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Geschrieben von: Egal - 27-09-2021, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo liebe Foren Gemeinde

Vor einigen Tagen bin ich auf dieses tolle Forum gestoßen und konnte mich bereits bisschen einlesen, bevor ich mich hier angemeldet habe.

Auf diesem Wege wollte ich aufgrund einiger Themen die Meinungen sowie Erfahrungen von euch gedienten Veteranen im Bezug auf eine anstehende KU Forderung erfragen und hoffe das sich jemand ein bisschen Zeit nehmen könnte??

Zum Fall:

Ich hatte eine S*xbeziehung mit einer Bekannten, bei der immer verhütet wurde bis auf einmal bei dem ich beschwichtigt wurde das man sowieso die Pille nehmen würde und es ausgeschlossen sei das was passiert und ich es dummerweise tatsächlich geglaubt habe. Einige Zeit verging und ich bekam von dieser Person eine Nachricht, dass man sich dringend treffen solle da man unbedingt was besprechen muss. Es handelte sich eine Schwangerschaft, was ein totaler Schock war da mein Leben nicht gerade in geregeltem Maße verläuft (um es mal so auszudrücken) und es für mich immer nur etwas lockeres war und anderes von meiner Seite schon immer komplett auszuschließen war.

Lange Rede kurzer Sinn

Die Geburt steht bald bevor und es wurde bereits angekündigt, dass eine Vaterschaftsanerkennung auf mich zukommen wird.

Auf diesem Wege wollte ich erfragen
Welche Möglichkeiten es gibt den Unterhalt zu drücken sowie weitere Anregungen, da sich schon verlauten ließ, dass ich lediglich als Zahlvater dienen soll und kein Kontakt mehr besteht.

Die Gegenseite hat eine abgeschlossene Ausbildung und hat vor der Schwangerschaft sehr gut verdient ( 2500-2800€ netto/ Monat)

Zu meiner Person:
-  28 Jahre
- Keine abgeschlossene Ausbildung
- GdB 30 aufgrund der Wirbelsäule/ sowie diagnostizierte Depression seit 2019
- Teilzeit beschäftigt ( max. 1100€ netto/ Monat
- aktuell vorübergehend wohnhaft bei Eltern


Danke an die jenigen die sich Zeit nehmen um sich das durchlesen und jemandem in Not helfen.

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Question P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 27-09-2021, 10:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

HAllo zusammen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?

Bei mit hat GEZ gepfändet, das Ziel war endlich mir zugewiesenen Freibetrag zu erfahren.

Bei der Bаnk konnte mir keiner die Höhe nennen, meine Befürchtung hat sich bestätigt. Bei der Bank weiß keiner was die Sache ist.
Der Titel und Geburtsurkunden wurden bei der Umwandlung eingescannt und die Tante meinte das wars.
Papiere wurden an die Zentrale geschickt und Punkt. 

Ist es wohl aber nicht so einfach, wie ich es mir dachte.
Trotz meinen Unterlagen liegt meine Grenze bei 1.252,64 EUR

Kann die Bank den Betrag nicht erhöhen? Wozu dann Aufwand mit Unterlagen für die Kinder.
Geht es nur gerichtlich?

