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  Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ?
Geschrieben von: Schlumpf - 29-03-2013, 12:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

in unserem Falle soll ein familienpsychologisches lösungsorientiertes Gutachten erstellt werden und auch ein psychatrisches Gutachten, ob einer von uns beiden oder wir beide psychatrisch erkrankt sind, weil es in Sachfragen völlig konträre Darstellungen der beiden Elternteile gibt, die aufgeklärt werden sollen.

Im Netz (bei Thiel) habe ich einige Kopien von Sachverständigengutachtenkostenrechnungen aus neuerer Zeit gefunden, die von 5000 bis 9000 € reichen und den Hinweis, dass die Gutachterkosten anschließend vom Gericht von den beiden Elternteilen zu jeweils der Hälfte zu erstatten eingefordert werden.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?

Darüberhinaus, als die Fragestellung aufkam, sind sie mit der Erstellung
eines weiteren Gutachtens einverstanden, war mir nicht klar, dass ich
gleichsam für Kosten mit aufkommen solle ?
Ist es bei einigen von Ihnen gleichsam in der Weise ? Haben Sie bisher
auch Kostennoten vom Gericht für Gutachteranteile erhalten?
Wie wäre dagegen anzugehen ? Besteht hier die Möglichkeit, Bilder/Dateien anzuhängen ? Dann würde ich die Kostennoten der GA
einmal anomysiert beifügen...
Danke für Aufmerksamkeit und Antwort

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  Türkei: Auflösung der Ehe Massenerscheinung
Geschrieben von: p__ - 27-03-2013, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Die Deutsch-Türkischen Nachrichten melden: "Bis zu 200.000 Scheidungen pro Jahr: Türkisches Eheglück zerbricht meist in den ersten fünf Jahren"

Und ferner:

"Jedes Jahr werden in der Türkei 500.000 bis 600.000 Ehen geschlossen, informierte die türkische Familienministerin Fatma Şahin ihre Parteikollegen in Adana. Diesem Glück stünden allerdings 100.000 bis 200.000 Scheidungen gegenüber. Ganze 93 Prozent der Ehen würden zudem in den ersten fünf Jahren nach der Hochzeit wieder aufgelöst. Ein Umstand, mit dem sich das türkische Familienministerium ganz besonders auseinandersetze. Seit 2002 hat sich zudem die Zahl der Alleinlebenden in der Türkei nahezu verdoppelt"

Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...nf-jahren/

Weiss jemand, was unter dem fettgedruckten Satz zu verstehen ist? Was ist eine Auflösung der Ehe im türkischen Familienrecht, die nicht als Scheidung gezählt wird?

Verlinkt auch: Scheidungsrate von Auslandstürken extrem hoch, in Belgien 60%, meist ein bis zwei Jahre nach Eheschliessung. "Die meisten Frauen, die mit großen Erwartungen ins Ausland gehen, finden unglücklicherweise nicht das, wonach sie gesucht haben“, fasst Taşpınar die Misere zusammen. Scheidungsgrund für türkische Frauen in Belgien seien oftmals auch die direkten Lebensumstände. Gerade das Zusammenleben mit den Schwiegereltern unter einem Dach, was generell problematisch sein kann, führe am häufigsten zu Trennungen."

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...-scheiden/

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  Zeugniskopie bekommen
Geschrieben von: Ibykus - 27-03-2013, 01:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Mein Kind hat Anfang Februar ein Schulzeugnis erhalten.

Ich hatte ihr für eine Eins 20 € versprochen, wenn sie mir zeitnah eine Zeugniskopie mitbringt. Darauf hat sie natürlich nur wenig Einfluss.

Nach gut einer Woche habe ich ihr (erstmal) 10 € gegeben und ihr gesagt, die andere Hälfte soll sie sich von ihrer Mutter geben lassen, die es offenbar für nicht erforderlich hält, mir eine Zeugniskopie zur Verfügung zu stellen.

