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  Umgangsreglung
Geschrieben von: heimicha - 24-04-2013, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo guten Abend,
ich bin seit heute hier angemeldet. Ich möchte einfach nur mal meine Geschichte so nach und nach hier loswerden.
Vorneweg, ich habe meine Tochter seit 2 Jahren und 5 Monaten nicht mehr sehen dürfen.
Meine Ex und Ihr neuer Mann verhindern das durch massive Beeinflussung meiner Tochter.
Wir sind mittlerweile seit 11 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet, alleiniges Sorgerecht hat die Mutter. Umgangsreglung gerichtlich festgelegt.
(14 tägig von Freitag - Sonntag usw....), Unzählige Jugendamttermine waren, wo die Mutter nicht gekommen ist, nicht abgesagt hat usw.
2 Termine bei Fam. Gericht. Einige Zeit hat der Umgang geklappt, aber nur so wie die Mutter es wollte, fast niemals die normale festgelegte Umgangsreglung, immer kurzfristig mal anders. Wenn ich was gesagt habe hat sie ärger gemacht. Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Ich kann wirklich verstehen, wenn ein Vater so eine gehässige Mutter platt macht.(sorry aber die Gefühle des Vaters werden derart massiv
mit den Füßen getreten)
Ich habe seit der Trennung die Mutter nie wieder berührt und werde es auch nicht tun.
Aber die Provokationen der Mutter waren immer unerträglich.

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Rainbow unterhalt
Geschrieben von: rambo - 23-04-2013, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

meine daten

bezahle unterhalt für zwei töchter 1 ehe = 606 euro

habe sohn aus 2 ehe ( 2,5 Jahre alt)

verdienst ca. 1800 euronen

lohnt sich mangelfallberechnung?

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  Höheres Gehalt angeben?
Geschrieben von: berhard - 23-04-2013, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Tag.

Ich zahle der Mutter meines Kindes Kindesunterhalt, den Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle. Jetzt habe ich ein Angebot für einen Job, bei dem ich mehr verdienen würde. Mein Frage ist, ob ich der Mutter angeben muss, wenn ich mehr verdiene bzw. unaufgefordert mehr überweisen muss. Ein Titel existiert nicht, das letzte Mal habe ich vor ein paar Monaten mein Einkommen gegenüber ihrem Anwalt offen gelegt. Falls ich es nicht mitteilen muss, sollte ich das Geld für mögliche spätere Nachforderungen beiseite legen? Jugendamt ist nicht mehr im Spiel bzw. die Beistandsschaft wurde beendet und dann eben besagter Anwalt eingeschaltet.

Nicht falsch verstehen: Ich finde es richtig, dass nach einer Trennung ein Elternteil die finanzielle Versorgung übernimmt, wenn es mit dem Kind nichts zu tun haben will oder man sich auf eine Umgangsregelung einigt, bei der das Kind mehr bei einem Elternteil ist. Aber in meinem Fall werde ich von der Mutter am Umgang mit dem Kind gehindert auf die Schiene, dass sie das Kind einschüchtert und psychisch fertig macht, wenn es Kontakt gibt, so dass ich absolut ausgehebelt bin. Und dann die Hand aufhalten, dass der andere schließlich auch was fürs Kind tun müsse, wenn er sich schon nicht kümmert und überhaupt, würde es hier ja sowieso ums Kind gehen. Entschuldigung, da wird mir einfach nur schlecht.

Würde mich also über ein paar Tipps zu oben gestellten Fragen freuen. Ich suche keine Wege, ganz um die Zahlungen drum herum zu kommen, das Thema hab ich für mich durch. Es geht mir wirklich nur um die genannten Fragen.

Danke. Bernhard

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  Kindesvernachlässigung durch Kindsmutter
Geschrieben von: Schlumpf - 22-04-2013, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

........es war mir nicht konkret aufgefallen. Als ich kürzlich Familienfotos
sortierte, ab Zeitpunkt Geburt bis jetzt, meine Tochter ist nun 3 1/2 Jahre,
bis wir zusammenwohnten war die Tochter quicklebendig,
wohlig, hatte schöne Kinderkleidung, lächelt auf allen Fotos, also zum liebhaben.

Die letzten Fotos der letzten Monate, schmales Gesicht, eingefallene Augen,
zottelige Haare, ungepflegtes Äußeres, billige Kinderkleidung, Grabbeltischschuhe, blass, es fehlt dem Ausdruck an Lebensfreude.

Es ist/war eine Entwicklung, die schleichend ist und mir erst jetzt nach Vergleich der Fotos früher/heute besonders auffällt.

sicher sehe ich das als Vater mit begleitetem Umgang ein wenig subjektiv,
aber Tatsache ist, dass das Kind nicht gesund und fröhlich aussieht.

Danke für sachentsprechende Antwort

Ich war wegen vermuteter Mangelerscheinungen des Kindes bereits einmal im JA um das anzusprechen, bin jedoch abgewimmelt worden.

Was sollte man in einem solchen Fall im Kindeswohlinteresse unternehmen?

Die Kindsvernachlässigung ist offensichtlich, leider sieht die Mutter zwischenzeitlich auch aus wie ein Geist: fahl, 45 kg, zigarettenabhängig,...

Sollte man sich bei Gericht "beschweren" ? Beim KSB war ich bereits, aber die dort tätigen "Mitarbeiter" scheinen mir zu alternativ, deren Äußeres
lassen nichts Gutes erwarten und sie würden mich glaube ich auch nicht verstehen was ich meine, sodaß ich gegenwärtig nicht weiss, wie ich reagieren sollte und das wo vortragen ?Sie sieht aus wie ein Häufchen Elend....und das geht mir unter die Haut, sehr sogar...

