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  Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ?
Geschrieben von: ArJa - 05-03-2013, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen.

Lebe seit Juni 2011 getrennt und zahle jeden Monat 400 € Trennungsunterhalt an meine Ex. Der erste Scheidungstermin lief im Oktober 2012. Beide Seiten erklärten, dass die Ehe gescheitert sei und die Ehe nicht wiederhergestellt werden soll. Gegenseite hat der Scheidung nicht zugestimmt wegen nachgehendem Betreuungsunterhalt und nicht geklärtem Zugewinnausgleich. Alles Andere ( Versorgungsausgleich, Hausrat, Umgang lt. OLG-Vergleich ) ist geklärt.

Ich habe Exe im November ein Angebot gemacht : Ich zahle ihr freiwillig weiterhin 400 € TU mit Schlußrate 01.07.2013 . Ab Juli 13 kann Exe dann ihre Vollzeitstelle als Bankerin antreten und TU ist damit obsoleth geworden. Ihre von mir verlangte Gegenleistung : Scheidung sofort und Zugewinnverfahren ist erledigt ....

Nach ewigem Hin und Her hat Exe im Dezember zugestimmt und ich hatte gehofft Herr Familienrichter hätte einen 2. Scheidungstermin anberaumt , aber weit gefehlt .. Nichts passierte , obwohl ihm sämtliche Korrespondenz vorlag.

Klar ist, dass ich aufgrund meines Angebots eh bis Juli 13 zahlen muss... aber es wurmt mich, dass nur ich eine Leistung erbringe und die Gegenseite nichts macht .. d.h. letzte Woche hat sie eine neue Sau entdeckt, die sie durchs Dorf treibt. Sie revidiert ihr Einverständnis dahingehend dass sie nachgehenden BU für den Fall verlangt, dass sie nach Scheidung erkrankt und wieder auf Teilzeit gehen muss oder die schulischen Leistungen unserer Tochter so nachlassen sollten, dass sie wieder mehr betreuen und weniger arbeiten müsse.

Ich werde dem selbstverständlich nicht zustimmen ... Scheidung ist Scheidung und ihr allgemeines Lebensrisiko werde ich nicht finanzieren und für Tochter ( 10 ) gibts ggf. Nachhilfe ..

Mit meinem Anwalt bin ich unzufrieden, möchte aber so kurz vor der Scheidung nicht mehr wechseln ..

Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??

Gruß
ArJa

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  Ablehnung PKH / Unterhaltsabänderung
Geschrieben von: Nappo - 04-03-2013, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hier ein interessanter Auszug des LG Koblenz (Beschwerdeinstanz) wegen Abänderung der Urkunden und Antrag auf PKH ( Verfahren führe ich natürlich weiter) :

....Der Antragsteller ist den Antragsgegnerinnen nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 1, 1601 BGB, gesteigert unterhaltsverpflichtet. Er hat daher alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Mindestunterhalt der bedürftigen monderjährigen Antragsgegnerinnen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Insbesondere darf Er nicht ohne rechtfertigenden Grund eine zur Zahlung des Mindestunterhalts auskömmliche Arbeitsstelle aufgeben. Soweit Er in einer neuen Beziheung ein aus dieser Beziheung hervorgegangenes Kind (teilweise) betreut, sind die insoweit vom BGH entwickleten Grundsätze zur "Hausmannrechtsprechung" zu berücksichtigen.
Unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze kommt eine Abänderung der Jugendamturkunden nicht in Betracht, da der Antragsteller auch weiterhin verpflichtet ist, den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen.

Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, aufgrund seiner Lebenspartnerschaft, der Geburt seines Sohnes und der damit verbundenen teilweise Kinderbetreuung und Haushaltsführung kein höheres Einkommen erzielen zu können, ist dies nach dem bisherigen Vorbringen ebenfalls unterhaltsrechtlich unbeachtlich.

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  Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
Geschrieben von: Absurdistan - 04-03-2013, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

Ich zahle den Mindestunterhalt seit über einem Jahr an die Beistandschaft.
Diesen Monat ist eine Verhandlung wegen Titulierung.
2 mal hat die Beistandschaft ans Gericht geschrieben ich hätte keinen Unterhalt bezahlt. Beim 1. mal soll ich von Februar bis August NICHTS bezahlt haben. Anhand von Belegen konnte ich natürlich das Gegenteil beweisen.
Jetzt wird wieder behauptet ich hätte ab Oktober nichts bezahlt. Stimmt natürlich wieder nicht.

