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  Unterhalt ???????
Geschrieben von: hefti69 - 17-04-2013, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Erstmal ein liebes Hallo an alle die das lesen und vielleicht auch den einen oder anderen Rat geben können.Ich hoffe das mein Beitrag auch in der richtigen Rubrik gelandet ist - wenn nicht dann bitte ich darum diesen in die richtige zu verschieben.
Im Jahr 2000 wurde ich von meiner ,jetzt EX Frau, geschieden und hab damals,aus Unwissenheit, einen Unterhaltstitel für meine Tochter-jetzt 22 Jahre alt-unterschrieben mit einem angegebenen Verdienst von 1500 Euro.Bis auf einen Monat hab ich regelmäßig Unterhalt bezahlt.
Seit 2007 lebe ich nun in Österreich in einer neuen Beziehung mit zwei Kindern welche noch nicht im schulpflichtigen Alter sind.Vor einigen Tagen bekam ich Post vom Amtsgericht in der ich aufgefordert werde Unterhalt von fast 5000 Euro nach zu zahlen.Mein Verdienst hier beträgt jetzt aktuell 1087 Euro netto (vor der letzten Lohnerhöhung 2012 waren es 970 euro netto).Die gefordeten Unterhaltsnachzahlung beziehen sich auf das Jahr 2011 und 2012.
Ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt blieb fast ohne Ergebniss - ich hätte den Unterhaltstitel ändern lassen müssen, allerdings war mir das nicht bekannt.
Dazu kommt noch das ich über keinerlei Kontakt zu meiner ersten Tochter sowie zu meiner Ex Frau verfüge, da dieser unterbunden wurde.
Jetzt bin ich natürlich nicht in der Lage mal eben 5000 Euro nach zu zahlen oder in irgendeiner Form Unterhalt zu zahlen.Meine Lebensgefährtin befindet sich noch im Babyurlaub und hat somit ein Einkommen von etwa 400 Euro.
Nun bin ich etwas durch den Wind und weiß nicht wirklich weiter. Würde ich denn eine Unterstüzung für einen deutschen Anwalt bekommen obwohl ich gar nicht in Deutschland wohne ? Sollte ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen obwohl mein Verdienst ja ganz anders angegeben ist ? Kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen und geht das auch rückwirkend ?
Vielleicht kann ich ja von eueren Erfahrung etwas mitnehmen.
Danke schon mal

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  einsicht kontodaten kinder
Geschrieben von: calcaneus - 16-04-2013, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

kann ich als einer der das gemeinsame sorgerecht hat bei der bank einsicht auf die konten und sparbücher meiner kinder erhalten?

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  Entzug des Sorgerechts
Geschrieben von: xtrasmart - 16-04-2013, 08:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo,

derzeit ist ein Verfahren anhängig in dem mir das Sorgerecht für mein uneheliches Kind entzogen werden soll. Es besteht gemeinsames Sorgericht laut Erklärung beim Jugendamt aus 2009.

Die hier ansässigen Feministen haben bisher ganze Arbeit geleistet. Der für mich negative Ausgang des Verfahrens ist inzwischen absehbar, alles andere wäre eine Überraschung.

Ich gehe davon aus, dass die Feministenrichterin in der Urteilsbegründung ordentlich auf den Putz hauen wird, um ein Widerspruchsverfahren möglichst schwierig zu machen. Spätere Versuche meinerseits, das SR erneut zu beantragen, würden vermutlich immer wieder mit Verweis auf diese Urteilsbegründung abgewiesen werden.

Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.

Ist so etwas möglich, und würde dies zu einer sofortigen Einstellung des Verfahrens führen?


In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.

Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?

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  Aukunftspflicht ggü JC
Geschrieben von: mischka - 15-04-2013, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich bin ja ein Freund der Spitzfindigkeiten, wenn ich mit Ämtern zu tun hab Big Grin

Kurze Vorgeschichte:

  • 2 Kinder von 2 Muddis, beide HartzIV
  • keine Titel
  • bis Mitte letzten Jahres immer unter Selbstbehalt verdient
  • den Jobcentern hab ich immer brav meine Einkommensverhältnisse in ausschweifender Prosa dargelegt
  • seit Mitte letztem Jahr jetzt deutlich mehr Einkommen (DDT Stufe 3)
  • JCs wissen davon noch nix, da noch keine 2 Jahre seit der letzten Auskunft vorbei sind


Jetzt hab ich folgende Überlegung: Wenn sich die JC nach 2 Jahren wieder melden, dass sie Auskunft wollen, würd ich gern sofort (ohne Auskunft zu liefern) Mindestunterhalt an beide Kinder zahlen.

