Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.630
» Neuestes Mitglied: MarioOxymn
» Foren-Themen: 7.898
» Foren-Beiträge: 146.945

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
Vor 6 Stunden
» Antworten: 32
» Ansichten: 27.709
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sirius83
Heute, 05:22
» Antworten: 66
» Ansichten: 7.350
Jugendamt Klappe eins die...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 20:58
» Antworten: 1
» Ansichten: 103
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
24-04-2024, 16:09
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.887
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 385
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 199
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 3.832
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 127
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-04-2024, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 540
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-04-2024, 17:23
» Antworten: 74
» Ansichten: 56.421

 
  Hilfe
Geschrieben von: xxy - 14-09-2012, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

erstmal danke schön für den sehr informativen Trennungsfaq.
Gehöre leider zu den männern die versucht haben alles auszusitzen und stehe jetzt defacto vor vollendeten Tatsachen. Folgendes Problem: Meine Frau besteht seit geraumer zeit auf eine wie sie sagt zeitweise Trennung um sich klar zu werden wie es weiter gehen soll. haben dies auch mal 3 Tage versucht in denen ich zu meinen Eltern gegangen bin, dies ging aber nicht auf längere Zeit da die wohnliche Situation dies nicht zuließ. Bin dann also wieder zurück.
Danach entspannte sich die Situation wieder etwas, aber seit einiger zeit ist die situation, auch ihre psychische eskaliert.
sie befindet sich und befand sich auch schon früher einmal in psychologischer behandlung.
Den Ausslöser für unsere Eheprobleme hier jetzt wiederzugeben würde zu lange dauern, aber ich bin natürlich an allem Schuld. Wir schreien uns auch nicht an sondern es ist eher ein totschweigen. gespräche sind aber leider nicht möglich da diese in Streit ausarten.
Wir haben 2 kinder im Alter von 3 und 6 jahren.
Jetzt ist sie heute mit den Kindern zu ihren Eltern zum übernacheten gegangen natürlich ließ sie mich im dunkeln wie lange das sein soll.
dann kamen eben meine Schwiegereltern nochmal alleine bei mir vorbei um mir zu eröffnen das meine Frau bei einem Anwalt war und ich morgen einen Brief mit einer fristsetzung bis Freitag bekomme, wahrscheinlich zum verlassen der Wohnung.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten bzw. was könnte da in diesem brief auf mich zukommen.
Hoffe irgendwer kann mir Ratschläge geben was ich tun soll, und wie ich mich verhalten soll.
Entschuldigt die vielen Fehler bin etwas aufgeregt.
Hätte mich mal vorher darauf vorbereiten sollen.

Drucke diesen Beitrag

  Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
Geschrieben von: webmin - 14-09-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (68)

