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| Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung |
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Geschrieben von: Smiley - 09-10-2022, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
ich benötige bitte Eure Erfahrung und Wissen, sowie Tipps.
Ich habe zwei Kinder, 23 und 17. Beim älteren Kind gibt/gab es keine Probleme. Er studiert aktuell und es wird kein Unterhalt gezahlt.
Es geht um das jüngere Kind. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht wie ich anfangen soll. Beim jüngeren gab es schon immer sehr große Probleme und es besteht auch kein Kontakt.
Diesbezüglich musste ich bereits zweimal einen Anwalt einschalten, weil bestimmte Jugendämter, ich sage es mal vorsichtig, eigenmächtig sind. Die Kindesmutter ist dreimal umgezogen und insgesammt waren 4 Jugendämter involviert. Mit den letzten beiden Jugendämtern konnte ich sehr gut arbeiten udn wir haben immer gemeinsam eine Lösung gefunden.
Der aktuelle Stand ist. Die Kindesmutter ist mit dem Kind umgezogen und hat es nicht dem JA mitgeteilt. Dies kam erst nach einem dreiviertel raus, nachdem die Post nicht mehr zugestellt werden konnte etc. Also es ging keine Info an das JA. Die Beistandschaft wurde vor ca. 4 Monaten an ein anderes JA abgegeben, mit dem ich auch bereits in Verbindung stehe.
Im nächsten Monat wird das Kind volljährig. Somit ändert sich ja die Berechnung, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig etc. Es gibt einen Titel über 100% Unterhalt für die Altersgruppe. Dieser besteht auch über die Volljährigkeit hinaus. Unterhalt wird von mir zu 100% und pünktlich gezahlt. Es gibt keine Rückstände. Das Kind hat im letzten Jahr September die Fachoberschule angefangen. Diese sollte 2 Jahre gehen.
Durch Zufall, auf Grund des Umzuges und des neuen JA, habe ich erfahren, dass diese Fachoberschule abgebrochen wurde und seit 09/22 eine Ausbildung angefangen werden sollte. Dies habe ich per E-Mail vom JA erfahren. Ich habe, ich glaub Juli war es als es den Kinderbonus gab, diesen nicht in Abzug gebracht. Auch wissentlich, dass vermutlich eine Ausbildung angefangen wird, im September und Oktober Unterhalt voll bezahlt. Dies hab eich mit dem JA so abgesprochen, um einfach Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und wissentlich, dass jetzt eh neu berechnet werden muss. Nach meinem Verständnis müsste der Unetrhalt ja jetzt extrem fallen, wenn das Kind 18 wird (beide barunterhaltspflichtig) und eine Ausbildung begonnen werden soll oder wurde. Genau hier fangen meine Fragen an.
Ich habe einen Schulnachweis bis 07/22. Danach fehlen mir jegliche Nachweise. Nachweis des Ausbildungsvertrages und der Vergütung. diese Nachweise habe ich schriftlich beim JA angefordert sowie eine Neuberechung wegen Volljährigkeit. Meine Einkommensbescheide habe ich dem JA ebenfalls zugesendet. Da sich nichts getan hat, habe ich mit dem JA telefoniert und hier wurde mitgeteilt, dass bei der Kindesmutter alles angefordert wurde, diese leider nicht reagiert. Mit dem JA habe ich abgesporchen, dass ich den Unterhalt einstelle. Um Druck aufzubauen, die Kindesmutter eine Mitwirkungspflicht hat etc. und ich 09/22 + 10/22 voll Unterhalt gezahlt habe, obwohl höchstwahrscheinlich eine Ausbildung angefangen wurde.
Ich werde den Dauerauftrag vorerst auch einstellen, nach Rücksprache mit dem JA. Sie wird auch nicht dagegen vorgehen. Mein Frage dazu ist dies so richtig? Muss ich noch etwas machen/unternehmen? Was ist wenn die KM überhaupt nicht reagiert? Mit 18 müsste das Kind ja den Unterhalt einfordern? Ich habe keine Wohndaten vom der KM bzw. Kind. Nur die Stadt. Das JA gibt die Daten auch nicht raus.
Was passiert mit dem Titel? Laut JA händigen sie den Titel dem Kind aus. Aber warum? Damit kann ja sofort zur Pfändung geschritten werden? Es wird doch nicht geprüft ob es rechtens ist oder nicht, wenn gepfändet wird? Es wird doch gesagt, hier ist der Titel, es wurde nichst gezahlt, also pfändet mal, oder? Muss ich den Titel ändern lassen über eine Abänderungsklage? Wer trägt die Kosten?
Also werd ich doch wieder meine Rechtsanwältin einschalten müssen?
Sorry für den langen Text. Vielleicht habt ihr Tipps für mich?
