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| Anwalt Wechsel trotz PKH |
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Geschrieben von: Nuffü - 13-12-2021, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Guten Morgen Ihr.
Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps/Ratschläge:
Faktenlage : Scheidungs- und Zugewinnverfahren sind am laufen (seid 2019 Scheidung/ Ende 2020 Zugewinn angehängt) bewilligte PKH ohne Zuzahlungen in beiden Fällen.
Ende 06.2021 wurde Gutachter vom Gericht beauftragt zur Hausbewertung ( Bisher noch kein Termin eingetrudelt )
Anfang 07.2021 meiner Anwältin Belege und Fakten zukommen lassen um Schreiben an Gegenseite zu beantworten bzw. auch für den Gutachter wichtige Daten zum Haus (Umbaumaßnahmen)
Seither Stille was die Tätigkeit meiner Anwältin anbelangt, Ich habe im August mehrfach per Mail nachgefragt wann ich mit dem Schreiben rechnen kann, aber keine Antworten bekommen.
Ende August dann eine konkretere Frage ob das Mandat noch so ausgeübt werden möchte und das ich eine Antwort haben möchte, daraufhin kam eine ( Bearbeitungszeiten, Krankheit, Urlaub, im zweifel könne ich ja anrufen… ) Es wurde von ihr eine Frist zum 31.08.2021 gelegt um den Schriftsatz anzufertigen.
Mitte September habe ich telefonisch nachgefragt, man wolle ihr dies hinlegen. Mitte September erhielt ich auch eine Mail das die Anwältin längerfristig erkrankt war und schnellstmöglich in der Angelegenheit zurückkommt.
Seither ist komplette Stille eingekehrt, ich habe im Oktober sowie November mehrfach telefonisch nachgefragt wie der Stand ist, man konnte mir nichts mitteilen, Akte hätte die Anwältin auch mit nach Hause genommen, man lege ihr mein Anliegen aber immer wieder erneut vor.
Anfang Dezember habe ich erneut eine Email gesendet, mit Fristsetzung zum 15.12.2021 mir das vorbereitete Schriftstück zukommen zu lassen oder quasi konkrete Gründe des Verzuges mitzuteilen.
Der 15. naht und bisher keine Rückmeldungen etc.
Ich würde gerne den Anwalt wechseln falls nach Fristende nichts kam da so ein Verhalten nicht akzeptabel ist, und ich auch ohne PKH ich so den Anwalt definitiv gewechselt hätte.
Ich hatte gelesen, und auch bei einem anderen Ortsansässigen Anwalt nachgefragt bezüglich des Anwalt Wechsels bei PKH. Dies sei sehr schwierig dies genehmigt zu bekommen ist zu lesen und wurde mir so mitgeteilt.
Nebenbei angemerkt, bin ich mit der Arbeit der Anwältin auch so unzufrieden ( bei allen Gerichtsverhandlungen unvorbereitet ( so wirkte es, wälzte Akten hin und her um was zu suchen, hatte Dokumente garnicht die ich ihr zugesandt hatte ) )
Habt ihr Ideen/Vorschläge/Erfahrung wie hier vorzugehen wäre ?
Ich hätte jetzt unter Nennung der Aktenzeichen und der ausführlichen Faktenlage ( inkl. Kopien der Emails ) an das Gericht geschrieben und die Genehmigung des Anwalt Wechsels sowie Übernahme der PKH auch für den neuen Anwalt erfragt.
Bin ansonsten etwas ratlos wie sonst vorzugehen wäre.
Grüße
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| Gedankenspiel |
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Geschrieben von: wunder007 - 12-12-2021, 13:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin.
Die neue Regierung hat beschlossen harz 4 ohne Saktionen für 1 Jahr.
Z.B. Anmeldung in D für 1Jahr mit P Konto Mietvertrag Einliegerwohung kalt 501,50 Euro + Heiswasser und Heizung vom Amt an der Vermieter zu zahlen. Gratis KV und 449 Euro.
Natürlich Wohnungserstausstattung 1000Euro.
Ich bin natürlich in der Wohnung nie anzutreffen.
Was wird passieren Uvk, Vermögensauskunft, 170 ....kann ich eine Vorstrafe bekommen usw.
