Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 2.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise
#1
Hallo zusammen,

Schönes Forum, bin durch Zufall drauf gestoßen.

Folgende Situation:

Trennung nach 11 Jahren, Tochter vier Jahre alt. Trennung relativ frisch - 3 monate.

Abgemachte besuchstermine wurden bis jetzt 3x am Vorabend abgesagt… Auch kein nachholtermin wurde angesetzt.

Ende September hatten wir den Termin für eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt. Seitdem wurde noch nichts abgesagt. Vereinbarung gilt jetzt erstmal bis Ende des Jahres.
Im Januar 22 werden wir uns wieder zusammen setzen.

Kindsmutter und Jugendamt wurden beim letzten Gespräch schon vorgewarnt, dass ich das wechselmodell möchte, da die Tochter und ich uns sehr vermissen!
Und uns die gemeinsame Zeit zusammen definitiv zu wenig ist.


Wie sollte ich vorgehen, damit ich so wenig Zeit wie möglich verliere? Jetzt schon über das Gericht beantragen oder hoffen, dass beim nächsten Termin im Januar die Zustimmung dafür kommt?

Danke für eure Anregungen!
Zitieren
#2
Hi,
ich fürchte, solange sich die Mutter an die beim Jugendamt vereinbarte Regelung hält, hast du keine Grundlage, um bei Gericht einen Umgangsantrag zu stellen.
Der klassische Dreisprung kann erst vollzogen werden, wenn das Jugendamt sich nicht mehr imstande sieht eine gütliche Vereinbarung zwischen den Eltern zu erzielen. Dies ist ja aktuell nicht der Fall.

Wie viel "Umgang" genau hast du denn aktuell mit deiner Tochter?
Hast du einem äußerst geringen Umgangsrahmen beim Jugendamt zugestimmt?
Wenn ja, war dein Betreuungsumfang vor und unmittelbar nach der Trennung gering?

Die Hürden für ein Wechselmodell in Deutschland sind unerfüllbar hoch.
Wenn deine Ex nicht will - und das liegt hier wohl auf der Hand - dann hast du eigentlich keine Chance.

Warst du jahrelang die Hauptbezugsperson für deine Tochter (z.B. lange Elternzeit)?
Selbst dann gibt es Gerichte die gegen das Wechselmodell entscheiden.

Dass du deiner Ex im Beisein des Jugendamts offengelegt hast, dass du das Wechselmodell anstrebst, war leider kein guter Schachzug. Die Jugendämter sind fast durchweg gegen die Doppelresidenz.
Ein Vater, der (angeblich) zu viel will, gilt erst recht als Bedrohung für die Mutter-Kind-Symbiose.
Zitieren
#3
Danke für die schnelle Einschätzung. Die Vereinbarung gilt ja jetzt erst 3 Wochen und läuft ja bereits schon Ende des Jahres wieder aus.

Zählt bei der ganzen Sache nicht auch, was das Kind möchte? Nämlich mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen?

Ich warte ja auch sehnlichst darauf, dass die jetzt vereinbarten Termine ( immer mittwochs und ganz klassisch alle 2 Wochenenden) abgesagt werden, damit ich was in der Hand hätte.

Das meiner Tochter der Umgang mit mir (vor der Vereinbarung) verweigert wurde, zeigt ja schon das die KM, fehlende bindungstoleranz aufweist

Der Betreuungsangebot direkt nach der Trennung, war leider eher gering, da die Mutter einfach mal die Haustürschlösser ausgewechselt hat, obwohl ich Mitmieter der Wohnung (sie Eigentümerin, aber ihre Mutter hatte das Haus gekauft und an uns vermietet. Wird gerade vom Anwalt geklärt ob und welches Wohnrecht oder niesbrauchrecht sie hat) und mir den Zutritt verwehrt hat. Wurde sozusagen, einfach mal auf die Straße gesetzt.
.

Ich habe die ganz klassische „bezahlte“ Elternzeit genommen.
Aber: Die Mutter ist selbstständige Redakteurin beim fernsehen. Und so war sie auch in den letzten Jahren viel arbeiten. auch manchmal übers we, da habe ich also sehr viel Zeit mit der kleinen verbracht und auch große Teile an der Erziehung mitgetragen.

Ich habe also als beim Jugendamt das Argument gebracht, dass sie sich ja dann die Termine auf die Woche wo ich sie habe, legen kann und dann danach die Woche die komplette Zeit mit unserer Tochter verbringen kann.

