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  Kind zu mir, soll aber in anderen Bezirk zur Schule
Geschrieben von: Antragsgegner - 07-02-2019, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Moin,

auf Wunsch der Mutter wird mein Kind zu mir ziehen (Hurra!).

Allerdings kann ich mit meiner Vollzeitstelle die Nachmittagsbetreuung nicht leisten und "Ganztagsschule" ist hier aufm Dorf ein Witz.

Daher wird meine Lebensgefährtin, die ein Kind im selben Alter hat, die Betreuung mit übernehmen. Mittelfristig wollen wir natürlich zusammen ziehen.

Es ist also das schlaueste, auch damit mein Kind schnell Anschluss findet, dass es auf die Schule des Kindes meiner LG mit geht. Die Schule liegt in einem anderen Bezirk als mein Hauptwohnsitz, wo das Kind ja dann auch gemeldet wäre.

Wir waren heute (inkl. Mutter) bei beiden Schulen und haben unseren Plan vorgestellt. An der Schule bei mir haben wir einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung ausgefüllt. Da muss jetzt diese Schule, die zukünftige Schule, der Landkreis sowie die Schulbeförderungsstelle Stellung nehmen.

Soll Wochen dauern und evtl. stellen die sich quer wegen der Beförderung (die das Land ja dann in einen anderen Bezirk übernehmen müsste, was mein Recht wäre - was ich aber gar nicht will. Habe ich auch in die Begründung rein geschrieben).

Kurzum: Was gäbe es noch für "Methoden", das leichter und schneller zu gestalten. Wunsch der Mutter ist es, dass das Kind relativ zeitnah zu mir kommt.

Kann ich das Kind mit Hauptwohnsitz bei meiner LG melden, also das es melderechtlich bei keinem der Eltern wohnt? Laut niedersächsischem Meldegesetz muss es bei einem der Eltern gemeldet sein, aber gibt es da Ausnahmen?
Könnte dann das Jugendamt uns aufs Dach steigen, wegen "versteckter Pflegemutter" oder son Kram?

Hat einer Erfahrung, da der Lebensmittelpunkt ja bereits unter der Woche bei meiner LG ist, ob das als "gewöhnlicher Aufenthalt" durchgeht?
Laut Definition diverser Gesetze und Wikipedia wäre das so. Allerdings sagt wieder das Meldegesetz, dass der "gewöhnliche Aufenthalt", natürlich auch der Hauptwohnsitz ist.

Oder gibts noch andere Tricks? Kann ja nicht der erste mit diesem Problem sein und das so ne scheiß Genehmigung Wochen dauert, regt mich auf.

Vielen Dank.

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  Neues Kind unterwegs - was nun?
Geschrieben von: Maestro - 06-02-2019, 15:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Schon wieder ein Thread von mir Angel 

Eine Frage beschäftigt mich noch stark...

Angenommen der unterhaltspflichtige, scheidungsverkrüppelte Mann zeugt ein neues Kind außerehelich mit seiner neuen Geliebten.

Wie kann er sich bestmöglich positonieren, um nicht erneut vom Familienrecht eine Klatsche auf den Deckel zu bekommen, falls die Dame sich ins Alleinerziehendenleben verabschiedet?

Geburtsurkunde keinesfalls unterschreiben, Arbeitszeit auf Minimum reduzieren, möglichst viel das Kindchen betreuen, Mutti arbeiten schicken, 14 Monate Elternzeit machen... sind so erste Ideen.

Was meint ihr? Jede Idee ist willkommen. Gibt "Futter" für mein gerade in Entstehung befindlichen Büchlein. Rolleyes

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  Einigungsverhandlung CH-Scheidung
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 06-02-2019, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich hatte Heute meine Einigungsverhandlung in der schönen Ostschweiz.
Ausgangslage: 5 Kinder, Trennung vor 2 Jahren mit allerlei Begleiterscheinungen wie Strafverfahren etc.
Im Gegensatz zur Trennungsverhandlung bin ich nun anwaltlich vertreten, einer der seltenen deutschen Anwälte in der CH, noch dazu ziemlich unbeliebt bei den Behörden. Die Adresse gebe ich gerne per PN weiter.