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| Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? |
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Geschrieben von: totality - 29-11-2021, 18:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich bin seit mehreren Monaten hier stiller Mitleser und muss jetzt (leider) in den Aktivmodus schalten, da wahrscheinlich ein gerichtlicher Konflikt am Übergang vom Trennungsunterhalt zum nachehelichen Unterhalt naht.
Die wichtigsten Eckdaten in Kürze:
Auszug Ende 2020, Trennungsjahr vorbei und Scheidung eingereicht. Zwei Kinder in der Düsseldorfer-Tabelle-Klasse 6-11. Die Ehe bestand seit 2010. Aktuell betreuen wir die Kinder in einer strittigen Grauzone von 55:45 zwischen Wechselmodell und erweitertem Umgang (ungut) mit Wechsel mitten in der Woche und am WE. Die Wohnungen liegen 400m Luftlinie entfernt im gentrifizierten Hipsterviertel der Großstadt.
Mit der Geburt des ersten Kindes sind wir beide in unseren erlernten Jobs in Teilzeit gegangen, ich knapp über 30, sie knapp über 20 Stunden, und haben beide keine Aufstiegschancen mehr wahrgenommen. Beides Akademiker, wir wollten beide die Kindererziehung und Haushalt teilen und die Gehälter haben dazu gereicht. Seit 2017, 2018 massive Ehekonflikte, u.a. weil ich im Haushalt zu viel tun musste. Ich bin 2018 wieder in Vollzeit gegangen, um trotz perspektivischer Ausgründung eines 2. Hausstandes in einer Großstadt für ein Wechselmodell (von mir angestrebt) genug "Asche" zu haben, damit man nicht bei den Kindern sparen muss (z.B. Kurse und Hobbies aufrechterhalten). Die Mehrarbeit im Haushalt in der Zeit der Vollzeit wurde in der Zeit nicht von der Mutter, sondern von Haushaltshilfen geleistet.
Die Mutter hat diverse Autoimmunerkrankungen und dadurch teils auch Gelenkschmerzen entwickelt. Ich selbst habe einen Bandscheibenvorfall und dauernde Rückenschmerzen und bin auch psychisch nicht gesund aus der Ehe gekommen (mittelschwere Depression). Wir arbeiten allerdings beide in "Redejobs". Würde man mit den Augen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehen, würde man wohl fragen, warum orthopädische Probleme Berater-Jobs unmöglich machen sollten.
Und hier naht die Frage: klassischer „Aufstockungsunterhalt“ ist aus der Ehebiographie schwer herzuleiten, so mein Eindruck, da keine ehebedingten Nachteile im Sinne von „Frau hält dem Mann den Rücken frei für Karriere“ oder „Frau arbeitet ausbildungsfern und unterbezahlt“ existieren. Kumuliert habe ich durch die Teilzeit über die Jahre vergleichbar viel „Brutto“ liegen lassen wie sie.
Bleibt noch die Krankheit als Unterhaltsbegründung. Im Raum steht, dass die Mutter 5+ Jahre nachehelichen Unterhalt aufgrund ihrer Erkrankung fordert. Info: Es gibt weder einen Behinderungsgrad noch wurde bisher schulmedizinisch behandelt (zB medikamentöse Schmerztherapie, Antikörper oder ähnliches). Hat hier jemand Erfahrung, wie das Dritte / Gerichte sehen würden?
- V.a. orthopädische Probleme – ein Grund, nicht wieder mehr als 25 Stunden in Beratungsjobs zu arbeiten?
- Wie wird der Schweregrad einer Erkrankung eingeschätzt, die bisher v.a. mit Hausmitteln (zB Spezialernährung) bekämpft wurde?
- Aufrechnung von „Krankheit“ – ist meine Depression (diagnostiziert) „gegenzurechnen“ bei Unterhaltsansprüchen?
- Krankheit ohne Gutachten - ist vor Gericht zwingend ein Gutachten nötig um Krankheiten zu belegen? (Mutter meint nein)
Meine Position ist nicht "null Unterhalt". Ein Vorschlag meinerseits war zB, dass ich bei den Kindern auf "erweiterten Umgang" statt Wechselmodell gehe und sie so (mittelbar) bezuschusst wird (wäre DüTab Stufe 5 oder 6 in meinem Fall.) Da wir beide in der Ehe gleichermaßen Federn gelassen haben, bin ich zunächst mal gegen nachehelichen Unterhalt...
