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  Familiengericht anrufen?
Geschrieben von: serie-x - 21-09-2012, 09:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo zusammen,

nachdem ich hier schon seit einiger Zeit lese, habe ich mich jetzt dazu entschlossen mich anzumelden.

Es kann sein, dass meine Ausführungen ein wenig "quer" sind. Ich schreibe mir erstmal alles von der Seele.

Eins vorweg, dieses Forum hat mir, seit meine (Noch-)Frau mir eröffnet hat, dass sie sich trennen möchte, wertvolle Tips gegeben.
So gute Tips, dass ich derzeit in einer besseren Position bin, als sie, vor allem, da ich zu den 2% der Männer gehöre, wo die Frau Unterhaltspflichtig ist.

Jetzt aber zu meinem Problem.

Die Anwältin meiner Frau spielt wohl auf Zeit, da die angeforderten Unterlagen nur tröpfchenweise eintrudeln.
Erst liegen nicht alle Unterlagen vor, dann hat sie erstmal 2 Wochen Urlaub, die Bank hat dann immer noch nicht die Unterlagen übersandt usw. usw.
Dazu kommt, dass sie bisher wohl nicht bereit ist, alles (!) offen zu legen. Erst wenn ich meinen Anwalt anstupse, dass immer noch was fehlt, und er dies einfordert, kommt was.
Anmerken muss ich, dass ich nachdem meine Noch Frau mir gesagt hat, sie will sich trennen und sie hätte einen neuen, über Nacht alle Unterlagen von ihr kopiert habe.Angel

Zwischenzeitlich bietet ihre Anwältin an, in einer 4-er Runde alle anstehenden Probleme die mit der Trennung / Scheidung anstehen, "einvernehmlich" zu lösen.
Und das Thema Kinderunterhalt müsse dabei auch thematisiert werden, da das Kindergeld für die Kosten nicht ausreichen würde (sie hat das gesamte Kindergeld)
Dazu muss ich anmerken, das meine Kinder 13 und 16 Jahre alt sind, und von sich aus das Wechselmodell eingefordert haben, und dies bisher sehr gut läuft. Von der Seite meiner Kinder und mir.
Eine Elternvereinbarung existiert nicht, da sie von ihr abgelehnt wurde.
Ich trage derzeit alle anfallenden Kosten, in der Woche wo die Kinder bei mir sind, von Kleidung über Schule usw.. Jetzt will sie mir die Kosten in Rechnung stellen, in der Zeit, wo die Kinder bei ihr sind.

Hier mal das bereinigte Netto, damit ihr die Differenz seht, um die es geht:

1061,84 EUR Ehemann (selbstständige Tätigkeit, Durchschnitt Bilanzen der letzten 3 Jahre)

2620,14 EUR Ehefrau (abhängige Tätigkeit, inkl. Kapitalerträge, Wohnwertvorteil, geldwerten Vorteil, Mieteinnahmen)


Da ich mittlerweile mit den Nerven am Ende bin, mit diesem ständigen hin und her, überlege ich, von meiner Seite aus das Gericht anzurufen, um alles klären zu lassen. Schließlich kostet jeder Brief vom Anwalt auch gutes Geld.
Es gäbe ja dann einen Termin, bis wohin sie alles offenlegen muss, und mit den Kosten der Kinder würde es ja dann auch "richterlich" geklärt werden.

Was meint Ihr, soll ich vor Gericht oder besser nicht?

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  Mann im Entsorgungsprozess: Wie aufwecken?
Geschrieben von: PolyTrauma - 21-09-2012, 03:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leute,

an dieser Stelle vorab ein ganz dickes Lob, Respekt und meinen Dank für dieses schonungslos ehrliche und direkte Forum.

Ich lese schon eine ganze Weile hier mit und habe, nicht zuletzt weil Ihr hier ohne Weichspüler direkt auf den Punkt kommt, in so mancherlei Hinsicht gerade noch die Kurve gekriegt.

So ganz ist die Sache bei mir noch nicht ausgestanden, doch dafür werde ich unter "Meine Geschichte" einen extra Thread aufmachen.

Heute schreibe ich, weil ich gestern im Nachbarforum (vatersein) den Thread eines in Entsorgung befindlichen Vaters las, der ungeachtet der wertvollen Tipps, die er von den Leuten dort bekam, einfach nicht aufwachen wollte, seit März(!) immer wieder hin- und wieder zurückruderte, während seine Entsorgerin eiskalt und zielstrebig vollendete Tatsachen schaffte.

