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  Ratenzahlung Justizkasse / Wie hoch?
Geschrieben von: Absurdistan - 30-07-2013, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo, mein Anwalt hat mich angerufen und meinte die Justizkasse bietet 50 Euro Ratenzahlung an. Hab eh noch 3 Ratenzahlungen zw. 15 und 30 Euro die nächsten 3 Jahre wegen Umgang. 50 Euro geht in keinem Fall. Könnte auch sein das noch 1000 Euro nächste Woche dazu kommen und wer weiß wie das Sorgerechtsverfahren weiter geht.

Anwalt fragte wieviel ich denn zahlen kann. Theoretisch nix. Kann man 5 Euro anbieten? Was machen die mit?

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  Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuches
Geschrieben von: Petrus - 30-07-2013, 02:14 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Seit dem 01.01.2013 gelten in der Schweiz neue Regeln - das Zivilgesetzbuch wurde überarbeitet. Für sich gesehen nichts ungewöhnliches. Pikant ist aber die Art und Weise, wie man die Sache durchgeführt hat. Dazu kann als Beispiel der Artikel ZGB 380 genommen werden - in der alten Version (hier oder hier):

Zitat:Art. 380
II. Vorrecht der Verwandten und des Ehegatten
Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, so hat die Behörde einem tauglichen nahen
Verwandten1 oder dem Ehegatten des zu Bevormundenden bei der Wahl den Vorzug zu
geben, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der Nähe des Wohnsitzes.
1 Im französischen Text «parents ou alliés» (Verwandten oder Verschwägerten).
Hier gehts um die Vormundschaft über einen Menschen. Zahlreiche Verordnungen und Gerichtsurteile verweisen auf ZGB Art 380: http://bit.ly/12zxIAL

Zum Vergleich die aktualisierte Version seit 01.01.2013:
Zitat:Art. 380
D. Behandlung einer psychischen Störung
Die Behandlung einer psychischen Störung einer urteilsunfähigen Person in einer psychiatrischen Klinik richtet sich nach den Bestimmungen über die fürsorgerische Unterbringung.

Das sieht nicht mehr aus, wie die Festlegung des Vorrechts eines Verwandten bei der Vormundschaft und ist es auch nicht. Die Schweiz hat ein bestehendes Gesetz unter derselben Nummer durch ein vollständig anderes Gesetz ersetzt. Betroffen sind noch andere Artikel des ZGB.

Man kann sich in dem krassen Fall von ZGB 380 leicht vorstellen, was mit einem Antrag auf Erteilung der Vormundschaft unter Bezug auf den alten ZGB 380 passiert, wenn der Antragsteller die Gesetzesänderung nicht bewusst ist Smile

Die zweite interessante Frage ist, was mit den vielen Urteilen passiert, die auf den alten Gesetzen beruhen.

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Bug Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt
Geschrieben von: Vaterherz101 - 29-07-2013, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Nun es gäbe viel zu berichten, bin seit 04.08.2012 auf unglückliche Art und weise von meinen beiden Kindern zwei Jungs 09/2009 und 02/2012 getrennt worden. Die Mutter hat selbst eigentlich noch zwei Kinder. Ihre Tochter lebt seit über 8 Jahren bei der Oma - warum ? Keine Ahnung ! Die Tochter wurde 11/2002 geboren und ist nun 10. Ihr Sohn ist 11/2003 geboren ist 9 und war bereits einmal für eine Jahr in Obhut 2007 bis 2008.

