Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt
#1
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 wurde bei mir der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt, obwohl ich im Jahr 2020 den UH gezahlt habe. FA begründet es so: Weil ich nicht genug UH zahle. 

(Ich bin erst ab 2021 arbeitslos geworden und befinde mich in einer Umschulung.)

Frage 1: Ist es normal oder kann man was dagegen tun?

Frage 2: Ich vermute, das JA hat irgendeinen Antrag gestellt, deswegen ist es so passiert. Übermittelt das FA den Steuerbescheid an das JA?
Zitieren
#2
(06-09-2021, 06:37)Splash schrieb: Frage 1: Ist es normal oder kann man was dagegen tun?

Ja, ist normal. Kann man nichts gegen tun, außer das Gegenteil zu beweisen. Du mußt mindestens 75% des festgelegten KU bezahlen, um
den Kinderfreibetrag geltend machen zu können.

(06-09-2021, 06:37)Splash schrieb: Frage 2: Ich vermute, das JA hat irgendeinen Antrag gestellt, deswegen ist es so passiert. Übermittelt das FA den Steuerbescheid an das JA?

Ich vermute, die Mutter hat einen Antrag gestellt, deinen Freibetrag auf sich selber übertragen zu lassen. Der Freibetrag ist nämlich nur eine Rechengröße bei der Steuerfestsetzung und kein Auszahlungsbetrag. Insofern kann das Jugendamt nichts damit anfangen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#3
(06-09-2021, 09:36)Sixteen Tons schrieb: Ja, ist normal. Kann man nichts gegen tun, außer das Gegenteil zu beweisen. Du mußt mindestens 75% des festgelegten KU bezahlen, um

den Kinderfreibetrag geltend machen zu können.


OK, aber es ist irgendwie rückwirkend und zwar für das Jahr (2020), in dem ich normal gearbeitet und den UH gezahlt habe.
Zitieren
#4
In diesem Fall legst du gegenüber dem Finanzamt schriftlich Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und teilst mit, daß du im Veranlagungszeitraum mindestens 75 % des KU gezahlt hast und dir daher der Freibetrag zu gewähren ist. Belege nicht vergessen (Kontoauszüge).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#5
Update: Ich habe heute mit dem FA telefoniert, die Übertragung des Kinderfreibetrags wurde tatsächlich von der EX initiiert.  Ich werde definitiv einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, ansonsten ist die Nachzahlung der Steuer für 2020 vierfach höher.

(06-09-2021, 11:09)Sixteen Tons schrieb: In diesem Fall legst du gegenüber dem Finanzamt schriftlich Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und teilst mit, daß du im Veranlagungszeitraum mindestens 75 % des KU gezahlt hast und dir daher der Freibetrag zu gewähren ist. Belege nicht vergessen (Kontoauszüge).

Übrigens, was bedeutet „mindestens 75%“?? Ich habe im letzten Jahr auf dem Niveau des Unterhaltsvorschusses gezahlt. Ist es ausrechend als Beweis für „75%“??

(06-09-2021, 11:09)Sixteen Tons schrieb: Belege nicht vergessen (Kontoauszüge).

Darf man nur die Seiten des Kontoauszuges zeigen, die nur diese Transaktionen betreffen?

Und die wichtigste Frage, darf ich alles andere im Kontoauszug schwärzen?
Zitieren
#6
(07-09-2021, 11:57)Splash schrieb: Und die wichtigste Frage, darf ich alles andere im Kontoauszug schwärzen?

Ja
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren
#7
(07-09-2021, 11:57)Splash schrieb: Übrigens, was bedeutet „mindestens 75%“?? Ich habe im letzten Jahr auf dem Niveau des Unterhaltsvorschusses gezahlt. Ist es ausrechend als Beweis für „75%“??




75 % des geschuldeten Unterhalts. Da es bei dir keinen Titel gibt, wird wohl der Mindestunterhalt der DDT zugrundegelegt.
Zahlbetrag für 12jähriges Kind: 395 Euro (Kindergeld abgezogen). Unterhaltsvorschuß war 2020 bei 293 Euro. Nach dem Dreisatz sind das 74,17 % vom 395 Euro. Das ist natürlich jetzt etwas speziell, deine tatsächliche Unterhaltsschuld darzulegen, weil du a) anscheiend nicht ausreichend leistungsfähig und b) keinen Titel hast.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#8
(07-09-2021, 12:47)Sixteen Tons schrieb: 75 % des geschuldeten Unterhalts. Da es bei dir keinen Titel gibt, wird wohl der Mindestunterhalt der DDT zugrundegelegt.
Zahlbetrag für 12jähriges Kind: 395 Euro (Kindergeld abgezogen). Unterhaltsvorschuß war 2020 bei 293 Euro. Nach dem Dreisatz sind das 74,17 % vom 395 Euro. Das ist natürlich jetzt etwas speziell, deine tatsächliche Unterhaltsschuld darzulegen, weil du a) anscheiend nicht ausreichend leistungsfähig und b) keinen Titel hast.