Die KM teilte daraufhin mit, dass ich nun kein Zeugnis mehr bekommen müßte, weil ich sowieso nix mehr zahlen würde - eine Logik, für die nicht Dummheit, sondern Streitsucht die Ursache ist.

Daraufhin habe ich kurzerhand ihren RA angeschrieben und der KM eine Wochenfrist gesetzt.

Nach Verfristung habe ich sofort Klage eingereicht.

Die Gegenseite beantragt die Klage wegen Mutwilligkeit abzuweisen.
Ich hätte der KM die Möglichkeit genommen, mir via eMail eine Kopie zukommen zu lassen, indem ich ihre eMail-Adresse gesperrt habe. Sie sei vor diesem Hintergrund nicht Willens, die Kosten für eine Kopie und die Kosten für das Versenden eines Briefes zu tragen und wolle auch die dafür erforderliche Zeit nicht aufwenden ....
Diesem Schreiben, das an das Gericht ging, fügt der RA eine Zeugniskopie bei (aber nur eine).

Ich rufe nach Erhalt dieses Schriftsatzes das Gericht an um mitzuteilen, dass mir zwar das Schreiben des RA, aber nicht die Zeugniskopie übersandt wurde.

Daraufhin verfügt das Gericht, dass die KM eine -weitere- beglaubigte Abschrift binnen Wochenfrist zur Weiterleitung an mich dem Gericht übersenden soll.

Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.

Aber die KM hatte einen RA eingeschaltet, den sie nun auch bezahlen muss.

Wegen einer Kopie und einer Briefmarke!Big Grin

Fertig!

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  Argumente gegen begleiteten Umgang
Geschrieben von: mischka - 26-03-2013, 14:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo zusammen,

hab demnächst meinen nächsten Gerichtstermin wegen Umgangsrecht. Nachdem nun ein Gutachten gemacht wurde, was sehr positiv für mich und vernichtend für die KM ausgefallen ist, will ich die weiteren Schritte planen.

In dem Gutachten wurde angeregt, zunächst kurze begleitete Umgänge zu machen, um meinen Sohn und mich wieder aneinander zu gewöhnen. Mein Sohn ist gerade 4 Jahre alt geworden und wir haben uns seit knapp anderthalb Jahren nicht gesehen (ausschließlich wegen Umgangsboykott seitens der KM). Von daher ist ein anfänglicher begleiteter Umgang vermutlich unumgänglich.

Allerdings will ich den BU nicht unnötig ausdehnen und dem Richter klarmachen, dass BU ne Demütigung für Kind und Vater darstellt. Daher such ich Argumente, die gegen BU sprechen.

Vorschläge?

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  KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
Geschrieben von: Lullaby - 26-03-2013, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (78)

Hallo,

Exe-Rattin fordert in Ihrem Osterschreiben mehr KU:

- ich habe seinerzeit beim Notar Stufe 3 DDT (dynamisch befristet bis 18. Geburtstag Kind) titulieren lassen und habe auf Ruhe gehofft
- Rattin fordert jetzt neuen Titel Stufe 5 DDT, ansonsten Gerichtsklage
- ich müsste nach meinen Berechnungen mittlerweile Stufe 4 zahlen, Stufe 5 nur mit viel Wohlwollen bei der Berechnung meines relevanten Einkommens (nur 5 % Pauschale statt tatsächlichen berufsbedingten Kosten, keine Versicherungen, Nebenjob fließt komplett mit ein usw.)

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

- beim Notar Stufe 4 titulieren?
- Gerichtsklage abwarten?

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man solch einen freiwilligen Titel beim Notar so gut wie nicht mehr abändern kann (bei Arbeitslosigkeit, Krankheit neuem Kind Big Grin. Bei einem Gerichtstitel scheint das immerhin grundsätzlich möglich zu sein. Streitwert ist überschaubar (ca. 500 Euro).

