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  Scheidung steht bevor
Geschrieben von: whatever - 21-03-2013, 12:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (181)

Hallo,

ich bin neu in dem Forum und hab heute mal den Tag mit lesen verbracht Smile Interessante Geschichten ... hier ist meine:

- Meine Frau will sich von mir scheiden lassen
- sie kommt aus Kenia und wir haben 2 kleine Kinder (fast 3 und fast 6)
- ich verdiene gut (knapp ober-/ausserhalb der ddf-tabelle)
- sie hat einen Anwalt beauftragt die Scheidung vorzubereiten
- ich hab ihr gesagt, dass ich keinen Lust auf Streitereien habe und wir uns doch bitte guetlich einigen wollen
- grundsaetzlich hab ich kein Problem damit sie angemessen zu unterstuetzen
- Unterhalt fuer die Kinder werde ich gerne zahlen, allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass der Umgang mit den Kindern einwandfrei funktioniert

Seit dem sie weiss, was sie finanziell zu erwarten hat ist sie sehr gut gelaunt (besser als in den 10 Jahren Ehe zuvor) ...

Trotzdem faengt sie mit allem moeglichen Mist an, den ich nicht nachvollziehen kann und wo mich eure Meinung/Rat interessieren wuerde:

- wir leb(t)en eine Wochenendbeziehung, d.h. ich bin immer nur am Wochenende zuhause
- sie schlaegt vor, dass ich weiterhin am Wochenende kommen koennte um die Zeit mit den Kindern zu verbringen
- sie lehnt ab, dass ich die Kinder mit mir in Ausland nehme (ich arbeite in Holland, die beiden Wohnorte sind ca 2h voneinander entfernt). Mein Vorschlag war, dass ich die Kinder alle 2 Wochenenden uebers Wochenende zu mir nehme
- sie faengt mit allen moeglichen schmutzigen Tricks an "wenn Du nicht machst was ich will werd ich Dich wegen Kindesmissbrauch anziegen"
- "ansonsten kann ich auch mit den Kindern fuer immer nach Kenia ziehen, dann siehst Du sie einmal im Jahr" - daraufhin habe ich die Ausweise eingezogen und ihrem Anwalt mitgeteilt, dass ich meine Kinder nicht mit ihr ins Ausland reisen lasse.

Ich habe immer noch einen kleinen Schimmer Hoffnung das wir uns friedlich im Sinne der Kinder einigen, aber mit jeder Antwort von ihr nimmt die ab Sad(((

Was meint ihr?

Liebe Gruesse
whatever

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Question Unterhalts neuberechnung
Geschrieben von: Ralph - 20-03-2013, 15:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
Ich habe 2 Töchter für beide zahl ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle stufe1.
Habe auch für beide einen Titel beim Jugendamt .
Ich glaube einmal dynamisch und einen normalen.
Nun wird der Unterhalt neu berechnet (Fragebogen Jugendamt)
Und ich habe festgestellt das ich seit 3 Jahren 35 Euro mehr für meine kleinste Zahlen müsste.
Kann mir jetzt passieren das ich 3 Jahre nachbezahlen muss?
Wäre über Informationen dankbar.
Grüße Ralph Huh

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  Niederlande
Geschrieben von: Austriake - 20-03-2013, 09:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Weiss jemand, wie das aussieht mit den Niederlanden?

In Deutschland Unterhaltspflichtiger (nur nachehelicher Unterhalt wegen langer Ehedauer, kein Kindesunterhalt) zieht um in die Niederlande, arbeitet dort, zahlt dort seine Steuern und kommt nur ab und an auf Geschäftsreise nach Deutschland.

Weil der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt für unangemessen hoch hält, reduziert er diesen und zahlt von Holland aus (über Umwege, um den Geldfluss zu verschleiern) einen Betrag X.

Es ist schon klar, dass dann Unterhaltsschulden auflaufen. Derer kann sich der Unterhaltspflichtige irgendwann durch eine Privatinsolvenz entledigen. Aber muss der Unterhaltspflichtige mit Strafverfolgung durch deutsche Behörden rechnen (§170StGB), angeblich doch nur bei Verweigerung von Kindesunterhalt? Wie pfändungssicher ist das in Holland erzielte Einkommen?

vielen Dank vorab

Austriake

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  Verhaftung in der deutschen Botschaft
Geschrieben von: ausgewanderter - 19-03-2013, 10:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Habe bei frag einen anwalt.de folgende frage gestellt
Kann man im Ausland in der deutschen Botschaft verhaftet werden? Es liegt gegen mich wegen unterhaltszahlungen nach paragraph 170 stgb was vor. Kann man mich in der deutschen botschaft im nichteuropäischen ausland verhaften wenn deshalb ein haftbefehl in deutschland vorliegt


Tobias Rösemeier sagt:
7:03 AM
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
7:03 AM
Wenn Sie sich in die deutsche Botschaft begeben, befinden Sie sich auf dem Staatsgebiet von Deutschland. Sollte ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen, kann die Botschaft Sie festhalten und/oder Ihren Pass einziehen.
7:04 AM
Es ist also rein theoretisch möglich, dass Sie in der Botschaft verhaftet werden können.
JACUSTOMER-xt1lqyh1- sagt:
7:27 AM
und in welches gefängnis kommt man dann wenn man da verhaftet wird?
7:28 AM
Gibts da auf der botschaft ein gefängnis oder wollen sie mir einfach nur unsinn erzählen?
Tobias Rösemeier sagt:
8:47 AM
keinesfalls will ich Ihnen Unsinn erzählen. In der Regel wird ein Verwahrraum in der Botschaft vorgehalten. Sie werden dann nach Deutschland gebracht.


STIMMT DIE AUSSAGE ODER IST DIE AUSSAGE UNSINN???????????

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  Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM
Geschrieben von: mischka - 18-03-2013, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

mal wieder ein konkretes Anliegen: Meine Exe hatte mich in der Vergangenheit mehrfach wegen Stalking angezeigt -> entweder wurde ich freigesprochen oder das Verfahren wurde gleich eingestellt. Sie hat sich die Geschichten jeweils ausgedacht...ihr kennt das ja. Dodgy

Nun hat die KM im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wiederrum behauptet, ich wäre ein Stalker und deshalb könne sie mir unser Kind nicht anvertrauen. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, da das Gutachten bestätigt, dass meine Ex einen an der Waffel hat Big Grin

Allerdings steht nun der nächste Gerichtstermin an und ich gehe davon aus, dass sie auch dort wieder wahrheitswidrig behaupten wird, ich würde sie stalken. Und egal wie hanebüchen ihre Vorwürfe sind, irgendetwas bleibt immer im Unterbewusstsein vom Richter hängen.

Nun also meine Fragen:

  1. Kann ich von meiner Ex eine Unterlassungserklärung verlangen, dass sie nicht mehr behaupten darf, ich wäre ein Stalker?
  2. Wie genau läuft das ab? Erst Unterlassungsaufforderung an ihre RAtte?
  3. Hat jemand ein Textmuster?
  4. Wenn sie sich weigert, die Unterlassungserklärung abzugeben, wie gehts dann weiter?
  5. Oder ist es hier eher angebracht, sie wegen §164 StGB anzuzeigen? Die Aussage hat sie ja quasi nicht-öffentlich beim Gutachter bzw. beim Gericht getätigt. Gilt das dann trotzdem?
Wie würdet ihr vorgehen?

Danke Euch,
mischka

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  Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden
Geschrieben von: Blumentopferde - 18-03-2013, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Leidensgenossen,

kurz zu meiner Situation:
Ich bin seit 5 Jahren getrennt, 1 Jahr darauf Scheidung. 2 Kinder (8 und 11). Seitdem schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott. Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern. Bis vor kurzem immer gearbeitet und Unterhalt bezahlt. Titel vorhanden. Arbeitsunfähig geworden. Arbeitsunfähigkeit dauert länger an. Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.

Nun ehrlich gesagt habe ich keine Lust auf die Verhandlung weil:

1.) für was bezahle ich den Anwalt
2.) macht mir die "Benutzung" der Kinder als Racheobjekt seitens der Exe zu schaffen - das macht mich krank
3.) der Richter entscheidet doch so wie der Wind gerade weht


Kennt jemand die Situation und möchte seine Erfahrungen teilen?

