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  Sozialstunden vs. Gefängniss
Geschrieben von: JonDon - 13-04-2019, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Ich hab eine Geldstrafe gehabt. Da ich das nicht mehr aufbringen kann hab ich alles eingestellt.

Jetzt ist ein Brief gekommen.

Aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung, ergangen ...haben Sie eine geldstrafe von 80 tagessätze zu je 40 Euro zu zahlen.
Da Sie den Gesamtbetrag noch nicht gezahlt haben, sind von Ihnen - unter Berücksichtigung bisheriger leistungen -38 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.

Nun soll ich innerhalb der nächsten zwei Wochen mich ins Gefängniss begeben.

Werde Sozialstunden ableisten. Wie viele sind das ?
Da steht auch mindestens 6 Stunden am Tag wenn, ich kann aber nicht so lange.


1520 sind noch offen, falls das rolle spielt

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  Familien Kontakt abbrechen
Geschrieben von: JonDon - 13-04-2019, 11:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Gibt es fälle wo der Kontakt zu eigene Familie abgebrochen ist ?

Zur Info, mir ist das Kind geklaut. Vater zur gleiche Zeit schlaganfall.
Auf der Seite mit Kind wird man ständig schickaniert. So bleibt man da wo man ist, man kümmert sich um Vater, und weil es noch nicht genug ist, kümmert man sich noch um die dick Fettleibige Mutter wo Sie im Leben sich als parasit durchgeboxt hat. Wo wenn Ihr etwas nicht passt, mit Schwein bezeichnet wird, mit Scheise gefüttert wird.

Dabei kann Sie kein Wort Deutsch. Fragt man Sie etwas, antwortet Sie irgend etwas was man Ihr in den Mund reinlegt. Sagt man Ihr dannach das bist du gefragt worden das hast geantwortet, sagt Sie ich hab gedacht ...

Wenn Ihr etwas nicht passt, nur vorwürfe nur angriffe. Wenn Sie medikamente braucht das gegenteil.

An mir geht leider sowas nicht einfach vorbei. Ausrutscher ok, aber wenn es alltag wird, sag ich mir Schluss. Sieh zu wie du weiter lebst.
Daher meine frage zum Kontakt abbruch. Eventuel lern ich so mit der situation umzugehen.

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  Zwangsvollstreckung
Geschrieben von: JonDon - 11-04-2019, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Die Mutter ist wieder zur RA hin und betreibt Zwangsvollstreckung an mein AG. ca. 133 € 
Anscheinend weiß Sie nicht von der erneute abgabe der Vermögensauskunft.

Meine Strategie ist, gar nicht drauf einzugehen. Die auskunft 0 Kohle bei dem Herr wird Sie auch so bekommen.
Ist hier in dem fall auch "wer bestellt der bezahlt" ?

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  Unterhalt Volljährig
Geschrieben von: Helmute2000 - 07-04-2019, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem, bei dem ich euch um Mithilfe bitten möchte.

Tochter wird Anfang nächsten Monats volljährig.

Ich habe nun bis zu ihrer Volljährigkeit alle Unterhalte bezahlt (den letzten kommenden Monat nur Anteilig) und die Kindesmutter gebeten mir den Titel im Original herauszugeben. Der Jugendamts Titel ist unbefristet.

Meine Fristsetzung zu der Aufforderung den Titel zurückzugeben lief Anfang April aus. 

Von ihrem Anwalt erhielt ich die verspätetet Email, das Zitat: "die Herausgabe des Titels zum jetzigen Zeitpunkt wird abgelehnt." 

Die Tochter verfügt über einen erheblichen Vermögensstamm, welchen sie ab seiner Volljährigkeit zu ihrem Unterhalt einsetzen muss. Bin ich damit zu früh oder ist das so alles in Ordnung?

Wann ist der rechtliche einwandfreie Zeitpunkt meiner Forderung notfalls Gerichtlich durchzusetzen? Bin ich da jetzt schon im recht auch wenn die Tochter noch nicht volljährig ist?

