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  Totalverweigerung
Geschrieben von: PaulHunter - 29-11-2018, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebe Leidensgenossen,

mich würden die finanziellen Konsequenzen einer Totalverweigerung interessieren.

Anbei kurz die Eckdaten:

  • Seit 27 Jahren verheiratet.
  • 4 Kinder (2x erwachsen, die anderen sind 13 und 17 Jahre alt).
  • Die beiden jungen Kinder werden studieren.
  • Ich selber bin selbstständig, die Frau arbeitet voll sozialversicherungspflichtig für in niedriges Gehalt (1000 Euro Brutto).
Nur einmal angenommen, ich trenne mich und stelle komplett sämtliche Zahlungen ein. Was sind die Konsequenzen für mich?

Stufe 1: Mahnschreiben und Richter
Ok, die wandern in den Müll.
Richter wird schimpfen, soll er.

Stufe 2: Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher
Passt.

Stufe 3: Eidesstattliche Versicherung
Gebe ich gerne ab.

Und dann?
Ich düse dann gemütlich ins Ausland und mache es mir dort bequem.

Mir geht es rein nur um den finanziellen Aspekt als Gedankenspiel.
Ob ich das durchziehe oder eventuell ein paar Euro Kindesunterhalt bezahle, steht auf einem anderen Blatt.


Konsequenzen für Frau (und Kinder):
Mein Frau wird ihren Job verlieren (Firma ist kurz vor der Pleite).
Sie bekommt also voll Kindergeld und Sozialhilfe.
Wenn die Kinder aus dem Haus sind, wird sie weiter Sozialhilfe bekommen.

Finanziell wird die Familie also abgesichert sein. 

Ich bezahle also nichts und die Familie kommt dennoch finanziell über die Runden.
Habe ich hier einen Denkfehler oder was vergessen?

Liebe Grüße Paul

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  Kostgeld und Wechselmodell
Geschrieben von: Nemo - 26-11-2018, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wir leben mit unseren drei minderjährigen Kindern seit der Trennung ein paritätisches Wechselmodell. Ein Kind ist nun 17 Jahre alt und hat eine Ausbildungsvergütung von monatlich 900 Euro. Ich bin der Meinung, dass es sich mit einer Art Kostgeld an den Haushaltskosten beteiligen sollte, nicht nur wegen des pädagogischen Aspekts. Im Netz wird von 10-30% der Höhe des Einkommens geschrieben. Beim Wechselmodell würde sich der Betrag dann halbieren. Ist Kostgeld zeitgemäß? Wenn ja, wie hoch sollte es sein? Gibt es Erfahrungen dazu? Die Mutter ist der Meinung, dass kein Kostgeld gezahlt werden muss. Eine Kommunikation mit der Mutter ist nicht möglich. Wie soll ich mich hier verhalten? Wenn ich Kostgeld fordere, weil wir sonst nicht mehr über die Runden kommen, dann bin ich der Böse. Vielen Dank für jede Anregung.

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  Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
Geschrieben von: L3NNOX - 25-11-2018, 11:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen!
Die KM will unser Kind auf eine Privatschule ab der 5. Klasse bringen. Generell bin ich da nicht dagegen, allerdings möchte ich kein zusätzliches Geld dafür bezahlen (Schulgeld ca. 350€/Monat), da die KM inkl. Kindergeld und Unterhalt schon über 550 Euro erhält, damit wäre aus meiner Sicht "mein Anteil" dazu beigetragen.
Frage: Wenn ich die Anmeldung zu dieser Schule unterschreibe (was sie jetzt erfragt), drücke ich ja im Grunde mein Einverständnis aus.
Wie kann ich umgehen, dass ich das auch noch bezahlen muss?
Was könnte passieren, wenn ich NICHT unterschreibe?
LG L3NNOX

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  Post vom Jugendamt wegen Volljährigen
Geschrieben von: Velocat - 23-11-2018, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,
heute hab ich Post vom Jugendamt wegen Volljährigen unterhalt bekommen.  Mit Fragebogen und so. Tochter hat das Jugendamt zu Rate gezogen.
Nun will man Einkommen und Besitz ermitteln.  Mein Einkommen und der der nicht Besitz ist ja kein Problem. Meinen Kontostand möchte ich nicht preisgeben. Kann man das verlangen?

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  Der Name sagt alles, bitte helft mit Antworten
Geschrieben von: Schnauzevoll - 21-11-2018, 21:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo an alle die sich die zeit nehmen das zu lesen,


Also ich bin vor 4 Wochen weil ich rumgeschrieen habe aus der Wohnung geflogen per Gericht. 
zur Vorgeschichte sollte man kennen
Verheiratet sei 14 Jahren
zwei Kinder 13 und 14 Jahre alt junge und Mädchen
Eine Trennung von fast 2 Jahren schon hinter uns

Sie war bis auf 2 Jahre Hausfrau und Mutter und hat zum Leben nicht beigetragen.

Vor 5 Jahren 2 Rückenoperationen Bandscheibe vor 11 Monaten die dritte Versteifung. in diesem Zusammenhang eine Umschulung bekommen und erfolgreich absolviert.

Sie und Ich beide in der Privatinsolvenz, noch bis Mitte nächsten Jahres. Probleme in der letzten, nicht jetzigen Wohnung. Meine Eltern haben geholfen die neue Wohnung zu bekommen. Schulden bestimmen hier seit Jahren das gemeinsame zusammenleben und haben zu genug Problemen geführt. 

Sie hat nachweislich meine Eltern vorsätzlich belogen in Bezug auf Rechnungen und Mahnungen. Hat schon im August zu vielen Problemen geführt, im Urlaub. War Klasse !!!!!

680,-€ haben bei Ihr nicht gereicht den Lebensunterhalt von 4 Personen, ohne Auto Zigaretten oder Fixkosten des täglichen Lebens zu bezahlen. Meine Eltern habe fast die gesamte Wohnung eingerichtet (Wert ca 8.000-10.000 €). Haben für die Wohnung gebürgt. Haben selbst die Mietkaution bezahlt (1300,-€). Rechnungen und Zahlungen dieser sind nachweisbar durch meine Eltern erfolgt. Die Einrichtung ist ausgelegt auf meinen Rücken und Ihr wurde mitgeteilt "Das ist nicht Deins!" , weil sie immer wieder gesagt hat es ist meins, womit Sie bei meinen Eltern nicht gepunktet hat. Selbst die Klage auf Herausgabe der Gegenstände die meine Eltern führen müssten landet beim Familiengericht! 

Ich wurde zum 30.11.2018 Gekündigt, einvernehmlich mit dem Chef. In diesem Zusammenhang hat Sie meinen Chef per SMS oder Whats App Kontaktiert, um zu erfahren wie der Stand der Dinge ist. Zu diesem Zeitpunkt war nur eine mündliche Absprache erfolgt, noch nichts schriftlich. Da bin ich natürlich ausgerastet, als sie auch mich angelogen hat und mir sagte sie habe meinen Chef nicht an gehauen. Bei diesem Vorfall kam leider ein Kind zwischen die Fronten und wurde von mir auch angeschrien, mit Sicherheit nicht löblich. In diesem Zusammenhang hätte ich auch fristlos gekündigt werden können mit der richtigen Argumentation von meinem Chef.

Die Kinder haben sich gegen mich entschieden, wie so oft gut geimpft von der Mutter. Der Brief für die Richterin den die Kinder geschrieben haben, las sich wie ein Plädoyer eines Anwaltes. 

Unterhalt klären die Anwälte gerade.

Meine Fragen an Euch 

Wie kann ich jetzt ohne Verletzung von Pflichten Ihr das Leben so schwer wie möglich machen ?

Wie kann man trotz Gerichtsspruch, ich darf nicht rein in die Wohnung  ohne Ihre Zustimmung, die Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung holen? Angeblich läuft das über das Familiengericht und die Richterin vor Ort ist leider FRAUENFREUNDLICH! , bzw versteht nur Kinder bei der Mutter. Hier wären Urteile von Vorteil, die Ihr das Genick brechen.

Was kann ich tun um meinen persönlichen Besitz ( eingebracht in die Ehe und Arbeitsausrüstung ) aus der Wohnung zu bekommen? 


Mit freundlichen Grüssen 

Schnauzevoll

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  Wohnvorteil Ex wohnt mietfrei beim neuem Freund im Haus
Geschrieben von: owlman43 - 14-11-2018, 18:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo ich hätte eine Frage vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

bin seit 2013 glücklich geschieden und lebe in dem von mir vor der Ehe angeschafften Haus. Im Rahmen der Nachehelichen Unterhaltsverhandlung bekam ich einen Wohnvorteil aufgebrummt von 600 EURO was okay ist bei 130 qm. Nun hat Madam Seit Januar 2016 einen Freund mit dem sie im Juli 2016 zusamen zog  in dessen Haus. Wo sie jetzt mietfrei wohnt mit den Kindern.  
Im Dezember 2017 probierte ich den Unterhalt per  Gericht einzustellen, wegen der mittlerweile verfestigten Beziehung. Der Neue Freund renovierte von Januar 2016 - Juli 2016 sein ganzes Obgerschoß damit die Kinder ihre eigenen Zimmer haben 8 und 10 sind beide. Diverse Urlaube verbrachten sie waren auf Familienfeiern zusammen etc pp. Leider annerkannte das Gerricht das nicht für ausreichend.
Per Zufall bekam ich mit das meine Ex mehr arbeitet, laut der Unterhaltsverhandlung arbeitet Sie nur 20 Std. weil Sie sonst keine Betreung für die Kinder findet. Die Kinder jedoch gehen von morgens  7.30 bis 16.15 in die Schule OGS. Anstatt der 20 stunden arbeitet sie zwischen 39 - 40 Stunden. Eine Bekannte von mir hat über 4 Wochen die Anwesenheit überprüft und mit geschrieben. In Rahmen von Elterngesprächen die ich mit ihr in dieser Zeit hatte gab Sie an verschieden Terminen an das Sie mehr arbeitet und mit ihrer Chefin eine Special agreemt hat Seit 2013 das sie "Überstunden macht die Sie abfeiert" um die Kinder selber in den Ferien betreuen kann...

