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  An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017!
Geschrieben von: masku - 21-02-2019, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Liebes Forum,

das ist ja absolut die Höhe und sowas habe ich in meiner langen 
"Unterhaltskarriere" noch nicht erlebt.

Heute flattert ein Schreiben der Beiständin ein, in dem Sie rückständigen
Unterhalt seit 07/2017 fordert.

Insgesamt 174,00 Euro.

Nie, wirklich NIE habe ich ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert wurde
rückständigen Unterhalt zu begleichen- und damit auch nicht in Verzug gesetzt worden bin.

Ein Titel besteht auch nicht, wodurch auch nicht gepfändet werden kann.

Ein PDF dieser Forderung habe ich angehängt.

Könnt Ihr mir Tipps geben, wie ich mich nun verhalten soll?
Was ich Ihr schreiben kann?

Oder habe ich etwas übersehen was diese Forderung gerechtfertigt?


Vielen Dank für Eure Hilfe.



Angehängte Dateien
.pdf   IMG_20190221_0001.pdf (Größe: 287,56 KB / Downloads: 39)
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  Umgangsregelung
Geschrieben von: JonDon - 20-02-2019, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Läuft das bei jemanden auch so wie bei mir das Mutter umgangstermine gestaltet wie es ihr passt ?

Mal erscheint Sie einfach nicht und sagt dann nächste woche.
Mal verschiebt Termine wie aktuel statt So. - So., Fr. - Fr.

Natürlich sage ich nicht ab, weil sonst heißt es, Vater kann nicht, will nicht, sonst was. Wirft jedoch immer mein eigener plan durcheinander.

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  Erfahrung Wechselmodell
Geschrieben von: Ein Vater - 20-02-2019, 14:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich praktiziere mit meiner Exe seit 2 Jahren ein Wechselmodell. Kinder Sind 10, 6 und 2. Wobei der Sohn mit 2 bei der KM übernachtet. Meine Exe leitet unter Depressionen weil Sie in Ihrer Kindheit Missbraucht wurde und in jungen Jahren zweimal Vergewaltigt wurde. Dann kam ich und ich böser Junge konnte es mit Ihr nicht mehr aushalten und seit dem ist jeder Mann ein Täter. Ich  habe seit 1,5 Jahren eine neue Lebensgefährtin die seit 1 Jahr bei uns wohnt.
Nun ja am Anfang gab es Probleme aber es ging so. Nachdem jetzt meine neue Lebensgefährtin im Spiel ist, ist Feuer unter dem Dach. Die Kids verstehen sich auch noch gut mit Ihr und die älteste sagt sogar "sie ist wie eine Mutter" für uns. Kommunikation mit der KM ist zum Kraftakt geworden. Jede Terminvereinbarung zum email Marathon. Die Kinder lernen einen neuen Wortschatz bei der Ex. Meine Lebensgefährtin ist die [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Ich bin das Arschloch. Die Oma die Alkoholkranke usw.
Rundum das geht so nicht weiter. Meiner Ansicht nach kann ein Wechselmodell nur gelingen wenn zumindest ein "Grundrespekt" und eine "Grundkommunikation" vorhanden ist.
JA und Gericht sind der Meinung das Wechselmodell ist ja Kindgerecht und modern, da werden wir nix ändern. Die "Verletzungen" und die Vorkommnisse reichen noch nicht aus um Ihr das das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.  Was würdet Ihr tun ?


Muss mich entschuldigen das ich Ausdrücke aufgezählt habe. Habe gesehen die wurden zensiert!!! Verständlich!! Na ja meine Kids zensieren die nicht.

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  Beistandschaft Jugendamt
Geschrieben von: Arminius - 20-02-2019, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Gemeinde,

gibt es eine "automatische" Beistandschaft" bei Unterhaltsvorschuss ? oder muss die Kindesmutter das extra beantragen.
Sollte schon ein Thread existieren bitte dahin verschieben.
Lg
A.

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  Auskunftserteilung an Sozialamt
Geschrieben von: Austriake - 18-02-2019, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

der Eine oder Andere kennt meine Geschichte, ich will jetzt aber nur einen Teil oder Ausschnitt hier behandeln:

Das Sozialamt kam letzten November auf mich zu, weil Exe seit Mitte 2014 Sozialhilfe bezieht. Man verlangt von mir, mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Aktuell bin ich in Deutschland arbeitslos gemeldet und erhalte ca. 1.850.- € monatlich ALG1.

