03-01-2011, 12:15
(03-01-2011, 11:49)AndreasH schrieb: Könnte meine Ex verpflichtet werden - da sie ja behauptet, ihre Mutter pflegen zu wollen bzw. müssen - ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit der alten Dame vorzulegen?
Wollen, müssen, könnte. Meistens stellt der Richter nur fest, dass beide Eltern zur Betreuung geeignet wären, aber das Kontinuitätsprinzip die Waage ein klein wenig zur Mutter hin ausschlagen liesse. Sie sei eben die wichtigste Bezugsperson. Ausserdem würden sich auch die Kinder für den Verbleib bei der Mutter aussprechen. Was die Mutter am neuen Wohnort vorhabe, sei unerheblich, es wäre angesichts des Alters der Oma jedenfalls nicht ausgeschlossen dass sie dort gebraucht werde.
So oder so ähnlich. Beliebige Textbausteine, bei denen immer zum Schluss rauskommt, dass die Kinder weg dürfen.