Da ich ja gerne vom Unterhalt loskommen möchte nun die Frage, lohnt es sich erneut vor Gericht zugehen?  

Da Sie Ihren gut bezahlten Job aufgegeben hat studierte Informatikerin hat das Gericht selbst bei einem Teilzeit JoB 2000 EURO fiktives Gehalt angerechnet. Meine Idee ist jetzt eigentlich Wo sie selber zeigt durch die freiwillgen Überstunden das sie Vollzeit arbeiten kann müsste das Gericht eigentlich das fiktive Gehalt höher ansetzten. Gefordert hatte ich damals als Einstiegsgehalt 4000 EURO.

Da Sie ja jetzt auch Mietfrei wohnt und keine Mietswohnung mehr hat ist ihr bedarf kleiner, plus das mein Wohnvorteil sich doch mit Ihrem Wohnvorteil aufhebt,  und sie hat durch das zusammen wirtschaften schon riesen vorteil ersparte Aufwendungen?

Verfestigte Beziehung was sind Indiezien. In der Verhandlung Dezember 2017 hat sie verschwiegen das sie schon im November 2017 einen Familienhund angeschaft.  Auf den die Elter von dem Freund aufpassen wenn sie gemeinsam  in  den Urlaub  fahren. Der Freund baut das Haus für Sie und die Kinder um das sie einziehen können. Im Januar 2018 ist das Auto der Ex kaputt gegangen er hat sofort einen niegel nagel neuen Skoad Superberb Kombie ihr vor die Türe gestellt. Diese Jahr war der Sommer Urlaub gemeinsam auf Mallorca für 2 Wochen. Nächstes Jahr wird eines der Kinder getauft ich weiß ist recht spät. Die Familienfeier später soll im neuen Haus mit den beiden Familien zelebriert werden. Weihnachten Ostern etc werden zusammen gefeiert die Kinder werden von den Eltern vom ihm reich beschenkt etc. Er passt auf die Kinder auf wenn die Ex am Samstag arbeitet und soweiter 

Weiß einer Rat

Lg Jörg

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  Pfändungsreihenfolge?
Geschrieben von: Maestro - 14-11-2018, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

angenommen ein Unterhaltsschuldner hat Schulden bei a) Bank b) Staat (z.B. Steuern, unbezahlte Gebühren, Abgaben etc.) c) Ex-Frau mitsamt Kindern.

Welcher Gläubiger darf sich zuerst bedienen?
Sind es wirklich Frau mit Kindern?

Nach dem was ich jetzt so alles gelesen habe, würde ich auf folgende Reihenfolge tippen: b) a) c)

Das würde zumindest die realen Machtverhältnisse widerspiegeln. Big Grin 

Was meint Ihr? Rolleyes

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  Frisch getrennt und etwas orientierungslos
Geschrieben von: saian - 11-11-2018, 16:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo zusammen,

ich bin froh auf diese Seite & Forum gestoßen zu sein. Vielen dank an die Betreiber und alle Mitunterstützer!

Seit etwa 2 Monaten bin ich von meiner Frau nach etwa 8 Jahren Ehe getrennt. Sie hat die Trennung beantragt und hat mich gleich aus der gemeinsamen Wohnung per Anwalt "verwiesen" als ich außer Haus war. Sie wollte kurze Zeit später den Rückzieher machen - mit "es tut mir leid"-Floskeln.
Ihr Reueversuch kam bei mir nicht an. Ganz im Gegenteil: die Lügenmaschinerie und Manipulationstaktiken sind durch die Distanz noch deutlicher zum Vorschein getreten.