Viele Grüße,
H2

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  Eheprägende Schulden
Geschrieben von: Next - 04-04-2019, 15:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

da meine Ehe nun bald geschieden wird (Trennungsjahr vorbei, Scheidung eingereicht), versuche ich noch zu retten was zu retten ist.
Leider war es mir nicht möglich, mich während meiner Ehe zu bereichern und es sind in der Beziehung und in der Ehe einige Schulden entstanden.
Das dumme daran ist schon einmal, dass nur ich den Vertrag unterschrieben habe.
Ein Großteil oder eigentlich fast alles davon, habe ich aber nicht für mich oder für irgendwelche Luxusgüter auf den Kopf gehauen, sondern für die Familie / EX / Rechnungen etc.
Das kann ich auch mit sämtlichen Überweisungen und Zahlungen nachweisen.

Laut meinem Anwalt hätte ich keine Chance, dass die Schulden geteilt werden oder ähnliches.
Trotz das diese bei der Berechnung vom TU berücksichtigt wurden, also meiner EX durchaus bekannt sind.
Im Internet bin ich jedoch auf diesen Begriff der Eheprägenden Schulden gestoßen.
Kann man da nicht irgendwas machen?
Wenn ich das Geld als Gewinn hätte, müsste ich auch ein Großteil davon abgeben.
Habe ich es aber als Schulden, bleibe ich alleine darauf sitzen und kann sehen was ich mach.

Bin für alle Tipps dankbar!

Gruß
Next

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  Wie habt Ihr die Trennung erlebt, überstanden
Geschrieben von: Welt - 29-03-2019, 17:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Wie habt Ihr die Trennung vom Kind erlebt ?

Ich selbst war Traumatisiert um es milde auszudrücken. Wenn Exe A erzählt jedoch auszug heimlich passiert da fehlen einem die Worte . Ganz schnell realisiert man was passiert und Kind hinter her gerannt, doch Sie hat mich in mein gutes glauben hergeführt.

Nach sehr kurzer Zeit angefangen zu zittern. Der Gedanke war immer beim Kind. Essen von heute auf morgen eingestellt, bis ein Kumpel mich wach gerüttelt hat und mir wirklich erklärt hat was passiert nicht zu essen und wie wieder mit dem Essen anfangen soll. Harte Zeit mit Tee und Zwiback.

Das Kind hat auch gewusst das etwas nicht stimmt. Im Indoor Spielplatz wollte es zeigen was alles kann. Der alltag Arbeiten gehen, nach Hause kommen, Kind in die Arme schließen war nicht mehr. Nach diese Bilder sage ich immer langsam wir haben Zeit.

Freunde, Beruf, Soziales umfeld:

Einige Freunde haben von Ihr vorhaben gewusst, andere haben nachhinein sich lustig gemacht.
Beruflich abgerutscht. Immer wieder probiert, doch der Kopf ist viel wo anders.
Soziales umfeld komplett geändert. Über vergangenes spreche ich so gut wie gar nicht. Wenn fragen aufkommen, kurz und knapp positiv ausgedrückt und schon gibts keiner weitere fragen.

Wie sich Frauen verändern wärend und danach ist mir erst mit der Zeit klar geworden. Von Frauen die meinen "ich muss erst ein opfer finden" "was machst du Beruflich" halte ich mich fern. Verweise immer auf den Dino und nehme auch harte fresche sätze, wo Sie selbst das Feld räumen.

Im ganzen ist das eine andere Welt wie die vorstellung war.
Das ist eine kurzfassung.

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Question Nachehelichen Unterhalt drücken?
Geschrieben von: Maestro - 25-03-2019, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo erstmal...

so Scheidungstermin ist durch (dauerte nur 20min), es wurde allerdings bis dato kein nachehelicher Unterhalt gefordert. Mein Anwalt meinte, das sei nach Rechtskraft der Scheidung (also in 4-6 Wochen) zu erwarten.
Ist dies üblich? Warum kann man den $c\|%*# nicht in einem Rutsch erledigen?

Mir geht dieses auf Standby gehalten werden, extrem auf den Geist. Meine Ex verweigert auch jedes Wort darüber, welche Forderungen sie noch stellen wird und wie sie sich die Zukunft vorstellt.

Bereits beim Trennungsunterhalt habe ich mehrere strategische Fehler gemacht.
Ich habe z.B. Einkommensauskunft wie gefordert brav erteilt.
Darum die Frage ins Forum...

