Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.615
» Neuestes Mitglied: Sumofriese7
» Foren-Themen: 7.881
» Foren-Beiträge: 146.732

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 05:34
» Antworten: 67
» Ansichten: 54.807
In Luft auflösen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
25-03-2024, 11:18
» Antworten: 29
» Ansichten: 2.592
Auskunftssperre / Sorgere...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
22-03-2024, 06:25
» Antworten: 9
» Ansichten: 483
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
21-03-2024, 00:30
» Antworten: 51
» Ansichten: 5.390
Demo Unterhaltsrecht orga...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
16-03-2024, 14:27
» Antworten: 15
» Ansichten: 1.200
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: kay
14-03-2024, 12:02
» Antworten: 36
» Ansichten: 2.341
Kindesmutter will nach 13...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
14-03-2024, 11:09
» Antworten: 8
» Ansichten: 651
von Wechselmodell zum nic...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: MrBean
12-03-2024, 23:37
» Antworten: 13
» Ansichten: 1.193
Vom neuen vafk-Vorstand u...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
11-03-2024, 13:30
» Antworten: 3
» Ansichten: 263
Studien zu Incels und and...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
06-03-2024, 18:04
» Antworten: 3
» Ansichten: 456

 
  Verzögerung Umgangsrechtsverfahren
Geschrieben von: mischka - 07-03-2012, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

nun hab ich auch mal ein Problem:

Ich habe (nachdem der Vergleich mit der KM gescheitert ist) Mitte
Dezember beantragt, das Hauptsacheverfahren im Umgangsrechtsstreit
zu eröffnen. Nach dem Verfahrensbeschleunigungsgesetz soll es ja nach
4 Wochen zu einer ersten mündlichen Anhörung kommen, dennoch
wurde der erste Termin erst für Mitte Februar anberaumt. Sind zwar
schon 7 statt 4 Wochen, aber damit hätte ich leben können.

Jedoch hat die gegnerische Anwältin an diesem Tag Urlaub gehabt und
um Verlegung gebeten -> Verlegung des Termins auf Anfang März.

Zwei Tage vor dem Termin kam der Anruf vom Gericht, dass der Termin
erneut verlegt werden muss, da die Verfahrenspflegerin im Urlaub ist ->
neuer Termin Mitte März.

Leider hatte da meine Anwältin schon einen anderen Gerichtstermin, so
dass sie um eine Verlegung um eine Stunde nach vorn gebeten hat.

Heute dann der Anruf, dass das Verfahren auf Mitte April (noch über 5
Wochen) verlegt wird.

Das kann doch nicht im Sinne des §155 FamFG sein, oder?
Was würdet ihr vorschlagen jetzt zu unternehmen? Eilantrag?

Ich habe meinen Sohn seit Mitte November nicht mehr gesehen - für
einen knapp 3-Jährigen sind 5 Monate Trennung vom Papa doch absolut
nicht hinnehmbar...

PS: Der Vergleich (der ja noch immer gültig ist) hatte keine
Ordnungsgeldandrohung. Da sich die KM nicht an die vereinbarten
wöchentlichen Umgänge hielt, habe ich zusammen mit dem
Hauptsacheantrag einen Antrag auf Androhung von Ordnungsgeld gestellt.
Dieser Antrag ist bis heute nicht beantwortet worden (wohl wegen der
Terminierung des Hauptsacheverfahrens). Gibts darüber ne Möglichkeit?
Schliesslich braucht der Richter für die Anrohung von Ordnungsgeld nicht
alle Parteien zu laden...

Danke Euch,
mischka

Drucke diesen Beitrag

  Sie will wohl wieder zurück in Ihre Heimat
Geschrieben von: Enoir - 07-03-2012, 15:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo erst einmal,

ich habe eine Frage an euch und hoffe mir kann einer einen Rat geben.

Meine Verlobte und ich haben uns Samstag nach einem Streit getrennt, besser gesagt sie ist mit unserem 23Monate alten Sohn zu meiner Ex-Frau abgehauen.