"Also wirklich!", dachte ich mir, selbst noch ein Trennungsfrischling, doch beseelt vom Zorne des Gerechten und inspiriert durch die Geschichte des bumbui, "Dieser arme Mann muss doch aufzuwecken sein!" und fing an, zu schreiben:

Zitat:Moin R,

meiner Meinung nach wird Deine hExe sich nie im Leben, egal ob es das Haus betrifft, Unterhalt, die Kinder oder sonstwas, auf irgendeine verbindliche  Vereinbarung einlassen, die ihren Handlungsspielraum in Zukunft auch nur ansatzweise begrenzen könnte.

Ihr seid jetzt Gegner, und alles, aber auch wirklich alles, was Euch in der Vergangenheit mal miteinander verbunden hatte, ist definitiv Geschichte und für gegenwärtige und zukünftige Handlungen absolut irrelevant!

- Sie hat ein gottgegebenes Recht, ohne irgendwelche Einschränkungen glücklich zu werden!
- Dazu gehört insbesondere auch, dass sie zukünftig, wie sie gerade Lust hat, (a)Vollzeit, (b)halbtags oder ©gar nicht arbeitet.
- Es ist ihr gutes Recht, dass sie (a)den Lohn für die Schufterei zu 100% für sich behalten darf, (b)in Ruhe gelassen wird oder ©von Dir finanziell unterstützt wird.
- Die Evolution gibt ihr ein natürliches und alleiniges Recht auf die Kinder, und Du als Miterzeuger bist in der Verantwortung, das finanziell abzusichern.
- Insbesondere hat sie auch ein Anrecht auf ein unbeschwertes und heiles Familienleben mit einem Partner ihrer Wahl, und es ist absolut selbstverständlich, dass Du ihr schönes neues heiles Familienleben förderst, indem Du ihren neuen St...er und Vater Deiner Kinder von finanzieller Mitverantwortung freistellst und nicht durch eigenmächtige Mitbestimmungshandlungen bzgl. der Kinder störst.
- Ihr neues Leben hat stattzufinden an einem Ort ihrer Wahl und sollte sie Dir, weil sie einfach zu gut ist für diese Welt, schweren Herzens Umgang mit Ihren Kinder gestatten, hast Du den finanziellen und organisatorischen Aufwand für diesen Umgang alleine zu tragen.
- An diese ihre unveräußerlichen Grundrechte glaubt sie wirklich, und jegliche verbrannte Erde, die sie in reinster Notwehr hinterlässt, um diese zu realisieren, hast Du durch Dein Verhalten zu verantworten.
- Die staatlichen Regelungen bestärken und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer o. g. "Rechte", soweit irgend möglich.
- Und NEIN! Sie handelt NICHT rücksichtslos und unverantwortlich! SIE HANDELT SELBSTBESTIMMT!

Sie weiß das schon lange, und je eher Du das begreifst, für Dich verinnerlichst und auch konsequent so handelst, desto besser für Dich.

In der Praxis heißt das:
- Man behandelt Freunde nicht wie Geliebte!
- Man behandelt Kumpels nicht wie beste Freunde!
- Man behandelt Geschäftspartner und Gegner nicht wie Kumpels!
- Man verhandelt nicht wohlwollend mit Feinden!

Deine Ex hat schon lange vor der Trennung den Weg von der Geliebten zum Kumpel oder Geschäftspartner zurückgelegt. Mit den Uneinigkeiten im Zuge der Trennung seid Ihr Gegner geworden, in Teilbereichen vielleicht auch Gerade-noch-Geschäftspartner.

Du hast ein absolut VITALES Interesse daran, dass aus Gegnern keine Feinde werden!

Solange ihr noch wenigstens gelegentlich normal miteinander redet, sehe zu, dass Ihr schonmal die Dinge für Dich positiv miteinander regelt, bei denen Deiner Ex, wenn sie Dir entgegenkommt, keine oder nur minimale Nachteile
entstehen, wo für sie der Aufwand beim Durchsetzen größer wäre, als der Nutzen.

Es gibt sicherlich Dinge, die ihr wichtig sind, und die Dich nichts kosten. Das sind für Dich willkommene Tauschobjekte.