Danke und Viele Grüße
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| Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen |
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Geschrieben von: Teecee - 01-10-2022, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Servus liebe Forumsmitglieder,
Ich lebe in Trennung und habe nun Post vom Jobcenter erhalten, da meine werdende Ex-Frau seit kurzem Leistungen vom Job-Center bezieht. In dem Fragebogen zur Unterhaltspflicht des Trennungsunterhalts werden Angaben zu Personen, mit denen ich möglicherweise einen gemeinsamen Haushalt führe, abgefragt. Meines Wissens ist das Einkommen von weiteren Personen im Haushalt unerheblich für die Berechnung des Unterhalts, da dieser vom bereingten Netto-Einkommen der Eheleute berechnet wird. Warum wird dies dann abgefragt und muss ich dazu Angaben machen?
Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung und die hilfreichen Antworten.
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| Gespräche aufnehmen |
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Geschrieben von: Ruffys - 20-09-2022, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Wie sieht es rechtlich aus wenn man Gespräche mit dem eigenen Kind 7 bei gemeinsamen sorgerecht aufnimmt.
Dem Kind wurde das zwar mal gesagt wird es aber wieder vergessen haben. Der Mutter wurde es auch mal gesagt, würde das wissen aber sicherlich abstreiten.
Wären Aufnahmen hier verboten (das kind wird nicht mehr wissen das gespräche aufgezeichnet werde), bräuchte man die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, müsste man auch hier jedesmal den anderen Elternteil oder Kind während der Aufnahmen bestätigen lassen das es damit einverstanden ist oder kann man einfach aufnehmen?
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| Sorgerechtsverfahren anstehend |
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Geschrieben von: Nuffü - 19-09-2022, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi Gemeinde,
ich bin seid knapp 2 Wochen geschieden nach fast 3 Jähriger Dauer...
Nun meint Madame, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Sie hat zwei Anträge gestellt gehabt, einmal einstweilig was aber mitlerweile obsolete geworden ist, aufgrund meiner verweigernden Haltung eine Ärztliche Zustimmung zu geben ( ich hatte keinerlei Informationen bekommen um was es ging, also keine Unterschrift ), mittlerweile habe ich Zustimmung gegeben.
Zweiter Antrag alleinige Sorge für beide minderjährigen Kids ( 11/14 ), Begründung ich verweigere Einverständniserklärungen, verzögere diese, und kein Kontakt zu den Kindern seid fast 2 Jahren.
Ich habe bereits Stellungnahme an das Gericht gesandt, erstmal alles zurückgewiesen und klargestellt wie es aus meiner Sicht ist samt Beweisen des ganzen.
Desweiteren infrage gestellt das die Kindesmutter die Elterliche sorge zum Wohle der Kinder ausübt da trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung, der Umgang einseitig verhindert wurde ( inkl Beweise ), sie die Kinder im Scheidungsverfahren benutzt hat um aufzuzeigen wie böse Papa doch ist ( haus wegnehmen etc wegen Zugewinn ).
Ich wurde auch bei Whatsapp blockiert und konnte keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ordnungsgeldverfahren hatte ich zurückgezogen um die Kinder nicht noch weiter mit allem zu belasten.
Nun müssen sie zwangsweise wohl doch dadurch ( Befragungen etc. )
Habt ihr Tipps, Erfahrungen, wie es sinnig wäre sich in der Verhandlung zu verhalten ? Umgangsverfahren war recht entspannt, aber hier ?
Nur Lösungen anbieten oder die KM mit ihrem Verhalten komplett in Frage stellen ? Auflaufen lassen ?
Ich mache das ganze ohne Anwalt.
Danke euch.
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| Kind ab 18 Jahre |
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Geschrieben von: Aufstieg - 15-09-2022, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
wie hat es sich bei euch in der Praxis geändert, als das Kind 18 wurde? Hat sich der Druck verändert? Musstet ihr weiterzahlen? Sonstige Erfahrungen?
Viele Grüsse
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| Umgangsverfahren, begleiteter Umgang |
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Geschrieben von: Ruffys - 14-09-2022, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (123)
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Hi, bei mir will der Kinderschutzbund die Umgänge nicht mehr begleiten, Caritas fällt weg hatte ich schon angefragt. Gibt es noch andere Institutionen die Begleitung anbieten?
Umgang verlief immer ohne Probleme, allerdings das letzte mal Ende Juli ansonsten nur noch die wöchentlichen telefonate.
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| Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen |
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Geschrieben von: sport_weck - 13-09-2022, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo!
Meine Frau und ich besitzen eine gemeinsame Immobilie, die wir bewohnen.
Zahlenbeispiel:
Kaufpreis 400k€.
Wir haben 100k€ von meinen Eltern bekommen, 70k€ hatten wir selbst.
Also Finanzierung mit 170k€ Eigenkapital, 230k€ Darlehen.
Darlehen läuft auf uns beide, Grundbuch auch 50/50, Zugewinngemeinschaft.
