Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.629
» Neuestes Mitglied: Alexander1984
» Foren-Themen: 7.897
» Foren-Beiträge: 146.930

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
Vor 10 Stunden
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.621
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 364
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 161
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 3.786
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 118
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-04-2024, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 531
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-04-2024, 17:23
» Antworten: 74
» Ansichten: 56.325
Rumänien i.S. Eltern-Kind...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
16-04-2024, 09:30
» Antworten: 0
» Ansichten: 183
Verantwortungsgemeinschaf...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-04-2024, 14:41
» Antworten: 12
» Ansichten: 966
Mitteilung über den Eintr...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Leutnant Dino
12-04-2024, 08:35
» Antworten: 16
» Ansichten: 846

 
  Verwendung Zugewinn
Geschrieben von: JahJahChildren - 01-09-2012, 01:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Moin zu später Stunde,

Folgende Überlegung: im Trennungsjahr wird ein liquidierbarer und verfügbarer Teil vom möglichen Zugewinn (Aktienfond) in einen Ausbildungsfond für das gemeinsame 2 Jährige Kind umgewandelt, und zwar einseitig und nicht abgesprochen, durch den unterhaltspflichtigen Umgangselternteil.

Konkreter Zugewinn ist nicht bekannt. Scheidungsantrag wurde noch nicht eingereicht.

KU wird regelmäsig und über 100% DT gezahlt.

Ist dieses Vorgehen durchsetzbar, oder wann und wo falle ich dabei auf die Klappe?

Drucke diesen Beitrag

  UMGANGSREGELUNG BRÜDER 6M u 3 J
Geschrieben von: Maminova - 01-09-2012, 01:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Zusammen!

Erst Mal möchte ich mich entschuldigen für meine Deutsche Fehler. Auch nach so vielen Jahren in Deutschland, beherrsche ich die Sprache noch nicht perfekt.


So mein Fall: Ich habe vor 7 Monate den Ex offiziell verlassen (die Beziehung war schon länger tot) und 1 Monat später bin ich ausgezogen mit den 2 Kleinen Jungs (jetzt 6 Monate und fast 3 Jahre). Ich wohne 10’ von dem Vater entfernt. Nicht verheiratet. GSR.
Der KV will die Trennung nicht akzeptieren. „ Eine Trennung sei nicht zum Wohl der Kinder“. Er will seine Kinder immer bei sich haben. „ Sonst kann ich den Kindern kein gute Vater sein“ „ Ich lasse aus mir kein WE Vater machen“ (Er ist 50 St/Woche berufstätig und für die Erziehung war ich immer 24 St zuständig, er hat mal Windel gewechselt und aufgepasst)

Ich habe ihm noch nie den Umgang verweigert, im Gegenteil. Er nimmt den großen mittlerweile JEDEN WE von Freitag Nachmittag bis Montag wo er ihn zu Kita bringt. Der Große will seit 2 Monate nicht mehr zu ihn, schreit 30 Min vor dem Termin und 30’ nach dem ich trotzdem weg gegangen bin: „ ich will bei Mama bleiben!!!
Nur aus meine Initiative aus, nimmt KV den Kleinen in den Arm. Ich habe die letzte Zeiten ihm das Baby auf Spielplatz gebracht und mich mit dem großen beschäftigt oder bin ich kurz weg gegangen. ABER: Das Baby brüllt so bald ich mich entferne („krabbel Phase“!). Der große brüllt sobald ich wieder weg gehe mit dem Baby, und ohne ihn. („Eifersucht“ Phase!)

Ich weiß nicht zu recht wo und wie ich kämpfen soll/kann, und wo soll ich los lassen.
Ich will die Vater-Kind Beziehung nicht schaden im Gegenteil. Ich frage mich nur was die Kinder im Moment gut tut. Ich möchte nicht den Vater immer entgegen kommen nur weil er so leidet und weil ich Konfliktscheue bin und dabei die Bedürfnisse der Kinder aus dem Blick verlieren. Ich will aber auch nicht die Kinder „übermüttern“! Ich will halt den Kindern Halt geben, ohne sie fest zu halten!!! Wink
So meine Fragen zum Wohl der Kinder:
- welche altersgerechte Umgangsregelung würdet Ihr in unserem Fall vorschlagen?
- Ist ein Wechsel Modell nur für ein Geschwister Kind und noch so jung und noch bei nicht versöhnte Eltern gut?
- Ist es Ok wenn der große so lange von Mama UND Bruder getrennt ist? (Fr bis Montag)
- Tut es Klein Kindern wirklich gut die Übergabe durch Kita? Ist Sicherheitshafen Mama (oder Papa) zuerst bevor nächste Trennung nicht besser?
- Wie könnte der Umgang mit dem Baby besser verlaufen?
- Welche Regelung für Ferien, für Feiertage? (Der Vater will der Große für eine Woche nehmen).
- Wer macht die Eingewöhnung im Kiga im November? Der Vater wollte sich extra Urlaub dafür nehmen: Kind bei mir abholen, Kiga, bei Papa und dann wieder bei Mama. Ist es nicht zu viel Wechsel für eine Eingewöhnung?

Ich freue mich eure positive Erfahrungen zu lesen!!!

Drucke diesen Beitrag

  Friedliche Elternschaft
Geschrieben von: Maminova - 01-09-2012, 01:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Erst Mal möchte ich mich entschuldigen für meine Deutsche Fehler. Auch nach so vielen Jahren in Deutschland, beherrsche ich die Sprache noch nicht perfekt.


So mein Fall: Ich habe vor 7 Monate den Ex offiziell verlassen (die Beziehung war schon länger tot) und 1 Monat später bin ich ausgezogen mit den 2 Kleinen Jungs (jetzt 6 Monate und fast 3 Jahre). Ich wohne 10’ von dem KV entfernt. Nicht verheiratet. GSR.
- Er will die Trennung nicht akzeptieren. „ Eine Trennung ist nicht zum Wohl der Kinder“
- Wenn ich mal darauf hinweise was für die Kinder gut wäre, wird es ignoriert oder genauso dass Gegenteil gemacht. „ was bist du für eine Rabenmutter!“ „Du hast die Familie kaputt gemacht!“
- er erwartet von mir, dass ich zum Wohl der Kinder mit ihm lebe und dass wir an unsere Beziehung arbeiten. Die letzten 2 Jahre hatte er Kompromisse und Paartherapie abgelehnt.
- Er will seine Kinder immer bei sich haben. „ Sonst kann ich den Kindern kein gute Vater sein“ „ Ich lasse aus mir kein WE Vater machen“ (Er ist 50 St/Woche berufstätig und für die Erziehung war ich immer 24 St zuständig, er hat mal Windel gewechselt und aufgepasst)
- Wir haben keine schriftliche und feste Vereinbarung.
- Ich habe ihm noch nie den Umgang verweigert, im Gegenteil. Er nimmt den großen mittlerweile JEDEN WE von Freitag Nachmittag bis Montag wo er ihn zu Kita bringt. Der Große will seit 2 Monate nicht mehr zu ihn, schreit 30 Min vor dem Termin und 30’ nach dem ich trotzdem weg gegangen bin: „ ich will bei Mama bleiben!!!
- Nur aus meine Initiative aus, nimmt er den Kleinen in den Arm. Ich habe die letzte Zeiten ihm das Baby auf Spielplatz gebracht und mich mit den großen beschäftigt oder bin ich kurz weg gegangen. ABER: Das Baby brüllt so bald ich mich entferne („krabbeln Phase“). Der große brüllt sobald ich wieder weg gehe mit dem Baby, und ohne ihn. (Eifersucht Phase) UND „ich würde die Situation so herbei führen damit ich den Großen früher abholen kann“ UND „ es ist ihn sowieso zu wenig“ Er will seine Kinder IMMER bei sich haben.
- Er hat alle Kompromisse abgelehnt, sowie alle Beratungs- und Mediationsangebote. Wenn wir nicht streiten, schweigen wir.
- Ich möchte dass wir einen Elternvertrag unterschreiben und alles so präzise wie möglich besprechen. Aber er hasst jegliche Form von Abmachung und Abklärung. Er fühlt sich sofort eingeengt und bevormundet. Ich will kein Machtkampf und kein Rechtstreit, und schon gar nicht jahrelang. Ich brauche aber Klarheit und Vorhersehbarkeit. Ich weiß nicht zu recht wo und wie ich kämpfen soll/kann, und wo soll ich los lassen. Ich verstehe und habe Mitgefühl für die seelische Not in der er sich momentan befindet, und möchte gern ihn Zeit lassen, aber ich will mich nicht mehr beschuldigen lassen und weiter in Ungewissen bleiben.

Also meine Fragen zu friedlichen Umgang mit dem KV:
- Wer hat gute Erfahrung gemacht? Erkennt sich hier einen verlassene Mann, der aber später die Versöhnung mit KM geschafft hat?
- Was hat zu Frieden oder zu Eskalation beigetragen? Geduld? Schweigen? Abwarten? Nachgeben? Aufgeben? Gerichtliche Antrag zu Klärung des Umgangs?
- Hilft es die Kommunikation durch Anwälte übernehmen zu lassen oder soll ich persönlich dran bleiben? Worauf soll ich dann dabei achten?


Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Drucke diesen Beitrag

  Abänderung Titel zu meinen gunsten?!
Geschrieben von: steffen27x - 31-08-2012, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein Weilchen "still" mitgelesen und würde mich jetzt mal über Hilfe eurerseits freuen. Heute kam nämlich wieder ein Schreiben vom JA und ich bin ein wenig verwirrt. Aber jetzt erstmal zur Geschichte:

Ich habe mittlerweile eine 9 Jährige Tochter zu der ich keinen Kontakt habe. Ich habe damals nach der Geburt eine Urkunde über dynamischen Unterhalt in Höhe von 107 % unterschrieben, zeitlich nicht befristet. Ich habe jeden Monat den Unterhalt in voller Höhe und auch pünktlich gezahlt und einmal jährlich meine aktuellen Lohnabrechnung eingereicht.
Jetzt hat eine andere Mitarbeiterin des JA meinen Fall und der Ton in den Schreiben wird immer schäbiger. Plötzlich musste ich auch nur noch 102,5 % Zahlen, fand ich gut.
Vor ein paar Monaten wollten die plötzlich ein Auskunftsbogen mit (meiner Meinung nach teilweise völlig sinnlosen) Angaben; Verdienstbescheinigung, Bankverbindung, Einkommenssteuernachweis, Name und Einkommen meiner Partnerin... Ich habe daraufhin meine Lohnabrechnung übersandt. Zwischenzeitlich hat sich das JA bei meinem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen.
Heute kam dann der Brief, dass ich nach aktueller Berechnung in der Lage bin 105 % zu zahlen und ich zur Änderung der Urkunde einen Termin ausmachen soll.

Was mich jetzt verwirrt: Die haben eine Urkunde über 107 % und wollen freiwillig eine Änderung auf 105 %.

Und wie soll bzw. kann ich mich verhalten. Soll ich die neue unterschreiben, aber auf Rückgabe der alten bestehen? Kann ich die auch zeitlich befristen (2 Jahre oder bis zum 18. Lebensjahr)? Habe ich denn das Recht darauf zu bestehen, dass die alte Urkunde herausgegeben werden kann und habe ich das Recht auf Befristung? Denn da lese ich immer unterschiedlich Angaben im Netz.

Ich wollte mich auch bei einem Anwalt beraten lassen, aber da sind ein paar Finanzielle Dinge aufgetreten und es sieht echt mau aus momentan.

Würde mich über Hilfe von euch freuen.
Schonmal ein schönes Wochenende.

Drucke diesen Beitrag

  Vaterschaft als Student
Geschrieben von: michi - 31-08-2012, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo Forum,

ich versuche mich kurz zu halten und alle Fragen aufzulisten die ich habe. Ich hatte mir schon einiges zurechtgelegt, stehe momentan aber etwas auf dem Schlauch.

Aus einer kurzen Bekanntschaft ist ein Kinder hervorgegangen. Der Vater bin ich, das ist inzwischen durch ein Vaterschaftstest erwiesen.
Momentan bin ich noch Student. Und es ist ja davon auszugehen, dass das Jugendamt will, dass ich den Titel gleich unterschreibe.

Für mich ergeben sich folgende Fragen:
- Wie werden ohne ein bisheriges regelmäßiges Einkommen die zu zahlenden Beträge errechnet?

- Wie läuft das genau mit einer Verhandlung und dem Streitwert? Angenommen das Jugendamt sagt ich solle 10 Euro zahlen, aber ich willige nur zu 8 ein. Heißt das, dass der Streitwert bei 2 Euro liegt?

- Ist es als baldiger Berufseinsteiger sinnvoll eine lange Laufzeit des Titels zu wählen (entgegen dem Tipp der FAQ), da davon auszugehen ist, dass in den ersten paar Jahren mein Gehalt steigen wird?

- Wie ist es mit Gehaltserhöhungen? Ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass die Mutter alle zwei Jahre die Berechtigung besitzt, nach dem Einkommen des Vaters zu fragen. Muss sie da selbst in Aktion treten, oder tut das Jugendamt das von sich aus?


Das wären erstmal alle Fragen.
Ich bitte zu enschuldigen, dass ich über das Wochenende nicht mehr hier vorbeischauen werde.
Ich versuche mich etwas abzulenken und melde mich am Sonntagabend oder Montagfrüh wieder.

Falls Fragen eurerseits bestehen, dürfen diese selbstverständlich schon gestellt werden.


Ich wünsche ein schönes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Michi

Drucke diesen Beitrag

  Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich?
Geschrieben von: JahJahChildren - 31-08-2012, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo liebe Leute,

mir war folgendes nicht wirklich ersichtlich. Es geht um fiktive Wertsteigerung von Anlagevermögen im Zugewinnausgleich.

Szenario:

Heute investiere ich in einen Aktienfond: Invest beträgt 20.000,00
Morgen heirate ich, und der Fond rutscht zeitgleich auf 2.000,00 (Extrembeispiel)
Übermorgen reicht Ex die Scheidung ein als der Fond sich auf 18.000,00 erholt hat.

Der Gesunde Menschenverstand sagt: NÖ, der Fond hat keinen Gewinn. Kein Zugewinnausgleich!

Das Familienrecht sagt: Aber sicher doch! Und was für einer. Als sie heirateten hatten sie ein Anfangsvermögen von nur 2.000,00 - jetzt sind es beachtliche 18.000,00. Ihre Ex hat keinen also überweisen sie ihr mal die Hälfte der Differenz, also 8.000,00! (16.000/2)

Wollen wir hoffen, dass das der Schäuble nicht als Idee auffasst! ;-)

Drucke diesen Beitrag

  Kindesunterhalt Haushälfte Teilungsversteigerung Angebot der KM
Geschrieben von: Nappo - 30-08-2012, 12:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Ich habe hier eine wichtige Frage an euch, da mir Eure Einschätzung sehr viel wert ist.
Vorab zur Erklärung hierzu ein paar Fakten :

Ich weiß, dass die KM diese Haushälfte unbedingt haben muß. Auf Ihre erneute Anfrage hin, machte ich Ihr ein Angebot. Unter Anderem auch, dass mir die titulierten Urkunden ausgehändigt werden. Ich machte die Übetragung der Hälfte auch abhängig, von dem Übetragen des Sorgerechtes bezüglich meiner jüngsten Tochter. Habe also mal voll rein gehauen, da ich ja nicht unter Druck stehe. Natürlich ist sie in Bezug auf das Sorgerecht nicht darauf angesprungen. Auch (noch) kein Kommentar bezüglich der Aushändigung der Urkunden. Nachdem meine LG und ein Freund meine Mail las, konnten sie sich vor Lachen kaum halten und meinten, meine Ex würde niemals antworten. Naja, dachte ch. Das könnte schon anders sein. Ich weiß ja, dass sie was will (Haus). Die Zahlen, die sie in der Mail nennt, sind nicht ganz richtig. Aber das ist jetzt mal egal. Bleibt noch zu bemerken, dass ich ja in 06/11 wegen des § 170 StGB verurteilt wurde und weiterhin ein neuer Termin am 23.09. an steht.

Nun meine wichtigste Frage :

- Wie kann ich mich absolut absichern, dass der rückständige Unterhalt TATSÄCHLICH als erlassen gilt ?

- Wie kann ich die Urkunden rechtlich abgesichert tatsächlich kassieren bzw. platt bekommen ?

Ich werde sie jetzt noch was zappeln lassen und ein wenig nachlegen, aber als Fundament für eine Verhandlung ist die Mail ja schon mal ganz ordentlich.


Hallo,
ich wollte Dir nun meinerseits einen Vorschlag zur Überschreibung der Haushälfte mitteilen:
- ich erlasse Dir alle bisher angelaufenen Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt bis März 2012 (wie Du weißt, ist das ein Betrag in 5-stelliger Höhe).
Damit einher geht natürlich das Wegfallen der Unterhaltsklage und die daraus resultierenden Auflagen etc. , was für Dich sehr angenehm sein wird.

- Alle bisherigen Forderungen die Mietwohnung und deren Renovierung betreffenden Forderungen verfallen. Ebenso werde ich keine Rückforderungen geltend machen, was
deinen Teil der monatlichen Kosten (Ausgleich des Mietkontos) seit 2007 angeht.

- Ich bin auch gerne bereit, über die Höhe des Unterhalts zu verhandeln. Einem kompletten Wegfall des Unterhalts stimme ich hingegen nicht zu. Das Geld ist nicht für mich,
sondern für die Kinder
- Was den nicht gezahlten Unterhalt seit März 2012 angeht, werde ich keine Anklage erheben - sollten jedoch wieder irgendwelche anonymen bzw. nicht anonymen Schreiben oder Anzeigen gegen mich oder meinen Mann bei Behörden oder Ämtern eingehen, werde ich die Unterhaltsforderung sofort geltend machen.

Das Angebot ist mehr als fair, wenn man bedenkt, dass die Haushälfte zu 100% verschuldet ist, die Schulden rund 61.000 Euro betragen und dies bei den derzeitigen Immobilienpreisen geradezu lächerlich ist. Der Gegenwert, den Du bekommst, beläuft sich demnach auf ca. 25.000 Euro (also ungefähr die Summe an Unterhalt, die Du den Kindern schuldest) plus den ausstehenden Summen aus Renovierung und Ausgleichszahlungen auf das Mietkonto.

Also zusammengefasst gilt: dein Anteil an der Mietwohnung gegen Schuldenerlass in mehreren Bereichen, Rücknahme der Anklage auf von Dir bestimmte Zeit, Anpassung des Unterhalts für die Kinder (sofern man sich diesbezüglich einig wird).


Gruß
XXX

Drucke diesen Beitrag

  VKH-Antrag der Gegenseite
Geschrieben von: Jessy - 29-08-2012, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Wir haben heute (nachdem das Verfahren ja nochmal an ein anderes Gericht abgegeben wurde) überraschend schnell einen Anhörungstermin zum Umgang für Ende September bekommen. Ausserdem die Aufforderung, zum VKH-Antrag der Gegenseite Stellung zu nehmen.

Entwurf der Stellungnahme

- Ich beantrage, der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe, sowie die damit einhergehende Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu versagen.

Begründung:
Die Antragsgegnerin boykottiert seit Mai 2011 vorsätzlich und grundlos meinen Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Private Bemühungen (persönlich, telefonisch und schriftlich) zur Vereinbarung eines Umgangstermins wurden wiederholt ihrerseits abgewiesen. Auch über die insgesamt (bedingt durch die mehrfachen Wohnortwechsel der Antragsgegnerin) drei meinerseits angerufenen Jugendämter zeigte sich die Antragsgegnerin nicht kooperations- oder wenigstens gesprächsbereit. Zudem bemühte ich mich mehrfach über die seitens der Antragsgegnerin beauftragte Rechtsanwältin um eine außergerichtliche Einigung, jedoch blieb auch dies reaktions- und damit erfolglos. Im Zuge all dieser Bemühungen wurde der dem Gericht nunmehr vorliegende Antrag zur Umgangsregelung der Antragsgegnerin mehrmals mit der Bitte um Besprechung zur Kenntnis gegeben. Eine Stellungnahme diesbezüglich erhielt ich jedoch bis heute nicht. Vielmehr wurde wiederholt seitens der Antragsgegnerin proklamiert, ich solle mich bezüglich der Klärung „an die offiziellen Stellen wenden“. Es ist daher davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin das gerichtliche Verfahren einer außergerichtlichen Vermittlung vorzieht. Die Nachweise diesbezüglich sollten dem Gericht bereits vorliegen.

Seit Ende Juli 2012 lässt die Antragsgegnerin nunmehr innerhalb eines ausschließlich durch sie diktierten Rahmens einen Umgang der gemeinsamen Kinder mit mir zu. Es fanden bisher insgesamt zwei Umgänge statt. Leider ist jedoch davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin sich lediglich dem Druck des anstehenden Verfahrens beugt, und auf Grund dessen aktuell ein Minimum an Bindungstoleranz zeigt. Ein Sinneswandel im Sinne der Kinder ist bisher nicht im Mindesten festzustellen. Bedauerlicherweise ist jedoch auf Basis der bisher vorgefallenen Ereignisse im Weiteren anzunehmen, dass auch bezüglich des künftigen Umganges (nach Beendigung des durch mich initiierten begleiteten Umganges) kein Einvernehmen gefunden werden kann. Auch ist mir die Realisierung des Umganges unter den seitens der Antragsgegnerin aktuell vorgegebenen Bedingungen langfristig nicht möglich; dies findet jedoch ihrerseits keinerlei Beachtung. Auch ist mit einer Nachhaltigkeit ihrer aktuellen minimalen Kooperationsbereitschaft nicht zu rechnen. Im Sinne aller Verfahrensbeteiligten – insbesondere der Kinder – ist damit unbedingt durch einen Umgangsbeschluss Rechts- und Zukunftssicherheit herbeizuführen.

Die Antragsgegnerin hat durch die oben dargelegten Fakten das gerichtliche Verfahren eindeutig provoziert. Ihre Rechtsverfolgung ist daher mutwillig und in Bezug auf eine Verweigerung des weiteren Umganges auch ohne Aussicht auf Erfolg. Insbesondere hat die Kindesmutter durch die Ablehnung der Vermittlung über das Jugendamt B., die Jugendwohlfahrt M., das Jugendamt E. und die ihrerseits beauftragte Rechtsanwältin, nicht nur gegen ihre Pflicht, kostenträchtige gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden, sondern auch gegen ihre elterliche Verantwortung den gemeinsamen Kindern gegenüber, verstoßen.
Zudem sieht die aktuelle Rechtsprechung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Umgangssachen nicht zwingend vor. Es geht schließlich nicht um die Ausarbeitung juristischer Einzelheiten, sondern um die Besprechung des zukünftigen Umganges. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der außergerichtliche Vermittlungsversuch meinerseits über die Anwältin der Antragsgegnerin ebenfalls weder sachdienlich noch zielführend war, ist nicht damit zu rechnen, dass die Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung an dieser Stelle in irgendeiner Weise verfahrensförderlich wäre.
Es ist hier nicht ersichtlich, weshalb der Antragsgegnerin staatliche Hilfe in Bezug auf ein ausschließlich durch ihr Vorgehen notwendig gewordenes Gerichtsverfahren gewährt werden sollte. -


Verbesserungsvorschläge erwünscht.
Dumme Sprüche unerwünscht. Ich stelle es unter anderem auch hier ein, weil es manch anderem im Laufe des eigenen Verfahrens vielleicht nützlich sein könnte.

Drucke diesen Beitrag

  Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten
Geschrieben von: Jessy - 28-08-2012, 21:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

wir feilschen gerade mit dem Jugendamt um die Höhe des Unterhaltes für zwei Kinder. Aktuell gibt es einen Titel über je 225,00 € Mindestunterhalt, der stammt aber noch aus früherer Zeit, inzwischen verdient der KV wesentlich besser.

Insgesamt ist es eine komplizierte Angelegenheit:
- Fixgehalt liegt bei ca. 2.600 €
- dazu kommt ein möglicher Bonus von bis zu 40.000 € jährlich - im letzten Jahr gab es ca. 13.000 €, es kann aber keiner voraussehen, wie es in den kommenden Jahren läuft. Kann also besser sein, aber auch schlechter.

Ich habe jetzt mal den Bonus, so wie er im vergangenen Jahr ausgezahlt wurde, in das Monatseinkommen eingerechnet und komme insgesamt dann auf rund 3.095,00 € Nettoeinkommen. Ca. 3.620,00 € sind es, wenn man noch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens voll einrechnet (ist der wirklich voll anzurechnen?).

Die JA-Tussi kommt hier (offensichtlich hat sie keinen Taschenrechner) schon auf lockere 4.200,00 €. Zusätzlich möchte sie nun noch Steuerrückerstattungen und Spesen einrechnen. Also alles was geht.

Da die DD-Tabelle ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würden wir allerdings noch (egal wie nun die Rechnung ausfällt) um eine Stufe tiefer rutschen, da es ein drittes Kind mit tituliertem Unterhaltsanspruch gibt.