Jetzt ist es nämlich z.b. auch so, dass die Oma, anstatt ich - wenn ich nicht arbeiten muss, viel Betreuung übernimmt, da macht das wechselmodell mehr Sinn.

Hoffe ich habe nix vergessen…
Zitieren
#4
(22-10-2021, 13:31)datrainer schrieb: Der Betreuungsangebot direkt nach der Trennung, war leider eher gering, da die Mutter einfach mal die Haustürschlösser ausgewechselt hat, obwohl ich Mitmieter der Wohnung (sie Eigentümerin, aber ihre Mutter hatte das Haus gekauft und an uns vermietet. Wird gerade vom Anwalt geklärt ob und welches Wohnrecht oder niesbrauchrecht sie hat) und mir den Zutritt verwehrt hat. Wurde sozusagen, einfach mal auf die Straße gesetzt.


Deshalb zahlst du jetzt auch keine Miete mehr, hoffentlich? Wie habt ihr das geregelt mit dem Kindesunterhalt?

Zum Wechselmodell/Vaterschaft: wenn Mutti nicht will, gibt es nichts. So ist das in Deutschland.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Zitat:Deshalb zahlst du jetzt auch keine Miete mehr, hoffentlich? Wie habt ihr das geregelt mit dem Kindesunterhalt?

Zum Wechselmodell/Vaterschaft: wenn Mutti nicht will, gibt es nichts. So ist das in Deutschland.


Selbstverständlich zahle ich keine Miete mehr. Mir ist das Nutzungsrecht ja verwehrt worden ist, obwohl ich mich an die 3-Monatige Kündigungsfrist halten muss. 

Unterhalt geht pünktlich raus.
Zitieren
#6
(21-10-2021, 17:45)datrainer schrieb: Wie sollte ich vorgehen, damit ich so wenig Zeit wie möglich verliere? Jetzt schon über das Gericht beantragen oder hoffen, dass beim nächsten Termin im Januar die Zustimmung dafür kommt?
Zur Zeit hast du keine Chancen. 
Lies meine Threads.
1. Du musst in unmillterbarer Nähe wohnen
2. Du solltest erstnal erweuteren Umgang bekommen von ca. 10 Tagen(mit Übernachtungen) im Monat: 
jeden Mittwoch mit Übernachtung und jedes zweites WE vom Freitag nach dem Kindergarten bis zum Montag früh
3. Keine Schichtarbeit: nur Gleitzeit mit Homeoffice Option

wenn du soweit bist, nach einem Jahr mit diesem Umgang kannst du dein Glück versuchen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#7
Wichtig - immer aus Sicht des Kindes argumentieren. Dein Kind hat die Möglichkeit mit beiden Eltern groß zu werden, beide fest im Alltag zu verankern - eine enge emotionale Bindung die ein Leben lang bestand hat. Es geht nicht um das Wohl der Mutter - um das Wohl des Kindes. Das müssen viele Beteiligte auch immer wieder neu verstehen.
Zitieren
#8
(24-10-2021, 08:52)Zahlesel_RUS schrieb:
(21-10-2021, 17:45)datrainer schrieb: Wie sollte ich vorgehen, damit ich so wenig Zeit wie möglich verliere? Jetzt schon über das Gericht beantragen oder hoffen, dass beim nächsten Termin im Januar die Zustimmung dafür kommt?
Zur Zeit hast du keine Chancen. 
Lies meine Threads.
1. Du musst in unmillterbarer Nähe wohnen
2. Du solltest erstnal erweuteren Umgang bekommen von ca. 10 Tagen(mit Übernachtungen) im Monat: 
jeden Mittwoch mit Übernachtung und jedes zweites WE vom Freitag nach dem Kindergarten bis zum Montag früh
3. Keine Schichtarbeit: nur Gleitzeit mit Homeoffice Option

wenn du soweit bist, nach einem Jahr mit diesem Umgang kannst du dein Glück versuchen

Wollte mich noch mal zu Wort gemeldet haben…

Hab in der Zwischenzeit mit einer erziehungs Coaching Frau gesprochen, die auch das wechselmodell lebt. Sie ist der Meinung, dass es gut ist das seit der Trennung noch nicht soviel Zeit vergangen ist und die Chancen daher besser stehen. Ich schaue mich jetzt mal nach einem spezialisierten Anwalt dafür um.

