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  Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Geschrieben von: fragender - 27-12-2018, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (151)

Hallo mal wieder,

Ich Reise kurz den momentanen Sachstand an, damit ihr nicht all meine anderen Tweets durchstöbern müsst. Vorweg; NEIN noch versuche ich nicht das ganze mit Alkohol zu bewältigen, obwohl mir oft danach wäre...

Habe ein Erwachsenes Kind für das ich lt. Vergleich monatlich 100% DDT zahlen muss. Ebenfalls gibt es ein minderjähriges Kind mit 14, wofür ich auch 100 % DDT zahlen soll.
Anfang des Jahres gab es ein Verfahren nachdem ich 2 Jahre auf den Termin gewartet hatte. In dieser Zeit habe ich nicht den vollständigen Unterhalt bezahlt, weil ich auf das Ergebnis gewartet habe. Somit sind Unterhalts Schulden aufgelaufen (~2.000€).
Diese werden nun via gehaltspfändung und Kontopfändung geltend gemacht. Alles seine Richtigkeit.

Nun hat aber der qualifizierte Anwalt von meiner ex den Pfändungsantrag wohl nicht ganz richtig htig ausgefüllt und somit bleibt mir per Amtsgericht folgendes Geld zur Verfügung :

Gehalt ~1948 €
Lt. Beschluss vom Antsgericht : 1.326€

Laut Anwalt von meiner ex, wird nur der ausstehende Unterhalt gepfändet; nicht der laufende

Da (anscheinend nur mir) es klar ist, dass ich von 1326 Euro nicht für Januar 379 für das zweite Kind und 333 für das erste Kind zahlen kann. Wenn ich es zahlen würde, dann hätte ich  gerade mal 614 Euro für mein Leben übrig. Somit werde ich wohl ab nächsten Monat für das kind, welches gerade pfänden lässt nichts zahlen.

Frage, hat wer schon mal eine Selbstanzeige gestartet? Ich gehe davon aus, dass der Anwalt damit erreichen will, dass ich nicht bezahle und er selbst eine Anzeige starten will, da was ja auch stimmt, ich meinem laufenden unterhalt nicht begleiche

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  Überraschungsbesuch?
Geschrieben von: Panto - 20-12-2018, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Dear fellow campaigners!

In September war ich in kurz im Nachbarland und erstattete ich einen Überrasungsbesuch an meinen Kindern in NRW. Ich wartete geduldig im Auto und kurz danach fing das Spektakel an, ähnlich halt wie eine Pantomime.

Nach Ankunft an dem Montagmorgen 7:00 Uhr wurden die Rollläden heruntergelassen, die Gardinen zugemacht und einen Freund erschien - er meinte, noch half-schläfrig, dass er einen Spaziergang machte und zufällig vorbei kam.Sein Auto etwa entfernt von meinem war kaum zu übersehen ...... so far all very much like a real pantomime - https://en.wikipedia.org/wiki/Pantomime

Um 7:58 Uhr erschienen beide Jungs und konnte sie kurz begrüßen. Beide waren hell auf begeistert mich zu sehen. Den 200 Kilometer Umweg hatte sich reichlich gelohnt; welcher Vater wurde sich eben nicht freuen nachdem Umgang seit Mai 2018 verweigert wurde?

In Oktober wendete meine Ex-Frau sich am örtlichen Amtsgericht und beantragte alleiniges Sorgerecht - dies wurde abgewiesen. Das JA hatte ebenso keine Gründe hierzu erkennen können.

Ich habe mich kurz nach Trennung in 2010 dafür ausgesprochen dass ich jemals davon absehe das Umgangsrecht gerichtlich geltend zu machen; dies um zu vermeiden dass Verfahrenspfleger engagiert werden und psychologischen Gutachten erstellt werden müssen, um festzustellen was wir schon wissen - die KM rächt sich, bleibt unverhältnismäßig gemein und entnimmt die Kinder die Gelegenheit deren so sehr geliebten Vater zu sehen.

Das JA durchschaut die KM, meint allerdings nichts machen zu können, ausser den von meiner Ex-Frau gewünschten Gespräch Vorort mit JA zu befürworten. Ich habe angegeben dass ich eventuell hierzu bereit bin, jedoch nur Umgang besprechen würde und gewisse Frage im Voraus beantwortet haben möchte.

Vergangenen Montag bat ich per SMS um einen Umgangstermin in Januar - in kürzester Zeit erreichte mir folgende Drohung: "Solltest Du noch ein weiteres Mal unangemeldet hier auftauchen und den Umgang erzwingen, werde ich weitergehende Maßnahmen ergreifen".