Da meine Ex Schweizerin ist denke ich das Sie mit unserem Sohn da hin gehen wird, Sie hatte das auch des öfteren erwähnt bzw gesagt, wenn wir uns jemals trennen sollten werde Sie in die Schweiz oder zu Ihrer Schwester nach Luxemburg ziehen.

Nun habe ich halt Angst meinen Sohn nicht mehr sehen zu können, muss dazu sagen mir liegt wirklich verdammt viel an meinem Kleinen und ich möchte Ihn nicht verlieren müssen.

Danke euch für euere Hilfe.

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: familienmensch - 07-03-2012, 12:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (84)

Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier im Forum, und ich brauche dringend mal Eure Hilfe. Also, ich bin eine "Zweitfrau", bin mit meinem Mann seit 10 Jahren verheiratet, wir haben zwei gemeinsame Kinder, 4 Jahre und 2 Jahre alt. Mein Mann war vorher noch nicht verheiratet, hat aber aus vorherigen Beziehungen zwei uneheliche Kinder im Alter von 13 und von 17 Jahren.
Für das 17-jährige Kind braucht er z.Zt. keinen Unterhalt zahlen, da sich dieses Kind in Ausbildung befindet und Bafög bezieht, da das JA errechnet hat, dass mein Mann nicht mehr leistungsfähig ist. Für das 13-jährige Kind bezahlt er mtl. 180,00€. Dieser Unterhalt floss in die Berechnung für das ältere Kind mit ein, und auf Grund dessen sagte das JA, dass mein Mann für das große Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen bräuchte, da nicht genug Einkommen vorhanden sei. Huh
Mein Mann verdient zwischen 1.500€ und 1.600€ netto.
Die EXE von meinem Mann und somit KM des 13-jährigen Kindes verlangt jetzt noch mehr Unterhalt. Titel ist bei Geburt des Kindes seinerzeit unterschrieben worden. Wir hatten schon die letzten 2 Jahre Probleme, um überhaupt noch die 180,00€ bezahlen zu können. Haben uns dafür regelmäßig in der Verwandtschaft Geld leihen müssen, haben aus unserem Hausrat schon alles mögliche zu Geld gemacht, (Erbschmuck von seiner Mutter, meinen Schmuck, ein Auto verkauft...) um überhaupt noch die 180,00€ mtl. zahlen zu können. Wir wissen nicht, wie wir nun noch mehr mtl. berappen sollen.
Folgende Sachverhalte liegen noch vor: Das mittlerweile 17-jährige Kind hat bis vor drei Jahren für 3,5 Jahre bei uns gewohnt. Um dieses Kind in unseren Haushalt aufnehmen zu können, (wir wohnen im Hause meiner Eltern zahlen an diese Miete, da auf dem Haus noch ne Hypothek ist), mussten wir unseren Wohnbereich aufstocken und umbauen, da ansonsten kein Platz für das Kind gewesen wäre. Wir haben damals für den Ausbau einen Kredit von 30.000€ aufgenommen, den wir mtl. mit 326,00€ zurück zahlen. Es konnte ja da noch keiner ahnen, dass der Junge nach 3,5 Jahren wieder auszieht. Der Kredit läuft ja logischerweise weiter, obwohl der Junge nicht mehr bei uns wohnt.
Dann haben wir noch einen PKW finanziert, weil mein Mann als Kraftfahrer sehr unregelmäßige AZ hat, mal beginnt er nachts um 1 Uhr, mal morgens um 4 Uhr. Wohnen ländlich, mit öffentlichen VM ist um diese UZ noch nichts zu wollen. Arbeitsstelle ist 11 km entfernt. PKW-Rate beläuft sich auf 150,00€ mtl.
