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Jugendamt -Ankündigung Strafanzeige |
Geschrieben von: Leutnant Dino - 30-01-2012, 18:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Heute bekam ich ein nettes Schreiben von meiner Beiständin. Hier einige Auszüge:
"Das mir aus dieser Tätigkeit nachgewiesene Einkommen von monatlich ... € ist in der Branche nicht typisch und entspricht nicht Ihrem Ausbildungsstand.
Des Weiteren halte ich Ihren Lebenstandard nicht mit dem vg. Einkommen vereinbar. Nach meinen Recherchen ist aufgrund der gehobenen Wohnlage von Ihnen ein entsprechend hoher Mietzins zu entrichten, welcher sich alleine aus dem vorstehendem Einkommen nicht bestreiten lässt.
Ich gehe davon aus, dass Sie über weitere - hier nicht bekannte - Einkünfte verfügen und fordere Sie daher letztmalig auf, Ihre Unterhaltszahlungen ...
Sollten Sie diesem Schreiben innerhalb der genannten Frist keine Folge leisten, so behalte ich mir bereits schon jetzt die Einleitung einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Sie vor."
Meine Beiständin hat mir eine Frist über die volle Unterhaltszahlung bis zum 17.02.2012 gesetzt.
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Bankkonto Schweiz |
Geschrieben von: Jigsaw - 30-01-2012, 00:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo,
ich hab ein paar theoretische Überlegungen:
was meiner Meinung nach noch nicht so ausführlich behandelt wurde, das Problem mit dem Bankkonto.
Kennt hier schon jemand:
https://www.postfinance.ch/de/priv/prod/...etail.html
Das ist ein Bankkonto in der Schweiz. Ist das sicher, oder kann das eine deutsche Behörde "ausspähen"?
(vorrausgesetzt, man hält seine Klappe und lässt nichts rumliegen...)
Gruss
P.S:Man gibt natürlich die Bankdaten beim Jugendamt an, ich will ja nichts illegales empfehlen. Es geht mir nur darum, fals die Banken in Deutschland pleite machen, so hat man eine Notreserve.
Sorry für die Fehler in der Kopfzeile.
Fehler in der Kopfzeile wurden berichtigt. gleichgesinnter
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Hier mal tread anderes forum |
Geschrieben von: Skippie - 28-01-2012, 22:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Mausi1982
Verfasst am: 28.01.2012 19:30 Titel:
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Guten Tag
Kind is 5 und 5 Jahre läuft schon UHV Vater, ist aber schon seit 4,5 jahren im Ausland, aufendhalt unbekannt. Dem EMA ist nur die Abmeldung ins Ausland bekannt, aber wo weis niemand. Ich habe damals die Vaterschaft eingeklagt, DNA test ( da lebte er noch in DE) bestädigte das ganze. Zur Urteilsverkündung war er bereits schon nicht mehr im Land. Arbeit, Konten und sonstige deutsche Existenz wurde gekündigt oder Verkauft oder aufgelöst. Er Besaß einen Garten, Pachtvertrag gekündigt. Er besaß mehrere Konten hier, alle nicht mehr Existent, also es gibt hier nichts mehr von Ihm.
mfg
[Zeichenbrei gekürzt]
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§170 |
Geschrieben von: Skippie - 27-01-2012, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:
Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???
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Aufenthaltsbestimmungsrecht |
Geschrieben von: ramses72 - 26-01-2012, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (91)
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Ich weiss nicht, wie lange Ich meine Ehe noch ertragen kann. Mit meiner Frau verbindet mich nichts mehr. Ich bin den ganzen Tag auf der Arbeit und Sie sitzt zu Hause vorm Pc oder tv. Der Haushalt wird vernachlässigt und in meinen Augen auch unsere beiden Kinder auch. Wenn ich nach Hause komme, gehe Ich mit den Kindern vor die Tür (dazu hat Sie keine Lust) und anschließend kümmere Ich mich um die Wohnung so gut ich kann. Wenn die Kinder nicht wären, hätte Ich mich längst getrennt. Sie hat gerade ihre Ausbildung unterbrochen und Ich bin Polizist. Ich weiss nicht was Ich machen soll. Gesprache habe ich in den letzten Jahren unzählige geführt, ohne Erfolg. Ich liebe meine zwei kinder (2 Jahre alt) über alles und Ich könnte es nicht ertragen, sie nicht mehr um mich zu haben. Wie realistisch ist es denn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kommen? Meine Eltern wohnen im selben Haus und wären auch für die Kinder da. Mein Job würde es mir erlauben, drei Tage die Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Vielleicht ist meine Fragestellung naiv, aber ich möchte mich jetzt umfassend informieren, um die Trennung klug angehen zu können. Habe demnächst auch einen Termin beim Anwalt. Meine Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin, aber das tut bestimmt nichts zur Sache. Vorab vielen Dank für eure Meinungen.