Welcher Anteil der Bude gehört mir überhaupt? Wie kriegen wir das im Trennungsfall auseinander? Es gibt ja drei Möglichkeiten:
a) Ich behalte das Haus
Dann müsste ich ihren Anteil ausbezahlen. Kann ich nicht -> Also Bude kommt weg .
b) Sie behält das Haus
Kann ich meinen Anteil durch Zwangsversteigerung dann rausholen? Sie wird mich ja auch nicht ausbezahlen können.
c) Wir beide behalten das Haus
Ich könnte das Darlehen weiter bedienen während sie mit den Kindern drinbleibt. Das wäre ja auch eine Art Unterhalt und gleichzeitig ein Teil meiner Altersvorsorge. Wäre das möglich/sinnvoll?
Ciao, SW
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| Unterhaltspflicht |
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Geschrieben von: Bumpi - 01-09-2022, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo
Meine Tochter hat Ausbildung begonnen...verdient ca. 800 Euro netto...
Es können 100 Euro Ausbildungspauschale abgesetzt werden...und Fahrtkosten..das weiss Ich..
Das Kindergeld wird wieder dazugerechnet..auch bekannt..
Kind ist volljährig ..wohnt noch zu Hause..
Bin Ich und meine Ex noch unterhaltspflichtig......
Was ist..wenn das Kind eine eigene Wohnung bezieht..
Gruss B.
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| Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? |
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Geschrieben von: DamnatioAdBestias - 01-09-2022, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hat hier mal jemand seinen eigenen Anwalt zivilrechtlich wg. Vertragsverletzung verklagt und recht bekommen?
Den Anwalt habe ich für ein Beschwerdeverfahren am OLG (Familiengericht) mandatiert.
Es ist eine Sorgesache, die ich aus eigener Tasche finanziert habe. Vergütung nach RVG.
Am Anfang wirkte der RA durchaus motiviert.
Wie in meinem vorigen Thread (vom 29.08.2022) geschildert, war der letzte Stand in dem Verfahren,
dass nach vielen mühsamen Etappen und div. Wechselseitigen Schreiben „nur" noch eine Stellungnahme des Jugendamtes an das Gericht ausstand. Dann wäre alles vorhanden, damit eine Anhörung anberaumt werden kann.
Allerdings gaben mit der Verfahrensbeistand als auch die zuständige Person vom Jugendamt zu verstehen,
dass vermutlich nach Aktenlage entschieden wird, es keinen Anhörungstermin geben wird.
Meinen RA habe ich bereits vor drei Wochen mit dieser Aussicht konfrontiert und explizit gefragt,
ob eine dezidierte Mitteilung des OLG über diese Besonderheit an alle Verfahrensbeteiligten erfolgen wird,
bevor letztlich ein Beschluss des OLG ergeht.
Er hat mir mehrfach telefonisch zugesichert, dass ein Hinweis des OLG dazu zweifelsfrei erfolgen wird,
damit ich (und RA) noch rechtzeitig eine abschließende Stellungnahme mit mich entlastenden Nachweisen einreichen können!!
Er hat ganz klar beteuert, ein Beschluss würde nicht einfach so aus dem heiteren Himmel eintrudeln!
Wir bekämen noch eine Frist zur Erstellung einer eigenen Stellungnahme vor Beschlussfassung!!!
Dann - in der entscheidenden Phase des Verfahrens - ist er scheinbar in Lustlosigkeit verfallen.
Um auf Nummer sicher zugehen, habe ich ihn noch vor Ergehen des Beschlusses zweifach telefonisch
und zweifach per Email aufgefordert tätig zu werden, indem ich ihm zu den mir vorgetragenen Vorhaltungen kurze Statements samt den von mir genannten schriftlichen Nachweisen übermittelt habe.
Das Ganze ganz klar mit der Aufforderung sich mir gegenüber dazu zu äußern.
Es erfolgte keine Reaktion vom RA.
Eine Woche später übermittelt er mir per Email den zu meinem Nachteil ergangenen Beschluss.
Der Beschluss begründet sich ganz klar und vollständig auf dem Nichterbringen der "Gegenbeweise" durch mich.
Dadurch dass ich die mir gemachten Vorwürfe nicht entkräftet habe, stehen sie in den Augen der Richter als Fakten fest.
Fakten, die gegen mich und für die Mutter sprechen.
Die Email des RA ist ein kurzer Dreizeiler. Keine wesentliche Reaktion und keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens.
Kein Hinweis auf die Aussicht wann und unter welchen Umständen man wieder einen Antrag bei Gericht stellen könnte.
Kostennote angeheftet und der Hinweis auf zeitnahe Begleichung.
Mit anderen Worten: Durch sein Nichthandeln - und NUR durch sein Nichthandeln - bin ich knallhart gescheitert.
Das kann ich so nicht hinnehmen. Ich bin fassungslos. Wie kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen?
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