Zu der Zeit, als die Exe Sozialhilfe beantragt hat, als auch in der Zeit danach bis heute, bezieht Exe folgende monatlichen Einkünfte:

Nachehelichen Unterhalt von mir 492.- €
Pflegegeld 2 für ihre Mutter 585.- €
wohnt mietfrei
hat ab Antragsstellung im Mai 2014 bis zum Frühjahr 2016 zwei Wohnungen im damaligen Haus auf eigene Rechnung vermietet. Und diese Mieteinnahmen dem Sozialamt gegenüber verschwiegen, genauso die Einnahmen aus Pflegegeld.

Exe hat sich also unberechtigt Sozialleistungen erschlichen.

Ich habe gegenüber dem Sozialamt dem Auskunftsbegehren widersprochen und der Behörde die Beweise und Namen und Anschriften von Zeugen geliefert.
Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.

Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?

Zurück zur Kernfrage: wenn die Exe gar keinen Anspruch auf ergänzende Unterhaltsleistungen hat (weil zu viel Einkommen) - kann die Exe einen nicht existierenden Anspruch abtreten an eine Behörde?

Es wäre ja Aufgabe der Behörde gewesen, damals den Anspruch der Exe zu prüfen - und Sozialleistungen zu versagen. Die Damen vom Amt haben versagt, und nun sind sie natürlich auch nicht daran interessiert, dass das ans Tageslicht kommt. Deshalb wollen Sie mein Einkommen offen gelegt haben - wobei ich ja aus bitterer Erfahrung aus meinem Scheidungsverfahren von 2009 bis 2014 weiß, wie der hiesige Familienrichter tickt. Sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, wird nicht mehr nach Anspruch oder Nicht-Anspruch gefragt. Dann nimmt der Richter den Taschenrechner und ermittelt den Betrag, den man mir abknöpfen kann. Basta, Fall erledigt und vom Tisch.

Zu meiner Situation:

Ich stelle im April meinen Rentenantrag, zum Ende September 2019 will ich in den Ruhestand gehen. Meine zu erwartende Rente stellt sich wie folgt dar:

47 Beitragsjahre, davon 26 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze - also Höchstbeitrag bezahlt. Erarbeiteter Anspruch 2.300.- € monatliche Rente, davon abgegeben an die Exe im Versorgungsausgleich 475.- € Monatsrente. Bleiben 1.825.- €, und davon soll ich der Exe weiterhin mindestens die bisher gezahlten 492.- € nachehelichen lebenslänglichen Unterhalt zahlen. Von den verbleibenden 1.333.- € wird man mir dann noch den Betrag abknöpfen, der den Selbstbehalt übersteigt, also nochmals ca. 150.- € ans Sozialamt.

Über 40 Jahre als Ingenieur anständig verdient und Rentenversicherung gezahlt, und dann in die Altersarmut?

Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar, wie ich aus der Mausefalle Sozialamt herauskomme.

Austriake

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Tongue Unterhalt - Aufstocker & ab ins Paradies
Geschrieben von: aboe - 13-02-2019, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Liebe Mitleidenden,
 
meinen aktuellen Fall habe ich bereits schon zum Thema gebracht.
Nachdem Verlust meines ABR, bin ich nun an die Beschwerde ans OLG gegangen. Das OLG hat den Fall tatsächlich aufgenommen. Klage auf maximalen Unterhalt läuft Parallel von der Ex.
 
Nun rechne ich mit einer Niederlage, da wir die Familienpolitik in Deutschland ja kennen und meine Kinder nicht mehr eindeutig zu mir wollen, nach der sauberen Entfremdung von 6 Monaten voller Manipulation und schönem Materialismus. Da ich mein Leben aber keine Schulden aufhäufen will, plane ich Aufstocker zu werden und mich dann zurückzulehnen. Mutti will Geld und Kinder, soll Sie haben, dafür bekommt sie ein Haufen Arbeit im Alltag. Die Kinder haben es fast schon selbst mitentschieden, daher werde ich auch hier eher unmotiviert sein, weiter den Umgang zu pflegen.
 
Nun mein Plan und ich hoffe da kann mir jemand aus Erfahrung einen Tipp geben.
Ist es möglich, sich als Aufstocker vom Job Center in eine schönere Gegend in Deutschland versetzen zu lassen? Vor allem, weil es dort eine bessere Arbeit gibt und eine bessere Lebensqualität, mehr Natur, etc.??? Hab gehört die würden einem sogar den Umzug spendieren, um aus deren Statistik zu kommen 
 
Ich versuch, dass alles positiv zu sehen und für mich das beste legale rauszuholen.