Danke und Gruß

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  Gestaltungsmöglichkeiten Kindesunterhalt
Geschrieben von: WalterWhite - 26-09-2021, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Ausgangssituation
Ich habe zwei Kinder von zwei Frauen. Mit der Zweiten habe ich mich 2011 getrennt, weil sie versucht hat mir den Umgang mit dem ersten Kind zu verbieten. Im Anschluss hat sie mit mir nur noch über Jugendamt, und ihren Anwalt gesprochen, an Umgang mit dem zweiten Kind war da nicht zu denken. Ich lebe in Köln und sie in Aachen. Ich habe dennoch alle Jahre zum Geburtstag und zu Weihnachten ein Päckchen geschickt, bis sie irgendwann nicht zustellbar geworden sind und zurückkamen. Nach der Trennung ist der Unterhalt berechnet worden, damals ca. 530€ für das Erste und 400€ für das Zweite. Ich habe es seitdem lückenlos bezahlt. Das Erste Kind wurde alle zwei Jahre vom Jugendamt neu berechnet und damit auch die Summe für das zweite angepasst. Die zweite Ex hat mich über den gesamten Zeitraum in Ruhe gelassen und ich sie auch.
Aktuelle Finanzielle Situation
Damals war ich 25 Jahre alt, habe als Elektriker gearbeitet und abends Informatik studiert. Nun war ich seit 2018 als Informatiker selbständig und seit 2019 lebt der älter Junge bei mir. Das Leben ist wieder schön geworden, bis sich Mitte 2020 die Anwältin meiner Ex gemeldet hat. Sie wollte Auskunft über mein Einkommen. Ich habe daraufhin einen Rat beim Anwalt gesucht. Er sagte sie haben keine Chance und müssen mitwirken. Anschließend hat er die Unterhaltsdifferenz auf 9 Jahre ausgerechnet mal 1% genommen und gesagt, das wäre sein Honorar, wenn er das für mich abwickelt.
ich dachte mir, ich kaufe sie, um Zeit zu gewinnen. Anschließend habe ich der Anwältin geantwortet, dass ich über der Düsseldorfer Tabelle liege und den Höchstsatz bezahlen werde, was ich seit Dez. 2020 auch mache. Ein Unterhaltstitel wurde nicht erstellt. Die Anwältin antwortete, sie akzeptiert es.
Frage:
Ich frage mich seit dem, wie ich diese Situation vernünftig gestalten kann. Es geht mir nicht darum nichts zu bezahlen, sondern es von aktuell 612,00€ für einen 10-Jährigen auf ca. 400€, oder den Mindestbeitrag zu reduzieren, sodass es für den Staat nicht lukrativ wird mich auszunehmen. Ich habe August 2020 eine GmbH angemeldet und mich als GF mit 60k Jahresbrutto eingestellt.
Das Internet gibt wenig Auskunft wie sowas gestaltet und berechnet werden kann. Hat jemand von euch sowas schon mal umgesetzt und besitzt zufällig eine Anleitung?

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  Theater mit Umgang, PAS, Elterngespräch
Geschrieben von: Aufstieg - 20-09-2021, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo meine lieben,

bräuchte mal euren Rat. Umgänge mit Tochter, 7 Jahre werden immer nach Gusto der Mutter gehalten. Wann sie will und wie sie will. Letztes Wochenende gab es Stress mit mir und dem Kind. Eigentlich keine grosse Sache, jetzt bauscht es die Mutter aber ordentlich auf. Jetzt sagt sie, daß Kind will nicht mehr zu mir über die Woche, sondern erst wieder am Sonntag. Normalerweise war das Kind jeden Donnerstag bei mir. Soll ich jetzt erst mal ausitzen oder wie verfahren? Ich möchte mir nicht ständig die Umgänge diktieren lassen.

Herzliche Grüsse

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  Vollstreckungsankündigung Hauptzollamt
Geschrieben von: Papaonkel - 16-09-2021, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo in die Runde,

heute flatterte ein Brief vom Hauptzollamt ins Haus.
Darin wird eine Vollstreckung angekündigt, eine Berufsgenossenschaft will 600 € für eine kleine selbständige Nebentätigkeit  haben, die ich nicht zahlen kann.
Ich habe eine Vermögensauskunft im letzten Jahr abgegen.

Meine Frage nun:
sollte ich gegenüber dem Hauptzollamt aktiv werden und mitteilen, dass eine Vermögensauskunft abgegen wurde?
Oder stoßen die da von selbst drauf und ich kann mir das Porto sparen?

Danke für eure Hilfe!

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  Arbeitgeber verlangt Aufhebung der Pfändung
Geschrieben von: Gast1969 - 15-09-2021, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

ich habe mittlerweile, da ich alle Forderungen geleistet habe, die Vollstreckbare Ausfertigung des Titels, aus dem mein (volljähriges nicht privilegiertes) Kind die Lohnpfändung betreibt, im Original entwertet ausgehändigt bekommen. Dies hab ich meinem Arbeitgeber so vorgelegt und darauf hingewiesen, das die Forderungen vollumfänglich beglichen wurden und eine weitere Pfändung daher nicht mehr statthaft ist.

Mein Arbeitgeber weigert sich nunmehr die Lohnpfändung einzustellen, bis ich ihm "die originale Rücknahme für den betreffenden PfÜB durch den Gläubiger (bzw. Gläubigervertreter) eingereicht habe".

Ich habe noch nie von sowas gehört? Was soll das sein? Ist das so richtig?

(ich dachte bisher immer, es sei ausreichend den Originaltitel entwertet zu besitzen, damit nicht mehr gepfändet werden kann?)

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  StA Augsburg, PP Schwaben Nord, Verhaftung von LOStA Werlitz gefordert.
Geschrieben von: §33BeamtStG - 11-09-2021, 12:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

ich befinde mich momentan in der Aufarbeitung mehrer, wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung gegen mich geführter Verfahren bei der StA Augsburg, die alle eingestellt wurden.

Zu den falschen Angaben der Kindsmutter, ihrer RAin und der Rolle des PP Schwaben Nord, liegt Strengbeweis vor.

