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OLG Koblenz 11 UF 620/09: Kind gegen Willen des Vaters in privater Krankenkasse
#2
Schönes Beispiel für das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Weil es während der Ehe privat versichert wurde, soll es diesen väterlichen Standard auch nach der Scheidung weiter bezahlt bekommen, obwohl es bei der Mutter lebt. Nur was teuer war, generiert eine Fortführungspflicht. Was billig war, zählt nicht: Wenn das Kind zu Ehezeiten mit wenig Geld durchgebracht wurde, steigt der Barunterhalt danach sofort an.

Mehr immer, hohes Niveau immer, weniger nie, normales Niveau nie.
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RE: Kind darf gegen den Willen des Vaters in privater Krankenkasse bleiben - von p__ - 28-01-2010, 22:17

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