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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung |
Geschrieben von: DrNewton - 10-11-2021, 01:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo und Guten Tag,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe die letzten 2-3 Stunden etliche Beiträge gelesen :-)
Seit 2017 lebe ich ich nicht mehr in D (hier ist ja auch das Wetter besser). Am Anfang nur gependelt zwischen D und der neuen Heimat, nachdem das Gerichtsurteil kam habe ich mich entschlossen alles remote zu machen und ... good bye Deutschland.
Nach der Trennung ist meine Ex SOFORT zum Jugendamt gerannt und hat Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für die beiden Kinder beantragt.
Sodann hat das Familiengericht Anfang 2019 geurteilt, dass ich fiktiv leistungsfähig bin. Mein einmaliger Bonus in 2015 (einmalige große Verkaufsprämie) wurde als regelmässiges Einkommen fiktiv angerechnet, eine Steuerrückerstattung im Jahr 2014 für das Jahr 2011 wurde ebenfalls voll als Einkommen fiktiv gerechnet (die dafür angefallenen Steuerberaterkosten wg. Streit vor dem FA-Gericht wurden natürlich NICHT in Abzug gebracht) (Begründung OLG-Leitlinie), darüber hinaus wurde die 1% Versteuerung des Dienstwagens ebenfalls fiktiv als Einnahme gerechnet (ich könnte den Wagen ja auch privat zum einkaufen benutzen; klar bei der Wochenarbeitszeit. Haben nur schon alle Geschäfte geschlossen, wenn man nach Hause gefahren ist). Daneben hatte ich noch ein kleines Einzelunternehmen. Die Richterin hat bei der Vorlage der BWA die Position "besondere Kosten, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten" nicht als Betriebsausgabe für das Einzelunternehmen anerkannt, sondern als Einnahme deklariert. Demzufolge wurde mein Einkommen fiktiv hoch gerechnet. Muss man nicht verstehen.
Am Anfang hatte ich teilweise den Unterhalt gezahlt. Nach dem Urteil und Zahlung der Kosten für den Rechtsanwalt und Gerichtskosten habe ich Zahlungen des Kindesunterhalts komplett eingestellt.
Ich muss dazu sagen, in den Jahren 2016-2018 ging es mir unternehmerisch, metal, etc. absolut dreckig. Seit dem Zeitpunkt kann ich verstehen, wie es ist in ein Loch zu fallen oder zu spüren, wie es ist wenn einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Ich kann auch mittlerweile verstehen, warum Menschen resignieren oder aus der Situation nicht mehr herauskommen.
Aber seit Ende 2019 back on track :-)
Dem Jugendamt / Unterhaltskasse sind meine ausländische Anschrift bekannt. Regelmässig werde ich über die Leistungen nach UVG informiert.
Mit Schreiben vom 18.09.2020 hatte ich denen mitgeteilt, dass der nächste Fragebogen nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 1605 BGB aktuell noch nicht fällig ist.
Das letzte Schreiben kam im September 2021, in welchem angefragt worden ist: ... es wird angefragt, ob Sie für Ihre Kinder Unterhalt zahlen wollen. Falls dem so ist, soll die Überweisung auf das nachstehende Konto erfolgen. Falls Sie keine Zahlungen leisten wollen, teile Sie bitte Ihre Gründe mit." Der im Schreiben erwähnte Auskunftsbogen war nicht dabei.
Da das ganze per normal-Post kam (also ohne Einschreiben oder so) habe ich das erstmal sauber gelocht und abgeheftet. Vielleicht kommt ja noch ein Reminder hinterher.
Jetzt:
In der letzten Woche hat meine Mutter Post von der örtlichen deutschen Polizei in Deutschland bekommen.
Straftat: Verdacht Unterhaltsverletzung gem. § 170 StGB
Gegen Ihren Sohn, xxxxx, ist ein Ermittlungsverfahren gem. § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht eingeleitet worden. Damit ich die Ermittlung fortsetzen kann, bitte ich Sie mir:
- seine aktuelle Adresse,
- seinen aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort,
- wann er sich voraussichtlich wo und bei wem in der nächsten Zeit aufhalten wird,
- wann und wo er isch geplant regelmässig aufhält und
- seinen aktuellen Arbeitgeber oder seine aktuelle Firma zu benennen.
Frage:
- Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Ausland.
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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 |
Geschrieben von: Stronzus - 28-10-2021, 11:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo alle zusammen, ich benötige Hilfe beim Thema Sonderbedarf.
