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  Umzug der KM
Geschrieben von: Jigsaw - 03-10-2012, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

KM ist mit gemeinsamer Tochter umgezogen. Dies hab ich jetzt nach 2 Monaten hintenrum durch Zufall erfahren.
Besteht eine Mitteilungspflicht der KM oder der Beistandschaft der neuen Adresse?

Gruss

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  Bindung Umgang nach Alter des Kindes
Geschrieben von: Absurdistan - 01-10-2012, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (76)

Ich möchte Vater sein und kein Besuchsonkel werden. Ich bin felsenfest davon überzeugt das meine Tochter (fast 20 Monate) mich braucht.

Vor ein paar Tagen war eine Umgangsverhandlung. Wegen eines Trauerfalles ist niemand vom JA bzw. Beratungsstelle dabei gewesen.
Seit Februar ist durch einen Vergleich meine Tochter Mittwochs 11- Donnerstags 14 Uhr bei mir. Also über Nacht.

Seit Juli bringt meine Ex die kleine 1 Woche pro Monat ganztägig zur Tagesmutter und ansonsten täglich für ein paar Stunden.
Da ich Teilzeit arbeite kann ich die Betreuung übernehmen statt Tamu.
Das war der Einstieg ins Umgangsverfahren.
Da die Vorstellungen wegen Umgang zu unterschiedlich sind hat der Richter eine neue Verhandlung angesetzt und vorher sollen wir zu einer Beratungsstelle. Die Beraterin ist dann bei der neuen Verhandlung dabei.
Die Mutter will Umgang reduzieren auf alle 2 Wochen am WE eine Übernachtung und an den Wochen dazwischen 3 Stunden Nachmittags.
Ich will mind. 2 Übernachtungen in Folge wöchentlich.

Das Hauptargument der Mutter gegen eine Ausweitung des Umgangs ist das Alter des Kindes. Es würde der kleinen Schaden wenn sie noch mehr von der Mutter getrennt wäre. Ausserdem wäre sie nicht ausgeschlafen oder zu überdreht wenn sie von mir kommt. Dann hat sie sich noch an die Tamu gewöhnt inzwischen und sozialen Kontakt zu den anderen Kindern dort aufgebaut.

Meine Argumente sind das die kleine sich bei mir sehr wohl fühlt, ich immer viel Kontakt zu ihr hatte, es dem Kindeswohl dienen würde wenn die kleine ein 2. sicheres Standbein bei mir hat. Ich kann dadurch den Kontakt zu meiner Familie fördern. Es gibt meinerseits 3 Großeltern. (Meine Mutter und ihr Mann und mein Vater) alle 3 sind sehr angagiert. Zu meinem Bruder hat sie auch eine gute Beziehung.
Meine Familie und ich werden immer für die kleine dasein. Es kann nur besser sein dies zu fördern anstatt sie ständig fremdbetreuen zu lassen von wechselnden Leuten. Eine starke Bindung zur Familie prägt das ganze Leben. Wer kann sich schon an seine ersten Babysitter erinnern. Ein enger Kontakt zu Eltern und Großeltern wirkt sich das ganze Leben auf ein Kind aus. Mütterlicherseits gibt es keine Familie. Sie steht völlig alleine da. Neben der Fortbildung die sie jetzt macht kümmert sie sich um ihre schwer krebskranke und demente Oma. Alle 2 Wochen sind ihre anderen beiden Kinder bei ihr die sie nach einer Psychose und Psychiatrieaufenthalte verloren hat. Sie wollte diese erst ins Heim geben, der Vater (ihr Ex-Mann) hat sie dann bekommen. Sie wurde mit der Verdachtsdiagnose Borderline entlassen. Verdacht nur weil sie sich weigerte von ihrer Kindheit zu erzählen. (häftigere Kindheit kann man kaum haben. Das setzt sich seit 3 Generationen fort.) Insgesamt hat sie 5 Kinder verloren. 2 an Ex, 2 abgetrieben, eine Fehlgeburt. Bei den anderen Kindern wollte das JA sogar Umgangsausschluss und das ihr die gemeinsame Sorge entzogen wird.
Der Richter hat damals die Verhandlung kurzfristig eine Stunde vorverlegt so das die JA-Tante zu spät kam. Da war alles gelaufen. Sie ist wütend davon gestapft und meinte: "Sie werden sehen man sieht sich bald wieder". Gemeinsame Sorge blieb erhalten, und sie wurde zu einem Vergleich gezwungen das die Kinder beim Vater bleiben. Die Verhandlungen waren damals sehr strittig. Sie warf ihrem Ex Vergewaltigung vor (gelogen), er hat gedroht sie und die Kinder umzubringen (das hat er sogar zugegeben). (Ich denke bei strittigen Fällen ist eine gemeinsame Sorge nicht möglich!?) Damit das die Kinder weg sind ist sie nie klar gekommen. Sie hat immer gesagt man hätte ihr die Kinder weggenommen. Das sie die Kinder unbedingt los werden wollte verdrängt sie.
Die jetzige Umgangsverhandlung wird von dem gleichen Richter geführt( er konnte sich wohl an den Fall nicht erinner. Am Ende gab mein Anwalt einen Hinweis), ich habe inzwischen den gleichen Anwalt von ihrem Ex-Mann und sie die gleiche Anwältin von damals. Die vom JA damals ist nicht mehr zuständig und inzwischen Beiständin.
Paralel läuft bei uns ein Sorgerechtsverfahren. Ich werde bald die alleinige Sorge beantragen Hilfsweise die gem. mit ABR bei mir.
Daher hat ihre Weigerung der Umgangserweiterung natürlich auch Sorgerechtstaktische Gründe.