Gestern war dann Verhandlung vor dem AG, da die Exe Klage auf mehr Unterhalt eingereicht hat. Unsere Anwälte schreiben sich jetzt schon seit letztem Herbst hin und her. Unser Anwalt hatte neuen Betrag ermittelt, (wesentlich geringer wie 180,00€)der Gegenseite mitgeteilt, um Rückmeldung gebeten, ob damit einverstanden. Gegenseite hat unserem Anwalt daraufhin garnicht mehr geantwortet, sondern sofort Klage auf höheren Unterhalt bei AG eingereicht. Dass die mit geringerem Unterhalt nicht einverstanden ist, war uns auch klar. Aber ist es üblich, dem Anwalt dann nicht mehr zu antworten, die Korrespondenz einzustellen, und sofort Klage beim AG einzureichen? Ist doch auch nicht förderlich für ein vernünftiges Miteinander.
Gestern dann wie gesagt der Termin beim AG und da dann der Super-Gau. Richterlein will NULL Schulden anerkennen. Der Kredit für den Wohnraumausbau für das älteste Kind erkennt er nicht an, weil es ginge ja jetzt nicht um dieses Kind, sondern um das 13-jährige Kind. Das JA erkennt den Kredit an, weil wir diesen seinerzeit ja NUR aufgenommen haben, um Wohnraum für das Kind zu schaffen. Dies ist auch mit ein Grund, warum mein Mann vom JA für nicht leistungsfähig erklärt wurde, da wir ja weiterhin diesen Kredit abbezahlen. Richter interessiert dies nicht.
PKW-Finanzierung erkennt er auch nicht an, mein Mann könne ja zu Fuß auf die Arbeit gehen, oder mit dem Fahrrad fahren. Angesichts der AZ und der Entfernung auch nicht gerade sehr realistisch, oder? (Davon mal ganz abgesehen, dass der nächste Kinderarzt 27 km von uns entfernt ist, dahin keine Busverbindung besteht, wir 9 km bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit fahren müssen, 14-tägige Umgangskontakte mit dem 13-jährigen bestehen eigentlich, KM mit Kind aber ca. 20 km entfernt wohnen, sich weigert, den Jungen auch mal zu fahren, wie soll z.B. der Umgang mit Fahrrad funktionieren?)
Richterlein kam somit auf eine neue Unterhaltssumme von 260,00€. Wir wissen nicht, wie wir das finanzieren sollen. Die Begründungen des Richters waren unserer Ansicht nach auch nicht von dieser Welt.
Also Hausausbaukredit wird nicht anerkannt, weil es nicht für den Jungen war, um den es jetzt geht, PKW wird seiner Meinung nach auch nicht benötigt, um zur Arbeit zu gelangen, und wenn mein Mann der Meinung sei, er könne, den Unterhalt nicht bezahlen, müsse er halt Privatinsolvenz anmelden. Dann bräuchte er seine Schulden nicht mehr bezahlen, und hätte somit genug Geld für den Unterhalt zur Verfügung. Er solle sich mal überlegen, dass das 13-jährige Kind auch Ansprüche hätte, wie z.B. Markenklamotten und Urlaub, und dafür wäre ein höherer Unterhalt eben notwendig! Sorry, wir wissen, das 180,00€ nicht viel ist, aber da hört es doch auf. Mein Mann darf keinen PKW besitzen, und soll in die Privatinsolvenz, um dem Kind Markenkleidung und Urlaube zu finanzieren?
Wir können unseren Kindern auch keine neue Markenkleidung kaufen, bzw. gibt es die sehr günstig und in sehr gutem Zustand auf Second-Hand-Basaren, wir können auch nicht in Urlaub fahren....
Als mein Mann dem Richter sagte, dass wir unseren Kindern auch nicht alle Wünsche erfüllen können, weil das wohl für fast niemanden machbar ist, zeigte der Richter ebenfalls Desinteresse. Es würde ja jetzt auch nicht um unsere gemeinsamen Kinder gehen, und es interessiert ihn nicht, ob wir noch Genug Geld für unsere Kinder zur Verfügung haben, die Klage wäre für das 13-jährige Kind eingereicht worden. Und es ginge darum, die Ansprüche, die ein Kind in diesem Alter nun mal stellt, zu befriedigen... Ich dachte immer, die Kinder sind alle gleichrangig. Sad