Hallo Leute,
nun ist eingetroffen, woran ich nicht so recht glauben wollte.
nachdem ich vom AG zur Zahlung von 100% Unterhalt nebst dem aufgelaufenen Unterhalt verurteilt worden bin, zog ich nun vors OLG.
Das Urteil ist noch nicht raus, aber der Tenor war deutlich:
Zahlen und freundlich sein!
Die Argumente des Richters zogen sich von "nicht substanzieller Erwerbsbemühungen" bis hin zu fiktiven Erwerbseinkommen nicht zuletzt über das Zusammenleben mit meiner LGin hin.
Ich habe denen 117 Bewerbungen(echte!) aus einem Zeitraum von 4 Monaten(Arbeitslos) vorgelegt. Darüber hinaus 5- 10 Bewerbungen pro Monat in der Erwerbszeit.
Aus der Zeit vor der Unterhaltspflicht hatte ich Bewerbungen vorgelegt, um zu zeigen dass ich schon immer bemüht war mein geringes Einkommen(zunächst damals 1250€ br.) aufzubessern.
Zusätzlich hatte ich damals über 50km(1 Weg) zur Arbeit.
Nach einer Arbeitslosigkeit von ca 6 Monate bekam ich Arbeit bei einem freien Träger des Jugendamtes.
Mein Bruttoeinkommen beträgt nun 1700€ ,die Fahrstrecke zur Arbeitsstätte ist 35km.
Ich möchte meinen beruflichen Werdegang hier nicht breittreten um damit nicht wiedererkannt zu werden. Der "Feind" liest mit!
Jedenfalls hatte der Richter gemeint dass man in meiner Branche durchaus mehr hätte verdienen können.
Das mir das nicht gelungen war, ist auf meine mangelhafte Bewerbungsart zurückzuführen.(Bemerkung: Diese sind mit einem Bewerbungscoach von der Arge entstanden und waren von recht hoher Qualität)
Dass ich seit 20 Jahren nie mehr verdient hatte, interessierte niemand.
Vielmehr berief man sich auf ein hohes Bruttoeinkommen, welches ich kurzzeitig bezog, als ich heiratete und LStKlasse 5 bekam,da meine Ex-Frau Beamte ist. Dass ich mit meinem Chef eine Nettolohnabrede hatte, interessierte niemand.
Dann "mukierten" sie sich darüber dass die monatlichen Bewerbungen in einem kleinen Zeitrahmen geschrieben wurden.(Bemerkung: Sie wurden erst alle dem Bewrbungscoach vorgelegt, ergänzt, verbessert und dann abgeschickt).
Mein Bewerbungsradius(50- 60km) war denen zu klein.
Immer wenn ich(oder mein RA) dieses erklärte, gingen sie zur nächsten Drohkulisse über.
Nach dem "fiktiven" Einkommen gingen sie dann zum finalen Schlag über und senkten mein Selbstbehalt um 20% durch das Zusammenleben mit meiner LGin ohne weiter ihre Einkommenssituation zu prüfen. Auch meine Anmerkung dass sie mit ihrem 15-Jähr. bei mir mit im Haushalt lebe, lief ins Leere.
Bemerkung: VKH ohne Ratenzahlung habe ich bewilligt bekommenHuh
Es ist mir wichtig, dass alle Väter die sich demnächst in eine ähnliche Situation befinden, dass ihnen dasselbe passieren kann.
Es ist mit Absicht nicht vollständig da ich mich nicht verraten möchte, da im selben Senat noch mein Umgang verhandelt wird.
So nun mein Begehren:
ich rechne ja nun damit, dass ich die volle Keule abbekomme, d.h. 5-Stellig aufgelaufene UH-Schulden + laufenden Unterhalt.
ich tendiere in meinem Fall auf Privatinsolvenz + SGBII-Aufstockung.
Folgende Parameter kann ich veröffentlichen:
Ich: 1700br.(ca.1100 neto), Fahrkilometer 35km(1 Weg) ,Kredit ,P-Konto, EV
LGin: 800-900 netto (Teilzeit) Fahrkilometer 12km
Sohn1 der LGin: 15 ,184€ Kindergeld
Sohn2 der LGin: knapp 18, wohnt derzeit bei seiner Oma zwecks Aufnahme einer Ausbildung, gemeldet bei seinem Vater(der keinen Unterhalt zahlt)
Wohnung(Elternhaus): 70qm ,Miete(300€) wird Cash (und per Dauerauftrag) an meinem Vater gezahlt.
Heizung ist Zentral und wird durch 4 Personen geteilt.(zw. 60 - 70€ pro Monat)
Strom wird ebenfalls so geteilt(kein eigener Zähler/ ca 60€ p/M)
Die restlichen NK habe ich gerade nicht im Kopf
Diese Aufstellung hat mein Vater bislang mir stets bescheinigt zwecks VKH.
Mein 3-Jähr. Sohn ist jeden Samstag 7 Stunden und ab Januar von Fr. Mittag bis Samst. Abend bei mir .
Sollte noch etwas fehlen bitte melden ,evtl. per PN.
Ich habe versucht bei Harald Thome auf der Seite mit seinem Bedarfsrechner mein Bedarf auszurechnen, was mir aber nicht so recht gelang.
Da ich weiss, dass es hier ein paar Experten dazu gibt, frage ich mal unverblümt ob mir jemand damit helfen kann.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.
Danke.