Danke schon mal für Euren Input – ich hoffe ich habe nichts Sachdienliches vergessen...
T
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| Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? |
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Geschrieben von: paule - 24-11-2021, 22:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi an Alle,
meine Tochter ist 18 geworden und war bisher durch mich privat Versichert.
Lebe in Trennung seit 5 Jahren,Scheidungsantrag eingereicht seit 4 Jahren, noch nicht geschieden.
Meine Frau ist gesetzlich versichert, Arbeitsverhältnis . Tochter geht noch zur Schule, Gymnasium und lebt bei der Mutter.
Frage, muss ich meine Tochter weiter privat versichern oder muss sie sich selber versichern oder geht sie zur Mutter in die Familienversicherung ????
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| Unterhaltsschulden beim Jugendamt |
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Geschrieben von: grimmlin - 15-11-2021, 23:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo,
ich möchte gerne folgende Konstellation verstehen.
Angenommen:
Mama erhält vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss weil Papa aufgrund zu geringen Einkommen nicht bezahlen kann.
Mama heiratet nun einen neuen Mann der ein Deutschland durchschnittliches Einkommen hat.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt nun eingestellt, weil Mama ja geheiratet hat.
Meine Frage lautet:
Wie wirkt sich diese Konstellation auf die Unterhaltsschulden von Papa aus beim Jugendamt aus?
Wie können Unterhaltsschulden beim Jugendamt weiterhin ansteigen, wenn gleichzeitig der Unterhaltvorschuss gestrichen wird?
Weiß das jemand?
Beste Grüße
Grimmlin
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| Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM |
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Geschrieben von: datrainer - 15-11-2021, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Mahlzeit,
Ich schon wieder…. Hab noch ein paar Fragen und hoffe auf eure Meinungen.
Inwieweit muss ich die KM informieren,
wenn ich mit meiner Tochter einen Ausflug übers Wochenende mache?
Wir waren im Z in Holland und ich habe dies nicht vorher angekündigt.
Sondern es wurde mir im Nachhinein angekreidet, ich hätte sie zu informieren.
Ich werde aber auch nicht informiert, wenn sie mit unserer Tochter übers we wegfährt.
Ich hatte meiner Tochter ein großes Spielhaus gebaut
und würde dieses jetzt gerne bei meiner neuen Wohnung
Aufbauen. Auch das von mir gekaufte Trampolin und schaukelgestell
Sollen mit zu mir.
Jetzt schreibt KM:
Die Dinge sind Eigentum von X und gehören nicht zu deinem persönlichen Eigentum. Da X hier Ihren Lebensmittelpunkt hat, sind sie laut Rechtssprechung auch hier zu belassen.
(Rechtshinweis: Geschenke Sind Eigentum des Beschenkten und können nicht zurück verlangt werden)
Ich kann die ganzen Käufe belegen und daher sehe ich in einer Demontage kein Problem.
Oder wie sehr ihr das?
Edit: Namen und Orte entfernt, Zitat repariert.
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| Wo liegt der vollstreckbare Titel? |
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Geschrieben von: sponti68 - 11-11-2021, 23:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Ich habe einen gerichtlichen Vergleich 2012 der mich zum Mindestunterhalt verpflichtet.
Seit 2020 ist das JA als Beistand tätig und ich muss laut Bescheid vom JA an das JA zahlen.
Meine Frage, wo liegt der vollstreckbare Titel aus dem früheren gerichtlichen Vergleich von 2012, wenn das JA jetzt seit 2020 als Beistand fungiert und ich ausschließlich nur noch an diese zahlen muss?
2. Frage dazu, kann ich das JA irgendwie verpflichten den vollstreckbaren Titel mit Ende der Beistandschaft, also bei Volljährigkeit des Kindes und nach Zahlung des Unterhaltes, an mich herauszugeben?