Weiterhin schlug Richterlein vor, ich könne ja wieder VZ arbeiten gehen, trotz unserer Kleinkinder! Wie wir das hinbekämen, wäre unser Problem. Er hätte halt keine neue Familie gründen dürfen. Confused
Ich muss dazu auch sagen, dass ich bei beiden Kindern nie die volle Elternzeit von 3 Jahren ausgeschöpft habe, bei unserem ersten Kind bin ich nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen, und bei unserem zweiten Kind bereits nach neun Monaten wieder, um unsere finanzielle Situation erträglicher zu machen. Ich bin wöchentlich zwischen 25-30 Stunden arbeiten gegangen. Leider ist uns letztes Jahr die Kinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen weg gebrochen, ich bekam dadurch immer mehr Probleme auf der Arbeit und erhielt im Sommer schlussendlich die Kündigung. Seitdem bin ich zu Hause und auf der Suche nach einer neuen TZ-Stelle. Kinderbetreuung ist für 20 Stunden wtl. sichergestellt, aber mehr geht nicht!
Die EXE hat vor Jahren bereits eine neue Familie gegründet und hat bei allen Kindern die vollen drei Jahre Elternzeit ausgeschöpft. Nur mal so am Rande.
Ich will ja auch wieder arbeiten gehen, und wenn ich eine Stelle habe, sieht es finanziell auch hoffentlich wieder besser aus, aber im Moment steht uns jetzt schon das Wasser bis zum Hals.
Könnt Ihr uns sagen, ob der Richter wirklich die ganzen Kredite nicht anerkennen braucht, weil mein Mann Mangelfall ist? Dürfen die von mir evtl. ein fiktives Einkommen aus einer VZ-Beschäftigung anrechnen, obwohl wir noch zwei so kleine Kinder haben? Können die uns in die Privatinsolvenz drängen?
Nächste Woche will der Richter sich wohl nochmal nur mit den Anwälten treffen und beraten, die sollen ihm dann sagen, ob die Parteien mit der neuen Unterhaltshöhe einverstanden sind. KM hat natürlich gestern schon freudigstrahlend bejaht. Mein Mann hat abgelehnt. Nächste Woche dann Beratung nur Richter und RA. Auch komisch, oder ist das normal? Also mein Mann ist damit nicht einverstanden, und hat dies seinem Anwalt auch unmissverständlich so gesagt, da wir nicht wissen, wie wir das machen sollen. RA hätte natürlich schon gerne, dass wir damit einverstanden sind, damit er die Akte endlich schließen kann. Hat er uns gestern unmissverständlich zu verstehen gegeben. Kann ja nur über PKH abrechnen, und dann so ein Aufwand...
Unser erster Gedanke nach gestern:
1. Anwalt wechseln! - Was meint Ihr? Sinnvoll? Weingistens für ein Beratungsgespräch?
2. Auf keinen Fall sind wir mit 260,00€ Unterhalt einverstanden. In Berufung gehen.
Wie geht es dann weiter? Wäre im Berufungsverfahren nochmal das gleiche AG, und somit der gleiche Richter zuständig, oder ginge es dann zum LG?
Könnt Ihr uns sonst noch Tipps geben, bzgl. der Anrechenbarkeit der Schulden, der Äußerungen des Richters zum Thema Markenkleidung und Urlaubsansprüche, etc.?
Wie verhalten wir uns jetzt am besten? Wie können wir dagegen vorgehen?
Haben leider überhaupt keinen Plan...Undecided
Würden uns sehr über schnelle Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Euer Familienmensch