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  Frau aus Usbekistan
Geschrieben von: Capablanca - 22-04-2013, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo an alle,
ein Freund von mir hat seit 2,5 Jahren eine Freundin aus Usbekistan. Sie hat hier ihren Master gemacht, promoviert gerade, ist in der ca. 16. Woche schwanger. Man wollte im Herbst heiraten, als er von einem Ehevertrag anfing, hat sie die Beziehung beendet. Er ist ein eigentlich gutverdienender Oberarzt, ist gerade dabei, für sie, sich und das Kind ein Haus zu bauen und hat sich dabei ziemlich verschuldet. Ich denke, sie hat das genau so geplant. Was denkt ihr?
Gibt´s irgendwas konstruktrives, was ich ihm raten könnte? Er scheint voll in die Falle getappt zu sein...
Danke schonmal für die Antworten.

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  KM verwehrt dem Kind die Postkarten
Geschrieben von: Knecht - 22-04-2013, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen,

ich durfte wieder mal erfahren, dass die per Einschreiben abgeschickten Postkarten an mein Kind nicht gehen.
Gestern haben wir gemeinsam eine eingeworfen.
Ich möchte damit meinem Kind zeigen, dass ich immer wieder den Kontakt über diesen Weg suche.
Hat jemand noch findige Tipps für mich?

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  [geteilt] Ein deutscher Michel weniger im Lande
Geschrieben von: MitGlied - 22-04-2013, 09:17 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

[Diskussion zu: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7390 ]

Wenn Deutschland jetzt einen qualifizierten Facharbeiter weniger hat, dann wär's doch auch egal gewesen ob du verheiratet warst oder nicht. Dann hättest du evtl. sogar für die Trennungszeit noch Rentenpunkte von ihr abkassieren können... Big Grin

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  Willkür bei der KU berechnung
Geschrieben von: Magicman80 - 21-04-2013, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.

Ich muss für 2 Mädels KU zahlen.
Die beiden werden 8 + 12 Jahre alt dieses Jahr und haben nicht die selbe Mutter.

Wegen Unterschiedlichen LK sind auch zwei veschiedene JA zuständig.

Jugendamt A: Die Ältere 235€ monatlich
Jugendamt B: Die jüngere 220€ monatlich

Das Problem bei mir ist die Berechnung des KU

Die Dame vom JA A: ich nenne sie mal Frau X, ist echt nen Albtraum.

Ich bin Maurer und Betonbau Meister aber als Facharbeiter eingstellt und habe im Durchschnitt 1550€ Monatlich netto bei 177 Stunden.

Ich muss monatlich 128 Euro für die Fortbildung als Meister abstottern.

Mit dem JA A: bin ich jedesjahr aufs neuen am Verhandeln was den KU angeht. Da der ZV (Zwangvollstreckungsverzicht) immer nur für ein Jahr gültig ist und am 31.12 eines Jahres endet.

Berufsbedingte Aufwendungen hat Frau x mir gestrichen. Sie würde das nicht Pauschal anerkennen, ich solle es schriftlich nachweisen.

Fahrkosten sind auch gestrichen. Ok ich gehe nur 30 Meter bis zum Betrieb. Seh ich ein.

Altersvorsorge würde ich gern machen. Aber wovon?

Die letzten drei Jahre sah die Berechnung immer gleich aus.
=Netto einkommen,
- Selbstbehalt
- Abtrag der Fortbildung, (Aber nicht die vollen 128€ sondern nur 117€ da die Zinsen nicht anerkannt wurden.)
das ganze geteilt durch 2 = KU

Mittlerweile soll ich mir aber nen anderen Job suchen der besser bezahlt ist. Den Abtrag zur Fortbildung will Frau X auch nicht mehr anerkennen solange ich nicht in dem Job auch arbeite.

Jetzt mal meine Frage.
Was darf die alles machen?
Kann mir vielleicht jemand Tips geben oder Urteile?

Danke schonmal im Vorraus.

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  unterhalt geht immer vor???
Geschrieben von: kleinHH - 21-04-2013, 14:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

moin,ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin.
also,ich zahle an meinen sohn14 unterhalt.
nun möchte ich oder wir überlegen mit meiner freundin zusammen zuziehen.nicht die mutter meines sohnes
mit meiner freundin erwarte ich nachwuchs,leider bezieht sie zur zeit ALG2. im amt sagte man ihr ziehen wir zusammen würde es sich nicht rechnen,es wird alles bis auf meinen eigenbedarf,1000? angerechnet und das ich schon unterhalt zahle wird nicht berücksichtig.ich kann das nicht so recht glauben habe auch noch nix richtiges im netz gefunden und auch so konnte mir keiner rat geben.
vieleicht weiß von euch jemand etwas
gruß

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  Zur Fahndung ausgeschrieben?
Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 19-04-2013, 13:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo

ich lebe jetzt seit ca. 1 Jahr in Thailand und bin damals vor der Verhandlung wegen unterhaltsverletzung nach 170 weg aus deutschland nach thailand und hab mich auch in deutschland abgemeldet. Nunmehr hab ich online einen Service entdeckt wo man sich akteneinsicht verschaffen kann und hab folgende Rückmeldung bekommen:

Am 06.03.2012 fand eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht XXXX statt, zu welcher Sie nicht erschienen sind.
Insofern wurden das Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten vorläufig eingestellt und Sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach Ihrer Person wird aktuell also gefahndet.

Die Akte endet mit unserem Akteneinsichtsgesuch.

Wie soll weiter verfahren werden?

Ich stehe Ihnen auch weiterhin gern beratend zur Seite und verbleibe zunächst

Was bedeutet das nun für mich und wie lange besteht so eine Aufenthaltsermittlung? Gilt die nur für Deutschland oder auch für Europa

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