Hm, sieht nicht so gut aus. Ich habe alles summiert, im letzten Jahr wurde von mir 6925€ überwiesen, das sind 288,54€ pro Kind und das bedeutet 73,04%.

Es ist eine gute Frage, wird das FA wegen 2% zu wenig, meinen Einspruch ablehnen? Confused
Zitieren
#9
Ich hatte das Problem vor Jahren auch und bei mir hat niemand nachgerechnet. Da kein Titel bestand und auch keiner vom FA angefordert wurde hätten die auch sicher nicht gewusst  wovon sie die 75% berechnen sollten.
Zitieren
#10
(07-09-2021, 19:54)RunningMan schrieb: Ich hatte das Problem vor Jahren...

Hat man bei dir auch den Kinderfreibetrag geklaut? Und gabs am Ende Happyend??
Zitieren
#11
Bei 73% (=140,-€ fehlen) findet sich womöglich noch die eine oder andere Geldausgabe, die man direkt getätigt hat.... dann ist man über 75%.
Unterhalt muss nicht nur die monatliche Überweisug sein.

Fantastisch wäre, wenn noch eine Mail der Mutter dem vorausging... "ok, Du bringst Ware X für Kind Y mit". Kreativ sein - trotzdem aber immer eine plausible Begründung parat haben.

Grundsätzlich sollte schon ein Dialog mit der Mutter dem vorausgegangen sein bzw. etwas was auf eine gemeinsame Entscheidung schließen lässt.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren
#12
(07-09-2021, 23:16)Splash schrieb:
(07-09-2021, 19:54)RunningMan schrieb: Ich hatte das Problem vor Jahren...

Hat man bei dir auch den Kinderfreibetrag geklaut? Und gabs am Ende Happyend??

Ich hab einfach Einspruch eingelegt und ohne weitere Nachweise wurde der Bescheid korrigiert.
Zitieren
#13
Ich würde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren. Begründung kannst du nachschieben.
Versuche es doch einfach erstmal, indem du kackfrech behauptest, du wärst in 2020 deiner Unterhaltspflicht noch nachgekommen.
Entweder sie akzeptieren es, oder sie wollen Belege. Die kannst du ja bringen und dann sieht man weiter.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#14
Danke für die Ratschläge.

Ich habe das Schreiben bereits vorbereitet (wie Jean Pütz  Smile ).

Übrigens, kommunizieren die Ämter unter sich, z.B. kann FA beim JA nachfragen, wie viel ich gezahlt habe?
Zitieren
#15
Können ja, aber sie sind meist zu faul dafür.
Zitieren
#16
Übrigens, als man für die Kinder den UHV bewilligt hat, am Ende des Schreibens vom JA stand das:

https://i.ibb.co/yXhDn52/20210908-191759.jpg

Der Kontenabruf klingt verständlich, dass das JA nach Geld schnüffeln kann.

Aber was ist ein Aufrechnungsantrag?

Nachtrag: Gelöst, im Falle einer Steuererstattung wird diese nicht an mich, sondern an das JA überwiesen.
Zitieren
#17
(08-09-2021, 19:37)Splash schrieb: Übrigens, als man für die Kinder den UHV bewilligt hat, am Ende des Schreibens vom JA stand das:

https://i.ibb.co/yXhDn52/20210908-191759.jpg

Der Kontenabruf klingt verständlich, dass das JA nach Geld schnüffeln kann.

Aber was ist ein Aufrechnungsantrag?

Nachtrag: Gelöst, im Falle einer Steuererstattung wird diese nicht an mich, sondern an das JA überwiesen.

Das wichtigste steht ja ausnahmsweise gottseidank da mal: bei dem Aufrechnungsersuchen handelt es sich um KEINE Zwangsvollstreckungsmaßnahme! Das ist wichtig, wenn sich -wie bei mir- später mal die Frage nach Verjährung stellt (oder ggf auch Verwirkung).
Zitieren
#18
(08-09-2021, 09:01)Sixteen Tons schrieb: Versuche es doch einfach erstmal, indem du kackfrech behauptest, du wärst in 2020 deiner Unterhaltspflicht noch nachgekommen.

Ich habe den Einspruch abgeschickt, mal schauen was jetzt passiert. 

Apropos, wenn mein Einspruch gegen den Bescheid nichts bringt und es bei dem Kinderfreibetrag 0 bleibt, hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein ALG1?

Nicht dass man jetzt auch das ALG1 nachträglich und rückwirkend mit dem Kinderfreibetrag 0 berechnet.  Confused
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung Antragsgegner 6 6.405 27-12-2014, 23:55
Letzter Beitrag: beppo
  (Noch) nicht gezahlter Unterhalt bei Beratungshilfe, PKH und Steuererklärung wirksam? Antragsgegner 2 4.130 31-03-2013, 11:35
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste