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| Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft |
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Geschrieben von: fehs - 22-07-2013, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Ist folgendes wirklich rechtmäßig und es gibt keine Möglichkeit dagegen etwas zu tun ?
- Die Frau hat bei der Heirat (Zugewinngemeinschaft) ein Sparbuch mit hohem Guthaben das sie dem Mann verschweigt.
- Der Mann setzt sein gesamtes Vermögen das er vor der Ehe hatte für gemeinsame Investitionen ein (Haus, Urlaube, Auto ....)
- Bei Scheidung belegt sie erstmalig ihr Anfangsvermögen (Sparbuch) und teilt mit dass dieses Sparbuch nicht mehr existiert..
Somit hatte die Frau ein nettes Anfangsvermögen das zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr da ist. Wohin das Geld verschwunden ist interessiert keinen.
Das Anfangsvermögen der Frau wird auch noch über die Ehezeit indexiert und verringert ihren Zugewinn.
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| Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? |
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Geschrieben von: fehs - 21-07-2013, 13:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Nach den Ausführungen meines Anwalts kann für Altersvorsorge auch die Tilgung einer selbstbewohnten Eigentunswohnung geltend gemacht werden wenn.
Es kann ein Betag von 24% des Brutto das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt geltend gemacht werden (wenn die Eigentumswhg. als Altersvorsorge dient).
Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist ?
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| Urlaub und Umgangsrecht |
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Geschrieben von: bio - 19-07-2013, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Ich habe da mal eine Frage.
Wenn der betreuende Eltern Jahresurlaub nimmt und in dieser Zeit die Kinder nicht in der Kita sind, was passiert dann mit dem Umgangrecht?
Angenommen es existiert für diesen Fall noch keine Regelung.
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| Beschwerde im Sorgerechtsverfahren |
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Geschrieben von: Jessy - 18-07-2013, 13:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (82)
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Hi Jungs,
ich mach mal ein neues Thema draus, denn die Umgangsfrage ist ja inzwischen erledigt.
Der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge wurde abgelehnt.
Begründung:
"Die gemeinsame elterliche Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dem Gericht ist bekannt, dass die Eltern in den letzten Monaten nicht dazu in der Lage waren, ohne Zuhilfenahme des Gerichts oder des Jugendamtes konkrete Umgangstermine zu vereinbaren. Es fehlt an der Kooperationsfähigkeit der Eltern. Eine Kooperationsfähigkeit ist jedoch unabdingbar für die gemeinsame elterliche Sorge."
Mehr steht dazu nicht.
Die Kosten wurden dem Antragsteller auferlegt.
Im Übrigen wurde der Antrag auf Auskunft in dem Verfahren mitbehandelt, dem wurde stattgegeben allerdings ohne Ordnungsgeldandrohung, da die KM im Verfahren zustimmte, die Informationen zu erteilen. Ungeachtet bleibt, dass sie die vorgerichtlichen Anfragen auf Auskunft (auch über ihre RA) ignoriert hat.
Nun schreiben wir also eine Beschwerde.
Erste Frage dazu: Wir hatten ja schon zur Antragsabweisung eine elends lange Stellungnahme geschrieben. Daher würde ich eigentlich in der Beschwerdebegründung nur noch anführen, dass das Gericht offensichtlich verkennt, dass
a) nur der KM die Kooperationsfähigkeit fehlt,
b) diese den Streit absichtlich hervorruft
c) und zwar ausschliesslich zu dem Zwecke, auch zukünftig die gemeinsame Sorge zu verhindern (weswegen sie ja auch Mediation verweigert).
Reicht das, oder muss ich nochmal auf jeden Scheiß der Gegenseite eingehen (räumliche Entfernung, etc.)?!
Hilfsweise werden wir das aSR beantragen.
Falls jemand aktuelle Urteil zur gemeinsamen Sorge trotz Elternstreit hat, sind wir sehr dankbar.
Im Weiteren beantragen wir natürlich die Kosten zu teilen, schließlich wurden sie beim Umgangsverfahren (an dem allein die KM schuld war) auch immer geteilt. Ausserdem wurde ja Teilen des Antrages (Auskunft) stattgegeben. Und die Ordnungsmittelandrohung wollen wir auch unbedingt, sonst geht`s wieder los wie beim Umgang: Verspätet, unvollständig oder gar nicht.
Letzte Frage, das allerdings nur am Rande: Werden diese Kosten des Gerichtsverfahrens eigentlich auch von der anstehenden Privatinsolvenz erfasst? Weiß da jemand was? Wir rechnen mit einer elends hohen Rechnung (da die KM ja durchwegs ne RA beschäftigt hat), die wir unmöglich bezahlen können werden.
Danke schonmal.
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| unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner |
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Geschrieben von: bolinhas - 18-07-2013, 09:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Hallo,
bin neu in diesem Forum und hoffe das mir jemand helfen kann.
Ich bin spanischer Staatsbürger und lebe in Spanien. Habe immer in Spanien gearbeitet und erhalte hier meine Rente. Meine deutsche Ehefrau hat sich von mir vor 36 Jahren getrennt und ist zurück nach Deutschland. Sie hat in Deutschland immer gearbeitet angestellt und selbstständig. Wir haben ein Abkommen beim Rae in Spanien getroffen das keiner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Da die Rente meiner Frau sehr gering ausfiel habe ich sie hin und wieder mit Geld unterstützt wozu ich nie verpflichtet war. Nun hat die Krise in Spanien auch mein Geldbeutel getroffen und habe keine Zahlungen mehr geleistet.
Auf Empfehlung hat meine Frau Grundsicherung beantragt der auch stattgegeben wurde da ihre deutsche Rente zu gering ist.
Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben aus Deutschland ("Amt für soziales und senioren" Unterhaltsheranziehung) von der Stadt in der meine Frau lebt wo ich aufgefordert werde Auskunft über meine Vermögensverhältnisse Rente, Miete etc. zu geben .
Da ich keine schlechte Rente erhalte befürchte ich das der deutsche Staat versucht an mein Geld zu kommen.
Meine Frage : wie muss ich reagieren, bin ich zur Auskunft verpflichtet oder kann ich den Brief in den Mülleimer werfen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank.
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| vorzeitiger Schulschluss ... |
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Geschrieben von: Ibykus - 17-07-2013, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Das hatte wir ja alles schon.
Damals erhielt ich eine Anzeige wegen Kindesentzug und noch im Wegfahren begegnete ich dem Polizeifahrzeug ....
Damals war mein Kind noch in der Grundschule.
Heute, am Ende des 6. Schuljahres (die Kinder werden in Bussen quer durch Deutschland zur Schule gekarrt) hatte meine Tochter wieder einmal früher Schulschluss. Die Situation gab's schon des öfteren, wovon die Mutter aber nichts weiß....
Und ganz selbstverständlich rief sie ihren Vater an, damit er sie früher vom Busbahnhof abholt - Umgangstag ist mittwochs ja sowieso. Aber lt. Beschluss erst ab 16:00h.
Nachdem ich Töchterlein also gg 13:00h abgeholt hatte, klingelt nun das Telefon: Meine Tochter müsse in solchen Fällen erst ihre Mutter fragen - sie solle jaaa! pünktlich wieder zu Hause sein, sonst ... Stress!
Nun ja - ich hatte dazwischen gerufen, sie (Töchterlein) solle einfach auflegen und sich den Tag nicht verderben lassen. Sie rechtfertigte sich aber, indem sie Ihre Mutter darauf hinwies, es wäre doch besser, sie würde bei Papa ordentlich zu Mittag essen, als zu Hause alleine zu sein (denn die KM arbeitet auswärts und kommt zurück, wenn ich meine Tochter schon längst [*hust* jedenfalls meistens ] wieder nach Hause gebracht habe.
Heute wird die KM wohl "überpünktlich" sein.
Und morgen wird sie wohl ihren RA "Borkenkäfer" einschalten.
Was könnte der mir wohl vorwerfen?
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| Vergewaltigungsvorwurf |
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Geschrieben von: Innocent - 17-07-2013, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Hallo liebes Trennungsfaq-Forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich momentan mit den Nerven am Ende bin.