Beste Grüße

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  Richter macht Selbstanzeige
Geschrieben von: JonDon - 09-02-2019, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

In meinem fall ist Betreuung für Vater und Kindschaftssache vermischt.

Bei einem Besuch wegen Betreuung habe ich den Richter gefilmt und unangenehme fragen im gestellt. Er hat stur nach Muster gearbeitet und nicht drauf geantwortet. So habe ich auch Stur nach Muster gearbeitet.

Das Video habe ich bei Zuckerbergs reingestellt. Dann hat mich der Richter angezeigt.

Was bedeutet das hier und ist Verfahren abgeschlossen ?

Ist per Beschluss



wegen Verdachts der Beleidigung pp.

wird die Selbstablehnung des Richters am Amtsgericht Meisinger gemäß §§ 30, 27 Abs. 3 StPO für begründet erklärt.

Gründe:

Herr Richter am Amtsgericht Meisinger machte mit Datum vom 06.02.2019 gemäß § 30 StPO von einem Verhältnis Anzeige, das seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 1 StPO) rechtfertigen könnte.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Vorwurf, der Angeschuldigte habe den Zeugen Weiland, Richter am Amtsgericht Dieburg, gegen dessen Willen während einer durch diesen durchgeführten richterlichen, betreuungsrechtlichen Anhörung des Vaters des Angeschuldigten in der Wohnung des Angeschuldigten per Video aufgenommen und das Video sodann in einer öffentlichen Facebook-Gruppe hochgeladen und es mit dem schriftlichen Kommentar „Hurensohn! Dreckiger Bastard. Verrecke Weiland." sowie dem Zusatz „im übrigen möchte er nicht das Gespräch auf Video aufzeichnen" versehen und diesen Beitrag später nochmals in der Facebook-Gruppe geteilt..
In seiner Selbstanzeige hat der Richter am Amtsgericht Meisinger dargelegt, dass er im vorliegenden Verfahren als Zeuge in Betracht komme, da ihm das verfahrensgegenständliche Facebook-Video im Juni 2017 bekannt geworden sei und er den Vorgang sodann der Behördenleitung mit der Anregung, einen Strafantrag zu stellen, zur Kenntnis gebracht habe. Des Weiteren habe er wesentlich an der Erstellung des Strafantrags mitgewirkt.

Die vom Richter am Amtsgericht Meisinger geschilderte lnvolvierung in die Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens sowie dessen gegebenenfalls erforderliche Vernehmung als Zeuge sind - wie auch vom Richter am Amtsgericht Meisinger selbst dargelegt - bei verständiger Würdigung geeignet, aus Sicht des Angeschuldigten das Misstrauen in die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken.

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  Kind zu mir, soll aber in anderen Bezirk zur Schule
Geschrieben von: Antragsgegner - 07-02-2019, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Moin,

auf Wunsch der Mutter wird mein Kind zu mir ziehen (Hurra!).

Allerdings kann ich mit meiner Vollzeitstelle die Nachmittagsbetreuung nicht leisten und "Ganztagsschule" ist hier aufm Dorf ein Witz.

Daher wird meine Lebensgefährtin, die ein Kind im selben Alter hat, die Betreuung mit übernehmen. Mittelfristig wollen wir natürlich zusammen ziehen.

Es ist also das schlaueste, auch damit mein Kind schnell Anschluss findet, dass es auf die Schule des Kindes meiner LG mit geht. Die Schule liegt in einem anderen Bezirk als mein Hauptwohnsitz, wo das Kind ja dann auch gemeldet wäre.

Wir waren heute (inkl. Mutter) bei beiden Schulen und haben unseren Plan vorgestellt. An der Schule bei mir haben wir einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung ausgefüllt. Da muss jetzt diese Schule, die zukünftige Schule, der Landkreis sowie die Schulbeförderungsstelle Stellung nehmen.

Soll Wochen dauern und evtl. stellen die sich quer wegen der Beförderung (die das Land ja dann in einen anderen Bezirk übernehmen müsste, was mein Recht wäre - was ich aber gar nicht will. Habe ich auch in die Begründung rein geschrieben).

