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| Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin und Jagd auf Vater |
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Geschrieben von: Alles-durch - 27-04-2019, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich hatte vor einigen Monaten eine Gerichtsverhandlung bei der es zur Befragung des Kindes kam. Die Richterin hat das Protokoll der Verhandlung sowie das der Kindesbefragung schwer frisiert. Natürlich zu Gunsten der Mutter und zu meinen ungunsten.
Ich hatte dazu eine ausführliche Stellungnahme zur Protokollverbesserung geschrieben. Bspw. wurden die Beschwerden des Kindes bezüglich einer übermässigen Betreuung im Kindergarten komplett unter den Tisch fallen gelassen. Ebenfalls die umfangreichen Erpressungen der Helferindustrie und der Mutter, damit ich diese entlaste, einfach unter den Teppich gekehrt.
Die Protokollergänzung wurden abgewiesen mit der Begründung, dass die Richterin nur das wesentliche Protokolieren müsse und kein Wortprotokoll machen bräuchte. Dreiste Frechheit!
Ein Bekannter hat mir genau die selbe Story erzählt. Auch dort schwört das Kind, dass es dem Richter bspw. gesagt hätte, dass es zum Vater wolle. Im Protokoll der Kindesbefragung steht etwas ganz anderes drin. Der Junge hat geheult und meinte, dass der Richter lügen würde, was ich dem glaube.
Mir werden von dieser Richterin standartmäßig die vollen Kosten der Verfahren aufgedrückt, was dann vom OLG zurück gedreht werden muss. Das ist dieser Richterin aber sch... egal. Die beschließt einfach ihre feministischen Vorstellungen.
Ich hatte mich bereits wegen der Richterin beim Gerichtspräsidenten beschwert. Als Ergebnis wurde mir sozusagen mitgeteilt, dass bei so vielen Verfahrensbeteiligten, dass garnicht sein könnte. Ich sozusagen ein Verschwöhrungstheoretiker sei.
Leider sucht sich die Richterin ihre Diensteister nach freiem ermessen aus und da haben natürlich nur diejenigen eine Chance, die bei diesen dreckigen Spielchen mit machen. Was ich dem dann auch geschrieben habe (natürlich in rhetorisch netter Form)
Ich hatte noch ein weiteres Verfahren bei Gericht. Es ging darum, dass die Mutter keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, als das Kind noch bei mir lebte. Das Verfahren hat im Stadium der Auskunftsklage jahrelang vor sich hin gedümpelt. Der Anwalt hatte keinen Bock, obwohl ich den mehrfach gebeten habe den Sachstand anzufragen.
Da der (leider) voll bezahlt war und ich andere Themen hatte, habe ich den für das Unterhaltsverfahren nicht gewechselt.
Als letztes hat das Gericht vorgeschlagen sich beim Güterichter zu einigen. Mein Anwalt hat darauf hin geschrieben, dass die Mutter erstmal offen legen soll. Das war vor 1 Jahr.
Kurz danach habe ich den Anwalt für das Sorgerechtsverfahren gewechselt. Das Unterhaltsverfahren sollte der alte Anwalt aber weiter führen. Schließlich war er bezahlt.
Der alte Anwalt hat unter der Sorgerechtsnummer dann mitgeteilt, dass er mich nicht mehr vertritt. Zum Unterhaltsverfahren hat der nichts gesagt. Das war aber allgemein formuliert. Im Betreff das Sorgerechtsaktenzeichen und dann ich vertrete Herrn ..... nicht mehr.
Mein alter Anwalt hat das Gericht jetzt vor drei Wochen, also nach rd. einem Jahr, aufgefordert der Unterhaltssache einen Fortgang zu geben. Gerichtliche Antwort: Das Verfahren sei nach Aktenordnung abgetragen worden, nachdem der Antragssteller nicht mehr betrieben hat und nicht mehr betreibt.
Ich bin geschockt! Schließlich war das letzte Schreiben die Aufforderung, dass das Gericht die Offenlage durch die Exe beschließen möge.
Der Anwalt will das Gericht auffordern das Verfahren wieder zu eröffnen. Hat der seit 1 Woche aber auch nicht gemacht.
Was mache ich den jetzt.
Verklage ich den alten Anwalt auf Schadenersatz?
Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterinn einreichen wegen dem Protokoll und der Abtragung? Ich würde herzlich gern Dampf gegen die Richterin ablassen. Positives habe ich von dieser Feministin sowieso nicht zu erwarten. Mir würde es aber besser gehen der (smart) zu sagen, was ich von der halte.
Ich bin mal wieder ordentlich sauer gefahren, während der Umgangspfleger mir um die Ecke kommt, dass ich im Interesse des Kindes Wochenend- und Ferienumgänge machen soll. Ich bin aber mit dem Kinderthema soweit durch und 1mal die Woche (sofern ich Zeit habe) reicht mir. Meiner Tochter geht es soweit auch ganz gut und die Bindung zu mir ist hervorragend.
