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  Umgang Ferien
Geschrieben von: eve1510 - 31-10-2018, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen

Muss der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht die Hälfte der Ferien das Kind nehmen? 

Ich weiß die meisten würden sich freuen mehr Umgang zu haben. 

Zur Zeit ist es aber immer anstrengender und komplizierter wenn uns der Sohn meines Mannes uns besucht. Die letzten Sommerferien waren echt nicht schön. 

LG

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  Vollstreckungsklausel Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Arminius - 30-10-2018, 20:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Gemeinde,

kann mir irgendjemand sagen ob die Vollstreckungsklausel (Übergangsleitung, Unterhaltsvorschuss) auf der Unterhaltstitel/Urkunde vermerkt wird ?

Hat jemand schon so eine Eintragung auf der Urkunde ?

Lg

A

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  Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
Geschrieben von: Austriake - 27-10-2018, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

Hallo zusammen,

ich bin im November 2014 rechtskräftig geschieden worden und vom OLG Stuttgart zu lebenslänglichem nachehelichem Unetrhalt verurteilt worden, in den Folgejahren habe ich als Selbstständiger im Ausland gelebt. Den Unterhalt liess ich über das Konto einer Verwandten (mit gleichem Nachnamen) immer pünktlich überweisen.

Zum Ende diesen Jahres will ich mein Unternehmen verkaufen und nach Deutschland zurückkehren, weil meine Ex keine Ruhe gibt und mich zum wiederholten Male wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angezeigt hat. Dies hat zur Folge, dass ich aktuell zur Fahndung ausgeschrieben bin und beruflich nicht mehr reisen kann, auf jedem Flughafen werde ich festgehalten.

Nach dem Verkauf meines Unternehmens wird mich der neue Eigentümer als Angestellten weiterbeschäftigen, in Deutschland. Da ich aber gesundheitlich schwer angeschlagen bin (schwerst traumatisiert durch Scheidung, Verlust der Kinder, Zerstörung meines Lebenswerks) bekomme ich als Gehalt nicht mehr als 1.500.- € brutto im Monat. Netto ist das kaum mehr als Erwerbsunfähigkeitsrente - aber es ist ein bißchen mehr, also arbeite ich weiter.
Drei bis vier Jahre habe ich noch, bis ich endgültig aufhören kann. Logischerweise werde ich bei einem zu erwartenden  Netto-Einkommen von ca. 1.200.- € kaum mehr leistungsfähig sein zu nachehelichem Unterhalt, deshalb will ich eine Abänderungsklage führen.
Aus meinem Scheidungsverfahren, welches sich über fast fünf Jahre hinzog, weiss ich noch ziemlich genau, wie die Dinge so beim Familiengericht ablaufen. Ich will und werde daher mein Einkommen der letzten Jahre NICHT offenlegen. Auskunft werde ich einfach keine erteilen, weil es für die Festlegung des KÜNFTIGEN Unterhalts unerheblich ist, was in der VERGANGENHEIT an Einkommen erzielt wurde. Selbst wenn ich in diesen vier Jahren zehn Millionen verdient und verpraßt hätte - für den künftigen Unterhalt kann das ja keine Rolle spielen. Denn es geht ja bei einer Abänderung nicht um den rückliegenden Zeitraum, sondern um die Zukunft.

Ich kenne meinen Richter - sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, fängt der an mit dem Taschenrechner herumzuspielen und (gem. dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung) auszurechnen, was er mir abknöpfen kann. Schon alleine deshalb bekommt er keine Auskünfte über die vergangenen Jahre.

Gibt es hier jemand, der schon mal eine Abäderungsklage zum Ehegattenunterhalt geführt hat? Welche Rolle spielen hierbei die Einkünfte der Vergangenheit?

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  Nach 10 Jahre alleiniges Sorgerecht?
Geschrieben von: Panto - 27-10-2018, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo Zusammen, 

mal wieder etwas Neues bei mir - never a dull moment .......

Ex-Frau kontaktiert in 09/2018 das Gericht und will alleinige Sorgerecht. Jetzt meint das Gericht dass "ein Entzug der elterlichen Sorge unter den jetzigen Voraussetzungen und nach dem aktuellen Wissenstand nicht erfolgversprechend ist".

Das örtliche JA wird sich nun mit Ex-Frau in Verbindung setzen und erfragen, wie sie meint, weiter vorzugehen und wie sie sich Umgangskontakte vorstellt bzw. ob sie diese wieder zulässt. Wurden ab 05/2018 gestrichen, sehr zum Unmut der Kinder + Vater.

Obwohl JA meint dass ein gemeinsames Treffen mit JA sinnvoll wäre (oder evt. per Telefonkonferenz), gibt es nach fast zehn Jahre doch nichts mehr zu besprechen als nur die Wiedereinführung der vorher erfolgreiche Umgang wieder herzustellen........ 

Das JS meint weiterhin - sollte es zu keiner gemeinsamen Verständigung kommen, gemeinsam einen anderen Weg zu skizzieren ist, der aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ohne gerichtliche Schritte gegangen werden kann. 

Würde mich gerne über eure Erfahrungen/Ratschläge freuen. 