Die Ehe war sehr turbulent und war gezeichnet von ihren extremen Stimmungsschwankungen. Im Nachhinein bin ich ziemlich sicher, nach intensiver eigener Recherche basierend auf viele Indizien und einiger ihrer Beichten, dass sie eine psychische Persönlichkeitsstörung hat, was vieles an ihrem unvernünftigen Verhalten erklärt, jedoch ihr Verhalten keineswegs rechtfertigt.
Sie hatte mir das verschwiegen und einiges darüber erst beim Reueversuch preisgegeben. Verdachtsmomente hatte ich viele in den gemeinsamen Jahren, in dem ich dachte dass mit ihr was nicht stimme. Naiver weise hatte ich Hoffnung das sich die Situation verbessern wird mit der Zeit.
Nun, nach der von ihr erzwungener Distanz, habe ich das Gefühl aus der Hölle-auf-Erden ausgetreten zu sein! Ich bin jedoch erst nur mit einem Bein raus.

Ich bin maßlos entäuscht, blute momentan finanziell aus und mache mir gleichzeitig begründede Sorgen um die zwei gemeinsamen Kinder.

Seit der Trennung verhindert sie mir einen unbeaufsichtigten Umgang mit den Kindern (so viel zum Thema "ehrliche Reue").
Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Kinder, nicht zuletzt da ich ihre Erziehungsfähigkeit anzweifle. Ich bin mir unsicher wie ich das heikle Thema beim JA am besten anspreche.

Ein erstes JA Termin steht erst noch an. Das JA ist anscheinend maßlos überlastet, deshalb bekam ich den Termin erst spät.

Einiges vom FAQ zum Thema JA werde ich mir noch durchlesen.
Für hilfreiche Tipps, insbesondere von denen mit ähnlicher Erfahrung, schon mal besten Dank vorab!

Saian

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  Wer zuletzt lacht... präsentiert: die Ex-Ehefrau als Alleinerbin einsetzen!
Geschrieben von: pkarl - 11-11-2018, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

ja das ist das falsche Forum. Es tut mir leid, aber ich möchte einen wirklichen Lacher anbringen, denn nach der Lektüre dieses Forums habt ihr Lacher leider nötig. Mein wirkliches Mitleid.


Nun ja, wer erbt, der erbt auch Schulden! Wer also die Ex als Alleinerbin einträgt, zwingt sie, wenn sie das Erbe antreten will, zuerst ihre eigenen Unterhaltsschulden an den Staat zurückzuzahlen!

Nicht nur das, sie muss sich auch zum ersten Mal in ihrem Leben mit den wirklichen Zahlen wieviel Geld sie selbst gekostet hat auseinandersetzen.

Bwahahahaha!

Dies ist kein trost, sondern ein letztes "fuck you".

Wenn ich euch helfen könnte, ich würds finanzieren.

Geldlose Grüße.

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  Zugewinn und Nachehelicherunterhalt
Geschrieben von: NWAG - 07-11-2018, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich hätte gerne eure Meinung zu folgenden Szenario wegen Zugewinn und Unterhalt.
Frau und Mann haben vor der Ehe gemeinsam ein Haus auf dem Grundstück der Frau gebaut,
Darlehensnehmer waren damals beide zu gleichen teilen, Haus war komplett finanziert.
Ein paar Jahre später wurde dann die Ehe geschlossen und weitere Jahre Später ein Kind geboren das Aktuell 9 Jahre alt ist.
In der Ehe wurde dann das Haus verkauft und ein weiteres Haus auf einen anderen Grundstück der Frau gebaut.
Schulden für das erste Haus wurden komplett durch den Erlös des Verkaufs gezahlt, das Restguthaben flos in das neue Haus und es wurde ein weiterer Kredit für das neue Haus abgeschlossen, Darlehensnehmer beide, wobei das Darlehen nur vom Mann abbezahlt wird da die Frau nur Halbtags wegen Kinderbetreuung arbeitet.
Sollte es jetzt zur Trennung, Scheidung kommen wird es zu einer Zugewinn und Unterhaltsfrage kommen.
Nach ersten groben Rechnungen ist der Zugewinn der Frau höher als der des Mannes, da das zweite Haus in der Ehe auf dem Grund der Frau gebaut worden ist aber dadurch als Zugewinn für beide Zählt, also wäre hier eine größere Geldsumme an den Mann zu zahlen.
Wenn jetzt aber die Frau Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt stellt und diesen aus noch nicht erklärbaren Gründen zugesprochen bekommen würde, könnte dieser Anspruch mit dem Zugewinn verrechnet werden, somit das der Mann weniger Zugewinn bekommt dafür aber keinen Nachehelichenunterhalt zahlen müsste?
Oder kann die Frau sagen Zugewinn zahle ich nicht aus, weil mein Haus, verkaufen will ich nicht da ich mit Kind drin wohnen bleibe und Barvermögen habe ich auch nicht, auch die nächsten Jahre nicht weil ich jetzt die Schulden vom Haus alleine zahlen muss.
Das würde dann bedeuten das der Mann Jahrelang gezahlt hat nichts bekommt und weiter zahlen müsste.
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar fragen beantworten?

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