Welche Tricks kann ich versuchen, um es der Ex mit dem nachehelichen Unterhalt nicht zu leicht zu machen?
Welche Optionen seht ihr?
V.a. psychologische Kriegsführung mit Hinhaltetaktik und Schikane könnte wirken.
Mir fällt spontan an: Meldeadresse ins  Ausland verlegen, Briefkasten demontieren, Konto pfändungssicher machen.
Bei Verweigerung vermutlich: Einkommensauskunftsklage => Klage (evtl. eA) auf nachehelichen Unterhalt
Also wieder 3-4000 € extra Kosten auf meiner Seite bis ein Titel steht. Drauf einen Haufen gesetzt.
Hauptsache die Ex geht wenigstens mal ein paar Monate leer aus oder kriegt unterm Strich weniger.

Könnte ich was daraus machen, wenn ich einfach auf alle Kooperation strikt nicht verweigere und es auf ein Versäumnisurteil hinauslaufen lasse?
Kann so ein Versäumnisurteil immer nachverhandelt werden, oder kann das Gericht hier Anspruch auf Einlegung von Rechtsmitteln verwehren?

Grüße Sleepy

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  Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug
Geschrieben von: mrstardust - 23-03-2019, 18:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

hier ein fiktiver Fall:

Frau A und Herr B (nicht verheiratet, getrennt lebend) haben die gemeinsame Sorge für Kind C.

Frau A ist vor zwei Jahren 100km weit weg gezogen, der Umzug wurde versucht von Herrn B zu verhindern.
Im vorigen Umgangsstreit wurde gerichtlich festgesetzt Herr B könne Kind C jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag und jeden Mittwoch Nachmittag für 3 Stunden sehen.
Der Richter sah keinen Grund, warum diese Umgangsregelung durch den Umzug gefährdet sein solle und lehnte seinen Antrag ab, den Umzug zu verhindern.
Mehr Umgang lehnte er in einem separaten Verfahren ebenfalls ab, da Kind C  dies aufgrund des dazu nötigen Pendelns zur Kita bei der Distanz nicht zuzumuten sei.

Nun spielt Frau A mit dem Gedanken mit ihrem neuen Partner, Herrn D ein Haus zu kaufen.
Dieser möchte jedoch wieder berufsbedingt näher an die Grosstadt ziehen, in der auch Herr B wohnt.
Frau B hat jedoch Sorge, sie könne Herrn B durch einen Umzug näher zu dessen Wohnsitz Anlass geben, einen weiteren Umgangsstreit vor Gericht ausfechten zu wollen.

Konkret ginge es bei Frau A um die Sorge, dass ihm mehr Umgang zugestanden werden könne, falls ihr neuer Wohnsitz wieder näher am Wohnsitz von Herrn B läge (beispielsweise 50km), da der Richter nun feststellen könne, dass ein pendeln zur Kita bei dieser Distanz dem Kind C zumutbar sei.

Es ginge in diesem Fall NICHT darum dem Kindsvater, Herrn B, WENIGER Umgang zu erlauben. Jedoch ist Kind C nach Auffassung von Frau C jetzt schon mit dem bestehenden Umgang überfordert (es wehrt sich regelmässig trotz gutem Zusprechen von Frau A und Herrn D mit Händen und Füssen gegen die Abholung, versucht sich zu verstecken etc und sagt es möchte nicht zu Herrn B) und sie macht sich Sorgen, Kind C unnötig zu belasten.
Herr B hat  zudem zwar mehrfach sein eigenes Wohl über das des Kindes gestellt und weigert sich beispielsweise auch Unterhalt zu zahlen, jedoch gibt es keinen konreten Anlass von Kindesgefährdung zu sprechen.

Folgende Fragen stellen sich:

1. Würde der Umzug näher an seinen Wohnsitz dem Kindsvater, Herrn B, tatsächlich ausreichend Grund liefern, einen erweiterten Umgang vor Gericht zu erstreiten?
2. Falls ja, wie wären seine Chancen, dass ihm Recht gegeben würde einzuschätzen? 50/50? 80/20? Gibt es hier irgendwelche konkreten Erfahrungen im Forum?
3. Falls es zu einer Verhandlung käme, stünde es dem Gericht in diesem Fall zu ein familienpsychologisches Gutachten anzuordnen, nur aufgrund der Tatsäche, dass die beiden Parteien sich auf keinen Kompromiss einigen können? Oder müsste es hierfür einen konkreten Verdacht auf Kindesgefährdung geben?
4. Könnte Frau B sich in diesem Fall weigern, an dem Gutachten teilzunehmen, allein aus dem Grund, dass sie sich die Kosten dafür nicht leisten kann? 
5. Laut Frau Bs Informationen kann Herr B alle zwei Jahre ein weiteres Umgangsverfahren einleiten, egal ob sich an den Lebensumständen etwas geändert hat. Stimmt dies und falls ja, gibt es die Möglichkeit die damit verbundenen Kosten irgendwie abzumindern?
Aufgrund des vorigen Rechtsspruchs zum aktuellen Wohnsitz (Pendeln nicht im Kindeswohl) wäre nicht zu vermuten, dass Herr B es erneut versuchen würde, aber sollte er berechtigte Chancen sehen, den Umgang nach zwei Jahren erneut anzufechten, würde er dies vermutlich tun.