Hinzu kommt noch das der Unterhalt nicht weitergereicht wird und die KM nur Vorschuss bekommt. Der KM ist das relativ schnuppe da sie Hartz4 bekommt.

Die Beiständin ist entweder zu doof für ne ordentliche Buchhaltung oder extrem dreist. Ich werde als böser hingestellt dem das finanzielle Schutzbedürfnis meiner Tochter egal ist und sie leitet das Geld nicht weiter.

Ist das Unterschlagung? Ex meint die müssen das einbehalten weil es noch keinen Titel gibt.
Stimmt das? Wär gut wenn jemand da was genaueres weiss

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  Bedarfkontrollbetrag
Geschrieben von: 24601 - 03-03-2013, 22:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Servus !

Gilt der Bedarfskontrollbetrag bei nur einem Unterhaltsberechtigten ?

Vielen Dank im voraus !
24601

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  Für alle" Petitionen in Österreich und Deutschland"
Geschrieben von: alexerl - 03-03-2013, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Dies bekam ich gerade von einem Vater aus Österreich.. Vielleicht können wir so etwas bewirken?

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  Trennung: Bei wem bleibt das Kind?
Geschrieben von: Jessy - 02-03-2013, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hi zusammen,

weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:

Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.

Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.

Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.

Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?

Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?

KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.

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  Fragebogen und das Finanzamt
Geschrieben von: Jigsaw - 02-03-2013, 08:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

das Jugendamt möchte ja immer den Fragebogen ausgefüllt haben zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes. Der Fragebogen enthält eine Zustimmung, dass der Unterhaltszahler mit der Abfrage der Daten beim Finanzamt einverstanden ist.

Meine Frage:

Kann man nicht gleich darauf hinweisen, dass das JA die Daten beim Finanzamt abfragen kann und sich somit die Arbeit mit dem Fragebogen sparen?

Gruss

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  Vorsicht Schweiz: Fall Marion Mansour
Geschrieben von: Petrus - 01-03-2013, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Der Fall des Ehegatten von Marion Mansour wird langsam unangenehm für die Züricher Justiz.

Was ist bisher passiert: Falschbeschuldigung von Hassan Mansour

Hassan Mansour wurde aufgrund einer Beschuldigung durch seine Ex-Frau (Schweizerin) als gefährlich eingestuft - mehr als die Aussage seiner Ex-Frau gab es nicht (vgl. Kachelmann). Das hat aber einem Richter gereicht ihn vorsorglich zu inhaftieren, denn es könnte ja sein, dass er gegenüber seiner neuen Frau Marion Mansour wieder gefährlich wird.

Dieses unwürdige Theater hat man über 3,5 Jahr hingezogen, bis das Schweizer Bundesgericht festgestellt hat, dass kein Haftgrund vorliegt - mit anderen Worten reicht eine Aussage gegen Aussage Situation nicht aus. Anstatt Herrn Mansour einfach zu entlassen, fing das übliche (üble) Spiel der Schweizer Justiz an:
- Verweigerung anwaltlicher Unterstützung
- ein Angebot an Herrn Mansour auf Haftentlassung, wenn er dann freiwillig und sofort die Schweiz verlässt (dass er noch mit seiner neuen Ehefrau und Schweizerin Marion Mansour verheiratet ist, wird ignoriert)
- Erneute Begutachtung, um vielleicht doch einen Haftgrund zu schaffen
usw usf

Jetzt kommt im Dez 2012 die Wende - die Richterin Catherine Gerwig Bircher am Zwangsmassnahmen-Gericht verfügt unter Tatsachenverdrehungen, was man vorher nicht erreicht hat: Die Haftentlassung und zwangsweise Ausweisung von Herrn Mansour aus der Schweiz:

Der Fall Mansour - aktuell/ sind wir noch ein Rechtsstaat wenn Richter extra lügen?
Weihnachtsbrief an Richterin Catherine Gerwig Bircher – Ihre Deportation meines Ehemannes
und
Wende im Fall Mansour - Vergewaltiger wird ausgeschafft (Blick, 30.12.2012)

Genau dieser letzte Artikel von Blick ist sehr interessant. Er zeigt nämlich in der Berichterstattung und den Kommentaren, wie die Schweizer denken und ticken. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Hintergrund eine Aussage-gegen-Aussage Situation nach einer Scheidung war, zu der es keine weiteren Beweise gab. Ein probates Mittel für eine Frau einen ausländischen Ex-Mann endgültig loszuwerden.