Nun die Preisfrage: Was kann man noch in Abzug bringen?
Spontan einfallen würden mir die 5 % berufsbedingten Aufwendungen. Umgangskosten sind ja leider nicht relevant.
Wie sieht es aus mit Altersvorsorge / Privatinsolvenz / Lebensgefährtin, die kein ALG II kriegt, weil der KV zuviel verdient (wurde man sich mit einer Ehe da besser stellen, zwecks weiterer UH-Berechtigter)?
Hat da irgendjemand Erfahrung?
Auch für weitere kreative Vorschläge sind wir offen, nur um das JA ein wenig zu ärgern...

Darüber hinaus: Wir haben ohnehin schon aus Kulanz einen höheren Titel angeboten - darauf ging die JA-Trutsche aber nicht ein.

Wenn Sie nun eine UH-Festsetzungsklage einreicht, müssen wir das bezahlen? Und wenn ja, berechnet sich dann der Streitwert nur aus der Differenz dessen, was wir ohnehin angeboten haben und dem, was sie fordern, oder aus der vollen Summe?
Und: Bei einem möglichen Urteil - gilt der höhere UH dann ab dem Urteilsmonat oder ab dem Monat der Geltendmachung?

Danke schonmal.

Drucke diesen Beitrag

  BA fuer Arbeit - PD U1
Geschrieben von: Panto - 28-08-2012, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hi there,

mittlerweile hat sich bei mir einiges getan - in kurzen Ueberblick:

- Zweite Haelfte 2011 maechtig unwohl gefuehlt und kam mit Situation kaum fertig - dann eine Wende -
- Neue Freundin (London) seit Februar 2012
- Scheidung Maerz 2012
- Zum 30. September 2012 wurde ich vom Arbeitgeber gekuendigt
- Umzug nach London 8. September 2012 (wohnte bereits 9 Jahre dort)
- Weitere Jobsuche in UK (morgen erstes Telefoninterview!)

Heute Mittag Gespraech mit Leistungsabteilung der BA:

• Ein Antrag auf PD U2 (Leistungsmitnahme waehrend Arbeitssuche in Ausland) kann in meinem Fall nicht gestellt werden, da ich nach eigenen Angaben erst zum 30.09.12 arbeitslos werde, jedoch bereits zum 08.09.2012 Deutschland verlasse.

• Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf PD U1 zu stellen (Bescheinigung der deutschen Zeiten)

• Mit dieser Bescheinigung werden die versicherungspflichtigen Zeiten, die Sie in Deutschland zurückgelegt haben, bescheinigt. Ich habe somit die Möglichkeit mit dem PD U1 bei der ausländischen Behörde einen Antrag auf Leistungen zu stellen (unter der Voraussetzung, dass ich die notwendigen Auflagen im Ausland erfülle)

• Um das PD U1 zu erhalten, soll ich entsprechnende Antrag auf Ausstellung eines PD U1 ausfuellen und eine Arbeitsbescheinigung meiner Arbeitgeber ausstellen lassen. Beide Unterlagen reiche ich dann bei der Agentur für Arbeit ein, damit das PD U1 ausgestellt werden kann.

• Eine Bescheinigung für Ihrer Krankenversicherung kann nicht ausgestellt werden, da es zu keinem Bezug von Arbeitslosengeld kommt. Ich sollte mich bei meiner privaten Krankenkasse melden. Ich muesste mich daher im Ausland um eine neue Krankenversicherung kümmern.

Auch meinte die BA Mitarbeiterin dass ich mich zeitnah aus meiner Gemeinde ausschreiben lassen sollte - dies habe ich diese Woche noch vor.

Wegen der Angriffslust meiner Ex-Frau und ihre Freunding/RAin mache ich mir bzgl. die Lage meiner (privaten) Krankenversicherung sorgen.

Da es ueberhaupt nicht sicher ist ob ich Leistungen in England beziehen werde un dich damit ab 1. Oktober weder Gehalt noch Arbeitslosengeld bekaemme, die Kinder erstmal unversichtert sind und ich nicht weiss was meine Ex-Frau unternehmen koennte erstmal nicht fuer deren Krankenversicherung bezahlen zu wollen. Sie ist ebenso privat.

Gluecklicherweise hat die Richterin akzeptiert dass den Unterhalt schon abgeaendert werden kann sobald ich eventuell mein Job verlieren wuerde (es gab damals schoon Hinweise dass dies der Fall sein wuerde) bevor unser 2. Sohn in August 2013 drei Jahre alt wird.

Hat jemand Erfahrung mit diesen Umstaenden - freue mich auf jeder Info!
Vielen Dank

Drucke diesen Beitrag