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  KM nötigt Kind zu Kontaktaufnahme während Umgang
Geschrieben von: GeckoMan - 10-10-2012, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

folgendes:
Kind ist 1 Woche der Ferien bei mir. Er teilt mir mit, dass er sich Di. per skype bei KM melden solle.
- Di. hat er nen Freund zur Übernachtung zu Besuch und deshalb keine Zeit für Chat.
- Di. : Er schreibt auf meine Anregung ne SMS (wollte nicht telefonieren)
- Fr. kriegt er durch ne andere Mutter ausgerichtet, dass KM "stinkig" sei, weil er sich Di. nicht gemeldet habe (wohl weibl. Solidarität)
- restl. Aufenthalt nun "gelaufen", da er sich nun Gedanken wegen "Donnerwetter" bei Heimkehr macht.

Da sich solche Dinge wiederholen, überlege ich KM mal Bescheid zu stossen. Ich habe KM bereits gebeten solche Sachen zu unterlassen. KM dreht die Sache nun so, dass ich ihm den Kontakt verbieten würde (was def. nicht der Fall ist)

Wie würdet ihr zukünftig verfahren?
Ich seh das nicht mehr ein, dass sie ihn zu Sachen verpflichtet und unser Umgang darunter leidet bzw. beeinträchtigt wird.

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  Auskunft nach § 1686 BGB
Geschrieben von: zwangszahler - 09-10-2012, 15:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Folgender Sachverhalt:

Ich teile mit meiner EX/KM das Sorgerecht, die Kinder leben bei der
KM.
Die Kinder wurden mir entfremdet d.h es besteht kein Kontakt.
Nun möchte ich aber wissen , wie die schulischen Leistungen meiner Kinder sind und habe die KM deshalb angeschrieben und Vorlage der
Zeugnisse verlangt.
Da sie meinem Ansinnen nicht nachkommen wird, nun meine Fragen.

1. Benötige ich einen Anwalt für die Einreichung einer Klage
2. Wie muß die Klageschrift beschaffen sein

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar

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  Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
Geschrieben von: ibu400 - 08-10-2012, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (94)

Hallo,

bevor ich wieder ein kleines Vermögen beim Anwalt ausgebe möchte ich hier mal nachfragen. Vielleicht kann mir ja einer helfen.

Jugendamt forderte zu Anfang 100% an Unterhaltszahlung - da dies meine Situation nicht zugelassen hat und das Jugendamt mehr als stur war zog ich vor Gericht - das Gericht hat dann entschieden das ich nur 50% an Unterhalt zahlen muss.

So jetzt nach 3 Jahren kommt erneut ein Schreiben vom Jugendamt. Ich muss jetzt alle Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen. Da ich seit 2 Jahren bei einem neuen Arbeitgeber bin und etwas mehr verdiene muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? und wenn ja für die letzten 2 Jahre? Letzter Satz im Schreiben ist "Gleichzeitig setzen wir Sie für die Zeit ab 01.09.2012 bezüglich des nach Bekanntwerden Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Unterhaltsanspruch in Verzug.

Ich möchte nicht wieder vor Gericht - hat mich beim letzten mal schon fast 3000 Euro gekostet - aber warum wollen die das nochmal überprüfen wenn ein Richter doch schon darüber entschieden hat?

Ich soll jetzt auch einen Ermittlungsbogen ausfüllen in dem ich alle Verdienste Konten usw. offenlegen muss. Muss ich das alles ausfüllen?

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  Bangladesch: Drei unterschiedliche Familienrechtssysteme
Geschrieben von: p__ - 08-10-2012, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Der Artikel ist "natürlich" wie üblich Frauen-sind-Opfer zentriert, aber nett ist die parallele Darstellung der drei unterschiedlichen Familienrechtssysteme in Bangladesch. Je nach Religion ein Anderes und zwar grundverschieden:
http://www.hrw.org/de/news/2012/09/17/ba...ter-frauen

Was machen da eigentlich Buddhisten? Bahai? Juden? Atheisten? Religionen bestimmen lassen?

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  Erziehungsfähigkeit
Geschrieben von: Austriake - 08-10-2012, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

meine Exe macht ja auf der Psycho-Schiene. Das heißt, sie ist wegen Trennung / Scheidung und dem in diesem Zusammenhang von mir veranstalteten Psychoterror (?? Ich tue gar nichts, ich lebe wieder in einer neuen Beziehung und zahle pünktlich jeden Monat TU und KU wie ausgeurteilt, ansonsten lasse ich Exe in Ruhe) für immer und ewig nie wieder nicht arbeitsfähig- und strebt deshalb einen lebenslänglichen nachehelichen Unterhalt von mir an.

Begründet wird dies a) durch das Gutachten eines Arbeitsmediziners, der ihr bescheinigt hat, dass ihr nichts fehlt- ausser, dass sie wohl schlechte Laune hat wegen Trennung/Scheidung und Anfang nächsten Jahres wieder voll arbeiten könnte und b) durch eine Stellungnahme des sie behandelnden Psychotherapeuten zu diesem Gutachten. Er meint, der Gutachter hätte etwas sorgfältiger arbeiten können. Sonst nichts.

Parallel hat Exe das alleinige Sorgerecht für den Jüngsten (16 J.) beantragt; das war schon im Mai diesen Jahres; bisher ist vom Gericht noch nichts gekommen und keine Entscheidung hierzu vom FamGericht gefällt.
Wäre es ratsam, das Jugendamt von dem psychischen Zustand der Exe zu informieren? Ist Exe überhaupt noch erziehungsfähig, wenn so schwer "psychisch angeschlagen?", dass sie nie wieder was arbeiten wird können, Probleme hat ihren Haushalt überhaupt zu bewältigen etc. pp.? Ihr Psychotherapeut spricht ausdrücklich von einer Persönlichkeitsstörung.