Geht bei Verhandlungen nicht zu sehr ins Detail. Wenn Ihr Euch z. B. einig seid, dass sie Euren Kindern nicht den Vater wegnehmen will, dann haltet das auch klar und eindeutig fest, z. B. indem Ihr Euch hinsetzt und jeder für sich seine eigene oder Ihr zusammen eine gemeinsame Liste mit Stichpunkten macht, worüber Ihr Euch nicht streiten wollt. Diese Liste erhält jeder von Euch als Gedächtnisstütze. Macht sie das nicht mit, dann schreibst Du eben Deine eigene Liste nur für Dich. Rechtlich gesehen hat das sowieso keine Relevanz. Es geht vielmehr darum, dass sie ihre und Deine Aussagen nicht vergisst und irgendwann einmal sagt: "Du hast aber..." oder "Ich habe nie..."

Wenn sie keine ganz Primitive ist (auch das gibt's) gilt: Auch sie möchte nicht jeden Morgen das Gesicht einer fiesen Schurkin im Spiegel sehen.

Je weniger sie "vergessen", sich schönreden, rationalisieren kann, umso besser. Das setzt ihr auf moralischer Ebene Grenzen, die sie bei passender Gelegenheit möglicherweise zu echten Zugeständnissen bewegen.

Achte peinlichst genau darauf, ihr immer freundlich und sachlich korrekt gegenüberzutreten. Gib ihr keinen Anlass, für sich selbst und für Dritte ein Feindbild aufzubauen.

Präsentiere Dich ihr nicht als Opfer oder leichte Beute, sondern als geradlinig handelnder Verhandlungspartner, der weiß, was er will. Die privat persönliche Ebene ist gestorben! Es gibt nur noch die Sachliche!

Drohe nicht mit irgendwas im Sinne von "Wenn Du, ... dann...", sondern beantworte grobes Fehlverhalten konsequent mit (angemessenen) Sanktionen.

Gleichzeitig bereitest Du Dich still und heimlich auf einen möglichen Krieg vor. Teile z. B. Schule und Meldebehörde schriftlich mit, dass Du einer einseitigen Ummeldung der Kinder seitens Deiner Ex bereits jetzt widersprichst. Sieh zu, dass Du Deine Tilgungsraten für die Hütte aussetzt, denn das Geld ist so oder so pfutsch. Wechsele sofort in die ungünstigere Steuerklasse, denn mögliche Unterhaltsforderungen Deiner Ex werden sonst zu hoch berechnet. Streiche die Ex als Bezugsberechtigte aus Testament, Lebensversicherung, usw.

Bezahle nicht alleine irgendwelche Ressourcen, die sie mitnutzt: Ab sofort zahlt sie die Hälfte an Strom, Heizung, GEZ, Versicherungen, Internet Flat.

Festnetztelefon 50:50, wenn Flatrate (Servicenummern sperren lassen) oder ganz kündigen bzw. ausgehende Anrufe komplett sperren lassen, wenn an Internet gekoppelt (stressfrei; es gibt Handys). Telefon nach Einzelverbindungen abrechnen gibt nur Stress/Streitpotenzial.

Keine teuren Reparaturen am einzigen Auto (oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen), das später evtl. ihr zugesprochen wird.

Gönne Dir etwas. Neuer Fernseher (sie kriegt den alten), vernünftige Klamotten, Fitness Studio, mit Freunden schick Essen, ... Das Geld zieht sie Dir eh aus der Tasche, also investiere in Dein Wohlbefinden und behalte nur 'n Bisschen für Anwalt & Co über.

Sollte sie ausziehen und die Kinder einfach so mitnehmen, antworte SOFORT mit einer Strafanzeige wegen Kindesentziehung und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung des vorläufigen alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Die Kinder wohnen, wo sie immer gewohnt haben, und wenn sie das ändern möchte, dann hat sie auch zu klagen und nicht Du.

Wenn später dann der Lebensmittelpunkt der Kinder gerichtlich abgesegnet bei ihr ist und sie den Umgang erschwert oder boykottiert, dann und nur dann macht eine Umgangsklage aus Deiner Sicht Sinn.

Gruß
Briese

Er schrieb zurück, er sei jetzt wach und dass es schade sei, dass ich so spät schreibe, da er jetzt schon vieles vor den Baum gefahren habe.


Als ich meinen Beitrag dann ein paar Stunden später nochmal durchlas fiel mir neben ein paar Rechtschreibfehlern auf, dass die geschriebenen Zeilen, obwohl gezielt für diesen unglücklichen Vater geschrieben, ohne jede Änderung auf gefühlte 99,9% der Entsorgungsgeschichten passt, die ich bisher hier und anderswo lesen "durfte".