Jetzt bereitet mir das Gespräch bei der Beratungsstelle Kopfzerbrechen. Die werden wieder mit dem Alter des Kindes kommen und das der vamv und ander häufige kurze Kontakte empfehlen. Das ich da mit Väter verglichen werde die Umgang wollen und bis dahin wenig bis garkein Kontakt haben scheint nicht zu zählen denke ich. Da werden ganz einfach Dogmen zitiert und ich als Besuchsonkel degradiert. Ich habe glaube ich keine Wahl als sie zu pathologiesieren.

Was soll ich bloss machen. Obwohl ich der Meinung bin das die kleine bei mir sicherer und besser aufgehoben ist, möchte ich am Liebsten das Wechselmodell. Auch wenn die Mutter psychische Probleme hat braucht unser Kind beide Eltern.
Da sich die Mutter aber konsequent weigert bleibt mir nur die Möglichkeit wie mein Anwalt sagt ordentlich mit Dreck zu schmeissen jetzt.

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Question Unterhalt nach dem Trennungsjahr ?
Geschrieben von: Mr.Cool - 01-10-2012, 00:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Eine bescheidene Frage...ich lebe jetzt 1,5 Jahre von meiner Frau getrennt und die Scheidung läuft. Ich zahle aktuell nur noch Unterhalt für den Jungen. Den Ehegattenunterhalt habe ich nach dem Trennungsjahr eingestellt. Meine Ex ist nach meinem Auszug und der Trennung auf die Idee gekommen zu studieren obwohl sie eigentlich arbeiten könnte weil es für beide Kinder ein 10h Kitaplatz gibt. Jetzt verklagt mich die Ex auf Ehegattenunterhalt obwohl sie arbeiten könnte, was sie aber nicht will; ihre Rechtsanwältin argumentiert das es ihr nicht zumutbar wäre, nach dem Studium noch arbeiten zu gehen weil sie ja studieren muss.
Was meint ihr; muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?
Hat jemand Erfahrung damit?
Über Eure Meinungen und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Unser Sohn ist vier Jahre alt und es besteht eine Ganztagsbetreuung (06-18). Die Stieftochter ist 7 und auch da besteht eine Ganztagsbetreuung. Mit dem Studium befindet die Ex nicht in einer Erstausbildung, vorher hat die Ex bei der Zeitung gearbeitet (sie hat bei der Zeitung gelernt und hat dort ein Volontariat, was lt. meiner Rechtsanwältin als 1. Ausbildung gilt gemacht,und jetzt studiert sie Soziale Arbeit....also hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tuen !
In dem Beruf bei der Zeitung hat sie vor unserer Ehe schon gearbeitet, aber das ist ja schon länger her weil 2005 die Stieftochter zur Welt kam. Verheiratet sind wir seit Mai 2008.