Drucke diesen Beitrag

  Verfahrensgebühr usw.
Geschrieben von: Revolution - 13-09-2012, 13:39 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe wieder eine Frage.
Heute habe ich von der Landesoberkasse dir Rechnung für das Verfahren wegen KU und die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite erhalten.

Das ich vom Staat eine Rechnung für die Verfahrenskosten erhalte, ist ja in Ordnung.

Ich frage mich aber, ob das sein kann, dass der Staat die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite mit auf diese Rechnung setzen kann/ darf?
Müsste ich das nicht gesondert erhalten?

Ich werde auch auf keinen Fall diese Rechnung zahlen können, da ich dafür einfach nicht das Geld habe. Was kommt jetzt schon wieder auf mich zu....

Ich freue mich über jede Antwort

Drucke diesen Beitrag

  Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
Geschrieben von: iglu - 13-09-2012, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

eigentlich habe ich mir die frage halbwegs selbst beantwortet, aber ich frage trotzdem.Wink

ich begehre mehr umgang, habe mutti auch in briefen dazu mit fristsetzung aufgefordert.
es warcauch bestandteil des gerichtlichen vergleichs, den umgang zu erweitern.

heute lief die frist aus und sie teilte mir telefonisch mit, dass sie damit einverstanden sei.

ABER natürlich hat sie die vereinbarung nicht wie gefordert unterschrieben zurückgesendet, sondern kommt mir mit wischi waschi:

"wir machen das mal zwei wochen so...dann müssen wir mal sehen, wie das läuft...dann sprechen wir mal und dann könnte es so oder so oder anders laufen."

jegliche verbindlichkeit im vorhinein lehnt sie ab.

ich hatte eigentlich erwartet, dass sie meine aufforderung ignoriert und habe dementsprechend die sprengköpfe scharf gemacht.

nun wird es aber argumentativ schwer, massiv auf mutti einzuprügeln, wenn sie in ihrer "güte" mehr umgang anbietet, nur eben nicht juristisch verbindlich und vollstreckbar.Wink

nach unserer trennungshistorie traue ich ihr nur von zwölf bis mittag.

nach meiner auffassung haben mein kind und ich anspruch auf eine verbindliche umgangsregelung.

ist das so? und wie sind die implikationen auf meine und ihre vkh?

Drucke diesen Beitrag

  Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
Geschrieben von: StayinAlive12 - 12-09-2012, 22:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Ich habe vorgestern nachmittag eine gerichtl. Ladung für nächste Woche Mittwoch zur mündlichen Anhörung i.S „Gewaltschutz“ bekommen:
KM plädiert auf „Nachstellung“ und fordert Kontaktverbot sowie eine Bannmeile um sich.