"Erschreckend!", dachte ich mir, "Ist die deutsche oder gar weltweite Weiblichkeit wirklich so gestrickt?"

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob das Lesen all der traurigen Geschichten mein Frauenbild verzerrt, oder ob ich jetzt einfach nur klar sehe.

Vielleicht wächst die Spezies Frau ja hier einfach nur im falschen Biotop auf. Die Aga-Kröte kann ja auch nichts dafür, dass gedankenlose Menschen sie nach Australien verfrachtet haben.

Eure Gedanken zu dieser Thematik würden mich interessieren, ebenso Eure Meinungen zu meinem obigen Beitrag. Was wäre zu ergänzen, relativieren oder korrigieren?

Grüßle

Wolfgang


..., der sich an seinem erkämpften und seit 18 Monaten gelebten Wechselmodell erfreut.

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  Unterhaltsberechnung gem Urteil XII ZR 66/10
Geschrieben von: Telepapi - 20-09-2012, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Liebe Freunde des gepflegten Trennungsverfahrens,

ich habe soeben die Suchfunktion aktiviert und im internationalen Forum etwas zu diesem Aktenzeichen gefunden, allerdings ist mir noch nicht recht bekannt was es mit dem Urteil auf sich hat und vor allem weshalb dies nicht rückwirkend gelten sollte..bin ich etwa wieder zu Recht geschröpft worden (Freiwillige Zuwendung und so ein B***S***?)

In meinem Fall sieht meine Beurkundung wie folgt aus:

Ursprünglich tituliert: 114% des damaligen Regelsatzes - da dachte ich mir, super den Titel unterschreibe ich, sind ja nur maximal 300 Euro in der vorletzten Stufe.

Dann wurde die Rechtsprechung geändert und ich wurde zu 106,5% (= 362 Euro) des Mindestunterhaltes (welcher an sich schon höher war..man erinnere sich) verdonnert.

Da sage ich noch, daß mir das sehr hoch erscheine und ich gerne bereit wäre hier über eine moderate Erhöhung zu diskutieren.

--> Spruch des JA: Sein se froh, daß se nicht auch hier 114% zahlen müssen, det ham se nämlich unterschrieben.

Hab ich nicht, aber mit Aschlöscher diskutiere ich nicht (Regelsatz und Mindestunterhalt sind zwei verschiedene paar Schuhe).


Jetzt dann das Urteil, welches auf eine ungerechtfertigte Abzocke gegen mich hinweist.

--> Spruch des JA: Da kriegt die Mutter nur noch 346 Euro (102,70%)

Spruch des Tele: Nicht die Mutter kriegt 346 Euro, sondern das Kind, aber das haben Sie schon immer verwechselt, wahrscheinlich ist es dasselbe für Sie ob das Kind neue Schuhe bekommt oder die Mutter eine neue Kippenmarke.

Naja, soll nicht polemisch werden sagt der da, das brächte uns ja nicht weiter - darauf ich: Scheiß was drauf, ihr habt eh alles kaputtgemacht was mit diesem Kind zu tun hat, Verbrecherbande.


Nun hat also Verbrecherbande ab dem 01.01.2010 362 Euro bekommen für die Mutter, das ist eine Differenz von

ca. 300 Euro, welche mir die Verbrecherbande weggenommen und der Mutter zugesteckt hat.

Widerrechtlich und mit einer großen Schnauze noch dazu.

Was soll man da noch sagen..machen kann man nichts, oder?

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  § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
Geschrieben von: wasnun - 18-09-2012, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo, bin in der Suche im Internet auf das Froum gestoßen.
Zu mir.
Wir sind nicht verheiratet, haben zwei Kinder (3 und 7) und das gemeinsame Sorgerecht. In unmittelbarer zeit steht der Gereichtstermin (von Ihr ineziert) zu Klärung des Besuchs - Aufenthaltsrecht der Kinder an. Wir konnten uns vor dem JA nicht einigen.
Meine Frage, die Kinder sollen das bekomem was Ihnen zusteht. Mit dem einen Kind habe ich seit der Geburt sehr viel Zeit verbracht und möchte hier, dass wir nach dem Pendelverfahren ,also hälfte- hälfte der Betreung verfahren. Ich kümmere mich wirklich intensiv und hingebungsvoll um die Freizeit und Abendengestakltung (gute Nacht Programm etc. jeden Abend) des Sohnes. Gut, ich wünsche mir, dass die Betreuungszeit halbiert wird. Das Kind soll möglichst das Erleben, wie es vorher war. Aber die Mutter lehnt es wehement ab. Was sind die Kriterien dafür, dass ich vor Greicht gute Chancen habe dies durchzubekommen?
Es gibt keine Argumente (Vater auf Entzug...selten da...Misshandlungen etc. ) Worauf muss ich achten.