P.S.: Umgang mit dem Kind ist seitens der KM natürlich seit letztem Herbst eingestellt, weil wir ja nicht genug bezahlen, dann brauchen wir ja auch den Jungen nicht zu sehen... Wenn ich Eure Fälle hier so lese, können wir uns da glaube ich einreihen...Angry

Drucke diesen Beitrag

  Hoher Unterhaltsrückstand
Geschrieben von: abrakadabra - 05-03-2012, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,
bei mir haben sich in den letzten Jahren horrende Summen an KU angesammelt, da ich mit meinem Einkommen nicht oder gerade so an den Selbstbehalt komme. Nun ist es wohl so, dass ich damals einen Titel unterschrieben habe und den Rückstand zurückzahlen muss. Habe jetzt einen Herabsetzungsantrag gestellt, den die KM abgelehnt hat.
Was mach ich denn jetzt am Besten, um die Schulden irgendwann einmal loszuwerden? Zahle im Moment einen geringfügigen Betrag ans JA (vom JA festgelegt), aber der Berg wächst ja weiter. Kann mir etwas passieren, wenn die KM auf einmal gerichtl. vorgeht? Die eidesst. Vers. musste ich bereits abgeben.

Drucke diesen Beitrag

Exclamation Gleichberechtigter Umgang = Kindeswohl??
Geschrieben von: charly74 - 05-03-2012, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Liebe Leser,
da ich nun phantasievolle Unterstützung brauche, hoffe ich diese hier zu finden Undecided
Zu meinem Hintergrund: Die Mutter meiner Kinder ist vor 1 Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hat die Kids (damals m: 6, w:4) bei mir gelassen. In Absprache (u. a. JA) wurde eine Regelung erreicht, dass sie die Kids jedes WE abholt. Wir sind beide Lehrer und können uns die Kinderbetreuung am Nachmittag ermöglichen. Nach ihrer Klage ("ich will auch Alltag erleben") bestimmte das FamGericht einen wöchentlichen Wechsel (Wechseltag ist Montag). Damit ist zwar den Eltern (insbesondere der Mutter) Genüge geleistet, aber den Kindern geht es von Woche zu Woche schlechter damit.
Hauptgrund ist der Lebenswandel der Mutter: Lebten die Kids 6 bzw. 4 Jahre in einem geregelten und geplanten Alltag, so bleibe ich diesem Verhalten treu - die KM wollte vor 1 Jahr daraus ausbrechen und hat für sich beschlossen spontaner im Alltag zu entscheiden und mehr im Hier und Jetzt zu leben, ihr neuer Partner passt perfekt in dieses Bild (ich nenne das jetzt mal "Lebenskünstler")
Diese Änderung mag für sie in Ordnung sein, aber die Kinder springen in diesen Welten wochenweise hin und her und müssen sich immer neu anpassen. Das ist das Problem. Sie lebt in meinen Augen im Chaos - naja, fast zumindest - und in ihren Augen lebe ich zu wenig.

Hat jemand eine Idee, wie wir den Umgang kindgerechter umsetzen können? Welche Wechselmodelle sind noch üblich?
Dass sie ihr Leben umkrempelt ok, aber mit welchem Recht zwingt sie die Kinder auch dazu? Nutzt mir evtl. ein Kinderpsychologe, vor Gericht eine andere Regelung zu erwirken?

Danke für jeden Tipp.

Charly

Drucke diesen Beitrag

  Ich werde als Mann diskriminiert, weil ich meine Tochter zum Ballettunterricht beglei
Geschrieben von: sonnenlilie - 03-03-2012, 09:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Ich bringe jeden Freitag meine 5 jährige Tochter in Frankfurt zum Ballettunterricht.
Danach fahren wir zusammen nach Heidelberg zum Umgangswochenende.
Während des Ballettunterrichts, warten verschiedene Mütter und ich in der oberen Etage in einem großen Raum, wo sich die Kinder auch umziehen können.
Die Ballettlehrerin ist im März in ein neues Gebäude umgezogen.
Als die Ballettstunde meiner Tochter kurz vor dem Ende war und andere 8 – 10 jährige Mädchen zur nächsten Ballettstunde kamen und sich auch in dem Raum umzogen, wurde ich von einer Mutter aufgefordert den Raum sofort zu verlassen.
Richtig respektlos und von oben herab.
Das würde sich nicht gehören, wenn ein Mann sich in dem Raum aufhält, wo sich Mädchen umziehen.
Ich entgegnete ihr, ich werde den Raum nicht verlassen, weil meine Tochter gleich vom Ballettunterricht kommt und wenn ich nicht hier wäre, würde meine Tochter mich vermissen und ich werde meine Tochter beim umziehen unterstützen.
Sie solle doch mit ihrer Tochter auf die Toilette oder in einen Nebenraum gehen und dort könne sie sich umziehen.
Sie ist auch gleich zur Ballettlehrerin gelaufen und hat sich darüber beschwert.
Frauen dürfen sich in dem Raum aufhalten.
Männer werden sofort als Pädophile und Täter diskriminiert.
Andere Frauen die ich schon länger kenne meinten, der gehört doch eine in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] getreten.
Ballettlehrerin meinte, ich solle doch in ihrem Zimmer warten, irgendwie ist mir diese Sonderbehandlung nicht recht und ich fühle mich dort nicht mehr wohl.
Meine Tochter liebt ihre Ballettlehrerin sehr und sie ist ein kompetente Ballettlehrerin, möchten aber nicht den Ballettunterricht nicht wechseln.
Habt ihr irgendwelche Ideen was ich machen kann?