Ein paar Fakten: geschieden seit 5 Monaten, KM wohnt mit gemeinsamen minderjährigem Kind 1,5km (!)von mir entfernt. Durch das (auch vor der Scheidung) gewachsene gemeinsame soziale Umfeld wie z.B. Sportverein, Dorffeste, Flohmarkt, kirchl. Veranstaltungen, Schule ist ein Zusammentreffen oftmals unvermeidlich, wird aber von der KM nunmehr als „Nachstellung“ interpretiert & ausgenutzt
Sie hat dem Gericht (über Anwalt) 6-wöchiges Protokoll über von mir „erzwungene“ Treffen/Telefonate als „Beweis“ zukommen lassen.. .
Diese Vorwürfe kann ich guten Gewissens größtenteils widerlegen, habe aber dazu noch einige formelle Fragen:
• Besteht für mich in dieser Sache Anwaltspflicht?  Würde gerne - auch aus Kostengründen - darauf verzichten..zumal ich es mir besser zutraue, die Anschuldigungen persönlich zu entkräften, als diese jetzt noch lang und breit einem Dritten (Anwalt) zu erläütern
• Kann ich Verfahrenskostenhilfe (Umstände liegen vor) auch ohne anwaltliche Beiordnung beantragen?
• Ich habe zu jedem Protokollpunkt der KM eine Gegendarstellung vorbereitet inkl. Beweismitteln wie gespeicherten SMS und anderer Urkunden. Soll ich diese Darstellungen dem Gericht vorab einreichen oder auf die mündliche Anhörung warten?
Müssen die genannten Beweismittel vorab zugelassen werden oder reicht die Präsentation im Termin ?
Ich vermute, was Ihr denkt: Warum fragt er das alles nicht seinen Anwalt ?
Antwort:
1.War mit seiner Interessenvertretung bzgl. des Scheidungstermins nicht ganz zufrieden (zu lasch-> ihm auch gesagt) und glaube, als persönlich Beteiligter an den Vorfällen deutlich präziser informiert zu sein und das Gericht von der Haltlosigkeit überzeugen zu können
2. Zeit- und Kostengründe

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Tips.
Danke

Drucke diesen Beitrag

  piercing bei einer 13 jährigen
Geschrieben von: zwangszahler - 12-09-2012, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Habe heute bei Facebook entdeckt dass meine 13 jährige Tochter ein Zungen- Piercing hat. Ich habe das Sorgerecht allerdings Dank
meiner Borderline Ex keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Nun meine Frage, ist das rechtens dass meine Ex so ein Piercing erlauben kann? Ich finde so ein Piercing bei einer 13 jährigen unmöglich.

Gruß
zwangszahler

Drucke diesen Beitrag

  Warum ein Vater Pflegegeld bekommt.....
Geschrieben von: Nappo - 12-09-2012, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

...werden sich jetzt Einige fragen : Was soll der Qautsch ? Laßt Euch überraschen :

Ich war eben bei einem Freund. Hier kann man auch sehen, wie sehr man die deutsche Sprache samt Definition einzelner Begrifflichkeiten versaubeutelt hat, so das nur noch Kraut und Rüben besteht. Und geht es dann Richtung Familienrecht, wird's erst ganz bunt. Mir treibt es schon lange die Tränen in die Augen, wie z.B. "Stiefvater" definiert wird. Für mich war ein Stiefvater oder eine Stiefmutter immer erst dann "Stief-", wenn der Vater oder die Mutter mausetod ist. Basta. Alles andere ist Nonsens.

Zum Fall:

Ein Vater ist verheiratet und hat in seinem Haushalt 3 Kinder wohnen. 2 von seiner Ehefrau und 1 von der Exe. Nur das eben dieses Eine Kind NICHT von ihm abstammt, Er also nicht der leibliche Vater ist. Er weiß zwar, wer der Vater (unbekannter Aufenthaltsort) ist, aber die Ex behauptet, sie wisse nicht Wer der leibliche Vater ist.

Für dieses Kind bekommt also nun mein Kumpel KEINEN Unterhalt. Er ist ja nicht der Vater!
Also wollte Er Pflegegeld.

So sagt das Jugendamt :

Er bekäme auch kein Pfelegeld, weil :

1. Er mit der Exe verheiratet war und daher kraft damaliger Ehe nun in 1. Linie verwandt sei mit dem Kind . (Ich selbst habe die Definition von Verwandtschaft wohl auch etwas anders gesehen....)

2. Kindergeld gäbe es auch Keines, weil Er ja nicht der Vater sei. Es sei denn, die Verwandtschaft nach Punkt 1 würde bestätigt, laut Kindergeldstelle.