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| § 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung |
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Geschrieben von: DrNewton - 10-11-2021, 01:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo und Guten Tag,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe die letzten 2-3 Stunden etliche Beiträge gelesen :-)
Seit 2017 lebe ich ich nicht mehr in D (hier ist ja auch das Wetter besser). Am Anfang nur gependelt zwischen D und der neuen Heimat, nachdem das Gerichtsurteil kam habe ich mich entschlossen alles remote zu machen und ... good bye Deutschland.
Nach der Trennung ist meine Ex SOFORT zum Jugendamt gerannt und hat Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für die beiden Kinder beantragt.
Sodann hat das Familiengericht Anfang 2019 geurteilt, dass ich fiktiv leistungsfähig bin. Mein einmaliger Bonus in 2015 (einmalige große Verkaufsprämie) wurde als regelmässiges Einkommen fiktiv angerechnet, eine Steuerrückerstattung im Jahr 2014 für das Jahr 2011 wurde ebenfalls voll als Einkommen fiktiv gerechnet (die dafür angefallenen Steuerberaterkosten wg. Streit vor dem FA-Gericht wurden natürlich NICHT in Abzug gebracht) (Begründung OLG-Leitlinie), darüber hinaus wurde die 1% Versteuerung des Dienstwagens ebenfalls fiktiv als Einnahme gerechnet (ich könnte den Wagen ja auch privat zum einkaufen benutzen; klar bei der Wochenarbeitszeit. Haben nur schon alle Geschäfte geschlossen, wenn man nach Hause gefahren ist). Daneben hatte ich noch ein kleines Einzelunternehmen. Die Richterin hat bei der Vorlage der BWA die Position "besondere Kosten, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten" nicht als Betriebsausgabe für das Einzelunternehmen anerkannt, sondern als Einnahme deklariert. Demzufolge wurde mein Einkommen fiktiv hoch gerechnet. Muss man nicht verstehen.
Am Anfang hatte ich teilweise den Unterhalt gezahlt. Nach dem Urteil und Zahlung der Kosten für den Rechtsanwalt und Gerichtskosten habe ich Zahlungen des Kindesunterhalts komplett eingestellt.
Ich muss dazu sagen, in den Jahren 2016-2018 ging es mir unternehmerisch, metal, etc. absolut dreckig. Seit dem Zeitpunkt kann ich verstehen, wie es ist in ein Loch zu fallen oder zu spüren, wie es ist wenn einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Ich kann auch mittlerweile verstehen, warum Menschen resignieren oder aus der Situation nicht mehr herauskommen.
Aber seit Ende 2019 back on track :-)
Dem Jugendamt / Unterhaltskasse sind meine ausländische Anschrift bekannt. Regelmässig werde ich über die Leistungen nach UVG informiert.
Mit Schreiben vom 18.09.2020 hatte ich denen mitgeteilt, dass der nächste Fragebogen nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 1605 BGB aktuell noch nicht fällig ist.
Das letzte Schreiben kam im September 2021, in welchem angefragt worden ist: ... es wird angefragt, ob Sie für Ihre Kinder Unterhalt zahlen wollen. Falls dem so ist, soll die Überweisung auf das nachstehende Konto erfolgen. Falls Sie keine Zahlungen leisten wollen, teile Sie bitte Ihre Gründe mit." Der im Schreiben erwähnte Auskunftsbogen war nicht dabei.
Da das ganze per normal-Post kam (also ohne Einschreiben oder so) habe ich das erstmal sauber gelocht und abgeheftet. Vielleicht kommt ja noch ein Reminder hinterher.
Jetzt:
In der letzten Woche hat meine Mutter Post von der örtlichen deutschen Polizei in Deutschland bekommen.
Straftat: Verdacht Unterhaltsverletzung gem. § 170 StGB
Gegen Ihren Sohn, xxxxx, ist ein Ermittlungsverfahren gem. § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht eingeleitet worden. Damit ich die Ermittlung fortsetzen kann, bitte ich Sie mir:
- seine aktuelle Adresse,
- seinen aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort,
- wann er sich voraussichtlich wo und bei wem in der nächsten Zeit aufhalten wird,
- wann und wo er isch geplant regelmässig aufhält und
- seinen aktuellen Arbeitgeber oder seine aktuelle Firma zu benennen.
Frage:
- Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Ausland.
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