Nun 12/2008 kurz nach dem der Junge von Ihr in Obhut genommen wurde habe ich die Frau und Mutter meiner Kinder kennengelernt und wohl erstmal auch aus der schlimmsten Situation gerettet.
Ob es im nachhinein einer meiner grössten Fehler war dieser Frau mein absolutes Vertrauen zu schenken - nun vor dieser Frage stehe ich seit der Trennung in einem Kurzurlaub hier in Bayern. Wir haben die totkranke Oma besucht und ihre Tochter die hier seit über 8 Jahren bei der Oma lebt (Regensburg) besucht. Es waren in 4 Jahren sehr wenige besuche bei der Tochter, da die Mutter in Rheinland-Pfalz wohnte. Nun ich verlor meinen Job kurz nach Beginn der Beziehung und kam auch mit der ganzen Situation eigentlich nicht wirklich mehr klar. Einerseits hatte ich eine für mich tolle Frau kennengelernt die mit mir nun zwei ganz tolle Kinder hat - andererseits verstehe ich ihre gesamte Lebensauffassung nicht mehr.

Sehr kompliziert alles !

Nun Fakt ist Sie ist im Urlaub bei gemeinsamer elterlicher Sorge einfach hiergeblieben und hat mit einem Grund alles in Rheinland-Pfalz stehen gelassen und hier über ihre Verwandten ein neues Leben angefangen. Nun Sie hat nie eine Job gelernt und ist 32 Jahre (vier Kinder - zwei davon sehen ihre Väter garnicht mehr).

Ich habe dann versucht meine Kinder zu mir zurück zu holen nach Rheinland-Pfalz da wir dort erst kurz vorher in ein Haus umgezogen waren bevor wir dann in Urlaub gefahren sind für eigentlich nur ein paar Tage.

Nun ihre Hunde (drei grosse Hund - etwa alle so 50 kg schwer - grösse Schäferhund) hat sie natürlich mitgenommen - ihre Katzen ging ja nicht.
Nun das nahm Sie wohl alles in Kauf für ein neues ALG II LEBEN mit drei KINDERN hier in Bayern. Sie fand nach drei Monaten bei Ihrem Stiefvater der Sie geduldet aufgenommen hatte - dann eine Vermieterin bei der Sie jetzt in einer drei Zimmerwohnung wohnen darf bis auf weiteres jeweils befristet für ein halbes Jahr ?

Ich bin dann um meine Kinder überhaupt sehen zu können im ersten angesetzten Umgang hier nach Regensburg gefahren und habe zum Glück direkt auch einen Arbeitsvertrag am selben Wochenende unterschreiben können und hab dann 6 Monate auch in einer Wohnung auf Zeit 650 Euro gezahlt um hierbleiben zu können.

Die Umgänge fanden dann durch eine Umstellung alle 14 Tage statt anfangs nur ich und die Kinder Samstags und Sonntags für 4 und 3 Stunden.

Für mich schon die Hölle auf Erden, da ich meine Kinder in dem Alter jeden Tag gesehen hatte und eine sehr sehr starke Bindunge zu beiden aufgebaut habe.

Nun von Oktober 2012 bis Ende Dezember 2012 habe ich halt gearbeitet und auf meine Kinder gewartet im 14 tägigen Abstand - die waren noch keine 3 und auch nur 6 Monate alt.

Erst im März 2013 habe ich erfahren das auch mein kleinster nicht bei der Mutter gewohnt hat sondern bei der Oma - nun das kam raus als die Oma sich beim dann neu zuständigen Jugendamt offenbart hatte.

Das Jugendamt entschied dann das ich meine Kinder in dem jungen Alter jede Woche sehen muss und ich habe von März an bis heute regelmässigen leider auch betreuten Umgang - was in meiner schweren Situation kein Nachteil sein soll.
Der Umgang wurde bis Ende Juli befriistet und soll jetzt auch ausgeweitet werden nach dem ich einen Krankenhausaufenthalt von Januar bis März hatte.

Bei ihr lebt mein kleinster Junge mittlerweile 17 Monate alt - mein ältester Sohn (wird im Dezember 4 Jahre alt ) ihr Sohn wird im November 10 Jahre alt und ihre Hunde.

In der Zeit von November bis heute gab es diverse Vorkommnisse wie der Verdacht des Bindungsverlustes meines jüngsten Sohnes an die Mutter und eine Kindswohlgefährdungsanzeige im Bezug zu ihrem ältesten Sohn mal wieder.

In den vier Jahren Beziehung vorher gab es sowas alles nicht. Ihr wurde damals per Gericht eine ständige Familienhilfe auferlegt, da Sie erhebliche Erziehungskompetenzmängel vorweist.

Das Jugendamt sieht in meiner Person als Vater eine starke Rolle auch die Bindung zu meinen Kinder ist nachweislich durch den betreuten Umgang jetzt noch mehr bekräftigt worden als zuvor. Das Jugendamt möchte jetzt den Umgang ausweiten und fragt mich wieviel Zeit ich für die Kinder trotz der Arbeit von Mo bis Fr. noch habe. Ich sagte das ich sogar darüber nachdenke das alleinige Sorgerecht irgendwann zu beantragen, da meine Kinder einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind.

Ihr Sohn hat leider keinen Kontakt mehr zu mir da Sie dies absolut unterbindet. Der Junge hat von seiner Mutter den ADHS - Stempel bekommen ohne das es jemals nachgewiesen worden ist. Sie macht mit dem Jungen keine Hausaufgaben weil sie damit überfordert ist.

Selbst ihre Hunde sind von 24 Stunden - 23 Stunden in der kleinen Wohnung.

Nun es geht mir in erster Linie darum alles wirklich alles für meine kleinen Kinder zu tun, damit Sie nicht in dem ALG II zustand bleiben müssen, da die Mutter mit 32 jetzt auch noch beim Jugendamt geäussert hat aufgrund Ihres schiefen Rückens die Teilzeitrente beantragen zu wollen.
Man muss dazu anmerken das das Jugendamt auch weiss das die Mutter zumindest einmal regelmässig ins Trampolintraining geht (Jugendturngruppe für 12 bis 18 jährige) nun Sie kennt den Trainer aus Jugendzeiten als Sie damals leistungsmässig Trampolin geturnt hat !

Ich weiss nur das es jetzt im August endlich ein Planhilfegespräch geben wird mit der Familienhilfe, der Umgangsbegleitung und der Mutter sowie mir als Vater !!

Ich habe leider auch nur ein kleines Zimmer hier in Regensburg da ich zwar 1500 netto verdiene aber der Unterhalt mir lediglich nur 1000 Euro zum leben lässt.

Nun ich musste mir hier von der Zahnbürste bis Handtuch alles mehr oder weniger neu anschaffen und kann hier einigermassen gut leben.

Ob ich meine Kinder jetzt im Umgang an jedem Wochenende sehen kann das weiss ich nicht genau - auf jeden Fall möchte ich das mein ältester Sohn bei mir übernachten soll - zumal er das auch schon mehrfach selbst geäussert hat.

Die Mutter hält sich strikt nur an den Umgangszeitraum von drei Stunden in der Woche. Für Anrufe hat Sie keine Zeit. Nun ich finde das schon eine Schweinerei an sich und das Jugendamt schaut einfach nur zu - sagte aber der Umgang soll auf jeden Fall ausgeweitet werden. Nun was das genau heisst weiss ich nicht.

Meine Rechtsanwältin sagte mir das ich meine Kinder von Samstags 9:00 Uhr bis Sonntags 16:00 Uhr sehen kann - und zwar zur Entlastung usw. jedes Wochenende sorgar damit die Bindunge zu meinen Kinder absolut bestehen bleiben kann.
Meine Rechtsanwältin möchte sogar sofort einen ANTRAG auf FESTSTELLUNG der Umgangszeiten beantragen wenn dem vom Jugendamt und der Mutter nicht stattgebeben wird - weil schon zuviel Zeit vergeudet worden ist.
Selbst das Informationsrecht unterwandert die Mutter absolut und in ihre Wohnung wo auch die Kinder leben darf ich nicht - weil Ihre Vermieterin mir Grundstücksverbot erteilte - obwohl Sie mich überhaupt nicht kennt.
Es gibt auch keine schriftliche Äusserung dazu.