BE

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  Mutti von 3 schafft in die Liste der Pädophilen Großbritanniens
Geschrieben von: g_r - 18-03-2013, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Eine 32jährige verheiratete Mutter von drei hatte eine -sagen wir- „illegale“ Beziehung mit einem Schüler und seinem Teenager-Bruder zur gleichen Zeit nebenbei gesagt. Um die Teenies zu locken hat sie auch Drogen verwendet. Und eines Tages Bang: Sie wurde Schwanger, aber sie wusste dann leider nicht wer von beiden der Vater war, also Baby töten.
Immerhin Bewährung bekommen, auch wenn der Vater der Jungen das Urteil (verständlicherweise) für unverschämt hielt. Ich sag es doch: In Europa dürfen Frauen alles, wirklich ALLES.

http://ukpaedos-exposed.com/2012/10/10/c...ll-anlaby/

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  Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ?
Geschrieben von: Schlumpf - 17-03-2013, 12:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

besteht ein Schadensersatzanpruch gegen ein/e Anwält/in in den Fällen, in denen gegen das Kindeswohl (sich rechtswidrig verhaltend) beraten und gehandelt wird ? Und wie würde er beziffert ?

gruezi alle miteinandr....

Ich (30) habe mich von der KM (25) (nach 4 1/2 Jahren ) in 7/2012 getrennt, die gemeinsame Tochter (3) verbleibt bei der KM. Vereinbart war, an 3-4 Tag/Wo gemeinsame Unternehmungen/Übernachtungen/Ausflüge. Parallel hatte ich die GeS beim FG beantragt.
Die KM bestätigte mir an dem Tag, an dem sie das FG-Schreiben erhielt per SMS die Vereinbarung und fragte, an welchen Tagen es mir passen würde.
Liebe Grüße, deine......war die letze Zeile.

Sodann jedoch liess sie sich familienanwaltlich durch eine RA' in beraten und es wurden alle zuvor getroffenen Absprachen mit der KM gekündigt.
Es folgten Besuchsvorschläge alle 14 Tage 2 Stunden, es gab plötzlich Behauptungen ich hätte das Kind geschlagen, mich am Kind vergriffen, es hätte während
des Umganges ein Schädeltrauma erlitten, das Kind würde sich nicht von mir anfassen lassen, es hätte Angst vor mir, würde nachts weinend aufwachen, sich einnässen, erbrechen, eine Vaterphobie, die KM fühlt sich belästigt, stellt einen Gewaltschutzantrag, ekelt sich vor mir , es gäbe keine Kommunikationsmöglichkeit, sie läst sich beraten und reicht Bescheinigungen darüber ein, dass sie bei meinem Anblick ein Trauma erleiden würde, etc. etc. etc.
Von Beruf bin ich Co-Pilot im innereuropäischen Linienverkehr und im Regelfalle alle 2 Tage wieder zuhause, sehe nicht aus wie Quasimodo und bin eigentlich ganz normal.

Die nach anwaltlicher Beratung der Mutter erkennbare Vorgehensweise
ist stringent prozesstaktisch zu bewerten, dass ich keine gemeinsame elterliche Sorge und kein Umgang erhalten soll. Allein kann die KM sich die Vorgehensweise nicht ausgedacht haben. Der Umfang, die zeitliche Abfolge und die Vorgehensweise zielt auf rechtsinterne Kenntnisse, die ein Aussenstehender kaum kennt.
Bisherige zwei durch das Gericht beauftragte GA (1 Verfahrensbeistand/1 familientherapeutisches GA) haben die Vorhalte der Mutter nicht bestätigt.

Das Kind und ich haben einen Schaden zu erleiden, der noch immer anhält,
die normale soziale Entwicklung des Kindes ist gestört.
Anwaltskosten bei mir bewegen sich gegenwärtig auf mehr als 4000 €,
wie es zu beweisen ist, dass die KM in diese Richtung beraten wird, auch falsch vorträgt und dass offenbar das Kindesinteresse garnicht mehr wahrgenommen wird, lasse ich gegenwärtig offen.

Es ergibt sich für mich zunächst die Fragestellung, ob FA'in nicht eher im Kindeswohl oder Kindesinteresse zu beraten haben und nicht dahingehend, Zwist und Streit und seelische Kindesmisshandlung und Umgangsvereitelung zu fördern? Und ob sich aus diesem falschen Familienverständnis Schadensersatzansprüche gegen eine solche Person ergeben können ?

Ich habe weder kruse Wahnvorstellungen noch sonstige psychatrische Auffälligkeiten, wie mir der Gutachter bestätigte, aber ich bin überzeugt,
dass die RA'tin sehr genau weiss, wie ich "wegzutricksen" bin und das Vorgehen der Mutter erläutert, selbst falsche eidesstattliche Versicherungen werden abgegeben.