Nach meinem Rechtsverständnis hat das JC ab dem Zeitpunkt, von dem an ich zahle keinen Auskunftsanspruch mehr gegen mich:
§33 SGB II schrieb:(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.
Denn wenn ich Mindest-UH zahle + Kindergeld ist der Bedarf meiner Kinder mehr als gedeckt und der Unterhaltsanspruch geht wieder zurück zur KM.

Richtig oder Denkfehler?

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  Manipulation der Kinder - wie am Besten damit umgehen?
Geschrieben von: Jessy - 14-04-2013, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Ich weiß, ich bin kein Trennungsvater und damit nur "indirekt" betroffen, aber vielleicht hat ja doch der eine oder andere einen Ratschlag für mich/uns?!
Das Thema hab ich bewusst von dem Thread zum Umgangsverfahren abgetrennt, da es mir nicht in erster Linie darum geht, wie man das folgende Thema am besten vor Gericht "verwertet", sondern darum, wie man es den Kindern leichter macht und selbst damit klarkommt.

Diese Woche fand der letzte begleitete Umgang statt (in Zukunft gibt es - zumindest Stand jetzt - nur noch begleitete Übergaben), und ich war zum ersten Mal mit dabei.

Der Umgang begann damit, dass die KM und ihr LG noch vor Ort waren, obwohl mit der Umgangsbegleitung klar abgesprochen war, dass es keinen Elternkontakt bei der Übergabe geben soll. Sei`s drum.
Nachdem die beiden weg waren, gingen mein LG und ich mit den Kids und der Umgangsdame in die Teeküche, um Brotzeit zu machen.
Die Kleine krähte sofort "Meine Mama sagt, ihr müsst mit uns Eis essen gehen und ausserdem kriege ich noch ein Geschenk, denn ich habe heute Geburtstag." Soviel zu UNSERER Gestaltung der Umgangszeit.
Die Größere schaute meinen LG an und sagte fröhlich "Mein Papa sagt, du bist ein böser Onkel."

Mein LG ging dann mit der Umgangspflegschaft ins Nebenzimmer, um kurz ein paar Details zu besprechen, die Kinder blieben bei mir.
Ich hab dann gefragt, was wir denn jetzt zusammen mit dem Papa spielen wollen.
Da fragt mich die Größere "Der im anderen Zimmer ist schon auch mein Papa, oder?" Ich habe ihr dann erklärt, dass sie zwei Papas habe. Sie darauf: "Aber der mit dem wir jetzt spielen, der ist mein echter Papa!" Dann überlegt sie kurz und fragt mich "Kannst du bitte meine echte Mama sein?"
Mir ist fast das Herz stehen geblieben. Hab dann aber gesagt "Du hast schon eine Mama, die dich lieb habt. Ich bin die Jessy."
Sie guckt mich wieder an und sagt: "Ich will aber, dass du meine Mama bist." Ich war echt sprachlos und bot ihr dann an, vielleicht eine zweite Mama zu sein. Das wollte sie auch unbedingt. Keine Ahnung warum, denn ich glaube eigentlich, dass sie schon eine gute Bindung zur KM hat. Vielleicht begreift sie einfach nicht, warum der "echte Papa" nicht mehr bei der "echten Mama" ist? Ich wette, dazu gibt es daheim keine Erklärungen, außer dass mein LG eben angeblich nur "der böse Onkel, der nur Ärger macht" ist.

Wir spielten dann drinnen und draußen, und gingen natürlich anschließend auch das mütterlicherseits versprochene Eis essen. Und wer saß vor der einzigen Eisdiele weit und breit? Die KM und ihr LG.
Dann ist das Schlimmste an dem Tag passiert: Der LG der KM kam zum Zahlen rein, da hüpft die Größere der beiden Mädels auf ihn zu und ruft glücklich: "Die da draußen ist nicht meine echte Mama. Das ist nur die Mama mit dem Fernsehen, aber das ist meine Mama mit der ich spielen kann." und zeigt auf mich.
So eine Schei*** ! Jede Wette, dass das in naher Zukunft zu sehr viel Ärger führt.