Beim hiesigen Gericht machte sich mein Anwalt gerade durch eine angekündigte Widerklage beliebt, weil wir nachehelichen Unterhalt, einen Vaterschaftstest für 5 Kinder und noch weitere Forderungen verlangen. Die gegnerische Anwältin und die Richterin waren mässig begeistert. Die Richterin sieht besonders die Kosten für den Vaterschaftstest kritisch. Mein Anwalt meinte dazu nur trocken, dass es ja auch im Interesse der Kinder liegen würde, ihren leiblichen Vater kennenzulernen, zumal ja die Ex-Frau selber einräumt ein hoch promiskuitiven Lebensstil gepflegt zu haben und offenbar unter dem Einfluss von Alkohol ungeschützten GV mit Ihren zahlreichen Coitalpartnern hatte. 
Meine Ex-Frau hat spontan zu weinen angefangen. 

Bezüglich des Betreuungsunterhaltes ist die Sache klar. Nicht leistungsfähig, komplett pleite, die Sozialhilfe zahlt. 
Spannend war hingegen, dass selbst die Richterin der gegnerischen Anwältin sagen musste, dass eine Erwerbstätigkeit auch aufgrund der Verurteilung wegen häuslicher Gewalt ( steht im Strafregister der Schweiz, Verfahren ist der zweiten Instanz ) eher unwahrscheinlich erscheint. Ich musste spontan laut lachen.  Big Grin

Finde ich immer lustig, der Justiz Ihren selbstfabrizierten Schwachsinn um die Ohren zu hauen. Diese Logik kapiert dann auch eine Richterin irgendwann.  Big Grin

Beste Grüsse ins Forum.

Bodenseebursche

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  Wieder mit Ex zusammen - Frage zum laufendem Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Karl - 06-02-2019, 01:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Guten Abend

Nach zig Jahren Trennung, null Kontakt, 2 Anzeigen §170 mit 1x 3 Monate staatlicher Vollpension, und Kindesboykott von Anfang an, bin ich wieder mit meiner Ex zusammen! Grund zu ihrer Geistesänderung war, dass unser Kind den Vater vermisste, den es niemals kennen gelernt hat! Die Alte ist über die ganzen Jahre niemals darüber weg gekommen, dass ich sie kurz vor der Geburt sitzen lassen hab und sofort eine andere Braut geangelt hab. Jetzt liebt die mich offiziell wieder und für mich gibt es nichts schöneres, als aktiver Vater meines Kindes zu sein! Ich war eh schon lange darüber weg, was sie mir angetan hat und ich selber hab auch richtigen Mist gebaut, den ich grad aufgezählt habe. Zudem hab ich niemals Unterhalt bezahlt, die Ex ging kurze Zeit nach der Geburt wieder arbeiten und hat sich weitergebildet. Das gibt es auch nicht oft, dass alleinerziehende Mütter, ihr Leben so auf die Kette bringen. Dies nur mal zur Info, denn es wird immer Leute geben, die den Kopf schütteln, wenn die erfahren, dass ich die Ex zurück genommen hab, nachdem was alles passiert ist. Das ist Vergangenheit, der Krieg ist vorbei, jetzt ist sie die Frau, die ich mir damals gewünscht hätte. Letztendlich hat ihr Verhalten mir gegenüber eine große Portion unfreiwillige Freiheit gebracht, mich auf eine bessere Bewusstseinsstufe katapultiert, die Sichtweise zum Leben positiv verändert und schließlich auch den Persilschein für alle Ewigkeit beschert. Ich hoffe, dass es so bleibt, denn ich denke immer an mein Kind, und für ihn ist es wert, dass ich auch mal meine eigene kalte Kotze runterschlucke, wenn die Zukunftsaussichten erfolgsversprechend sind.

Nun zur Frage, die mir am Herzen liegt. Meine Wieder-Partnerin bezieht nach wie vor Unterhaltsvorschuss und ich baue weiter Schulden auf, die mich aber nicht interessieren, der Staat soll ruhig schön weiter zahlen. Wir sind und waren nie verheiratet, wohnen nicht zusammen und haben auch beides nicht vor. Ich verdiene zu wenig um Unterhalt zu bezahlen, bin grad so an der Grenze, meine Partnerin hat eine 3/4 Stelle und verdient deutlich mehr als ich. Wenn das Jugendamt erfahren sollte, dass wir wieder zusammen sind, bekommt sie dann den Unterhaltsvorschuss gestrichen? Muss sie mich wieder anzeigen, wenn das Jugendamt es fordert, als Bedingung sozusagen?