Ich bin da jetzt ein wenig in der Zwickmühle. Beweise ich ihr, dass sie tatsächlich bekloppt ist, dann nehme ich ihr das Sorgerecht für den Jungen- handle mir aber dafür lebenslängliche Alimentation der faulen S.. ein.

Was tut man in so einem Fall? Dem Jugendamt die Unterlagen schicken und abwarten, ob die von sich aus was unternehmen? Immerhin muss dann der Sachbearbeiter des Jugendamts entscheiden, ob er (mit seinem Wissensstand) das Kind in der Obhut einer psychisch kranken Person belässt oder das Kind eher zum Vater gibt, der in geordneten Verhältnissen lebt usw.

Austriake

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  "Im Zweifel für den Angeklagten" in welchen Ländern wird es noch praktiziert?
Geschrieben von: markus - 06-10-2012, 11:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

"Im Zweifel für den Angeklagten" in welchen Ländern wird es noch praktiziert?
Und warum gilt das nicht in Deutschland?

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  Diskussion zu: Von einem, der immer wieder aufstand, ...
Geschrieben von: PolyTrauma - 05-10-2012, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6560

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  KU bei HartzIV-Muddis
Geschrieben von: mischka - 05-10-2012, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

So ihr Lieben,

ich stehe zur Zeit vor massiven Veränderungen mein Einkommen betreffend. Hatte ich bisher nichtmal den Selbstbehalt, werde ich demnächst um die 3.000€ brutto verdienen (vielleicht auch mehr). Cool

Nun rechne ich natürlich hin und her, wie sich das mit dem Kindesunterhalt entwickelt. Ich hab zwei Kids von zwei HartzIV-Muddis. Ein Kind bekommt noch UVG, das andere ist zu alt dafür.

Die UVK hat mir mehrfach schon bestätigt, dass ich Ihnen keine Auskunft schulde, wenn ich die 133€ Unterhalt zahle, die sie auch als UVG zahlen. Soweit, so gut, ich werd also mindestens 133€ zahlen.

Nun aber meine Frage: die Unterhaltsansprüche gehen ja bei HartzIV auf die ArGe über (gemäß §33 SGB II). Ist es möglich, jetzt an beide Kids nur die 133€ zu zahlen (indem ich zum Beispiel eine Vereinbarung mit den Müttern schliesse), oder wird die ArGe mich dann auf Unterhalt nach DDT verklagen?

Die Mütter werden mich nicht verklagen, da sie ja von dem Unterhalt nichts haben - egal ob ich 100 oder 1000 Euro KU zahle, es wird ihnen zu 100% vom HartzIV abgezogen...

Ich meine, es macht einen erheblichen Unterschied, ob ich in Summe 266€ oder nach DDT fast 600€ zahle.

Danke Euch.

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  Die Spiele sind eröffnet! Mortituri te salutant!
Geschrieben von: PolyTrauma - 04-10-2012, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Heutige Notiz von KM (zur Unterschrift bis morgen):

Zitat:Hallo Exerich.
Anbei ein Textentwurf für Frau Steuerberater. Du kannst ihn noch ggf ändern, bitte ausdrucken, unterschreiben und mir an die Arbeit mailen. Ich gebe das Schreiben dann mit meinen Unterlagen bei Frau Steueberater ab.
Gruß Exe

Exerich
Traumaring 66
12345 Deppenhausen

Buchhaltung Erbsenzähl
Frau Steuerberater
K.-Zuse-Allee 99
12346 Stadtabakus

Deppenhausen, 04.10.2012

Einkommensteuererklärung 2011 - Zusammenveranlagung: Kostenübernahme

Sehr geehrte Steuertuss.
Für das Jahr 2011 möchte ich bezogen auf die Einkommensteuer wie bisher mit KM zusammenveranlagt werden.
Die Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung entstehen, übernehme ich voll umfänglich. Ich bin quasi der Auftraggeber.

Mit freundlichen Grüßen


(Exerich)

Meine Erwiderung:
Zitat:Hallo Exilein,
hierzu mein Entwurf.
Gruß 
Ex


Exerich
Traumaring 66
12345 Deppenhausen

Buchhaltung Erbsenzähl
Frau Steuerberater
K.-Zuse-Allee 99
12346 Stadtabakus

Deppenhausen, 04.10.2012

Einkommensteuererklärung 2011 - Zusammenveranlagung: Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau Steuertuss,

für das Jahr 2011 möchte ich bezogen auf die Einkommensteuer wie bisher mit meiner damaligen Frau (KM) zusammenveranlagt werden.

Sie stimmt der Zusammenveranlagung zu, möchte aber für die Kosten der Steuererklärung nicht gesamtschuldnerisch eintreten, sondern hälftig.

Die anteiligen Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung entstehen, bitte ich Sie daher, KM und mir im Sinne separater Aufträge getrennt in Rechnung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen


(KV).           (KM)


Was meint Ihr?

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  Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen?
Geschrieben von: markus - 04-10-2012, 01:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Ich habe bereits andere konkrete Beiträge zu diesem Thema gelesen. z.B Altersvorsorge anrechnung....
Mich interessiert aber, welche Verbindlichkeiten oder Kosten kann man vor dem Unterhalt in Abzug bringen?

Beispiele:
1.) Reisekosten die beim ausüben vom Umgangsrechts mit dem Kind entstehen ?
2.) Irgendwelche zusatz Versicherungen z.b Zahnersatz?
3.) Anwaltshonorare?
.............

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