Drucke diesen Beitrag

  Scheidungsverzögerung - was ist zu erwarten ?
Geschrieben von: ArJa - 02-03-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Muß Euch nochmal mit einem anderen Thema nerven .....

Ich lebe seit 12/06/11 getrennt, zahle freundlich TU und KU und es wird auch bei mir versucht, mich wie eine Weihnachtsgans auszunehmen
( Streitfrage Höhe TU, KU, Vk-vorschuß, Zugewinnausgleich und, und ...).
Ich habe seit September eine neue Beziehung , die auch bei Gericht aktenkundig ist.

Nebenbei : Meine Gattin hatte sich mit den Worten verabschiedet: Du wirst dich wundern, was du alles zahlen darfst !

Ich habe meinen Anwalt beauftragt schnellstmöglichst die Scheidung
einzureichen - namentlich 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres, vorher gehts wohl nicht ....

Meine Gattin hatte sich im Juni auch schon auf mindestens 4 Jahre nachgehenden Betreuungsunterhalt gefreut, dann wäre unsere Tochter
12 und sie hätte nach altem Recht erst dann vollschichtig arbeiten müssen.

Unglücklicherweise kam ihr das BGH Urteil vom vergangenen Herbst in die Quere, nach der sie nach erfolgter Scheidung voll arbeiten muß - Aufstockung ihrer jetzt 30 Stunden auf VZ ist kein Problem.

Mein Anwalt meinte, sie würde versuchen, deshalb die Scheidung so lange wie möglich rauszuzögern, um weiter TU zu kassieren.....

Ich würde mich gern vorab darauf einstellen , um rechtzeitig geeignete
Massnahmen einzuleiten deshalb die Frage :

Welche Methoden von Exen sind Euch bekannt, um die Scheidung rauszuzögern ???

Drucke diesen Beitrag

  Verfahrenskostenhilfe (zuschuß )
Geschrieben von: ArJa - 02-03-2012, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo. Tut mir leid, wen ich ein Thema anschneide, das vielleicht schon irgendwo explizit erörtert wurde, habe aber über die Suchfunktion bei VKH
oder Verfahrenskosten nichts gefunden.

Also: Habe gestern ein Schreiben der gegnerischen Anwältin bekommen, die von mir einen Verfahrenskostenvorschuß von 968,- Euro erwartet.
Hab dann mal gegooogelt und dort gelesen, das dieser Vorschuß wohl eine Besonderheit im Familienrecht darstellt - habe aber keine Ahnung, was damit verbunden ist. Meine Exe hat mit eig. Einkommen, TU , KU und
KG ein Nettoeinkommen von über 2300 €. Egal was passiert, ich werde niemals die Anwältin meiner Exe bezahlen, die mir das Fell über die Ohren ziehen will -niemals. Eher zahle ich 1000 € Anwaltskosten, als dafür auch nur einen Cent zu berappen ....
Kann man mich aufklären, wie diese Geschichte zusammenhängt und wie ich am besten auf die Forderung reagieren sollte ? Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
ArJa

Drucke diesen Beitrag

  Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
Geschrieben von: masku - 01-03-2012, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Liebe Leidensgenossen,

meine Ex und ich streiten uns, ob das Gehalt meines Nebenjobs ( 300 - 400 € im Monat ) zum Kindesunterhalt angerechnet wird oder nicht.

Die Fakten sind:
Ich gehe ganztags Vollzeit arbeiten und bestreite nach meinem Einkommen den KU in Höhe der Stufe 2 nach DDT.
Nun meinte meine liebe Exe, dass mein Gehalt vom Nebenjob noch mit eigerechnet werden muss, da es ja zum Einkommen zählt.
Soweit gebe ich Ihr bedingt Recht.