Best wishes,

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  Tochter Volljährig geworden
Geschrieben von: Velocat - 26-10-2018, 22:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hi, meine Tochter ist am 7.10  Volljährig geworden.   Den Brief den ich meiner Tochter zu 18. Geburtstag geschrieben habe,  haben  Mutti/ Tochter verweigert anzunehmen. Er lag wieder in meinen Postkasten.  Darin hatte ich Tochter gebeten  mir eine Schulbescheinigung und Kontoverbindung mitzuteilen. Mutti ist felsenfest überzeugt dass sie weiter für den Unterhalt  zuständig ist. Für den Oktober hab ich nur anteilig an Mutti überwiesen. Ich habe jetzt zwar eine Schulbescheinigung von der KM bekommen aber Tochter hat sich noch nicht gerührt.   Der Titel ist am 6.10 geendet.
Verfällt der Anspruch für den Restoktober wenn Tochter sich erst nach dem 1.11 mit ihrem Anspruch bei mir meldet?

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  Ungerechtigkeit pur
Geschrieben von: RainmanBC - 24-10-2018, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo zusammen!
Habe eine Klage von meiner Tochter hinter mir, es ging um Volljährigenunterhalt. Zu dieser Klage wurde sie vom Stiefvater gezwungen,
aber das ist ein anderes Thema.

Meine Ex hat einen leitenden Chefarzt geheiratet. Sein Jahresgehalt ist mir bekannt.

Er hat durch die Heirat die Steuerklasse 3 gewählt, meine Ex 5, ganz normal.

Dieser Arzt hat jetzt aber auch auf Antrag die Kinderfreibeträge (hälftig) meiner Ex erhalten ???!!!

Dadurch hat er jetzt bei seinem Verdienst mehrere Tausend Euro mehr an Nettogehalt, also geldwerte Vorteile, von denen
alle Beteiligten proftieren, ausser natürlich dem Unterhaltsverpflichteten, also dem Vater.

Bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts wurde das in 1. Instanz vom hiesigen Familiengericht völlig übersehen. Erst die
Einreichung einer Beschwerde beim OLG Stuttgart zeigte Erfolg, aber trotzdem wurden genau dieser geldwerte Vorteile nur
minimal auf das fiktive Einkommen meiner Ex angerechnet.

Es kann doch nicht sein, eine Ex-Frau heiratet einen schwerreichen Mann, der hat netto ein paar Tausend mehr auf dem Konto,
er profitiert also davon dass er eine Frau mit Kindern geheiratet hat und ich soll noch Unterhalt zahlen? Geht es eigentlich noch?

Ich kann nicht mehr, warum soll ich überhaupt noch arbeiten gehen? Pure Verarsche in diesem Staat! Sad Angry

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  Erfahrungen Gespräch mit...
Geschrieben von: Zwillingspapa - 24-10-2018, 10:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Verfahrensbeistand.

Hallo,

kann man sich darauf irgendwie vorbereiten? Wie sind da eure Erfahrungen - mal unabhängig vom Antragsthema.

Danke an Alle!

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Question Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage?
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 23-10-2018, 07:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

bei mir geht es um einen Versäumnisurteil.
Kann mann bei der Gerichtsverhandlung wegen dem Umgang mit den Kinder (ich erwarte mindestens 50% Betreuung zu bekommen)
den laufenden Titel zu beenden?
So weit ich weiß, bei dem Güterrichter ohne Abänderungsklage wäre dies möglich.
Sonst, da meine noch-Ehefrau dank Harz4 immer wieder Prozesskostenhilfe bekommt, würde ich sie bitte noch mehr Geld in ihre Anwältintasche zu stopfen und von iherer Seite die Abänderungsklage einzureichen.
Wenn ich in dem Scheidungsprozess Prozesskostenhilfe bekomme, dann kann ich den Antrag selbst stellen, sonst bei den 4 Kindern ist der Streitwert zu hoch.

Dazu habe ich noch eine Frage, berechnet die Richterin dann oder die Anwältin die besondere Aufwendungen wie höhere Wohnkosten, die Kosten der Kinderbetreuung usw.?

Wenn ein Titel doch beendet werden kann, kann es ohne weiteren Titel laufen? Rein Teoretisch könnte ich den Jobcenter meine Unterhaltspflichthöhe berechnen lassen ohne irgendetwas zu bezahlen.

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  KU auf Sparbuch
Geschrieben von: Diego_1982 - 19-10-2018, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hi, ich habe eine Frage zum Sparbuch meines Sohnes. Vorher kurz ein paar Fakten zum Verständni: Das Sparbuch läuft auf den Namen des Kindes. Es besteht GSR. Auf dieses Sparbuch überweise ich den monatlichen Unterhalt. Zudem war ein Sparguthaben darauf. Aktuell ist das Sparbuch, bis auf ungefähr 5€, leer. Das Sparbuch befindet sich bei der Mutter, sie kann auch ohne meine Anwesenheit darüber verfügen. Welche rechtliche Folgen kann es für mich haben, wenn ich mein Einverständnis dazu, dass die Mutter allein über das Sparbuch verfügen kann, zurück ziehe? Selbstverständlich gehe ich dann mit der Mutter gemeinsam zur Bank, damit sie den monatlichen Unterhalt abholen kann.

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  Schweizer Käse
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 17-10-2018, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Im hängigen Scheidungsverfahren in einem linksgrünversifften Kanton in der CH wurden aktuell die Kinderanhörungen durchgeführt. 
In der verfahrensleitenden Zwischenverfügung steht folgendes:

Das Protokoll der Anhörung wird auf Wunsch der Kinder nur der Ehefrau zugestellt, der Vater erhält keine Einsicht. 

Mir wurde nun geraten, dagegen mittels Beschwerde vorzugehen und als Verletzung des rechtlichen Gehörs zu kritisieren. Generelle Akteneinsicht wird übrigens durch das Gericht auch nicht gewehrt.

Richtig?

Ready to to some damage.....

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