Laut Recht kann hier nur in Dubio pro Reo entschieden werden und im Falle eines vorliegenden glaubhaften Verdachts allenfalls ein Umgangsverbot verhängt werden. Nicht so die Schweizer - die projezieren die vermutliche Falschbeschuldigung auf die neue Frau und stecken den Delinquenten gleich ins Gefängnis, weil der ja für seine neue Frau ebenfalls eine Gafahr darstellt und sich nicht freiwillig von ihr trennen würde.

Er hat nun die rechtswidrig verhängte Strafe abgesessen und bestreitet alles bis heute. Und weil er 4 Jahe im Gefängnis war, hat er nach der Entlassung natürlich pro Forma keine Aufenthaltsbewilligung mehr und wird deshalb ebenfalls pro Forma (siehe oben) vom Gefängnis in die Abschiebehaft am Flughafen transportiert. Hier sitzt er nun, weil sich seine jetzige Frau Marion eben nicht den kriminellen Methoden der Schweizer Justiz beugen will.

Und was denken die anderen Schweizer darüber (siehe Blick Artikel mit Kommentaren):

Zitat:Liebe macht blind. Diese Frau ist noch nicht erwachsen. Und der Altersunterschied von 20 Jahren. Oder vielleicht ist das eine Scheinehe?
>>> so so Scheinehe nach 20 Jahren Aufenthalt in der Schweiz

Was findet die Frau an dem Typen??????? 20 Jahre älter und Vergewaltiger ...
>>> aha - jetzt ist er ein Vergewaltiger - unbewiesen aber verurteilt

Gar nicht diskutieren, ausschaffen!!
>>> kurz und bündig - wozu Gerichte, wenn es auch Bäume gibt

Ist das Ganze wirklich so einen langen Artikel in einer der national am meisten gelesenen Tageszeitungen wert? Ausser Frau Mansour aus ihren ureigensten persönlichen Beweggründen ist es in niemandes Interesse, dass Herr Mansour nicht ausgeschafft wird.
>>> wozu Recht, wenn die Masse (die Masse bin 'ich') etwas anderes will. Und so ein kleines Anliegen einer Ehefrau spielt ja auch keine Rolle - wäre man noch im Jahre 1782, würde man mit Marion Mansour auch ganz anders umspringen können - etwa so, wie hier

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  Unterhaltsrecht in Tschechien
Geschrieben von: Bluter - 01-03-2013, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Und weil es dem unseren so sehr ähnelt, dürfen die Tschechen es dann auch in ihr BGB(!) einpflegen.
Von Unterhaltstabelle, über nicht Befristung, bis Unverbindlichkeiten, alles drin.

Eine nette Zusammenfassung von einer Anwaltsanwärterin, in - ein Tusch - deutscher Sprache:
Prager Zeitung

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  Eifersüchtelei unter KMs
Geschrieben von: Jessy - 28-02-2013, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Nachdem jetzt gut zwei Jahre lang mit der dritten Tochter meines LG, bzw. mit deren KM alles "Friede, Freude, Eierkuchen" gelaufen ist, sind wir in den letzten beiden Wochen auch in dieser Angelegenheit erstmalig auf (ernstzunehmende?) Probleme gestoßen.

Kurzer Abriß der Situation:
Gemeinsames Sorgerecht, Kind (4) lebt bei der KM, geht halbtags in die Kita da KM Vollzeit arbeitet.
Über UH besteht ein freiwilliger Titel, wird pünktlich bar mit Ouittung bezahlt, zudem zahlen wir die Hälfte der monatlichen Kita-Kosten. Eine volle Kinderausstattung (Kleidung, Spielzeug, etc.) hat die Kleine bei uns genau wie bei ihrer Mutter auch.
Keine Beistandschaft oder schriftliche Umgangsregelung, da bisher alles absolut reibungslos funktioniert hat, beim JA ist nur die gemeinsame Sorge bekundet und ansonsten bekannt, dass alles bestens läuft.