Sieht die Userrunde die Möglichkeit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches und wenn, unter welchen Parametern ?

Danke für Aufmerksamkeit. Schlumpf

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  Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ?
Geschrieben von: Spielbank - 15-03-2013, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

da ich ggf. jemanden hätte der demnächst in die derzeit von mir zwangsweise allein genutzten gemeinsam gekauften 5-Zi.-ETW für unbestimmte Zeit mit einziehen würde (keine neuer Partner !) frage ich mich wie sich das auf den TU den ich meiner Nochfrau zahle auswirkt.

Derzeit ist Wohnwert - Zins+Tilg. negativ, senkt also den TU den ich zu zahlen habe, wäre wenn ich offiziell Miete verlangen würde dann wohl nicht mehr der Fall.

Da es sich aber für mich nur rentieren würde wenn ich die "Zimmermiete" alleine behalten kann, wäre ich um kreative Denkansätze dankbar !?

Schönen Tag noch,
Spielbank

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  Streit um Vermögen Immobilie + Auto (Hausrat?)
Geschrieben von: Spielbank - 14-03-2013, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

erstmal vielen Dank für dieses Forum, toll wie hier geholfen wird !

Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.

Immobilie:

zu 50/50 im Grundbuch, 1 Jahr VOR Ehe gekauft, von mir flossen >50.000€ als EK rein, um die wir weniger an Kredit aufnehmen mußten, von ihr während der Ehe eine Sondertilgung aus einer Erbschaft >10.000€
Immobilie plane ich zu übernehmen und sie auszuzahlen.

PKW:
Ich hatte vor der Ehe 2 PKW, eines davon Cabrio mit Saisonkenneichen, sie 1 kleiner Sportwagen.

Kurz nach der Hochzeit wurde ein neuwertiger Kombi als Familienfahrzeug angeschafft, da ihr mein PKW zu alt war, Kaufvertrag auf meinen Dad, Bezahlung zu 100% von ihr, die Hälfte vom Kaufpreis bekam sie von mir etwas später nach Verkauf meiner beiden Fahzeuge.

Ich bin Halter und Versicherungsnehmer und habe den Kombi im Winter und bei schlechtem Wetter für die Fahrt in die Arbeit benutzt, ansonsten habe ich ein etwas später wieder gekauftes Cabrio ebenso im Sommer benutzt. Urlaub, Besuche, Einkäufe, Fahrten im Winter etc. wurden meist mit diesem Kombi. Bis auf eine Anfangsreparatur hab ich ansonsten jegliche kosten etc. zu 100% alleine bezahlt, letztes Jahr alleine >5000€ für Reparatur !

Wertverlust Kombi zw. Kauf und Trennungsdatum sind ca. 14.000€, Restwert 12.000€

Da wohl bei der Immobilie damit zu rechnen ist das mein höherer EK-Anteil unberücksichtigt bleiben dürfte und futsch ist will ich zumindest über den PKW einen kleinen Ausgleich dafür schaffen.

Nun meine Fragen:

1.
bleibt bei einer (vermutlich gerichtlichen) Auseinandersetzung über die Aufteilung der Immobilie wirklich das von mir und ihr jeweils eingeflossene EK unberücksichtigt ? Also einfach nur ermittelter Wert - Restschuld = Restvermögen das dann 50/50 geteilt wird ?

2.
Soll ich den PKW in den Bereich Hausrat argumentieren und dort als mein Eigentum (Ersatzbeschaffung) oder ihn bei meinem Endvermögen angeben und die alten PKW's beim Anfangsvermögen ?

Dummer Fehler war bisher nur das ich in einem Schreiben an den RA bezüglich Unterhalt einen ehebedingten Kredit u.A. mit den Reparaturen "am gemeinsamen PKW" begründet habe.....

Da ich leider wegen Fristsetzung für Zugewinnberechnung ich nicht die Auseinandersetzung bezüglich der Immobilie abwarten kann will ich da einfach etwas vorbeugen.

Wichtig !: mir geht es nicht um Übervorteilung sondern zumindest etwas Gerechtigkeit, ich will nicht über den Tisch ziehen, aber auch nicht gezogen werden !

Vielen Dank schon mal für eure Anregungen, Tips etc.
Spielbank

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