Während der ganzen Umgangszeit hat die größere der beiden Kinder immer wieder das Mama/Papa-Thema angesprochen. Für die Kleinere ist es offensichtlich nicht so ein arges Problem.
Wir waren wirklich bemüht, diplomatisch und kindgerecht zu vermitteln, dass es eben zwei Papas gibt (war ja auch ursprünglich mal so abgesprochen mit der KM).

Und am Ende? Hatte ich ein beinahe weinendes Kind am Arm hängen, das immer wieder rief "Ich will nicht zu der Mama", während ihre Mutter und ihr LG zum Abholen kamen. Gott sei Dank hat die Umgangspflegschaft mitbekommen, dass ich wirklich intensiv bemüht war, dem Kind den Übergang leicht zu machen, indem ich sagte "Doch, du willst natürlich zu deiner Mama, sie hat sich schon die ganze Zeit auf dich gefreut. Wir spielen nächstes Mal weiter. Etc." Mein LG hatte derweilen alle Mühe, die Kleine aus dem Spielehäuschen rauszulocken, die wollte nämlich genausowenig.

Was mich zur Weißglut getrieben hat, war, dass die KM sich keinen Millimeter auf uns zu bewegt hat, um ihrem Kind den Übergang etwas leichter zu machen. Ich musste das Kind zu ihr tragen und ihr quasi in die Arme drücken.

Als schlimm empfand ich auch, dass die Umgangsbegleitung dieses "Böser Onkel"-Thema gegenüber meinem LG einfach abgebügelt hat mit "Blenden Sie das einfach aus. Wenn die Kinder mit ihnen immer Spaß haben, werden sie das schon richtig einordnen können."

Mir tun die Kinder so unendlich leid. Das könnte so schön und einfach laufen, wenn die KM und ihr LG wenigstens ein Minimum dazu tun würden. Stattdessen werden die Kinder wahrscheinlich von einem zum nächsten Umgangstermin belabert und mit bösen Erzählungen "gefüttert". Ist ja nicht das erste Mal, dass die Kinder erzählen, wie zuhause über den Vater gesprochen wird.
Und keiner - weder die Umgangspflegschaft, noch das JA, noch das Gericht - sieht hier offensichtlich einen Handlungsbedarf.

Wie schwer das für die Zwerge sein muss, hier völlig verwirrende Infos zu bekommen, mag ich mir gar nicht vorstellen.
Bestimmt war es für die KM auch hart zu sehen, dass ihr Kind nicht zu ihr will (wobei das wohl eher eine vorübergehende Laune zwecks der Unterbrechung des schönen Spiels war) - aber warum kommt die Frau nicht auf die Idee, ihren Kindern die Gesamtsituation irgendwie leichter zu machen, indem sie Manipulationen zu Hause unterbindet? Dann gäbe es kein "echte Mama/echter Papa"-Problem.

Jedenfalls zitter ich heute noch, weil ich mir nicht ausmalen mag, wie das weitergeht. So schwierig hatte ich es mir nicht vorgestellt. Irgendwannd wird es wahrscheinlich nur noch das große Heulen geben - erst, weil die Kids nicht zu uns wollen, weil sie daheim nur mit Bösartigkeiten gefüttert werden, und dann weil sie nicht mehr zurück wollen, weil sie doch während dem Umgang merken, dass es toll ist, mit Papa zu spielen.... Mir graust es echt davor.
Aber wie kann man diese Situation auflösen???

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  Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir
Geschrieben von: Antragsgegner - 13-04-2013, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Moin,

wir haben uns 2012 getrennt. Jetzt muss ich noch Steuererklärung dafür machen aber sie ist nicht kooperativ.

Habe ihre Anwältin eine Frist gesetzt von knapp über 2 Wochen. Diese hat sie fast verstreichen lassen und jetzt geantwortet.

Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.

Nun schreibt die Anwältin, dass die Ex ja grundsätzlich zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet ist, aber angeblich nuuur wenn ich eine Freistellungsverpflichtung abgebe, die sie von Steuernachzahlungen befreit. Ich soll sie "von den erheblichen steuerlichen Nachteilen im Jahr 2012" freistellen.