Die Kleine ist bei uns jedes zweite Wochenende von Freitag-Mittag bis Montag-Morgen, sowie jede Woche von Mittwoch-Mittag bis Donnerstag-Morgen. Zudem die Hälfte der Kiga-Ferien (eigentlich sogar etwas mehr), sowie Weihnachten/Sylvester im Wechsel, Geburtstag wird immer mit der KM gemeinsam gefeiert. Auch Kiga-Nikolaus/Laternenlauf wird immer gemeinsam gemacht, im Sommer gelegentlich auch mal zusammen gegrillt, etc. Arzttermine, Entwicklungsgespräch in der Kita usw. wird abwechselnd oder gemeinsam gemacht.
An den Tagen, an denen wir sie wochentags nicht haben (also Mo,Di, Do und jeder zweite Freitag) wird die Kleine von Oma/Opa/Tante der KM betreut.
Etwa alle sechs bis acht Wochen haben wir die Kleine zusätzlich am Donnerstag, da wir dann mit ihr von Mittwoch bis Sonntag zu meinen Eltern fahren, ist eine weitere Strecke, lohnt also für kürzer nicht. Folglich fehlt die Kleine dann Do und Fr in der Kita. War bisher auch kein Problem.
Ausserdem nehmen wir die Kleine schon auch mal kurzfristig, wenn die KM Weihnachtsfeier in der Arbeit oder sowas hat.

Im ganzen letzten Jahr gab es bzgl. der "Umgangstermine" etwa eine Handvoll abgesprochener Verschiebungen (wg. Krankheit der Kleinen, Arbeit des KV, etc.).

Soweit, sogut.

Nun musste vor zwei Wochen das Umgangswochenende leider ausfallen. Grund: Mein LG und ich waren wegen des Umgangsstreites mit der anderen KM (zwei Töchter, wohnt mehrere hundert Kilometer weit weg, Umgangsstreit seit ca. zweieinhalb Jahren) ziemlich fertig. Da die Kleine unglaublich sensibel ist und sehr stark auf schlechte Stimmung reagiert, haben wir mit der KM besprochen, den Umgang ausfallen zu lassen, damit die Kleine nicht irgendwie unter den Auswirkungen des Umgangsstreites wg. den anderen beiden Töchtern "leiden" muss. Angeblich alles kein Problem.

Letzte Woche nun haben wir die Kleine mittwochs ganz normal aus der Kita geholt und sind danach mit ihr zu meinen Eltern gefahren (die wohnen in relativer Nähe zum Ort des anderen Umgangsstreites), um dort auch das We zu verbringen und am Do den Gerichtstermin wahrzunehmen. Die KM hatten wir darüber schon in der Woche vorher informiert (angeblich wieder alles kein Problem).
Scheinbar hat die KM aber wohl vergessen, das in ihren Terminkalender einzutragen, denn als mein LG sie anrief um noch etwas nachzufragen, fiel sie buchstäblich aus allen Wolken.
Da kamen dann so Sätze wie "Das grenzt ja fast an Entführung, dass ich jetzt meine Tochter ungeplant so lange nicht sehe...", "Immer diese kurzfristigen Verschiebungen, nach denen ich mich richten muss...", "Jetzt müssen ich und die Kleine schon wieder hinter deiner anderen Ex und deinen anderen Kindern zurückstehen...", "Die Kleine braucht eine strukturierte Woche, und ihr nehmt sie einfach aus der Kita...", etc.

Und seitdem ist sie zickig und pampt bei jedem Telefonat rum. Sie will was ändern. Bisher äußert sie sich nicht klar dazu, was sie will und wo genau ihr Problem eigentlich liegt, macht aber so Andeutungen wie "Ich habe mich mal beraten lassen..." oder "In Zukunft müssen wir da was festlegen...".

Vielleicht schätze ich das jetzt zu pessimistisch ein, aber irgendwie sehe ich da schon die nächste Umgangsstreit-Lawine auf uns zurollen.
Meines Erachtens liegt das "Problem" allerdings ausschließlich darin, dass die KM jetzt eifersüchtig ist, weil mein LG wieder Umgang mit seinen anderen beiden Kindern hat/haben wird. Dass es da auch in Zukunft evtl. das eine oder andere mal zu Terminverschiebungen kommen wird ist klar, aber sicher wird sich das in überschaubaren Grenzen bewegen.

Die Frage ist nur - wenn das jetzt weiter hochköchelt und sich die Stimmung zusehends verschlechtert - was dann tun?
Warten ob die KM irgendwann die offiziellen Stellen anruft, oder selbst mal proaktiv zum JA gehen und die bisherige und jetzige Situation schildern?

Von unserer Seite her war eigentlich demnächst auch angedacht, den Umgang noch weiter auszubauen um zu einem echten Wechselmodell zu kommen - ich weiß aber nicht, ob es bei der aktuell angespannten Lage gut ist, das ausgerechnet jetzt zum Thema zu machen.

Vielleicht beruhigt sich auch alles wieder - aber es hat gut getan, darüber zu schreiben. ;)

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