Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.624
» Neuestes Mitglied: Richardzer
» Foren-Themen: 7.895
» Foren-Beiträge: 146.876

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Marcus
Vor 4 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
Vor 6 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 9 Stunden
» Antworten: 51
» Ansichten: 3.322
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 450
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-04-2024, 17:23
» Antworten: 74
» Ansichten: 56.158
Rumänien i.S. Eltern-Kind...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
16-04-2024, 09:30
» Antworten: 0
» Ansichten: 118
Verantwortungsgemeinschaf...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-04-2024, 14:41
» Antworten: 12
» Ansichten: 936
Mitteilung über den Eintr...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Leutnant Dino
12-04-2024, 08:35
» Antworten: 16
» Ansichten: 790
JA Titel + Ausbildung
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
11-04-2024, 14:40
» Antworten: 1
» Ansichten: 183
Mutter pfändet 5000€ hat ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
10-04-2024, 23:23
» Antworten: 2
» Ansichten: 209

 
  Unterhaltsberechnung gem Urteil XII ZR 66/10
Geschrieben von: Telepapi - 20-09-2012, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Liebe Freunde des gepflegten Trennungsverfahrens,

ich habe soeben die Suchfunktion aktiviert und im internationalen Forum etwas zu diesem Aktenzeichen gefunden, allerdings ist mir noch nicht recht bekannt was es mit dem Urteil auf sich hat und vor allem weshalb dies nicht rückwirkend gelten sollte..bin ich etwa wieder zu Recht geschröpft worden (Freiwillige Zuwendung und so ein B***S***?)

In meinem Fall sieht meine Beurkundung wie folgt aus:

Ursprünglich tituliert: 114% des damaligen Regelsatzes - da dachte ich mir, super den Titel unterschreibe ich, sind ja nur maximal 300 Euro in der vorletzten Stufe.

Dann wurde die Rechtsprechung geändert und ich wurde zu 106,5% (= 362 Euro) des Mindestunterhaltes (welcher an sich schon höher war..man erinnere sich) verdonnert.

Da sage ich noch, daß mir das sehr hoch erscheine und ich gerne bereit wäre hier über eine moderate Erhöhung zu diskutieren.

--> Spruch des JA: Sein se froh, daß se nicht auch hier 114% zahlen müssen, det ham se nämlich unterschrieben.

Hab ich nicht, aber mit Aschlöscher diskutiere ich nicht (Regelsatz und Mindestunterhalt sind zwei verschiedene paar Schuhe).


Jetzt dann das Urteil, welches auf eine ungerechtfertigte Abzocke gegen mich hinweist.

--> Spruch des JA: Da kriegt die Mutter nur noch 346 Euro (102,70%)

Spruch des Tele: Nicht die Mutter kriegt 346 Euro, sondern das Kind, aber das haben Sie schon immer verwechselt, wahrscheinlich ist es dasselbe für Sie ob das Kind neue Schuhe bekommt oder die Mutter eine neue Kippenmarke.

Naja, soll nicht polemisch werden sagt der da, das brächte uns ja nicht weiter - darauf ich: Scheiß was drauf, ihr habt eh alles kaputtgemacht was mit diesem Kind zu tun hat, Verbrecherbande.


Nun hat also Verbrecherbande ab dem 01.01.2010 362 Euro bekommen für die Mutter, das ist eine Differenz von

ca. 300 Euro, welche mir die Verbrecherbande weggenommen und der Mutter zugesteckt hat.

Widerrechtlich und mit einer großen Schnauze noch dazu.

Was soll man da noch sagen..machen kann man nichts, oder?