Kam eben im swr Fernsehen:

https://m.youtube.com/watch?v=LOFYzH3Lb14

(24-10-2021, 09:52)stayFather87 schrieb: Wichtig - immer aus Sicht des Kindes argumentieren. Dein Kind hat die Möglichkeit mit beiden Eltern groß zu werden, beide fest im Alltag zu verankern - eine enge emotionale Bindung die ein Leben lang bestand hat. Es geht nicht um das Wohl der Mutter - um das Wohl des Kindes. Das müssen viele Beteiligte auch immer wieder neu verstehen.

Genau das hat auch die couching Dame gemeint!
Zitieren
#9
https://www.bundestag.de/resource/blob/5...s-data.pdf


Hat vielleicht jemand das Buch von ihr?
Zitieren
#10
Ja, aber es ist keine Anleitung für wechselmodellwollende Väter. Zudem ist es auch nicht mehr so ganz aktuell. In einem Verfahren wird dir das nichts nutzen.
Zitieren
#11
In dem Verfahren gibts ein paar Keyfacts die passen müssen:

- Nähe der elterlichen Haushalte
- Erziehungsfähigkeit beider Eltern
- Enge Bindung an beide Eltern
- Bindungstoleranz - minimum an ordentlicher Kommunikation

Dann brauchst du noch einen Richter der selbst vom WM überzeugt ist und Verfahrensbeistände bzw Gutachter die es auch sind, dann kann es passen.

Aber bedenke - du hast auch die Möglichkeit diese von dir zu überzeugen. Am besten ist es außergerichtlich mit der Mutter nen Deal zu machen - falls mit der noch zu reden ist in Sachen Umgang.

Väter kämpft weiter - auf lange Sicht kann sich nur etwas ändern wenn deutsche Väter auch gute Väter sein wollen und sich dafür einsetzen.

Gruß!
Zitieren
#12
(06-11-2021, 11:21)p__ schrieb: Ja, aber es ist keine Anleitung für wechselmodellwollende Väter. Zudem ist es auch nicht mehr so ganz aktuell. In einem Verfahren wird dir das nichts nutzen.

Konnte es mir nicht verkneifen…
hab es mir zugelegt und werde mir den Brocken geben.
Alleine um vielleicht doch mit besseren Worten zur nächsten Sitzung im Januar zu gehen.
Zitieren
#13
(12-11-2021, 23:56)stayFather87 schrieb: In dem Verfahren gibts ein paar Keyfacts die passen müssen:

- Nähe der elterlichen Haushalte
- Erziehungsfähigkeit beider Eltern
- Enge Bindung an beide Eltern
- Bindungstoleranz - minimum an ordentlicher Kommunikation

Dann brauchst du noch einen Richter der selbst vom WM überzeugt ist und Verfahrensbeistände bzw Gutachter die es auch sind, dann kann es passen.

Aber bedenke - du hast auch die Möglichkeit diese von dir zu überzeugen. Am besten ist es außergerichtlich mit der Mutter nen Deal zu machen - falls mit der noch zu reden ist in Sachen Umgang.

Väter kämpft weiter - auf lange Sicht kann sich nur etwas ändern wenn deutsche Väter auch gute Väter sein wollen und sich dafür einsetzen.

Gruß!

Nähe der Haushalte ist gegeben, sind 4km, denke dass ist im Rahmen. 
Sind beide erziehungsfähig, waren es die ersten 4 Jahre ja auch schon (beide arbeiten)
Enge Bindung besteht definitiv an beiden Elternteilen.
Kommunikation klappt, ich verkneife mir sämtliche Kommentare, obwohl sie sein müssten…
damit der gute Wille rüber kommt. 

Mittlerweile mehrere spontane Übernachtungen bei mir gewesen. Auch während der Woche. 
Möpi will aber noch mehr. 



Super schluss Spruch!!!
Zitieren
#14
Super ! Deine Ex scheint noch einigermaßen Bindungstoleranz zu haben.

Guck dir bei YouTube das Video von Hildegard Sünderhauf an dann sparst du dir das Lesen eines Welzers ;-)
https://youtu.be/HpV4AXJFqHQ
Zitieren
#15
Servus zusammen,
Heute Sitzung gehabt…. Vereinbarung gilt jetzt erstmal zwei Monate, Ende März sitzen wir wieder zusammen und dann werden noch mehr Tage besprochen - ohne diese beende ich das Gespräch…
Explizit gewollt von mir diese kurze „vereinbarungszeit“!!!!