Ausser restliche Kommunikation zwischen beiden Söhne (8 u. 10 J.) und mir (Sonntagabendtelefonat + ab und zu WhatsApp Nachricht von Ältesten) zu verbieten, was könnte jetzt so noch kommen?

Ich freue mich auf eure Kommentare & Ratschläge! 

Christmas greetings to you all from the UK - It's beginning to look a lot like Christmas ......... ! 

[Anmerkung der Moderation: Kaputte Formatierung entfernt.]

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  Einfach mal danke sagen
Geschrieben von: Sven - 20-12-2018, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Liebe Mitstreiter,

ich möchte mich einfach nur bei euch bedanken.
Ihr wart mir dieses Jahr mit euren Ratschlägen eine große Hilfe und Stütze. Gerade in den ganz dunklen Stunden, die wir ja alle kennen, war es gut, mich an euch wenden zu können.

In diesem Sinne wünsche ich euch möglichst entspannte Feiertage.
Sven

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  Titel trotz Scheidungsvereinbarung
Geschrieben von: JoBe - 17-12-2018, 18:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Frage zum Unterhaltstitel.
Fakten: Seit vielen Jahren geschieden, Kein Kontakt mir der Ex, nur noch Unterhalt für ein Kind (Mädchen 17 Jahre, noch ein Jahr Schule, dann Ausbildung, regelmäßiger Kontakt).
Unterhalt wurde sonst immer über den Anwalt der Ex ausgerechnet, was stimmig und ok war, habe immer pünktlich bezahlt.
Es wurde nie ein Titel verlangt. Letzte Berechnung über zwei her.

Jetzt wurde das der Mutti wohl zu teuer mit dem Anwalt und sie hat eine Beistandschaft beim JA beantragt.
Unterhalt wurde vom JA neu ausgerechnet, auch stimmig und ok.

Doch nun wird ein Titel / Unterhaltsurkunde vom JA verlangt.

Dazu muss man wissen, dass wir vor vielen Jahren eine Scheidungsvereinbarung beim Notar abgeschlossen haben, aus der hervorgeht, das ein Titel für den Kindesunterhalt ( damals in Höhe X) ausdrücklich nicht gewünscht ist.

Frage : Ist es rechtens, das nun doch ein Titel verlangt werden kann? Das JA kennt die Scheidungsvereinbarung und meint, die Mutti hat es sich jetzt anders überlegt und das Urteil vom BGH 1.7.98 AZ XIIZR271/97 würde die Scheidungsvereinbarung aushebeln.

Wenn das so stimmen sollte, so würde ich für die letzten Monate bis zum 18. Geburtstag eine Urkunde (laut Eurem Trennungsfaq.com > Vordruck ) beim Notar ausfertigen lassen.
Was meint Ihr? Stimmt die Ansage vom JA? Finde das recht merkwürdig, zumal das Kind eh bald 18 wird…
Danke für Infos
JoBe

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  Berechnung vom Jugendamt
Geschrieben von: Velocat - 08-12-2018, 18:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Zusammen,

heute kamm meine Berechnung vom Jugendamt fürs volljährige Kind.
So ganz stimmig ist die da für mich einiges nicht.
In den Unterhaltsleitlienen Celle Punkt 13. steht.

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt (vgl. BGH FamRZ 2006, 99).

Das würde bedeuten bei einen bereinigten Netto von 2800 Euro wären das 115% 413 Euro. Oder übersehen ich da etwas?

Die Mehrbelastungen für Brille und Zahnersatz wurden nicht mit berücksichtig. Bei Mutti aber ein Kredit für 5000 Euro für Urlaub und so.

Muttis Steuererklärung fehlt natürlich auch.

Ist ein widersprechen sinnvoll?

Berechnung Ja


Leitlienien Celle

13. Volljährige Kinder
13.1 Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der El-tern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben.
13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ergibt sich der Bedarf aus der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Das gilt bis zur Vollen-dung des 21. Lebensjahres auch für unverheiratete volljährige Kinder, die sich in der allgemei-nen Schulausbildung befinden.
Dieser vom Einkommen der Eltern abgeleitete Unterhaltsbedarf bemisst sich grundsätzlich nach den zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile ohne Höhergruppierung nach Ziff. 11.2. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus sei-nem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt (vgl. BGH FamRZ 2006, 99).

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  Ausbildungsweg
Geschrieben von: Velocat - 07-12-2018, 14:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,
habe ich ein Anrecht darauf zu erfahren wie der Ausbildungsweg meiner jetzt 18 jährigen Tochter aussieht. Kontakt besteht zurzeit nur über das Jugendamt zu Berechnung ihres Volljährigenunterhalts.
Ich weiß nur das sie die 10 Klasse wiederholen tut( Schulbescheinigung liegt vor). Mich interessiert vor allem die Zeit danach. Muss  sie über ihren weiteren Ausbildungsweg Auskunft geben. 