Klar hat sie durch Klasse 5 Nachteile. Aber die bestehen seit Beginn der Ehe, wo sie noch NICHT berufstätig war und hat die Berufstätigkeit (Ausbildung) mit dem Bewusstsein aufgenommen, mit Klasse 5 mehr Steuern zahlen zu dürfen. Nach der Rechtssprechung, die ich gefunden habe, muss ich ihr von daher auch während der Ehe schon den Steuernachteil nicht ausgleichen!

Also ich soll quasi ihre Steuern bezahlen! Die spinnt ja wohl...

Habe bei der Problemstellung gelesen, dass eine Steuererstattung unter den Partnern aufgeteilt werden muss, anteilig nach den zu zahlenden Steuern.

Dementsprechend habe ich ihr gleich mitgeteilt, dass ich entsprechend eine Steuernachzahlung, für dich durch Abgabe erstmal aufkommen muss, von ihr wieder einfordern werde.

Was sagt ihr dazu? Habe nichts davon gelesen, dass sie der Steuererklärung nur zustimmen muss, wenn ich sie freistelle... das wäre ja ganz großes Kino.

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  KM mit neuem Lebenspartner in die Schule
Geschrieben von: Affe - 12-04-2013, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo ,kann mir jemand bitte helfen?
Darf Meine Ex bzw.die KM ihren neuen Lebenspartner mit in die Schule nehmen zum Beispiel ( Elternabend usw ) . Meine Tochter ist jetzt in der 3. Klasse und ich verstehe nicht warum ein Außenstehender da rein darf .
Meine EX ist jetzt 3 ganze Jahre mit Ihm zusammen .Angry

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  Abänderungsklage
Geschrieben von: Revolution - 12-04-2013, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Wieder ein Hallo Wink

Ich versuche ganz kurz zu beschreiben, was bisher geschah. Ich möchte bewusst nicht in den alten Post schreiben, da es für alle viel zu viel zu lesen wäre Smile

Obwohl ich studiere und BaföG erhalte, wurde ich zur Zahlung von KU verpflichtet, weil ich verheiratet war! Zitat des Beschlusses: "Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient, dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."
( Angemerkt sei, dass es eine Vermutung des Gerichts ist, da nie die Einkünfte des Ehemannes eingetragen wurden )

So, nun bin ich geschieden ( der Staat hat meine Ehe ruiniert ) .
Kein "toll" verdienender Ehemann, kein Geld Tongue

Eine EV habe ich auch schon abgeben müssen und vom GV wurde bestätigt, dass Bafög-leistungen nicht gepfändet werden können.

Ich möchte nun eine Abänderungsklage angehen.

Meine Fragen dazu wären
1. Hat die Abänderungsklage chancen?
2. Kann man auch den KU ändern lassen, der vor der Scheidung festgesetzt wurde oder nur das, was nach der Scheidung ist
3. Kann ich selbst erst mal einen VKH- Antrag für die bevorstehende Kosten stellen?

Liebe Grüße
Heart

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  Erfahrung mit Luxemburg
Geschrieben von: kuwals - 10-04-2013, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hat jemand Erfahrung mit Luxemburg gemacht? Wie ist Verhältnis zwischen Lu und D was KU angeht?

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  Bausparvertrag
Geschrieben von: Petil - 10-04-2013, 09:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallo,

Da auf mich evtl. eine Scheidung zukommt bin ich derzeit dabei Informationen zu sammeln und mich so gut als möglich vorzubereiten für den Fall, muß mal kurz anmerken das das hier eine gute Seite ist für Väter und will danke sagen.

Jetzt zu meiner Frage, das meiste was in den Tips steht ist mir klar, wo ich mir nicht sicher bin ist wie es bei meinem Bausparvertrag aussieht! Habe ihn 2002 eröffnet, geheiratet habe ich 2010, kann ich ihn einfach kündigen und das Geld erstmal sonstwo lagern oder hätte sie dennoch irgendeinen Anspruch darauf?
Wie sollte ich mich in der hinsicht am besten verhalten? Vor allem da ja noch nichts sicher ist?

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