Irgendwie rieche ich, dass der Umgangspfleger mich an die Leine nehmen will. Wir haben seit 3 Jahren eine Umgangsregelung für Wochenendumgänge und hälftige Ferien, die noch nie gelebt wurde. Den Umgang findet seit 2 Jahren von Dienstag auf Mittwoch statt. Beschliessen wollte die Richterin das aber nicht. Ich soll in die Wochenend- und Ferienregelung gedrängt werden, wofür extra ein Umgangspfleger für die Mutter bestellt wurde. Die benötigt nämlich Entlastung.
Vermutlich wird der Umgangspfleger ab Sommer verstärkt Druck aufbauen, weil das Kind in die Schule und den Hort kommt. Da wird dann irgend etwas vorgeschoben warum der Umgang an den Werktagen nicht mehr möglich ist.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Umgangspfleger, der ohne Begrenzung der Dauer beschlossen wurde und für Umgangsflexibilität sorgen soll. Die Bestellung ist also Verfassungswidrig. Der Umgangspfleger versucht die Wochenend- und Ferienumgänge wieder durch zu setzen.
Es gibt zwischenzeitlich einige Urteile bei denen Väter zu Ordnungsgeldern verurteilt wurden, weil die sich an die Umgangsregelung nicht halten. Das ist ein neues Foltermittel, um die Mütter zu entlasten. Mein Bekannter berichtet davon, dass er mit diesem Foltermittel aktuell belastet wird.
Ohne Sorgerecht sehe ich mich nicht in der Verantwortung irgendwelche Kompromisse in meinem Leben zu machen. Auch wenn meine Ex keinen Bock auf Kinderbetreuung hat und lieber Zeit mit ihrem neuen Stech.... die Wochenenden / Ferien verbringen würde.
Ich hatte schon überlegt die Kommunikation zum Umgangspfleger einzustellen und die Umgänge direkt mit meiner Tochter aus zu machen. Letztlich finden diese von Dienstag auf Mittwoch statt und wenn diese ausfallen, dann sage ich der das halt. Die Kommunikation ist aber erschwert. Dem Kind werden Telefonate verboten und ich soll mich grundsätzlich mit allem an den Umgangspfleger wenden. Dreckiges spiel, um die Mutter zu schützen. Der Umgangspfleger ist ja ein "neutraler" Dritter.
Nach 3 Monaten Umgangsabbruch, habe ich den Kontakt zu meiner Tochter vor 4 Wochen wieder aufgenommen.
Ich möchte diesmal keine Fehler machen und mich nicht wieder in die Ecke drängen lassen. Ich habe aber das Gefühl, dass die Jagdsaison auf mich gerade wieder eröffnet wird.
Ich habe also 3 Themen
1. Abtragung des Unterhaltsverfahrens
2. Beschwerde gegen die Richterin, um der zu zeigen. "Ich lass mir von Dir nichts gefallen"
3. Umgangszwang an Wochenenden / Ferien
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| Festnahme wegen Missbrauchsvorwurf |
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Geschrieben von: Aufstieg - 26-04-2019, 22:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (90)
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Hallo,
ich habe gerade folgendes erlebt. Ich war mit meinem kleinen Sohn hinten im Bus. Es handelt sich um einen Transporter ohne Fenster hinten mit einem Bett.
Wir haben dort auf Mama gewartet, die um die Ecke arbeitet. Da kam die Polizei und hat mir sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Ich wurde vom Kind getrennt und denn in die Wache gebracht. Dort wurde ich von der Kripo verhört. Stundenlang in eine Zelle eingesperrt. Erkennungsdienstlich behandelt.
Mama musste den Kleinen auf der Wache abholen.
Ich wollte das nur mal loswerden, das war so die Story in Kürze. Muss mich erst mal beruhigen.
Gruss Euch
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| Demo der VAFK Köln |
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Geschrieben von: Olivier - 25-04-2019, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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https://www.vafk-koeln.de/demo.html
DEMO
Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern
Samstag, 1. Juni 2019 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ort : Köln Hbf/Dom, Trankgasse 11, 50667 Köln
Werde da sein und aufmischen, hoffe dass genug Reporter da sind und endlich mal ein Magazin, oder Sender den Mut hat öffentlich zu zeigen was Männer für Rechte in Deutschland haben.
Kommen, kommen, kommen,
Teilen, teilen, teilen
Ich bin ein Mann und stelle mich mit Namen und Gesicht dem Familienirrsinn, brauche mich nicht zu verstecken vor den Kindesentführern.
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| Bankkonten |
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Geschrieben von: JonDon - 25-04-2019, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Vielleicht kann jemand was zu sagen.
Wie mir ALG II Leistungen das erste mal verweigert sind hab ich Bankkonten wo es nur ging eröffnet und Piraten Software verkauft. Mitlerweile sind diese Konten gekündigt habe allerdings keine Unterlagen.
Hab jetzt erneut ALG II Leistungen beantragt. Die wollen diese Nachweise. Kündigungsbestätigung.
Eine von den Örtliche Bank sagt mir tut uns leid es gibt keine Unterlagen über das KoKto aber ich schreibe Ihnen das dieses Konto nicht existiert.