Mehr Tage sind offiziell bei raus gekommen. Donnerstag Mittag bis Montag morgen/Mittag.
Den Besuchstag dazwischen haben wir zwischen den „freien“ Wochenenden auf den Donnerstag ausgelegt.

Jetzt sind wir bei 12 Tagen im Monat angekommen…
ich bin bald hoffentlich nicht mehr allzu weit entfernt vom offiziellen WM?!

Laut meiner Anwältin könnten wir ab jetzt ohne weiteres 1/3 von der kindesunterhaltzahlung abziehen.
Lasser aber erst mal alles weitere so laufen. Ich habe ja noch keinen offiziellen Bescheid. Kein Titel.

Hat jemand da Erfahrung mit? Theoretisch gilt ja auch 1 Woche zu 3 Wochen schon als wechselmodell. Jedoch streiten sich ja darüber auch gerne die Gerichte darüber…

Habe das genaue Datum der Vater Kind Kur angegeben. Vielleicht möchte die KM uns dort besuchen - habe aber dringend davor abgeraten und drauf hingewiesen, dass sie sich die bzgl mal bei einer Kureinrichtung erkundigen soll! - Das dies nicht erwünscht ist.


Tochter und ich freuen uns jedenfalls sehr, dass offiziell (soweit die Vereinbarung ja ohne richterliche Bestätigung auch nichts wert ist) über mehr gemeinsame Zeit. Diese hat zugegebener Weise auch so gegeben, ich hatte sehr viele Übernachtungen bei mir.
Hat aber auch an den Weihnachtsfeiertagen / Neujahr gegen die schriftlichen Vereinbarung vom letzten Mal „verstoßen“. War dementsprechend auch etwas hitziger heut…

Gruß an alle
Zitieren
#16
In dem unseligen BGH-Urteil (irgendwo in der Urteilssamlung) wird das Wechselmodell in eine starre 50/50 Betreuung gewungen. Bei 12/18 Tagen gibts zwar auch schon Auswirkungen auf den Unterhalt, sber ich rate strikt davon ab, dieses Fass jetzt schon aufzumachen. Schleiche dich entweder zu 15/15 und behalte das einige Monate bei oder festige wenigstens 12/18 mehrere Monate. Erst dann die Unterhaltskonsequenzen ziehen.

Wenn die Ex merkt, dass sie weniger bekommt, könnte sie Ärger machen und plötzlich bist du wieder Umgangsvater. Das Risiko dafür sinkt mit zunehmender Dauer des Betreuungsmodells. Es gilt dann als gefestigt und der Versuch es zu ändern ist leichter abzuwehren.
Zitieren
#17
Das ist genau die Strategie! Dieses Fass wollen wir noch nicht öffnen… die exe soll den Braten noch nicht riechen. Es fehlt nicht mehr viel. Ich denke ich bin auf einem guten Weg….?!

Ich hab auch gerne 2 Monate etwas mehr bezahlt… darum geht es nicht.
Obwohl man es laut Anwältin auch später zurück fordern kann. Aber wie gesagt nicht wichtig.
Nur die mehr Zeit …


Danke p__
Auf dich ist halt Verlass!
Gruss
Zitieren
#18
Wenn Du es Dir leisten kannst, zahle weiter und lass 5 gerade sein. Frauen geht es oft vor allem um Kohle und wenn sie damit ruhig gestellt werden koennen, ist das ein riesen Vorteil. Ansonsten geht das Geld nur fuer Anwaelte und Gerichtskosten drauf. Da gib es lieber der Exe und schone Deine Nerven.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#19
Moinsen,

Wie stelle ich am besten an, dass „wir“ die jugendamtsdame wechseln?
Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich nicht richtig gehört werde.
Oder das meine Tochter auch mal befragt wird…
Bzw. wirkt Die gute Frau auch ein klein wenig mehr für die Gleichgesinnte.
Kann aber auch nur eine Vermutung sein.

Merci
Zitieren
#20
Nein, keine Vermutung. Das ist Standard. Die Jugendämter bzw. deren Personal sind die Ausführungsorgane des Mutterwillens.

Ein Wechsel beim Personal hat vermutlich keine (positiven) Auswirkungen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#21
Das ist normal. Kannst froh sein, dass das keine maennerhassende lesbische hardcore Feministin ist. Damit musst Du leben und Dich eben drauf einstellen. Mussten/muessen wir so ziemlich alle.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vom Residenzmodell zum Wechselmodell Schnapsnase 8 6.355 07-06-2015, 22:52
Letzter Beitrag: Absurdistan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste