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  Ruhendes Verfahren
Geschrieben von: Absurdistan - 13-02-2012, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

So, die Tante vom JA wollte das meine Ex und ich zu einer Paar/Trennungs/Familienberatung gehen. Hat uns ne Adresse gegeben und jedem mitgeteilt in Absprache einen Termin dort zu vereinbaren. Ich hab dann da angerufen.
Der Psychologe am anderen Ende war erst mal ziemlich baff das wir während eines laufenden Verfahren dahin geschickt werden und das JA nicht wusste das es nicht geht. Er hat dann bei der Tante angerufen.

Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage. Daher wohl nur das ruhende Verfahren.
Ich habe den Verdacht das es nur Nachteile für mich bringt. Ich gehe nämlich nicht davon aus das sie auch nach der Beratung aussergerichtlich zustimmt und da dann einhalbes Jahr + noch ein halbes Jahr warten aufs Gutachten dazukommt betreut sie dann unsere kleine insgesamt 1.5 Jahre alleine.
Da das Kontuinitätsprinzip mit am wichtigsten ist, denke ich ich sollte jetzt die Entscheidung suchen. Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."
Ab nächste Woche darf sie zwar bei mir übernachten die Hauptbetreuung hätte trotzdem meine Ex.
Spasseshalber(ihr nein war klar) hab ich ihr mal gesagt ich möchte mehr Umgang wenn das Verfahren ruht. Wie erwartet hat sie es total abgelehnt.

Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?

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  Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit.
Geschrieben von: harri1965 - 13-02-2012, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo
Ich bin neu und brauche eure hilfe.Ich wohne im Böblinger Raum und schaffe beim Daimler.
Bin jetzt 1 Jahr geschieden und Pleite.Ich kann mit meinem Nettoeinkommen von 2200 Euro nicht leben.Anbei eine Kostenaufstellung meiner Monatlichen Ausgaben.Was soll ich tun wenn alleine dadurch schon 18 Euro minus rauskommt.Bekomme ich Sozialhilfe oder Wohngeld?
Meine Wohnung hat 3 zimmer 68 m2 groß.


Monatliche Lebenshaltungskostenaufstellung

Einnahmen 2200 Euro Daimler Lohn


Monatliche feste Ausgaben.

Miete 750 Euro Warm
Kinder Unterhalt 544 Euro
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Strom 59 Euro
Telefon Kabel BW 60 Euro
Autosteuer 20 Euro
Versicherungen 50 Euro
Weg zur Arbeit
25 mal 20 sind 500km 100 Euro

2 mal im Monat Kinder
hohlen, 440km 90 Euro
2218 Euro


Allein durch meine festen Monatlichen ausgaben komme ich schon mit 18 Euro ins minus.
Jetzt sollte ich auch noch essen und trinken. ca.300 Euro
Pflege und Wartung von mir, Wohnung und Auto. ca.100 Euro
Zum leben gehört auch die Teilnahme am öffentlichen leben, also
Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine ca.200 Euro
618 Euro Minus
Wie geht es weiter?


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  Ausländische Frauen bekommen manchmal nichts, wenn sie gehen
Geschrieben von: Leutnant Dino - 13-02-2012, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Ich erlebe immer wieder interessante Stunden im Leben. Als ich in Bosnien war, lernte ich eine Frau kennen, die ein perfektes Schweizerdeutsch sprach. Respekt! Ich habe mir ihre Story angehört, gezielt nachgefragt und das Puzzle ein wenig zusammen gesetzt: Sie, 30 Jahre und sehr gut aussehend, wohnte in der Schweiz mit ihrem bosnischen Ehemann zusammen. Nach 5 Jahren trennte er sich von ihr und sie musste wieder nach Bosnien zurück, da ihr Aufenthaltsstatus aufgehoben wurde. In Bosnien lebt sie nun auf ca. 25 m², keine Heizung, nur ein kleiner E-Lüfter, hat einen kleinen Job wo es unregelmäßig Lohn gibt, manchmal auch nichts zu essen ... Unterhalt bekommt sie von ihrem Ex auch nicht. Sie gab selbst zu, dass sie in der Ehe schon recht faul und konsumgeil war. Und in Bosnien nun einen Mann zu finden, der ein bißchen was auf Kralle hat, ist praktisch unmöglich.

Vom Luxus in die echte Armut!

Ich will nicht unbedingt sagen, dass mir ihre Story gefallen hat und nun Häme angebracht ist, denn immerhin hat sie die Selbsterkenntnis, dass sie selbst daran Schuld ist. Aber irgendwie dachte ich mir doch, dass manche deutsche Exen auch mal so leben müssten. Was ich auch immer gesagt habe: Eine ausländische Frau im Ausland muss nicht schlecht sein, denn Unterhalt ist da meistens nicht drin. Da fehlt die Rechtsgrundlage.

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  Unterhaltstitel abändern lassen
Geschrieben von: BruderBOB - 12-02-2012, 15:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo erstmal

Ich hoffe ich bin hier gleich im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte ich um Nachsicht und um eine Verschiebung des Beitrages.

Ich habe hie rim Forum nun schon so einiges gelesen was mein Problem betrifft. Jedoch würde ich gerne meinen eigenen Fall schildern und euere Meinung diesbezüglich hören.

Ich habe einen Sohne aus einer nichtehelichen Beziehung. Dieser wurde 2005 geboren und steht nun bereits in der zweiten Stufe des Unterhaltes. Die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ich habe nach der Trennung (meine damalige Lebensgefährtin suchte sich was besseres :-) ) über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für meinen Sohn unterschrieben. Da ich damals ohne irgendwelche Informationen zum Jugendamt ging, gehe ich davon aus, dass ich den Titel nicht zeitlich begrenzt habe und natürlich einen dynamischen Titel habe. Nachschauen kann ich nicht da die Unterlagen bei einem Wohnungsbrand zerstört wurden. Das einzige was ich noch weis ist, dass ich 100% Unterhaltspflich hatte. Diese wurden vor 2 Jahren durch eine Überprüfung auf 121% erhöht owohl ich laut Einkommen noch in der niedrigeren Stufe sein sollte. Mir wurde damals erklärt das ich ja nur ein Unterhaltspflichtiges Kind hätte und das JA dies dann so festsetzen kann. Der geänderte Unterhaltstitel liegt mir vor. In diesem wird auch auf den eigentlichen mit einer Nummer hingewiesen.

Meine Lebensumstände haben sich jedoch nun geändert. Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit. Nun stellen sich mir ein paar Fragen.

1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?

Mein Fazit!

Alles wa sich bis dato hier in diesem Forum erlesen habe sagt mir das ich es irgendwie schaffen sollte aus einem wohl unbefristeten Unterhaltstitel (ich fordere diesen zur Einsicht an) an einen Titel mit statischer Bindung und einer zeitlichen Begrenzung auf das 18. Lebenjahr zu kommen.

Wie sollte ich vorgehen um dies schaffen zu können?

Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im voraus.

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  Verzweifelter Brief einer Zweitfrau an Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Geschrieben von: Steinkind1 - 11-02-2012, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

http://www.igm.ch/fileadmin/bilder-files...maruga.pdf

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  Muss ich für mein Haus trotz Gütertrennung bluten
Geschrieben von: Riddick - 11-02-2012, 13:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi Gemeinde hoffe ihr könnt mir evt. Helfen.
Zu meinem Fall:
Ich bin seit ca 13 Jahren stolzer Hausbesitzer und habe vor ca.12 jahren geheiratet. Da ich das Haus ja schon vor der Ehe gekauft hatte wurde auch vor der Eheschließung eine Gütertrennung beim Notar vereinbart. Aus dieser Ehe entstanden 2 Kinder. Meine Ex lernte nun vor zwei Jahren einen anderen Mann kennen meinte das er ihr ein besseres leben bieten könnte nahm die kinder und verschwand mit sack und pack. Schnell stellte sich heraus ,das der neue ein Blender war und sie dachte sie könne nach ca. 6 Monaten zurück,was ich aber nicht mehr wollte. Seither ist von seiten meiner ex ein richtiger Rosenkrieg entstanden,sie zerrt mich für jede Kleinigkeit vor Gericht,meist mit der aussage ihr steht das ja zu ect. des weiteren zögert sie die Scheidung raus,so hat sie z.b. für den Fragebogen für den Versorgungsausgleich auszufüllen,ganze 4 monate gebraucht. Als ich letztens beim Anwalt war machte der mich darauf aufmerksam das es passieren kann,das der Richter mir die quatratmeterzahl meines Hauses anrechnet und vom Eigenbehalt abziehen kann,mein Anwalt rechnete ca.350€ aus die dann die Ex bekommen würde. Sollte das so kommen werde ich das Haus nicht halten können und würde das was ich mir in den ganzen Jahren aufgebaut habe verlieren. Meine frage kann das wirklich sein??? Gibt es da evt. eine Ausweg??? Ich muß noch erwähnen das meine ex seit ca. 1 Jahr mit einem neuen Typen zusammen wohnt und sie seit Januar in einem Haus Wohnen,das der Typ gekauft hat. Sie ist allerdings auf dem Bürgeramt noch nicht umgemeldet (sie brauch für die Kinder ja meine unterschrift),laut meiner Tochter,ist die alte Wohnung aber gekündigt und der Wohnungsbesitzer hat auch die schlüssel zurück bekommen. Für mich ist das eine Eheähnliche Gemeinschaft. mein Anwalt sagt das würde aber erst nach ca. 2 Jahren zusammen wohnen greifen. Meine Tochter erzählte mir aber das meine Ex so wie ihr neuer sich sogar ihre Namen gegenseitig auf die Schulter Tätowierungen liesen,ich mein das macht man ja net einfach so und ehrlich sehe ich net ein das ich alles verliere und denen ihr neues leben finanziere.
Kann seit Tagen nimmer schlafen und wäre echt froh mal eure Meinung zu hören.

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  vaterverbot.at - Unterhaltsbroschüre
Geschrieben von: sorglos - 10-02-2012, 21:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Die ganz gutgemachte, für österreichische Verhältnisse ausgerichtete Unterhaltsbroschüre des vaterverbot e.V. ist veröffentlicht und kann hier herunter geladen werden:
http://www.vaterverbot.at/fileadmin/down...online.pdf

Inhalt:
Warum die „Hauptlast“ der Kinderbetreuung bei den Frauen liegt
Steht die Niederlassungsfreiheit im Widerspruch zum Kindeswohl?
Förderungen, ein Privileg der Mütter
Anspannung als Instrument der Willkür
Sind Überstunden für Väter noch leistbar?
Tipps für Firmengründer
Armut als männliches Massenphänomen
Keine Existenz für unterhaltspflichtige Väter
Mindestsicherung in Österreich, ausgenommen Väter
Wann ist Schwarzarbeit ein Vergehen?
Kinderleihgebühr für den Urlaub
Was kostet ein Besuchsrecht?
Besuchscafe
Warum wir ein neues Unterhaltsrecht brauchen
Wie ein neues Unterhaltsrecht aussehen muss

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  Bosnien
Geschrieben von: Leutnant Dino - 09-02-2012, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Fuer die harten Jungs unter uns duerfte Bosnien ein ungewoehnliches Auswanderungsland sein. Im Moment sinds hier - 25 Grad und hier herrscht ein sehr einfaches Leben oder anders gesagt: Armut. Bei 40 Prozent Arbeitslosigkeit nicht verwunderlich.

Der Familienzusammenhalt ist hier sehr gross und das Essen ist wirklich sehr schmackhaft und aus Kostengruenden wird hier nur frisch gekocht auf dem Herd, der mit Holz beheizt wird. Das Bad ist nicht beheizt und das macht das Duschen selbst fuer mich zu einem besonderen Erlebnis. Die Toilettenbrille hat Minusgrade ...

In Bosnien wird mit Sicherheit niemand gesucht und das Witzige an der Grenze: Da haengt ein Plakat, dass Asylbewerber kostenlos beraten und geholfen werden!

Mir gefaellt es trotzdem sehr gut, da hier alles sehr warmherzig ist und die Freundlichkeit ist umwerfend.

Gruesse aus Bosnien

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  Spanien: Justizminister plant Heirat und Scheidung beim Notar
Geschrieben von: p__ - 08-02-2012, 21:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Spanien: Justizminister will Heirat und Scheidung beim Notar ermöglichen.

http://www.arena-info.com/arena/newsdeta...-heiraten/

Anwälte dafür, Richter dagegen.
"Der neue Justizminister vertrat dagegen die Ansicht, dass ein scheidungswilliges Paar die Möglichkeit bekommen müsse, den Scheidungswillen einfach notariell beglaubigen zu lassen, anstatt die Gerichte zu bemühen, obwohl man sich doch einig sei."

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  Sie will mich los werden
Geschrieben von: entsorgt63 - 06-02-2012, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo

meine Frau hat mir nach 14 Jahren Beziehung (davon 7 Jahre verheiratet) mitgeteilt, sie wolle nicht mehr mit mir zusammen sein.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder -8 und 5 Jahre und einen Sohn -22, den sie in die Beziehung mit eingebracht hat (Er lebt nicht mehr bei uns).
Ich sagte ihr, daß ich mich nicht trennen will, da ich meine Familie liebe.
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
Es wird begründet, die Wohnung sei mit 3 Zimmern zu klein und das Kindeswohl wäre gefährdet, da wir nur noch das Nötigste miteinander reden würden.
Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.
Die Wohnung hat allerdings 4 Zimmer, nämlich das ehemalige Kinderzimmer im Parterre.
Auch hat sie das Schlafzimmer zur alleinigen Nutzung.
Auch gab es nie Steitereien vor den Kindern. Die Kids hängen sehr an mir, weswegen ich sie nicht einfach verlassen will.
Ein weiteres Problem ist, das Anfang Januar mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich im Moment nicht weiss, wie es da weitergeht.
Kann meine Frau mich da so einfach aus der Wohnung werfen lassen?
Bin über jeden guten Rat dankbar und hab auch hier schon einiges gelesen.

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