Nun all das zeigt ganz klar das die Mutter mir die Kinder entfremden möchte - hier hat das Jugendamt auch keine Gewalt darüber. WAS SOLL ICH TUN ?

Ich denke ich bin jetzt schon der grosse Verlierer da ich zulasse das soetwas einfach so passiert. Ich habe elterliche Sorge jedoch was zur Zeit abläuft kann ich nicht mehr dulden.

Ja auch wenn die Mutter einen neuen Freund vieleicht verheimlichen will da Sie ja ALG II bezieht - weiss Sie das wenn jemand anderes meine Kinder längener sieht als ich als Vater - bzw. der Umgang nicht massiv erweitert wird ich meine Konsequenzen ziehen werde und dann ihre insgesamt VIER Kinder keine VÄTER mehr haben werden.

Ja zahlen werde ich wie immer meinen Unterhalt das ist meine Pflicht - das Geld steckt die Mutter eh in Ihre Hunde und in Ihren VOLVO 850 mit 144 PS und 2,5 Liter Hubraum. Neue Lackierungen - Graffities etc. Ich will nicht mehr zusehen wie meine Kinder langsam vor die Hunde gehen im warsten Sinne des Wortes.

Eigentlich könnte ich diese Zeilen auch noch mal an das zuständige Jugendamt schicken.


Ich werden Bayern wohl verlassen müssen um dem Elend seinen Lauf zu lassen. Leider - nur meine Kinder werden die vier Jahre bzw. 17 Monate einen VATER gehabt haben der wirklich alles versucht hat für die beiden dazusein. !!!

Liebe Grüsse
Vaterherz

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  Was kann noch kommen?
Geschrieben von: kuwals - 29-07-2013, 16:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Leute, hab heute ein ziemlich heftiges Gespräch mit meine Exe gehabt. Von ihre Seite kammen nur Drohungen "das würst du noch bereuen" usw. Was meint ihr was evtl noch kommen kann? Die exen sind erfinderisch! Wie gesagt, ich wohne in EU Ausland und bezahle KU mindestbeitrag !

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  Hausdurchsuchung, Beschwerde, Einstellung, Entschädigungsbeschluss
Geschrieben von: Schlumpf - 28-07-2013, 07:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

hi Kollegen,
in meiner Sorgerechtssache, den Umgang unseres Kindes zu mir zur beschneiden, ist meine liebe Exfreundin sehr phantasiereich und hat
bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, ich wäre mit Nachschlüsseln in ihre Wohnung (bandenmäßig und mit Waffengewalt) eingedrungen und hätte einen Stoffhasen und eine Hdy-Karte gestohlen.

Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit 4 Beamten. Sie waren zuvorkommend und diskret und haben mir einige Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.

Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich einen
Entschädigungsanspruch wegen der Hausdurchsuchung geltend machen könne.

Jenes habe ich fristgemäß angemeldet und erhalte heute einen Gerichsbeschluss, (mit freundlichen Grüßen),
"......Zitat..
In dem ehemaligen Ermittlungsverfahren gegen...

wegen Einbruchdiebstahls wid die Entschädigungspflicht wegen der aufgrund der erlittenen Strafverflgungsmaßnahme aufgrund des Durchsuchnungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts ..
vom ....erfolgten Durchsuchung dem Grunde nach festgestellt.

Gründe......
.....Die Festsetzung des Umfanges der Entschädigungspflicht bleibt dem
Festsetzungsverfahren vorbehalten.
Zitat Ende.

Ich möchte die Entschädigung so hoch es geht ausfallen lassen und werde die entsprechende Summe eines hier örtlich ansässigen
Kinderprojektes unmittelbar durch die Landeskasse überweisen lassen.

Kennt Ihr vergleichbare Fälle, in denen hohe Summen bezahlt werden mussten ?