Mein Verdienst liegt aktuell bei 1750 € netto und ich zahle für den Jungen 241 € Kindesunterhalt

Die Ex bekommt so weit ich weiß so um die 350 € Unterhalt für die Stieftochter von ihrem ersten Ex
Die Ex könnte ja ohne Probleme Wohngeld beantragen und Harz 4 !

Die Ex hat mir am 29.06.2011 schriftlich bestätigt das sie sich umgehend um eine Arbeit bemühen wird um am Unterhalt mitzuwirken. Da war nicht von einem Studium die Rede !!!
Wir vom Väteraufbruch für Kinder haben die Ex im Juli 2011 schriftlich per Post darauf hingewiesen, dass nach 1 Jahr nur noch der Unterhalt für das Kind bezahlt wird. Meine Rechtsanwältin hat in mehreren Schreiben die Ex drauf hingewiesen das ich ab Juli 2012 keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen werde und das sie sich selbstverantwortlich dann um ihren Unterhalt zu bemühen hat. Die Rechtsanwältin meiner Ex schreibt das eine Arbeit für ihre Clientin nicht zumutbar wäre weil sie ja studiert und sie sich um beide Kinder zu bemühen hat. Das war die Antwort ihrer Rechtsanwältin. Das ist doch ein Witz; die Ex ist kerngesund und könnte auch irgendeine andere Halbtagsstelle annehmen wie viele Millionen andere Frauen in ihrer Situation auch. Aber sie studiert ja und kann deshalb nicht arbeiten


Danke für Eure Zeit !

--
Mr.Cool

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  Probleme bei der Kita
Geschrieben von: zahlaffe - 29-09-2012, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Bei der Berechnung der Kita-Beiträge werden meine zwei Kinder (Mädchen) aus der ersten Ehe nicht angerechnet.

Ist dies rechtens? Mein drittes Kind (Junge) ist 20 Monate alt und wir möchten es jetzt mit der Kita versuchen ( es gibt noch freie Plätze ).

Bin verheiratet habe gsR für alle drei Kinder und bezahle vollen Unterhalt nach DDT. Habe normalen Umgang zu allen Kindern. Der Junge lebt bei mir.

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  Diskussion zu: Bekenntnisse eines Versagers
Geschrieben von: RolandF. - 29-09-2012, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

[Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6541 ]

Interessante Geschichte. Aber ich würde dich nicht als Versager bezeichnen. Trotz schwierigen Umständen hast du deinen Weg erkämpft. Es gibt schlimmere Geschichten, von Menschen die von ganz oben (reiche Kindheit, intakte Familien etc.) nach ganz unten abgestürzt sind, und damit meine ich GANZ unten, aber auch da muss man die Gründe genauer anschauen.
Ich wünsche dir alles Gute!

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  Mutti machen lassen und auch ruhig ignorieren
Geschrieben von: Tigerfisch - 27-09-2012, 23:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Leute,
es scheint mir wichtig zu sein die Mutti manchmal einfach machen zu lassen und sich nicht immer aufregen zu lassen, insbesondere wenn es alles nur per Mail oder Telefon oder beim Jugendamt von statten geht. Konzentriert Euch auf das Wesentliche. Tretet selber auf, präsentiert Euch und zeigt, "Das Wichtigste" ist das gemeinsame Kind und deswegen seid ihr genau jetzt da wo ihr seid z.B. beim Jugendamt. Was die Mutti sagt mag alles nicht wahr sein aber dennoch hat sie es gesagt und die einzige Chance ist es zu widerlegen indem Ihr auftretet und den Eindruck erzeugt, dass das was die Mutti sagt Blödsinn ist. Wenn das nicht funktioniert geht es sowieso vors Gericht aber bis dahin ist Ruhe die beste Waffe.