Die andere Bank sagt wenden Sie sich an die Hauptniederlassung in Buxtehude.
Die dritte Bank ist umgezogen. Auch in Buxtehude.
Jetzt schreib ich diese Banken an. Da ich befürchte Terminlich nicht nachkommen zu können um ALG II Leistungen zu bekommen, werd ich erneut Bankkonten eröffnen und erneut Piraten Software verkaufen.
Dient mehr als Info wie man getrieben wird.
Vieleicht springt auch ne andere Idee um diesen Mist nicht zu machen.
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| Emotionen ??? |
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Geschrieben von: JonDon - 22-04-2019, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Kann mir jemand erklären was das ist.
Wenn Kind bei mir ist, ist alles wunderbar. Manchmal ein Tag vor abreise ist es schwieriger für mich. Behersche mich trotzdem. Am abreisetag ist mal so mal so. Nichts desto trotz behersche ich mich.
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| Mediennutzung |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 22-04-2019, 09:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Was meint ihr?
Kind, elf Jahre alt, hat unbeaufsichtigt Zugang zu Netflix und Amazon Prime, während die Mama am morgen noch in den Federn schlummert. Somit Zugang zu allen Filmen bis FSK 16, da z.B. Netflix nur eine Sperrung der FSK 18 Filme zulässt. Es ist unbekannt, ob diese überhaupt aktiviert ist.
Inwieweit beißt sich das mit dem Jugendschutzgesetz? Dies besagt nach meinen Recherchen, kein Zugang zu nicht altersgeigneten Medieninhalten ohne elterliche Begleitung.
Ist das eine Kindeswohlgefährdung, welcher man rechtlich Einhalt gebieten könnte?
Mutti schläft halt gern, da ist es bequem, dem Kind den Zugang zum TV (auch Inet) nicht zu beschränken, Schlaf soll ja gesund sein ....
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| Vaterschaftsanerkennung Urkunde |
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Geschrieben von: JonDon - 18-04-2019, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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habe eine alte Kopie aus dem Jahr 2015
Bin heute zum Jugendamt um mir eine zu geben. Keine bekommen !
Die muss ich anfordern aus dem Archiv (sind umgezogen vor 2 Jahre)
Hab dann gesagt, ich habe hier schon mal eine bekommen. Hat sich erneut rausgerdet.
Im endefekt weiß Sie ich brauche diese für JC. Die Kopie aus 2015 hat Sie auch gesehen.
Hatte schon mal den fall, da bin ich mit jemand aufgetaucht, nach dem für was brauchen Sie das, hat er Ihr gesagt, Für den Anwalt ! Die Ex ist mit dem Kind abgehauen. So hab ich damals diese Urkunde bekommen.
Jetzt meine frage, wie an diese Urkunde dran kommen.
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| Einkommensauskunft Jugendamt |
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Geschrieben von: RunningMan - 18-04-2019, 10:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Servus Zusammen
Eben ist mir der erneute Ermittlungsbogen zur Einkommensauskunft ins Haus geflattert.
Da ich ab mitte Mai wieder Erwerbstätig sein werde.
Da ich aber dann weniger Lohn als jetzt Übergangsgeld erhalte und die Titel 2018 aus dem Übergangsgeld berechnet und erstellt wurden habe ich ergänzendes ALG2 beantragt (Bescheid liegt noch nicht vor)
Jetzt will die Beiständin aber den neuen Arbeitsvertrag , die Lohnabrechnung für Mai und Juni sowie den Alg2 Bescheid.Bis 31.5.
Wozu den Alg 2 Bescheid . oder erhöht das Alg2 das Unterhaltsrelevante Einkommen.
Grüsse G.E
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| Kostenfestsetzungsbeschluss: Extra Verfahrensgebühr |
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Geschrieben von: Onyx - 16-04-2019, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Liebe User,
mit der Trennung ging die Mutter vor Gericht. Sie war der Meinung, dass ihr das ABR für das Kind zusteht. Das paritätische Wechselmodell sei nicht im Sinn des Kindes, da die zwei Wohnorte mit 10 km zu weit entfernt liegen. Im ABR-Verfahren wurde ein familienpsychologisches Gutachten angeordnet. Die Gutachterin wurde von mir wegen Befangenheit abgelehnt. Das AG sah die Befangenheit nicht. Die Beschwerde beim OLG hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Für das Entgegennehmen des OLG-Beschwerdebeschlusses erhebt die Gegenseite eine extra Verfahrensgebühr Nr. 3200 VR RVG von 170 Euro. Es handele sich um eine Entscheidung in einem Nebenverfahren. Da die RAin die Klägerin im Hauptsacheverfahren vertreten hat, entsteht eine Verfahrensgebühr, schon aus dem Grund, das die RAin die Entscheidung des OLG entgegengenommen hat. Die RAin der Gegenseite bezieht sich auf den BGH (NJW 05, 2233) und die Entscheidung OLG Naumburg 30.04.09, 3 WF 224/08.
Ist dies angreifbar? Wie könnte ich meine Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss begründen?
Vielen Dank!
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