Da dies ein fiktiver Fall ist, kann ich zu den genauen Bewegründen der Beteiligten natürlich nichts sagen und kann mit Vermutungen und Beurteilungen dieser auch nichts anfangen.

Danke schon mal für euren Input!

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  künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen
Geschrieben von: christian1212 - 22-03-2019, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo liebe Forenkollegen, ich bräuchte bitte eure Hilfe.
Seit der Scheidung letztes Jahr zahle ich Unterhalt für meinen 14 jährigen Sohn, der bei meiner Exfrau lebt. Kontakt habe ich seither leider
fast keinen. Ich zahle seit dem Auszug im Juli 2018 monatlich € 549,00. Den Betrag hat unser Scheidungsanwalt damals ausgerechnet.
Nun ist es so, dass ich meinen Job gekündigt habe und anschließend ab 01.04.2019 hauptsächlich bei meiner Lebensgefährtin in Ungarn leben werde.
In D behalte ich nur mein kleines Appartement, wo ich auch gemeldet bleibe.
ALG werde ich mich nur für 1 Tag anmelden und 2019 sonst nicht in Anpruch nehmen.
Ab April werde ich von meinen Miet- und Kapitalerträgen leben und erst mal einen Sprachkurs machen. Ich lasse es auf mich zukommen, wieder eine
neue sinnvolle Aufgabe zu finden. Einkommen wäre ca. 12.000 Mieterträge (gem. Steuerbescheid) und ca. 5000 Zinsen/Dividenden.
Krankenkasse muss ich dann ja in D selber zahlen. Da wir in Ungarn mietfrei wohnen, kommen wir damit gut über die Runden, meine Freundin arbeitet
ja derzeit auch noch.
Wie mache ich das mit der Unterhaltsanpasssung am besten und könnte mir bitte jemand den richtigen Rechenweg aufzeigen?
Im September kommt nochmals Nachwuchs auf die Welt und wird in Ungarn geboren.
Hat das weitere Kind dann noch Auswirkungen auf den Unterhalt des ersten Kindes?
Hab leider doch viele Fragen und bin etwas Unsicher mit den diversen Onlinerechnern.
Falls ihr noch ergänzende Info braucht, bitte Bescheid geben.

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Tongue Macht Scheiden wirklich frei ?
Geschrieben von: Maestro - 18-03-2019, 17:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hi,

mal 'ne grundsätzliche Verständnisfrage... Macht sich Scheiden lassen wirklich frei, und falls ja, ab wann?

Mit Rechtskraft der Scheidung ist ein Mann ja noch nicht frei, die Ex kann noch weiter Unterhalt wollen und einem weiterhin alles Mögliche in Rechnung stellen.

Gibt es rein rechtlich gesehen einen Zeitpunkt an dem man wirklich endgültig geschieden ist und seine Ruhe vor der Ex und den Balgern hat, im Sinne von: Es können einem weder vom Staat noch von der Ex noch von den Kinderchen Pflichten mehr auferlegt werden und ebenso auch keine Forderungen mehr gegen einen gestellt werden, die irgendetwas auch nur im Entferntesten mit der Ehe zu tun haben?

Man hört von Fällen, in denen die Ex Jahre nach der Scheidung arbeitslos oder krank/pflegebedürftig wurde, und dann der Staat wieder beim seit Jahren Geschiedenen erneut anklopft und "solidarische" Zahlungen einfordert.

Wie lange kann die Ex nach der Scheidung noch nachfordern?

Mit anderen Worten: Ist ein "Geschiedener" jemals wieder frei ?

Grüße Big Grin Heart

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