Drucke diesen Beitrag

  § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
Geschrieben von: wasnun - 18-09-2012, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo, bin in der Suche im Internet auf das Froum gestoßen.
Zu mir.
Wir sind nicht verheiratet, haben zwei Kinder (3 und 7) und das gemeinsame Sorgerecht. In unmittelbarer zeit steht der Gereichtstermin (von Ihr ineziert) zu Klärung des Besuchs - Aufenthaltsrecht der Kinder an. Wir konnten uns vor dem JA nicht einigen.
Meine Frage, die Kinder sollen das bekomem was Ihnen zusteht. Mit dem einen Kind habe ich seit der Geburt sehr viel Zeit verbracht und möchte hier, dass wir nach dem Pendelverfahren ,also hälfte- hälfte der Betreung verfahren. Ich kümmere mich wirklich intensiv und hingebungsvoll um die Freizeit und Abendengestakltung (gute Nacht Programm etc. jeden Abend) des Sohnes. Gut, ich wünsche mir, dass die Betreuungszeit halbiert wird. Das Kind soll möglichst das Erleben, wie es vorher war. Aber die Mutter lehnt es wehement ab. Was sind die Kriterien dafür, dass ich vor Greicht gute Chancen habe dies durchzubekommen?
Es gibt keine Argumente (Vater auf Entzug...selten da...Misshandlungen etc. ) Worauf muss ich achten.

Und, die Mutter macht mir das Leben schwer in Bezug auf die Kindesunterhaltszahlungen. Ich zahle alles, was den Kindern. zb. nach Düsseldorfer Tabelle -bereinigtes Einkommen zusteht. Jedoch habe ich gelesen, dass es da ein Passus gibt der, wenn die Mutter das doppelte vom Kindesunterhalt verdient, dann kann Sie daran beteidigt werden. Wie kann ich das genau interpretieren ? Beispiel Ich zahle 560 Euro und Sie verdient im Netto 1500 Euro, kann ich da etwas gelten machen. Ich möchte nichts kürzen, nur um die Forderungen - Ball etwas bei Ihr flach halten.

Drucke diesen Beitrag

  KU, Einkommen der KM wesentlich höher...
Geschrieben von: Skipper - 18-09-2012, 12:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.

Problemstellung:
- Vater unterhaltspflichtig, tituliert
- Mutter betreuend, Beistand

Vater aufgrund KU und Umgangskosten bedürftig.
Mutter erwirtschaftet erheblich höheres Einkommen (Faktor >3).

Wie vorgehen, um Mutter am Barunterhalt zu beteiligen?
Ist der von der Mutter beauftragte Beistand auf Hinweis zu 'ergebnisoffenen' Ermittlungen verpflichtet, welche Auskunftsansprüche
hat der Vater gegen Mutter bzw Beistand?

(Betrifft mich nicht, ich frage für einen Freund)

Drucke diesen Beitrag

  Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen
Geschrieben von: i-wahn - 18-09-2012, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.

Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."

Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.

Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?

Drucke diesen Beitrag

  Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
Geschrieben von: papan - 17-09-2012, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe mir kann geholfen werden.

Heute ist ein Mahnbescheid für Unterhalt meinen 8 Jährigen Sohn über 2500,- euro angetroffen und nun weiss ich nicht recht wie ich damit umgehen soll.

Ich bekomme ALG2 und habe keinen Nebenverdienst, weil ich depressionen habe und nicht arbeiten kann.
Einen Unterhaltstitel habe ich bisher noch nicht untershcrieben. Als die ersten Forderungen angekommen sind, habe ich mich um einen Arbeitsplatz bemüht, aber ohne Erfolg und es auch beim JA vorgelegt.

Nun kann ich monatlich von ALG2 keine 180,-€ aufbringen.
Weiss gerade nicht wie ich aus diesen Kreislauf rauskomme.
Nachdem ich gelesen hatte wie langwierig und noch ohne Erfolg die meisten Unterhaltsschuldner es haben, weiß ich nicht ob ich es psychisch durchhalten kann.
Vielleicht lassen die sich auf 20,- euro monatlich ein, was meint Ihr wie man ohne große Gehirnschaden rauskommen kann.

Danke im vorraus,

papan

Drucke diesen Beitrag

  Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel
Geschrieben von: Nappo - 17-09-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich habe eine wichtige Frage !

Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?

Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?

Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?

Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!

