16-12-2012, 15:58
Mal grob in den Raum geworfen - muss denn eigentlich die MUTTER einem Test zustimmen, oder der SORGEBERECHTIGTE?
Ich weiß, dass nicht sorgeberechtigte Väter auf das Einverständnis der KM angewiesen sind - trifft das tatsächlich auch auf die Mit-Sorgeberechtigten zu? Theoretisch kann ein sorgeberechtigter Vater doch - sofern er Umgang hat - mit seinem Kind zum Arzt und jeden Test machen lassen, den er für richtig hält...?!
Ich weiß, dass nicht sorgeberechtigte Väter auf das Einverständnis der KM angewiesen sind - trifft das tatsächlich auch auf die Mit-Sorgeberechtigten zu? Theoretisch kann ein sorgeberechtigter Vater doch - sofern er Umgang hat - mit seinem Kind zum Arzt und jeden Test machen lassen, den er für richtig hält...?!