Kurzum: Was gäbe es noch für "Methoden", das leichter und schneller zu gestalten. Wunsch der Mutter ist es, dass das Kind relativ zeitnah zu mir kommt.

Kann ich das Kind mit Hauptwohnsitz bei meiner LG melden, also das es melderechtlich bei keinem der Eltern wohnt? Laut niedersächsischem Meldegesetz muss es bei einem der Eltern gemeldet sein, aber gibt es da Ausnahmen?
Könnte dann das Jugendamt uns aufs Dach steigen, wegen "versteckter Pflegemutter" oder son Kram?

Hat einer Erfahrung, da der Lebensmittelpunkt ja bereits unter der Woche bei meiner LG ist, ob das als "gewöhnlicher Aufenthalt" durchgeht?
Laut Definition diverser Gesetze und Wikipedia wäre das so. Allerdings sagt wieder das Meldegesetz, dass der "gewöhnliche Aufenthalt", natürlich auch der Hauptwohnsitz ist.

Oder gibts noch andere Tricks? Kann ja nicht der erste mit diesem Problem sein und das so ne scheiß Genehmigung Wochen dauert, regt mich auf.

Vielen Dank.

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  Neues Kind unterwegs - was nun?
Geschrieben von: Maestro - 06-02-2019, 15:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Schon wieder ein Thread von mir Angel 

Eine Frage beschäftigt mich noch stark...

Angenommen der unterhaltspflichtige, scheidungsverkrüppelte Mann zeugt ein neues Kind außerehelich mit seiner neuen Geliebten.

Wie kann er sich bestmöglich positonieren, um nicht erneut vom Familienrecht eine Klatsche auf den Deckel zu bekommen, falls die Dame sich ins Alleinerziehendenleben verabschiedet?

Geburtsurkunde keinesfalls unterschreiben, Arbeitszeit auf Minimum reduzieren, möglichst viel das Kindchen betreuen, Mutti arbeiten schicken, 14 Monate Elternzeit machen... sind so erste Ideen.

Was meint ihr? Jede Idee ist willkommen. Gibt "Futter" für mein gerade in Entstehung befindlichen Büchlein. Rolleyes

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  Einigungsverhandlung CH-Scheidung
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 06-02-2019, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich hatte Heute meine Einigungsverhandlung in der schönen Ostschweiz.
Ausgangslage: 5 Kinder, Trennung vor 2 Jahren mit allerlei Begleiterscheinungen wie Strafverfahren etc.
Im Gegensatz zur Trennungsverhandlung bin ich nun anwaltlich vertreten, einer der seltenen deutschen Anwälte in der CH, noch dazu ziemlich unbeliebt bei den Behörden. Die Adresse gebe ich gerne per PN weiter.

Beim hiesigen Gericht machte sich mein Anwalt gerade durch eine angekündigte Widerklage beliebt, weil wir nachehelichen Unterhalt, einen Vaterschaftstest für 5 Kinder und noch weitere Forderungen verlangen. Die gegnerische Anwältin und die Richterin waren mässig begeistert. Die Richterin sieht besonders die Kosten für den Vaterschaftstest kritisch. Mein Anwalt meinte dazu nur trocken, dass es ja auch im Interesse der Kinder liegen würde, ihren leiblichen Vater kennenzulernen, zumal ja die Ex-Frau selber einräumt ein hoch promiskuitiven Lebensstil gepflegt zu haben und offenbar unter dem Einfluss von Alkohol ungeschützten GV mit Ihren zahlreichen Coitalpartnern hatte. 
Meine Ex-Frau hat spontan zu weinen angefangen. 

Bezüglich des Betreuungsunterhaltes ist die Sache klar. Nicht leistungsfähig, komplett pleite, die Sozialhilfe zahlt. 
Spannend war hingegen, dass selbst die Richterin der gegnerischen Anwältin sagen musste, dass eine Erwerbstätigkeit auch aufgrund der Verurteilung wegen häuslicher Gewalt ( steht im Strafregister der Schweiz, Verfahren ist der zweiten Instanz ) eher unwahrscheinlich erscheint. Ich musste spontan laut lachen.  Big Grin

Finde ich immer lustig, der Justiz Ihren selbstfabrizierten Schwachsinn um die Ohren zu hauen. Diese Logik kapiert dann auch eine Richterin irgendwann.  Big Grin

Beste Grüsse ins Forum.

Bodenseebursche

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