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"Von Amts wegen " Definition - Druckversion

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"Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

Hallo Gemeinde,

was bedeutet per Definition "von Amts wegen" ?

Sollte schon ein Thread bestehen bitte um Mitteilung.


Lg

A.


Im Gegensatz zur Verjährung, auf die sich der in Anspruch Genommene ausdrücklich berufen muss, ist die Verwirkung von Amts wegen zu berücksichtigen


RE: "Von Amts wegen " Definition - Sixteen Tons - 29-01-2019

Das bedeutet, das Amt soll von sich aus, also in Eigeninitiative, Verwaltungshandlungen oder Verwaltungsakte vornehmen, soweit die gesetzlichen Regelungen oder Verwaltungsvorschriften das vorsehen.

Die Jobcenter z. B. müssen von sich aus die bestmögliche Beratung für erwerbsfähige Antragsteller bieten. Tatsächlich aber werden die Bedürftigen über Ihre eigenen Ansprüche aber desinformiert oder nur sehr unzureichend informiert. Von Amts wegen hat eine vollständige Aufklärung des Antragsstellers zu seinen Ansprüchen zu erfolgen, soweit der Sozialleistungsträger alle relevanten Informationen vorliegen hat und dazu in der Lage ist (Sachkenntnis hat oder haben müsste und in der Sache zuständig ist). Geschieht das nicht, kann das eine Amtshaftungsklage nach sich ziehen. Ein Rentner hat z. B. so 50.000 Euro Schadensersatz wegen Fehlberatung erstritten. Der Antragsteller muß nicht von sich aus nach bestimmten Leistungen des Sozialleistungsträgers fragen müssen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/bundesgerichtshof-urteil-sozialleistungen-schadensersatz


RE: "Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

Dann muss eine Verwirkung (Unterhalt) in der Zwangsvollstreckung ja auch "von Amts wegen" bei ca. 35000 Euro geprüft werden.

Oder irre ich mich ?


RE: "Von Amts wegen " Definition - Sixteen Tons - 29-01-2019

An welcher Stelle im Gesetz soll sich eine solche Prüfung ergeben? Die Vollstreckungsorgane prüfen regelmässig eben NICHT, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Ich kann theoretisch einen Mahnbescheid gegen Lollek und Bollek erwirken, indem ich dem Amtsgericht Hagen einen ausgefüllten Vordruck schicke. Wenn Lolek und Bollek sich danach taubstumm stellen, beantrage ich nach Fristablauf für einen Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid. Wenn Lollek und Bollek jetzt wieder die Füsse stillhalten und der Forderung nicht widersprechen, dann bekomme ich einen Vollstreckungstitel. Der ist dann 30 Jahre gültig. Gegen die Vollstreckung ist dann kein Widerspruch mehr möglich. Würde man jede Forderung prüfen, vereitelt man eine schnelle und effiziente Vollstreckung. Da kann dann jeder Schuldner noch während der Prüfung in Ruhe sein Vermögen verjubeln, verschenken oder vergraben. Der Gesetzgeber hat sich das so gedacht, das der Schuldner die Verwirkung nachweisen muß.

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. (BGH 2013)

https://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2735


RE: "Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

"Unterhaltsrückständen...[...]...sind so gewichtig, dass das Zeitmoment der Verwirkung auch dann erfüllt sein kann, wenn die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die etwas mehr als ein Jahr zurückliegen. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB verdient der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als ein Jahr zurückliegende Zeit besondere Beachtung"

Müsste doch zutreffen...dann kann man nicht alle 2 Jahre eine Vermögensauskunft abnehmen.


RE: "Von Amts wegen " Definition - Sixteen Tons - 29-01-2019

Es gibt das Zeitmoment (Dauer) und die Umstände (Was ist vorgefallen/Was ist unterlassen worden)? Von diesen 2 Faktoren ist abhängig, ob die Forderung verwirkt ist. Wie sollen die Vollstrecker etwas ohne Ermittlungen, zu denen sie gar nicht befugt sind, etwas über die Umstände zur Verwirkung wissen? Der Titel allein wird durch eine Periode ohne Vollstreckungsversuche nicht ungültig. Die Unpfändbarkeit wirkt allein auf Rückstände, die in der Vergangenheit angefallen sind. Am Titel selber ändert sich nichts und nichts an seiner Vollstreckbarkeit (für laufende Forderungen) ändert sich.