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  Jobsuche und Unterhaltstitel
Geschrieben von: Arminius - 03-12-2018, 21:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,

wenn ich einen Job suche darf ich bei der Gehaltsverhandlung überhaupt einen Geldbetrag angeben der mir es nicht möglich macht Unterhalt zu Zahlen ?

Im Grunde genommen würde ich damit ja Unterhaltszahlungen verhindern und mich nach § 170 StGB strafbar machen.

Andersrum wäre ich nicht von Harz 4 abhängig.

Lg

A

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  Vorbereitung zur Unterhaltsflucht
Geschrieben von: NKOD - 03-12-2018, 02:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Männers,

vorab möchte ich mich bei allen die dieses Forum ermöglicht haben u sich daran beteiligen höchste Anerkenkung u Dankbarkeit zollen. Ohne dieses Forum u die Arbeit des Herrn Bräuning hätte ich wohl jede Hoffnung auf ein Leben in Würde aufgegeben. Ihr alle habt mir Mut gemacht u mir Wege aufgezeigt sich dieser Vernichtungsmaschinerie, die sich „Familienrecht“ schimpft, entgegenzustellen.

Ich habe für mich beschlossen mich dieser Unterhalts-Drangsal zu entziehen u auszuwandern. Ich bin mir darüber bewusst, dass es kein einfacher Weg sein wird, insbesondere ohne gr finanzielle Mittel, doch sehe ich darin die einzige Möglichkeit ein Leben in Würde zu führen. Wenn ich im Ausland scheitern sollte, o man mich finden u pfänden sollte, kann ich ja immer noch zurück nach DE u mich diesem perversen System beugen u es später erneut u cleverer wieder versuchen.

Da die Unterhaltsflucht gewisse Raffinesse u Planung erfordert, ersuche ich hier um Rat.

Ich würde gerne in ein EU-Land, welches ich öffentlich nicht näher benennen möchte, auswandern, weil ich die Sprache beherrsche, dort familiäre Unterstützung hätte u mir ein Leben dort gut vorstellen kann.

Mir ist bewusst, dass ich bei meiner Auswanderung in ein EU-Land viele Dinge beachten muss:

  • Bei der Abmeldung im DE auf keinen Fall das Zielland angeben, tendiere dazu Thailand o ähnliches anzugeben.
  • Laut dem Büchern des Herrn Bräuning empfiehlt es sich bei einer Auswanderung innerhalb der EU über ein Drittland auszuwandern, also sprich zb Portugal anzugeben, sich dort auch an- u. wieder abzumelden u erst dann sich im Zielland anzumelden. Der Nutzen daraus erschließt sich mir jedoch nicht, bzw sehe ich darin keinen nennenswerten Vorteil gegenüber der Falschangabe Thailand. Es ist auch weitergehend so, dass das Anmelden in einem Drittland auch nicht ohne Hürden zu bewerkstelligen ist, zumindest nicht in den Ländern die ich überprüft habe. Sie alle wollen Arbeitsnachweise o Vermögensangaben, Nachweise über wohnanschrift usw. Also mal eben „übers Wochenende irgendwo an- u. wieder abmelden“ läuft nicht. Dieser Prozess wird in den Bücher nicht weiter erklärt u wird ein wenig „romantisch“ u recht kurz umschrieben. Wenn jemand dazu konkret etwas aussagen könnte, wäre ich dafür sehr dankbar. Sprich welches Land eignet sich am besten für einen „Zwischenstopp“ o ist dieser Schritt eher unnötig solange man bei Abmeldung in DE eine falsche Fährte legt? Ich habe diesbezüglich auch eine Firma in UK ausfindig gemacht, die unter anderem ein Anmelden bzw Abmelden in UK für einen erledigt ohne dass man das Land betreten muss, gegen Gebühr versteht sich. Ich kann aber auch nicht einschätzen wie seriös die sind.
  • Ich muss unter allen Umständen vermeiden, dass mein Aufenthaltsort in DE bekannt wird, so viel is klar. Solange niemand weiß wo ich bin, bin ich save. Nur kann das JA ja seit kurzem in der EU alle Bankkonten nach mir durchsuchen, das ist etwas was mir noch gr Kopfschmerzen bereitet. Heißt für mich also ich kann ein Zielland Bankkonto bzw ein europäisches vergessen. Meine Überlegungen gingen deshalb in Richtung anonymes Konto in Dubai o Singapur online zu eröffnen. Frage is nur ob die sich für einen Durchschnittverdiener interessieren. Auf jeden Fall brauche ich ein anonymes, nicht europäisches Konto, welches ich auch im Zielland nutzen kann, nützt mir ja nix wenn mein Arbeitgeber drauf besteht dass ich ein europäisches bzw Zielland Konto eröffne usw. Ratschläge bzgl anonymes Bankkonto bzw auf falschen Namen o Strohmann wären wirklich sehr hilfreich.
  • Wohnung, KFZ usw: ich denke am ehesten würde ich durch ein Zielland Bankkonto gefunden werden, was ich ja umgehen möchte. Weiter brauche ich natürlich auch ein Dach über dem Kopf u ein Fortbewegungsmittel. Beides könnte ich wohl über Familienangehörige laufen lassen, um sicher zu gehen. Möchte aber ehrlich gesagt niemanden mit meinem Problemen mehr als nötig belasten. Denkt Ihr Strohmänner für alles zu haben ist zwingend notwendig o eine Spur zu paranoid? Wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Über eine private wäre ich wohl schwieriger aufzufinden als über die gesetzliche im Zielland. Auch da stelle ich mir noch die Frage ob eine private KV wirklich nötig ist. Ich meine irgendwo in irgendeinem Register taucht man eh irgendwann auf, wenn man mich finden will, wird man mich eh finden, nur glaube ich nicht dass man wegen mir Himmel u Hölle in Bewegung setzen wird, DE wird in Zukunft viel gr Probleme haben u zu leicht werde ich es meinen Verfolgern auch nicht machen
  • Übersehe ich etwas? Wo habe ich Fehler bzw Schwächen in meinen Überlegungen?
  • Ich bin belese mich derweilen auch über das Thema neue Identität aufbauen. Nicht leicht, bei weitem von mir noch nicht zu Ende gedacht, aber machbar u wohl der sicherste Weg, wenn man denn klug vorgeht. Wenn jemand dazu Lektüre o ähnliches hat, wäre ich auch dafür sehr dankbar. Vllt ist ja jemand diesen Weg schon gegangen u kann darüber berichten? Von gekauften falschen Pässen aus dem darknet nehme ich derzeit noch Abstand, da ich nicht weiß ob man nicht eher über den Tisch gezogen wird u wie gut die Qualität tatsächlich ist, aber ausloten sollte man alles u sich darüber auszutauchen schadet ja auch nicht
  • Was haltet ihr von den diversen „untertauch Hilfen“ von „Profis“?Könnte mir das eh nicht leisten, aber interessant finde ich das schon ob die Leute wirklich ihr Geld wert sind
Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit, jeden Ratschlag aber auch Kritik nehme ich gerne an. Ich werde nicht morgen verschwinden, auch nicht übermorgen, aber ich gehe, das steht fest. Ich will mir aber vorher einen genauen Plan zurechtlegen u nichts dem Zufall überlassen. Alles o nix u wenn dann richtig!

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  Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein
Geschrieben von: rockx - 29-11-2018, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

kurze Frage, weil ich immer noch nicht schlauer bin. Habe ab Januar einen neuen Job. War eine weile Arbeitslos und hatte einen Nebenjob gemacht. Dieser wurde natürlich mit den SGB2 Leistungen verrechnet. Nun sind UHV Leistungen angefallen. Eigentlich war ich ja in der zeit nicht Leistungsfähig. Das JA hat mir dies aber nicht bescheinigt und antwortet nur schwammig auf meine Nachfragen. Bislang haben Sie nur die Einkommensnachweise vom Nebenjob und JC verlangt.

Mein Familienanwalt konnte mir nicht sagen ob ich etwas zurück zahlen muss, da es sich hier wohl um Sozialrecht handelt.
Ein Titel existiert nicht.

Muss ich jetzt den UHV zurück zahlen Huh Wer kann hier Auskunft geben die verbindlich ist? Soll ich das einen Sozialanwalt übergeben?
Ich will vermeiden das mein Gehalt beim neuen Arbeitgeber gepfändet wird. Sonst ist der Job nämlich weg. Außerdem will ich mich auf meinen neuen Job konzentrieren und nicht die ganze Zeit Stress mit der UHV haben. Was würdet Ihr mir raten?

Danke Euch

Grüße
rockx

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  Immobilie
Geschrieben von: PaulHunter - 29-11-2018, 09:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich hatte vor 3 Jahren eine Immobilie, die ich verkauft habe. Der Gewinn ist natürlich mittlerweile aufgebraucht.
Eine andere Immobilie habe ich vor 4 Jahren an einen Freund verschenkt.  

Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, kann das zu einem Problem werden?

Liebe Grüße Paul

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