Zur Situation:
Meine Ex und ich leben seit Monaten getrennt. Bereits zu unsrer Trennung war sie schwanger (das war aber nicht der Grund, sondern ihr borderline-mäßiges Verhalten). Auf Unterhaltszahlungen bin ich eingerichtet, darüber mag ich nicht diskutieren.
Das Problem ist der Brief, der heute auf meinem Tisch landete: Vorladung zur Polizei wegen Strafanzeige. Grund: angebliche Vergewaltigung meiner Ex.
Ich schätze, dass sie damit im Streit um die Kinder einen Vorteil gewinnen will. Aber was kommt jetzt auf MICH zu?
Wer ist in der Beweispflicht bei solch einem Vorwurf? Was kann da überhaupt der Beweis sein? Das Kind (unser Kind???)? Der letzte Kontakt und GV liegt mehrere Monate zurück.
Wie soll ich mit dieser Situation umgehen? Wie hoch ist die Chance, da ohne Strafe herauszukommen? Ich betone, jeglicher Sexualkontakt damals war von beiden Seiten gewollt! Aber wenn ich von "Beweislastumkehr" bei solchen Verbrechen lese, wird mir schlecht...
Grüssle und danke schon mal...
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| Unterhalt vom Ausland |
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Geschrieben von: companion - 16-07-2013, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo zusammen,
ich selbst bin Vater eines 13 jährigen Kindes und bin leider auch sehr früh Vater und gleichzeit Geldautomat geworden. Kontakt zum Kind gibts es durch Mutter und Helferindustrie schon seit 8 Jahren nicht mehr aber dafür eine Beurkundung und die volle Schikane. Auf Grund der Sachlage und da ich mich letztens im JA informiert habe und erfahren habe das der KU für das nächste Jahr mal wieder steigen soll habe ich die Nase gestrichen voll hier..ich halte es hier einfach nicht mehr aus... Arbeitsangebote aus dem Ausland liegen bereits vor und stellt auf Dauer auch weniger ein Problem da... (Hotelbetriebswirt und spreche Englisch und Spanisch). Den KU würde ich bis zum 18 J. weiter bezahlen aber danach sollte die Sache ihr Ende finden. Sorgen bereitet mir das ich evt. alle 1-2 Jahre einmal nach Deutschland muß aus anderen Gründen.
Wie verhält es sich...
- Wenn das Kind mit 18j dann immer noch priviligiert ist....droht dann immer noch Wohnort ermittlung, Reisepass und Pfändung?
- Was passiert wenn ich denn Unterhalt schon vorher auf eine angebrachte Summme von ca. 250€ senke und über Person B in D. bezahle?
Schönen Gruß
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| Exe ruft ohne Grund die Polizei. |
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Geschrieben von: PapaBalu - 14-07-2013, 11:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Nach der Trennung kommt Exe mit dem gemeinsamen Kind zurück in die gemeinsame Wohnung, um ihre Sachen abzuholen. Aufgrund einiger Vorfälle in der Vergangenheit habe ich drei Freunde hinzugebeten. Exe ist nicht gut drauf, da ich immer noch auf Umgang bestehe und die Zuweisung der Wohnung nicht erfolgreich war. Als sie fertig ist mit packen ruft sie ohne Grund die Polizei. Als die Polizei eintrifft erfahre ich von denen den Grund des Anrufs. Der Vater, also ich, würde das Kind nicht rausrücken. Da das aber offensichtlich nicht der Fall war, war für die Polizei die Sache erledigt. Im Gespräch erfuhr ich, dass die Polizei sich vorher beim Jugendamt gemeldet hat und dort hinterlegt ist: Vater rückt Kind nicht raus. Exe hat das natürlich wie immer geschickt auf einem Freitagnachmittag gemacht, sodass ich beim Jugendamt keinen mehr erreichte. Die Zeugen haben/werden den Vorfall dem JA melden. Ich natürlich auch. Es gab in der Verganheit schon öfters haltlose Unterstellungen meiner Exe um vermeintliche Tatsachen zu schaffen. Das JA glaubt ihr leider zu oft. Das Umgangsverfahren steht noch aus. Sollte ich sie anzeigen oder kann das von einem Richter in dem noch ausstehendem Verfahren negativ bewertet werden? Des weiteren bin ich um jeden Tipp froh, den ich wieder von euch bekommen kann.
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