Mittlerweile wird von RA Dr. Richard Beyer (München) – nach dem Goldfinger-Skandal der StA Augsburg - die Verhaftung (Zwangshaft) des leitenden Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz gefordert. Mehrere Staatsanwälte der StA Augsburg, Polizisten und Steuerfahnder sind angezeigt.

Hintergrund ist laut Presse, u.a. die Existenzvernichtung iVm der Verfolgung Unschuldiger und Urkundenunterdrückung,  Der bezifferte Schaden für den Steuerzahler, beträgt laut Presse, ca. € 30.000.000

  • Vgl. Augsburger Allgemeine vom 05.08.2021: Warum der Goldfinger-Prozess ein heftiges Nachspiel hat
  • Vgl. Bayerischer Rundfunk vom 13.08.2021: Augsburger Goldfinger-Prozess könnte politisches Nachspiel haben
  • Vgl. Handelsblatt vom 21.05.2021: Freispruch für den Angeklagten im Goldfinger-Prozess – jetzt gerät eine Ermittlerin unter Druck

Vgl. auch: "hochangesehener" pädokrimineller  Augsburger Richter (Pressesprecher LG Augsburg, OLG) versorgte sich sogar aus den Strafakten mit prädokriminellem Material

OStA Nickolai, der ehem. Pressesprecher der StA Augsburg, ist seit dem 01.09.2021 VPräsAG des Amtsgerichts Augsburg.

Mit beiden hatte ich das Vergnügen. Hierzu werde ich mich zu gegebener Zeit, konkret äußern.

Wikipedia: „Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen. Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel/Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz.“
  • Vgl. Vielzahl der Skandale der StA Augsburg (Max Strauß, CDU-Parteispendenskandal, Schottdorf-Affäre; Korruption und Geldwäsche des Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel, Speditionskaufmann Uwe N. wg. Misshandlung durch die Polizei, TV-Darsteller Stephan Lucas; "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen"; Cornelius Gurlitt; Gustl Mollath; BVerfG, Beschluss vom 09.März 2020 - 2 BvR 103/20)

Im Jahr 2017 wurde ich von RA Marcus Becker, (Becker & Partner Landsberg, zivilrechtlich vertreten. Das was RA Marcus Becker in meinem Fall, unter Zeugen abgeliefert hat, hätte ich hinsichtlich seines gezeigten Einsatzes (OLG München, Beschluss, 5St RR (II) 60/10), nicht für möglich gehalten.

Im Rahmen der Aufarbeitung, vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzungen im OLG Bezirk München (StA Augsburg), bin ich daher auf der Suche nach Erfahrungen mit Augsburger Anwält*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen und Polizist*innen.

Ich werde mich zu gegebener Zeit, konkret, zu meinen Erfahrungen mit der Augsburger Justiz (PräsAG Münzenberg, VPräsAG Endres), der Staatsanwaltschaft (LOStA Werlitz, OStA Nickolai) und der Polizei (PP Schwald) äußern.

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  Unterhalt für Ex und Kind Ü18
Geschrieben von: santiago - 06-09-2021, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich habe eine kurze Frage, die vermutlich in meinem anderen Thread untergegangen ist:

Besteht für Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Unterhalt für über 18-Jährige Kinder eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Wenn ja, kann mir in diesen Fälllen ein fiktives Einkommen angerechnet werden?

Santiago

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  Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt
Geschrieben von: Splash - 06-09-2021, 06:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 wurde bei mir der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt, obwohl ich im Jahr 2020 den UH gezahlt habe. FA begründet es so: Weil ich nicht genug UH zahle. 

(Ich bin erst ab 2021 arbeitslos geworden und befinde mich in einer Umschulung.)

Frage 1: Ist es normal oder kann man was dagegen tun?

Frage 2: Ich vermute, das JA hat irgendeinen Antrag gestellt, deswegen ist es so passiert. Übermittelt das FA den Steuerbescheid an das JA?

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  Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind
Geschrieben von: Irrenhaus - 01-09-2021, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen...

Vielleicht weiß hierüber jemand Bescheid.

Letzten Dezember verlangte die Beiständin Auskunft über mein Gehalt, ich zahle seitdem Unterhalt für Kind A. Seit Juli ist auch Kind B unterhaltsberechtigt, die Beiständin hat sich aber erst jetzt gemeldet. Trotzdem verlangt sie rückwirkend zum Juli Unterhalt für Kind B.

Frage: Ist die rückwirkende Forderung rechtens, weil die frühere Gehaltsauskunft in Sachen Kind A auch für Kind B gilt? Oder bin ich erst ab Zugang des Briefes (also jetzt) unterhaltspflichtig?

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