Aber ist es nicht so, dass ich durch meine Vollzeitstelle den Mindestunterhalt bezahlen kann und mein Nebenerwerb dadurch "überobligatorisch" angesehen wird???

Folgendes hab ich dazu gefunden:
Besteht bereits eine Vollzeittätigkeit, so ist eine daneben ausgeübte weitere Nebentätigkeit in der Regel "überobligatorisch", d.h. die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden nicht mitgerechnet. Anders ist es aber dann, wenn Unterhalt für minderjährige Kinder geschuldet wird und das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit nicht ausreicht, wenigstens den Mindestunterhalt der Kinder (unterste Tabellenstufe der Düsseldorfer Tabelle) zu zahlen. In diesem Fall wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit mitgerechnet, um zumindest den Mindestunterhalt der Kinder sicherzustellen.

Da mein Einkommen ausreicht um den Mindestunterhalt zu begleichen, ist mein Nebenjob doch "überobligatorisch".
Oder liege ich falsch?

Hat jemand ein Urteil oder Rechtsgrundlage zu diesem Thema,
auf das ich mich berufen kann?


Vielen Dank für eure konkreten Antworten.
masku

Drucke diesen Beitrag

  Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
Geschrieben von: ArJa - 29-02-2012, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (98)

Hallo - bin froh dieses Forum gefunden zu haben, mein erstes Posting ...
Mein Gott, hätte ich diese Alte bloss nicht kennengelernt ..- das verbindet uns wohl alle. Kurz gefaßt meine Situation : seit 18 Jahren verheiratet,eine Tochter 8 Jahre alt, Trennung 06/11, Auszug der KM mit Tochter 08/11 aus meinem Haus- bereits am Trennungstag teilte mir die KM mit, dass meine Tochter beim Besuch keinesfalls bei mir übernachten wolle oder mit mir in Urlaub fahren wolle. Seitdem gurke ich an jedem Betreuungswochenende 6 x hin und her, weil KM eigenmächtig 20.00 Uhr ( Sonntags 19.00 Uhr ) als "Abgabetermin festgelegt hat - dieses Spielchen habe ich 7 Monate mitgespielt und merke , dass ich zunehmend nur noch als Spasspapa angesehen werde.

Meine Tochter ist völlig indoktriniert und manipuliert worden, das merkt man an der Wortwahl ( " Das ist allein meine freie Entscheidung " usw.). Tochter will auch nicht mit mir auf Reiterhof o.ä. fahren ( " Ich bin ein Mamakind " ) und schläft - ich weiß es definitiv - mit fast 9 Jahren noch im Bett der KM. Mir hats gereicht- ich habe Umgangsklage erhoben und als die Situation eskalierte auch Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, den ich gestern mangels Erfolgsaussicht zurückziehen mußte.
Vorab Gespräch mit Jugendamt gehabt, das Kind wurde danach mit KM befragt und siehe da, Kind hat auf Kommando geweint und gesagt, was für ein schlechter Papi ich bin, weil ich immer so gemein zu der Mami bin.
Angesichts der unheiligen Allianz von weibl. JA-Mitarbeiterinnen, Fachanwältinnen, besten Freundinnen und Familienrichtern gehe ich davon aus, den Haupttermin beim Amtsgericht ebenfalls zu verlieren.
( Werde dann mein Geld zusammenkratzen und einen Staranwalt im Berufungsverfahren beauftragen ... ).
Meine Frage: Hat jemand Tipps für mich, wie ich mich verhalten sollte ?
Aufgeben ? .... Niemals ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Macht ein jugendpsychatrisches Gutachten Sinn ( eigentlich will ich das nicht mit Rücksicht auf meine Tochter ... und das soll auch so um die 3000
Euro kosten ?) Erfolgschancen, dass mein Kind mit mir in Urlaub fährt und auch übernachtet ? ( !Wohlweislich mit behutsamem Heranführen ... hatte ich gestern beim Prozeß erwähnt ... war allen aber völlig gleichgültig !) Fragen über Fragen ....

Viele Grüße
ArJa

Drucke diesen Beitrag