03-01-2011, 13:23
Du solltest in einer anstehenden Diskussion auch immer daran erinnern, dass deine Ex an den von ihr geschaffenen Umgangskosten zu beteiligen ist, bzw. dein Selbstbehalt um einen entsprechenden Betrag zu erhöhen ist.
Dabei muss zunächst dein Kindergeldanteil von 184,-€ geltend gemacht werden, was deine Leistungsfähigkeit in Bezug auf den EU geschmeidig auf 0,-€ reduziert.
Auch das solltest du deiner Ex klar bevor sie sich eine goldene Zukunft aus deinen Unterhaltszahlungen zusammenträumt.
Dabei muss zunächst dein Kindergeldanteil von 184,-€ geltend gemacht werden, was deine Leistungsfähigkeit in Bezug auf den EU geschmeidig auf 0,-€ reduziert.
Auch das solltest du deiner Ex klar bevor sie sich eine goldene Zukunft aus deinen Unterhaltszahlungen zusammenträumt.