3. Die Ehefrau ruft bei einem anderen JA an (benachbarter Landkreis), das sagt : Die Verwandtschaft der 1. Linie würde mit dem 1. Tag der Scheidung enden. (Wieder diese seltsame Definition von Verwandtschaft), demzufolge ihm Pflegegeld zustünde. Es sei denn, Er hätte Unterhalt für das Kind gezahlt, weshalb Er dann als versorgender Teil "Stiefvater" wäre.

Demzufolge könnte doch die Bestätigung für die Kindergeldstelle überhaupt nicht gegeben werden ?

Also bekommt Er derzeit weder Kindergeld (ist beantragt) noch Pflegeld (wegen der Aussage des zuständigen JA).

Schön für ihn ist, dass Er natürlich KEIN Sorgerecht hat und auch nicht beantragen kann, weil Er ist ja nicht der Vater. Die Mutter kann es sich also jeden Tag wieder anders überlegen..... Natürlich nur zum Wohle des Kindes !

Der Richter meinte, das würde schon klar gehen, dass der Junge bei ihm wohne und Er dürfe auch mit ihm zum Arzt etc., aber mehr bräuchte Er ja nicht. (Lachnummer.....)

Na, Wer blickt noch durch ?

Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt vom Australier
Geschrieben von: aussie - 12-09-2012, 10:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo leute!! Könntet ihr mir vielleicht weiterhelfen?
Zu meiner Situation: der Vater ist Australier und lebt in Australien. Ich wollte unser Kind hier in D gebären. Habe Antrag auf ALGII gestellt, wegen Krankenkasse.
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht, damit das Kind australische Staatsangehörigkeit bekommt. Jetzt hat das Amt ihm einen Brief und den Antrag geschickt(Adresse ist leider bekannt, habe sie dummerweise selber angegeben, aber ohne Beweise) mit der Bitte nach §1605 Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen. Und es wird mit einer Stufenklage nach § 254 gedroht, falls er sich nicht meldet.
wie ich das jetzt aus dem Forum verstanden habe, können sie das gar nicht von ihm verlangen. Also soll er am besten garnichts tun? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass die eine Klage einreichen? Und eigentlich kann er den Brief garnicht lesen da auf deutsch geschrieben.
Ich werde in ein paar Monaten zu ihm ziehen und den ALGII Antrag zurückziehen.
Was ist aber wenn wir irgendwann nach D reisen würden? Theoretisch schuldet er dem Staat Kindes- und Mutterunterhalt? Könnte es da Probleme geben?
Vielen Dank

Drucke diesen Beitrag

  Betreuungsunterhalt deutscher Kindesmutter in Österreich vollstreckbar?
Geschrieben von: John Smith - 12-09-2012, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

nach österreichischem Gesetz gibt es keinen Betreuungsunteltsanspruch für Mütter unehelicher Kinder?! soweit korrekt?

Kann die Mutter des Kindes, beide Deutsche, diesen Anspruch bei dem österreichischen Vater, der auch in Österreich lebt geltend machen?

Kindesunterhalt versteht sich von selbst.

Aber wenn ich von dem Auslandsunterhaltsgesetz §61 bezugnehmend auf das Haager Übereinkommen von 2. Oktober 1973, Kapitel II Art4 Abs2. ausgehe, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, dessen Rechtsmittel nicht im Ursprungsland des Verpflichteten bestehen.

Österreich hat nun das Haager übereinkommen von 1973 nicht unterzeichnet, und näheres dazu - sprich: geltend machen von Ansprüchen aus dem Land des Antragstellers in das Land des Verpflichteten wo das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht - habe ich bisher nicht angefunden.

Welches Recht hat nun recht?

Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet?
Geschrieben von: Gekko - 11-09-2012, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (92)

Hallo Foris.

Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?

Ich stelle den Wortlaut mal online.

Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.

So weit klar. Befristet und statisch.

Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.

2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.

Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?

Mein Sohn wird im Dezember 18.

WIE und WANN würdet ihr aktiv?

Dank an ALLE

Gekko

Drucke diesen Beitrag