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Antrag Verfahrenskostenhilfe |
Geschrieben von: SweetBee - 26-01-2012, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen??
Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse haben wir schon ausgefüllt.
Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag.
SweetBee
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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten |
Geschrieben von: Clint Eastwood - 23-01-2012, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo Gemeinde,
wohne im sicheren Ausland, weit weg von Deutschland. Muss mich allerdings demnächst aus administrativen Gründen fur kurze Zeit in Deutschland anmelden, ohne dass ich mich dort grossartig physisch aufhalten werde.
Meine Ex kriegt keinen KU mehr von mir, ich zahle den Unterhalt nun an die Staatsoberkasse (Jugendamt).
Nachehelichen Unterhalt gibt es dank fiktivem Einkommen auch nur fiktiv..
Nun hat sie mich wegen §170 angezeigt und die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat, sondern einen Polizisten mit mir Kontakt aufnehmen lies. Ich rief ihn an und er konnte mir nicht mal genau sagen, worum es ging, aber er nahm an, es war die Unterhaltsgeschichte.
Er hat mich darum gebeten, zwei Polizisten in Deutschland als "Zustellungsbevollmächtigte" zu benennen, konnte mir aber nicht begründen, wofür das für mich gut sein sollte.
Ich schickte ihm eine Email, um Angaben zur Sache zu machen á la "ich zahle Unterhalt, also kann ja wohl keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegen".
Auf Nachfrage nach einer Woche, meinte er dann, dass er die Email erhalten habe, aber dass er dennoch darum bitte, die Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Keine Ahnung, weswegen das notwendig sein sollte, aber das ist ja wohl bestimmt nicht in meinem Sinne, oder?
Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Sorry, traue diesem Staat nicht weiter als ich jedes beliebige Regierungsmitglied werfen könnte..
Danke für Eure Antworten / Ratschläge
Euer
Clint Eastwood
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Tochter will zum Vater (derzeit Pflegefamilie ohne Sorgerecht) |
Geschrieben von: vater2012 - 22-01-2012, 21:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Nehmen wir folgenden Sachverhalt an (hab das so auch im Juraforum gepostet daher das "nehmen wir an")
Trennung nach heftigen Krachs und Streitereien 2004 und Scheidung 2005. Die drei Kinder wurden dem Vater 7 Jahre lang vorenthalten.
Vater verzieht dann ca. 700 km. Er hat jedes Jahr versucht an die Kinderranzukommen. Verlust des Sorgerechts 2007.
Um ihn zu zermürben hat ihn seine Exfrau bei jeder Gelegenheit wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. 2011 dann die Nachricht - neue Heirat und der Stiefvater möchte die Kinder adoprtieren. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt
und den Kindern (leider auch nur über Jugendamt, die äusserten auch diesen Wunsch) stimmt der Vater zu. Sein Kampf scheint verloren.
Ende 2011 kommt überraschende Post. Seine Tochter ist zum zweiten Mal bereits FREIWILLIG in einer Pflegefamilie.
Um die Jahreswende, folgte eine Kontaktaufnahme seiner Tochter zum Vater - nun will Sie gerne zu ihm ziehen (Die Adoption möchte Sie mittlerweile nicht mehr der Vater hat die Zustimmung zurückziehen können, da die Gegenseite die Adoption noch nicht beantragt hat). Vater bekommt dort im Ort wo sie zur Schule geht auch eine 3-Zi. Wohnung. Arbeit ist vorhanden, die auch so einteilbar ist, dass er genug Zeit für seine Tochter hätte.
Das Jugendamt meint sie unterstützen momentan NICHT zu dass sie zu ihm kommen will. Sie sagen, die Adoptionssache ist das kleinste Problem (was auch bereits
behoben ist), das Sorgerecht hat noch die Kindsmutter. Das Jugendamt möchte aber auch nicht, dass sie zurück zur Mutter und Stiefvater kommt. Die Tochter möchte aber auch nicht mehr dorthin.
Das Jugendamt sagt der Vater sei ja auch ein Fremder für seine Tochter, daher wollen sie auch noch kein persönliches Treffen. Seine Tochter wi rd in zwei Wochen 14 und sieht das, so wie
ich völlig anders. Das Jugendamt legte ihm nahe seiner Tochter nichts zu versprechen und ihr zu sagen dass das alles nicht gehen würde. Das Jugendamt möchte nun als
Langzeitlösung lieber eine Gruppenlösung (die Pflegefamilie war kurzfristig und eine Übergangslösung).
Geht das alles so einfach an Tochter und Vater vorbei? Er würde ja nicht mal sofort das Sorgerecht wollen. Könnte in einem solchen Fall das Jugendamt nicht die Vormundschaft behalten. Sie könnten jederzeit vorbeisehen - und sie könnte ja auch erstmal ein halbes Jahr auf "test" beim Vater sein?
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