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  BGH Urteil zu Fremdbetreuung gesuch
Geschrieben von: Absurdistan - 26-09-2012, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Leute,
hab am Freitag eine Umgangsverhandlung. Meine Ex macht ne Fortbildung die jede 1. Woche im Monat stattfindet. Daher soll meine Tochter jetzt in der Zeit von einer Tagesmutter betreut werden. Ich habe angeboten in dieser Zeit mein Tochter zu betreuen was die KM ablehnt. Da dadurch mein jetziger Umgang verändert wird kommt es nun zu einer Anhörung wegen Umgang.
Habe gehört es gibt ein BGH Urteil das Betreuung durch den Umgangsberechtigten statt Fremdbetreuung vorzuziehen ist, wenn dies ernsthaft angeboten wird.
Möchte meinem Anwalt zuarbeiten und ihm dieses präsentieren. Hab es heute nicht gefunden und wäre dankbar wenn dieses jemand parat hat.
lg

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  Finnland - Umgangsvereitelung soll strafbar werden
Geschrieben von: Thomas Penttilä - 26-09-2012, 14:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

"Das Parlament ist selten einig". So der Überschrift in Helsingin Sanomat, der führenden Tageszeitung Finnlands.

Soeben hatte sich das finnische Parlament über zwei Gesetzesinitiativen beraten (13.09.2012).

Die erste Initiative, wonach trotz einer Umgangsregelung oder Umgangsurteil betriebene Umgangsvereitelung strafbar werden soll (bis zu 6 Monate Haft) wurde schon vor der Diskussion von 141 der 200 Abgeordneten unterschrieben. Die Initiative fand Unterstützung aus allen Fraktionen des Parlaments.

Auch die zweite Initaitive fand breite Unterstützung. Die vorsätzliche Entfremdung eines Elternteiles (PAS) soll künftig sanktioniert werden. Der Versuch einer Entfremdung soll zu erweiterten Umgangsrechten führen oder sogar die Übertragung der elterlichen Sorge an das entfremdete Elternteil resultieren.

Die Parlamentsabgeordneten fanden klare Worte. Hier einige Bemerkungen:
- "Vor dieser Initiative kannte ich das Phänomen "Entfremdung" überhaupt nicht. Nach alldem was ich darüber gehört habe, klingt es recht widerlich."
- "Ich bin bekennender Feminist. Diese beiden Initiativen unterstütze ich vorbehaltslos. Es geht hier nicht um Männer und Frauen, nicht um Väter und Mütter. Es geht um Kinder."

Das Parlament leitete die Initiativen weiter an das Rechtsausschuß, ohne Gegenstimmen.

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  WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
Geschrieben von: PolyTrauma - 26-09-2012, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Mein Fall:

Scheidungsurteil per 31.08.12 zugestellt am 12.09., keine Folgesachen anhängig.

Tochter, 12J, echtes WM seit 18 Monaten.
Der Weg zum WM führte über das Ausstreuen viele Zuckerbrotkrümel. Gelegentlicher Peitschenknall war auch zu vernehmen.

KV selbständig, nach Unfall tiefrote Zahlen, EV geleistet, Privatinsolvenz wird erwogen.

KM
€1883 netto
€86 Riester
€16 Zusatz-KV
€7 UnfallVers Kind
3x100km/Woche Anfahrt zur Arbeit (ICE/BahnCard50+3xWochenkarte) = €336
€50 angeblicher Mehrbedarf für teurere Wohnung

Kindergeld (€184) geht auf das Konto der KM.

Nachdem die KM, von meinem Kindergeldanteil je €42 für von ihr getätigte Ausgaben für unsere Tochter absetzte (07+08/2012), trat ich dem entgegen, worauf sie nachzahlte.

Auf die €92 KG für 09/2012 warte ich immernoch.