P.S. Ich habe kein Sorgerecht, interessiert mich auch nicht. Ich sehe meinen Sohn wann immer er oder ich will und da Reisen meine Leidenschaft ist, will jetzt mein Sohn nur mit mir alleine ohne Mama in den Urlaub. Wir waren letzten Sommer das erste mal zu dritt am Reisen. Wenn er neben mir im Bett liegt und er sich im Schlaf an mich ran kuschelt, kommen mir vor Freude die Tränen. Er ist das beste, was ich jemals zustande bekommen hab und wir sind nicht nur Sohn und Papa, sondern auch Freunde, die immer zusammen spielen, in die Natur gehen, zusammen für die Schule lernen, alles ohne Fernseher (den ich ohnehin schon seit 20 Jahren nicht mehr hab) und ohne Computer. Vergangenheit ist Vergangenheit, wir leben im jetzt und denken an die Zukunft. Unser Kind hat unschuldig sehr gelitten, da ihm der Vater fehlte und das war ihm eine wichtige Lektion, zu was Streit führt. Meine Partnerin hat ein so schlechtes Gewissen, dass sie mir öfters wiederholt anbietet, mir sämtlichen Schulden zu bezahlen und voll arbeiten zu gehen, damit ich Zuhause bleiben kann. Beides hab ich abgelehnt. Wir hoffen alle 3, dass sowas nie mehr passiert und in Zukunft immer der gegenseitige Respekt vorherrscht.

MfG
Karl

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  10 Jahre weg und nix iss
Geschrieben von: Tea-Rak - 05-02-2019, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Gruess euch, 

Es gibt ein heute kleines Jubiläum zu feiern, fast auf den Tag 10 Jahre weg und KEIN Schrieb vom Amt bekommen Smile 

Bin immer noch in Timbuktu,  bald kann ich die Tage bis zur Rente zählen, also ne Kleinigkeit bis zur Rente, apropo Rente in den letzten Jahren hab ich wegen kleinem Einkommen ja nichts einzahlen können. 
Die Idee von der Mindestrente finde ich jetzt aber top, das ist aber noch nicht ganz durch wie ich sehe?

Kontakt zur EX und Kind, keinen, das Kind ist nun bestimmt >20? und beginnt wohl schon mit der Familienplanung. hehehe Vermissen, Germanien? gar nicht, auf keinen Fall ! 

Gruesse Euer Tee-Rak (altes login ging leider nicht mehr)

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  Ehefrau -kriegt keine Unterhaltszahlung für Stiefkinder - keine Dokumente Urteil
Geschrieben von: Dummkopf - 04-02-2019, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Nächstes Problem

Eine Behörde tritt meine Frau im EU Mitgliedsstaat wegen fehlendem Kindesunterhalt für 
die Stiefkinder auf die Füsse !!!

Die Stiefkinder sind von 2 verschiedenen Vätern

Als Arbeitnehmer ist ein Mindest Familieneinkommen notwendig um hier dauerhaft leben zu können, 
wenn das nicht erreicht wird, muss ihre Frau das belegen und die Differenz wird erstmal 6 Monate  als Unterstützung gezahlt.

In der Zeit benötigt Sie 

1.  Aus dem Heimatland, das Sie keine Unterhaltszahlung bekommt

2.  Da Sie kein Urteil aus dem Heimatland hat und niemals dort auf Unterhalt geklagt hat


ist Sie aufgefordert worden hier in dem EU Wohnsitzstaat Klage vor Gericht einzureichen, der Anwalt wird kostenlos gestellt, das Urteil geht dann an über das Aussenministerium  und die Botschaft an das Heimatland.

Die Kindesväter werden über die Botschaften geladen vor Gericht zu erscheinen.