Ich bin alleinerziehender Vater. Meine große Tochter ist 14 und lebt bei mir seit 4 Jahren. Die andere Tochter, um die es jetzt hier geht ist 11 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Ich war nicht verheiratet.
Die Mutter hat jetzt über das Jugendamt "Sonderbedarf" angemeldet. Und zwar geht es um sogenannte Sozialtage für die 5. Klasse. Diese Kosten 140.-€. Die Schule führt diese Sozialtage jedes Jahr für die neuen Fünftklässler durch. Das JA hat mich angeschrieben und um eine Beteiligung hierzu gebeten. Ich habe das beim Jugendamt abgelehnt da ich von meinem Nettoverdienst unter 1400.-€ Selbstbehalt liege. Jetzt hat mich das Jugendamt erneut angeschrieben und mich zur Auskunft meiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen aufgefordert mit dem Hinweis das bei knappen wirtschaftlichen Verhältnissen auch ein geringerer Selbstbehalt angesetzt werden kann. Achja was vielleicht noch wichtig ist, ich bewohne zusammen mit meiner bei mir lebenden Tochter eine selbst genutzte Immobilie. Ich kann keine Schuldzinsen angeben.
Wie soll ich hier nun vorgehen ?
Es geht mir um die rechtliche Seite. Ich möchte bitte KEINE Diskussion warum ich nichts bezahlen will oder warum ich hier mich nicht anteilig beteiligen will etc. Ich bitte um Unterstützung mit Tips wie ich mich verhalten und vorgehen soll.
DANKE
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Neuer Reisepass |
Geschrieben von: wunder007 - 24-10-2021, 10:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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So es ist so weit.
In 10 Tagen beantrage ich einen neuen RP express 10 Jahre 48 Seiten.
Was muss ich beachten in D ich gehe alleine nur mit meinen Perso und 150 Euro in Bar hin.......alten RP habe ich natürlich verloren was wird passieren?
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Probleme mit Thai Frau + Kinder im EU Ausland seit Sie bei Landsleuten arbeitet. |
Geschrieben von: IRFP - 23-10-2021, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Wie soll ich anfangen ?
Mit Thailänderin, 8 Jahre zusammen, 5 Jahre verheiratet,
vor der Heirat haben wir Deutschland verlassen, leben im EU Ausland.
gemeinsames Deutsches Kind 7 Jahre, mitgebrachtes Stiefkind (Tochter) 9 Jahre
Hintergrund:
Meine Frau arbeitet seit Dezember 2020 bei lokalem Thai Restaurant Betreiber Ehepaar, die mehrere Lokale haben
Seitdem Sie dort arbeitet hat Sie sich total verändert, würde sagen 1000 % verblödet, steht unter deren Einfluss
Sie wird ausgenutzt zum Hungerlohn, arbeitet seit Monaten 30 Tage ohne einen freien Tag durch,
Geteilte Arbeitszeiten 10 bis 14.30 und 17 bis 23 Uhr, davon 26 Tage im Monat wo Sie gegen 23 Uhr nach Hause kommt.
An 4 Ruhetagen wird Sie für die Produktion eingesetzt, kommt am frühen Abend nach Hause.
Sex haben wir fast täglich aber jegliche Kritik an ihrem Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen die nicht dem Gesetz entsprechen endet im heftigen Streit bis zur Androhung der Trennung.
1. Problem: Seit 1 Monat hat die Schule begonnen, ich bringe beide Kinder jeden Tag morgens in die Schule, hole Sie gegen 14 Uhr ab Essen machen und Hausaufgaben etc.
Die Kindesmutter geht 26 Tage zwischen 9 und 10 Uhr arbeiten, kommt gegen 14.30 Uhr nach Hause zum schlafen, geht um 17 bis 23 Uhr wieder arbeiten, die restlichen 4 tage im Monat von 9 bis 17 Uhr
Das ich vor Ort bei den Arbeitszeiten meiner Frau mit 2 Kindern, irgendeine Arbeit bekomme oder als Selbstständiger Aufträge ausführen, kann will die Kindesmutter nicht verstehen, mein Verdienst diesen Monat 0 EUR
Die Kinder könnten ja mit 7 und 9 Jahren alleine zuhause bleiben, wenn Sie um 17 Uhr arbeiten geht, warum ich so faul wäre, nicht während der Schulzeit 4 Stunden arbeite gehe und später nachmittags arbeiten gehe.
Ich fühle mich in der jetzigen Situation alleinerziehend mit 2 Kindern ohne Geld, so kann es nicht weitergehen
die Kindesmutter kommt 26 Tage selten vor 23 Uhr von der Arbeit nach Hause.