Was wären eure Empfehlungen? Was passiert mit meiner freiwilligen Notarurkunde wenn mich das Gericht verurteilt? Auf was muss ich achten, damit Gericht einen etwaigen neuen Titel auch auf 18. Geb. befristet?

Danke und Grüße,

L.

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  Schweiz: Besuch
Geschrieben von: ted1000 - 25-03-2013, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
habe eine 7 jährige Tochter, welche mit Ihrer Mutter letztes Jahr in die Schweiz gezogen ist (Entfernung 320km). Die Mutter hatte nichts eiligeres zu tuen gehabt und den KU nach schweizer Recht zu berechnen zu lassen. Bei mir leben weitere zwei Kinder. Habe meine Tochter letztes Wochenende besucht und habe immer mehr das meine Tochter von der Mutter beeinflusst wird.

Kann man mich in der Schweiz zum besuch meiner Tochter zwingen?

Gruß Ted

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  Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
Geschrieben von: Jo-hn - 24-03-2013, 22:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Guten Abend

Kurz zu mir:
aus einer beziehung (nicht verheiratet) ein kind... 3 jahre alt
lebe mit der frau (bezieht harz4) nicht zusammen und beistandschaft bei jungendamt besteht.

ich habe keinen titel... wurde damals vom JA gefordert aber man konnte das so klären. da ich damals sehr wenig verdient hatte, zahlte ich bis zum selbstbehalt... 80€.

nun habe ich eine neue sachbearbeiterin beim JA und musste meine einkommensnachweise vorlegen. inzwischen verdiene ich ein wenig mehr. durchschnitt 1290€ netto.(so steht es auch richtig im brief vom JA)

nun steht in dem schreiben vom JA, dass ich 105% des mindestunterhalts zahlen müsste (333€)... - 92€ (hälte kindergeld) = 241€ monatlich

Jetzt direkt meine frage: ist das richtig so... ich verdiene doch unter 1500€ netto und müsste nach düsseldorfer tabelle doch eig "nur" 317€ zahlen (minus hälfte vom kindergeld= 225€ monatlich... hab gelesen das die düsseldorfer tabelle eig für 3 unterhaltsberechtigte personen ausgelegt ist und das wenn man nur gegenübber einer person unterhaltsverpflichtet ist, man hochgestuft werden kann... ist das so?
Bei 105% des Mindestunterhalts ist der selbstbehalt 1100€ nach düsseldorfer tabelle... diesen würde ich bei 241€ monatlich jedoch auch unterschreiten. 1290€ - 241€= 1049€... oder ist da snicht releavant?Huh

natürlich wird zusätzlich wieder darauf hingewiesen das dies tituliert werden muss. ich tendiere aber sehr stark dazu nichts beim JA zu unterschreiben und es (wie auch im brief angedroht) auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.


Danke für die hilfe

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  Freiwilliger Unterhalt
Geschrieben von: PapstFnord - 23-03-2013, 18:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebes Forum,

ich habe einige Fragen, die sich in letzter Zeit aufgeworfen haben, für die ich noch keine Antworten habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.

Zur Situation:

Ich lebe seit Dezember von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Wir leben in der gleichen Gemeinde. Aus unserer Beziehung ist ein Kind, 3 1/2 Jahre, hervorgegangen. Seit unserer Trennung haben wir es so geregelt, dass wir uns beide 50/50 um unseren Sohn kümmern. Unser Verhältnis ist nach wie vor gut, sogar um einiges besser als noch während unserer Ehe Big Grin.

Nun ist es so, dass ich meinen Wohnort verlegen werde. Das heißt natürlich, dass ich mich nicht mehr 50% um unser Kind kümmern kann. Theoretisch würde es ja gehen, allerdings kann die Mutter sich momentan nicht vorstellen, unseren Sohn für nur 2 Wochen pro Monat zu sehen. Das ist ok so und ich respektiere diese Entscheidung.

Wir sind momentan beide arbeitslos. Ich habe meinen Job im Oktober letzten Jahres verloren und bekomme momentan noch ALG1 und aufstockend ALG2.