Drucke diesen Beitrag

  Hasenfuss und Folgen
Geschrieben von: Pennfred - 17-09-2012, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (233)

Hallo zusammen,

ich habe meinen Hasenfuss gemacht und die Zahlung an die Ex eingestellt. Nach 10 Tagen hat sich Ihr Anwalt bei meinem gemeldet und sofortige Zwangsvollstreckung angedroht sowie Strafantrag.
Wuerde mich mal interessieren wie das mit dem Strafantrag in Frankreich, Deutschland und dem Rest der Welt ist. Ich habe ja Europa verlassen und meine zurueckgebliebenen Konten sind im Minus, also da gibt es nichts zu holen.
Ich halt Euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Gruss

Pennfred

Drucke diesen Beitrag

  Titulierung - zeitlich begrenzt auf 5 Jahre - dynamisch 128%
Geschrieben von: Tigerfisch - 15-09-2012, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

habe dem JA einen Titel angeboten über 5 Jahre, dynamisch auf 128%. JA Frau ist einverstanden und sagt wenn meine Exe zustimmt ist alles easy. Was meint Ihr, die JA Frau bereitet die Urkunde jetzt so wie vorgeschlagen vor und ich soll dann unterschreiben. Danach wird die JA Frau den Titel mit der Exe besprechen und wenn die Exe einverstanden ist, ist der Titel angenommen. Soll ich unterschreiben?

Drucke diesen Beitrag

  Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß
Geschrieben von: Nappo - 15-09-2012, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich habe am Montag morgen sowieso einen Telefontermin mit meinem (und Campers) Anwalt.

Heute am Samstag, erreicht mich ein Brief des Gerichts, ich solle am 20.09. zum Termin erscheinen. Es sei der Widerruf der Bewärung wegen Auflagenverstoß zu prüfen.

Unlängst sandte ich dem Gericht umfangreiche Bewerbungsunterlagen, ARGE.-Unterlagen etc.
Der Richter kann mich begründetermaßen nicht leiden ;-) Er hat ja auch schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde etc. von mir kassiert.

Am 26.09 habe ich erneuten Termin vor Gericht wegen dem 170er, weshalb mein Anwalt anreist. Bis heute hat man ihm nicht bestätigt, dass Er als Pflichtverteidiger zugelassen würde. Er hat unlängst nochmals erinnert.

Ich vermute, das Amtsrichterlein will vor dem 26.09. den Sack zu machen. Soweit ich informiert bin, kann man aber auch gegen die Aufhebung der Bewährung Widerspruch einlegen ?

Ab dem 01.10. habe ich einen neuen Job. Davon wissen die aber noch nichts.

Wie seht Ihr das. Wie sollte ich nach Meinung des Forums am Besten vor gehen unabhängig meines Telefonats mit dem Anwalt.

Drucke diesen Beitrag

  Hilfe
Geschrieben von: xxy - 14-09-2012, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

erstmal danke schön für den sehr informativen Trennungsfaq.
Gehöre leider zu den männern die versucht haben alles auszusitzen und stehe jetzt defacto vor vollendeten Tatsachen. Folgendes Problem: Meine Frau besteht seit geraumer zeit auf eine wie sie sagt zeitweise Trennung um sich klar zu werden wie es weiter gehen soll. haben dies auch mal 3 Tage versucht in denen ich zu meinen Eltern gegangen bin, dies ging aber nicht auf längere Zeit da die wohnliche Situation dies nicht zuließ. Bin dann also wieder zurück.
Danach entspannte sich die Situation wieder etwas, aber seit einiger zeit ist die situation, auch ihre psychische eskaliert.
sie befindet sich und befand sich auch schon früher einmal in psychologischer behandlung.
Den Ausslöser für unsere Eheprobleme hier jetzt wiederzugeben würde zu lange dauern, aber ich bin natürlich an allem Schuld. Wir schreien uns auch nicht an sondern es ist eher ein totschweigen. gespräche sind aber leider nicht möglich da diese in Streit ausarten.
Wir haben 2 kinder im Alter von 3 und 6 jahren.
Jetzt ist sie heute mit den Kindern zu ihren Eltern zum übernacheten gegangen natürlich ließ sie mich im dunkeln wie lange das sein soll.
dann kamen eben meine Schwiegereltern nochmal alleine bei mir vorbei um mir zu eröffnen das meine Frau bei einem Anwalt war und ich morgen einen Brief mit einer fristsetzung bis Freitag bekomme, wahrscheinlich zum verlassen der Wohnung.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten bzw. was könnte da in diesem brief auf mich zukommen.
Hoffe irgendwer kann mir Ratschläge geben was ich tun soll, und wie ich mich verhalten soll.
Entschuldigt die vielen Fehler bin etwas aufgeregt.
Hätte mich mal vorher darauf vorbereiten sollen.

Drucke diesen Beitrag