(15-12-2012, 17:15)p schrieb: Abstammungstest durch die Unterhaltsberechtigte verweigert, Ex hat einen Lover? Das stinkt gewaltig. Vor allem anderen ist sofort mit Hochdruck die Abstammung unter Einsatz von §1598a BGB zu klären.
Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...Bei der namensgebung wusste ich nichts von einem lover habe deswegen diesem namen zugestimmt...
Zitat:Der Rest ist das Standardgetröte des Jugendamts. Das fällt alles in sich zusammen, wenn du nicht der leibliche Vater bist. Leite morgen früh das Verfahren zur Abstammung ein und am Ende der Frist des Jugendamtsschreibens schreibst du denen, dass du dich bemühst und ständig Bewerbungen schreibst. Auch wenn sie klagen, wird deshalb nichts schlimmer. Schlimm wäre es, wenn du die Abstammungssache nicht angehst.
Ich habe mich vllcht insgesamt 50 oder 60 mal beworben und hab vlcht 30 absagen. Die schicke ich natürlcih mit aber vllcht reicht das denen nicht. die sagen ja mindestens 20 pro monat