Nun zu meinen Fragen:

1. Werde ich irgendwann Post vom Jobcenter bekommen in der ich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werde? Theoretisch wissen die ja, dass ich momentan nichts habe, allerdings könnten die ja einen Teil des Lebensunterhaltes an das Jugendamt abtreten, oder?

2. Es könnte sein, dass ich in den nächsten Tagen ein positives Jobangebot habe. Allerdings ist das nur eine Zeitarbeitsfirma und ich werde wohl trotzdem nicht über 900 Euronen netto im Monat bekommen. Kann ich, obwohl ich unter der Selbstbehaltgrenze bin, freiwillig Unterhalt bezahlen? Ich möchte einfach nur verhindern, dass ich gegenüber dem Jugendamt irgendwelche Verpflichtungen habe. Ich brauche wenig Geld, von daher ist es für mich kein Problem, den Unterhalt zu entrichten. Geht das?

3. Welchen Weg geht das denn normalerweise mit dem Unterhalt? Ich könnte doch rein theoretisch auch eine Regelung mit meiner Noch-Ehefrau finden, dass wir das privat regeln, oder nicht?

Was wäre denn, wenn ich z.B. den Unterhalt in einem Monat mal nicht bezahlen kann? Das merkt doch rein theoretisch niemand, außer meine (dann wahrscheinlich Ex-) Frau zeigt mich beim Jugendamt an, oder?

4. Es gibt die Überlegung, ob ich mich eine Weile im Ausland aufhalten werde. Kann mir was passieren, wenn ich in der Zeit pünktlich den Unterhalt bezahle? Wenn ich den Mindestbetrag abführe kann mich doch keiner dazu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, so das ich einen höheren Betrag zahle, oder etwa doch?

Das war erstmal alles. Klingt vielleicht für den ein oder anderen einfach. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrungen und bin deshalb absolut Ahnungslos.

Vielen Dank.

Grüße Big Grin

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  Bevor neuer Gerichtstermin abgehauen nach Asien
Geschrieben von: ausgewanderter - 22-03-2013, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Folgende Frage wurde an Online Anwalt gesendet:
wie erfährt man wie ein bestimmtes verfahren ausgegangen ist?
Vor 1,5 Jahren sollte wegen unterhaltsverletzung eine gerichtsverhandlung einberufen werden. Die Akte hab ich damals durch meinen Anwalt einsehen können und Kopien mitgenommen. Der Gerichtstermin musste abgesagt werden wegen Krankheit meinerseits. Ein neuer Termin konnte nicht einberufen werden da ich ins Ausland nach Thailand bin und dem anwalt das mandat entzogen habe.

Ihr Experte benötigt mehr Informationen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ist dem Gericht Ihre Anschrift in Thailand bekannt?

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht


Sie antworteten

nein dem gericht ist die anschrift nicht bekannt

Ihr Experte benötigt mehr Informationen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Den Verfahrensstand erfahren Sie auf zwei Wegen:

1. Sie melden sich bei Gericht und geben Ihre Adresse in Thailand bekannt. Das Gericht wird Ihnen dann entweder eine Terminsladung oder ein Urteil zustellen

2. Sie beauftragen erneut einen Anwalt der für Sie Akteneinsicht nimmt.


Soweit der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, hat das Gericht folgende Möglichkeiten

Entweder es ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, § 229 StPO (maximal für 6 Wochen bei Krankheit des Angeklagten, oder aber es wechselt von der mündlichen Hauptverhandlung nach § 408a StPO ins Strafbefehlsverfahren. Im letzteren Fall müsste Ihnen der Strafbefehl aber zugestellt werden, was ohne Adresse und Verteidiger nicht möglich ist.

Wenn kein Strafbefehlsverfahren eingeleitet wurde, muss sollte die Unterbrechung länger als 6 Wochen gedauert haben wieder komplett neu von Anfang an verhandelt werden.

Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.

Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht




Sie antworteten

Ein Strafbefehl habe ich nicht erhalten.
Muss ein Strafbefehl persönlich übergeben werden oder reicht es diesen in den Briefkasten zu schmeissen. Auch wenn ich zwar schon abgemeldet war. Abmeldebescheinigung liegt vor koennte es ja durchaus sein dass dieser einfach in den Briefkasten geworfen wurde oder wäre dies nicht rechtsgültig. Ein Strafbefehl ist mir zumindest nicht bekannt und auch nicht zugestellt.
Sollte ich einen anwalt beauftragen (option 2) hätte ich denn dann nicht eine ladungsfähige anschrift durch den anwalt so dass mir hier ein neuer termin zugestellt werden könnte oder wäre dies nicht der fall? Verjährt denn das ganze oder verjaehrt es nicht?

Vom Historischen Ablauf war es so
dass das gericht dem Anwalt im Oktober 2011 schrieb dass wir
wegen der krankheit zum termin im dezember 2011 nicht erscheinen brauchen.
Dann im Januar 2012 fragte das gericht an ob denn die anschrift in mainz noch aktuell sei und als ladungsfähige anschrift zu sehen sei und ob ich denn aus dem krankenhaus wieder entlassen wurde.
Daraufhin schrieb mein anwalt nur in einem satz dass er mitteilt dass er das mandat niederlegt.

Mehr weiss ich seither nicht. Als ich dem anwalt mitteilte dem gericht mitzuteilen dass er das mandat niederlegt war ich bereits in thailand. Die nachricht an ihn erfolgte per email

Sie haben eine Antwort bewertet!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

1. Ein Strafbefehl muss zugestellt (PZU) werden. Dafür wird eine Anschrift benötigt (Entweder Angeklagter selbst oder Verteidiger).

Sollt trotz Abmeldebescheinigung zugestellt worden sein, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand.

2. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, dann können Sie den Auftrag auf die Akteneinsicht beschränken. In diesem Falle kann nicht an den Anwalt zugestellt werden.

3. Die Unterhaltspflichtverletzung verjährt in 5 Jahren ab Tatende, § 78 StGB. Nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (beginnt wieder von vorne) durch jede Anberaumung einer Hauptverhandlung.

Ihre Verjährung läuft daher seit der letzten Verhandlung.

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  unterhalt aus Ausland über Treuhandkonto
Geschrieben von: neoneo - 21-03-2013, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

aus allen bekannten Dokument von Detlef Bräunig:

Zitat:In Deutschland wird nun ein Anwalt gesucht, der ein Treuhandkonto besitzt. Ein Anwalt wird
beauftragt, die Unterhaltszahlungen vorzunehmen, aber erst nach der Auswanderung sollten
von diesem Konto Unterhaltszahlungen erfolgen. Dieser Anwalt erhält eine begrenzte Voll-
macht - auf gar keinem Fall darf er als zustellfähige Anschrift fungieren. Sinn der Sache: Man
kann Geld aus dem Ausland auf dieses Konto transferieren, ohne dass die deutschen Behör-
den den Geldsender ausfindig machen können.
...
Nun läuft der Unterhalt vom Treuhändekonto aus Deutschland direkt auf das Konto der Ex.
Das erledigt der Anwalt.

Ist es immer noch die beste Methode?
Ist Auslandskonto wirklich "unsichtbar"?

Alternativen?
Falls ein von meinen verwandten Geld überweist auf das Konto der Ex? (Ich gebe im bargeld, im voraus)
kriegt er Probleme? (wird Minimum von KU bezahlt, nicht TU)
Aus Ausland über... so etwas wie Western Union überweisen?

Noch mal über Treuhandkonto:
Jetz lese ich details hier: http://www.finanz-lexikon.de/treuhandkonto_194.html
Soll man "Offenes Treuhandkonto" oder "Verdecktes Treuhandkonto" sein?

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