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  Diskussion zu: Hilfe! Ex meldet sich plötzlich nach Jahren
Geschrieben von: netlover - 27-07-2013, 08:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Diskussion zu: Hilfe! Ex meldet sich plötzlich nach Jahren

mensch junge....lass sie sausen...

sonst kommst du nicht aus deinem hinundher raus...

aber ich wette, wenn du sie siehst - vögelt ihr wieder...

schließ das kapitel ab und gut ist!

bb
netlover

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  Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot
Geschrieben von: Arminius - 26-07-2013, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo

vielen Dank erstmal für dieses Forum !

Folgendes Problem:

Abänderungsklage eingereicht die natürlich Verloren ! (Fiktives Einkommen).

Hintergrund: Arbeitslos geworden Frau verdient genug Geld für unsere kleine Familie habe deswegen keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.

Während der Verhandlung habe ich der Kindesmutter 200 Euro Angeboten die von der RA der Kindesmutter und von der Richterin auch befürwortet wurden die Kindesmutter hat sich aber Quergestellt. Deswegen keine gütliche Einigung.

Es flatterte ein Brief der hiesigen Polizeibehörde bzgl. § 170 in meinen Briefkasten.

Hier meine Fragen:

Kann die Kindesmutter mich überhaupt Anzeigen wenn ich (meine Frau) ihr ein Angebot gemacht habe das über den Unterhaltsvorschuss liegt obwohl ich gar nicht Leistungsfähig war und trotzdem einen Betrag Angeboten habe.

Hat jemand Erfahrung wie die Staatsanwaltschaft sowas sieht?

Muss aber gestehen ist schon ein paar Monate her und ich habe bisher von der STA nichts gehört.

Lg
Arminius

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  VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht?
Geschrieben von: Jessy - 26-07-2013, 14:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Steinigt mich bitte nicht, falls die Antwort bereits im Forum zu finden ist, aber ich brauche sie schnell und hab gerade keine Zeit zu suchen:

Wenn in einer Sache Anwaltszwang herrscht, muss man dann bereits den VKH-Antrag per Anwalt schicken, oder kann man den noch selbst stellen?
Kann die Sache an sich per Antrag aufgeschoben werden, bis über die VKH entschieden ist?

Geht konkret um ein Verfahren, das wir vermutlich führen möchten, wenn wir VKH bekommen (und das wir im Umkehrschluss nicht führen möchten, wenn wir keine bekommen).

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  Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
Geschrieben von: Knecht - 25-07-2013, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (136)

So, dann wäre es mal wieder soweit.
Meine Noch- Frau ist der Meinung dass, Originaltext des gegnerischen Schreibens: ".....aus Sicht meiner Mandantin zeigt sich immer deutlicher, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater von diesem missbraucht wird und im Ergebniss dazu führt dass (Name des Kindes) in ihrer Entwicklung irreberable Schaden nimmt.So wird beispielsweise dem Kind suggeriert, sobald es 14 Jahre alt sei, könne es zum Vater umziehen etc.

Unter den gegebenen Umständen fühlt sich meine Mandantin im Interesse des Kindeswohles an die Umgangsregelung wie sie im Dezember vergangenen Jahres getroffen wurde nicht mehr gebunden."

Das heißt- das bevorstehende WE ist ad acta zu legen, die bevorstehenden Ferien welche ich drei Wochen zusammen einschließlich Urlaub am Meer geplant habe sind hinfällig.

Zu meiner Rechtfertigung muss ich hinzufügen, dass es aus dem Kontext wie so oft gerissen wurde, dass ich gegenüber unserem Kind suggeriert hätte, dass sie mit 14.Jahren bei mir leben würde.
De facto habe ich darauf mit genau diesem Satz nur eben altersgemäß unserem Kind dargelegt, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, wenn Mama wiederholt ihr erklärt , dass man in 2-3 Jahren in ein anderes Bundesland ziehen werde weil Kind ja kein Dorfesel werden solle?!