RE: "Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

Das ist richtig, aber dann dürfte die Zwangsvollstreckungen von Unterhaltsrückständen nur jährlich durchgeführt werden, oder ?

Alles was über 1 Jahr wäre müsste doch dann von "Amts wegen" geprüft werden. Nicht der laufende Unterhalt !


RE: "Von Amts wegen " Definition - Sixteen Tons - 29-01-2019

(29-01-2019, 17:00)Arminius schrieb: Das ist richtig, aber dann dürfte die Zwangsvollstreckungen von Unterhaltsrückständen nur jährlich durchgeführt werden, oder ?

Alles was über 1 Jahr wäre müsste doch dann von "Amts wegen" geprüft werden. Nicht der laufende Unterhalt !

Alles was über ein Jahr nicht vollstreckt wurde. Die Vollstreckung ist doch hier das Umstandsmoment. Es muß beides zutreffen:

1.) Zeitablauf
2.) Nicht vollstreckt / Du kannst davon ausgehen, daß die Forderung erledigt ist und nicht mehr beigetrieben wird

Zitat:Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen zum reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.

Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden. Dementsprechend kann ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Anspruchs für sich genommen kein berechtigtes Vertrauen des Schuldners auslösen. Dies gilt nicht nur für eine bloße Untätigkeit des Gläubigers, sondern grundsätzlich auch für die von diesem unterlassene Fortsetzung einer bereits begonnenen Geltendmachung. Auch wenn der Gläubiger davon absieht, sein Recht weiter zu verfolgen, kann dies für den Schuldner nur dann berechtigterweise Vertrauen auf eine Nichtgeltendmachung hervorrufen, wenn das Verhalten des Gläubigers Grund zu der Annahme gibt, der Unterhaltsberechtigte werde den Unterhaltsanspruch nicht mehr geltend machen, insbesondere weil er seinen Rechtsstandpunkt aufgegeben habe

[..]

Zitat:Nach diesen Maßstäben ist im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts
eine Verwirkung nicht eingetreten. Zwar steht die Annahme des Zeitmoments im Einklang mit der Senatsrechtsprechung.
Es fehlt aber an der Verwirklichung des Umstandsmoments.

BGH, Januar 2018

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/unterhalt-und-seine-verwirkung-3130207


RE: "Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

Alles was über ein Jahr nicht vollstreckt wurde. Die Vollstreckung ist doch hier das Umstandsmoment. Es muß beides zutreffen:

1.) Zeitablauf
2.) Nicht vollstreckt / Du kannst davon ausgehen, daß die Forderung erledigt ist und nicht mehr beigetrieben wird



@sixteen tons

habe Nachsicht Confused

1+2 und das Gericht muss von "Amts wegen" prüfen auf Verwirkung?


RE: "Von Amts wegen " Definition - Sixteen Tons - 29-01-2019

Uff.

Maßgeblich ist, was im Titel, bzw. in der Vollstreckungsurkunde steht. "Wer was von wem". Von Amts wegen soll das Vollstreckungsgericht nicht prüfen, ob andere Umstände gelten, als jene, die im Titel stehen. Das ist so gewollt und formalisiert. Der Schuldner kann sich nur mit Rechtsmitteln wehren (Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage).

Zitat:Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.

BGH, 26.11.2009 , Aktenzeichen: VII ZB 42/08

Von sich aus muß das Gericht gar nichts auf Verwirkungstatbestände prüfen.

Comprende¿


RE: "Von Amts wegen " Definition - Arminius - 29-01-2019

(29-01-2019, 20:47)Sixteen Tons schrieb: Uff.
Comprende¿

Vielen Danke... Big Grin ...