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  Diskussion zu: "Einer Frau vertraut - Leben versaut"
Geschrieben von: p__ - 27-02-2012, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

[Zur Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5676 ]

Ein Geburtstermin Anfang 2012 bedeutet einen Zeugungszeitpunkt im Monat April 2011. Wahrscheinlichster Zeugungszeitpunkt Mitte April, wenn das Kind z.B. am 10.1. geboren wäre. Würde genau dazu passen, dass du zwei Wochen nach ihrem anderen Lover wieder mit ihr ungeschützten Sex hattest. Bei dem gewohnheitsmässigen Mehrverkehr vieler "psychisch auffälliger" Damen ist es übrigens eine ziemlich wichtige Lebensversicherung, auf Kondome zu bestehen. Es gibt noch schlimmere Krankheiten wie Schwangerschaft. Die Sorglosigkeit bei diesem Thema kann ich überhaupt nicht verstehen.

Der Begriff "Borderline" ist noch nicht gefallen. Sieh dir mal den ensprechenden Thread hier durch, ob da was bei dir anklingt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3374

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  Kindesunterhalt ? Vaterschaftsanerkennung ? T_T
Geschrieben von: snowpanter - 24-02-2012, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo erstmal alle zusammen.
Mein Fall wird wohl für viele von euch ziemlich blöd klingen, mag er auch sein, trotzdem möchte ich ihn vortragen.
Ich erhoffe mir Hilfe und nützliche Antworten von euch. Gleichfalls tut es gut, mit anderen darüber zu reden...

Anfang 2011 lernte ich(damals 21) eine Frau(damals 18) kennen. Am Anfang war sie wirklich toll - gemeinsame Interessen, gleiche Auffassungen, etc. - auch zum Thema Kinder: Wir beide wollten keine Kinder. Damit würde uns nur der Lebensweg verbaut, denn ich habe studiert, und sie macht eine Ausbildung. Zitat von ihr: "Kind? Jetzt? Bist du verrückt? Ich will mir doch mein Leben nicht versauen, wenn ich echt schwanger werde würde ich es abtreiben!"
Ich persönlich will auch noch keine Kinder...später evtl...kp...

Sie sagte immer sie sie ehrlich, treu usw. Das übliche eben.
Es hatte zwischen uns gefunkt(zumindest von meiner Seite). Im März (gegen Mitte/Ende März) ging sie mir dann fremd. (Ein Kerl hat sich in ihr Bett gelegt und sie hat ihn nicht rausbekommen, am Ende hat sie sich dazugelegt - aber sie findet ihn soooo abartig usw. Paar Tage danach im StudiVZ : Vergeben usw. --> Hab noch nie so ne blöde Ausrede gehört)
Angeblich hat sie nicht mit ihm geschlafen...bla...bla...bla...
Nunja, ich war wiedermal enttäuscht von den Frauen.

Leider Gottes war der Sex mit ihr wirklich gut, und ich hatte ca 2 Wochen nach diesem Vorfall wieder Sex mit ihr.

Dann wurde sie immer beherrschender, eifersüchtiger, intriganter und verlogener sodass ich das Alles beendete.

Nach ca. 2 Monaten (Ende Mai) berichtete sie mir beiläufig in einer SMS sie is vermutlich schwanger, Tage bleiben aus usw, sie wird vllt in 2-3 Wochen evtl mal zum FA gehen.
In dem Moment fing meine Welt an unterzugehen.

Ich verlor dadurch, dass ich seit ihrem Seitensprung depressiv wurde und den ganzen Stress mit ihr parallel zu den Ereignissen mein duales Studium, schaffte glücklicherweise noch meinen Ausbildungsabschluss als Elektroniker für Betriebstechnik.

Als sie beim FA war - 1. Meldung: nicht schwanger
1 Woche später musste ich feststellen, dass es eine Lüge war Wink
Nunja, angeblich wollte sie abtreiben usw. und oh, welch Zufall, kurz davor entscheidet sie sich das Kind zu behalten. [Später meinte sie zu mir: "Als ich vor ca 1 Jahr schonmal schwanger war und das Kind verloren habe, schwor ich mir, niemals abzutreiben und beim nächsten Mal das Kind zu behalten!" - Hey, also von Anfang an war Alles eine Lüge Rolleyes ]

Sie ignorierte mich in der Schwangerschaft zu 90% der Zeit, und ein Gespräch - unmöglich - totaler Kindergarten...
Als ich ein Gespräch mit ihr führen konnte [wow^^] meinte sie: "Ich schaffe das alles alleine, keine Bange, ich brauche dein Geld nicht usw."

Ich wollte es also schriftlich sicher klären --> Freistellungserklärung!
--> erneutes Ignorieren...

Anfang 2012 wurde "mein" Sohn nun geboren.
Aus ihren Versprechen, mich nicht beim JA anzugeben und die Freistellung zu unterzeichnen wurde: nichts - ich bin beim JA angegeben worden, und sie will nix unterschreiben, weil sie das Geld will.





Das als Hintergrundinfo. Ich bin nervlich und psychisch echt am Ende, und habe Angst dass mein "Leben" eig jetzt "zuende" ist. Wenn ich Unterhalt zahlen muss. Wenn ich Arbeit habe, muss ich ja scheinbar ziemlich gut an sie zahlen.
Im Moment bin ich arbeitslos, da ich noch mit dem Gedanken spiele, ins Ausland zu gehen, und da ein neues Leben anzufangen. [Nein, den Gedanken/Traum habe ich schon seit meinem 16. Lebensjahr!]

Doch ich weiß absolut nicht wie ich mich verhalten soll. Nach allem Lesen und Informieren, weiß ich, als Vater hast du das Recht zu zahlen, das Recht noch mehr zu zahlen und nicht zu vergessen, das Recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten...

Da hier viele schon Erfahrung im Umgang mit Geldgeilen Frauen haben, hoffe ich auf Ratschläge...


Eig wollte ich mir mal den Traum erfüllen, ein Haus zu bauen mit ner verammt geilen Küche, ein schönes Auto zu besitzen[nen Octavia Kombi oder so^^ Tongue ], und ne ordentliche Frau dazu haben.
*plöfffffff*
Ich glaube der Traum is grad geplatzt...



Bitte um Antwort wie ich mich verhalten soll usw...mir fällt jetzt auch nix mehr ein, bzw ich kann nich mehr, hab schon 4 Gläser Whiskey zu dem Text gekippt -.-
| <-- einen Strich mehr für einen Scheißtag...


- Snowi -

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  Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
Geschrieben von: masku - 24-02-2012, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (66)

liebe Diskriminierten,

auch ich erwarte nächte Woche Post vom JA bezüglich Offenlegung meines Einkommens, Titulierung, usw.

Ihr kennt die ganzen Machenschaften, die so ein Beistand mit den ehrlichen, rechtschaffenden Vätern vor hat und die sich manchmal jeglicher Rechtsgrundlage entziehen!

Nun habe ich hier folgendes gelesen:
Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben.

Doch leider habe ich nirgends Formulierungen oder gar ein "Musterschreiben" im Forum gefunden.
Kann mir vielleicht jemand Tipps geben wie ein solches Antwortschreiben ans JA aussieht?
Oder mir Tipps gibt im Umgang mit den richtigen Formulierungen?

Ich möchte so viel Sand wie möglich in dieses Unrechtsgetriebe streuen
und werde mich nicht unter Druck setzen lassen.

Diese Geschichte hatte ich bereits schon mal vor 16 Jahren und habe damals alles mit mir machen lassen, nur um meine Ruhe zu haben.

Ich möchte rigoros gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen und
möchten diesen Schreibtischtätern so viel Arbeit wie möglich machen
und hoffe hier auf viel Unterstützung.

Vielen Dank.
masku


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  nochmals Lohnauskunft geben oder nicht?
Geschrieben von: L3NNOX - 23-02-2012, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,
der RA meiner Frau wollte zur Bestimmung des Trennungsunterhaltes und KU Ende November 2011 meine letzten 12 Lohnzettel sehen. Dieser freundlichen Bitte bin ich nachgekommen, plus (freiwilligerweise) eine Vorausberechnung meines Arbeitgebers für Januar 2012 mit der neuen LstKl 1 und ein Ausdruck eines Nettolohnrechners plus die Nettolohnrechnung meines RA´s.
Alle 3 Vorausberechnungen sind ziemlich genau auf das selbe zu erwartende Netto gekommen von 1850€, plusminus <40€. Daraus wurde BU und KU berechnet, den ich seit 1. Dez. 2011 zahle.
Jetzt muss der Exe aufgefallen sein, dass sie noch mehr Geld braucht. Ihr RA schickte Ende Februar erneut eine Aufforderung zwei Lohnzettel von Januar und Februar 2012 zu schicken "zwecks Prüfung der Unterhaltshöhe". Ich habe in der FAQ folgendes gefunden, was sich wohl auf §1605 BGB bezieht:

Zitat:Ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre. Auskunft muss nur auf ausdrückliche Aufforderung der Unterhaltsgläubigerin gegeben werden, der Pflichtige ist nicht verpflichtet, von sich auch Einkommensänderungen mitzuteilen. Laut OLG Frankfurt vom 21.02.2002 – 3 WF 4/02 beginnt die Zweijahresfrist erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat.
Folgende Fragen stellen sich mir noch:
a) ist die Forderung berechtigt oder kann man dankend ablehnen, weil noch keine 2 Jahre vergangen sind und auch keine Lohnerhöhung stattfand?
b) falls berechtigt: bringt es mir was die Auskunft zeitlich zu verzögern um evtl. einen Monat noch den niedrigeren BU zu zahlen, oder setzt mich allein die Forderung nach aktuellen Lohnzetteln OHNE konkreten Zahlen in Verzug?

Vielen Dank für jede Hilfe!

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  Freibetrag Auslandsrenten ist nicht ?
Geschrieben von: Hasserfuellter - 21-02-2012, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Servus

Ich dachte mit einer Minirente im Ausland leben zu können; nun erfuhr ich
dass der Freibetrag für Auslandsrentner von ca. 8000 € nicht mehr ist.
Man muß vom steuerpflichtigen Teil der Bezüge seinen Teil leisten; sprich
die BRD nimmt es weg.
Hat jemand Info bei ca. 1000 € Rentenanspruch (incl. Betriebsrente)
was da noch bleibt ?
Kann ich nicht steuerpflichtig sein in dem Land in dem ich wohne ?

Bei der Rechtslage macht es dann auch keinen Sinn die 35 Jahre voll
zu machen

Danke

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  Kopfgeldjagd à la BRD? Ja.
Geschrieben von: AlterSchwede - 20-02-2012, 23:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Für Personen die sachdienliche Hinweise geben können,die zur Ergreifung von “Florian Homm” ehemaliger Großaktionär der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA und zur Rückführung des von ihm unterschlagenem bzw. gestohlenem Kapitals führen,ist eine Belobigung von 1.100.000 € ausgesetzt.
Zusätzlich können bis zu 25% des wiederbeschaften Kapitals ausgezahlt werden !!!

Der Informant Codewort “Caracas-Vernetzung” soll sich bitte unter der vereinbarten Adresse melden. Danke!

http://www.wifka.de/650-000-e-belobigung...80%9D.html

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  Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
Geschrieben von: Anti-JA - 20-02-2012, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hi,

die KM ist vor einiger Zeit abgehauen.
Ohne Kinder.
Kinder leben bei mir - ich bin ein böser KV.

Unterhaltsvorschuss wurde aktiviert.
Diesen zahlt die KM aber nicht zurück.

KM arbeitet manchmal, hat eine feste Stelle.

Wegen dem Unterhaltsvorschuss bekommt die KM jetzt grossen Ärger - die Behörde will das Geld von ihr wieder haben.

Was gilt eigentlich in diesem Fall mit der Düsseldorfer Tabelle ?
Muss die KM alles tun, um die DDT zu erfüllen ?

Oder muss die KM nur alles tun, um den Betrag des Unterhaltsvorschusses zahlen zu können ?

---
Meiner Erfahrung nach sind JA Mitarbeiter sehr oft sehr verschlafen und sehr selten sehr kompetent. Ich habe mit denen keine guten Erfahrungen gemacht. Meine Hilferufe bei denen wurden bis heute nicht bearbeitet. Statt dessen haben die mich kürzlich zu Hause besucht und nach bösen Dingen gesucht.
---

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  KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang
Geschrieben von: Lanil - 20-02-2012, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

In meinem Fall versucht die Mutter den Kindesunterhalt zu umgehen und will ihr Kind nicht an den Wochenenden nehmen.
Hintergrund: Seit vergangenem Sommer wohnt das Kind aus erster Ehe meines Mannes bei uns. Chronische Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Kind führten letztlich dazu, dass das Kind zum Vater zog. Wir haben diese Situation nicht forciert, sondern es wurde alles versucht, um Mutter und Kind wieder zusammenzuführen. Mein Mann wechselte dann den Job, um die Betreung mit zu übernehmen.
Nun fordert die Mutter a) ihre KU-Zahlungen des vergangenen Jahres zurück und b) weigert sie sich, zukünftig KU zu zahlen.
Begründung: Ihr Ex und mittlerweile mit mir verheirateter Mann würde drei Mal so viel verdienen, wie sie, was mit den mir bekannten Zahlen absurd ist.

Sie arbeitete 2011 teilzeit und seit Januar vollzeit. Das frühere gemeinsame Haus wurde ihr im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung überschrieben, worauf im Gegenzug der Ehegattenunterhalt mit einem fixen Betrag auf fünf Jahre befristet ist. Durch den Umzug des Kindes, hat sie das nun ihr allein gehörende Haus vermietet und selbst eine 2-Z-Mietwohnung bezogen.

Um das Kind in der Eingangsphase intensiv betreuen zu können, habe ich meine beruflichen Aktivitäten auf ein geringfügiges Einkommen herabgefahren und es ist finanziell sehr eng.

Meine Fragen:
Die KMutter erhält neben ihrem Lohn und den Mieteinnahmen für das Haus zusätzlich den bis 2014 befristeten Ehegatten-Unterhalt - und nun lässt sie diesen durch einen Anwalt als "Entlastungszahlung" für die Abschläge fürs Eigenheim bezeichnen, um ihn aus ihrem Einkommen wegzurechnen. (Sonst dürfte man wohl von an die 2000 EUR netto !!!! ausgehen) Kann mein Mann bei ausbleibenden KU-Zahlungen, die eigenen, noch laufenden Ehegattenunterhaltszahlungen einstellen?
Zähle ich als "Kostenfaktor" nicht zum verfügbaren Einkommen meines Mannes / unseres Haushaltes hinzu?

Außerdem hat sie sich geweigert, ihr Kind (wegen immer wieder stattfindenden Auseinandersetzungen) für fünf Wochen (in diesem Falle drei Mutter-Wochenenden) zu sich zu nehmen. Sie ist nicht erreichbar und kommuniziert nur über Anwalt.

Ist ein Anwalt ebenfalls das richtige Mittel, oder wäre es klüger, die KU-Berechnung dem Jugendamt zu überlassen?

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  Kindergeld für leibliches Kind im Ausland
Geschrieben von: sonnenlilie - 20-02-2012, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Ich habe wegen Kindergeld eine Auskunft.
Die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes sind verheiratet und bleiben verheiratet.
Die KM möchte zurück in ihre Heimat (Afrika).
Der Vater zieht in ein paar Jahren zum KInd und seiner Frau.
KV möchte noch ein paar Jahre in Deutschland arbeiten, wegen Erfüllung der Rentenanwartschaft,
ist also weiterhin steuerpflichtig in Deutschland.
Kann er für sein im Ausland lebendes Kind Kindergeld beziehen?
Er überweist keinen Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsrecht.

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  Vorbereitung Unterhaltsverfahren
Geschrieben von: wackelpudding - 18-02-2012, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (95)

Hallo @all

gestern Nacht beim Nachhausekommen fand ich ein Schreiben der RAin der KM vor, mit dem Auskunft über meine Einküfte gefordert wurde. Es ist eine Verzugsetzung zum 01.03.2012 enthalten. Vom 21.02.2012 bis 28.12.2012 bin ich auf Umgang (400 km entfernt); vorher muß ich noch mein Wohnmobil vorbereiten. Der Umganstermin ebenso wie die notwendige Vorbereitungszeit für mein WOMO sind der RAin bekannt, da sie die KM im Umgangsverfahren vertreten hat.

Ich zahle bisher Unterhalt für mein Kind und habe grundsätzlich nichts gegen eine Überprüfung, jedoch ist eine hinreichende Auskunft bis zum 01.03.2012 tatsächlich wegen der v. g. Umstände nicht möglich.

Ich muß in Erwägung ziehen, dass der Termin so gelegt wurde, um Anlass für eine Auskunftsklage (Stufenklage?) zu haben.

Fragen:

Kann ich nach Eingang der Auskunftsklage bei Gericht deren Abweisung wegen Mutwilligkeit (siehe Vorgehen; bisher sind Anpassungen einvernehmlich erfolgt und ich bin darüber hinaus freiwillig in die hälftige Schulgeldzahlung für mein Kind eingetreten, als KM nach Trennung von ihrem Mann in Schwierigeiten kam) noch selbst beantragen, oder bestände dafür bereits Anwaltspflicht? Und wenn Anwaltspflicht: Wäre es möglich, die gegnerische RAin bezüglich der mir entstehenden Kosten in Regreß zu nehmen, wenn das Gericht dem Antrag auf Ablehnung folgt?

Dem Schreiben war eine Vollmacht in Kopie beigefügt, versehen mit den Stempelaufdrucken "Beglaubigt Rechtsanwältin" und "Kopie", sonst nichts. Habe ich nicht Anspruch auf eine Oiginalvollmacht? Kann eine Rechtsanwältin sich selber etwas beglaubigen? Hätte es Auswirkungen auf die Inverzugsetzung, wenn keine gültige Vollmacht beigefügt ist?

Für Tips hinsichtlich eines nächsten möglichst wenig aufwändigen Schrittes wäre ich sehr dankbar, da ich eigentlich gar keine Zeit habe, mich gerade jetzt um diese Sache zu kümmern.

Danke!

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