Ob die kommen oder nicht kommen, zahlen können oder nicht ist egal,  solange meine Frau mitarbeitet, dass  ein Urteil erwirkt werden kann, wird dann  Ersatzunterhalt/ Differenz gezahlt.  


Wenn meine Frau nicht mitarbeitet und kein Urteil erwirkt werden kann, gibts nach 6 Moanten keinen Erstazunterhalt / Differenzzahlung mehr.

Was sin eure Erfahrungen in dem Fall ?

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  (Dynamischer KU) Titel + Nebeneffekte
Geschrieben von: Maestro - 04-02-2019, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

habe auf dem Landratsamt einen unbefristeten, dynamischen Titel über Kindesunterhalt erstellen lassen und gezeichnet.
Im gelaufenen Unterhaltsprozess wurde ebenfalls der Kindesunterhalt zur Verhandlung beantragt und dort im Protokoll betitelt.
Also irgendwie "doppelt gemoppelt" das ganze.

Mein RA meinte es handle sich um einen dynamischen Titel.

Was bedeutet das genau für mich?
Ist die Dynamik nur nach oben gedacht, sprich dass Erhöhungen in der Düsseldorfer Tabelle und Einkommenszuwächse zu höherem KU führen?
Oder auch wenn ich weniger verdiene, muss ich weniger KU zahlen?

Welche Möglichkeiten gibt es alles so einen Titel (möglichst günstig) zum Erlöschen zu bringen?

Ich betrachte Titel als rechtlich sehr bristante Instrumente, denn sie bieten dem Gläubiger nicht nur Pfändungsmöglichkeiten, sondern bergen auch jede Menge Unwägbarkeiten (z.B. bei Tod des Schuldners durch Unfall trifft es Erben, bei Überschuldung der Titel-Halterin kann auf den Titel-Schuldner durchgegriffen werden uvm.)
Welche Risiken bzw. Nachteile können Titel insgesamt (u.a. auch für die Unterhaltsberechtigten selbst) haben?
Welche ungewollten Nebenwirkungen können auftreten, an die man bei der Titulierung für gewöhnlich erst mal nicht gleich denkt?

Undecided

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  Adoption von 2 Stiefkindern - wohne nicht in Deutschland - geht das ?
Geschrieben von: Dummkopf - 03-02-2019, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Eine kurze Frage

Kurz vorab, wir wohnen nicht in Deutschland. 


Bin mit meiner asiatischen Frau verheiratet, haben gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt.


Meine Frau hat aus vorheriger Beziehung 2 Kinder  7 und 16 Jahre alt.


Kann ich die 2  StiefKinder auch über die Botschaft adoptieren, wenn wir nicht in Deutschland wohnen, 

das die Stiefkinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen ?

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  Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
Geschrieben von: Velocat - 03-02-2019, 11:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen,
habe ich ein Anrecht auf das Halbjahreszeugnis meiner volljährigen Tochter? Sie dreht gerade eine zweite Runde in der 10 Klasse. Die Zeugnisse sind ja die Tage verteilt worden.

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  Kindergeld
Geschrieben von: Hans W. - 30-01-2019, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo, unser minderjähriger Sohn lebt nach der Trennung eine paritätische Doppelresidenz. Sein Hauptwohnsitz ist in meinem Haushalt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Im Rahmen des Streites um Kindesunterhalt hatte ich mich befristet damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld, wie vor der Trennung, an die Mutter ausgezahlt wird, da ich davon ausging, dass eine entsprechende Aufteilung bei der Kindesunterhaltsberechnung Berücksichtigung findet.

Letztes Jahr im September habe ich die Einverständniserklärung für die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter widerrufen und selbst das Kindergeld beantragt. Die Mutter hat ihr Einverständnis dazu nicht gegeben. Die Auszahlung des KG an die Mutter wurde gestoppt. Vom Gericht wollte ich es damals nicht klären lassen, da ich davon ausging, dass sonneklar sei, dass ich der Emfangsberechtigte bin. Es kam eine Nachricht im Oktober, dass die Bearbeitung noch dauert. Ein Anruf danach ergab, dass die Mutter Widerspruch eingelegt hat. Da nun schon wieder vier Monate vergangen sind, frage ich mich, wie ich das Verfahren beschleunigen kann bzw. wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank für jede Anregung.

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