Beim Erteilen der Auskunft bzgl. Ihres Verdienstes "vergaß" sie Zinseinkünfte/Vermögen und vergünstigte Energielieferung ihres Arbeitgebers.

KM ist bisher bzgl. Informationsaustausch und Kinderklamotten überwiegend kooperativ, möchte aber die Hoheit über Einkäufe behalten und gibt deshalb nichts dazu. KiGeld auch nur zähneknirschend (s. o.).

Beim Mitgeben von Klamotten wird KM langsam nachlässig.

Soviel in Kurzform. Was meint Ihr dazu? Wie könnte/sollte man vorgehen?

Grüßle
Wolfgang


[Ergänzung]
Ähnliche Spirenzchen bzgl. überraschendem Aufrechnen hatte ich, nach nutzlosem Einsatz von Engelszungen, vor ein paar Monaten schonmal beantwortet, indem ich mit Rauschgoldengeltochter eine Woche Urlaub mit täglichen Reitstunden zelebrierte und KM, ebenfalls einfach so, die halbe Rechnung präsentierte.

In ihrer "Jeder-zahlt-gleich-egal-ob-er-kann-und-wie-er's-macht-Gerechtigkeit" zückte sie zähneknirschend ihr Portmonnaie, bat für die Zununft um vorherige Rücksprache und war fortan vorsichtiger.

Solche Aktionen sind halt kaum leistbar, und Waffen werden auch stumpf, wenn man zu oft dieselbe benutzt.
[/Ergänzung]

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  Ehegattenunterhalt....wie schützen???
Geschrieben von: Bernie - 26-09-2012, 08:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo ihr schlauen Köpfe,

bevor wir unsere Scheidung endlich einläuten brauchen wir mal wieder eure Hilfe und eure wertvollen Tipps, die uns bis jetzt immer geholfen haben.

Kurze Erklärung der Situation:


-2 Söhne aus einer vorherigen Beziehung
-mit nicole habe ich eine Tochter
- KU Verfahren läuft
- ich arbeitslos Rente beantragt bissel mehr als der SB bei Arbeitslosen als Einkommen
- Nicole ofizielles geändertes Teilezeitnettoeinkommen nach Abzug von Krankenversicherung und Rentenversicherung liegt bei 390€ netto. Sie hat jetzt noch ein Zweitstudium aufgenommen.


Nicole will ihr "Einkommen Wink " aber nicht dauerhaft so niedrig halten.

Bei der Konstellation ist mir klar das da mit Ehegattenunterhalt nix läuft. (Wir wollen auch keinen gegenseitigen Ehegattenunterhalt nur weiß ich ja nicht was die H(EXE) verlangen kann. Ob sie sich überhaupt in die Ehe bzw. Scheidung von Nicole und mir einmischen darf.
(Ihr wisst das die H(EXE) leider der Grund für unsere Scheidung ist.

Also wenn direkt nach der Scheidung nichts mit Ehegattenunterhalt ist was ist denn im Beispiel in 4 Jahren wenn Nicole ein Netto von 3000€ offiziell hätte. Könnte H(EXE) Auskünfte verlangen von Nicole? Könnte man mich drängen Ehegattenunterhalt zu verlangen?

Kann Nicole sich dagegen schützen?

*Eigentlich habe ich gedacht das wir durch Gütertrennung, Scheidung endlich Ruhe bekommen* Smile

Was ist wenn ich doch mal wieder arbeiten gehe und dann sagen wir mal zum Verständnis 1000€ verdiene und den geforderten Unterhalt zahle und Aufstocke. Kann das Jobcenter wieder an Nicole herantreten. Natürlich würde unsere Prinzessin dann bei Nicole wohnen. Die Wohnung bewohnen wir momentan noch zusammen bis ich dann ausziehe.
Wie kann Sie sich schützen. ?

*Mich nervt es schon das Nicole und ich uns wegen dieser H(EXE) scheiden lassen müssen aber ich möcht einfach das Nicole damit nichts mehr zu tun hat. Bei mir kann man ja nichts holen. Dank der wertvollen Tipps hier Smile*

Bernie

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