In Absprache mit meinem Anwalt werde ich, falls tatsächlich unser Kind nicht an der Tür morgen Punkt 17. 00 Uhr erscheint, per Mail an ihn schreiben und er schreibt unmittelbar das Gericht an.
Seines Erachtens stehen jetzt drei Optionen zu Verfügung.
1. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (eher nicht)
2. Unterhalt wird gekürzt oder ausgesetzt.
3. Sorgerecht wird mir anhand der Historie der Ereignisse alleine übertragen.

Sollte ich noch Schadenersatz einfordern, da die Buchung der Ferienunterkunft hinfällig ist?
Kann ich ausser warten noch was machen was bisher noch nicht bedacht wurde.

Und wird es in diesem Eilverfahren auch evtl. zu einer Ausweitung meiner bisherigen Umgangrechte führen.

Grüße und meinen herzlichen Dank schon jetzt für die hilfreichen Antworten.

Knecht

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  Wechselmodell
Geschrieben von: Empress - 23-07-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.

Ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu in diesem Forum bin.


Ich bin männlich 35 Jahre alt und lebe in BaWü. Ich bin seit 2,5 Jahren getrenntlebend unverheiratet und habe ein 6 Jähriges Kind. Vaterschaft ist anerkannt und das Sorgerecht hab ich zur Hälfte.

Unterhaltstitel ist noch keiner vorhanden wird aber von meiner Ex angestrebt über Beistandschaft. Gründe für diesen Schritt gibt es eigentlich keine, da ich den Unterhalt und die Betreungskosten für den Kindergarten abzüglich Essengeld immer pünktlich bezahlt habe.

Meinen Sohn unterstütze ich mit Barunterhaltszahlung und persönlicher Betreuung Montags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in den Wochen wenn ich kein Wochenende mit dem Kind habe. In der Woche in der ich am Wochenende betreuen darf, verbringe ich montags die Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit ihm und von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Diese Betreuung findet seit der räumlichen Trennung zur KM statt. Dies resultiert aus der überwiegend von mir, während der Partnerschaft ausgeführten Betreuung des Kindes (KM musste sehr oft bis abend arbeiten).

Um der Betreuungssituation gerecht zu werden, habe ich mir nach der Trennung eine Wohnung gesucht, welche groß genug ist, ein Kinderzimmer einzurichten. Die Entfernung zur Wohnung der KM beträgt 3Km. Zum Kind habe ich, meiner Meinung nach ein sehr gutes Verhältnis, und auch meine neue Lebenspartnerin (wohnt nicht bei mir) wird sehr akzeptiert. Manchmal könnte der Eindruck entstehen mein Sohn mag meine neue Freundin mehr als mich ;-).

Nun, nachdem sich das Jugendamt mit mir beschäftigt, habe ich auch angefangen über Lösungen nachzudenken, die dem Kindswohl entsprechen und die mich finanziell auch besser stellen ( Mietkosten und Fahrtkosten und Verpflegungskosten u.s.w. fallen in höherem Maße an als bei Mindestbetreuung jedes 2. Wochenende).

Ich bin dann auf dieses Wechselmodell gestoßen und habe bei genauerer Recherche gemerkt das ich die meisten Kriterien die berücksichtigt werden, schon seit 2,5 Jahren erfülle.

Jetzt meine Fragen.

1. Welche Schritte sollte ich unternehmen um ein Wechselmodell durchsetzen zu können.


2. Ist es von Nachteil einen Titel zu unterschreiben ( Titulierungsfrist bis Ende August)

3. wenn 2. mit ja zu beantworten wäre, wie kann ich mehr Zeit bis zur Titulierung herausschlagen um das Wechselmodell etablieren zu können.

Vielen Dank erstmal fürs aufmerksame lesen. Ich hoffe es ist nicht zu viel Text.


Mit freundlichen Grüßen

Empress.

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