Hinzu kommt, das in meinem Beruf inzwischen ganze Branchen aufgrund weltweitem Chip und Halbleitermangel
bis nächstes Jahr schon wieder in Kurzarbeit sind.
Finanziell können wir nicht von ihrem Einkommen leben, das ist viel zu wenig
Ich habe bereits mit Hartz IV Antrag in Deutschland gedroht, beide Kinder plötzlich mitzunehmen
wenn sich ihre Arbeitszeiten nicht ändern ohne großen Erfolg.
Sie will weiter zum Hungerlohn arbeiten, sich ausnutzen lassen, wenn ich aber nichts verdienen kann reicht das Geld nicht
Habt ihr aus neutraler Sicht eine Idee ?
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Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise |
Geschrieben von: datrainer - 21-10-2021, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen,
Schönes Forum, bin durch Zufall drauf gestoßen.
Folgende Situation:
Trennung nach 11 Jahren, Tochter vier Jahre alt. Trennung relativ frisch - 3 monate.
Abgemachte besuchstermine wurden bis jetzt 3x am Vorabend abgesagt… Auch kein nachholtermin wurde angesetzt.
Ende September hatten wir den Termin für eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt. Seitdem wurde noch nichts abgesagt. Vereinbarung gilt jetzt erstmal bis Ende des Jahres.
Im Januar 22 werden wir uns wieder zusammen setzen.
Kindsmutter und Jugendamt wurden beim letzten Gespräch schon vorgewarnt, dass ich das wechselmodell möchte, da die Tochter und ich uns sehr vermissen!
Und uns die gemeinsame Zeit zusammen definitiv zu wenig ist.
Wie sollte ich vorgehen, damit ich so wenig Zeit wie möglich verliere? Jetzt schon über das Gericht beantragen oder hoffen, dass beim nächsten Termin im Januar die Zustimmung dafür kommt?
Danke für eure Anregungen!
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Ich hab die Drecksbande wieder mal an den Hacken |
Geschrieben von: IPAD3000 - 17-10-2021, 23:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Wir sind uns glaube ich darüber einig, dass es nur krank sein kann, den Ex noch zehn Jahre nach der Trennung regelmäßig zu googlen. Es hat nur 6 Monate gedauert, bis die liebste Exin auf meine neue Firma gestoßen ist. Zur Erinnerung, ich wurde im Nov 2019 nach achtjährigen gerichtlichen und medizinisch-gutachterlichen Quälereien meine Unterhaltstitel erfolgreich los. Die medizinischen Gutachten gingen am Ende von einer nur in Teilzeit möglichen Teilnahme am Erwerbsleben aus.
Nun gut, ich bekam für kurze Zeit wieder Luft zum Atmen, also verabredete ich zusammen mit meinem Therapeuten, dass ich diese Luft nutzen solle, um wenigstens dieser mutmaßlichen Teilzeitfähigkeit nachzukommen. Wir läuteten die selbst auferlegte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein, um mir zumindest nicht irgendwann vorhalten lassen zu müssen, ich würde mich hier nicht im Rahmen dessen, was der Gutachter an Erwerbsfähigkeit sah, bemühen.
Da das JA leider nur schwarz und weiß kennt, unterstellt mir dieses nun, ich wäre plötzlich wieder voll leistungsfähig zum Unterhalt. Klar, man gründet eine Firma = Buckeln bis zum Umfallen = Geld ohne Ende.
Das JA fordert nun die GuVs der ersten zwei verstrichenen Geschäftsquartale. Es behauptet, ich wäre gar meldepflichtig gewesen, dass ich eine Firma gründete, wohl in Erwartung, nun auch rückwirkend Kohle fordern zu können. Zu letzterem wird mein Anwalt dies nunmehr bestreiten, denn da ich noch kein Gehalt beziehe, gab es keine Veranlassung, irgendeine Veränderung meines Einkommens anzuzeigen, denn nichts hat sich bis dato geändert. Was mich jedoch brennend interessiert, wie die auf meinen Vortrag reagieren werden, dass ich keineswegs volltags unterwegs bin. Natürlich ist mein Therapeut bereit, diese Wiedereingliederungsphase zu bestätigen, ich bin gespannt, was die sich folgend zurecht reimen werden, um mich nach jahrelangem Burnout wieder in den nächsten zu katapultieren versuchen.
