16-12-2012, 15:51
Die Idee ist nicht von der Hand zu weisen, für die eigene Entscheidungsfindung einen 'heimlichen' Test zu machen, der aber nirgends auftauchen darf. Denn mW kann schon die unerlaubte Entnahme von Material zur Auswertung üble Folgen haben.
Für Dich aber unerheblich, weil Du nicht an das Kind herankommst, sodaß mE nur der offizielle Weg bleibt:
- Mutter um Zustimmung zum Test bitten,
- JAmt um Vermittlung ersuchen,
- Feststellungsklage einreichen
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Für Dich aber unerheblich, weil Du nicht an das Kind herankommst, sodaß mE nur der offizielle Weg bleibt:
- Mutter um Zustimmung zum Test bitten,
- JAmt um Vermittlung ersuchen,
- Feststellungsklage einreichen
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