Und, die Mutter macht mir das Leben schwer in Bezug auf die Kindesunterhaltszahlungen. Ich zahle alles, was den Kindern. zb. nach Düsseldorfer Tabelle -bereinigtes Einkommen zusteht. Jedoch habe ich gelesen, dass es da ein Passus gibt der, wenn die Mutter das doppelte vom Kindesunterhalt verdient, dann kann Sie daran beteidigt werden. Wie kann ich das genau interpretieren ? Beispiel Ich zahle 560 Euro und Sie verdient im Netto 1500 Euro, kann ich da etwas gelten machen. Ich möchte nichts kürzen, nur um die Forderungen - Ball etwas bei Ihr flach halten.

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  KU, Einkommen der KM wesentlich höher...
Geschrieben von: Skipper - 18-09-2012, 12:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.

Problemstellung:
- Vater unterhaltspflichtig, tituliert
- Mutter betreuend, Beistand

Vater aufgrund KU und Umgangskosten bedürftig.
Mutter erwirtschaftet erheblich höheres Einkommen (Faktor >3).

Wie vorgehen, um Mutter am Barunterhalt zu beteiligen?
Ist der von der Mutter beauftragte Beistand auf Hinweis zu 'ergebnisoffenen' Ermittlungen verpflichtet, welche Auskunftsansprüche
hat der Vater gegen Mutter bzw Beistand?

(Betrifft mich nicht, ich frage für einen Freund)

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  Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen
Geschrieben von: i-wahn - 18-09-2012, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.

Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."

Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.

Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?

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  Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
Geschrieben von: papan - 17-09-2012, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe mir kann geholfen werden.

Heute ist ein Mahnbescheid für Unterhalt meinen 8 Jährigen Sohn über 2500,- euro angetroffen und nun weiss ich nicht recht wie ich damit umgehen soll.

Ich bekomme ALG2 und habe keinen Nebenverdienst, weil ich depressionen habe und nicht arbeiten kann.
Einen Unterhaltstitel habe ich bisher noch nicht untershcrieben. Als die ersten Forderungen angekommen sind, habe ich mich um einen Arbeitsplatz bemüht, aber ohne Erfolg und es auch beim JA vorgelegt.

Nun kann ich monatlich von ALG2 keine 180,-€ aufbringen.
Weiss gerade nicht wie ich aus diesen Kreislauf rauskomme.
Nachdem ich gelesen hatte wie langwierig und noch ohne Erfolg die meisten Unterhaltsschuldner es haben, weiß ich nicht ob ich es psychisch durchhalten kann.
Vielleicht lassen die sich auf 20,- euro monatlich ein, was meint Ihr wie man ohne große Gehirnschaden rauskommen kann.

Danke im vorraus,

papan

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  Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel
Geschrieben von: Nappo - 17-09-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich habe eine wichtige Frage !

Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?

Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?

Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?

Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!

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  Hasenfuss und Folgen
Geschrieben von: Pennfred - 17-09-2012, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (233)

Hallo zusammen,

ich habe meinen Hasenfuss gemacht und die Zahlung an die Ex eingestellt. Nach 10 Tagen hat sich Ihr Anwalt bei meinem gemeldet und sofortige Zwangsvollstreckung angedroht sowie Strafantrag.
Wuerde mich mal interessieren wie das mit dem Strafantrag in Frankreich, Deutschland und dem Rest der Welt ist. Ich habe ja Europa verlassen und meine zurueckgebliebenen Konten sind im Minus, also da gibt es nichts zu holen.
Ich halt Euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Gruss

Pennfred

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  Titulierung - zeitlich begrenzt auf 5 Jahre - dynamisch 128%
Geschrieben von: Tigerfisch - 15-09-2012, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

habe dem JA einen Titel angeboten über 5 Jahre, dynamisch auf 128%. JA Frau ist einverstanden und sagt wenn meine Exe zustimmt ist alles easy. Was meint Ihr, die JA Frau bereitet die Urkunde jetzt so wie vorgeschlagen vor und ich soll dann unterschreiben. Danach wird die JA Frau den Titel mit der Exe besprechen und wenn die Exe einverstanden ist, ist der Titel angenommen. Soll ich unterschreiben?

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