In hochstrittigen Situationen und bei Umgangsboykott dient sie nicht der Lösungsfindung, sondern verzögert dringend notwendige Beschlüsse und schafft vollendete Tatsachen insbesondere für das verbliebene Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, wenn : Die Mutter zur Zielsetzung hat die Kinder dauerhaft zu entziehen und sogar kund tut, dass sie kein geregeltes Umgangsrecht haben möchte. Das plappern die Kinder nun ohnehin nach.

P.S.: Tipp für Harten im Garten :
Was dort tatsächlich eingeschlagen hat, ist meine Anzeige nach § 235 StGB (Kindesentzug), die ich zusammen mit Ibikus formulierte, denn zumindest wird wohl scheinbar derzeit ermittelt! Nachdem die Staatsanwaltschaft mir seinerzeit den Eingang der Anzeige bestätigte, liegt bis heute keine Einstellung des Verfahrens vor. Ich hatte darum gebeten, mir dies explizit dann mit zu teilen. Allerdings konnte ich sogar ein Schreiben vorweisen, in dem stand, dass die Mutter unter Zahlung von div. Abfindungen (Haus) und Unterhalstrückständen eine Unterbrechung des Umgangs (1.5 Jahre) selbst forderte.
Vielleicht sollten viel mehr Väter solche Schritte gehen.

Wenn der Vater schon entsorgt ist, dann steht ihm zumindest zu, auch das StGB zu nutzen. Die gegenseite hat ja auch ihren § 170 StgB, mit dem sie ungeniert herum schmeißt.

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  Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
Geschrieben von: Pennfred - 17-06-2012, 10:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

Hallo zusammen,

ich bin hier neu und möchte mich und mein Problem kurz vorstellen.
Ich lebe seit 5 Jahren als Auslandsdeutscher in der Schweiz und bin mit einer Französin verheiratet. Meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, wie haben keine gemeinsamen Kinder und ich habe auch keine adoptiert. Der gemeinsame eheliche Wohnsitz wurde vor zwei Jahren auf Wunsch meiner Frau nach Frankreich verlegt(deshalb franz. Scheidungsrecht), ich habe jedoch weiter in der Schweiz gearbeitet und gelebt und bin am WE nach FR gependelt. Meine Frau war natürlich während dieser Zeit nicht untätig und hat div.Beziehungen mit div. Männern genossen Angry
Nun leben wir seit 15 Monaten getrennt und ich bin Zahlmeister und es nimmt kein Ende. Habe mittlerweile für den Anwalt meiner Frau, meinen Anwalt und einem Notar, welcher nach verstecktem Vermögen sucht 10.000 EUR abgedrückt und 40.000 EUR Unterhalt. Die liebe Ehefrau verlangt allen erstes eine sechstellige Ausgleichszahlung für sechs Jahre Ehe. Arbeiten tut sie nur sporadisch für kleines Geld und das wird selbstverständlich von der französischen Familienrichterin geduldet. Derzeit bin ich auch noch arbeitslos, muss aber als fleissig weiterzahlen. Ich trage mich mit dem Gedanken die Schweiz mit unbekanntem Reiseziel zu verlassen und die Zahlungen einzustellen, da ich ja ohnehin Pleite bin. Confused
Meine Fragen:
1. Hat jemand Erfahrung was das Eintreiben von Unterhaltsschulden (nur Ehegattenunterhalt, kein Kindsunterhalt da keine Kinder) in Asien anbelangt? Cool
2. Wie sieht es mit einer Scheidungsurkunde aus. Die Scheidung ist durch mich beantragt und eingereicht und die Richterin hat das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt. Wenn ich jetzt verschwinde, werde ich dann wenigstens geschieden?
3. Reisepass. Meiner ist neu und ich gehe davon aus, dass nach 10 Jahren keine Verlängerung gewährt würde, dies wäre aber schlecht, da ich viel reise. Kann ein französischer Unterhaltstitel (es geht ja um die prestation compensatoire) in Deutschland zur Passversagung führen?

Ich hoffe es gibt hier einige Leidensgenossen, welche zur Lösung meiner Probleme beitragen können.

Vielen Dank. Smile

Gruss

Pennfred

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  Ob Griechenland noch Amtshilfe leistet ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-06-2012, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Im Zuge der Griechenlandkrise stellt sich für mich die Frage, ob die derzeit wohl noch Zeit (und Geld) haben, um Amtshilfe bei Unterhaltsverfolgungen aus Deuschland zu leisten ?

Ich find das Land schön, vielleicht zukünftig eine Option um sich einen neuen Lebensmittelpunkt zu suchen ? OK, Jobs gibts da keine, aber viel Sonne, Strand und Meer, und vor allen Dingen noch ein Miteinander in der Gesellschaft, viel Gelassenheit und Ruhe (sofern man Abstand von den Demos nimmt).Rolleyes

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