Wisst ihr, ob ich überhaupt GuVs angebrochener Geschäftsjahre übersenden muss? Nach erst einem halben Jahr der Geschäftstätigkeit wohl kaum aussagekräftig, oder?
Ich werde berichten, wie es weitergeht. Denn ich werde natürlich dafür kämpfen, meine gesundheitlichen Einschränkungen, welche ich übrigens allein meinen Exen zu verdanken habe, auch leistungsmindernd anerkennen zu lassen. Schließlich besagte das letzte medizinische Gutachten, beschränkt Erwerbsfähig. Rechnerisch ergab das vor Gericht dann die Leistungsunfähigkeit zum Unterhalt. Nun ist die Aufnahme einer beschränkten Erwerbstätigkeit auch wieder verkehrt… versteh da einer noch diese Welt.
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Prozeßtaktik |
Geschrieben von: Austriake - 15-10-2021, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich habe kommenden Montag mal wieder eine Gerichtsverhandlung mit Exe. Ich habe einen Abänderungsantrag gestellt zum nachehelichen Unterhalt (wurde 2014 zum unbefristeten lebenslangen nachehelichen Unterhalt verurteilt), weil ich am 01.08.2021 in Rente gegangen bin und weniger als 1.400.- € netto Rente bekomme. Meine Anwältin hat den Antrag gesteltt, den Versorgungsausgleich auszusetzen (damit bekäme ich 615.- € mehr Rente) bis die Exe in Rente gehen wird, das wird im September 2025 der Fall sein. Und damit ich den Unterhalt weiterhin bezahlen kann, resp. die Unterhaltshöhe neu festzusetzen gem. neuem Einkommen von mir. Ausserdem haben sich seit der Scheidung 2014 mehrfach die Anrechnung von Kindererziehungszeiten geändert und alleine deswegen muss eine Neuberechnung durchgeführt werden - wobei die Rentenversicherung behauptet, ich hätte zugunsten der Exe auf die Rentenpunkte aus Kindererziehungszeiten verzichtet. Nie und nimmer habe ich zugunsten der Exe auf irgendetwas verzichtet, das wird also von mir bestritten.
Die Exe war aufgefordert, ihre Einkommensverhältnisse darzulegen, und zwar bis zum 15. August 2021. Hat sie aber nicht gemacht, nur blumenreiche Erklärungen warum nicht (Umzug steht bevor, Höhe der neuen Wohnungsmiete noch nicht bekannt etc. blabla). Exe wohnt derzeit bei unserer Tochter in der Einliegerwohnung - ob mietfrei oder nicht, weiß ich nicht. Darüber hinaus bezieht sie Grundsicherung in Höhe von ca. 960.- € incl. Miete gem. einem Bescheid vom Februar 2021.
Ich würde deshalb gerne bei Gericht darauf dringen, dass das Gericht urteilt wie von mir beantragt, da es die Gegenseite versäumt hat vorzutragen. Von ihrer Anwältin kamen zwei Seiten Geschwurbel, ich hätte mich 2016 einem Abänderungsantrag durch Auslandsaufenthalt entzogen (stimmt auch, aber das ist alles Vergangenheit) und unterstellt mir wie immer kriminelle Absichten und unterstellt, ich würde mich dann auch im September 2025 einer erneuten Festsetzung der Unterhaltshöhe (weil dann Exe in Rente geht) entziehen - guter Tipp, hatte ich noch gar nicht dran gedacht.
Also, jetzt meine Frage: wie verhalte ich mich am Montag prozeßtaktisch am Geschicktesten? Versäumnisurteil beantragen?
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Kinderbilder in sozialen Medien |
Geschrieben von: Lullaby - 11-10-2021, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
Exe stellt öfter Bilder von sich und unserem Kind in Facebook und Instagram. Offenbar nicht nur auf ihrer privaten Seite, die nur "Freunden" zugänglich ist, sondern auch in öffentliche Gruppen, für jedermann sicht- und kommentierbar. Sie braucht scheinbar die "Likes" und "Kommentare" für ihre psychische Gesundheit. Für mich eine Art Kindesmissbrauch.
Kann man mit GSR dagegen was machen? Lohnt sich das?
Grüße
Lullaby
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Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen |
Geschrieben von: Anton - 01-10-2021, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen,
kurze Frage:
Kann auf Grundlage eines Umgangsbeschlusses auch dann ein Ordnungsmittel beantragt werden, wenn Umgänge ohne nachvollziehbare Begründung verschoben werden? Oder muss es zu einem Ausfall des Umgangs kommen?
Schöne Grüsse,
Anton
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